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Erding: Afghane küsst Siebenjährige und kaut an ihren Lippen

Von EUGEN PRINZ | Mittlerweile wird klar, dass auch unsere Jüngsten die negativen Folgen der Zuwanderung ausbaden müssen. Anhand einiger Beispiele soll in diesem Artikel die Frage aufgeworfen werden, ob unser Rechtssystem in seiner gegenwärtigen Form überhaupt noch ein geeignetes Instrument darstellt, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.

Sexueller Missbrauch von Kindern durch Afghanen

Kürzlich musste sich ein 23-jähriger Afghane vor dem Amtsgericht Erding verantworten [1], weil er zwei kleine Mädchen sexuell missbraucht hatte. Es war nicht das erste Mal, dass der Analphabet wegen eines Sexualdeliktes vor den Kadi zitiert wurde. Der Asylbewerber hatte bereits in einer S-Bahn einer Studentin nachgestellt, bei der darauf folgenden Festnahme Widerstand geleistet und in den Jahren 2016 und 2017 jungen, teilweise noch minderjährigen Frauen nachgestellt und diese unsittlich berührt.

Im aktuellen Fall war der Afghane zu einer Grillfeier eingeladen worden, die in der Wohnung der Lebensgefährtin seines Freundes im nördlichen Landkreis Erding stattfand. Die Provenienz dieses Freundes ist nicht überliefert, man kann jedoch davon ausgehen, dass dieser auch aus der Gegend um den Hindukusch stammt.

Eine deutsche Nachbarsfamilie mit drei Kindern war ebenfalls anwesend. Sie ahnen es schon: Statt für die Rippchen auf dem Grill interessierte sich der Schutzbedürftige für die beiden sieben- und zehnjährigen Töchter der Nachbarn. Er berührte zunächst die Zehnjährige an der Brust und im Intimbereich. Anschließend war ihre siebenjährige Schwester dran. Die küsste er, saugte ihre Lippen an und kaute darauf herum.

Minderjährige Mädchen bis heute traumatisiert

Zuhause offenbarten sich die Mädchen dann dem 37-jährigen Vater, die Siebenjährige unter Tränen. Dieser schaltete die Polizei ein und trat vor Gericht als Nebenkläger auf.

Seine Töchter leiden bis heute unter dem Erlebten, berichtete der Vater. „Man merkt: Es ist noch da!“. Bei einer der beiden Töchter hatte ihn die Schulleitung in Unkenntnis des Vorfalls sogar angesprochen, weil sich das Verhalten des Mädchens merklich verändert hatte.  Das über zweistündige Verfahren verfolgte der Afghane mit dem Kopf auf der Tischplatte. Am Ende wurde er von Amtsrichter Michael Lefkaditis zu einem Jahr und vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

14-jähriger Iraker fordert von 13-Jähriger Oralverkehr

Wie PI-NEWS kürzlich ausführlich berichtete [2], lockte letzten Donnerstag ein bei der Polizei als jugendlicher Intensivtäter geführter 14-jähriger Iraker ein 13-jähriges Mädchen im Münchner Westbad zu sich in eine Umkleidekabine und verriegelte diese unverzüglich. In der Kabine begrapschte der 14-Jährige die Münchner Schülerin intensiv und forderte sie auf, ihn oral zu befriedigen. Sie lehnte dies vehement ab und fing an zu weinen. Als das geschockte Kind die Umkleidekabine verlassen wollte, drohte ihr der 14-Jährige Iraker mit dem Tod („Du wirst noch sterben“), würgte sie und schlug ihr mit der flachen Hand mehrfach ins Gesicht. Man kann dem Opfer nur wünschen, dass es mit diesem schrecklichen Erlebnis fertig wird und nicht für den Rest des Lebens als Hypothek mitschleppt.

Das Rechtssystem passt nicht mehr zu dem veränderten Deutschland

Katrin Göring-Eckardt hat Recht behalten [3]. Unser Land hat sich drastisch verändert. Leider gibt es jedoch absolut keinen Grund, sich darüber zu freuen.

Ebenso wie das Land, muss sich nun dringend unser Rechts- und Justizsystem ändern. Dieses ist auf die „alte Bundesrepublik“ zugeschnitten und für einen Vielvölkerstaat mit durchlässiger Staatsgrenze, der von einer Masseneinwanderung junger Männer aus gewaltaffinen Kulturkreisen heimgesucht wurde und immer noch wird, völlig untauglich.

Die Haftempfindlichkeit

Unser Rechtssystem kennt den Begriff der Haftempfindlichkeit. Ein Beispiel: Ein 50-jähriger, bisher unbescholtener Geschäftsführer eines Unternehmens, der wegen einer Steuerstraftat eine Freiheitsstrafe verbüssen muss, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich haftempfindlicher sein, als ein asozialer Gewohnheitsverbrecher, der seit seinem 17. Lebensjahr nichts anderes kennt als „rein in den Knast – raus aus dem Knast“.

Und jetzt sind wir bei den Zuwanderern. Verglichen mit dem Strafvollzug, den diese Menschen aus ihren Herkunftsländern kennen und der auf ihre Mentalität zugeschnitten ist, sind unsere Gefängnisse nichts anderes, als ein besserer Hausarrest. So ein Strafvollzug hat auf diesen Personenkreis keine abschreckende Wirkung.

Es mutet daher wie ein schlechter Witz an, dass deutsche Richter bei den Zuwanderern sogar eine höhere Haftempfindlichkeit zu erkennen glauben und daher mildere Urteile verhängen [4], weil die Neubürger in der Regel kaum Deutschkenntnisse besitzen und deshalb im Knast vermeintlich zu wenig Ansprache haben. Dass in den Justizvollzugsanstalten in Berlin und Hamburg jeder zweite Strafgefangene aus dem Ausland kommt [5] und die restlichen JVAs im Bundesgebiet auch gut mit Nichtdeutschen bestückt sind, hat sich anscheinend noch nicht bis zur Richterbank  herumgesprochen.

Ziele des Strafvollzugs

An erster Stelle geht es im Strafvollzug um Resozialisierung, erst danach kommen der Sühnegedanke und das Bestreben, die Gesellschaft vor dem Straftäter zu schützen, indem man ihn wegsperrt. Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die beiden anderen Komponenten spielen dort kaum eine Rolle. Zudem wird von den Gerichten sehr selten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Straftäter zwischen 18 und 21 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.

Das Rechtssystem muss den neuen Gegebenheiten angepasst werden

Angesichts der kriminellen Energie, die viele Zuwanderer mitbringen und angesichts ihrer ständig wachsenden Zahl, müssen sich sowohl die Exekutive als auch die Jurisdiktion auf die neuen Gegebenheiten einstellen. In der Praxis heißt das: Die Art des Einschreitens bei der Polizei muss sich ebenso ändern, wie das Rechtssystem, die Rechtsprechung und der Strafvollzug. Es würde den Rahmen dieses Artikels sprengen, darzustellen, wie das aussehen könnte.

Eines ist jedoch klar:

Wer im Alter von 14 Jahren von einer 13-Jährigen unter Ausübung von Gewalt Oralverkehr fordern kann, der kann auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe in einem Erwachsenenknast absitzen und anschließend in sein Heimatland abgeschoben werden, damit die einheimische Bevölkerung ein für alle Mal vor ihm geschützt ist.

Und damit sind wir bei dem Afghanen, der gerne an der Unterlippe von siebenjährigen Mädchen kaut. Es kann nicht angehen, dass er nach Verbüßung der Hälfte oder zwei Drittel der Haft dort weitermacht, wo er aufgehört hat. Und das wird er, versprochen! Da muss sich auch etwas ändern. Dringend. Der Staat hat die Aufgabe, die Gesellschaft dauerhaft vor solchen Subjekten abzuschirmen und den Strafvollzug so zu gestalten, dass sie ihn auch spüren. Wenn diese Regierung nach dem Grenzschutz nun auch noch diesen Bereich schleifen lässt, was soll dann aus uns werden?


[6]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [7] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [8] oder Twitter. [9]

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