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Verwaltungsgericht Hamburg kippt Maskenpflicht für Läufer

Das wurde aber auch Zeit: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die an Wochenenden und Feiertagen geltende allgemeine Maskenpflicht für Läufer an Alster, Elbe und im Jenischpark gekippt.

Einem entsprechenden Eilantrag wurde in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss stattgegeben. Insbesondere die Tatsache, dass die Maskenpflicht allgemein und unabhängig von Wetter und Zahl der Besucher in den Grünanlagen jeweils von 10 bis 18 Uhr gelte, entspreche nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, entschieden die Richter.

Weder in der Verordnung selbst noch in dem Verfahren habe die Stadt deutlich machen können, warum dies aus Infektionsschutzgründen erforderlich sein soll, hieß es.

Der renommierte Sport- und Präventionsexperte Ingo Froböse hatte im Januar vor den dramatischen Folgen der Sport-Einschränkungen in Deutschland durch die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen gewarnt [1]. Vor allem Kinder und Menschen mit Behinderung seien die Leidtragenden, weil die Politik die Stimme des Sports nicht höre.

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