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AfD verklagt Merkel vor dem Verfassungsgericht

Wenn Sie als Kneipenwirt ein paar Tische und Stühle auf eine geeignete Fläche vor ihrem Lokal aufstellen wollen, müssen Sie das schriftlich beantragen und bekommen dann vom Ordnungsamt einen schriftlichen Bescheid mit einer ganzen Latte von Auflagen, gegen den Sie wiederum schriftlich Widerspruch einlegen können, wenn ihnen daran etwas missfällt. Das selbe gilt, wenn Sie in der Fußgängerzone für ein paar Stunden einen Informationsstand über die bedrohten Habitate der gemeinen Bettwanze betreiben oder als fliegender Händler an der Haustüre Schnürsenkel verkaufen wollen. Solche Beispiele könnten seitenweise fortgeführt werden.

Bundeskanzlerin sieht sich offenbar über der bestehenden Rechtsordnung

Allerdings werden andere, weniger wichtige Dinge, in Deutschland seitens der Behörden auch mal mit einem kurzen Telefonat geregelt. So genügte im Dezember 2015 eine mündliche (!) Anordnung des damaligen Bundesinnenministers um die Grenzen unseres Landes für jeden zu öffnen, der in der Lage war, das Zauberwort „Asyl“ zu stammeln. Unklare Herkunft? Keine Ausweispapiere? Identität nicht feststellbar? Egal, das A-Wort genügt, um nicht nur Einlaß zu erhalten, sondern auch eine lebenslange, leistungslose Alimentierung. Mit einem kurzen Telefonanruf wurden also Fakten geschaffen, die im Laufe der Jahre Terror, Folgekosten in Billionenhöhe, eine Zerrüttung des Sicherheitsgefühl der indigenen Bevölkerung und eine unwiderrufliche Zerstörung der monoethnischen Struktur unseres Landes mit sich bringen. Dieser unglaubliche Vorgang wurde zur Realität dank einer Kanzlerin, die aus ihrer Sozialisierung in einem Unrechtsstaat offensichtlich den Glauben verinnerlicht hat, dass auf der obersten Sprosse der Hackordnung das Wort des Souveräns über Recht und Gesetz steht.

Seehofer und seine CSU als Erfüllungsgehilfen der „Herrschaft des Unrechts“

Das Schlimme ist, diese telefonische Anordnung ist nach wie vor in Kraft [1]. Der neue Bundesinnenmister Seehofer, der diese Situation einmal als „Herrschaft des Unrechts [2]“ gebranntmarkt hatte, wäre jetzt ohne weiteres in der Lage, diesen Zustand zu beenden. Natürlich müßte er sich dabei mit Merkel anlegen, doch diese Auseinandersetzung könnte die Kanzlerin nie gewinnen. Ein öffentliches Machtwort gegen eine Anordnung ihres Innenministers, an der Grenze zu jenen Gepflogenheiten zurückzukehren, die selbst in den heruntergekommensten Bananenrepubliken noch eingehalten werden, würde sie das Amt kosten. Seehofer und seine CSU sind damit endgültig zu Erfüllungsgehilfen der von ihnen noch im Februar 2016 angeprangerten Herrschaft des Unrechts geworden. Daher verschlägt es einem den Atem, wenn diese Partei in ihrem Strategiepapier für den Landtagswahlkampf [3] folgendes von sich gibt:

„Die AfD ist ein Feind von allem, für das Bayern steht (…) Wir sind entschlossen, die AfD als zutiefst unbayerisch zu bekämpfen (…) Die AfD sind Feinde Bayerns“

Die Lakaien der Totengräberin unseres Landes und seiner Stämme, bezeichnen die AfD also als Feinde Bayerns. Hierfür ist das Wort „Chuzpe“ noch zu milde.

AfD Bundestagsfraktion erhebt Verfassungsklage gegen Merkel

Dabei setzt die Bundestagsfraktion der AfD mit ihrer am 14. April 2018 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereichten Organklage gegenwärtig das um, was die CSU-Führung nach Seehofers Aussage bereits im Februar 2016 in der Schublade hatte und dann, aus Sorge um den eigenen Machterhalt, fallen ließ.

Organklage von den Mainstream Medien totgeschwiegen

Nun muß sich also Merkel unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 vor Deutschlands höchstem Gericht verantworten. In einem Rechtsstaat ist die Regierung dazu verpflichtet und berufen, nach Recht und Gesetz zu handeln, nicht aber dieses in Teilen ohne ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren willkürlich außer Kraft zu setzen. Da die Kanzlerin jedoch genau Letzteres getan hat, ohne den als Verfassungsorgan allein zuständigen Bundestag überhaupt nur zu befragen, geschweige denn, die ihm als Gesetzgeber allein zuständige Entscheidung zu überlassen, hat sie nach mehreren dazu erstellten Gutachten die Verfassung gebrochen. Auch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes [4] des deutschen Bundestages schlägt in diese Kerbe. Diesen Verfassungsbruch möchte die AfD-Fraktion nunmehr vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wissen. Damit könnte der 14. April 2018 zum Stichtag für den endgültigen Sturz von Angela Merkel werden. Schon allein deshalb muß man der Verfassungsklage der AfD Fraktion gegen die Kanzlerin einen hohen Nachrichtenwert zubilligen. Trotzdem wurde sie von den Mainstream Medien unisono totgeschwiegen. Außerhalb der Freien Medien findet sich kein Sterbenswörtchen dazu. Da braucht sich bei der Lückenpresse und im Erziehungsfernsehen niemand zu wundern, wenn die Leser/Zuschauer immer weniger werden.

Ist Merkels Vorgehen sogar als Staatsstreich zu werten?

In der eigenmächtigen Grenzöffnung 2015 für unkontrollierte Einwanderung sehen viele Beobachter laut einer Pressemitteilung der AfD nicht nur einen bis heute andauernden Rechtsverstoß, sondern darüber hinaus einen Staatsstreich. Bestätigt werden sie darin sowohl von namhaften Staatsrechtlern, als auch von einem Obergericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich … seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt“, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz am 14. Feb. 2017 unter dem Aktenzeichen 13 UF 32/17. Darüber wird nun das BVerfG befinden. Das Urteil wird sicherlich von vielen als Gradmesser dafür gewertet werden, inwieweit die höchste Gerichtsbarkeit in Deutschland noch unabhängig ist oder bereits von linksgrünen Ideologen unterwandert wurde.

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