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Mario M.: Höchststrafe und Sicherungsverwahrung

Gestern versuchte der Gewaltverbrecher Mario M. noch einmal, das Ruder herumzureißen und die Richter milde zu stimmen. Er entschuldigte sich [1] bei Stefanie und ihren Eltern und versprach lernen zu wollen, niemandem mehr weh zu tun. Mit der Masche ist er bisher immer erfolgreich gewesen, diesmal nicht. Das Urteil lautet 15 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung [2].

Drei Minuten nach 10 Uhr verkündete Richter Tom Maciejewski das Urteil: 15 Jahre Haft für den Vergewaltiger der 14-jährigen Schülerin Stephanie mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Mario M. hat keine Möglichkeit, vor Absitzen der Strafe freizukommen.

Stephanies Eltern wirkten nach dem Urteil erleichtert. „Wir sind glücklich und froh, dass er ein hartes faires Urteil bekommen hat“, sagte die Mutter der 14-Jährigen am Donnerstag im Landgericht Dresden. „Das nimmt die Angst vor der Zukunft“, sagte sie. „Wir danken dem Gericht.“ Nun könne die Familie einen Schlussstrich unter diese Sache ziehen und Ruhe einkehren. „Uns ist zum Teil die Angst dadurch genommen“, sagte ihr Mann. „Wir können nun nach vorn schauen und entspannen.“ Stephanie sei in der Schule. „Ihr Bruder wird sie informieren“, sagte die Mutter.

„Jetzt hat das Leben für Stephanie wieder einen Sinn“, sagte die Mutter mit Tränen in den Augen. Die Urteilsbegründung, die noch einmal Details des schrecklichen Martyriums enthielt, sei schwer auszuhalten gewesen, sagte der Vater der 14-Jährigen ebenfalls sichtlich bewegt. „Unser Kämpfen hat sich gelohnt.“ (…) Die Richter verurteilten den Mann wegen Geiselnahme, Entführung, Vergewaltigung, schwerem sexuellen Kindesmissbrauch und verhängten dafür die Höchststrafe. Es wurde eine Sicherheitsverwahrung für die Zeit nach der Haftstrafe verfügt, alle zwei Jahre muss sich der Täter psychologisch untersuchen lassen. Der Staatsanwalt geht nicht davon aus, dass Mario M. psychologisch erfolgreich behandelt werden kann. In einem Interview nach dem Prozess äußerte er die Befürchtung, dass Marios Anwälte in Revision gehen werden. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Strafe bis zu 15 Jahren sowie die anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigung von Mario M. verzichtete auf einen konkreten Strafantrag, bat das Gericht aber darum, dessen Geständnis strafmildernd zu berücksichtigen.

Hoffen wir, dass auch eine Revision das Urteil nicht abmildert.

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Mario M: „Sensibel (!) und intelligent“

geschrieben von PI am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Wenn man der Einschätzung von Gerichts-Gutachters Hans-Ludwig Glauben schenken darf, dann ist Kinderschänder und Gewaltverbrecher Mario M. eigentlich ein ganz Lieber: Ein sensibler junger Mann, hochintelligent noch dazu, bei dem ein Furunkel in der Nase leider ein Kindheitstrauma verursacht hat. Deshalb habe er sich „mental und emotional von seinen Mitmenschen und ihren Werten entfernt [3]„. Er kann also eigentlich nichts dafür, dass er manchmal eben nicht so nett mit seinen Mitmenschen umgeht. Stefanie wird es verstehen!

Stephanie-Entführer Mario M. leidet nach Einschätzung des Gerichts-Gutachters Hans-Ludwig Kröber an einer «schweren Persönlichkeitsstörung [4]». Diese habe den Rang einer «seelischen Abartigkeit», berichtet das Nachrichtenmagazin «Focus» (München) unter Berufung auf das vorläufige psychiatrische Gutachten. Der 36-Jährige sei «überdurchschnittlich» intelligent. Sein Intelligenz-Quotient beträgt dem Bericht zufolge 138.

Wegen der seelischen Beeinträchtigung habe sich sein Mandant «mental und emotional von seinen Mitmenschen und ihren Werten entfernt», sagte Verteidiger Andreas Boine dem «Focus». Er sehe ein Kindheitstrauma von M. als eine der Ursachen für die Störung an. «Ab dem Alter von drei Jahren war er stark entstellt durch ein Furunkel auf der Nase. Sein Nasenrücken war komplett zerstört.» Unter seiner «platten Boxernase» habe der Angeklagte bis in seine Jugend gelitten und «eine starke Stigmatisierung erlebt», meinte Boine.

Seit Montag muss sich der arbeitslose Anlagenmonteur M. wegen Vergewaltigung, Geiselnahme, Kinderpornografie und anderer Straftaten vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Er hatte zu Prozessbeginn gestanden, Anfang des Jahres die damals 13 Jahre alte Schülerin Stephanie entführt und wochenlang sexuell misshandelt zu haben. Er war 1999 wegen schweren Kindesmissbrauchs zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Nach einem positiven Gutachten kam er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe auf Bewährung frei. …

Ein Furunkel in der Nase macht aus einem lieben sensiblen Jungen einen ekelhaften Kinderschänder? Damit will ein Gutachter die Schandtaten erklären, wenn nicht entschuldigen? Wieviele Kinder und Jugendliche leiden unter ihrem Aussehen! Zu dick, zu dünn, zu groß, zu klein, Pickel, doofe Haare … Deshalb wird doch niemand zum Gewaltverbrecher! Für wie dumm sollen wir jetzt wieder verkauft werden?

Mario M. hat sich „mental und emotional von seinen Mitmenschen entfernt“. Nun sollten diese Mitmenschen dafür sorgen, dass er auch räumlich und körperlich für den Rest seines Lebens von ihnen ferngehalten wird und nicht durch das Gutachten eines Vergewaltiger-Verstehers wieder auf die Menschheit losgelassen wird!

» Michael Mielke: Macht des Täters [5]
» Der Justiz aufs Dach gestiegen [6]
» Notarzt muss für Mario M. kommen [7]
» „Wir müssen Stefanie helfen [8]
» Rebellog: Therapiert die Therapeuten [9]

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Justiz-Panne Mario M.: Blamage als Erfolg gefeiert

geschrieben von PI am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

Die Machtdemonstration des Gewaltverbrechers Mario M. ist zu Ende. Polizei und Justizvollzug in Sachsen feiern die Aufgabe von M. nach 20 Stunden als Erfolg und sind glücklich, den Angeklagten vor körperlichem Schaden bewahrt zu haben. Was einige hier als Sieg des Rechtsstaates feiern, ist nichts anderes als eine groteske Deformation desselben.

Denn nur durch den nachlässigen und allzeit verständnisvollen Umgang mit Menschen, denen körperliche und seelische Unversehrtheit anderer völlig gleichgültig ist, sind Verbrechen, wie das, was Mario M. an Stefanie verübt hat, überhaupt möglich. Eine Chance verdienen immer nur die Täter, die Opfer sind in diesem System egal, zukünftige werden billigend in Kauf genommen. Schicksal eben! Fassungslos vor Entsetzen und den Tränen nah konnte man Stefanies Vater gestern im Fernsehen sehen. Selbstverständlich könne seine Tochter nicht mehr aussagen. Von der seelischen Belastung Stefanies einmal abgesehen, könne die Familie dieses Risiko nicht eingehen. Sie müsse sich ja, wie man sieht, selbst um die Sicherheit ihrer Tochter kümmern. Auf den Staat könne man sich nicht verlassen.

Mario M. hatte sich den ganzen Mittwoch über bis zum Einbruch der Dunkelheit aufrecht auf dem Dach der JVA gezeigt – nahezu provokant demonstrierte er seine Körperkraft [10]. Vermutlich wohl wissend, dass dutzende Fernsehkameras und Teleobjektive auf ihn gerichtet waren. Von der Stimmung der Schaulustigen und Journalisten vor dem abgeriegelten Gefängnis dürfte er nichts mitbekommen haben. Immer wieder fragten sich Beobachter der Szenerie, weshalb die Polizei dem Spektakel kein gewaltsames Ende setzte. Doch die Polizei setzte auf Verhandlungen. Denn der Mann hielt sich offenbar bewusst stets am Rand des Daches auf. Und die Beamten befürchteten, dass er bei einer Polizeiaktion in die Tiefe stürzen könne. Polizeisprecher Thomas Herbst betonte immer wieder, der Mann solle unversehrt vom Dach geholt werden, weil er sich in einem rechtsstaatlichen Prozess seiner Taten verantworten müsse. Und auch ein Straftäter habe das Recht auf körperliche Unversehrtheit – so schlimm die Taten auch seien, die Mario M. begangen habe.

Ja, wir sind wirklich gerührt über so viel Fürsorge! Und man muss auch anerkennen, dass die Behörden sich sehr viel Mühe gegeben haben, M. die Peinlichkeit des Aufgebens zu ersparen. Sie hatten ihn sogar – man will es einfach nicht glauben – am Abend mit Decken und Tee versorgt [11], weil er danach „verlangt“ hatte.

Auch ein interessanter Auswuchs unseres Rechtsstaates, wie SpOn durchgehend darauf achtet, politisch korrekt vom „mutmaßlichen“ Täter [12] zu reden, eine Sensibilität, die weder den Bundeswehrsoldaten in Afghanistan noch den Angehörigen der US-Army in Abu Ghraib zuteil wurde. Die waren Täter von Anfang an. Wenn ein Murat Kurnaz eine Anschuldigung gegen Angehörige der Streitkräfte erhebt, gibt es keine Unschuldsvermutung für diese mehr. Wird aber ein völlig verängstigtes Kind aus der Wohnung eines vorbestraften Sexualstraftäters befreit, der seine Untaten sogar auf Videos gespeichert hat, dann heißt das noch lange nicht, dass es sich hier um einen Schuldigen handelt. Könnte ja ein Klon gewesen sein, Stefanie eine Lügenerin und die Videos eine Fälschung.

Ob der Prozess heute weitergeht, ist noch offen. Mario M. muss sicher erstmal ausschlafen, bißchen entspannen im Whirlpool und vielleicht noch einen Saunagang mit anschließender Massage genießen – er soll ja keinen Schnupfen bekommen. Schließlich muss M. unversehrt einem ordentlichen Prozess in einem ordentlichen Rechtsstaat zugeführt werden. Das ordentliche Urteil wird dann sicher ordentlich psychologisch gestützt Mario M. eine gute Prognose mit geringer Rückfallwahrscheinlichkeit bescheinigen, auf dass seiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft nichts im Wege stehe. Dieses deformierte Gebilde als Rechtsstaat zu bezeichnen, auf das wir sind stolz sein können, bedarf einer geradezu Orwell’schen Denkweise.

Und während die sächsische Polizei ihre Peinlichkeiten feiert [13], stößt die Aktion nicht nur in der Bevölkerung auf völliges Unverständnis [12]:

Politiker fordern nach der Justizpanne Konsequenzen. FDP-Chef Guido Westerwelle sprach gegenüber der „Bild“-Zeitung von einem „Justizskandal, der zum Himmel schreit – und nach persönlichen Konsequenzen der Verantwortlichen.“ Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler nannte die spektakuläre Kletteraktion des mutmaßlichen Vergewaltigers auf das Gefängnisdach einen „ungeheuerlichen, beispiellosen Vorgang“. Da dürfe sich „niemand wundern, dass im Volk Gedanken an Selbsthilfe aufkommen.“

Auch international dürfte die deutsche Justiz sich zum Gespött gemacht haben. Die Bilder von Mario M. auf dem Dach gingen ja sicher um die Welt…

„Mario M. sei bei Ende der Aktion normal ansprechbar gewesen ‚und in einem passablen Zustand‘ [12].“ Stefanie nicht, aber das ist auch nicht wichtig.

Update: Mario M. für nicht verhandlungsfähig erklärt [14]: Die medizinischen Handlanger des Rechtsstaates haben gesprochen:

Nach Angaben eines Gerichtsmediziners leidet Mario M. unter Gleichgewichtsstörungen und Müdigkeit. Außerdem habe er sich eine Verletzung an der linken Brustseite zugegezogen und kaum gegessen und getrunken.

Mario M. muss ausruhen, bißchen schlafen – wir hatten das oben bereits vermutet. War ein wirklich harter Tag gestern für ihn – Hunger, Durst, Kälte und Regen haben ihm zugesetzt. Dazu noch die ständige Angst vor einer gewaltsamen Beendigung seines Ausflugs auf die Dachterrasse – da braucht er jetzt wirklich ne Pause. Wir haben Verständnis.

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Fall Mario M.

geschrieben von PI am in Allgemein | Kommentare sind deaktiviert

„Lasst uns doch bitte bei Stefanie und ihrem Peiniger bleiben“, lautet die eindringliche Aufforderung von Gudrun Eussner [15] im Kommentarbereich unseres vorherigen Beitrages zum Fall des mehrfachen Sexualstraftäters Mario M.. Völlig zu Recht! Hier reihen sich Justizpannen und Schlampereien unvorstellbaren Ausmaßes aneinander. Während diese Zeilen geschrieben werden, hält Mario M. weiter Plauderstündchen mit Psychologen auf dem Dach eines der modernsten Gefängnisses in Deutschland ab. Stefanies Familie ist fassungslos [16] – wir sind es auch:

Seit dem frühen Mittwochmorgen sitzt Mario M. auf dem Dach der Justizvollzugsanstalt Dresden. Seit Stunden sind die Bilder des 36-Jährigen live im Fernsehen zu sehen – und somit auch die Schmach der Justiz. Beamte hätten den Mann sofort verfolgt, als der heute um 7.25 Uhr plötzlich beim Hofgang loskletterte. Sie seien aber „einen Wimpernschlag zu spät“ gekommen, um ihn an der Dachbesteigung zu hindern, sagte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Ulrich Schwarzer. (…) Ein Wimpernschlag zu spät – das ist typisch für den Fall Stephanie. Der erregte nicht nur durch die besondere Brutalität des Täters Aufmerksamkeit, sondern auch durch eine schier unfassbare Folge von Fahndungspannen und fragwürdigen Entscheidungen. So hatte eine promovierte Psychologin ein Gutachten über den Dresdner Mario M. erstellt, der 1999 ein 14-jähriges Mädchen aus der Nachbarschaft vergewaltigt hatte. Dafür war er zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Die Gutachterin sprach im Jahr 2002 mit dem Häftling. „Er schilderte, wie er sich damals eingebildet hatte, sein Opfer sei in ihn verliebt. Dass er in der Haft dann das Buch eines Vergewaltigungsopfers gelesen und verstanden habe, was er dem Mädchen angetan hatte.“ Sie sah darin Reue. Anzeichen für psychische Erkrankungen oder sexuelle Störungen fand sie nicht. Im Fall M. stufte sie „die Wahrscheinlichkeit für ein neuerliches Sexualdelikt“ als „eher gering“ ein. Auf dieser Grundlage kam er nach zwei Dritteln seiner Haft auf Bewährung frei. Die Bewährung lief Ende 2005 aus. Nur wenige Tage später, am 11. Januar 2006, lauerte Mario M. Stephanie auf dem Schulweg auf und zerrte sie in seinen Renault-Kastenwagen. Am Mittag desselben Tages meldete Pensionsbesitzer Joachim R. seine Tochter als vermisst. Einen Tag später kreiste ein Hubschrauber über Dresden, Beamte suchten mit Spürhunden, befragten Mitschüler, verteilten Handzettel. Die 16 Beamten der Soko „Stephanie“ schoben Nacht- und Wochenendschichten. Doch alle heißen Spuren verpufften. (…) Tage, Wochen, in denen Stephanie von Mario M. immer wieder missbraucht, oft geknebelt und in eine Kiste gesperrt wurde. Für das Mädchen eine ewig lange Zeit, in der die Ermittler eine simple Möglichkeit außer acht ließen: den Polizeicomputer. Erst nach drei Wochen recherchierten sie im Suchsystem PASS (siehe Kasten) nach vorbestraften Sextätern in Stephanies Nachbarschaft. Obwohl jeder Kripobeamte weiß, daß diese Tätergruppe oft rückfällig wird und bevorzugt im näheren Umfeld ihre Opfer wählt. Die Suche ergab 56 Verdächtige. Spätestens jetzt hätten die Beamten auf Mario M. stoßen müssen.

Doch sie machten weitere Fehler. Mit der Datenrecherche wurde ein Computerspezialist beauftragt, kein Polizist. Dieser gab das Suchmerkmal „Sext“ für Sexualtäter ein, wußte aber offenbar nicht, daß solche Taten vor 2002 unter dem Kürzel „Sexa“ gespeichert wurden. So kam es, daß unter den Verdächtigen, die die Soko nun langwierig zu überprüfen begann, der entscheidende Mann fehlte. Denn Mario M.s Daten standen unter dem Kürzel „Sexa“. Am Ende half sich Stephanie selbst. Sie schrieb Hilferufe auf kleine Zettel und schmuggelte sie bei den nächtlichen Spaziergängen, auf die M. sie manchmal mitnahm, aus der Wohnung. Ein Passant fand einen. Nach 35 Tagen wurde das Mädchen befreit. (…)

Der Vater der 14-Jährigen zeigte sich entsetzt von dem erneuten Versagen der Behörden. Eigentlich sollte seine Tochter morgen vor Gericht erscheinen und möglicherweise gegen ihren Peiniger aussagen. Das sei nach der spektakulären Flucht des Angeklagten auf das Dach der Dresdner Justizvollzugsanstalt undenkbar, erklärte der Vater in einem Interview mit dem Fernsehsender N24. Die Familie werde nicht vor Gericht erscheinen.

„Ich will erstens nicht, dass meine Tochter den totalen Rückschlag kriegt“, sagte der Vater. „Und zum Zweiten: Die Tochter braucht nicht mehr auszusagen. Dazu braucht sie nichts mehr zu sagen. Das langt, was hier abläuft.“ Er müsse nun offenkundig selbst für die Sicherheit seiner Familie sorgen. „Ich kann mich hier auf niemanden mehr verlassen – es ist traurig, aber wahr.“

Falsche Rücksichtnahmen, Inkompetenz und „Täterschutz vor Opferschutz“ – so kann man kurz zusammenfassen, was hier geschehen ist und noch geschieht. Dieser Fall ist spektakulär, weniger spektakuläre Fälle sind in Deutschland längst Alltag.

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