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Medizinrechtlerin klagt gegen das Kontaktverbot

Von EUGEN PRINZ | „Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!“ Das fordert Beate Bahner, Inhaberin der Rechtsanwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Die Fachanwältin für Medizinrecht war bereits dreimal vor dem Bundesverfassungsgericht mit Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit erfolgreich.

Nun hat sie eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg angekündigt. Ihrer Rechtsauffassung nach, sind die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürger. Dies gelte für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere seien diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote auf Basis düsterster Modellszenarien (ohne Berücksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig, so Beate Bahner.

Juristin fährt schwere Geschütze auf

Die vorliegenden Zahlen und Statistiken, so die Fachanwältin, würden zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Die von der Regierung getroffenen radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft über viele Wochen sind weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt, ist Bahner überzeugt.

Ihrer Meinung nach verletzt der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Bahner weiter:

„Dieses Regierungshandeln zerstört sämtliche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben. Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “

Gegenvorschläge zu den staatlich verordneten Maßnahmen

Die Fachanwältin für Medizinrecht klagt nicht nur gegen die ihrer Meinung nach falschen Maßnahmen des Staates, sondern macht auch Vorschläge, wie man stattdessen vorgehen sollte:

„Es braucht mehr Tests bei denjenigen Menschen, die viel Kontakt mit der Risikogruppe haben: Dies sind die Pflegekräfte sowie die Familienmitglieder einschließlich der Kinder, die ihre alten Angehörigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mitarbeiter der Supermärkte, die täglich mit Hunderten Menschen Kontakt haben.
Es braucht ferner Stichproben bei der Bevölkerung, um die tatsächliche (vermutlich um ein vielfaches höhere) Zahl der Infektionen und damit den tatsächlichen (vermutlich um ein vielfaches geringeren) Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des Corona-Virus zu ermitteln. Der Anteil des tödlichen Verlaufs von Covid19 wurde von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt (dies ist eine Person von 1000 Infizierten und damit vergleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie). Es braucht vor allem dringend die Obduktion der an/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tatsächlich verstorben sind. Es braucht ferner eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaftliches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen!
Insbesondere muss der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen – bislang versäumten – Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur Desinfektion!“

Bleibt noch zu erwähnen, dass die Medizinrechtlerin Beate Bahner dem Autor aus der Seele spricht.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [1] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [2] und den Blog zuwanderung.net [3]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Trotz Kontaktverbot: 300 Moslems versammeln sich in Berlin-Neukölln

geschrieben von Eugen Prinz am in Corona,Islam,Kolonisation Deutschlands | 187 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | „Lockerung der Corona-Maßnahmen nach Ostern denkbar“ – so lautet heute die Schlagzeile in vielen Tageszeitungen. Der Autor, das dürften regelmäßige Leser von PI-NEWS inzwischen zur Kenntnis genommen haben, steht den drastischen Einschränkungen der Versammlungs- und Bewegungsfreiheit im Zuge der Corona-Pandemie eher skeptisch gegenüber, besonders was die wirtschaftlichen Auswirkungen betrifft. Allerdings: Wenn man diesen Weg geht, dann ist es völlig sinnentleert, die Einschränkungen bereits nach einigen Wochen wieder aufzuheben, da es dann mit hoher Wahrscheinlichkeit schon nach kurzer Zeit wieder zu einem Anstieg der Neuinfektionen kommt.

In den sozialen Netzwerken wird darüber spekuliert, dass die mögliche Lockerung des Kontaktverbotes nach Ostern eher mit dem Beginn des Fastenmonats Ramadan zu tun hat, als mit Fortschritten im Kampf gegen die Ausbreitung von COVID-19.

Auch in dem PI-NEWS Artikel „Moslems und die Corona-Quarantäne [6]“ vom 31. März 2020 wurde darüber schon spekuliert:

„Dieses Jahr beginnt der Fastenmonat Ramadan am 23. April und endet am 23. Mai. Die Abendmahlzeit, mit der nach Einbruch der Dunkelheit die Moslems ihr tägliches Fasten brechen, wird „Iftar“ genannt. Traditionell wird diese Mahlzeit mit Familie und Freunden eingenommen. Es bleibt abzuwarten, ob die gegenwärtigen Restriktionen bei den Moslems noch auf Verständnis stoßen, wenn sie im Fastenmonat Ramadan fortgeführt werden. Und es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung und die Regierungen der Länder Lust haben, dies auszutesten.“ 

Massenversammlung von Moslems in Neukölln

In Berlin haben gestern 300 Moslems bewiesen, dass diese Bedenken, die von nicht wenigen Bürgern geteilt werden, nicht unbegründet sind.

Das Äquivalent des sonntäglichen Kirchgangs ist bei den Moslems das Freitagsgebet. Auch dieses findet gegenwärtig nicht statt, jedoch erlauben manche Kommunen dem Imam, in dieser Zeit den islamischen Gebetsruf (Adhan) über Lautsprecher zu verbreiten, wie es in den islamischen Ländern üblich ist. Wohnt man in so einer Gegend, wähnt man sich in Istanbul.

Auch in Berlin-Neukölln ertönte gestern der Adhan. Und er wurde vom Imam so schön vorgetragen, dass sich flugs 300 Moslems auf der Straße versammelten, nach dem Motto: Wenn Allah will, dass ich mich mit Corona anstecke, dann ist es halt so. Inschallah. Allah will und was die deutschen Gesetze dazu sagen, ist egal.

„Dem Imam, dem Ordnungsamt und den Polizisten sei es nur zum Teil gelungen, die Menschen dazu zu bewegen, den vorgeschriebenen Abstand zu halten“, schrieb die Berliner Zeitung [7] euphemistisch. Die Berichterstattung der Mainstream Medien über diesen Vorfall fiel ohnehin sehr spärlich aus. In ihr ist auch nicht die Rede davon, dass irgendwelche Bußgeldbescheide verhängt worden wären, wie es bei Biodeutschen derzeit in solchen Fällen massenhaft geschieht. Wenn von denen jemand den Mindestabstand nicht einhält, ist er zwischen 25 und 500 Euro [8] los. Aber da sind es ja auch immer nur ein paar Leute.

Bei 300 moslemischen Mitbürgern auf einem Haufen wird es natürlich schwierig, wie diese Bilder eindrucksvoll beweisen:

Und schon haben wir für die Polizei eine temporäre no-go-area. Die Polizisten können nur hilflos zuschauen und hoffen, dass der Imam kooperiert.

Der Autor wagt die Prognose, dass nach Ostern das Kontaktverbot so weit gelockert wird,  dass das im Ramadan übliche „Fastenbrechen“ nach Sonnenuntergang mit Familie, Freunden und Bekannten wieder möglich ist. Ein Schelm, wer daraus den Schluss zieht, dass den Regierenden die Moslems nicht recht geheuer sind. Dass dies nicht unbegründet wäre, zeigt dieser Aufruf:

[14]


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [1] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [2] und den Blog zuwanderung.net [3]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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