Von JOHANNES DANIELS | Was die geflüchteten Party-Paschas mit ihrer archaischen Lebensfreude nach Deutschland bringen, sei oft wertvoller als Gold [1] – meistens aber eher wertloser als Katzengold: Seit gestern stehen die beiden sadistischen Event-Goldstücke Ahmad E. (48) und sein Sohn Khaled (22), in Weiden vor Gericht.
Die beiden „schutzsuchenden“ Syrer wollten ihr wohl tristes Dasein im malerischen Oberpfalz-Asyl mit etwas „bunter Unterhaltung“ à la Islamischer Staat (IS) aufpeppen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Weiden besorgte Vater Ahmad seinem Sohn eine lammfromme 19-jährige „Jungfrau“ direkt aus Syrien [2] und schleuste sie über die Balkanroute nach Deutschland, damit sie den „beiden Geflüchteten einen Stammhalter gebären könne“ und etwas zweifelhaften „Spaß“ bereite.
Als dies vollbracht war, sollte die importierte Braut Katbeh A. schnell wieder außer Landes gebracht und im Nahen Osten geräuschlos „entsorgt“ werden.
Rent-a-Virgin – kein Einzelfall
Seit Donnerstag müssen sich die beiden Genitalgoldstücke wegen Menschenraubes, gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen, vielfacher Vergewaltigung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Weiden verantworten. Die Vorwürfe von Staatsanwalt Peter Frischholz machen sogar BILD sprachlos:
Für die Schleusung nahm der Vater Ahmad E. ihr die Morgengabe für die Ehe, drei Goldringe, wieder ab.
Gleich in der ersten Nacht in Deutschland am 14. Mai 2018 „vollzog“ allerdings dann der Sohn Khaled A. mit der noch minderjährigen Katbeh die Ehe mittels einer islamüblichen Vergewaltigung in Vertretung des älteren Ehegattens. Danach erlebte die junge Syrerin in der Oberpfalz laut Anklage „die Hölle auf Erden“:
Im vormals idyllischen Pressath (Oberpfalz) wurde sie von den „Schutzbedürftigen“ unter anderem mit einem Gürtel ausgepeitscht, mit Fäusten oder Kleiderbügeln „bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt“ oder auf dem Bett gefesselt, weil das vermeintliche Eigentum der Party-Paschas laut Anklageschrift „nicht im Sinne der Angeklagten funktionierte“. Was auch immer mit diesem unbestimmten Rechtsbegriff aus der BDSM-Szene vom Landgericht Weiden verklausuliert ist.
Der Apfel fällt nicht weit vom Stammhalter
Nur wenn sie ihrem Gatten die Füße küsste, ließ er dann von ihr ab, denn „Islam“ heißt schließlich Unterwerfung (der Frau). Dennoch soll Sohn Khaled sie auch während ihrer Schwangerschaft gewürgt, geschlagen, vergewaltigt und diese Praktiken auch noch mit dem Handy dokumentiert haben, womit er sie zusätzlich erpresste. Wer genau der biologische Vater des strammen syrisch-deutschen Stammhalters ist, lässt sich wohl nicht mehr genau nachvollziehen.
Nach der Geburt des Sohnes „Klein-Ahmad“ am 7. Februar 2019 sollte Ex-Jungfrau Katbeh wieder über Griechenland außer Landes geschafft werden. In Ankara wurde das gedemütigte Mädchen aufgegriffen und ins dortige Frauenhaus für Opfer von Menschenhandel gebracht. Am 11. September vergangenen Jahres wurde sie dann von Ankara auf dem Luftweg wieder nach Deutschland eingeflogen. In Germoney lebt das Gewaltopfer nun mit ihrem Sohn in einem Frauenhaus auf Kosten des deutschen Steuerpflichtigen. Zu ihrer Familie in Syrien kann sie schließlich nicht mehr zurück, weil sie durch die auf Smartphone dokumentierten und per Whatsapp von Vater und Sohn „rund um den Globus“ verschickten Vergewaltigungsfilme „Schande über die Familie gebracht habe“.
„Anerkannte Kriegsflüchtlinge“
Die beiden in Tateinheit angeklagten syrischen Sadisten verweigerten zum Prozessauftakt die Aussage. Die Kanzlerinnengäste sind inzwischen selbstverständlich „anerkannte Kriegsflüchtlinge“. Die zur Tatzeit im Frühjahr 2018 noch minderjährige junge Frau wurde nach Scharia-Recht aus der Oberpfalz mit dem älteren Angeklagten Ahmad E. „verheiratet“. Mindert dies auch die subjektive Schuldzurechnung?
Mit ihrer mutigen Aussage wolle Katbeh auch darauf aufmerksam machen, „wie es in ihrem Land häufig hinter verschlossenen Türen zugeht“, so die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Birgit Hofmann.
Wo bleibt der hunderttausendfache Aufschrei der grünbunten Frauenrechtsaktivist*Innen? Viele deutsche Richter, Politiker und „Journalisten“ verzeihen gewöhnlich moslemischen Tätern ihre Verbrechen und seien sie noch so abscheulich.
PI-NEWS wird weiter über die erzwungene syrische Ménage-à-trois und das katastrophale Schicksal vieler weiterer Frauen angesichts der illegalen multikulturellen Massenimporte berichten. Das Urteil des Landgerichts wird für den 23. Juli erwartet.
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