- PI-NEWS - https://www.pi-news.net -

Wasserkraft für Schleswig-Holstein?

Am Donnerstag ist in Kiel das neue „Küstenkraftwerk“ offiziell in Betrieb genommen worden und das hat es in sich. Unter den Bedingungen einer flatterhaften  Energieversorgung, zum Beispiel durch Solarkraft, ist es in der Lage binnen fünf Minuten ganz flexibel bis auf 200 Megawatt hochgefahren zu werden. Gleichzeitige Wärmenutzung wie auch Speicherkapazitäten für Warmwasser ergeben einen traumhaften Nutzungsgrad von 90 Prozent.

Einem Häuflein grüner Spinner und Idioten war auch das nicht genehm. Die Clowns protestierten am Donnerstag gegen das Kraftwerk, weil sie gehört hatten, dass fossile Energie verbrannt würde, nämlich Gas. Dass es zwischen Öl, Kohle und Gas durchaus sehr große Unterschiede in Nutzung und Schadstoffemissionen gibt, ließen sie nicht gelten. „Neva“, eine „Kraftwerksgegnerin“, brachte die Kritik der Schlaumeier auf den Punkt, im Video ab 1,44 [1]:

Dieses Geld könnte man eben viel sinnvoller in erneuerbare Energien investieren. Gerade hier in Schleswig-Holstein haben wir die Möglichkeit zu Wind- und auch zu Wasserkraft. Und … genau … dass man eben da investiert und auch wirklich das Problem, was wir haben, einfach die Klimakrise versucht zu lösen mit … ja … nachhaltigen Mitteln.

Moment mal, Neva, Wasserkraft? Wie meinst du das? Sollen das Flüsse sein, die die liefern? Welche Flüsse sollen denn in Schleswig-Holstein Energie aus Wasserkraft erzeugen, die Eider oder die Alster? Oder darf es gleich die Elbe sein, die man dann vor der Nordsee staut? Du weißt, dass nicht nur die Menge, sondern auch die Fallhöhe des Wassers wichtig für eine hohe Energieeffizienz [2] sind? Bei den kleineren Flüssen sieht das wohl mau aus.

Oder waren Flüsse gar nicht gemeint? Meinst du Nordsee und Ostsee, „Schleswig-Holstein, das Land zwischen den Meeren?“ Schwebt dir vielleicht, liebe Neva, ein Gezeitenkraftwerk vor, bei so viel Meer? Hier haben wir dasselbe Problem mit der Fallhöhe, je höher, desto effektiver:

Der Tidenhub [3] an der Ostsee beträgt etwa 30 cm, an der Nordsee sind es zwischen zwei und drei Meter. Das französische Gezeitenkraftwerk Usine marémotrice de la Rance in Frankreich nutzt einen Tidenhub von über acht Metern.

Also Neva, welches Wässerchen aus Schleswig-Holstein soll jetzt unsere Erde und unser Klima retten? Weißt du nicht? Versuch es besser nicht wieder, setz dir eine Clownsnase auf die Nase wie deine Spielgefährtinnen, tröte ganz laut, hüpfe ein bisschen und schwänze die Schule. Aber bevor du dich über geographische oder physikalische Probleme im Fernsehen auslässt, besuch dann doch besser jeden Freitag jetzt wieder den Unterricht statt der Demos. Gut?

Like

Kiel: Moscheebesuch Pflicht für Schüler

geschrieben von PI am in Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Schule | 324 Kommentare

moscheebesuch [4]Im Fall des Rendsburger Schülers, dessen Eltern zu einem Bußgeld von insgesamt 300 Euro verdonnert wurden (PI berichtete [5]), weil sie einen Besuch ihres Sohnes in einer Moschee im Rahmen einer Schulveranstaltung aus weltanschaulichen Gründen ablehnten, gibt es nun eine erschütternde Stellungnahme des Kieler Bildungsministeriums [6]. Diesen Aussagen Zufolge sei es für jeden Schüler Pflicht im Rahmen des Fachs Erdkunde an einem Moscheebesuch teilzunehmen, ein Ersatzunterricht in einer Parallelklasse, um der Schulpflicht nachzukommen, sei daher nicht zu genehmigen. Der Besuch einer Moschee entspräche hier „dem grundlegenden pädagogischen Ziel gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 SchulG (Schulgesetz) Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, heißt es.

(Von L.S.Gabriel)

Im konkreten Fall ging es darüber hinaus um eine Moschee, der verfassungsfeindlichen und islamfaschistischen Milli Görüs-Bewegung [7] (IGMG). Dieser Einwand wird vom Ministerium mit der Begründung vom Tisch gewischt, Milli Görüs sei im aktuellen Verfassungsschutzbericht (2015) nur noch in einer Fußnote erwähnt, weil der Verfassungsschutz „nicht mehr alle Gliederungen der Gemeinschaft als verfassungsfeindlich ansehen würde“, berichtet die SHZ aktuell [8].

Das Kieler Bildungsministerium sieht sich also berechtigt jedes Kind in Schleswig-Holstein dazu zu zwingen, auch gegen den Willen der Eltern, eine islamische Indoktrinationsstätte zu besuchen. Das Recht der sogenannten Religionsfreiheit [9], das auch vorsieht keiner Religion anzugehören, sieht man hiervon nicht betroffen, und das mit der mehr als fadenscheinigen Rechtfertigung, dass der Besuch einer Moschee im Rahmen des Geographieunterrichts „Teil einer erdkundlichen Exkursion zum Thema „fremde Kulturen“ sei und sich nicht auf den Religionsunterricht beziehe.

Der Staat nimmt sich hier einmal mehr die Freiheit sich über die Eltern hinwegzusetzen, nicht nur in Fragen der Erziehung, sondern auch über deren weltanschauliche Wertevorstellungen. De facto handelt es sich dabei wohl um so etwas wie Kindesentzug und da es hierbei um den Mord- und Gewaltkult Islam geht eigentlich sogar um Missbrauch.

Der Logik des Kieler Ministeriums zufolge könnten Kinder dann wohl auch im Fach Biologie zum Thema „sexuelle Vielfalt“ zu einer Exkursion ins nächstgelegen Puff gezwungen werden.

Kontakt:

Ministerium für Schule und Berufsbildung
Jensendamm 5, 24103 Kiel

Bildungsministerin Britta Ernst (SPD)
E-Mail: britta.ernst@bimi.landsh.de [10]
Tel.: 0431 988-5700


(Hinweis an unsere Leser: Wir bitten Sie bei Schreiben an die Kontaktadresse, trotz aller Kontroversen in der Sache, um eine höfliche und sachlich faire Ausdrucksweise.)

Like

„Flüchtlinge“ dürfen in Kiel offiziell klauen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Dhimmitude,Kriminalität,Polizei | 223 Kommentare

polizeichef_kiel [11]Was seit Monaten immer wieder in sozialen Netzwerken von Zeugen berichtet und oftmals angezweifelt wurde, bekommt nun Beweiskraft. Bereits am 7. Oktober des vergangen Jahres wurde von der Kieler Polizeiführung eine den Kieler Nachrichten [12] vorliegende interne Leitlinie ausgegeben, wonach Illegale sogenannte einfache/niedrigschwellige Delikte begehen können, ohne strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen. Das heißt, zumindest Kiel ist hochoffiziell ein Gratis-Selbstbedienungsladen für illegal ins Land eingedrungene Raubnomaden. So machen die vielen Schilderungen Sinn, wonach in Läden das Kassenpersonal nichts unternommen habe, wenn ausländische Gruppen mit unbezahlter Ware einfach zur Tür raus marschiert sind. Warum auch sollte man sich mit den oftmals Gewaltbereiten anlegen, wenn die Polizei nicht einmal ihre Identitäten feststellen darf.

(Von L.S.Gabriel)

Nicht nur Diebstahl zählt zu den genannten „einfachen Delikten“, sondern auch Sachbeschädigung. Also, eine eingeschlagene Auslagenscheibe, zerkratzter Fahrzeuglack, abgerissene Rückspiegel, bei Schlägereien zertrümmerte Einrichtungen in Lokalen usw.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

Ein Personenfeststellungsverfahren oder erkennungsdienstliche Behandlung scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit und aus tatsächlichen Gründen (Identität kann nicht zeitgerecht festgestellt werden und Merkblattfertigung wäre unzulässig) bei einfachen/niedrigschwelligen Delikten (Ladendiebstahl/Sachbeschädigung) regelmäßig aus.

Also all das, wofür jeder Deutsche völlig zu Recht angezeigt und von der Justiz verfolgt wird, ist für die neuen Herren im Land weniger als ein Kavaliersdelikt, sondern irgendwie so etwas wie ihr verbrieftes Recht.

KN_2016_01_28 [13]Gerechtfertigt wurde dieser amtlich legitimierte Rechtsbruch damit, dass es Probleme mit der Feststellung der Personalien gegeben habe. Wer also seinen Pass wegwirft, um den Staat im Rahmen der Asylgesetze durch Verschleierung seiner Herkunft betrügen zu können, darf zusätzlich dazu dann hier auch noch weitere Straftaten begehen. Warum? Weil derselbe Staat, der dies alles möglich macht, dafür gesorgt hat, dass die Ordnungsmacht nicht mehr die nötigen Ressourcen hat, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.

Nun wird darauf verwiesen, es gäbe ein Nachfolgeschriftstück, das diese Leitlinie überhole. Kleiner Schönheitsfehler: darin wird auf den Umgang mit Kleinkriminalität gar nicht eingegangen, es löst also wohl mitnichten das Rundschreiben davor ab.

Bereits vor einer Woche war publik geworden, dass Schleswig-Holstein auch illegale Einreisen per se nicht ahnde. Der stellvertretende Landespolizeidirektor Joachim Gutt erklärte in einem Interview mit dem NDR [14], zu Beginn der illegalen Einreisen hätte man noch Strafanzeigen nach dem Ausländergesetz gestellt, diese wurden aber in einer Art Automatismus zu 99,9 Prozent sofort eingestellt. Aufgrund der de facto Einladung zur illegalen Immigration durch die Kanzlerin habe die Polizeidirektion gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt beschlossen, dass die Einreise nach Einladung gerechtfertigt und somit keine Straftat sei.

Ist das nun Strafvereitelung im Amt? Oder Eidbruch der Kanzlerin? Vermutlich beides, nur wird dieser Staat wohl nichts davon rechtlich verfolgen.

Die Kieler Geschäftsleute sind verständlicherweise aufgebracht. Ungeachtet dessen möchte Kiels Polizeichef Thomas Bauchrowitz (Foto oben) diese Regelung landesweit starten. Der deutsche Rechtsstaat hat nicht nur Schlagseite, sondern säuft gerade ab. Es ist vermutlich nur noch eine Frage der Zeit, bis die ersten das sinkende Schiff verlassen. An die moralische Größe, als letzter von Bord zugehen, glaubt bei dieser Regierung ohnehin keiner mehr.

Kontakt:

Polizeidirektion Kiel
Thomas Bauchrowitz
Leitender Kriminaldirektor
Sachgebiet 1.4 / Prävention
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
Telefon: 0431 – 160-0
pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de [15]

Like