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Pinneberg: Räuber erbeuten 47.000 Euro – und bleiben straffrei

Bild der Überwachungskamera vom Überfall am 9. Februar 2017 in Quickborn: Die Angeklagten Muhamet X. und Daniele V. zwingen den Ladeninhaber Niels F. mit Waffengewalt zum Tresor.

Von MANFRED W. BLACK | Muhamet X. und Daniele V., beide heute 24 Jahre alt, haben einen brutalen Überfall verübt: Vor viereinhalb Jahren überfielen sie einen Kiosk in Quickborn (Kreis Pinneberg). Die Täter bedrohten den Kioskbesitzer Niels F. (damals 33) mit einer Pistole und sprühten ihm Pfefferspray in die Augen. Sie schlugen dem Shop-Inhaber auch mehrfach mit der Waffe auf den Kopf. Selbst der Hund des Überfallenen „bekam einen Tritt ab“ (Bild-Zeitung) [1]. Die Täter erbeuteten aus dem Postfilialen-Tresor 46.740 Euro und flohen anschließend unerkannt.

Noch anderer Straftaten verdächtig

Nur durch einen Zufall kamen Polizisten den Banditen ein paar Wochen später auf die Spur. Fahnder der Ermittlungsgruppe Jugend der Kripo durchsuchten am 15. September 2017 die Wohnräume der jungen Räuber, die eigentlich ganz anderer Straftaten verdächtig waren. Bei der Durchsuchung fanden die Polizeibeamten die für den Überfall auf den Kiosk verwendeten Sturmhauben sowie die Schreckschusspistole. Angesichts der überraschenden Funde gaben die beiden Verdächtigen den Raubüberfall auf den Quickborner Kiosk stehenden Fußes zu.

Weitere Straftaten konnten den Gewalttätern – trotz jahrelanger Ermittlungen – nicht nachgewiesen werden. Wegen dieser langen Ermittlungen und auch wegen Corona, so hieß es offiziell, wurden die Verbrecher erst am 17. August 2021 vor das Jugendschöffengericht Pinneberg gestellt.

Vor Gericht ließen die Angeklagten über ihre Verteidiger den Überfall auf den Kiosk „einräumen“ (Hamburger Abendblatt) [2], die Gewalttäter entschuldigten sich im Gerichtssaal beim Überfallopfer. Niels F. nahm die Entschuldigung an.

Einer der Räuber, Daniele V., überreichte dem Kioskbesitzer demonstrativ und „freiwillig“ (Abendblatt) 500 Euro als „Schmerzensgeld“. Wohl nicht zuletzt deswegen, weil der Täter die Richter milde stimmen wollte. Der andere Angeklagte, Muhamet X., kündigte flugs an, einen gleich hohen Betrag an den Überfallenen überweisen zu wollen.

Verteidigung: Unhaltbare Zustände

Einer der Verteidiger, Uwe Maeffert – ein im Norden bekannter linker Rechtsanwalt – wusste die großen zeitlichen gerichtlichen Verzögerungen sogleich für die Angeklagten zu nutzen. Er sprach von einem „unhaltbaren Zustand“ und erinnerte daran, dass Jugendstrafverfahren eigentlich einem „Beschleunigungsgebot“ unterliegen und dass bei solchen Prozessen der „Erziehungsgedanke“ im Vordergrund zu stehen habe. Angeblich könne das Gericht nach so langer Zeit nicht mehr „erzieherisch“ auf die beiden nunmehr 24-jährigen Angeklagten „einwirken“.

Deswegen forderte Maeffert die Einstellung des Verfahrens. Diesen Antrag lehnte die Vorsitzende Richterin Dagmar Trüller ab. Daraufhin stellte die Verteidigung die Forderung, „die Angeklagten alternativ mit einer Verwarnung davonkommen zu lassen“ (Abendblatt).
Die Staatsanwältin Annika Thiel erinnerte daran, dass den Angeklagten im Erwachsenenstrafrecht eine Mindeststrafe von fünf Jahren gedroht hätte, es handele sich schließlich „um einen Verbrechenstatbestand“.

An ihrer Entwicklung gearbeitet?

Dann verkündigte die Staatsanwältin allerdings überraschend, in diesem besonderen Fall könne von einer Jugendstrafe abgesehen werden. Die Angeklagten hätten vier Jahre Zeit gehabt, „an ihrer Entwicklung zu arbeiten“, sie sähen das Unrecht ein und hätten aus freien Stücken Schmerzensgeld gezahlt.

Das war Wasser auf die Mühlen die Verteidiger. Sie erklärten, ihre Mandanten hätten sich in den letzten Jahren in der Tat sehr positiv entwickelt. Beide lebten „in festen Partnerschaften“ und verfügten über ein geregeltes Einkommen. Die Verteidigung: „Sie haben auch ohne Einwirkung der Justiz ihren Weg gefunden.“ Eine Sanktionierung sei jetzt „unnötig“.

Grundsätzlich beurteilte das Schöffengericht nunmehr die Lage ähnlich. Nur in einem Punkt widersprach das Gericht der Verteidigung. Es ordnete für beide Angeklagte eine „Vermögensabschöpfung“ an, und zwar in Höhe der erbeuteten Summe. Richterin Dagmar Trüller stellte großmundig fest: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen, auch im Jugendstrafrecht nicht.“

Allerdings sind die erbeuteten Gelder offenkundig zum größten Teil längst spurlos verschwunden. Bekannt ist nur, dass der Räuber Daniele V. unmittelbar nach dem Überfall einen BMW für 7000 Euro gekauft hat. Das Kfz war nach der Festnahme der Täter von staatlichen Behörden beschlagnahmt und sicher „verwahrt“ worden.

Allein diese Verwahrung hat den Staat mehr als 3000 Euro gekostet, ehe die zuständige Behörde das Auto verkauft hat: für 2300 Euro. Dieses Geld blieb anscheinend in der Staatskasse, das Minus in Höhe von 700 Euro trägt jetzt der Steuerzahler.

Großherziges Versprechen

Die Banditen haben großherzig vor Gericht versprochen, die rund 47.000 Euro in Raten zurückzuzahlen. Ob und wann diese Rückzahlungen erfolgen werden, weiß niemand. Bild kommentierte das Versprechen mit sarkastischen Worten: „Dafür werden die beiden lange abzahlen müssen.“

Fazit: Zumindest „minderjährige“ Verbrecher mit Migrationshintergrund müssen im Kreis Pinneberg nach einem schweren Raub offenbar dann keine Strafe fürchten, wenn sie angeben, sie würden ihre Tat bereuen. Damit werden Tür und Tor geöffnet für viele weitere schwere Straftaten.

Auf der Basis ihrer linken Rechtsphilosophie ruinieren Richter so – gewollt oder ungewollt – den deutschen Rechtsstaat. Auf Kosten rechtschaffener Bürger, die „schon länger hier leben“ (Angela Merkel).

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„Humanitärer Akt“: Hunderte Verbrecher vorzeitig aus Haft entlassen

geschrieben von PI am in Justiz | 55 Kommentare

Die deutsche Justiz leistet sich auf Kosten der ohnehin geschundenen „schon länger hier Lebenden“ auch heuer wieder einen „Akt der Humanität“ und entließ in einer Weihnachtsamnestie rund 1.200 Strafgefangene vorzeitig aus der Haft.

Die Justizministerien der Länder begründeten ihre Entscheidungen unterschiedlich. Niedersachsen, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein, ebenso wie Mecklenburg-Vorpommern schoben „Weihnachten“ als Rechtfertigung vor. Brandenburg hingegen will seine Justizbeamten entlasten. Allein in NRW wurden 522 Häftlinge [3] aufgrund „sozialer Aspekte“ rechtzeitig vor Weihnachten entlassen. Auch Bremen Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt öffneten ihre Gefängnistore. Voraussetzung soll „gute Führung“ gewesen sein.

Bayern ließ keine „soziale Gnade“ walten, verwies aber darauf, dass man „andere Möglichkeiten“ biete, Gefangenen ein „Weihnachten im Kreise ihrer Familien zu ermöglichen“.

In Niedersachsen gab es Häftlinge, denen es im deutschen Wellness-Knast so gut gefällt, dass sie eine vorzeitige Entlassung ablehnten.

Ein Akt der Humanität und vor allem die eigentliche Aufgabe der Justiz wäre es, die Bevölkerung vor Kriminellen zu schützen. Stattdessen macht man sich Gedanken darüber, wie man Personen, die dieser Gesellschaft Schaden zugefügt haben, Festtage im Kreis der Familie bereiten kann.

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Berliner Gericht: Abschiebe-Stopp für Polizistenmörder Yassin Ali

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Dhimmitude,Justiz | 151 Kommentare

Von DAVID DEIMER | „Nun sind sie halt da! [4]“. Yassin Ali-K., schutzbedürftiges Menschengeschenk [5] und Mitglied eines der Berlin beherrschenden „libanesischen“ Familienclans, ermordete 2003 den Berliner Elite-SEK-Polizisten Roland Krüger († 37) in der Neuköllner Kienitzer Straße mit fünf Schüssen und verletzte einen weiteren Polizeibeamten schwer. Zum Dank dafür kam er bereits vorzeitig wieder in den offenen Vollzug und durfte die JVA Tegel tagsüber als Freigänger verlassen. Da er sich nach Ansicht verschiedener Gutachter und Psychologen im Gefängnis „gut geführt hat [6]“, sollte der palästinensisch-stämmige Yassin Ali resozialisiert werden und auf das Leben in Freiheit in der bunten deutschen Gesellschaft vorbereitet werden. Ein vor einer Woche halbherzig anberaumter Abschiebeversuch scheiterte komplett.

Nicht nur die Kollegen des erschossenen Beamten fragen sich: Warum soll Yassin A. überhaupt resozialisiert werden? Warum wurde er nicht schon längst abgeschoben, sondern vom Staat weiter „Ali-mentiert“ ? Die Antwort: Weil deutsche Gerichte und Behörden wieder einmal grob fahrlässig oder absichtlich versagt haben. So wie im Fall Anis Amri [7] und in zehntausenden anderen Fällen [8].

„Abschiebung“ auf die lange Bank geschoben

Tatsächlich bereitete die Berliner Ausländerbehörde sogar eine vermeintliche Abschiebung vor. Yassin Alis „Heimatland Libanon“ erklärte sich sogar bereit, den Mörder aufzunehmen. Im Januar 2018 wurde Ali aus dem offenen Vollzug in Abschiebehaft in die JVA Tegel verlegt. Die Abschiebung war für den 21. April dieses Jahres geplant. Aber ein verurteilter Mörder muss laut Strafprozessordnung zu einer abschließenden Anhörung, bevor er auf Bewährung freikommt. Doch das hatte die Ausländerbehörde übersehen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte daher die Unterbringung in der Berliner JVA über den 21. April hinaus – das Berliner Landgericht lehnte dies ab! Das Verwaltungsgericht Berlin hebelte daraufhin den Abschiebebescheid aus. Seitdem befindet sich Yassin Ali-K. auf freiem Fuß in Berlin.

Abgeschoben werden könnte der Polizistenmörder rein theoretisch nach der nächsten Anhörung. Und eigentlich würde gegen den Verurteilten eine sechsjährige Einreisesperre nach Deutschland verhängt werden, falls er je ausreisen würde. Doch Yassin A. hat eine Frau mit deutschem Pass und sechs Kinder – was dem Steuerzahler mindestens 1.600 Euro Sozialhilfe zuzüglich Wohngeldförderung in Höhe von 1.800 Euro pro Monat kosten dürfte – ähnlich dem seit sechs Jahren in Deutschland bleibeberechtigten Leibwächter Osama Bin Ladens Sami Al-Mujtaba [9]. Dies summiert sich auf ca. 40.800 Euro pro Jahr für die Sippe des Polizistenmörders zu Lasten des Steuerpflichtigen.

Kuhhandel am Ku’damm

Die Berliner Dhimmie-Behörden haben bereits angeboten, die Einreisesperre auf ein Jahr zu verkürzen – wenn die Anwälte des Palästinensers die Klage zurückziehen. Dann dürfte der Mörder zurück nach Deutschland, falls er ausreisen würde. Aber er ist halt hier – und wird auch „hier“ bleiben.

„Emotional wäre es mir lieber gewesen, wenn er abgeschoben worden wäre. Auch im Sinne der anderen Kollegen hätte ich mich gefreut, wenn uns der Anblick dieses Menschen auf Berliner Straßen erspart geblieben wäre“ erklärte Martin Textor, 58, ehemaliger Chef des ermordeten SEK-Beamten Roland Krüger und LKA-Abteilungsleiter Schwerstkriminalität. Berliner Bürger sammelten damals über 250.000 Euro für die Hinterbliebenen – seine Freundin Birgit und seine kleine Tochter. Martin Textor erklärte bei der damaligen Verurteilung Yassin Alis: „Der Rechtsstaat hat seine Schuldigkeit getan – das wird meinen Leuten über manchen Kummer helfen.“ Auch Martin Textor wird künftig an der „Verfasstheit“ des deutschen Linksstaates zweifeln.

Rainer Wendt, 61, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft bringt es auf den Punkt: „Natürlich treibt ein solcher Sachverhalt jedem Menschen die Zornesröte ins Gesicht, der an diesen Rechtsstaat glaubt.“

Martin Pallgen, Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter Andreas Geisel, SPD: „Wir verfolgen grundsätzlich das Ziel, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die sich als Straftäter in Strafhaft befinden, direkt aus der Strafhaft abzuschieben.“

Aber auch im Untersuchungsausschuss „Anis Amri“ [10] hatte Martin Pallgen nachweislich gelogen – die einzige Disziplin, in der die rot-grünen Berliner Spitzenversager Spitzenleistungen vollbringen.

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Vergewaltigungs-Türke: Freigang-bang mit anschließendem Suizid

geschrieben von dago15 am in Rapefugees | 155 Kommentare
Tatort Delmenhorst - Türke türkte Freiganganlass.

Von JOHANNES DANIELS | „Fünfzig mal ist nichts passiert – Tausend und eine Nacht – und es hat Zoom gemacht“. Beim 51. Freigang eines Vergewaltigers in Niedersachsen musste eine JVA-Bedienstete die rauhen Sitten des deutsch-orientalischen Kültüraustausches am eigenen Leib erfahren: Unter einem „getürkten“ Vorwand lockte ein zu sechs Jahren Haft verurteilter Sexualstraftäter seine Aufseherin in ein Haus, vergewaltigte sie mehrmals [11] und erhängte sich im Anschluss vor den Augen seines Opfers.

Niedertracht in Niedersachsen – Autoerotischer Suizid nach Vergewaltigung

Der türkischstämmige Delinquent wurde 2015 in das „Niedersächsische Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter“ aufgenommen. Dabei absolvierte er laut Justizministerium alle erforderlichen Behandlungsschritte, bei 50 (!!) begleiteten Ausgängen gab es keine „größeren Beanstandungen“. Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (64, Grüne) zeigte sich zutiefst erschüttert [12] über die männliche Gewalt, wies aber alle Vorwürfe von sich: „Bisher seien Regelverstöße oder fachliche Fehler seitens des Justizvollzugs nicht zu erkennen“, hieß es aus dem Ministerium. Die Entscheidung über die gewährte „Vollzugslockerung“ beruhe auf einer durchaus positiven Prognoseentscheidung der JVA Lingen. Dabei habe die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des niedersächsischen Justizvollzugs sowie der Bevölkerung oberste Priorität. Natürlich.

Therapeutin wurde in die Falle gelockt – erst stand er, dann hing er

Am Montag hatte der bereits schon in Spanien wegen Vergewaltigung mit Mordversuch verurteilte Täter endlich wieder verdienten Freigang aus dem Kuschelknast. Der aus der Türkei stammende Mann teilte der JVA Lingen mit, seine angeblich schwer kranke Mutter in Delmenhorst „Kaffee und Kuchen“ zu bringen. Ein aufgetischtes Märchen, wie sich später leidvoll herausstellen sollte. „Seine“ Therapeutin begleitete ihn dabei zur Sicherheit der Bevölkerung anstelle des Wachpersonals. Was sie nicht wissen konnte: Die Eltern des Häftlings waren in den Türkei-Urlaub ausgeflogen, das Haus war leer, sturmfreie Bude für den Sexual-Knacki! Im Haus fiel der Sträfling sofort über seine Betreuerin her und vergewaltigte sie mehrfach. Danach nahm er einen Strick und erhängte sich vor den Augen seiner erstaunten gedemütigten Therapeutin.

Warum begleitet ausgerechnet eine Frau einen Triebtäter?

Warum musste jedoch ausgerechnet eine (unbewaffnete) „Therapeutin“ den verurteilten Triebtäter begleiten? Ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums zur neuerdings „gendergerechten Wachpersonal-Politik“ des Landes: „Es ist in Niedersachsen durchaus üblich, dass auch weibliche Angestellte Sexualstraftäter begleiten. Zuvor gibt es jedoch immer eine genaue Prüfung des Einzelfalles, ob irgendwelche Faktoren gegen eine weibliche Begleitung sprechen. Das wurde bei diesem Straftäter allerdings verneint.“ Scheinbar störten sich die Behörden in keinster Weise an den einschlägigen Vorstrafen „Mordversuch und Vergewaltigung“ des Kültürbereicherers, denn das „Behandlungs- und Resozialisierungsprogramm“ griff angeblich fantastisch.

Wichtige „Vollzugsöffnung“ als Vorstufe zur geglückten Integration

Im Rahmen des ambitionierten Programms „Justiz Plus“ teilte das (noch) Grüne Justizministerium Niedersachsen weiter mit:

Begleitete Ausgänge stellen für Strafgefangene in der Regel die erste spürbar gelockerte Vollzugsöffnung dar und sind unter Berücksichtigung des Einzelfalles Bestandteil der Behandlung der Gefangenen. Lockerungen des Vollzuges dürfen nur angeordnet werden, wenn nicht zu befürchten ist, dass die oder der Gefangene sich dem Vollzug der Freiheitsstrafe entzieht oder die Lockerungen zu Straftaten missbrauchen wird. Im Gegensatz zu Ausführungen, bei der die Begleitung durch Vollzugsbedienstete zur Vermeidung von Flucht und Missbrauch erfolgt, dient sie bei Ausgängen zuvorderst der Unterstützung der Gefangenen.

Der Gewährung von Lockerungen des Vollzuges ginge grundsätzlich ein umfangreiches Prüfungsverfahren voraus. Unter anderem bei Gefangenen, die – wie in diesem Fall – wegen Gewalt- oder Sexualdelikten verurteilt worden sind, umfasse dieses Prüfungsverfahren zudem eine psychologische und psychiatrische Begutachtung. Die Begutachtung war jedoch „mittelgut“, wie sich herausstellen sollte.

Sprachbarrieren führen zu Missverständnissen in niedersächsischen JVAs

Ein weiteres Leuchtturmprojekt der niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (64, Grüne) ist neben „Leichter Strafe“ die Einführung von „Leichter Sprache“ [13] im Justizbertrieb, denn oftmals sei eine „komplizierte Sprache eine Barriere für Menschen mit kognitiven Einschränkungen und reduziertem Wortschatz“. Schätzungsweise hätte im vorliegenden Fall eine in „leichter Sprache“ abgefasster Handlungsanordnung auf dem infantilen Sprachniveau der Migrationskanzlerin, 63, CDU, bereits genügt, beispielsweise: Du nix ficki-ficki, sonst Du stricki-stricki.

Im Justizvollzug wurde nun ein Kriseninterventionsteam eingerichtet, „dass“ (mittelguter Originaltext des Ministeriums in leichter Sprache) „zeitnah professionelle Hilfe nach besonders belastenden beruflichen Ereignissen“ anbiete. Die Therapeutin sei nun selbst in medizinischer und psychologischer Behandlung, teilte das niedersächsische Justizministerium am Dienstag mit.

In Niedersachsen sprachen sich am Sonntag 93,8 % der stimmberechtigten Bürger für eine Fortsetzung der Masseneinwanderung in die deutschen Sozialsysteme aus.

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Bremerhaven: Bewährung für Türkentodesraser

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz | 140 Kommentare

[14]Am 28. Juni 2012 raste ein 23-jähriger Türke mit Tempo 120 in der Bremerhavener Stresemannstraße in einen Ampelmast. Das Auto geriet in Brand, der Fahrer mit langem Strafregister flüchtete vom Unfallort und ließ seine lebensgefährlich verletzte Freundin allein zurück. Ganz abgesehen von der grob fahrlässigen Fahrweise handelt es sich hier wohl um Unfallflucht und unterlassene Hilfeleistung, sollte man meinen. Ein verständnisvoller Richter aber sah das nun ganz anders.

(Von L.S.Gabriel)

Wie die Kreiszeitung Wesermarsch [15]berichtet, sei der Raser alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Er wäre schon beim Aufbrechen eines gestohlenen Tresors erwischt worden und gegen ihn seien mehrere Anklagen wegen Körperverletzung anhängig. Ein besonders schwerwiegender Fall sei jener im vergangenen Jahr gewesen, als der 1,93 Meter große und 118 Kilo schwere Angeklagte in einer Diskothek wegen eines unbeabsichtigten Remplers einen Bundeswehrsoldaten auf der Tanzfläche niedergeprügelt hatte. Anschließend hätten er und sein Freund dem Opfer ins Gesicht und gegen den Kopf getreten. Der Soldat erlitt dabei massive Verletzungen, musste mehrfach operiert werden und leide seither an starken Kopfschmerzen.

Hier handelt es sich also offenbar um einen richtigen Hoffnungsträger unserer multikulturell bereicherten Gesellschaft. Umso empörender ist es, dass dieser „Goldjunge“ nun auch noch einen offenbar der linken Kuschelpädagogik verfallenen, toleranzbetrunkenen Richter fand.

Die Nordseezeitung [16]berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, dass der Türke von der Großen Strafkammer des Landgerichts nach dreieinhalb Stunden Beratung zu einer „Strafe“ von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Dass Charlene Nawrath, seine junge, hübsche Freundin (kleines Foto oben), dabei ihr Leben verlor, fällt dabei nur dadurch ins Gewicht, dass sie laut Richter Kellermann zum Teil selber schuld gewesen wäre, denn sie sei nicht angeschnallt gewesen und sei dieses Risiko eingegangen, obwohl sie die Fahrweise des Angeklagten gekannt und auch gewusst habe, dass er betrunken gewesen wäre.

Auch vom Vorwurf der Unfallflucht und der unterlassenen Hilfeleistung blieb nichts übrig, denn obwohl Zeugen behauptet hatten, den Angeklagten  zurück zum Unfallort gebracht zu haben, befand der Vorsitzende die Aussagen als zu wenig eindeutig. Das Gericht habe dem Angeklagten geglaubt, dass er in einer Art Schocksituation den Unfallort verlassen habe und auch mehr oder weniger freiwillig wieder dorthin zurückgekehrt sei. „Das war keine Flucht.“

Auch sei das Gericht zu dem Eindruck gekommen, dass der Angeklagte vom Tod seiner Freundin betroffen sei. Dass er im Gerichtssaal wegen ihrer schweren Verletzungen nicht einmal mit der Wimper gezuckt habe, liege wohl an der Anwesenheit seiner Kumpel unter den Zuschauern, vor denen er keine Gefühle zeigen wolle. Da habe ihm sein „türkisches Machotum“ im Wege gestanden, so Kellermann und fügt dann  auch noch hinzu: „Das sollte ich vielleicht nicht sagen, weil es politisch nicht korrekt ist. Es ist aber so.“ Immerhin habe nicht nur die Mutter ihre Tochter, sondern auch der Angeklagte „seine Liebste“ verloren.

Wir fassen also zusammen:

Ein testosterongesteuerter türkischer Serienverbrecher fährt sturzbetrunken mit 120 Sachen durch eine deutsche Stadt, gefährdet dabei sich, seine Beifahrerin und auch das Leben aller Passanten auf seinem Weg zur Hölle. Er verliert die Kontrolle über das Auto, steigt aus, lässt seine schwer verletzte Freundin sterbend zurück. Möglicherweise hätte die junge Frau überlebt, wenn man ihr sofort geholfen hätte. Dieser Beweisführung hat sich aber offenbar das Gericht nicht verpflichtet gesehen. Stattdessen hatte es ganz viel Verständnis für die Schwierigkeiten des kriminellen Subjekts seinen Gefühlen Ausdruck zu verleihen und sieht die Schuld am Tod des Opfers nur insofern in der Tatsache, dass der Raser auch noch betrunken war, als die getötete Charlene dieses Risiko bewusst eingegangen wäre und nicht zu vergessen, nicht angeschallt gewesen war.

Hier wurde wieder einmal eindrucksvoll bewiesen: bei Gericht bekommt man bestenfalls ein Urteil – aber ganz bestimmt nicht Recht. Zumindest nicht wenn der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann heißt und der Täter einen türkischen Migrationshintergrund hat.

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