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Die Herkunft von Tätern muss genannt werden

Von WOLFGANG HÜBNER | Der schreckliche Kindermord im Frankfurter Hauptbahnhof und die Person des mehr als mutmaßlichen Täters haben erneut zu der Diskussion geführt, ob die Herkunft von Tätern öffentlich gemacht werden soll bzw. darf.

Im konkreten Fall war es ein in der Schweiz lebender Eritreer. Nun ist es sicherlich auch in der Heimat des Täters nicht üblich, eine Mutter mit Kind in Tötungsabsicht vor den Zug zu stoßen. Insofern wäre die Tatsache, dass es sich in Frankfurt um einen Täter aus Eritrea handelt, nicht besonders wichtig. Schließlich könnte es auch ein Syrer, Algerier oder irgendein anderer Ausländer und, warum nicht, ein echter Deutscher gewesen sein.

Wenn der Eritreer tatsächlich unter einer schweren psychischen Störung den verhängnisvollen Stoß tat, dann erscheint seine Nationalität vordergründig noch irrelevanter. Schließlich könnte unter einer solchen Störung auch ein Einheimischer leiden und entsprechendes Unheil anrichten.

Gleichwohl spielt in der öffentlichen Reaktion auf den Kindermord und das unsägliche Leid einer Familie die Frage nach der Herkunft des Täters zu Recht eine wichtige Rolle. Wenn 43 Prozent aller Tatverdächtigen im Bereich „Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen“ Ausländer sind, ihr Anteil an der Bevölkerung aber nur 11,5 Prozent beträgt (Deutsche mit ausländischer Herkunft nicht inbegriffen), dann ist es schon von Interesse, in welche Gruppe der Frankfurter Mörder gehört.

Es ist in Kenntnis dieser Statistik auch durchaus verständlich, wenn gleich nach dem Geschehen der Verdacht aufkam, es könne sich bei dem Täter um einen Ausländer handeln. Zumal es, soweit bekannt, eine solch abgründig grausame Tat von einem biodeutschen Verursacher noch nicht gegeben hat. Ebenso ist es ja hierzulande bislang auch sehr unüblich gewesen, einen Mann vor den Augen seiner Tochter auf offener Straße mit einem mittelalterlichen Schwert bestialisch zu massakrieren.

Hartnäckige Vertreter der Meinung, die Herkunft der Täter solle keine Rolle spielen, kommen spätestens dann in argumentative Not, wenn – wie im konkreten Frankfurter Fall – bekannt wird, dass der Eritreer in der Schweiz gesucht wurde, aber problemlos und ganz „legal“, wie Bundesinnenminister Seehofer sagte, über die deutsche Grenze zum Tatort gelangte. Wenn die Gener der Täterherkunftsnennung auch im Wissen um diesen Umstand auf ihrer Position beharren, dann sind sie selbst dafür verantwortlich, wenn ihnen ideologische Motive unterstellt werden.

[1]Denn es spricht alles dafür, dass der Eritreer genau wusste, wie problemlos gerade die deutsche Grenze zu überqueren ist. Und genau deshalb hat er wahrscheinlich nicht in Bregenz, Verona oder Straßburg, sondern in Frankfurt ein Kind in den Tod gestoßen – ob nun psychisch verwirrt oder nicht.

Kein vernünftiger Mensch  stellt deshalb alle Eritreer in Deutschland oder der Schweiz unter Generalverdacht, solch schreckliche Taten zu begehen. Aber die Deutschen haben das Recht zu wissen, wer der Mörder ist, woher er kam und wie er nach Frankfurt gelangte. Es ist jetzt Aufgabe der Polizei und Ärzten, die Motive oder Antriebe für die Tat zu klären. Was auch immer die Ergebnisse sein werden: Die einzige Person, für die die Herkunft des Mörders auf tragische Weise nun unwichtig sein muss, das ist der tote achtjährige Junge. Für alle anderen ist diese Herkunft eines Mannes, der bis vor kurzem als Musterbeispiel gelungener Integration galt, nicht nur nicht egal, sondern aufgrund der besonderen Umstände auch ein Politikum.


Hübner auf der Buch-
messe 2017 in Frankfurt.

PI-NEWS-Autor Wolfgang Hübner [2] schreibt seit vielen Jahren für diesen Blog, vornehmlich zu den Themen Linksfaschismus, Islamisierung Deutschlands und Meinungsfreiheit. Der langjährige Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende der „Bürger für Frankfurt“ (BFF) legte zum Ende des Oktobers 2016 sein Mandat im Frankfurter Römer nieder. Der leidenschaftliche Radfahrer ist über seine Facebook-Seite [3] erreichbar.

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Neue Sicherheitssituation in Deutschland – weg mit dem Pressekodex!

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Asyl-Irrsinn,Deutschland,Einzelfall™,Lückenpresse,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 88 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Sowohl die Pressestellen der Polizeibehörden als auch die etablierten Medien verschweigen häufig in ihrer Berichterstattung über Straftaten den ethnischen Hintergrund der Tatverdächtigen. Als Argument dient hierzu die Ziffer 12.1 des so genannten „Pressekodex [4]„.  Dort heißt es:

„In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen
Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens
führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein
begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

Jetzt stellt sich die Frage, ob das tatsächlich Vorurteile sind. Der Autor meint: Nein, es sind keine!

Alleine schon die Tatsache, dass es sich bei einem Großteil der Zuwanderer um junge Männer mit niedriger Bildung aus gewaltaffinen und frauenfeindlichen Kulturkreisen handelt, die hier der sozialen Unterschicht zuzurechnen sind, bedingt aus kriminologischer Sicht eine deutlich höheren Inzidenz bei schweren Straftaten. Es ist halt nun mal so, dass ein 20-jähriger, männlicher Analphabet aus armen Verhältnissen eher schwerkriminell wird, als eine 65-jährige Unternehmerswitwe mit Hochschulstudium. Inwieweit der ethnische Hintergrund dazu noch eine Rolle spielt, soll hier nicht weiter diskutiert werden.

Für die richtige Entscheidung muss der Wähler die Wahrheit kennen

Seitens der Eliten in unserem Land wird alles versucht, die Auswirkungen der verheerendsten Fehlentscheidung, die von bundesdeutschen Politikern jemals getroffen wurde, zu vertuschen. Das Staatsvolk darf nicht wissen, dass massenhaft Menschen ins Land gelassen wurden und immer noch werden, die alleine schon aufgrund ihres Geschlechts, ihres Alters und ihrer sozialen Herkunft deutlich häufiger zu schweren Gewaltverbrechen neigen als der Bevölkerungsdurchschnitt.

Wäre diese Tatsache allgemein bekannt, würde sie die Wahlentscheidung der Bürger zugunsten von Parteien, die der gegenwärtigen Migrations- und Flüchtlingspolitik kritisch gegenüberstehen, entscheidend beeinflussen. Mit anderen Worten: Die AfD würde massiv an Stimmen gewinnen, oder die etablierten Parteien müssten eine 180°-Wende in der Zuwanderungspolitik vollziehen.

Um das zu verhindern,  wurde die Ziffer 12.1 des Pressekodex geschaffen, der zusammen mit einigen anderen faulen Ausreden, auf die am Schluß dieses Artikels noch eingegangen wird, die Wahrheit vor dem Wahlvolk verbirgt.

[5]Die Pressesprecher der Polizei

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass sich die Polizei – vornehm ausgedrückt – nicht gänzlich der Einflussnahme durch die Politik entziehen kann. Das gilt vor allem auch für die Pressearbeit der Ordnungshüter im Zusammenhang mit Straftaten, die von Personen mit Migrations- oder Fluchthintergrund begangen wurden.

Aus dieser Situation heraus ergeben sich deshalb regelmäßig harte Diskussionen, die der Autor in seiner Eigenschaft als Journalist mit den Pressesprechern der Polizei führt. Bei besonders widerlichen oder Aufsehen erregenden Straftaten erkundigt sich der Verfasser grundsätzlich nach dem ethnischen Hintergrund des oder der Tatverdächtigen, wenn diese Information in der polizeilichen Pressemitteilung „vergessen“ wurde, was häufig der Fall ist.

Der Frage „Hat der Tatverdächtige einen Migrationshintergrund?“ begegnen die für die Pressearbeit zuständigen Beamten meist sehr reserviert. Es ist beinahe so, als hätte man etwas Unkeusches gefragt.

Je nach Einstellung reagiert der Beamte entweder sachlich oder ungehalten. Es gibt ein gewisses Muster, nach der solche Unterhaltungen ablaufen:

Als erstes lässt der Pressesprecher in der Regel den unbotmäßigen Fragesteller wissen, dass diese Information für die Berichterstattung nicht wichtig sei.

Dieses Argument lässt sich leicht entkräften: Der Bürger braucht in einer Demokratie für seine Wahlentscheidung korrekte und vollständige Informationen über die Vorgänge in dem Land, in dem er lebt. Und wenn sich erweisen sollte, dass unter den Menschen mit Migrationshintergrund (also Zuwanderer UND Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, aber ausländischen Wurzeln) überproportional viele Straftäter sind, muss der Bürger das wissen, um an der Wahlurne einen Politikwechsel herbeiführen zu können. Aber das erfährt er natürlich nicht von der Lückenpresse, die ihre ebenso lückenhaften Informationen wiederum von den Pressestellen der Polizei bezieht.

Da liegt also der Hund begraben und es bedarf dann eines penetranten Journalisten, der ihn ausbuddelt. Deshalb bohrt der Autor auch dann noch nach, wenn der Pressesprecher mitteilt,  dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen Deutschen handelt. Die Hoffnung des Beamten, den lästigen Anrufer damit abgewimmelt zu haben, erweist sich allerdings als verfrüht. Was den Pressekodex betrifft, ist der Autor nämlich auf einem Kreuzzug. Deshalb wird weiter gefragt: „Hat der tatverdächtige Deutsche einen Migrationshintergrund?“

Regelmäßig lautet dann die Erwiderung: „Für uns ist ein Deutscher ein Deutscher“.

Gegenfrage: „Sagen Sie das auch über die Mitglieder der kriminellen arabischen Familienclans, von denen auch viele die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?“

Ratloses Schweigen.

Gelegentlich kommt dann von unwissenden Beamten der Einwand, dass die meisten Menschen einen Migrationshintergrund haben, wenn man nur weit genug zurückgeht und überhaupt, wo will man denn da die Grenze ziehen?

Ganz einfach: Für den Begriff „Migrationshintergrund“ gibt es eine ganz klare Definition vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF):

Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist.

Auch das musste der Autor einem Pressesprecher schon einmal mitteilen, der es nicht wusste.

Aber auch der Verfasser dieses Beitrags lernt mit jedem Gespräch dazu. Der Pressesprecher der Polizeidirektion Oberbayern Nord verneinte vor einigen Tagen die Frage nach einem möglichen Migrationshintergrund bei jenen Schülern, die versuchten, die Polizeiwache Starnberg zu stürmen (PI NEWS berichtete [6]). Dass jedoch Samuel S. der jugendliche Randalierer, der von den Schülern aus dem Polizeigewahrsam befreit werden sollte, wohl einen Migrationshintergrund haben dürfte, worauf seine schwarze Hautfarbe hindeutet, das vergaß der Beamte zu erwähnen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Weitere Ausreden

[7]Gerne wird auch der Opferschutz vorgeschoben, wenn Minderjährige das Opfer von Straftaten wurden. Weshalb die Bekanntgabe eine möglichen Migrations- oder Flüchtlingshintergrundes des Tatverdächtigen das minderjährige Opfer einer Straftat beeiträchtigen soll, bleibt das Geheimnis der polizeilichen Pressestellen.

Zudem hat der Autor wenig Verständnis, wenn zum angeblichen Schutz der Identität minderjähriger Tatverdächtiger ebenfalls deren ethnischer Hintergrund verschwiegen wird. Sehr häufig hält dieses Argument einer logischen Betrachtung nicht stand.

Kein weiter so!

Unser Land ist jetzt dort, wo es ist, weil mit der Ziffer 12.1 des Pressekodex systematisch und flächendeckend Ausländer- und Migrantenkriminalität vor der Öffentlichkeit verborgen wurde und immer noch wird. Und jetzt sind die Zustände unerträglich geworden! Schwimmbäder werden zu no-go-areas [8] für Deutsche und Spezialkräfte der Polizei fliehen [9] vor einem aggressiven Migranten-Mob.

Eine fehlinformierte Bevölkerung kann keine Wahlentscheidung treffen, die solche Fehlentwicklungen korrigiert. Den Pressekodex aufrecht zu erhalten heißt, die Zustände in unserem Land noch weiter zu zementieren. Das wird der Autor nicht mitmachen. Die Pressestellen der Polizei müssen sich in solchen Fällen auf penetrantes Nachfragen einstellen und der Verfasser dieses Artikels fordert die anderen Journalisten auf, es ihm gleich zu tun. Die guten Argumente sind allesamt auf unserer Seite. Das zeigen regelmäßig die Diskussionen mit den Pressesprechern, die der Autor hier nicht angreifen will, da sie auch nur ihre Vorgaben befolgen.


[10]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [11] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [12] oder Twitter. [13]

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Vertuschung unter dem Deckmantel des Persönlichkeitsschutzes?

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Deutschland,Lückenpresse,Siedlungspolitik | 62 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Am Samstag, dem 10. November gegen 22:15 Uhr hielt sich ein 38-Jähriger im U-Bahnhof Frankenstraße in Nürnberg auf, als er von drei Jungen angepöbelt wurde. Im Laufe der Auseinandersetzung zückten sie plötzlich ihre Messer und forderten von dem Mann die Herausgabe von Bargeld. Letztlich aber flüchteten die Tatverdächtigen ohne Beute.

Da von den Beschuldigten eine gute Personenbeschreibung vorlag, gelang es sehr schnell, sie festzunehmen. Es handelt sich um ein Kind im Alter von 11 Jahren und zwei 14-Jährige. Bei ihrer Durchsuchung wurden mehrere handelsübliche Küchenmesser aufgefunden und sichergestellt. Zudem ergab eine Überprüfung, dass das Trio zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben war.

Gegen die beiden 14-Jährigen wird nun wegen des Verdachts der räuberischen Erpressung ermittelt. Da der 11-Jährige strafunmündig ist, hat er außer einer Mitteilung an die  Staatsanwaltschaft und das Jugendamt keine weiteren Folgen seiner Tat zu fürchten. Die drei Tatverdächtigen befinden sich nun in einem Jugendwohnheim in Nürnberg.

Soweit die Zusammenfassung der polizeilichen Pressemitteilung zu diesem Vorfall. Doch das ist nicht das Hauptthema dieses Artikels.

Auskunft zu einem möglichen Migrationshintergrund verweigert

Ein Kind und zwei 14-Jährige, die mit Küchenmessern bewaffnet herumlaufen und die Leute überfallen. Müssen wir uns in Deutschland nun auch noch vor hochkriminellen Jugendbanden [14] fürchten, die seit neuestem wie Pilze aus dem Boden wachsen?

Es versteht sich von selbst, dass gerade bei derartig gelagerten Fällen ein erhöhtes Informationsbedürfnis der Bevölkerung besteht. Die Bürger wollen wissen, ob es sich bei den Tatverdächtigen um „Eigengewächse“ handelt oder wir uns diese Früchtchen im Rahmen der Zuwanderung eingefangen haben. Üblich war es jedenfalls vor einigen Jahren noch nicht, dass in Deutschland so viele Messer auf der Straße unterwegs sind.

Nachdem eine Internetrecherche nach dem ethnischen Hintergrund des Trios ergebnislos verlief, kontaktierte der Autor die Pressestelle des Polizeipräsidiums Nürnberg. Der zuständige Pressesprecher verweigerte jedoch strikt die Auskunft über die Staatsangehörigkeit oder einen möglichen Migrations- bzw. Flüchtlingshintergrund der Tatverdächtigen und verwies auf den besonderen Persönlichkeitsschutz bei Kindern und Jugendlichen.

Was gehört zu den Persönlichkeitsrechten?

Neben dem Schutz der Privatsphäre umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht den Schutz des Namens und der Ehre, der Urheberrechte, das Recht auf eine richtige Darstellung der eigenen Person in Wort, Schrift und Bild, das Recht am eigenen Bild, Namen, gesprochenem Wort, das Recht der engeren Lebenssphäre und Privatsphäre, Rechte über das Leben, den Körper, die Gesundheit und die Freiheit. Ferner wird aus dem Persönlichkeitsrecht ebenfalls das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen hergeleitet. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht stellt dementsprechend ein sehr weit gefasstes Grundrecht dar.

Fadenscheiniges Argument

Weshalb die Auskunft über den ethnischen Hintergrund der Tatverdächtigen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, bleibt jedoch das Geheimnis der Pressestelle des PP Nürnberg. Es dürfte angesichts von 20 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland und 60 Millionen ohne einen solchen etwas schwierig werden, anhand dieser Information Rückschlüsse auf die Identität der Tatverdächtigen zu ziehen. Und die Offenlegung der Identität des von der Berichterstattung Betroffenen ist nun mal die Grundvoraussetzung für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.

Es besteht daher kaum ein Zweifel, dass der ethnische Hintergrund des Trios nicht aus Gründen des besonderen Persönlichkeitsschutzes verschwiegen wird, sondern aus anderen Gründen, die hier keiner weiteren Erläuterung bedürfen.

Nun haben wir also inzwischen zwei Brandmauern, die dafür sorgen sollen, dass die Ethnie von Tatverdächtigen möglichst nicht genannt wird. Da ist einmal der Pressekodex [15], insbesondere die berüchtigten Ziffern 8 und 12 und dann noch die Richtlinien der Polizeibehörden, die bestimmen, welche Informationen an die Presse weitergegeben werden.

Nennung der Ethnie als Schutz der Migranten vor Diskriminierung

Angesichts der veränderten Lage in Deutschland sind die einschlägigen Richtlinien des Pressekodex und der Pressestellen der Polizeibehörden nicht mehr zeitgemäß. Beide Richtlinien sollten geändert und grundsätzlich der ethnische Hintergrund mutmaßlicher Straftäter in den Medien genannt werden, also auch bei autochthonen Deutschen.

Es braucht keiner eine solche Regelung zu fürchten, wenn es zutrifft, dass Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund nicht krimineller sind als die indigene deutsche Bevölkerung. Somit wäre  gerade mit dieser Regelung allen diesbezüglichen Spekulationen durch wahrhafte und vollständige Berichterstattung der Boden entzogen.

Der Autor vertrat gegenüber dem Pressesprecher die Auffassung, dass die Bevölkerung gerade unter den veränderten Bedingungen in Deutschland ein Recht darauf habe, den ethnischen Hintergrund von Tatverdächtigen zu erfahren.

Wollen SPD Wähler die Wahrheit nicht wissen?

Die Antwort des Pressesprechers war verblüffend: „Es gibt sicherlich Leute, die das gar nicht wissen wollen. SPD Wähler zum Beispiel“. Da blieb dem Autor momentan die Spucke weg. Kann das wirklich sein? Bei näherem Nachdenken musste er dem Beamten Recht geben. Die Gutmenschen wollen so etwas nicht wissen. Es gibt übrigens in Afrika ein Tier, das ein ähnliches Verhaltensmuster an den Tag legt: Der Vogel Strauß.

Bleibt immer noch die ursprüngliche Frage nach dem ethnischen Hintergrund des Messer-Trios offen. Waren es indigene Deutsche? Deutsche mit Migrationshintergrund? Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge?

Der Autor ist überzeugt, dass es ihm der Pressesprecher nur zu gerne unter die Nase gerieben hätte, wenn es indigene Deutsche gewesen wären. Persönlichkeitsschutz hin oder her. Aber um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen: Der Beamte hat sich völlig korrekt seinen Vorschriften entsprechend verhalten und die bayerische Polizei leistet unter schwierigen Bedingungen eine hervorragende Arbeit. Die Politik ist es, die versagt, nicht die Polizei.

Nachtrag

In den Kommentaren wurde folgende, gute Frage aufgeworfen:

chemikusBLN 15. November 2018 at 14:31
Ernstgemeinte Frage. Hält sich ein Presseorgan nicht an den Codex, was passiert dann? – Verbannung, Zwangsmitgliedschaft bei der CDU? Keine Einladung mehr zu Hintergrundgesprächen? Bitte ernsthaft um Aufklärung, wie die Sanktionen sind.

Hier die Antwort auf diese Frage:
Im Gespräch ist die Wiedereinführung der Todesstrafe für Verstöße gegen den Pressekodex. Bisher wird in der Regel eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verhängt.

Satire beiseite, die Sanktion für einen Verstoß gegen den Pressekodex ist eine Rüge durch den deutschen Presserat, die veröffentlicht wird [16]. Inweit diese Rüge die Lebensqualität der Gerügten beeinträchtigt, entzieht sich der Kenntnis des Autors.

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