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Medienrückhalt für Jan Timke wächst – SPD läuft Amok

Ende August wurden die Privaträume des Bremer Landtagsabgeordneten Jan Timke (47, BIW) auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsucht. Der Vorwurf: Der hundertfach in den sozialen Netzwerken sowie in diversen Medien veröffentlichte Chemnitzer Haftbefehl war auch für mehrere Stunden auf einer der Facebook [1]-Seiten des Bremer Landespolitikers sichtbar. Geregelt im Paragraphen 353d [2] Strafgesetzbuch („Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“), ein Straftatbestand, der in Bezug auf die Höhe des Strafmaßes auf dem Niveau einer schlichten Beleidigung rangiert.

Nach eigenem Bekunden [3] ins Rollen gebracht hatte das Verfahren seinerzeit das Bremerhavener SPD-Mitglied Daniel de Oliveira Soares, Vorsitzender [4] des Rates ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger in der Seestadt. Unterstützt wurde Soares dabei von seinem Parteifreund Holger Welt [5], der wie Jan Timke in der Bremischen Bürgerschaft / Landtag sitzt und Polizeibeamter von Beruf ist.

Das daraufhin eilig eingeleitete Strafverfahren, welches schon wenige Stunden später in der juristisch äußerst fragwürdigen Hausdurchsuchung zur Nachtzeit mündete, wurde von Beginn an als politische Kampagne gegen den beim linken Establishment unbeliebten BIW-Politiker eingestuft, wie PI-NEWS ausführlich berichtete [6].

Deutschlands Staatsanwaltschaften sind bekanntlich weisungsgebunden. Der oberste Dienstherr der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft Bremen ist Justizsenator Martin Günthner (42, SPD), zugleich Vorsitzender der Bremerhavener Sozialdemokraten [7].

Justizsenator Martin Günthner bekundet nach wie vor standhaft, erst nach der Hausdurchsuchung bei Timke von der Angelegenheit erfahren zu haben. Soll heißen: Weder SPD-Mann Soares noch sein Vorstandskollege Holger Welt informierten den Bremerhavener Parteichef Günthner über die am 29. August eingereichte Strafanzeige gegen Jan Timke.

Wegen akuter Unglaubwürdigkeit bröckelt sukzessive auch der Rückhalt für das politisch motivierte Strafverfahren gegen den zweitbeliebtesten Politiker Bremerhavens [8] in den örtlichen Medien, wie am ausgewogenen Artikel der Bremerhavener Nordsee Zeitung vom 2. Oktober 2018 (Printausgabe) unschwer abzulesen ist:

[9]
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.

Der im Artikel zitierte Oberstaatsanwalt Frank Schmitt, welcher in dem Vorwurf des politisch motivierten Strafverfahrens gegen Jan Timke eine „Verschwörungstheorie“ erkennt, war zuletzt im Februar 2015 im Zuge der Durchsuchung des Islamischen Kulturzentrums (IKZ) in die Kritik geraten [10]. Der damals schwerwiegende Vorwurf, OStA Frank Schmitt habe den von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) nach der morgendlichen Lagebesprechung geäußerten Wunsch, das Kulturzentrum möglichst schnell zu durchsuchen, mit fragwürdigen Methoden durchgesetzt [11], konnte bis heute nicht bewiesen werden.

Der Zeitungsbericht hat die Bremerhavener Sozen offenkundig derart in Wallung versetzt, dass noch am selben Tag eine Pressemitteilung veröffentlicht wurde, in welcher die stellvertretende SPD-Vorsitzende Janina Brünjes mit viel Schaum vor dem Mund einen regelrechten Amoklauf zelebrierte [12]:

[13]
SPD-Nachwuchshoffnung Janina Brünjes

Janina Brünjes [14]: Timke ist kein naiver Biedermann „Wir müssen den Feinden der Demokratie entschlossen entgegentreten“
Der erneute Versuch des Bürgerschaftsabgeordneten von „Bürger in Wut“, Jan Timke, die gegen ihn gerichtete Durchsuchung wegen einer rechtswidrigen Veröffentlichung von Fahndungsdokumenten im Zusammenhang mit den Chemnitzer Vorfällen als politisch motiviert darzustellen, wird von der Bremerhavener SPD zurückgewiesen: „Herr Timke ist kein naiver Biedermann. Schon gar kein Schwarzfahrer. Er ist ein Unterstützer von ultrarechten Kreisen. Die paranoiden Verschwörungskonstruktionen sind Nebelkerzen, die von seinem schwerwiegenden Fehler ablenken sollen“, so die stellvertretende Bremerhavener SPD- Vorsitzende Janina Brünjes.

Die SPD- Politikerin sagte, es sei offenkundig, dass die rechte Szene gewaltbereit sei: „Sie will unseren demokratischen Staat nicht schützen, sondern beseitigen. Bürger in Wut, AfD, NPD, NSU, Revolution Chemnitz – sie alle marschieren rechts. Mal getrennt, mal vereint, aber immer in die gleiche Richtung – gegen unsere Demokratie.“

Schon nach einem kurzen Blick auf die Seiten der aufstrebenden Jungkommunistin in den sozialen Netzwerken bei Facebook [15], Twitter [16] und Instagram [17] wird schnell klar, wes Geistes Kind die dem linksextremen Parteienspektrum zugehörige 21-jährige Studentin der Politikwissenschaften ist. Ausgestattet mit einem sicheren Listenplatz für die kommende Landtagswahl im Mai nächsten Jahres bringt sie somit alle Qualifikationen mit, die „Kommunistenfans ohne Ausbildung [18]“ bei der Bremer SPD benötigen, um künftig sogar einen Senatorenposten bekleiden zu können.

 

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Martin Günthner: Schutzpatron schwerkrimineller Araberclans

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Gutmenschen,Justiz,Kommunismus,Migrantengewalt,Politik | 94 Kommentare

Auf einen verantwortlichen Politiker können sich die schwerkriminellen Clanmitglieder der kurdisch-arabischen Großfamilien im „Bundesland“ Bremen bereits seit unzähligen Jahren absolut verlassen: Justizsenator Martin Günthner [7] (42, SPD). Eine detaillierte Aufzählung der Skandale, „Pleiten“ und „Pannen“ um den seit Jahren überfälligen Justizsenator würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen (PI-NEWS berichtete hier [19], hier [20], hier [21], hier [22], hier [23], hier [24] und so weiter…).

Nachdem am 8. August 2013 eine rund 30-köpfige Männergruppe eines berüchtigten Araberclans nach einem nichtigen Anlass vier Arbeiter auf einer Bremer Baustelle überfallen und zum Teil mit Messern schwer verletzt hatte, berichtet [25] der Bremer Kurier am Sonntag heute:

Landgericht Bremen: Fünf Jahre Warten auf Gerichtsprozess

Der Prozess gegen die jungen Männer, die vor fünf Jahren in der Neustadt mehrere Bauarbeiter überfallen haben, lässt weiter auf sich warten. Ein Bürgerschaftsabgeordneter nennt dies einen „Justizskandal“. (…)

Die mutmaßlichen Täter wurden ermittelt, die Anklagen sind längst erhoben, doch auch nach über fünf Jahren lässt der Gerichtsprozess weiter auf sich warten, wie der Senat kürzlich auf Anfrage der Gruppe Bürger in Wut (BIW) mitteilte. Angesichts der Schwere des Verbrechens sei dies ein „Justizskandal“, kritisiert Jan Timke, Vorsitzender der BIW-Gruppe in der Bürgerschaft in einer Pressemitteilung.

Es stehe zu befürchten, dass die überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer und die damit verbundenen Belastungen zu einer Strafmilderung für die Angeklagten führen werden, sagt Timke. Denn das Landgericht sei laut höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sogar verpflichtet, diesen Aspekt als eigenständigen Gesichtspunkt bei der Strafzumessung für die Angeklagten zu berücksichtigen.

Dabei hatte der Pressesprecher des Bremer Landgerichts, Thorsten Prange, noch vor wenigen Monaten hoffnungsfroh mitgeteilt [26]:

„Total misslich, natürlich ist dieser Prozess längst überfällig“, räumt Thorsten Prange, Pressesprecher des Landgerichts, ein. Aber nun gebe es in diesem Fall zumindest Bewegung. „Der Fall kommt tatsächlich als nächstes dran“, sagt Prange. Ziel sei es, noch im Sommer oder spätestens im Herbst zu verhandeln.

Welcher Sommer konkret gemeint war, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden.

Wie lange der „Kommunistenfan ohne Ausbildung [18]“ sich allerdings noch im Amt halten kann, darüber können die Wähler im kleinsten „Bundesland“ am 26. Mai 2019 [27] ein Wörtchen mitreden…

 

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Hausdurchsuchung: Politische Kampagne gegen BÜRGER IN WUT?

geschrieben von PI am in Gutmenschen,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit,Merkelismus,Video | 94 Kommentare

Am Mittwoch vergangener Woche hat die Staatsanwaltschaft Bremen gegen 21.20 Uhr eine Durchsuchung der Privatwohnung des BIW-Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke durchgeführt. Hintergrund war der Verdacht, Timke habe bei Facebook die Kopie eines geleakten Haftbefehls gegen einen Tatverdächtigen gepostet, dem die Tötung eines 35-jährigen Mannes in Chemnitz zur Last gelegt wird. In einer Pressekonferenz am 30. August 2018 übernahm Timke zwar die Verantwortung für das von ihm betriebene Profil, wies aber den Tatvorwurf als solchen zurück. Außerdem äußerte der BIW-Bundesvorsitzende die Vermutung, dass die Hausdurchsuchung Teil einer politischen Kampagne sein könnte, um einen umtriebigen, aber missliebigen Oppositionspolitiker zu diskreditieren – und das rechtzeitig vor der Bürgerschaftswahl im Mai nächsten Jahres.

Widersprüchliche Darstellungen der Ereignisse

Diesen Vorwurf wollte die in der Landesregierung federführende SPD nicht auf sich sitzen lassen. Empört wies man die „Unterstellung“ von Timke zurück, die Hausdurchsuchung habe politische Motive gehabt. Die Staatsanwaltschaft arbeite unabhängig, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Björn Tschöpe. Und sein Parteikollege, Justizsenator Martin Günthner [28], erklärte, dass sein Ressort erst nach der Durchsuchungsaktion Kenntnis von der Maßnahme erhalten habe. Die Vorhaltungen von Jan Timke seien eine „Unverschämtheit“, für die es keine Anhaltspunkte gebe, so Günthner. Tatsächlich nicht? Doch, die gibt es durchaus!

Zunächst einmal stellt sich die Frage, wie die Staatsanwaltschaft überhaupt auf den fraglichen Eintrag im Facebook-Profil von BIW aufmerksam wurde. In einer Verlautbarung der Pressestelle des Bremer Senats vom 30. August 2018 [29] stellt Günthner die Ereignisse so dar:

„Die Staatsanwaltschaft Bremen war am gestrigen Nachmittag von Pressevertretern darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass Jan Timke auf seinem öffentlichen und für jedermann einsehbaren Facebook-Account unter seinem Namen einen Haftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz vom 27.08.2018 wegen Totschlags gepostet hatte. Da das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist, steht der Verdacht der Straftat nach § 353d Nr. 3 StGB im Raum (verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen). Die Staatsanwaltschaft Bremen leitete daraufhin unverzüglich ein Ermittlungsverfahren ein und erwirkte beantragte beim Amtsgericht Bremen einen Durchsuchungsbeschluss, der in der Folge erlassen wurde.“

Laut Günthner waren es also „Pressevertreter“, die den Staatsanwalt auf das im fraglichen Facebook-Profil von BIW veröffentlichte Dokument hinwiesen. Es sind aber Zweifel angebracht, ob diese Darstellung der (ganzen) Wahrheit entspricht. In einem Bericht der „Nordsee-Zeitung“ vom 31. August 2018 heißt es nämlich:

„Auch Daniel Soares vom Rat ausländischer Mitbürger hatte nach eigenen Angaben Anzeige erstattet, die der SPD-Abgeordnete Holger Welt (SPD) an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben will.“

[30]
Artikel der Nordsee Zeitung vom 31. August 2018.

Der Rat ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger bestätigt, dass Soares Urheber einer Anzeige gegen Timke war. In einer im Facebook-Profil der Lobbygruppe am 30. August 2018 um 10.25 Uhr veröffentlichten Pressemitteilung [3] heißt es:

„Am 29.08.2018 hat der RaM-Vorsitzender, Daniel de Oliveira Soares, Strafanzeige wegen der verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen verfasst.

Anlass dafür war eine Publikation von der MdBB Jan Timke, auf seiner Abgeordneten Facebook Seite. Nach dem mutmaßlichen Totschlag des Deutsch-Kubaners Daniel H. aus Chemnitz, hat das Amtsgericht Chemnitz ein Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter ausgestellt. Diesem Haftbefehl hat der Bürgerschaftsabgeordnete Timke auf seiner Facebookseite publiziert.“

Auch Herr Soares nimmt also für sich in Anspruch, die mutmaßliche Straftat bei der Bremer Staatsanwaltschaft angezeigt zu haben, und zwar im Laufe des 29. August 2018, dem Tag der Hausdurchsuchung bei Timke, die gegen 21.20 Uhr begann. Unterstützt wurde er dabei von Holger Welt [5].

Die von Soares unter Mitwirkung von Welt bei der Staatsanwaltschaft eingereichte Strafanzeige wird in der Verlautbarung von Justizsenator Günthner an keiner Stelle erwähnt. Stattdessen sollen nicht näher bezeichnete „Pressevertreter“ die (alleinige) Quelle der Staatsanwaltschaft gewesen sein. Es stellt sich die Frage, warum Günthner die Anzeige von Soares in seinem Statement unter den Tisch fallen lässt. Möglicherweise deshalb, weil sonst die Glaubwürdigkeit seiner Behauptung, im Vorfeld nichts von den Aktivitäten der Staatsanwaltschaft gegen Timke gewusst zu haben, ins Wanken geraten wären. Daniel de Oliveira Soares und Holger Welt sind nämlich Parteikollegen von Senator Günthner. Doch nicht nur das. Sie gehören beide dem Unterbezirk Bremerhaven der SPD an. Holger Welt ist dort sogar Beisitzer im Vorstand [31]. Und Chef der Bremerhavener Sozialdemokraten [7] ist kein geringerer als Justiz- und Verfassungssenator Martin Günthner!

Trotzdem behauptet Justizsenator Günthner standhaft, erst nach der Hausdurchsuchung bei Timke von der Angelegenheit erfahren zu haben. Soll heißen: Weder Soares noch Welt informierten ihren Bremerhavener Parteichef Günthner über die am 29. August eingereichte Strafanzeige gegen Jan Timke – immerhin ein Landtagsabgeordneter und führender Oppositionspolitiker -, weder vorab noch danach. Nicht einmal von seinem Vorstandskollegen Welt will er über die Anzeige informiert worden sein. Das zumindest ist die Story, die Herr Günthner der Öffentlichkeit verkaufen will. Wer das glauben möchte, kann es selbstverständlich gerne tun!

Juristisch fragwürdige Hausdurchsuchung

Die Durchsuchung der Privatwohnung von Jan Timke fand wie gesagt am Abend des 29. August statt. Sie begann gegen 21.20 Uhr und endete um etwa 22.00 Uhr. Nur etwas später wurde auf der Internetseite von „buten un binnen“, einem Sendeformat des öffentlich-rechtlichen Senders Radio Bremen, ein ausführlicher Beitrag [32] über die Anschuldigungen gegen Jan Timke, die Durchsuchung seiner Räumlichkeiten und die dabei beschlagnahmten Gegenstände veröffentlicht. Andere Regionalmedien wie der „Weser-Kurier“ und die „Nordsee-Zeitung“ berichteten erst am darauffolgenden Tag. Woher hatte Radio Bremen seine Exklusivinformationen nur wenige Minuten nach dem Ende der Durchsuchungsmaßnahme? Es liegt der Verdacht nahe, dass diese Informationen von einem Insider durchgestochen worden waren.

Außerdem stellt sich die Frage, warum die Bremer Staatsanwaltschaft zwar die Privaträume von Timke in Bremerhaven durchsuchen und diverse Geräte beschlagnahmen ließ, nicht aber die Geschäftsräume der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT. Denn das fragliche Facebook-Profil, in dem die Kopie des Haftbefehls hochgeladen war, ist eindeutig als Account von BÜRGER IN WUT gekennzeichnet und nicht als solcher von Jan Timke, wie verschiedentlich in der Presse kolportiert wurde. Als Kontaktdaten werden dort neben der Telefonnummer des Bremerhavener BIW-Büros die Internetseite www.bremerhaven-zuerst.de [33] sowie die Mailadresse info@buerger-in-wut.de [34], die auf die Internetpräsenz des Bundesverbandes verweist. Im Impressum [35] beider Portale ist die Anschrift der BIW-Bundesgeschäftsstelle in Berlin angegeben. Dennoch ist keiner dieser Geschäftsräume der Wählervereinigung in die Ermittlungsmaßnahme einbezogen worden. Stattdessen suchten die Fahnder Timkes Privatwohnung in Bremerhaven auf, was nicht zuletzt mit Blick auf die absehbare Berichterstattung in der Bremer Presse natürlich sehr viel öffentlichkeitswirksamer war als eine Durchsuchung von BIW-Büros noch dazu im fernen Berlin.

Davon abgesehen ist völlig unklar, welchen Erkenntnisgewinn die Hausdurchsuchung sowie die Beschlagnahme von Computern und Smartphones bringen sollte. Laut Beschluss des Amtsgerichts Bremen sollte die Maßnahme dem Zweck dienen, Hardware als Beweisgegenstände aufzufinden und ggf. zu beschlagnahmen, um durch die Auswertung der dort gespeicherten Daten das inkriminierte Posting dem Beschuldigten Timke zuordnen zu können. Es stellt sich aber die Frage, wie eine solche Zuordnung bei einem Account gelingen soll, auf den nicht nur Timke selbst, sondern weitere Personen Zugriff hatten? Denn wie schon erwähnt, das inkriminierte Dokument wurde nicht auf einer privaten Facebookseite von Timke, sondern in einem Profil der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT öffentlich gemacht. Und selbst wenn man eine Kopie des Chemnitzer Haftbefehls auf einem der Rechner Timkes gefunden hätte, heißt das nicht, dass er es war, der das Schriftstück dort gespeichert oder gar bei Facebook hochgeladen hat.

Kurzum: Die Durchsuchungsmaßnahme war weder geeignet noch angemessen, um den Tatvorwurf aufzuklären – und deshalb aus juristischer Sicht unverhältnismäßig. Auffallend ist auch, dass wegen der Veröffentlichung des Haftbefehls im Internet mittlerweile von Staatsanwaltschaften zwar in ganz Deutschland Ermittlungsverfahren gegen diverse Personen und Organisationen eingeleitet wurden, bislang jedoch – soweit bekannt – in keinem einzigen dieser Fälle Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen durchgeführt worden sind. Allein die Bremer Staatsanwaltschaft hielt diese Maßnahme im Fall des BIW-Abgeordneten Jan Timke für angezeigt, und das wenige Monate vor der Landtagswahl. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

Politisch motivierte Ermittlungen gegen Timke?

Nun sind Staatsanwälte in Deutschland – im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsstaaten der Welt – nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden. Sie unterstehen der Behörden- und Ministerialhierarchie. In § 146 Gerichtsverfassungsgesetz heißt es lapidar: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Staatsanwälte unterliegen der uneingeschränkten Dienstaufsicht durch die Landesjustizverwaltung, die im Land Bremen durch den Senator für Justiz und Verfassung repräsentiert wird. Und der heißt Martin Günthner!

Günthner bestreitet vehement, Einfluss auf die Ermittlungen im Fall Timke genommen zu haben. In seiner von der Senatspressestelle veröffentlichten Pressemitteilung vom 30. August 2018 [29] heißt es: „Weisungen des Justizressorts oder des Justizsenators wurden zu keiner Zeit erteilt.“ Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage zu überprüfen ist kaum möglich. Denn Weisungen an die Staatsanwaltschaften sind nicht an das Schriftformerfordernis gebunden. Sie können also auch mündlich erteilt werden. Sollte es tatsächlich Weisungen in dieser Sache gegeben haben, müssen die also nicht schriftlich dokumentiert sein.

Aber welche Gründe sollte Günthner gehabt haben, die Staatsanwaltschaft zu instruieren, eine Durchsuchung der Privaträume von Jan Timke zu beantragen? Politische Erwägungen könnten dabei ebenso eine Rolle gespielt haben wie persönliche Animositäten. Wie Timke bereits in seiner Pressekonferenz vom 30. August betont hat, ist der SPD-Politiker schon seit Jahren ein erklärter Gegner des BIW-Bundesvorsitzenden und jetzigen Bürgerschaftsabgeordneten. Man kann Timke sogar als einen „Intimfeind“ von Günthner bezeichnen – ein Vorwurf, der keineswegs aus der Luft gegriffen ist, sondern für den es einige Belege gibt.

*  Erinnern wir uns: Bei der Bürgerschaftswahl am 13.05.2007 sollte dem BIW-Kandidaten Jan Timke im Wahlbereich Bremerhaven genau eine Wählerstimme für seinen erstmaligen Einzug in den Landtag gefehlt haben. Der Staatsgerichtshof Bremen stellte im Rahmen des Wahlprüfungsverfahren dann aber gravierende Wahlfehler fest und verfügte eine Nachwahl in der Seestadt.

Außerdem wurde Timke bezichtigt, er habe seinen Wohnsitz in der Seestadt nur vorgetäuscht und sei deshalb nicht wählbar gewesen. Es wurde deshalb ein Strafverfahren gegen den Politiker eröffnet. Obwohl dieses Verfahren zu diesem Zeitpunkt noch ganz am Anfang stand, bezeichnete Martin Günthner, damals stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Timke kurz vor der Nachwahl in einer Pressemitteilung des SPD-Unterbezirks Bremerhaven vom 12. Juni 2008 [36] als einen „Wahlbetrüger“.

Im Januar 2009 wurde Timke vom Amtsgericht Bremerhaven freigesprochen, nachdem sogar die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf fallengelassen hatte. Dennoch hat sich Martin Günthner für seine infame Äußerung bis heute nicht bei Jan Timke entschuldigt. Und obwohl Günthner mit seiner öffentlichen Vorverurteilung des BIW-Politikers die Unschuldsvermutung als Grundpfeiler eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens mit Füßen getreten hatte, avancierte der SPD-Politiker 2010 im Kabinett Böhrnsen ausgerechnet zum Senator für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen. Dieses Amt hat er bis heute inne. SPD-Parteibuchwirtschaft in Reinkultur!

* Im Februar 2017 erstritt Jan Timke in seiner Eigenschaft als Mitglied der Bremischen Bürgerschaft ein wichtiges Urteil vor dem Staatsgerichtshof Bremen. Das höchste Gericht des Landes entschied, dass der Senat Anfragen von Abgeordneten des Parlamentes grundsätzlich zutreffend und vollständig zu beantworten habe. Hintergrund war eine Anfrage von Timke in Sachen Offshore-Terminal Bremerhaven, die der Senat teilweise falsch beantwortet hatte. Damit, so der Gerichtshof, habe die Regierung sowohl gegen die Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft als auch die Landesverfassung verstoßen. Ein Schlag ins Gesicht auch von Martin Günthner, der in seiner Eigenschaft als Senator für Justiz und Verfassung bei dem Verfahren mitwirkungsberechtigt war.

* Im Rahmen einer von BÜRGER IN WUT beantragten Aktuellen Stunde in der Bremischen Bürgerschaft am 7. Dezember 2017 forderte Jan Timke Martin Günthner öffentlich zum Rücktritt auf. Zwei Wochen zuvor waren mehrere Tatverdächtigte in Bremen aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil das Gericht wegen Überlastung die gesetzliche Frist für die Eröffnung des Hauptverfahrens nicht wahren konnte. Grund für dieses Versäumnis war aus Sicht von Timke die unzureichende Personalausstattung der Justiz, für die Günthner als zuständiger Senator die politische Verantwortung trage. Günthner geriet infolge der von BIW anberaumten Bürgerschaftsdebatte auch öffentlich unter Druck.

Darüber hinaus könnten tagespolitische Ereignisse Auslöser für eine mögliche Weisung an die Staatsanwaltschaft gewesen sein:

* Nur einen Tag vor der Hausdurchsuchung reagierte die BIW -Landtagsgruppe in einer Pressemitteilung auf den Diebstahl von Daten im Sozialbetrugsfall Öztürk [37] durch eine Mitarbeiterin der Firma Dataport. In der Verlautbarung äußerte Timke den Verdacht, dass die Frau, die aktives Mitglied bei den Grünen ist, nicht aus eigenem Antrieb handelte, sondern Mitwisser oder gar Auftraggeber in politischen Kreisen gehabt haben könnte. Timke sprach in diesem Zusammenhang von einem möglichen „Watergate an der Weser“, was in der Bremer Presse breite Beachtung fand. Der Bürgerschaftsabgeordnete kündigte außerdem an, das Thema zum Gegenstand im Rechtsausschuss des Landtages machen zu wollen. Der Fall könnte sich wenige Monate vor der Wahl zu einem Fiasko für die rot-grüne Koalition auswachsen, zumal dieser Tage bekannt wurde, dass es sich bei der tatverdächtigen Mitarbeiterin um keine geringere als die Ehefrau des einflussreichen Grünen Bürgerschaftsabgeordneten Matthias Güldner handelt, der zwischen 2007 und 2015 Fraktionsvorsitzender seiner Partei im Bremischen Landtag war.

Die überraschende Hausdurchsuchung bei Jan Timke nur einen Tag nach Veröffentlichung der Presseverlautbarung verdrängte das brisante Thema praktisch über Nacht aus den Schlagzeilen. Nun wurde der unbequeme Aufklärer Timke in den Medien weltweit als Rechtsbrecher diffamiert, obwohl es für den Tatvorwurf, er habe den Haftbefehl bei Facebook hochgeladen, bislang keinen Beweis gibt. War die juristisch nutzlose Durchsuchung der Privatwohnung von Timke am Ende nur ein Stück aus dem Lehrbuch des politischen Ablenkungsmanövers?

* Ebenfalls am 28. August und damit einen Tag vor der Hausdurchsuchung gab die Gruppe BÜRGER IN WUT in der Stadtverordnetenversammlung von Bremerhaven, der auch Jan Timke angehört, bekannt, Klage gegen das Parlament der Seestadt eingereicht zu haben [38]. Anlass war die Mehrheitsentscheidung der Magistratsfraktionen von SPD und CDU in der Sitzung vom 12. April 2018, die Öffentlichkeit von der Debatte über disziplinarische Maßnahmen gegen den ehemaligen Sozialstadtrat Klaus Rosche und die Sozialmatsleiterin Astrid Henriksen im Zusammenhang mit dem Sozialbetrugsaffäre Öztürk auszuschließen. Der Fall hatte in Bremerhaven hohe Wellen geschlagen. Wegen der zeitgleich bekannt gewordenen Ermittlungen gegen Timke ging aber auch diese wichtige Initiative von BIW in den Medien weitgehend unter.

Es gibt also jede Menge Gründe, warum die rot-grüne Landesregierung und allen voran Justizsenator Martin Günthner nicht gut auf Jan Timke und seine BÜRGER IN WUT zu sprechen sind. Ob hinter den medial hochgekochten Ermittlungen gegen den BIW-Abgeordneten in Wahrheit eine politische Kampagne im Vorfeld der Bürgerschaftswahl steckt, darüber kann zu diesem Zeitpunkt nur spekuliert werden. Auszuschließen ist dieser Verdacht nach dem jetzigen Erkenntnisstand aber keineswegs.

Unabhängig von den Hintergründen der staatsanwaltlichen Maßnahmen gegen Jan Timke ist eines ganz klar: BÜRGER IN WUT werden sich nicht einschüchtern lassen und ihre politische Arbeit im Land Bremen engagiert fortsetzen! Dass es gerade in Bremen einer seriösen bürgerlich-konservativen Oppositionskraft bedarf, haben die Ereignisse der letzten Tage und Wochen noch einmal mit aller Deutlichkeit gezeigt!


(Dieser Blogbeitrag [39] wurde von der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT, BIW, übernommen)

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Justizskandal in Bremerhaven: Timke attackiert SPD-Senator scharf

geschrieben von dago15 am in Justiz | 75 Kommentare

Im linksgrünbunten Bundesland Bremen wird gerade der nächste Justizskandal kleingeredet. Konkret wurden jetzt vier hochkriminelle Clanmitglieder nach einem schwerwiegenden Angriff auf Polizeibeamte in der Seestadt Bremerhaven im Sommer dieses Jahres (PI NEWS berichtete [40]) vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen, weil der von SPD und den Grünen gezielt kaputtgesparte Justizapparat nicht über ausreichend Personal verfügt, um alle Fälle in dem dafür vorgesehenen Zeitrahmen bewältigen zu können.

Selbst beim ortsansässigen Staatsrotfunk Radio Bremen wird von dem für seine Nähe zum linksextremen Spektrum der Politik bekannten, langjährigen buten un binnen-Reporter Rainer Kahrs, ungewöhnlich neutral berichtet (siehe Video im Beitrag [41]):

Die Entlassung von vier Tatverdächtigen in Bremerhaven aus der Untersuchungshaft wirft die Frage auf, ob die Justiz im Land Bremen überlastet ist. Die Männer sind wieder auf freien Fuß, obwohl der Angriff auf Polizisten im vergangenen Sommer auf Video aufgezeichnet ist. Trotzdem mussten sie entlassen werden, weil die Justiz das Strafverfahren nicht richtig verhandeln konnte.

In der Strafkammer in Bremerhaven habe es zu wenig Personal gegeben, bestätigte ein Gerichtssprecher. Die Vorsitzende Richterin habe zwar Unterstützung gefordert und auch bekommen. Aber trotzdem konnten Verteidiger und Gericht nicht genügend Verhandlungstermine in einem eng gesteckten Zeitfenster finden. Das Datum für die Prozesseröffnung stand, aber bei den Folgeterminen hakte es offenbar. Denn gerade wenn es um Haft, also um Freiheitsentzug, geht, müssen strenge Fristen eingehalten werden. Zieht sich der Terminplan für die einzelnen Prozesstage zu lange hin, müssen die Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen werden. So war es nun in Bremerhaven.

Auch die Bremerhavener Nordsee Zeitung schlägt sich in ihrem Artikel auf die Seite der völlig zu Recht mehr als enttäuschten Polizisten und lässt den langjährigen Landtagsabgeordneten aus der Seestadt, Jan Timke (46, BIW), nach einer gepfefferten Bestandsaufnahme, wie folgt zu Wort kommen [42]:

Also ein Justizfehler?

Jan Timke von den „Bürgern in Wut“ (BIW) bezweifelt, ob Justizsenator Martin Günthner (SPD) noch seinem Amt gewachsen ist. „Die Freilassung der Gewalttäter ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht für die Polizeibeamten, sondern offenbart auch ein Justizversagen auf ganzer Linie“, sagt er. Für Timke trägt der Justizsenator die Schuld, weil die Gerichte nicht mit genügend Personal ausgestattet sind. Timke will das Thema nun in der Bürgerschaft diskutieren.

Über die seinerzeitige Fehlbesetzung des Bremer Justizressorts mit dem Kommunistenfan ohne Ausbildung, Martin Günthner (jetzt 41, SPD), hatte PI-NEWS schon vor sieben Jahren berichtet [18]. Aus aktuellem Anlaß gönnen wir deshalb nochmals CDU-Fraktionschef Röwekamp das Wort, der die Personalie seinerzeit schon sehr treffend kommentiert hatte:

Kontakt:

[43]
Martin Günthner.
Senator für Justiz und
Verfassung Hansestadt Bremen
Martin Günthner
Richtweg 16-22
28195 Bremen
Tel.: 0421-3612458
office@justiz.bremen.de [44]

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