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Flüchtlingshelferin: Mit Blutverdünner von Asylantin Ehemann vergiftet

Von EUGEN PRINZ | Vor dem Schwurgericht des Landgerichts Passau musste sich die 51-jährige Elisabeth W. wegen versuchten Mordes an ihrem 68-jährigen Ehemann verantworten. Die engagierte evangelische Laienpredigerin, die in ihrer Kirchengemeinde und als Flüchtlingshelferin sehr angesehen war, hatte seit 7 Jahren ein Verhältnis mit ihrem Chef und lebte in einer für sie unglücklichen Ehe. Es war jedoch keineswegs so, dass es sich bei ihrem Mann um einen Tyrannen gehandelt hätte. Der pensionierte Lehrer liebte seine Frau abgöttisch und zog ihre beiden Töchter aus erster Ehe auf, als wären es seine eigenen.

Ehemann stand der Beziehung im Weg

Die Angeklagte war ihres Ehemannes jedoch überdrüssig. Eine Scheidung kam nicht infrage, da sie bereits einmal geschieden war und eine weitere Scheidung, sowie das Bekanntwerden ihres jahrelangen außerehelichen Verhältnisses ihrem Ruf in der Kirchengemeinde schwer geschadet hätte. Eine einfachere Lösung musste her. Als Flüchtlingshelferin betreute sie ehrenamtlich Asylbewerber, darunter auch eine Frau, die auf das bekannte Blutverdünnungsmittel Macumar [1] angewiesen war. Dieses wird zur Therapie hauptsächlich bei Menschen mit Neigung zu Thrombosen eingesetzt. Die Patienten müssen engmaschig überwacht werden, da das Medikament zu inneren Blutungen führen kann und eine Überdosis daher lebensbedrohlich sein kann.

Hinterhältiger Versuch eines Giftmordes

Also genau das Richtige für meinen Mann, dachte sich wohl die Gutmenschin. Sie ließ sich von der Asylbewerberin das Rezept für die Macumar geben, holte das Medikament in der Apotheke und zweigte den größten Teil davon für ihre Zwecke ab. Den kümmerlichen Rest  der Packung übergab sie in einer Plastiktüte der rechtmäßigen Empfängerin. Ab Mitte August 2017 mischte die Flüchtlingshelferin das Medikament ihrem Mann regelmäßig ins Essen. Dieser begann dann, aus allen Körperöffnungen zu bluten [2], weshalb er sich mehrmals ambulant und stationär in medizinische Behandlung begeben musste. Zuletzt war sein Zustand lebensbedrohlich. Auch während der Ehemann blutend im Krankenhaus lag, tauschte seine Frau mit ihrem Lover Chat-Nachrichten aus, in denen sie sich gegenseitig ewige Liebe schworen. Glücklicherweise schöpfte eine Ärztin aus Regensburg Verdacht und schaltete die Kriminalpolizei ein.

In dem Indizienprozeß bestritt die Flüchtlingshelferin die Tat bis zum Schluß. Von Anfang an zeigte sie sich extrem redselig, erklärungs- und mitteilungsbedürftig. Dennoch wurde sie wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Ihr Anwalt kündigte bereits an, gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision einlegen zu wollen.

Zum Schluß wird das Tatopfer auch noch eingesperrt

Was den Fall zusätzlich noch berichtenswert macht, ist die Tatsache, dass der Ehemann, also das Tatopfer, zu keiner Zeit ein Interesse an einer Verurteilung seiner Frau hatte und sie vor jedem Sitzungstermin umarmte. Sein sehnlichster Wunsch sei es, seine Frau behalten zu dürfen. Als sich abzeichnete, dass es wohl zu einer Verurteilung kommen würde, setzte das Tatopfer alles auf eine Karte und gab an, er selbst habe die Überdosis Blutverdünner in Form von „Macumar Tee“ eingenommen, weil er sich das Leben nehmen wollte. Das Gericht nahm ihm die Geschichte jedoch nicht ab, auch das toxikologische Gerichtsgutachten widerlegte diese Version. Der Vorsitzende ermahnte den Ehemann der Angeklagten mehrmals, von dieser Version Abstand zu nehmen und ließ durchblicken, dass andernfalls seine Verhaftung wegen Verdunkelungsgefahr und Falschaussage drohen würde. So kam es dann auch: Das Opfer blieb bei seiner Aussage und der Richter ließ ihn einsperren.

Irgendwie drängt sich dem Prozeßbeobachter der Eindruck auf, dass sich Täter und Opfer verdient haben. Deshalb sitzen sie jetzt auch beide.

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