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Offener Brief an Justizministerin Katarina Barley

Von LE WALDSTERBEN | Sehr geehrte Frau Barley, soeben lese ich folgendes Zitat [1] von Ihnen: „Das Rechtsempfinden der Bevölkerung darf im Rechtsstaat nicht entscheidend sein.“

Da fiel mir spontan eine Frage ein, die ich nun an Sie weiterreichen möchte: Fehlt da nicht ein ganz entscheidender zweiter Satz? Nämlich ein Satz dieser Art hier: “ … es ist doch schon schlimm genug, dass die Bevölkerung uns alle vier Jahre in die Parade fahren kann“.

Entschuldigung, aber da kann ich Sie fast hören: niemals würden Sie als echte Demokratin so denken, das wäre nur rechtspopulistisches Geschwätz … etc.

Tut mir leid, aber das kann nicht sein. Der zweite Satz ist denknotwendig zum ersten. Würden Sie sich wie von mir angenommen äußern, würden Sie uns belügen!

Beweis: Es gilt unser Grundgesetz, Art. 20: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Nochmal zum Mitlesen für Sie: ALLE Staatsgewalt – und Richten IST Staatsgewalt!

Kann man auch so belegen: in Wahlen bestimmen wir, das Volk (und NICHT irgendeine ‚Bevölkerung!) die Zusammensetzung unserer Bevölkerungsvertretungen … Ha, erwischt. Das könnte Ihnen so passen. Es sind immer noch unsere VOLKSvertretungen!

Also, diese Volksvertretungen wie z.B. der Bundestag, wird vom Volk zusammengestellt, teils direkt durch ebensogenannte Mandate, teils (und das ist, nebenbei bemerkt, ein RIESENfehler, der Luschen wie Roth und Konsorten und zahllose schräge Linkspflänzchen der SPD überhaupt erst möglich macht!) durch Mandate, die die Parteien über Listenplätze setzen, WENN Sie entsprechend (vom Volk!) gewählt werden. Somit wird indirekt JEDES Mandat durch das Volk bestimmt.

Und da diese Staatsorgane nicht nur die Regierung bilden, sondern vor allem auch die Richter bestellen und die Gesetze beschließen, entspricht das Recht und die es überwachende Justiz GENAU dem Willen der Mehrheit des Volkes! So, wie es das Grundgesetz vorsieht – so, wie es in jedem freien Land selbstverständlich sein sollte – und genau so, wie Sie es NICHT haben wollen!

Nebenbei – und jetzt frage ich Sie als Vertreterin der Sozialdemokraten: Ist es Ihnen nicht doch irgendwie peinlich, dass Sie das „Projekt 18“ des Guido Westerwelle nun verwirklicht haben – nur eben anders herum?

Das sollte Ihnen sehr wohl peinlich sein. Schon deswegen, weil jemand, der so schlimme Texte schreibt wie diesen hier, sich darüber so freut, dass er täglich dazu eine Flasche Sekt köpfen könnte.

Wir sehen uns 2021! MfG!

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SPD-Ministerin Barley mag das Volk nicht

geschrieben von PI am in Altparteien,Deutschland,Dhimmitude,Justiz,Linke,Volksverräter | 195 Kommentare

Von WOLFGANG HÜBNER | Gerichtsentscheidungen werden in Deutschland bekanntlich „Im Namen des Volkes“ gefällt. Ob das auch immer im Sinne des Volkes getan wird, kann bezweifelt werden. Allerdings kann auch nicht in jedem Einzelfall das ganze Volk nach seiner Meinung gefragt werden. Und zudem können sich die Gerichte und ihre Richter darauf berufen, dass die Gesetze von demokratisch gewählten Volksvertretern formuliert und beschlossen wurden. Gerade deshalb aber sollten Gerichtsentscheidungen nicht den Kontakt zum Rechtsempfinden des Volkes verlieren.

Die SPD-Justizministerin in der Merkel-Regierung, Katarina Barley, hat da eine ganz andere Auffassung. In einem aktuellen Interview mit der FAZ, Anlass ist der Fall eines gefährlichen tunesischen Islamisten [2], sagt Frau Barley: „Das Rechtsempfinden der Bevölkerung darf im Rechtsstaat nicht entscheidend sein“. Selbstverständlich gibt es im Weltbild der linkssozialdemokratischen Juristin kein Volk mehr, sondern nur noch eine diffuse Bevölkerung, die sich nach Belieben regieren und drangsalieren lassen soll.

Frau Barleys Bevölkerung hat deshalb gefälligst protestlos zu schlucken, dass ein Typ wie der kriminelle Tunesier die hart arbeitenden Steuerzahler nicht nur viele Tausender kostet, sondern gar auch noch zur Symbolfigur der Rettung des Rechtsstaates vor den bösen rechten Populisten gemacht wird. Hingegen hat die Justizministerin kein großes Problem mit Hunderttausenden abgelehnten Sozialasylbewerbern, zu deren Abschiebung der Linksstaat von Merkel, Maas und Co. weder willens noch fähig ist.

Weit stärker aber treiben Frau Barley die fünf (!!) Fälle von angeblichen oder tatsächlichen rechtswidrigen Abschiebungen im laufenden Jahr 2018 um: „Der Eindruck drängt sich zumindest auf, dass bei Abschiebungen in Einzelfällen der öffentlichen Stimmung nachgegeben wird. Das ist sehr besorgniserregend.“ Nicht besorgniserregend ist für die SPD-Ministerin,, wenn hunderttausendfacher staatlicher geduldeter, ja geförderter Rechtsbruch von nicht erfolgten Abschiebungen, Sozialasylbetrügereien im großen Stil oder die weiter steigende Zahl des sogenannten „Kirchenasyls“ das Rechtsempfinden des Volkes nicht nur immer unerträglicher belastet, sondern regelrecht zerstört.

Es ist deshalb reine Heuchelei, wenn die Politikerin sagt: „Insgesamt nimmt der Respekt vor staatlichen Autoritäten und deren Entscheidungen ab. Wir erleben das nicht nur in der Justiz, sondern auch in der Verwaltung: In bestimmten Bereichen sehen sich Beamte teilweise tätlichen Angriffen ausgesetzt.“ Niemand hat mehr für diese in der Tat verhängnisvolle Entwicklung geleistet als jene politische Klasse, die so vielen „Gefährdern“, Mördern, Gewalttätern und Dieben die Grenzen Deutschlands geöffnet hat und immer noch offen hält. Und sind es etwa massenhaft Biodeutsche, die Richter, Justizbeamte und Polizisten attackieren?

Die amtierende Justizministerin in unserem Land, das uns Stück für Stück enteignet wird, ist nicht Teil der Lösung, sondern kein unwesentlicher Teil des Problems der enttäuschten, auch wütenden Abwendung von immer mehr Menschen von einem Staat, dessen Repräsentanten und dessen Justiz sich mehr um die Täter als um die Opfer sorgt; einem Staat und seinem regierenden Personal, dem Rechtsstaatdogmatik wichtiger ist als das Rechtsempfinden im Volk. In dessen Namen wird zwar noch immer Recht gesprochen, doch wird dieses Volk von den Barleys und ihren zahlreichen Gesinnungsgenossen zutiefst verachtet. Gut, dass diese offene Volksfeindlichkeit in der FAZ nachweisbar dokumentiert wurde.


Wolfgang Hübner. [3]
Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [4] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der 71-jährige leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [5] erreichbar.

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GroKo-Probleme: Geschlechtervielfalt in Ausweispapieren

geschrieben von PI am in Altparteien,Genderismus | 110 Kommentare

Von L.S.GABRIEL | Deutschland hat gewaltige Probleme, die sind aber offenbar nicht nur „von Populisten aufgebauscht“, sondern auch zu vernachlässigen, denn die wahren Probleme liegen anscheinend ganz wo anders. Aktuell beschäftigt sich die „Buntesregierung“ mit der Frage, wie man Menschen, die nicht so genau wissen, ob sie nun männlich oder weiblich sind, oder welchem der anderen rund 60 Geschlechter [6] sie angehören in Ausweispapieren auch wirklich politisch korrekt gerecht werden kann. Ein Gesetzentwurf von Innenminister Horst Seehofer (CSU) sieht nun vor, dass Menschen, die weder weiblich noch männlich sind, in Ausweispapieren künftig in der Kategorie „anderes“ eintragen lassen können.

Bundesjustizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) sind empört und blockieren diesen ohnehin schon Gagaentwurf. Die beiden bunten Ministerinnen halten diese Bezeichnung, die auf eine Empfehlung des Ethikrats zurückgehe, für herabsetzend. Barley bevorzuge den Begriff „weiteres“, Giffey wolle „divers“ oder „inter“. Barley fordert [7] ein einheitliches Gesetz, das darauf achte kein Ungleichgewicht zwischen Inter- und Transsexuellen herzustellen.

Bisher reichte das derzeit geltende deutsche Personenstandsrecht mit den Optionen „weiblich“ oder „männlich“ völlig aus. Seit 2013 kann man sich aber schon auch diese beiden Möglichkeiten offen halten, wenn man sich bei einem Neugeborenen nicht über das Geschlecht einigen kann.

Buntes Verfassungsgericht

Im Herbst 2017 entschied zudem das Bundesverfassungsgericht (1BvR 2019/16), dass die geltende Regelung gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verstoße.

Das bedeutet de facto, dass die Behörden infolge entweder ein drittes Geschlecht anerkennen oder die geschlechtsspezifischen Einträge insgesamt verwerfen müssen. Damit war Deutschland wieder einmal Klassenbester in der EU, beim gesetzlichen Verankern einer Idiotie. Das Gericht entschied im Fall eines Klägers, der verlangte, dass im Geburtenregister statt „männlich“ oder „weiblich“ „inter“ für „verschieden“ oder „verschiedenartig“ eingetragen werden sollte.

Antifa-Ministerin 

Die bunte Antifaministerin Barley, wünscht sich außerdem, dass das schriftliche Gendergaga-Sternchen (*) in den Duden aufgenommen werden sollte. Sie freue sich nämlich über „jede Veränderung, die dazu beiträgt, unseren Blick auf andere Formen von Identität und Lebensweisen zu entspannen“, so Barley [8].

Daran die „Lebensweise“ aller Bürger zu „entspannen“ und sich darum zu kümmern, dass ausländische Gewaltfachkräfte unverzüglich das Land verlassen, hat Barley offenbar weniger Interesse, sie stellt sich lieber auf die Seite der Antifa, wenn in Kandel [9]  Frauen gegen sexuelle Gewalt durch Merkels Gäste auf die Straße gehen. Tote, verletzte und tatsächlich traumatisierte Deutsche sind eben Kollateralschäden der Umvolkung – Hauptsache bunt ist es im Land.

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