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„Rechtswidriges Urteil soll Islamkritiker zum Schweigen bringen“

Während die deutschen Mainstream-Medien den Münchner Justiz-Skandal um Michael Stürzenberger, der für die Veröffentlichung eines historischen Fotos des Nazi-Islam-Paktes und das Zitieren des Buches „Der islamische Faschismus“ von Hamed Abdel-Samad zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wurde, fast komplett verschweigen, wird in Polen intensiv berichtet. Die TV-Reportage, im obigen Video mit deutschen Untertiteln zu sehen, wurde vom Sender TVP Info in den Hauptnachrichten am Abend des 22. August gesendet. Darin kommt klar zur Sprache, dass mit diesem rechtswidrigen Urteil ein Islamkritiker zum Schweigen gebracht werden soll. TVP Info hat für den polnischen Fernsehmarkt einen ähnlich hohen Stellenwert wie bei uns ARD und ZDF.

Die Anmoderation des Senders [1]:

Deutscher Journalist für die Wahrheit bestraft Ein deutsches Gericht hat einen Journalisten zu einem halben Jahr Gefängnis auf Bewährung dafür verurteilt, dass er auf einem öffentlichen Portal ein historisches Bild veröffentlicht hat, auf dem sich ein islamischer Führer mit einem deutschen Nazi begrüßt. Für den Fall interessieren sich weder Amnesty International noch die deutschen Medien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Michael Stürzenberger hat Widerspruch eingelegt.

TVP Info hat auch noch einen Artikel veröffentlicht [2], indem u.a. der originale Facebook-Eintrag von Stürzenberger zu sehen ist. In Polen wurden die doppelmoralischen und heuchlerischen Vorwürfe aus Deutschland, dass es dort „Demokratiedefizite“ gebe und die Unabhängigkeit der Justiz nicht mehr gegeben sei, mit größter Mißbilligung zur Kenntnis genommen. Dieser Fall von offensichtlicher Unrechtsjustiz kommt unseren Nachbarn im Osten sehr gelegen, um den Spieß jetzt süffisant umzudrehen:

Jetzt machen wir uns Sorgen um die „Demokratie“ in Deutschland. Michael Stürzenberger wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt. Sein Vergehen war die Veröffentlichung eines historischen Fotos, der den guten Namen des Islams verletzt hatte. Jetzt wollen die Polen angreifen. Wie Arkadiusz Mularczyk versichert, wurde bereits ein Antrag verfasst, der dem Europarat vorgelegt wird. Unsere Politiker wollen ihre Besorgnis über den Stand der Demokratie in Deutschland zum Ausdruck bringen. Die Angelegenheit sollte bald eine öffentliche Debatte bekommen. Die Deutschen müssen erklären, warum es in ihrem Land verboten ist, kritisch über die Religion des Islams zu sprechen.

PI berichtete bereits [3] über die Entscheidung von polnischen Regierungpolitikern, dieses Skandal-Urteil vor den Europarat zu bringen. In dem Artikel von Polska Racja [4] ist daher auch ein Bild von Merkel mit polnischen Politikern zu sehen:

Super Express, die zweitgrößte Zeitung Polens, veröffentlichte ein ausführliches Interview mit Stürzenberger. Hier die Übersetzung:


Michael Stürzenberger: „In Deutschland darf man Islam nicht kritisieren“

Der Journalist wurde wegen der Publikation eines historischen Fotos zu den Beziehungen zwischen dem Islam und dem Hitlerismus für 6 Monate auf Bewährung verurteilt.

„Super Express“: Als ich das erste Mal von Ihrer Geschichte hörte, war ich davon überzeugt, dass es sich um eine fake news handelt.

MS: Das ist absurd, aber leider kein fake, sondern die traurige Wahrheit.

SE: Ein Urteil zu 6 Monaten auf Bewährung für die Veröffentlichung eines historischen Fotos in Facebook. Und das im heutigen Europa, in Deutschland, nicht etwa in Russland oder Nordkorea.

MS: Ja, das ist eine authentische Fotographie aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs. Viele ähnliche Fotos erscheinen in historischen Artikeln auf der ganzen Welt, auch in Deutschland. Ich habe die Information über den Text in der „SZ“ herangezogen, der die Zusammenarbeit der Nazis mit dem Moslems beschrieb. Dort befand sich ein Foto von al-Husseini, den damaligen Großmufti aus Jerusalem, der die Nazis in Berlin während des Zweiten Weltkriegs begrüßt.

SE: Die „SZ“ hatte daraufhin auch Probleme bekommen?

MS: Soviel ich weiß, nicht. Ich habe zu meinem Text noch den Link zu PI-News hinzugefügt, wo auch ein Foto zu der Unterschrift des Paktes zwischen der Türkei und dem III. Reich aus dem Jahre 1941 zu sehen war.

SE: Und das war alles?

MS: Ja, das war alles! Ich habe erklärt, dass nach dem deutschen Recht die Publikation von Archivfotos bei journalistischen Texten erlaubt sei. Das machen ebenfalls TV oder Zeitungen. Der Staatsanwalt entschied sich jedoch dazu, mich wegen der Publikation von einem Hakenkreuz anzuklagen.

SE: Aber doch auf einem historischen Foto begleitend zu einem historischen Text und im kritischen Ton?

MS: Ja. Aber wenn ich so etwas veröffentliche, führt das zu eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung.

SE: Und wann wird die Bewährung aufgehoben?

MS: Wenn ich beispielsweise den Islam kritisiere. Wenn man berücksichtigt, dass meine journalistische Tätigkeit größtenteils aus Islamkritik besteht, wird es schwierig (er lacht).

SE: Wie: „wenn ich den Islam kritisiere“? In Deutschland darf man den Islam nicht kritisieren?

MS: Man darf die katholische, protestantische, jede christliche Religion kritisieren. Ja, sogar Buddhismus, Hinduismus und andere. Aber es ist eben so, dass die Gläubigen dieser Religionen keine gewalttätigen Angriffe verüben.

SE: Und was mit der Meinungsfreiheit?

MS: Nicht gut, wie man sieht. Solange man andere Religionen kritisiert, dann gibt es die Meinungsfreiheit, bei der Islamkritik offensichtlich nicht.

SE: Was ist z.B. verboten?

MS: Zum Beispiel die Erwähnung, dass der ägyptische Politologe Hamed Abedel-Samad das Buch „Islamischer Faschismus“ geschrieben hat. Als ich ihn zitiert habe, hat das Gericht es als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ angesehen. Ein Irrsinn! Selbstverständlich kannst Du über die christlichen Religionen berichten, wie es dir gefällt, da wird keine Ruhe gestört.

SE: Ich kann einfach nicht glauben, dass kein Rechtsanwalt, sogar kein Richter des Obersten Gerichts in Deutschland auf eine derartige Rechtsverletzung der Meinungsfreiheit reagierte.

MS: Ich traf einen pensionierten Staatsanwalt, der sich dieses sogenannte „Beweismaterial“ angesehen hat und feststellte, dass diese Anschuldigung komplett illegal sei und man in die Berufung sowie, wenn nötig, später in die Revision gehen soll. Es gibt sogar eine öffentliche Erklärung eines Universitätsjuristen, dass der Islam kritisiert werden sollte. Er meinte, dass die Moslems und alle anderen damit rechnen sollten, dass deren Religion kritisiert wird und dass jeder das Recht dazu hätte.

SE: Die Richterin, die Sie verurteilt hat, war einer anderen Meinung?

MS: Das ist nicht die erste derartige Anklage. Vor einigen Jahren wurde ich für den folgenden Satz angeklagt: „Der Islam ist wie ein Krebsgeschwür“. In der vierten Instanz entschied die sich mit dieser Anklage befassende Richterin, dass man sich hier im Rahmen der Meinungsfreiheit sowie der zulässigen Kritik an einer Religion bewegt. Aber diesmal hatte ich eine Richterin, die entschied, dass alleine dieses Foto ein halbes Jahr Gefängnis wert ist.

SE: Vor kurzem verurteilte ein deutsches Gericht einen Menschen, der für das Aufteilen/Einteilen und der Abnahme des Geldes der Opfer im Konzetrationslager in Ausschwitz zuständig war, für 4 Jahre. Sie erhielten für die Publikation von einem Foto ein halbes Jahr.

MS: Ich weiß, das ist ein kompletter Unsinn. Die Richterin hat die Publikation dieses historischen Fotos mit dem Artikel als „ein Propagieren des Nationalsozialismus“ interpretiert. Und dies wegen des Hakenkreuzes! Wohlbemerkt bin ich in Deutschland neben meiner kritischen Haltung zum Islam und auch für meine Abneigung zum Nationalsozialismus bekannt. Ich vergleiche doch diese zwei Ideologien und beschreibe ihre Parallelen im negativen Licht!

SE: Wie war die Reaktion der deutschen Journalisten auf das Urteil? Zwar deklarierte auch mal eine Journalistin in Polen, dass man nicht etwas schreiben kann, solange man nicht geprüft hat, ob das den „Rechten“ einen Dienst erweist. Was jedoch als eine kuriose Nebensache zu erwähnen ist. Die Anklage wie Ihre wäre jedoch wert, breit kommentiert zu werden.

MS: In Deutschland gestalten es sich anders. Ich habe mehr Reaktionen aus dem Ausland, Polen, Tschechien, Ungarn, Österreich, Frankreich, Dänemark, USA, Kanada usw., auch im Internet. Seit 34 Jahren bin ich selbst ein Journalist. Als ich angeklagt wurde, habe ich viele Journalisten angeschrieben, dass es zu einer skandalösen Gerichtsverhandlung kommen wird und dass ich in eine Lage gebracht werde, in der sich irgendwann jeder von ihnen befinden könnte. Aber keiner hat geantwortet.

SE: Aus diesem Grund, aus dem die Medien in Deutschland nicht über den Skandal in Köln informierten?

MS: Das ist ein reiner Opportunismus. Wie auch das, wenn sie sich zu dieser Sache geäußert hätten, würden sowohl der gesunde Menschenverstand als auch die Gesetze dafür sprechen, sich auf meine Seite zu stellen. Und das wollen sie nicht.

SE: Warum?

MS: Weil man mich als einen Islamophoben, einen Radikalen hinstellt. Ergo ist es bequemer, mich nicht zu verteidigen.

SE: Das stimmt. Ich hörte, dass sie ein „Anti-Migrant“ sind und angeblich mögen Sie auch die Polen nicht.

MS: Das stimmt nicht. Es wird mir nachgesagt, ich wäre allgemein der Migration abgeneigt, aber man kann leicht meine Texte verfolgen. Ich bin vielmehr ein Gegner des Islams und des Nationalsozialismus. Die Journalisten in den Mainstream-Medien in Deutschland schreiben stattdessen lieber, dass jeder weitere Anschlag die Tat eines Wahnsinnigen sei und man es nicht mit dem Islam in Verbindung setzen dürfe, dass es keinen religiösen Hintergrund gebe. Das ist falsch, gegen die Tatsachen, aber das machen alle! Wenn es Angriffe der rechten Radikalen gäbe, würden sie etwa auch schreiben, dass es sich hier um die Taten von Wahnsinnigen handelt und man darf es nicht mit der Ideologie des Nationalsozialismus in einen Zusammenhang bringen?

SE: Wie haben Politiker auf das Urteil reagiert?

MS: Vor Jahren war ich der Pressesprecher der Münchner CSU. Ich bin aus der Partei ausgetreten, da ich meinte, dass sie die Augen vor den Islamproblemen verschließen und seitdem bin ich mit ihnen zerstritten. Ich brauche nicht zu erwarten, dass sie mich unterstützen werden, andere Parteien ebenfalls nicht. Es fehlt an Artikeln in den großen Zeitungen, an Reaktion im öffentlichen Raum im Deutschland.

SE: Vielleicht ist es jetzt an der Zeit, dass sich die EU um die Meinungsfreiheit und Freiheit der Medien in Deutschland kümmern sollte? Was Polen anbetrifft, hat sie sich in einem bestimmten Moment ziemlich aktiv dafür interessiert.

MS: Selbstverständlich sollte sich die EU um diese Zustände in Deutschland kümmern. Wenn ich wegen der Kritik an einer der christlichen Religionen verurteilt wäre, würden sie in der ersten Reihe des Angriffs eines derartigen Urteils stehen. Wenn es aber den Islam betrifft, da sind sie sich in dieser Materie darüber einig, dass es besser ist, keine Meinungsfreiheit zu haben, weil das Probleme schafft und die Moslems provozieren könnte. Und dies zeigt deutlich, wie gefährlich der Islam als Ideologie ist.


Außerdem berichten in Polen die Zeitungen Polen wprost [5], wPolityce [6], Prawy [7], Niezlomni [8], wykop [9], Pikio [10] und die Radiosender Polskie Radio [11] sowie Radio Poland [12], letzterer mit deutschem Text.

PI-NEWS wird in Polen jetzt auch immer bekannter:

Die größte Zeitung Polens hingegen, die bezeichnenderweise dem Springer-Konzern gehört, verweigert genauso wie fast die gesamte deutsche Mainstream-Presse eine Berichterstattung.

In Tschechien informiert Parlamentnilisty [13], in Rumänien evz.ro [14] und in Ungarn Orientalista [15] sowie Magyarkozosseg [16] mit bissigem Hinweis:

In Merkels Demokratie wurde ein Journalist zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil er dieses geschichtliche Foto veröffentlichte:

und der düsteren Prognose:

Es scheint so, dass in Europa ein islamischer Polizeistaat am Entstehen ist.

In den USA hat Info Wars ein Video [17]mit der spitzen Bemerkung „eine weitere Horror-Nachricht aus Merkel-Land“ produziert. Robert Spencer bearbeitete das Thema für Jihad watch [18]. In Frankreich berichtet Resistance Republicaine [19], das in einem weiteren Kommentar [20] auch noch die Auswirkungen des Urteils, das quasi ein Berufsverbot für Stürzenberger bedeuten würde, beleuchtet.

Die gekürzte und ausführlich bebilderte Fassung des Interviews von US-Blogger Vlad Tepes mit Michael Stürzenberger wurde von Youtube für Deutschland gesperrt:

International hat es mittlerweile knapp 10.000 Zuschauer. Eine neu hochgeladene Fassung mit allen wichtigen Einblendungen liegt jetzt wieder vor [21]. Das Statement Stürzenbergers direkt nach dem Prozess wurde von US-Bloggern mit englischen Untertiteln versehen, um es international verbreiten zu können:

Dieses Münchner Skandal-Urteil, das einen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit aller Islamkritiker darstellt und ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht ist, dürfte sich für die Richterin Birkhofer-Hoffmann und für die Reputation der gesamten Justiz als gewaltiger Bumerang entwickeln. Deutsche Politiker können sich künftig den moralischen Zeigefinger gen Osteuropa sparen, wenn sie mal wieder glauben, vermeintliche Verstöße gegen die Unabhängigkeit der dortigen Justiz anprangern zu wollen. Wer im Glashaus sitzt..

(Polnische Übersetzung: Darek, Rita und Agusia; Ungarische: Riko)

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Verwaltungsgerichtshof Mannheim akzeptiert Polygamie von Moslem

geschrieben von byzanz am in Islamisierung Deutschlands,Justiz | 138 Kommentare
Wird auch bald die Islam-Ehe mit vier Frauen von der deutschen Justiz anerkannt?

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Deutsche Richter akzeptieren immer öfter das für unseren Rechtsstaat völlig inkompatible islamische Gesetz, die Scharia. Die obersten Verwaltungsrichter von Baden-Württemberg belassen einem Syrer den deutschen Pass, obwohl er den Behörden bei seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft seine zweite Ehe in Syrien vorsätzlich verschwiegen hatte.

Der syrische Kurde kam 1999 als 18-jähriger nach Deutschland, studierte und wurde 2008 als Bauingenieur angestellt. Im selben Jahr heiratete er eine Deutsche und beantragte kurz darauf die deutsche Staatsbürgerschaft, die er auch im Oktober 2010 erhielt.

Doch bereits sieben Wochen nach seiner Hochzeit in Deutschland heiratete er in Syrien eine weitere Frau, die 2012 in Damaskus ein Kind von ihm zur Welt brachte. Seine deutsche Frau schwängerte er unterdessen 2010, 2013 und 2015, so dass er jetzt insgesamt vier Kinder hat. Tendenz natürlich steigend, schließlich gilt für gläubige Mohammedaner das Gebot des Geburten-Dschihads.

Als der Syrien-„Deutsche“ die Vaterschaft für das Damaskus-Kind anerkannte, widerrief die Stadt Karlsruhe die Einbürgerung umgehend, da er in seinen Erklärungen die Zweitfrau verschwiegen hatte. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe bestätigte diese Maßnahme.

Der Rechtsstaat endete in diesem Fall aber bei den Richtern des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim. Sie hoben irrigerweise das Urteil auf, wie die Stuttgarter Zeitung berichtet:

In seinem Urteil lässt der VGH offen, ob der Kläger die Einbürgerung auf eine arglistige Täuschung gründete. Zwar sei im Antragsformular lediglich nach „früheren Ehen“ und nicht nach „weiteren Ehen“ gefragt worden. Dennoch lägen die Richter der Vorinstanz nicht falsch, wenn sie meinten, dass eine Zweitehe hier „erst recht“ hätte angegeben werden müssen. Gleichwohl teile der Senat nicht die Ansicht des Verwaltungsgerichts, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei.

Die Stadt Karlsruhe hatte in dem Verfahren geltend gemacht, dass die Mehrehe gegen die in Artikel?1 garantierte Menschenwürde verstoße – für die Richter eine „völlig singuläre Rechtsauffassung“. Sie verwiesen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg: Wer gegen das Verbot der Mehrehe verstoße, sei deshalb noch kein „Verfassungsfeind“, habe es da „plakativ, wie treffend“ geheißen.

Im vorliegenden Fall würdigte das ­Gericht auch die besonderen Umstände. Demnach gab der Kläger an, er habe die Frau, bei der es sich um seine Cousine handle, geheiratet, weil sein im Jahr 2006 gelebtes Verhältnis mit ihr aufgeflogen sei. Nur so habe er sie vor der gesellschaftlichen Ächtung in Syrien retten können. Sein muslimischer Glaube lasse eine Mehrehe für Männer zu. Umgekehrt könne er sich allerdings nicht vorstellen, einer von mehreren Ehemännern zu sein, räumte er ein.

Der einzige Hoffnungsschimmer in diesem islamverseuchten Fall ist, dass die Stadt Karlsruhe laut Stuttgarter Zeitung Rechtsmittel gegen das Urteil [22] einlegte und der Verwaltungsgerichtshof die Revision beim Bundesverwaltungsgericht auch zuließ. Eine Sprecherin der Stadt hatte mitgeteilt, dass die Klärung dieser Rechtssache im Interesse der Allgemeinheit und Einheitlichkeit für grundsätzlich bedeutend angesehen werde.

Das kann man wohl sagen. Wenn das Bundesverwaltungsgericht diese Entscheidung nicht kippt, ist die Scharia bereits integraler Bestandteil des deutschen Rechtsstaates. Beileibe kein Einzelfall: Schon im Jahr 2006 [23] verweigerte eine Frankfurter Richterin einer in Hessen geborenen und aufgewachsenen marokkanisch-stämmigen Deutschen die schnelle Scheidung von einem Marokkaner, der sie brutal schlug, indem sie auf den Koran und das darin legitimierte Frauenschlagen verwies:

Die Richterin beruft sich auf den Koran und schreibt in ihrer Begründung: „Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraf 1565 BGB“. Sie erinnert an die Heirat in Marokko und die Abstammung der Eheleute und erklärt: „Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsgegner geheiratet hat.“

Zusammen mit ihrer Anwältin stellt die Frau einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Diese verweist daraufhin in einem Schreiben nochmals auf den Koran, wo die Ehre des Mannes an die Keuschheit der Frau gebunden sei. Daraus würde sich ergeben, dass es für einen islamisch erzogenen Mann schon eine Ehrverletzung sein könne, wenn die Frau nach westlichen Kulturregeln lebt. Es bleibt dabei: Keine schnelle Scheidung.

Dem Rechtsstaat sei Dank wurde der Befangenheitsantrag gegen diese Scharia-Richterin angenommen und das Islam-Urteil gekippt. Aber es gibt immer wieder solche islamschützenden Urteile, wie auch im November 2016, als sieben uniformiert auftretende Scharia-Polizisten, unter ihnen der mittlerweile wegen IS-Unterstützung verurteilte Sven Lau, vom Wuppertaler Landgericht freigesprochen wurden:

Die Westen seien nicht als Uniform anzusehen. Warnwesten würden in der Dunkelheit von verschiedenen Gruppen getragen, etwa mit Gewerkschafts-Aufdruck, hatten die Verteidiger argumentiert. Eine Verurteilung wäre ein Eingriff in die Meinungsfreiheit.

Der Staatsanwalt hatte Geldstrafen beantragt. Ihnen sei es als Teil des salafistischen Systems darum gegangen, das Rechtssystem der Bundesrepublik abzuschaffen. (..)

Nicht einmal die Polizei habe zunächst einen Anfangsverdacht gegen die Männer gesehen, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung.

Wenn allerdings der Islam kritisiert wird, gibt es keine Meinungsfreiheit mehr, wie auch der doppelte Rechtsbruch im Skandal-Urteil von München [24] am 18. August beweist. Aber Politiker und Medien beteuern unaufhörlich, dass es keine Islamisierung gebe. Ein klares Indiz, dass genau das Gegenteil stattfindet.

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