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Medizinrechtlerin Beate Bahner zwangsweise in Psychiatrie eingeliefert

Von EUGEN PRINZ | Die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, die beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Corona-Verordnungen eingereicht hatte (PI-NEWS berichtete [1]), ist seit Sonntagabend zwangsweise in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung äußerte ein Polizeisprecher, dass sie „einen sehr verwirrten Eindruck gemacht habe“.

Mittlerweile geht eine Sprachnachricht (siehe Beitragsvideo) in den sozialen Netzwerken viral, die Bahner am Ostermontag in der Klinik aufgenommen und an ihre Schwester geschickt hat.

Chronologie der Ereignisse

Leben wir jetzt in einem totalitären Staat, in dem Kritiker in der Psychiatrie landen? Ist Beate Bahner ein unschuldiges Opfer eines Willkür-Regimes? Um diese Frage zu beantworten, muss man sich ansehen, was die Anwältin in den letzten eineinhalb Wochen durchlebt hat.

Wie viele, sieht sie sich durch die gesetzlichen Maßnahmen der Bundes- und der Landesregierungen im Zuge der Corona-Pandemie ihrer Grundrechte beraubt. Als engagierte Juristin hat sie das wohl besonders getroffen, weshalb sie, man kann es nicht anders formulieren „in den Krieg zog“. Und hier holte sie sich eine blutige Nase nach der anderen:

BVG lehnt Eilantrag Bahners ab

Als erstes lehnte das Bundesverfassungsgericht (BVG) ihren Eilantrag, die Corona-Verordnungen aller Bundesländer außer Vollzug zu setzen, da sie „geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden“, ab.

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass zuerst andere Gerichte – in diesem Fall das Verwaltungsgericht – zuständig seien.

Besuch vom Staatsschutz

Vergangenen Mittwoch bekam Bahner dann Besuch von der Kriminalpolizei, Abteilung Staatschutz, weil sie auf ihrer Internetseite zum Widerstand gegen die Corona-Verordnungen und zu Demonstrationen aufgerufen hatte. Der Tatvorwurf laut Staatsanwaltschaft Heidelberg: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß Paragraph 111 Strafgesetzbuch [2].

Internetseite abgeschaltet

Einen Tag später der nächste Schlag:  Zur „Beseitigung der bestehenden Störung der öffentlichen Sicherheit“ ersuchte die Polizei Mannheim den Provider der Internetseite der Anwaltskanzlei von Beate Bahner um die „vorübergehende Abschaltung“ der Seite. Diesem Ersuchen kam der Provider nach. Ab Freitag war die Seite jedoch dann wieder erreichbar.

Wurde es zuviel für Beate Bahner?

Aus Interesse hatte der Autor am Karsamstag die Internetseite der Anwältin besucht und darauf die „Corona-Auferstehungs-Verordnung vom 11. April 2020, erlassen durch Beate Bahner [3]“ gefunden.

Dieses vier Seiten lange Werk hat beim Verfasser den Eindruck hinterlassen, dass die Ereignisse der vergangen eineinhalb Wochen wohl etwas zu viel für die mentale Stabilität der Fachanwältin waren.

[4]Der letzte Eintrag auf ihrer Internetseite [5] stammt vom Ostersonntag, dem 12. April 2020, 19 Uhr. Danach wurde Beate Bahner im Bereich ihrer Wohnung von der Polizei festgenommen und zwangsweise in der psychiatrischen Abteilung der Universitätsklinik Heidelberg untergebracht. Eine solche Maßnahme ist nur zulässig, wenn die betreffende Person selbst- oder gemeingefährlich ist.

Man sollte sich aber hüten, nun voreilige Schlüsse zu ziehen. Die Sprachnachricht der Anwältin stellt ihre subjektive Sichtweise der Dinge dar und bietet keine Gewähr, dass hier der tatsächliche Ablauf der Ereignisse korrekt dargestellt wurde. Wenn Beate Bahner durch die enorme Last der Ereignisse tatsächlich mental zusammengebrochen ist, muss ihr medizinische Hilfe zuteil werden. Oft fehlt in so einem Fall die Einsicht des Patienten.

Nichtsdestotrotz gilt es, den weiteren Verlauf genau zu beobachten und im Falle eines staatlichen Willküraktes Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen, damit Beate Bahner Gerechtigkeit widerfährt.

Dass die Behörden durch ihr hartes Vorgehen und nicht zuletzt die Mainstream Medien mit ihrer Hetzjagd auf die Anwältin ihren Teil dazu beigetragen hat, dass Beate Bahner über ihre Belastungsgrenze getrieben wurde, steht außer Zweifel. Wir werden sehr genau hinsehen, was weiter passiert! PI-NEWS hält Sie auf dem Laufenden.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Berlin: Eritreer beißt Fünfjährige vor den Augen ihrer Mutter ins Gesicht

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 165 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Der Bürger würde von so mancher „Zuwanderer-Straftat“ nichts erfahren, weil die Polizei sie nicht im Pressebericht erwähnt. Dafür gibt es verschiedene „Begründungen“ und eine davon ist der „Opferschutz“. Dummerweise landet der eine oder andere Fall vor Gericht und bei entsprechender Medienberichterstattung wird die Sache dann doch noch ruchbar.

Opferschutz oder Vertuschung?

Auch der Vorfall, der Gegenstand dieses Artikels ist, wurde der Öffentlichkeit verschwiegen, als er passierte. Ob das aufgrund des „Opferschutzes“ geschah oder weil man eine öffentliche Empörung über diese widerliche Straftat vermeiden wollte, wird das Geheimnis der Polizei bleiben. Wie auch immer, jetzt beschäftigt sich jedenfalls das Berliner Landgericht mit der Angelegenheit und die Öffentlichkeit nimmt daran teil.

Was war geschehen?

Am 15. März 2019 gegen 16.55 Uhr traf die 40-jährige Aileen D. aus Nürnberg zusammen mit ihren beiden kleinen Töchtern am Berliner Hauptbahnhof (Mitte) ein. Um an ihr endgültiges Ziel zu gelangen, wartete das Trio an der Straßenbahnhaltestelle vor dem Hauptbahnhof auf die Tram auf die M10. Gerade mal vor drei Minuten angekommen, machten Mutter und Töchter gleich unliebsame Bekanntschaft mit den Zuständen in der Bundeshauptstadt.

Hochgehoben und zugebissen

Daniel K., ein 20-jähriger Asylbewerber aus Eritrea, ging unvermittelt auf die 5-jährige Tochter von Aileen D. zu, hob sie hoch und biss sie derart in die Wange [11], dass sich die einzelnen Zähne zwei Tage später immer noch deutlich abzeichneten. Das Mädchen fing sofort an, zu schreien und zu weinen.

Die Mutter im Zeugenstand des Berliner Landgerichts:

„Der Mann kam lächelnd auf uns zu, nahm die Kleine auf den Arm. Ich hatte das Gefühl, er fand sie einfach süß und knuffig. Ich dachte, das mit dem Hochheben ist vielleicht so eine kulturelle Sache bei ihm. Sah aus, als wollte er sie küssen. Aber sie weinte, er hat zugebissen.“

Mit Steinen geworfen – Polizei ließ ihn laufen

Es war nicht das erste Mal, dass der Eritreer willkürlich Fremde auf der Straße angegriffen hatte. Eine Zalando-Managerin traf einen Monat vorher auf dem Weg in die Arbeit in der Marchlewskistraße in Berlin-Friedrichshain auf den Schwarzafrikaner. Er fragte sie nach einer Zigarette. Als sie erklärte, dass sie keine hätte, warf er ihr Steine zwischen die Beine und verfolgte sie. In der Warschauer Straße hob er einen schweren Betonklotz hoch und schleuderte ihn von sich.

[12]Die herbeigerufene Polizei nahm den Eritreer fest, ließ ihn aber dann nach Feststellung seiner Personalien wieder laufen. Als Folge davon konnte er vier Wochen später das Kind ins Gesicht beißen und wer weiß, was er zwischendurch noch alles angestellt hat, das nicht angezeigt wurde.

Nach dem Beissangriff kam Daniel K. in Untersuchungshaft. Seit zwei Monaten ist er im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht. Aufgrund einer psychischen Erkrankung soll er nicht schuldfähig sein. Ziel der Staatsanwaltschaft ist es, ihn dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

Es wäre wirklich interessant zu wissen, wie viele seines Schlages inzwischen die Psychiatrien unseres Landes bevölkern. Das scheint ja inzwischen Standardprozedur zu sein.

Abschließend sei erwähnt, dass die Behandlung in so einer Einrichtung monatlich mit knapp 10.000 Euro zu Buche schlägt. Aber wir haben es ja…


[13]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [14] oder Twitter. [10]

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