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Corona-Verstöße: Infoblätter statt Bußgelder im Kasseler Migranten-Ghetto

Von EUGEN PRINZ | Eine der Hauptaufgaben der Polizei bestand in den letzten Wochen darin, jene Bundesbürger, die sich nicht an die „Corona-Regeln“ halten wollten, mit saftigen Bußgeldern zur Kasse zu bitten. Wer nicht hören wollte, musste fühlen. Dabei wurden auch schon mal Ruhe suchende Spaziergänger mit Lautsprecher-Durchsagen [1] von Parkbänken verscheucht.  Ab heute kommt noch die Maskenpflicht hinzu. Hier dürfte der Kontrollaufwand auch nicht geringer ausfallen. Ordnung muss schließlich sein.

Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe

Aber nicht überall, wie es scheint. In der Friedrich-Wöhler-Siedlung, einer Anlage mit etwa 500 Wohnungen in der Nordstadt von Kassel, leben Menschen aus 50 Nationen, hauptsächlich aus Bulgarien, der Türkei, Nordafrika und Somalia. Ein Migranten-Ghetto mit ein paar Restdeutschen also.

Wie der Berichterstattung [2] der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) zu entnehmen ist, geht der im Zuge der Corona-Pandemie verordnete „Lockdown“ den Bewohnern der Friedrich-Wöhler-Siedlung am Allerwertesten vorbei. Dort herrscht „Business as usual“. Die Hygiene- und Abstandsregeln werden nicht eingehalten und die Bewohner sitzen in Kleingruppen zusammen. Der Spielplatz war schon mehrfach abgesperrt worden, aber immer wieder wurde das Absperrband entfernt, damit die Kinder wieder fröhlich schaukeln können (Fotolink [3]).

Im Artikel der HNA sucht man vergebens nach der Passage, in der darüber berichtet wird, dass die Polizei mit starken Kräften angerückt ist, Bußgelder verteilt und die geltende Rechtslage durchsetzt hat. Diese Vorgehensweise bleibt offenbar für jene vorbehalten, „die schon länger hier leben“, also für die dummen Deutschen.

Dass das kein Einzelfall ist, haben wir erst kürzlich in Berlin gesehen, als sich trotz Kontaktverbot 300 Moslems in Neukölln unsanktioniert versammeln konnten (PI-NEWS berichtete [4]). Es ist offenbar nur eine Frage der Masse der Ungehorsamen, dass die Polizei die Waffen streckt. Und wie es scheint, treten diese Massen bevorzugt in Gegenden mit einem hohen Anteil an Migranten auf.

Erkenntnis: Mit Drohungen kommt man bei den Migranten nicht weiter

Zurück nach Kassel. Zuständig für die Friedrich-Wöhler-Siedlung ist Ingo Sprakel vom Quartiersmanagement Kassel-Nordstadt. Seine Erfahrungen mit den Menschen in dieser Wohnanlage erklären so manches, insbesondere warum die Polizei nicht mit Mannschaftswägen anrückt:

„Mit Drohungen kommt man hier nicht weiter“

Soso…

Deshalb entschied man sich wohl, eine gutmenschliche Aktion zur Aufklärung der uneinsichtigen Bewohner durchzuführen. Flugs wurde letzten Dienstagnachmittag in der Siedlung mittels einer Bierzeltgarnitur ein Infostand aufgebaut.

[5]Das Interesse der Bewohner war jedoch überschaubar, beklagt Sprakel. Kein Witz: Einige erkundigten sich, ob es am Stand auch Bratwürstchen geben würde.

Enttäuscht, dass nur Infomaterial verteilt wurde, zog die Zielgruppe der Aktion wieder ab. War wohl nichts…

Was lernen wir daraus? Wenn der deutsche Michel, auch Schlafmichel genannt, von der Polizei dabei erwischt wird, den Corona-Mindestabstand zu seinen Mitbürgern nicht eingehalten zu haben, dann setzt es ein Bußgeld von 150 Euro oder mehr. In der Friedrich-Wöhler-Siedlung in Kassel hingegen, da werden Infoblätter verteilt.

Der einzige Trost ist, dass es zu den Infoblättern nicht auch noch kostenlose Bratwürstchen gibt. Aber das kann ja noch kommen…


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Kassel: „Südländer“ rammt 18-Jährigem Messer in den Rücken

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™,Migrantengewalt | 73 Kommentare

Von DAVID DEIMER | Masseneinwanderung ist Messereinwanderung: Ein 18-jähriger Mann wurde am Montagnachmittag ausgerechnet in Kassel durch „zwei Männer mit südländischem Äußeren“ niedergestochen und schwerst verletzt. Fahrgäste einer Straßenbahn waren laut Polizei um 14.30 Uhr an der Haltestelle Rathaus „in Streit geraten“.

Einer von zwei bislang unbekannten Tätern stach sodann „im Zuge der eskalierenden Meinungsverschiedenheiten“ (sozusagen) mit einem Messer auf den 18-Jährigen ein. Das weitere Opfer des deutschen Migration-Kultes wurde mit einer schweren Stichverletzung am Rücken in ein Krankenhaus gebracht. Lebensgefahr soll nach Polizeiangaben nicht mehr bestehen.

Die Kasseler Polizei fahndet aktuell nach den beiden Männern und bittet um Hinweise von Zeugen. Die Tatverdächtigen des Mordversuchs sind zwei Männer „mit südländischem Äußeren [11]“. Der Haupttäter soll etwa 25 Jahre alt sein, dunkle, im oberen Bereich längere und an den Seiten kurz rasierte Haare haben, den beliebten „Shitboy-Cut“. Er trug schon vor der Tat ein blutrotes T-Shirt. Der Mittäter soll mit einem gelb-gräulichen T-Shirt bekleidet sein und einen dünnen Oberlippenbart haben.

„Versehentlich angerempelt“

Nach den ersten Befragungen des Opfers und von Tatzeugen waren sowohl der 18-Jährige als auch die beiden mutmaßlichen Täter an der Haltestelle „Rathaus“ aus der Straßenbahn, die aus Richtung der prekären „Südstadt“ gekommen war, ausgestiegen. Dabei hatte das „Opfer“ offenbar einen der neudeutschen Herrenmenschen leicht angerempelt, woraufhin es zu einem Wortgefecht kam. Es blieb nicht nur bei Worten: Mit einem Messer wurde dem 18-Jährigen dann unverzüglich ein Stich in den Rücken versetzt. Die beiden Fluchtsuchenden flüchteten dann in Richtung Innenstadt.

Die Kasseler Polizei bittet Zeugen, die Hinweise auf die beiden Täter geben können, sich unter Tel. 0561 – 9100 zu melden. Es wird außerdem darum gebeten, „bei aktuellem Antreffen nicht an die beiden Männer heranzutreten“, sondern umgehend die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Aktuell liefe die Fahndung nach den beiden „flüchtigen Tätern auf Hochtouren“.

Kassel soll „weltoffen“ bleiben

Erst vor wenigen Tagen haben sich unweit des Tatortes in der Kasseler Innenstadt „rund 10.000 Menschen“ unter der Ägide von „SPD, Kirchen und Gewerkschaften“ zu einer Kundgebung vor dem Kasseler Regierungspräsidium versammelt. Ihre Botschaft: „In Kassel haben Hass und Hetze keinen Platz.“ Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle, SPD, betonte: „Wir sind nicht der braune Sumpf der Nation. Wir sind friedlich, tolerant und weltoffen. Bei uns haben Hass, Hetze, Terror und Ausgrenzung keinen Platz.“ Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, CDU, warnte angesichts von „Hass und Hetze“: „Aus Worten können Taten werden.“ Mit Blick auf die Schar der Demonstranten, die Flagge für eine tolerante Gesellschaft zeigten (hessenschau [12]), sagte sie: „Das ist ein ganz starkes Signal. Wir lassen uns unsere Freiheit nicht nehmen.“

Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein, rief laut einem vorab verbreiteten Redemanuskript dazu auf, gegenüber „rechtsradikaler Intoleranz keine Toleranz“ mehr zu zeigen. Der katholische Fuldaer Bischof Michael Gerber rief zu einer „Kultur der Wertschätzung“ auf. Wie viele Demonstranten werden wohl heute angesichts der zunehmenden Migrantengewalt vor dem Rathaus für ein friedlicheres Kassel ohne Messer-Terror „Flagge zeigen“?

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Deutsches Gericht beruft sich auf Koran – Beamtin darf Kopftuch tragen

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands | 216 Kommentare

Beamten ist es gemäß eines Landesgesetzes verboten Kleidungsstücke oder andere Symbole zu tragen, die „das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung“ in Frage stellen.

Eine moslemische Beamtin des städtischen Jugendamtes in Kassel, die mit Aufgaben rund um die Kinder- und Jugendhilfe für Heranwachsende aus problematischen Verhältnissen betraut ist, trägt, eigenen Angaben zufolge, seit sechs Jahren Kopftuch und beantragte beim Dienstgeber dieses Islamsymbol auch während ihrer Arbeit, die mit persönlichem Bürgerkontakt einhergeht, tragen zu dürfen. Die Stadt lehnte das unter Berufung auf die gesetzliche Neutralitätspflicht ab.

Die Schariabraut zog vor Gericht und berief sich auf die „Verbindlichkeit ihrer religiösen Regeln“. Die Verbindlichkeit gegenüber deutschen Gesetzen ist da natürlich zu vernachlässigen, steht doch der Koran über unseren Gesetzen.

Wie nicht anders zu erwarten fand sie auch Richter, die ganz offensichtlich mehr dem Islam als Deutschland dienen. Wie das Verwaltungsgericht Kassel nun in einer Presseaussendung [13] mitteilte, sei demnach das Verbot ein Kopftuch zu tragen nicht gerechtfertigt und ein „unverhältnismäßiger Eingriff in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit“ der Klägerin.

Dass es sogar unter Experten strittig ist, ob der Koran das Verschleiern der Frau eigentlich überhaupt tatsächlich vorschreibt floss zwar in die Entscheidung mit ein, ist aber am Ende dann nicht relevant, denn die Befindlichkeit eines Moslems geht offenbar immer vor, sogar dann, wenn der angegebene Beweggrund möglicherweis gar nicht existiert.

Weil es auf den Koran zurückzuführen und „verbreitet“ ist 

In der Begründung zum Urteil (1 K 2514/17.KS) hieße  es:

Auf die umstrittene Frage, ob und inwieweit die Verschleierung für Frauen von Regeln des islamischen Glaubens vorgeschrieben sei, komme es nicht an. Eine Verpflichtung von Frauen zum Tragen eines Kopftuches in der Öffentlichkeit lasse sich jedenfalls nach Gehalt und Erscheinung als islamisch-religiös begründete Glaubensregel dem Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG hinreichend plausibel zuordnen, da ein entsprechendes Bedeckungsverbot – unabhängig von den Unterschieden im Detail – unter den verschiedenen Richtungen des Islam verbreitet sei und sich auf den Koran zurückführen lasse.

Es reicht also offenbar, wenn etwas das unseren Gesetzen widerspricht weit „verbreitet“ und üblich ist, damit das entsprechende Gesetz keine Anwendung findet. Vom Falschparken über Diebstahl bis hin zum Verprügeln der Ehefrau ist vieles zwar gesetzlich verboten, aber eben weit „verbreitet“. Das Verdreschen des angetrauten Eigentums ist auch mit dem Islam zu begründen, in diesem Fall dann sogar sicher nachweisbar „auf den Koran zurückzuführen“. Derartige richterliche Gedankengänge sind also durchaus noch ausbaubar. Besonders bedenklich ist hier, dass die angenommenen Tatsache, dass etwas auf den Koran zurückzuführen sein könnte ein deutsches Gerichtsurteil beeinflusst.

Das Kopftuch betreffend sehen die Richter die Beeinträchtigung der staatlichen Neutralität lediglich als eine „abstrakte Gefahr, die vor allem aus der polarisierenden Wirkung des Kopftuches bzw. dessen kontroversem Symbolgehaltes“ resultiere.

Die Frau dürfe allerdings nicht versuchen, Bürger, mit denen sie dienstlich zu tun habe, von ihrem „Glaubensverständnis“ zu überzeugen, heißt es. Ein von der Stadt unterbreitetes Angebot einer gleichwertigen Tätigkeit in einem Einsatzbereich ohne Publikumsverkehr lehnte die Klägerin ab. Warum wohl? Weil ihr vermutlich wichtig ist zu zeigen, dass der Islam dominiert und überall Einzug hält, vor allem in staatlichen Bereichen. Alle öffentlichen Symbole des Islams dienen nur dazu die Dominanz der Hass- und Mordideologie in Szene zu setzen. Das aber reflektieren linke Dhimmihirne in Richterroben offensichtlich nicht, weil ihnen die Islamisierung und Unterwerfung Deutschlands zu „abstrakt“ vorkommt. (lsg)

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