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Augsburg: Weltweit erster Gerichtsprozess zum Politischen Islam

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am 22. März findet vor dem Amtsgericht in Augsburg ab 13 Uhr der weltweit erste Gerichtsprozess zum Politischen Islam statt. Es geht um eine Kundgebung der Bürgerbewegung PAX EUROPA, bei der wir am 24. Oktober 2020 auf dem Willy-Brandt-Platz in Augsburg über den Politischen Islam aufklärten.

Schon die Ausgangssituation war höchst aufschlussreich. Es war die erste von über 400 von uns durchgeführten öffentlichen Kundgebungen in ganz Deutschland, bei der wir durch ein Absperrgitter komplett eingekesselt waren. Der Einsatzleiter der Polizei ließ uns rundherum komplett mit Gittern isolieren. Er weigerte sich, uns auch nur einen kleinen Zugang für interessierte Bürger zu öffnen.

Ebenfalls bezeichnend ist, dass der Einsatzleiter vor dem Absperrgitter drei Einsatzbeamte aufstellen ließ, ganz offensichtlich, um optisch eine abschreckende Wirkung auf mögliche interessierte Bürger auszuüben.

Es war uns aufgrund der damaligen Corona-Verordnungen auch verboten, Flyer in die Hand zu nehmen und am Absperrgitter den Bürgern zu übergeben. So wären wir komplett vom Kontakt mit interessierten Bürgern abgekapselt gewesen. Die unsägliche Diskussion über den selbstverständlichen Zugang gipfelte in der Bemerkung des Einsatzleiters, dass ja „sowieso keiner kommen“ würde.

Man darf sich durch Ungerechtigkeiten und Repressionen seitens der exekutiven Staatsgewalt niemals einschüchtern lassen. Man muss nur konsequent und hartnäckig um Gerechtigkeit kämpfen, dann setzt man sich, früher oder später, auch durch. Wir mussten zwar eine gute Viertelstunde mit dem Einsatzleiter diskutieren, damit uns das selbstverständliche Recht gewährt wird, die Bürger zu uns lassen zu kommen, aber letzten Endes setzten wir uns durch.

Das war aber nur der Auftakt. Es waren zwei Kripobeamte des Staatsschutzes anwesend, die ganz offensichtlich dazu geschickt wurden, irgend etwas zu finden, was man mir anlasten könnte. Die übliche vermeintliche „Beleidigung einer Religionsgemeinschaft“ oder auch „pauschale Verunglimpfungen“ von Moslems. Da die Kundgebung im Augsburg von einem Journalisten von EWO Live komplett gestreamt wurde [1] (bisher knapp 75.000 Zuschauer), kann man sich davon überzeugen, dass erstens über den Politischen Islam aufgeklärt und zweitens permanent zu den Moslems differenziert wurde. Dies ist in dem Video oben schlüssig dokumentiert.

Die Kritik der Bürgerbewegung PAX EUROPA richtet sich nicht gegen Moslems, nicht gegen Menschen, sondern gegen die Ideologie des Politischen Islams. Dazu haben wir auch ein großes A0-Plakat, das sind 1m20 auf 85 Zentimeter, das auch in Augsburg auf unserer Kundgebungsfläche in der ersten Reihe für jeden deutlich sichtbar stand.

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Der Zuspruch von moslemischer Seite kam auch in Augsburg. Aus der Schweiz reisten extra zwei Brüder in einer 4 ½ stündigen Autofahrt an, einer der beiden ein modern eingestellter Moslem, der andere zum Christentum konvertiert, unterstützten unsere Aufklärungsarbeit und sprachen auch über Mikrofon zu dem Publikum.

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Bei der Kundgebung erklärten wir weiter den wichtigen Unterschied zwischen dem verfälschenden Begriff „Islamismus“ und dem „Politischen Islam“, der genau kennzeichnet, worin die Gefahr besteht. Zudem stellte ich dar, dass auch meine frühere Partei, die CSU, in ihrem Leitantrag zum Politischen Islam [4] genau diese Gefahren beschreibt. Ich zeigte auf, dass auch Teile der CDU mittlerweile die Gefahr des Politischen Islams erkannt haben.

Was ich am 24. Oktober 2020 in Augsburg beschrieb, ist seit Jahren in Deutschland zu beobachten und hat sich seitdem auch noch intensiviert. Ich habe auch eindeutig klargestellt, dass keinesfalls jeder Moslems so denkt und erst recht nicht so handelt. Aber genau diese entscheidende differenzierende Passage schnitt der Kripobeamte aus seiner Anzeige heraus.

In diesem Video ist alles schlüssig und umfassend belegt. Die faktischen Grundlagen, warum die Ideologie des Politischen Islams zu den beschriebenen Erscheinungen wie Terror, Drohungen, Gewalttaten, Vergewaltigungen, Tötungen mit dem Endziel der Erringung der alleinigen weltlichen Macht mit der Durchsetzung des Scharia-Rechts führt, hatte ich in meiner 21-seitigen Stellungnahme vom 14. Dezember 2020 an den zuständigen Kripobeamten in Augsburg bereits umfassend vorgenommen. Trotzdem leitete dieser Kripobeamte seine Anzeige an die Staatsanwaltschaft weiter, und die eröffnete tatsächlich das Verfahren, weswegen ich jetzt vor das Amtsgericht in Augsburg gezerrt werde.

Und das Allerbeste: Der Journalist, der die Kundgebung in Augsburg per Livestream sendete, bekam bereits einen Strafbefehl über 2500 Euro zugeschickt! Ein filmender Journalist! Der eine Veranstaltung live überträgt! Was hat denn ein filmender Journalist damit zu tun? Er kann unmöglich für etwas verantwortlich gemacht werden, was bei einer Kundgebung gesagt wird, die er live überträgt. Dann könnte jeder ARD- und ZDF-Kameramann angeklagt werden, wenn er von einer Veranstaltung live filmt, bei der sich irgendwelche potentielle verbalen Straftaten ereignen. Völlig absurd.

Letztlich ist ja noch nicht einmal rechtskräftig festgestellt, ob meine Aussagen überhaupt juristisch zu ahnden sind. Aber der Journalist bekommt bereits einen Strafbefehl zugeschickt. Das wirkt wie ein extrem plumper Einschüchterungsversuch und hat mit rechtsstaatlichen Zuständen kaum noch etwas zu tun.

Meine Ausführungen sind allesamt faktisch belegt, damit handelt es sich um freie Meinungsäußerungen, die auf Tatsachen beruhen. Meine Kritik ist an die Ideologie des Politischen Islams gerichtet und an die von ihm radikalisierten Moslems, die seine gefährlichen Bestandteile ausführen, und keinesfalls pauschal gegen alle Moslems, wie mir fälschlicherweise von der Anklage unterstellt wird.

Ich habe auch keineswegs gegen Teile der Bevölkerung „zum Hass aufgestachelt“ oder zu „Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert“, sondern habe vöiig berechtigt vor den gefährlichen Bestandteilen des Politischen Islams gewarnt, die das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft ernsthaft bedrohen.

Bei dieser Kritik habe ich jederzeit und ausführlich zu den friedlichen Moslems differenziert, die sich nicht mit der Ideologie des Politischen Islams auseinandersetzen. Damit handelt es sich bei meinen faktisch begründeten Ausführungen keinesfalls um „Volksverhetzung“.

Es wird sich zeigen, ob am 22. März vor dem Amtsgericht Augsburg ab 13 Uhr noch im rechtsstaatlichen Sinne verhandelt und geurteilt wird. Der betroffene Journalist ist zu diesem Gerichtstermin ebenfalls geladen und wird sich selbstverständlich auch gegen die unfassbare Anschuldigung, die das Presserecht geradezu ad absurdum führt, zur Wehr setzen.


Die Bürgerbewegung PAX EUROPA (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [5].

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Staatsanwaltschaft Kassel: 7 Monate Haft a.B. für Kritik am Politischen Islam

geschrieben von byzanz am in Islamaufklärung,Justiz,Linke,Polizei,Video | 61 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Die Skandale rund um die Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa am 31.10.2020 in Kassel (das Livestream-Video von EWO [6] hat bereits über 106.000 Zuschauer) reißen nicht ab: Zwei Polizei-Einsatzleiter, die sich sieben Stunden lang mit fadenscheinigen Vorwänden weigerten [7], Personalien von Beleidigern aus dem linksextremen und moslemischen Bereich aufzunehmen. Das Verfahren hierzu wegen Strafvereitelung im Amt wurde von der Staatsanwaltschaft Kassel eingestellt [8].

Diese Staatsanwaltschaft Kassel stellte auch noch die Strafanzeige gegen zwei moslemische Albaner ein [9], die Körperverletzung, versuchte Sachbeschädigung und Beleidigungen verübten.

Genau diese Staatsanwaltschaft schickte mir nun einen Strafbefehl über 7 Monate Haft (!) auf Bewährung und 5000 Euro (!) Geldstrafe, da ich eine angebliche „Volksverhetzung“ bei der Kundgebung betrieben hätte.

Die Anzeige [10] kam von der vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften [11] „VVN-BdA“, in deren Reihen Kommunisten von der DKP und dieser Partei nahestehende Personen den Ton angeben sollen. Diese völlig substanzlose und verleumderische Anzeige des „VVN-Bund der Antifaschisten“ nahm die Staatsanwaltschaft zum Anlass, die Kriminalpolizei Kassel zu beauftragen, die gesamte siebenstündige Kundgebung durchzuforsten, ob sich etwas finden lässt. Eine Kripo-Beamtin arbeitete daraufhin einen Monat lang, um sämtliche meiner Ausführungen wörtlich zu protokollieren. Die Staatsanwaltschaft Kassel pickte sich daraus isolierte Sätze heraus, interpretierte sie im Sinne der absurden Anzeige um und strickte daraus einen Strafbefehl.

Einzelheiten über diesen sich anbahnenden Justiz-Skandal, weiterführende Infos und viele illustrierende Bild-Einblendungen im Video oben.

Hinweis: Am Freitag Abend um 19:30 Uhr gibt es auf diesem YouTube-Kanal [12] einen Livestream zu den Vorgängen in Afghanistan, die aufzeigen, wie gefährlich der Politische Islam ist und wie völlig unverantwortlich er immer noch unterschätzt wird.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [13] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier. Von 2009 bis 2011 versuchte er im dortigen Integrationsausschuss vergeblich die Islamkritik zu etablieren. Im Mai 2011 wechselte er zur Partei „Die Freiheit“, wo er ab 2012 bayerischer Landesvorsitzender und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender war. Seine Youtube-Videos [14] haben über 25 Millionen Zugriffe. Zu erreichen über Facebook. [15]

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Kripo Kassel als Erfüllungsgehilfe bei Anzeige gegen Politischen Islam-Kritiker

geschrieben von byzanz am in BPE,Justiz,Polizei,Video | 36 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | In Kassel fügen sich die Puzzlestückchen zusammen: Zwei Polizei-Einsatzleiter, die sich sieben Stunden lang weigerten, Personalien von linksextremen und moslemischen Beleidigern zwecks Stellung eines Strafantrages aufzunehmen. Eine Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen die beiden Beamten wegen Strafvereitelung im Amt einstellt. Die auch den Strafantrag gegen einen im Nachgang ermittelten moslemischen Beschuldigten wegen versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung einstellt. „Mangels öffentlichen Interesses“. Und eine Kriminalpolizei, die eine völlig substanzlose Anzeige einer linksextremistischen, vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation zu einer Anklage ausarbeitet.

Im Video „Linksextremistische Vereinigung zeigt Islamkritiker an“ haben wir bereits über die völlig haltlosen und schwammigen Anschuldigungen dieser Organisation „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ berichtet [10]. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Kriminaldirektion des Polizeipräsidiums Nordhessen aufgefordert, die Wischi-Waschi-Anzeige dieser „Antifaschist*Innen“ mit Substanz zu erfüllen. Dazu sollten meine Äußerungen bei der Kundgebung in Kassel überprüft werden. Die ging bekanntlich sieben Stunden lang.

Dazu setzte sich dann tatsächlich im November des vergangenen Jahres eine Kriminaloberkommissarin dieses Polizeipräsidiums knapp vier Wochen lang hin, um den Livestream von vorne bis hinten durchzusehen. Die schriftliche Dokumentation alles von mir Gesagtem macht die Akte des Verfahrens dick: Alleine 80 Seiten mit der Niederschrift meiner Äußerungen. Nun, vielleicht hat dieser Mammut-Aufwand ja auch etwas Positives, dass sich diese Kriminalkommissarin jetzt vielleicht gut auskennt mit den vielen Problemen, die uns der Politische Islam bereitet.

Die Staatsanwaltschaft hat dem Verfahren – aus welchen Gründen auch immer – einen Artikel der Hessischen / Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung HNA über unsere Kundgebung [16] beigelegt. Darin sind so viele Falschaussagen enthalten, dass wir darüber ein extra Video machen.

Nun zum Verfahren gegen mich: Aus den knapp 80 Seiten suchte nun ein Polizei-Oberkommissar vier isolierte kurze Passagen heraus, bei denen man glaubt, mir eine vermeintliche „Volksverhetzung“ unterstellen zu können. Dazu wurde mir ein Fragenkatalog „Beschulidgtenvernehmung“ – „Verdacht der Volksverhetzung“ zugeschickt. Unter Punkt „a“ heißt es, man höre und staune:

„Der Beschuldigte vergleicht mehrfach den Politischen Islam mit dem Holocaust.“

Im Video (oben) ist die Passage im Original zu sehen. Hierbei kläre ich über die judenfeindlichen Passagen des Korans auf, was insbesondere angesichts der aktuellen skandalösen Demonstrationen gegen Juden in Deutschland sehr wichtig ist. Im Video ist klar zu sehen, dass ich nicht „den Politischen Islam mit dem Holocaust“ vergleiche, sondern den historischen Pakt aufzeige, den Vertreter des Politischen Islams mit den National-Sozialisten eingingen. Allen voran der Großmufti von Jerusalem und SS-Gruppenführer Mohammed Amin al-Husseini, der über den Holocaust Bescheid wusste, ihn befürwortete und in ähnlicher Form auch gerne in Palästina durchgeführt hätte.

Die Gefährlichkeit des Politischen Islams wird in Europa immer klarer erkannt. Die Regierungen in Österreich und Frankreich gehen mittlerweile intensiv gegen ihn vor. Was an der Aufklärung über diese Gefahren „volksverhetzend“ sein soll, erschließt sich wohl nur dem Polizeipräsidium Nordhessen.

Auch in der zweiten von der Kripo Kassel angegebenen Passage von Punkt „a“ kläre ich über judenfeindliche Koranverse auf, wei im Video oben zu sehen. Es sind alles Darstellungen von Fakten und Tatsachen, keinesfalls „Volksverhetzung“. Punkt „a“ der Anklage können wir also schonmal abhaken. Weiter mit Punkt b, bei dem ein isolierter Satz herausgenommen wird:

Zitat STÜRZENBERGER: ,,Es gibt insbesondere bei Moslems die Einstellung, sie seien die Herrenmenschen“

An dieser Stelle der Kundgebung war ich unter anderem mit zwei moslemischen Mitbürgern vermutlich albanischer Herkunft konfrontiert, die sich mehrfach beleidigend, arrogant, herrisch und bedrohlich verhalten hatten. Später kam es auch noch zu einer versuchten Sachbeschädigung und versuchten Körperverletzung durch die beiden, was im Video oben ebenfalls dokumentiert ist. Alleine in dieser kurzen zweieinhalbminütigen Passage sagte ich an zwei Stellen unmissverständlich, dass wir gar nichts gegen wirklich friedlich und modern eingestellte Moslems haben, sondern nur die gefährlichen Bestandteile des Politischen Islams kritisieren. Die Herrenmenschen-Ideologie des Politischen Islams wird durch die entsprechenden Befehle im Koran gefördert, beispielsweise in Sure 3 Vers 110:

„Ihr seid die beste Gemeinschaft, die für die Menschen hervorgebracht worden ist. Ihr gebietet das Rechte und verbietet das Verwerfliche und glaubt an Allah. Und wenn die Leute der Schrift glauben würden, wäre es wahrlich besser für sie. Unter ihnen gibt es Gläubige, aber die meisten von ihnen sind Frevler.“

Damit ist die Berechtigung formuliert, mit dem Gesetz des Politischen Islams, der Scharia, über die Ungläubigen zu herrschen. Durch die gleichzeitige Abwertung aller Andersgläubigen ergibt sich ebenfalls die Höherstellung der Moslems. Beispielsweise in Sure 98 Vers 6:

„Gewiß, diejenigen unter den Leuten der Schrift und den Götzendienern, die ungläubig sind, werden im Feuer der Hölle sein, ewig darin zu bleiben. Das sind die schlechtesten Geschöpfe.“

Die Leute der Schrift sind im Übrigen Juden und Christen. Damit wäre Punkt „b“ der Anklageschrift auch abgehakt. Weiter bei Punkt „c“. Dort wird mir erneut ein Zitat vorgehalten, bei dem ich ein Plakat erläutere, auf dem ein moslemsicher Terrorist zu sehen ist, der gemäß der Tötungsbefehle des Korans handelt:

Zitat STÜRZENBERGER: ,,Das ist ein Moslem, er hat den Koran hier, er liest die Tötungsbefehle, sie gehen in seinen Kopf hinein, vom Kopf gehen sie in die Hand, er drückt ab und tötet. So läuft die Nummer!“

Auch hier sehen wir in der Originalpassage im Video oben, dass es sich allesamt um faktisch belegte Aufklärung handelt. Ich erklärte anhand eines Plakates mit einem moslemischen Terroristen, der einen Koran in der einen Hand und eine Waffe in der anderen hält, wie der Zusammenhang zwischen den Tötungsbefehlen des Korans und ihrer Durchführung bei Terrror-Anschlägen ist. Hierbei sagen wir natürlich nicht, dass jeder Moslem so denkt. Keinesfalls, denn viele beschäftigen sich gar nicht mit dem Koran. Aber die Befehle dort sind eindeutig und viel zu viele radikale Moslems führen dies auch aus. Seit 1400 Jahren. Mit geschätzt 270 Millionen Opfern. Über dies tatsachenorientiert aufzuklären, ist keine Volksverhetzung. Punkt „c“ also auch abgehakt.

Weiter mit Punkt „d“, der sich in der Kundgebung auf die gleich unmittelbar darauffolgende Passage bezieht:

Wenn Ihr Euch wundert, warum sie ständig köpfen, warum sie es zelebrieren wie einen Gottesdienst. Sure 47 Vers 4:

„Und wenn ihr auf die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt.“

Leute, es kann nur eine Entscheidung geben. Diese Köpfungsbefehle müssen für ungültig erklärt werden. Wenn ein Moslem das liest und glaubt, dass es von Allah ist und wenn er glaubt, das ausführen zu müssen, dann köpft er. Und er hat nicht mal ein schlechtes Gewissen, weil in Sure 8 Vers 17 steht:

„Nicht ihr habt sie getötet, sondern Allah hat sie getötet.“

Da wird Moslems auch noch das schlechte Gewissen beim Töten genommen. Weil Allah durch ihre Hände tötet. Nicht Ihr tötet selber, Allah tötet. Deswegen schneiden sie Köpfe ab und haben kein Unrechtsbewusstsein. Und rufen Allahu Akbar, weil Allah es befiehlt.

Im Video oben ist diese Passage im Zusammenhang aus der Kundgebung zu sehen, bei dem ich selbstverständlich auch wieder differenziere. Aber die ungeheure Gefahr, die von diesen Tötungsbefehlen des Korans ausgeht, muss klar benannt werden, denn schließlich werden sie auch immer wieder ausgeführt. In den vergangenen Jahren gab es diese Köpfungen hundertfach im Islamischen Staat. Aber auch von radikalen Moslems in Europa, beispielsweise vergangenes Jahr am französischen Geschichtslehrer Samuel Paty in Paris [17], in einer Kirche in Nizza an zwei Kirchenbesuchern [18], 2015 in Saint-Quentin-Fallavier am Chef einer Gasprodukte-Firma [19], mit Aufspießung des Kopfes an einem Zaunpfahl neben radikal-islamischen Fahnen und Pamphleten, sowie 2016 in einer Kirche in Saint-Étienne-du-Rouvray am 84-jährigen Priester Jacques Hamel [20]. Der Prophet Mohammed, laut Politischen Islam der „vollkommene Mensch“ und das „perfekte Vorbild“ für alle Moslems, ließ in Medina im Jahr 627 nach Christus 900 gefangene Juden köpfen [21]. Dies ist im Koran in Sure 33 Verse 26 und 27 beschrieben sowie als Köpfungsbefehl in Sure 47 Vers 4 allgemeingültig festgehalten. Darüber aufzuklären, ist ebenfalls keine Volksverhetzung, denn wir haben noch nie behauptet, dass sich alle Moslems danach richten.

Damit haben wir alle Punkte aus der Kundgebung abgearbeitet. Unter „e“ gibt es noch folgende Zusammenfassung:

„Ein pauschaler Tatvorwurf (ergibt sich aus dem Gesamtkontext der Kundgebung am 31.10.2020) gegen Herrn STÜRZENBERGER besteht darin, dass er zu Beginn der Kundgebung noch darum bemüht ist, dass sich seine Aussagen auf den ,,politischen Islam“ beziehen, im Verlauf der Versammlung geht er dazu über, verallgemeinernde Formulierungen zum Islam, Moslems und dem Koran zu verwenden, die dem zufällig am Kundgebungsort vorbeilaufenden Passanten den Eindruck vermitteln, der Islam im Allgemeinen würde verachtenswerte Ziele verfolgen. Beispielhaft hierfür sind die punkte c) und d) aufgeführt.“

Zum einen ist festzuhalten, dass wir die Punkte „c“ und „d“ bereits entkräftet haben. Ich habe im gesamten Verlauf der Kundgebung differenziert.

Hochinteressant ist auch die Formulierung „die dem zufällig am Kundgebungsort vorbeilaufenden Passanten den Eindruck vermitteln“. Damit wird ganz offensichtlich versucht, an die „Laufpublikums“- Argumentation einer Richterin aus München in einem anderen Verfahren anzuknüpfen. Es wird ersichtlich, dass man geradezu händeringend nach allen auch nur denkbaren Möglichkeiten sucht, um mich vor Gericht zerren zu können. Dies wird in der Akte auch noch durch einen entlarvenden Vermerk dieses Polizeioberkommissars deutlich:

„Seitens Unterzeichner wird darauf hingewiesen, sich den oben genannten Livestream auf Youtube anzuschauen. Dadurch kann insbesondere ein Eindruck der Lautstärke und des Tonfalls des STÜRZENBERGER gewonnen werden, der hier in Schriftform nicht ausreichend wiedergegeben werden kann.

Diese subjektiven Faktoren sind nach hiesiger Auffassung entscheidend für einen etwaigen Taterfolg der Volksverhetzung, da seine aggressive Redensweise neben der Wortwahl dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, indem Herr STÜRZENBERGER wie nachfolgend beschrieben, ,,Präsenzfälle“ (Straftaten die im Namen des Islam begangen wurden) in böswillig verächtlichmachender Art und Weise als allgemeingültig und stellvertretend für eine ganze Religionsgemeinschaft darstellt.“

Unglaublich. Wenn also das Gesagte inhaltlich noch nicht ausreichen sollte, mir eine Volksverhetzung unterstellen zu können, dann sollte man also vielleicht noch den Tonfall oder die Redensweise mit einbeziehen. Damit outet sich dieser Polizeioberkommissar als Erfüllungsgehilfe des Ansinnens des linksextremen Anzeigeerstatters, der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“, mich wegen vermeintlicher „Volksverhetzung“ vor Gericht zu bekommen. Sowie der Staatsanwaltschaft, die die völlig haltlose Anzeige dieser linksextremen und vom Verfassungsschutz beobachteten [11] Organisation problemlos wegen Substanzlosigkeit hätte einstellen können. Aber man hat den polizeilichen Behördenapparat angeworfen, um mich anklagen zu können.

Die von mir dargestellten Gewalttaten und Terror-Anschläge habe ich nie auf alle Moslems bezogen, sondern zeigte auf, was die gefährlichen Befehle des Politischen Islams anrichten können. Weswegen ein Verbot des Politischen Islams unumgänglich ist. Dass bei diesen Attentaten auch vielfach Polizisten die Opfer sind, macht das Agitieren dieses Polizeioberkommissars besonders schändlich. In Kassel habe ich beispielsweise auch über den tödlichen Anschlag [22] eines moslemischen Polizisten auf vier seiner Kollegen in Paris berichtet, um alle anwesenden Polizisten zu warnen.

Auch in dieser, im Video oben zu sehenden Passage, habe ich klar differenziert. Ich bin sehr gespannt, was nach meiner ausführlichen Stellungnahme mit diesem Verfahren wird. Eigentlich müsste nach meiner Beweisführung das Verfahren eingestellt werden.

In einem anderen Verfahrne in Augsburg hat die Staatsanwaltschaft meine Stellungnahme zwar registriert, aber inhaltlich einfach ignoriert und versucht nun, ein Gerichtsverfahren gegen mich zu veranlassen.

In Kassel wurde ich übrigens von dem „Bund der Antifaschist*Innen“ auch noch wegen Nötigung der Einsatzleiter angezeigt, nur weil ich die beiden auf ihre Aufgaben und Pflichten hinwies. Darüber werden wir ebenfalls noch in einem gesonderten Video berichten. In jedem Fall gilt die Ankündigung, die ich vor Ort machte, dass wir so oft zu Kundgebungen nach Kassel fahren werden, bis dort wieder nach Recht und Gesetz gehandelt wird.

Es ist ein langer und mühevoller Kampf, um in Deutschland Recht und Gesetz wieder in vollem Umfang Geltung zu verschaffen. Aber es ist wichtig. Wer die Bürgerbewegung Pax Europa dabei unterstützen möchte, kann bei uns Mitglied werden – fast eintausend sind wir schon. Oder uns mit einer Spende unterstützen. Herzlichen Dank.


Die Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) setzt sich seit 2003 für die Aufklärung über den Politischen Islam ein. Mit Flugblattverteilungen, Infoständen, Kundgebungen, Anschreiben an Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie Stadträte versucht die BPE, der Bevölkerung und Politikern sachlich fundierte Informationen zu vermitteln. Wer diese wichtige Arbeit unterstützen möchte, kann hier Mitglied werden [5].

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Kassel: Linksextreme Vereinigung zeigt Kritiker des Politischen Islams an

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Linke,Polizei,Video | 37 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Bemerkenswerte Vorgänge in Kassel: Eine linksextreme Vereinigung zeigt einen Kritiker des Politischen Islams an, die Staatsanwaltschaft beauftragt die Kripo, die völlig substanzlose Anzeige zu belegen, die Kripo untersucht vier Wochen lang jeden Satz der Kundgebung und leitet schließlich ein Verfahren ein. Die Räder greifen ineinander wie bei einer gut koordinierten Maschinerie.

Wenn das Personenprofil des Anzeigeerstatters aber nicht links ist und gegen linke Täter geht, dann scheint diese Maschinierie in Kassel nicht so gut zu funktionieren: Bei der denkwürdigen Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa am 31. Oktober 2020 auf dem dortigen Opernplatz wurde ich von zwei Personen aus den Reihen der linken und linksextremen Gegendemonstranten mit „Arschloch“ beleidigt. Der Polizei-Einsatzleiter weigerte sich über mehrere Stunden, die Personalien der Beleidiger zwecks Stellung eines Strafantrages aufzunehmen. Das Gleiche später bei einem moslemischen Beleidiger [7].

Dafür bekam aber ich jetzt eine Anzeige. Wegen angeblicher „Volksverhetzung“. Von einer Organisation [11], die vom Verfassungsschutz beobachtet wird und als linksextremistisch eingestuft wird. Es handelt sich um die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“. In deren Gremien sind laut Verfassungsschutz „aktive Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei DKP und dieser Partei nahestehende Personen politisch tonangebend“.

Der Vorsitzende des Kreisverbandes Kassel dieser Vereinigung, ein gewisser Dr. Ulrich Schneider [23], schickte noch am Tag der Kundgebung eine Email mit einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Kassel, obwohl in Hessen eine Strafantragsstellung per Email gar nicht zulässig ist. Aber das nur am Rande.

Der Text dieser Strafanzeige ist völlig substanzlos, enthält nur pauschale Anschuldigungen ohne jegliche Konkretisierungen und dazu eindeutig faktenwidrige Verleumdungen. Hier sein Text:

Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen Michael Stürzenberger

Die Kreisvereinigung Kassel der VVN-BdA erstattet Strafanzeige wegen Volksverhetzung und weitere Delikte gegen Herrn Michael Stürzenberger.

Bei seinen Ausführungen hat Herr Stürzenberger nicht nur seine Ablehnung der islamischen Religion ausgedrückt, sondern mit verleumderischen Falschaussagen über den Koran und den Islam als Religion und aggressiver Polemik gegenüber anwesenden Muslimen eine Hetze gegenüber allen Menschen, die muslimischen Glaubens sind, lautstark in die Welt posaunt.

Er kritisierte dabei nicht den politischen Islamismus oder die IS-Ideologie, sondern explizit die Religion an sich. Damit hat er das Gebot der religiösen Toleranz in unserer Gesellschaft (Grundgesetz Artikel 4) grob verletzt und Menschen wegen ihres Glaubens herabgewürdigt.

Da er seine Kritik nicht auf einzelne – aus seiner Sicht möglicherweise belegbare – Fälle bezog, sondern auf alle Muslime, ist der Vorwurf der Volksverhetzung aus unserer Sicht in jeder Hinsicht berechtigt.

Inwieweit seine aggressiven und beleidigenden Ausführungen gegenüber den Menschen, die mit seinen Aussagen nicht einverstanden waren, jedoch friedlich gegen ihn protestierten, den Straftatbestand der Beleidigung und Verächtlichmachung erfüllen, bitten wir anhand der Aufzeichnungen zu prüfen.

Außerdem erstatten wir Strafantrag wegen Nötigung von Staatsorganen. Stürzenbergers Auftreten gegenüber dem verantwortlichen Einsatzleiter der Polizei und seine längere, wiederkehrende öffentliche Denunziation des verantwortlichen Beamten kann nicht mehr mit Verweis auf ,,Meinungsfreiheit“ legitimiert werden. Es war erkennbar der Versuch, die anwesenden Polizeibeamten zu einem Verhalten in seinem Sinne zu nötigen.

Beweismittel: Das von seinem Team erstellte Live-Video, das im Youtube-Kanal von Herrn Stürzenberger abgerufen werden kann.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Strafanzeige und halten uns über den weiteren Vorgang auf dem Laufenden.

Soweit der Anzeigentext von Herrn Schneider, Kreisvorsitzender Kassel der vom Verfassungsschutz beobachteten und als linksextremistisch eingestuften „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“. Schneider ist seit 1991 als Vorstandsmitglied auch einer der Bundessprecher dieser Vereinigung. Seit 2020 arbeitet er in der Redaktion der Zeitschrift „ANTIFA“ [24].

Das Bündnis gegen Antisemitismus in Kassel beklagt sich [25] übrigens über die Pro-Iran Einstellung von Schneider und seiner Vereinigung, die wohl auch hin und wieder zusammen mit der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft Kassel demonstriert, die wiederum Verbindungen mit der antisemitischen BDS-Bewegung habe und Sympathien mit den palästinensischen Terror-Organisationen PFLP und DFLP hege.

Bei den vielen Falsch-Behauptungen, Unterstellungen und Verleumdungen dieser gegenstandslosen Strafanzeige fangen wir mal von hinten an:

Falsch ist, dass das Live-Video „von meinem Team“ erstellt worden sei. Es handelt sich vielmehr um das unabhängige Journalistenteam „Europäischer Widerstand Online“. Falsch ist auch, dass das Live-Video auf meinem Kanal abgerufen werden könne. Es ist vielmehr auf dem Kanal „EWO Live“ [26] zu sehen und hat übrigens mit Stand 10. Juni bisher über 104.000 Zuschauer.

Die Strafanzeige wegen angeblicher „Nötigung“ ist ein absoluter Witz. Ich habe vielmehr die beiden Einsatzleiter über mehrere Stunden hinweg immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass sie ihren Aufgaben nachkommen sollten. Die vorgeschobenen Gründe von vermeintlicher „Gefahrenabwehr“ und einer angeblichen Sicherheitslage, die die Aufnahme von Personalien nicht ermögliche, sind, durch die Videoaufnahmen einwandfrei belegt, unzutreffend und geradezu lächerlich. Im Video (oben) sind zur Beweisführung entsprechende Kundgebungs-Szenen eingebaut.

Aus der Akte dieses Verfahrens geht übrigens auch hervor, dass sich die Einsatzleiter D. und H. von mir „nicht genötigt“ sahen. Zudem habe ich die Einsatzleiter keinesfalls denunziert, sondern ihnen wiederholt vor Augen geführt, dass ich ihre über insgesamt sieben Stunden andauernde Weigerung, ihren Pflichten nachzukommen, keinesfalls akzeptieren kann und diesbezüglich auch strafrechtliche Maßnahmen einleiten werde. Die beiden Verfahren laufen auch.

Bezüglich der angeblich „aggressiven und beleidigenden Ausführungen“ gegenüber den Menschen, die mit meinen Aussagen nicht einverstanden waren, ist aus der Akte auch zu erfahren, dass Herr Schneider hierzu von einem Polizeioberkommissar des Polizeipräsidiums Nordhessen befragt wurde. Schneider gab an, dass er die Kundgebung nur am Livestream verfolgt habe, nicht vor Ort gewesen sei und keinen der angeblich Beleidigten kenne. Damit fällt diese Anschuldigung weg.

Der Vorwurf, ich hätte die Religion an sich kritisiert, nicht den Politischen Islam, ist ebenfalls nachweislich falsch. Ich habe es während der Kundgebung über ein dutzend Mal erklärt, dass sich unsere Kritik ausschließlich gegen die politischen und verfassungsfeindlichen Bestandteile des Islams richtet, den Politischen Islam, und nicht um die Religion mit ihren spirituellen Bestandteilen.

Ebenfalls falsch ist, dass ich meine Kritik an den belegten Terror-Anschlägen und Gewalttaten „auf alle Muslime“ bezogen hätte. Ich habe vielmehr andauernd erklärt, dass unsere Kritik nicht gegen Moslems geht, nicht gegen die Menschen, sondern gegen die Ideologie. Ich habe zigfach betont, dass es selbstverständlich viele friedliche und demokratisch gesonnene Moslems gibt, die in unserem Land auch herzlich willkommen sind, wenn sie es damit ehrlich meinen. Mit einem führte ich bei der Kundgebung in Kassel ein Gespräch über Mikrofon und lobte ihn ausdrücklich. Daher ist es grotesk zu behaupten, ich hätte pauschal „Menschen wegen ihres Glaubens herabgewürdigt“.

Besonders dreist ist auch die weitere Falschbehauptung, ich hätte „verleumderische Falschaussagen über den Koran und den Islam als Religion“ vorgenommen. Vielmehr sind alle unsere Aussagen über den Koran faktisch belegt und auf Plakaten dokumentiert.

Über den Islam als Religion habe ich ebenfalls keine Falschbehauptungen vorgenommen. Herr Schneider, der in Kassel „antifaschistische Stadtrundgänge“ durchführt [27], scheint sich über den Islam eher weniger gut auszukennen und konnte zu seinen Anschuldigungen auch keinen einzigen Beleg anführen.

Ebenso falsch ist, ich hätte „eine Hetze gegenüber allen Menschen, die muslimischen Glaubens sind, lautstark in die Welt posaunt“. Diese haltlosen Unterstellungen erfüllen meines Erachtens den Tatbestand der Verleumdung.

Des Weiteren ist es Unfug, dass der Grundgesetz-Artikel 4 ein Gebot der „religiösen Toleranz“ in unserer Gesellschaft sei, das ich mit meiner Kritik „grob verletzt“ hätte. In Artikel 4 [28] geht es vielmehr darum, dass die Freiheit des Glaubens und des religiösen sowie weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind. Das heißt, jeder Bürger darf sich zu allen möglichen Religionen und Weltanschauungen bekennen. Außerdem gewährleistet der Staat die ungestörte Religionsausübung. Dort steht aber eben nicht, dass man einen Glauben oder eine Religion nicht kritisieren darf. Herr Schneider sollte sich erstmal über unser Grundgesetz informieren, bevor er sinnfreie Strafanzeigen verschickt.

Normalerweise hätte die Staatsanwaltschaft Kassel das Verfahren angesichts dieser völlig substanzlosen, absolut unkonkreten, schwammig formulierten und nebulös pauschalisierenden Anzeige auch einstellen können. Hat sie aber nicht. Sie leitete die Anzeige an das Polizeipräsidium Nordhessen weiter, mit der Vorgabe, dies zu prüfen.

Und jetzt setzte sich doch tatsächlich eine Kriminaloberkommissarin dieses Polizeipräsidiums knapp vier Wochen lang hin, von der 45. bis zur 48. Kalenderwoche 2020, also vom zweiten bis zum 27. November, um die gesamten sieben Stunden der Kundgebung in Kassel wörtlich zu dokumentieren.

Aus diesem gesammelten Material, das knapp 80 Seiten umfasst, suchte dann ein Polizeioberkommissar vier isolierte kurze Passagen heraus, bei denen man glaubt, mir eine vermeintliche „Volksverhetzung“ unterstellen zu können.

Auf diese vier Redepassagen gehen wir in einem weiteren Video ausführlich ein. Es ist einfach nur noch grotesk, was für haarsträubende Klimmzüge veranstaltet werden, um mich vor Gericht zerren zu können. Vielleicht glauben sie ja auch, mich mit dieser andauernden Zermürbungstaktik irgendwann mundtot machen zu können. Damit täuschen sie sich aber.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [13] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [29]

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Kripo und Staatsanwaltschaft Augsburg bekämpfen Kritik am Politischen Islam

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Islamisierung Deutschlands,Justiz,Polizei,Video | 55 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Während der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) zur Aufklärung über den Politischen Islam am 24. Oktober kamen zwei Kripobeamte auf mich zu und teilten mir mit, dass sie bei einer kurzen Redepassage den Verdacht auf „Volksverhetzung“ hätten. Ich teilte ihnen mit, dass sich meine Kritik, wie bei allen 82 Kundgebungen der letzten drei Jahre, auch in diesem Fall ausschließlich an den Politischen Islam richtet und ich andauernd zwischen der Ideologie und den Menschen, den Moslems, differenziere.

Die beiden Kripobeamten, von denen mir der jüngere als die treibende Kraft hinter dieser Aktion vorkam, kündigten an, dass sie diese Passage der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Prüfung vorlegen würden. Nachdem Staatsanwaltschaften in unserem Land politisch weisungsgebunden sind und es nahezu ausgeschlossen ist, dass das Bayerische Justiz- oder Innenministerium Interesse daran hat, meine fundamentale faktisch fundierte Kritik am Politischen Islam juristisch unbehelligt zu lassen, ahnte ich schon das vorauszusehende Unheil. Daher veröffentlichte ich zwei Tage nach der Kundgebung einen PI-NEWS-Artikel [30], in dem ich diese Passage darstellte und auf die faktische Relevanz meiner Aussagen hinwies.

Aber die Staatsanwaltschaft Augsburg griff den Happen, den ihnen die beiden überaus eifrigen Kripobeamten präsentierten, dankbar auf und erhob den Vorwurf der angeblichen „Volksverhetzung“. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben der Kripo Schwaben Nord, Abteilung „Operativer Staatsschutz“, unterzeichnet vom jüngeren der beiden Kripobeamten, in dem ich die Gelegenheit zu einer Stellungnahme bekam, was ich mit einer umfassenden Beweisführung auf 21 Seiten auch wahrnahm.

Es ist überaus bezeichnend, dass man in der exakt 83-sekündigen Passage, die man sich letztlich herausgesucht hatte, meine Differenzierungen vorher und in den direkt anschließenden Sätzen danach einfach wegließ. Jeder kann sich anhand des vorliegenden Materials, das ich in dem Video (oben) ausführlich präsentiere, ein Bild machen.

Nun bleibt abzuwarten, ob sie es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen. Es wäre das erste in Deutschland zum Politischen Islam. Der Zweck der Übung dürfte klar sein: Gewisse Kreise erhoffen sich womöglich ein Urteil vom Amtsgericht Augsburg, das von einem in ihrem Sinne agierenden Richter eine Gefängnisstrafe mit Bewährung ausspricht. Dadurch glaubt man wohl, mich zum Schweigen bringen zu können. Ganz offensichtlich sind sich diesen Kreisen die Aufklärungskundgebungen der Bürgerbewegung Pax Europa in ganz Deutschland ein Dorn im Auge.

Der letzte Kripobeamte, der mich der Staatsanwaltschaft juristisch zum Fraß vorwarf, war ein Herr Fisch in München. Auch dieses absurde Gerichtsverfahren habe ich in dem Video bebildert dargestellt. Es ging damals um das historische Foto des Großmuftis mit Hakenkreuz und die Bezeichnung „faschistische Ideologie“. In der ersten Instanz gab es einen skandalösen politischen Schauprozess mit einem Unrechtsurteil von acht Monaten Haft auf Bewährung, ausgesprochen von der mir schon damals bestens bekannten Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann, die mich schon zuvor im Andrea-Nahles-Fatah-Prozess zu 6000 Euro Geldstrafe [31] verurteilt hatte.

Nach internationalen Protesten kam es dann in der Berufung des Großmufti-Prozesses zu einem Freispruch in allen Punkten. Das drohende Damoklesschwert Haft war damit zunächst aus dem Wege geräumt. Aber solche Verfahren kosten Zeit und Geld. Und es ist nie sicher, ob man nicht auch in den höheren Instanzen auf solche ganz offensichtlich linksideologisch gesteuerten Richter wie Birkhofer-Hoffmann trifft. Womöglich wird auch auf eine langfristige Zermürbungstaktik gesetzt. Ich werde jedenfalls jeden weiteren Schritt in diesem Verfahren öffentlich machen. Die Wahrheit setzt sich, früher oder später, immer durch.


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PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [13] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [29]

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Augsburg: Kripo setzt Staatsanwaltschaft zur Prüfung von „Volksverhetzung“ an

geschrieben von byzanz am in BPE,Islamaufklärung,Justiz,Polizei,Video | 81 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Während sich immer mehr Bürger der hochnotwendigen Aufklärungsarbeit der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) anschließen – so kamen beispielsweise am Samstag zwei Kosovo-Albaner extra aus der Schweiz angereist, um bei der Kundgebung in Augsburg am Mikrofon die Arbeit der BPE zu unterstützen – nehmen die Anstrengungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften zu, der faktischen Aufklärung den Maulkorb der „Volksverhetzung“ umbinden zu können. So filmte auch in Augsburg eine Kamera vom „Staatsschutz“ jedes Wort mit, um der Staatsanwaltschaft möglichst irgendeinen Halbsatz liefern zu können, damit sie eine Anklage daraus basteln kann. Dann braucht es nur noch die Kombination eines faktenleugnenden Staatsanwaltes mit einer politisch linksmotivierten Richterin wie kürzlich in Hamburg [32], und schon ist die nächste Verurteilung erreicht.

Nichts Neues im Staate Deutschland. Schon bei meinem letzten Gerichtsverfahren in München wurden mir alle Differenzierungen, die ich erwiesenermaßen vornahm, nicht zu meiner Verteidigung angerechnet. Mit der fadenscheinigen „Begründung“, dass ein zufällig an der Kundgebung vorbeigehendes „Laufpublikum“ den Satz „Moslems lehnen Demokratie ab“ isoliert aufschnappen und das als verallgemeinernde „Volksverhetzung“ empfinden könnte. Dass ich im Zuge meiner Rede im Nachgang erläuterte, dass es sich hierbei nicht um alle Moslems handelt, sondern um jene, die sich um die Ideologie kümmern und sich mit ihren Bestimmungen beschäftigen, spielte für die Richterin keine Rolle. Die halbe Minute, in der jemand zufällig an der Kundgebung vorbeilaufen könnte, war für sie entscheidungsrelevant.

Der Zweck der Übung ist, mir das Etikett „wegen Volksverhetzung verurteilt“ umhängen zu können, so dass Mainstream-Medien und Vertreter der Altparteien unsere faktisch begründete Aufklärungsarbeit diffamieren können. Damit man sich dadurch auch nicht mit den bedrohlichen Fakten zum Politischen Islam auseinandersetzen muss, was viele Politiker und Journalisten in Deutschland derzeit noch fürchten wie der Teufel das Weihwasser.

„Leider“ sprang aus der Sicht der Staatsmacht in München vor dem Berufungsgericht wegen dieses dürren „Laufpublikum“-Argumentes nur eine Geldstrafe [33] von 4400 Euro und keine von „oben“ erhoffte Bewährungsstrafe heraus, so dass man jetzt noch eine Verurteilung draufsetzen muss, um mir mit einer Gefängnis-Bewährungsstrafe endgültig den Hahn abdrehen zu können.

Kein Wunder, dass der Richter Manfred Dauster, der sich auf Facebook im privaten Kreis mit dem Fan-Shirt des Christenschlächters und Konstantinopel-Eroberers Sultan Mehmet II. und dem Schriftzug „immer siegreich“ zeigte [34], meinen Revisionsantrag ablehnte. Damit ist diese „Volksverhetzung“-Verurteilung rechtskräftig, was seitdem auch von den „Qualitäts“-Medien bei jeder BPE-Kundgebung leidlich ausgeschlachtet wird.

Kurz darauf wurde ich in Hamburg nur wegen des Aussprechens des Faktes der Todesstrafe bei Ausstieg aus dem Islam und dessen Bewertung als faschistische Ideologie – was mir 2017 noch vom Münchner Landgericht als zulässig im Rahmen der Meinungsfreiheit [35] zugebilligt wurde – erneut wegen „Volksverhetzung“ und „Beleidigung von Religionsgemeinschaften“ verurteilt. Weder der Staatsanwalt („es ist Ihnen schon klar, dass Sie aus einem 1400 Jahre alten Buch zitieren“) noch die Richterin hatten auch nur den blassesten Dunst davon, mit was wir es beim Politischen Islam zu tun haben, und verharmlosten die von mir dargestellte Gefahr in einer derart unverantwortlichen Weise, wie es nur realitätsfremde Linksideologen in ihren abgeschlossenen Wolkenkuckucksheimen vornehmen können. Von solchen Figuren werde ich verurteilt, so dass ich dies klar als Unrechtsjustiz bewerte.

In dem Video oben ist die Stelle zu sehen, die jetzt der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt werden soll. Jeder kann sich selbst ein Bild davon machen, wie oft ich in dieser Viertelstunde differenziere und erkläre, dass selbstverständlich nicht alle Moslems so denken, wie es der Politische Islam vorgibt, sich viele überhaupt nicht mit dem Koran beschäftigen und hier nur ein gutes Leben führen wollen. Aber diejenigen, die sich damit auseinandersetzen, die in Moscheen damit konfrontiert werden, sich in Koranschulen drillen lassen, durch ein streng islam-orientiertes Familienumfeld beeinflusst werden oder sich durch Hetzvideos im Internet radikalisieren, stellen ein massives Problem dar. Die gut eintausend Gefährder, denen man jederzeit einen Terror-Anschlag zutraut, sind nur die kleine Spitze des Eisberges.

Dazu kommen zehntausende der geistigen Islam-Eliten, die in Organisationen wie den Muslimbrüdern, von schwerreichen arabischen Ländern wie Katar finanziert, die langfristige Unterwanderung des Landes planen. In der DITIB mit ihren tausend Moscheen vom langen islam-fundamentalistischen Arm Erdogans gesteuert werden. Dazu die knapp 30.000 Mitglieder in der größten rechtsextremistisch-nationalistischen Organisation Deutschlands, den radikal-islamischen Grauen Wölfen. Und Milli Görüs, die Deutsche Muslimische Gemeinschaft Deutschland sowie zig andere lokale extremistische Gruppierungen, die sich meist mit dem harmlosen Namen „islamischer Kulturverein“ tarnen. Das Spinnennetz der Islamisierung breitet sich immer mehr aus.

Aber auch sehr viele zunächst modern erscheinende Moslems haben die in vielen Bereichen vollkommen andere Lebensweise des Islams verinnerlicht: Die totale Ablehnung von Schweinefleisch, das tagsüber Total-Fasten im Ramadan, die Unterordnung der Frau durch das Kopftuch, die Verweigerung von gemeinsamem Schwimm- und Sportunterricht für Mädchen und das Heiratsverbot mit nicht-moslemischen Männern ist häufig Grundlage der eigenen Überzeugung.

Ein gutes Beispiel liefert der junge Moslem in dem Video, der mit seinem nicht-moslemischen Kumpel bei der Kundgebung auftauchte. Selbst ihm, den er offensichtlich sehr mag, würde er nicht die Heirat mit seiner Schwester gestatten, da dies im Islam streng verboten ist. Dazu liefert er eine auf den ersten Blick banal wirkende Begründung, die aber nur eines von vielen Elementen einer komplett anderen Lebensweise ist:

„Wenn er Schweinefleisch isst, kann meine Schwester ja nicht mitessen.“

Die Passage, in der ich das Eroberungsprinzip des Politischen Islams beschreibe, will nun die Augsburger Kripo von der Staatsanwaltschaft auf „volksverhetzende“ Inhalte prüfen lassen. Sie geht von Minute 15:25 bis 16:25. Darin beschreibe ich, dass es aufgrund der demographischen Entwicklung in einigen Jahrzehnten moslemische Mehrheitsverhältnisse geben wird. Auf dem Weg zur Machtübernahme werden Drohungen, Einschüchterungen, Gewalttaten, Terroranschläge und auch Vergewaltigungen zunehmen. Jetzt will man mir vorwerfen, dass ich allen Moslems dieses Verhalten unterstelle.

Dabei sprach ich nur allgemein von Prozessen, die ja jetzt schon beobachtbar zunehmen. Und ich sagte direkt im Anschluss ab 16:30 explizit, dass selbstverständlich nicht alle Moslems so denken, weil sich ja nicht alle damit beschäftigen. Mehr Differenzierung geht nicht. Trotzdem soll die Stelle geprüft werden, und wie ich das intensive Bestreben der Staatsanwaltschaften dieses Landes kenne, wird man alles versuchen, um mich wieder vor Gericht zu zerren, um mir endlich einen dauerhaften Maulkorb verpassen zu können. Das geht am Besten mit der Androhung einer Gefängnisstrafe.

Doch wenn diese Kräfte glauben, damit Erfolg haben zu können, täuschen sie sich. Je mehr Unrecht uns widerfährt, desto entschlossener und energischer treiben wir unsere Aufklärungsarbeit zusammen mit der immer größer werdenden islamkritischen BPE-Anhängerschaft voran. Der Geist der wiedergegründeten Weißen Rose ist in uns. Versuchte Einschüchterung bewirkt bei uns genau das Gegenteil.

In dem folgenden Video ist zu sehen, wie es direkt im Anschluss an das obige Geschehen weitergeht: Bei jeder Aussage zum Politischen Islam differenzierend und an das Verständnis von modern eingestellten, aufgeschlossenen und zur Selbstkritik fähigen Moslems appellierend. Dabei richtete ich auch einen schönen Gruß an die Staatsschutz-Kamera, die jedes Wort von mir aufnimmt, dass alles faktisch korrekt ist und klar zwischen der Ideologie und den Menschen auseinanderhält:

Wer unsere Arbeit unterstützen möchte, kann bei der Bürgerbewegung Pax Europa Mitglied werden [5]. Es ist sehr wichtig, denn wir wollen zeitnah über 1000 Mitglieder erreichen, was die Bedeutung unserer Aufklärungsarbeit weiter erhöhen würde. Dazu fehlen noch knapp 200 Bürger. Jeder, der von der existentiellen Wichtigkeit unserer Arbeit überzeugt ist, dürfte die 50 Euro Jahresbeitrag gerne geben. Wer nicht viel Geld zur Verfügung hat, kann auch eine Ermäßigung beantragen. Selbstredend, dass jedes Mitglied absolut anonym bleibt und keinerlei Repressalien zu befürchten braucht.


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PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [13] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [29]

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