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Ärztliche Befreiung vom Maskenzwang – Fragen und Antworten

Von DER ANALYST | Es gibt Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlicher Probleme vorübergehend oder auf Dauer keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die Bundesländer haben in ihren Infektionsschutzvorschriften für die Betroffenen Ausnahmeregelungen geschaffen. In der Regel ist als Nachweis ein ärztliches Attest erforderlich, das bei Vorliegen entsprechender Beschwerden vom Haus- oder Facharzt ausgestellt wird. Wer jedoch glaubt, dass er mit einem solchen Attest seinen Frieden hat, was die Maskenpflicht betrifft, wird im Alltag sehr schnell eines Besseren belehrt.

Mit welchen Problemen die von der Maskenpflicht befreiten Personen konfrontiert werden und wie man diesen Schwierigkeiten begegnet, soll im Folgenden dargestellt werden.

„Problem – Atteste“

Die Basis jeder Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gesundheitlichen Problemen ist ein solides ärztliches Attest, das nach eingehender Untersuchung des Patienten individuell für ihn ausgestellt wird und das idealerweise die Diagnose enthalten sollte.

Es soll Mediziner geben, die ohne eine Untersuchung reihenweise so genannte „Gefälligkeitsatteste“ ausstellen und dafür vorgefertigte Formblätter mit einer „Einheitsdiagnose“ verwenden, auf denen nur noch der Name des Patienten und das Datum eingetragen wird. Kein Wunder, dass eine solche Vorgehensweise die Ärztekammer oder sogar die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan rufen. Im schlimmsten Fall wird dann gegen den betreffenden Arzt wegen „Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses“ (§ 278 Strafgesetzbuch) ermittelt.

Mit einem solchen Attest können sie  bei einer „Masken-Kontrolle“ durch die Polizei in Beweisnot geraten. Unter Umständen wird das Gesundheitszeugnis sogar als Beweismittel gegen den Arzt beschlagnahmt.

Deshalb hier der dringende Rat: Lassen Sie sich bei Vorliegen von gesundheitlichen Beschwerden, die das Tragen einer Maske unmöglich machen, von einem Facharzt untersuchen, der Ihnen dann ein individuelles Attest mit der entsprechenden Diagnose ausstellt, so wie es sein soll. Mit einem solchen Gesundheitszeugnis haben Sie zumindest in der Theorie eine Rechtssicherheit. Leider nur in der Theorie, die Praxis sieht häufig anders aus, dazu kommen wir gleich.

[1]
Ein ärztliches Attest mit Formblatt-Charakter wie dieses, auf dem eine vorgefertigte Diagnose eingetragen ist und nur noch der Name des Patienten und das Ausstellungsdatum eingetragen werden muss, weckt sehr schnell das Misstrauen der Behörden. Dennoch wird seitens PI-NEWS die Korrektheit des abgebildeten Attestes nicht angezweifelt.

Kein Frieden trotz Attest 

In der Regel werden Sie beim Betreten eines Geschäftes sehr schnell vom Personal angesprochen, wenn Sie keinen Mundschutz tragen. In diesem Fall weisen Sie darauf hin, dass Sie eine ärztliche Befreiung vom Maskenzwang haben.

Nun gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Man gibt sich mit der Auskunft zufrieden
  2. Man will das Attest sehen
  3. Sie erhalten die Auskunft, dass Sie trotz des Attestes den Laden ohne Maske nicht betreten dürfen

Auf Punkt 1 müssen wir nicht näher eingehen, da Sie hier ein korrektes Verhalten vorliegt. Punkt 2: Das Personal ist nicht berechtigt, Einsicht in das Attest zu nehmen, auch nicht der Geschäftsführer des Marktes. Eine solche Kontrolle bleibt allein den Sicherheitsbehörden (Polizei, Ordnungsamt) vorbehalten.

Trotzdem können Sie natürlich den Weg des geringsten Widerstandes gehen und das Attest vorzeigen. In diesem Fall sollten Sie aber darauf hinweisen, dass durch die Einsichtnahme eine Datenverarbeitung stattfindet und daher die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) greifen. Alleine dieser Hinweis auf dieses gefürchtete Bürokratiemonster wird den Angesprochenen verunsichern.

Sollten Sie nicht bereit sein, Unbefugten Ihr Attest vorzulegen und damit die Art Ihrer gesundheitlichen Beschwerden zu offenbaren, können Sie vorschlagen, die Polizei zu verständigen, damit diese Ihre Befreiung vom Maskenzwang überprüft.

In der Regel werden die Verantwortlichen des Marktes in so einem Fall zunächst jedoch nicht die Polizei rufen, sondern Sie unter Verweis auf ihr Hausrecht auffordern, die Geschäftsräume zu verlassen.

Dann sind sie soweit wie jene, die unter Punkt 3 fallen: Der weitere Verbleib im Markt ohne Maske wird trotz Vorliegen einer Befreiung verweigert.

Die Rechtslage 

Zunächst einmal sollten Sie darauf hinweisen, dass es nach geltendem Recht bei Vorliegen entsprechender gesundheitlicher Beschwerden, Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt und dass sich der Marktleiter ins Unrecht setzt, wenn er in so einem Fall ein Hausverbot ausspricht.

Als nächstes weisen Sie auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) [2] hin. Nach diesem dürfen Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden. Es ist nicht statthaft, ihnen deswegen Leistungen zu verweigern, nachzulesen im § 19 dieses Gesetzes [3]. Diese unzulässige Diskriminierung kann zu einem Anspruch auf Unterlassung, auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für den materiellen Schaden, der durch die Diskriminierung entstanden ist, führen.

Sollten Sie also trotz Vorliegen eines ärztlichen Attests aus dem Geschäft verwiesen werden, empfiehlt sich dringend der Gang zum Rechtsanwalt, damit der diesem Treiben Einhalt gebietet. Wenn es an den Geldbeutel geht, lernen die Geschäftsführer sehr schnell, geltendes Recht wieder zu respektieren. Der nächste, der ohne Maske und mit Attest in dieses Geschäft geht und unbehelligt bleibt, wird es Ihnen danken.

Pöbeleien

Mittlerweile werden nicht wenige „Zeugen Coronas“ hochaggressiv, wenn ihnen Menschen ohne Masken begegnen. Sie betrachten diese als direkte Bedrohung für ihre Gesundheit, ja sogar ihr Leben. Wenn Sie von so jemanden angepöbelt werden, weil sie keinen Mundschutz tragen, können Sie ihn einfach ignorieren oder darauf hinweisen, dass Sie von der Tragepflicht befreit sind. Sollte es, was leider immer häufiger passiert, zu Handgreiflichkeiten kommen, lassen Sie sich nicht darauf ein, sondern rufen Sie sofort die Polizei. Alles andere erledigt nachher ihr Rechtsanwalt. Er kennt Mittel um Wege, um den „Zeugen Coronas“ für sein Verhalten finanziell bluten zu lassen.

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Söders „Instrument der Freiheit“: Maskenzwang

geschrieben von libero am in Corona | 208 Kommentare
Niemand hat so skrupellos den hohen politischen und psychologischen Mehrwert der Zwangsmaskierung des lästigen Souveräns erkannt wie Söder.

Von WOLFGANG HÜBNER | Wer die Wunderwaffe gegen das Virus Covid-19, also die Mund/Nasenbedeckung, als „Instrument der Freiheit“ anpreist, ist entweder ein Satiriker oder ein Zyniker. Der CSU-Politiker Markus Söder, der genau das tut,  ist ersteres bestimmt nicht, aber wie die meisten Machtpolitiker seines Schlages ganz sicher auch ein Zyniker. Doch da Söder nichts unversucht lässt, um in den nächsten Monaten Kanzlerkandidat der CDU/CSU zu werden, steckt hinter dieser auf den ersten Blick ungeheuerlichen Äußerung ein strategisches Kalkül, das Söders CSU-Generalsekretär Markus Blume, sozusagen Chefideologe der Partei, in der FAZ vom 14. Oktober 2020 näher umreißt.

Blumes Text hat den aufschlussreichen Titel: „Corona ist ein Charaktertest für den Westen [4]“. Die entscheidenden Sätze finden wir im letzten Absatz: „Es steht alles auf dem Spiel: nicht nur unsere Freiheit, sondern die Werte des Westens als solche. Denn die Corona-Bekämpfung ist auch ein Wettstreit der Systeme“. Womit Blume den Wettstreit mit China meint. Wenn der Westen diesen „Wettstreit“ gewinnen oder zumindest nicht verlieren wolle, dann müsse klar sei: „Wer Maske trägt, schützt auch unsere Freiheit“.  Daraus folgt logisch: Wer an der Wirksamkeit dieser Wunderwaffe zweifele oder ihren Gebrauch sogar verweigere, „der gehört zu den Feinden der offenen Gesellschaft und nicht zu ihren Freiheitskämpfern.“

Niemand hat so skrupellos den hohen politischen und psychologischen Mehrwert der Zwangsmaskierung des lästigen Souveräns erkannt wie Söder. Selbstverständlich gibt sich sein Generalsekretär nicht die geringste Mühe, die medizinische Wirksamkeit von Masken zu erörtern. Und schon gar nicht beschäftigt er sich mit den gigantischen Kollateralschäden der von Söder besonders angeheizten Corona-Panik. Im „Wettstreit“ mit China geht es Blume selbstredend nur ums „christliche Menschenbild“ das „zum bedingungslosen Schutz des menschlichen Lebens“ verpflichte.

Und da sowohl CDU wie CSU in der Viruskrise plötzlich entdeckt haben, mit dem „C“ im Parteinamen ein fast schon vergessenes und gerne verschwiegenes Kapital einsetzen zu können, lesen wir: „Eine Politik aus dem ‚C‘ heraus macht folglich keine Experimente mit Corona, sondern setzt die Gesundheit an erste Stelle“. Dazu könnte älteren Zeitgenossen aus den Amtszeiten der CSU-Gesundheitsminister Gerda Hasselfeldt und Horst Seehofer von 1991 bis 1998 einiges einfallen. Doch Blume blickt besser nicht zurück, sondern nach vorn: „Der erste Maßstab für unser Handeln ist die unantastbare Menschenwürde. Sie verbietet uns, Leben zu gewichten, zugespitzt die über 80-Jährigen sterben zu lassen, damit der Rest unbeschwert leben kann.“

Das ist Demagogie pur, doch wer den „Charaktertest für den Westen“ bestehen will, wer Kanzlerkandidat der Union sein möchte und wer nicht vergisst, wie wichtig die große Wählergruppe der systematisch in Angst und Schrecken versetzten deutschen Seniorenmassen gerade für CDU/CSU sind, der darf vor Demagogie keinerlei Scheu zeigen. Allerdings sind weder Söder noch sein Generalsekretär nachdenklich genug um zu begreifen: Der Westen wird nicht nur den „Wettstreit“ mit China, sondern auch seine innere Stabilität mit Sicherheit verlieren, wenn er nicht endlich lernt, mit dem Virus bis zu dessen wie auch immer herbeigeführten Verschwinden leidlich zu leben.

Das ist aber nur möglich, wenn diese Gesundheitsbedrohung weder politisch missbraucht noch mit wilder Panikmache überhöht wird. Dazu gehört, die Maske als wahrscheinlich notwendiges Übel zu betrachten, nicht aber als „Instrument der Freiheit“ auch noch zu preisen. Covid-19 ist eine reale Gefahr. Die Söders und Blumes sind es auch.


Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [5] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [6] erreichbar.

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Nichts für Weicheier: Maskenzwang beim Kinderkriegen

geschrieben von Eugen Prinz am in Corona | 33 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | COVID-19 hat es inzwischen geschafft, jeden, aber auch wirklich jeden Aspekt unseres Lebens zu beeinträchtigen. Darunter auch Ereignisse, an die man nicht gleich auf Anhieb denkt, wie zum Beispiel die Entbindung.

Die Fraktionsvorsitzende der AfD im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, berichtete am 6. Mai auf ihrem Telegram Kanal, dass sie durch Anfragen besorgter Mütter davon erfahren habe, dass Entbindungen derzeit ausschließlich mit Mund-Nase-Schutz erfolgen, auch für die Gebärenden.

Wehen sind harte Arbeit und Schmerzen

Nicht umsonst steht das englische Wort „labour“ sowohl für „Arbeit“, als auch für „Geburtswehen“. Wer einer Geburt beigewohnt hat, weiß, welche körperlichen Anstrengungen die werdende Mutter erbringen muss, von den Schmerzen ganz zu schweigen. Das letzte, was man sich da wünscht, ist ein Fetzen Stoff im Gesicht, der das Atmen erschwert.

Katrin Ebner-Steiner, selbst vierfache Mutter, wurde in dieser Angelegenheit aktiv und richtete eine Anfrage sowohl an die bayerische Staatsregierung, als auch an die Geburtskliniken in Niederbayern.

Am 8. Mai veröffentlichte die AfD-Fraktionsvorsitzende auf ihrem Telegram Kanal dann  eine Erfolgsmeldung in dieser Angelegenheit:

[7]

 

Dazu noch die Erläuterung:

„Söders diktatorisch anmutende Maskenpflicht wurde teilweise ausgesetzt, das geht aus der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zum 05.05.2020 hervor.“

Grund genug für den Autor, einen Blick in den Gesetzestext der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu werfen:

[8]

Nochmal:

„Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.“

Ausarbeitung des Gesetzestextes mit Mundschutz?

Bei der Lektüre des Abschnitts drängt sich unwillkürlich der Verdacht auf, dass der zuständige Jurist bei der Ausarbeitung des Gesetzestextes schon längere Zeit eine „Mund-Nasen-Bedeckung“ getragen hat und der Sauerstoff schon etwas knapp wurde. Gutes Deutsch ist das jedenfalls nicht. Mit Juristendeutsch kann das auch nicht entschuldigt werden.

Wie sind diese Zeilen nun gemeint? Sind sowohl Menschen mit einer Behinderung als auch jene, bei denen gesundheitliche Gründe vorliegen, vom Schutzmaskenzwang befreit? Dann müsste der Satz aber heißen:

Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung ODER aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.

Zweite Möglichkeit: Der Gesetzestext ist so zu verstehen, dass aufgrund einer Behinderung und den daraus resultierenden gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Trageverpflichtung erfolgen kann.  In diesem Fall wäre aber dann das Komma nach dem Wort „Behinderung“ fehl am Platz, ebenso wie die Einstufung einer Gebärenden als „behindert“.

Ein so schlampig formulierter Gesetzestext ist einer Bayerischen Staatsregierung nicht würdig. Das vermittelt ja fast den Eindruck, dass der Bildungsnotstand mittlerweile schon bis in die Bayerische Staatskanzlei vorgedrungen ist. Bleibt zu hoffen, dass in der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Klarstellung erfolgen wird.

Der Rechtsstaat braucht eindeutige Gesetzestexte, die keine Fragen offen lassen oder Spielraum für Interpretationen schaffen. Das hat nichts mit Erbsenzählerei zu tun.

Ohne Maske: In der Praxis ein Horrortrip 

Abschließend noch ein Wort zur praktischen Umsetzung: Im Kreisssaal ist eine Befreiung vom Maskenzwang für die Gebärende sowohl medizinisch als auch sozial völlig unproblematisch.

Aber:

In Einkaufszentren, Lebensmittelmärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln usw. sieht es da schon etwas anders aus. Für jene, die vom Maskenzwang befreit sind, werden der Einkauf oder die Fahrt mit dem Bus dank pöbelnder „Corona-Phobiker“ („Setzen Sie sofort ihre Maske auf!“) mit Sicherheit zum Spießrutenlauf, Schlägereien nicht ausgeschlossen. Und vom Sicherheitspersonal in den U-Bahnstationen wird man sicherlich auch permanent belästigt. Da stellt sich schon die Frage, ob es einem dann ohne Maske wirklich besser geht. Schöne neue Welt…


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [9] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [10] und den Blog zuwanderung.net [11]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Nürnberger Unternehmer verweigert sich dem Maskenzwang – Polizei rückt an

geschrieben von Eugen Prinz am in Corona | 117 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Der Zwang, beim Einkaufen eine Schutzmaske zu tragen, fügt dem Einzelhandel massiven Schaden zu. Dass diese Regelung weder für das Verkaufspersonal noch für die Kunden angenehm ist, wurde bereits in diesem Artikel [14] dargestellt. Allenfalls wäre noch zu ergänzen, dass viele Kunden bereits beim Betreten eines Marktes die erstbeste Verkäuferin fragen, wo der gesuchte Artikel zu finden ist, damit sie nicht lange suchen müssen und so schnell wie möglich wieder an die frische Luft kommen. Es wird nur noch das Nötigste eingekauft.

Was noch hinzukommt ist, dass der Maskenzwang die depressive Stimmung, die Deutschland wie ein grauer Schleier überzieht, noch verstärkt. In einer solchen Gemütslage ist man nicht in Konsumstimmung. Die Regierenden sollten sich vor Augen führen, dass die Umsatzeinbussen im Einzelhandel Arbeitsplätze kosten werden – und zwar nicht wenige.

Der Maskenzwang stösst nicht zuletzt deshalb auf so wenig Akzeptanz in der Bevölkerung, weil den Bürgern am Anfang der Corona-Krise erzählt wurde, Gesichtsmasken würden keinen Schutz vor einer Infektion bieten.

Eindeutiges Statement an der Ladentüre

Die Nürnberger Fleischfabrik Kraft und Lehr GmbH beschäftigt 20 Mitarbeiter und beliefert Kantinen und Großveranstaltungen, wie zum Beispiel „Rock im Park“ oder das Nürnberger Altstadtfest. Zudem gibt es dort einen Werksverkauf, bei dem sich auch Privatkunden mit Fleisch- und Wurstwaren eindecken können.

Vor etwa einer Woche brachte der Geschäftsführer, Frank Kraft, an der Ladentüre zum Werksverkauf folgenden Hinweis an:

[15]

Donnerwetter, der Mann hat Mumm, werden sich wohl die meisten Kunden gedacht haben.  Ein Foto des schriftlichen Hinweises an die Kunden ging in den sozialen Netzwerken viral, nachdem es jemand auf Facebook veröffentlicht hatte. Nun lautete die Frage: Wie wird die auf diese Weise herausgeforderte Staatsmacht reagieren?

Unternehmer mit Rückgrat und Toleranz

PI-NEWS wollte es wissen und hat gestern Nachmittag mit Frank Kraft gesprochen. Der Unternehmer berichtete, dass er um 10 Uhr vormittags bereits „Besuch“ von zwei uniformierten Polizeibeamten erhalten hatte. Diese wiesen ihn auf die Rechtslage hin und drohten mit einer Geldbuße in Höhe von 5000 Euro, falls der Schutzmaskenzwang nicht eingehalten werde. Notgedrungen fügte sich Frank Kraft, aber er erklärte gegenüber PI-NEWS:

„Ich muss mich zwangsläufig danach richten, stehe aber weiterhin hinter der Aussage.“

Besonders freut den Unternehmer der Zuspruch aus der Bevölkerung. Er habe aus der gesamten Republik etwa 500 Emails und Anrufe erhalten, wovon 98% positiv gewesen seien, so Kraft. Auch von seinen Kunden kamen keine Beschwerden, vom Verkaufspersonal sowieso nicht. Im Übrigen hätte er ja niemanden daran gehindert, eine Schutzmaske aufzusetzen. Er sei nur gegen den Zwang.

Auch Frank Kraft gehört zu jenen, die nicht verstehen können, warum zunächst die Information verbreitet wird, die Gesichtsmasken würden keinen Schutz bieten und dann kommt plötzlich die 180 Grad Wende, verbunden mit einem Tragezwang.

Es braucht keinen Propheten, um vorauszusagen, dass der Maskenzwang Söder zumindest einen Teil der Sympathiepunkte kosten wird, die ihm kürzlich unverdient in den Schoss gefallen sind.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [9] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [10] und den Blog zuwanderung.net [11]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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