Von EUGEN PRINZ | Die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, die beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Corona-Verordnungen eingereicht hatte (PI-NEWS berichtete [1]), ist seit Sonntagabend zwangsweise in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung äußerte ein Polizeisprecher, dass sie „einen sehr verwirrten Eindruck gemacht habe“.
Mittlerweile geht eine Sprachnachricht (siehe Beitragsvideo) in den sozialen Netzwerken viral, die Bahner am Ostermontag in der Klinik aufgenommen und an ihre Schwester geschickt hat.
Chronologie der Ereignisse
Leben wir jetzt in einem totalitären Staat, in dem Kritiker in der Psychiatrie landen? Ist Beate Bahner ein unschuldiges Opfer eines Willkür-Regimes? Um diese Frage zu beantworten, muss man sich ansehen, was die Anwältin in den letzten eineinhalb Wochen durchlebt hat.
Wie viele, sieht sie sich durch die gesetzlichen Maßnahmen der Bundes- und der Landesregierungen im Zuge der Corona-Pandemie ihrer Grundrechte beraubt. Als engagierte Juristin hat sie das wohl besonders getroffen, weshalb sie, man kann es nicht anders formulieren „in den Krieg zog“. Und hier holte sie sich eine blutige Nase nach der anderen:
BVG lehnt Eilantrag Bahners ab
Als erstes lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVG) ihren Eilantrag, die Corona-Verordnungen aller Bundesländer außer Vollzug zu setzen, da sie „geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden“, ab.
Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass zuerst andere Gerichte – in diesem Fall das Verwaltungsgericht – zuständig seien.
Besuch vom Staatsschutz
Vergangenen Mittwoch bekam Bahner dann Besuch von der Kriminalpolizei, Abteilung Staatschutz, weil sie auf ihrer Internetseite zum Widerstand gegen die Corona-Verordnungen und zu Demonstrationen aufgerufen hatte. Der Tatvorwurf laut Staatsanwaltschaft Heidelberg: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß Paragraph 111 Strafgesetzbuch [2].
Internetseite abgeschaltet
Einen Tag später der nächste Schlag: Zur „Beseitigung der bestehenden Störung der öffentlichen Sicherheit“ ersuchte die Polizei Mannheim den Provider der Internetseite der Anwaltskanzlei von Beate Bahner um die „vorübergehende Abschaltung“ der Seite. Diesem Ersuchen kam der Provider nach. Ab Freitag war die Seite jedoch dann wieder erreichbar.
Wurde es zuviel für Beate Bahner?
Aus Interesse hatte der Autor am Karsamstag die Internetseite der Anwältin besucht und darauf die „Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020, erlassen durch Beate Bahner [3]“ gefunden.
Dieses vier Seiten lange Werk hat beim Verfasser den Eindruck hinterlassen, dass die Ereignisse der vergangen eineinhalb Wochen wohl etwas zu viel für die mentale Stabilität der Fachanwältin waren.
[4]Der letzte Eintrag auf ihrer Internetseite [5] stammt vom Ostersonntag, dem 12. April 2020, 19 Uhr. Danach wurde Beate Bahner im Bereich ihrer Wohnung von der Polizei festgenommen und zwangsweise in der psychiatrischen Abteilung der Universitätsklinik Heidelberg untergebracht. Eine solche Maßnahme ist nur zulässig, wenn die betreffende Person selbst- oder gemeingefährlich ist.
Man sollte sich aber hüten, nun voreilige Schlüsse zu ziehen. Die Sprachnachricht der Anwältin stellt ihre subjektive Sichtweise der Dinge dar und bietet keine Gewähr, dass hier der tatsächliche Ablauf der Ereignisse korrekt dargestellt wurde. Wenn Beate Bahner durch die enorme Last der Ereignisse tatsächlich mental zusammengebrochen ist, muss ihr medizinische Hilfe zuteil werden. Oft fehlt in so einem Fall die Einsicht des Patienten.
Nichtsdestotrotz gilt es, den weiteren Verlauf genau zu beobachten und im Falle eines staatlichen Willküraktes Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen, damit Beate Bahner Gerechtigkeit widerfährt.
Dass die Behörden durch ihr hartes Vorgehen und nicht zuletzt die Mainstream Medien mit ihrer Hetzjagd auf die Anwältin ihren Teil dazu beigetragen hat, dass Beate Bahner über ihre Belastungsgrenze getrieben wurde, steht außer Zweifel. Wir werden sehr genau hinsehen, was weiter passiert! PI-NEWS hält Sie auf dem Laufenden.
Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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