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Flugbegleiter verweigern Iranflüge

[1]Flugbegleiter der niederländischen KLM wollen nicht mehr in den Iran fliegen. Besonders Homosexuelle fühlen sich bei der Übernachtung in Teheran bedroht und fürchten um ihr Leben. Aber auch viele Frauen sind die ständigen Belästigungen durch die muslimische Religionspolizei satt.

Haolam berichtet [2]:

Immer mehr schwule Stewards der niederländischen Fluggesellschaft KLM weigert sich, in den Iran der Mullahs zu fliegen, da Homosexuellen dort die Todesstrafe droht.

Wie die niederländische Tageszeitung „Algemeen Dagblad“ berichtete, hat die Gewerkschaft für das Kabinenpersonal (VNC) gegen den Einsatz von gefährdeten Personen bei Flügen in den Unrechtsstaat protestiert. Bei dem Linienflug von Amsterdam nach Teheran müssen die Stewardessen und Stewards im Iran übernachten – und damit in einem der gegenüber Schwulen, Lesben, religiösen und ethnischen Minderheiten sowie gegenüber politisch Andersdenkenden intolerantesten Länder der Welt – der diese Intoleranz auch mörderisch umsetzt. Die schwulen Flugbegleiter erklärten, sie fürchten dort um ihre Sicherheit.

Staatliche Morde gibt es im Iran nicht nur nach Schauprozessen, sondern auch lynchartig durch paramilitärische Killerkommandos des Regime. Alleine bei den friedlichen Protesten gegen die gefälschte Wiederwahl des Holocaust-Leugners Achmadinejdchad als „Präsident der Islamischen Republik Iran“ wurden wahllos Dutzende Menschen von Killern auf Motorrädern u.a. mit Äxten erschlagen.

Bislang KLM hat es aber nach Angaben der Gewerkschaft abgelehnt, den betroffenen Flugbegleitern Alternativstrecken anzubieten. Dabei hat die Fluglinie bereits eine Liste mit ungefähr 20 Namen von Stewardessen, die nicht mehr in den Iran fliegen müssen, da sie dort „unangenehme Dinge“ erlebt haben. Frauen werden bei der Ankunft im Iran generell gezwungen, islamische Kopftücher zu tragen. Das wird von den Stewardessen als frauenfeindliche Schikane angesehen.

Wegen der bereits dünnen Personaldecke kann die KLM offenbar auf ihren fünf Flügen pro Woche nach Teheran keine weiteren Ausnahmen zulassen und werde daher die Liste nicht mehr erweitern. Die Gewerkschaft nennt die augenblickliche Situation „inakzeptabel“ und will nun mit der KLM über eine Lösung verhandeln. Unterstützung erwarten die Gewerkschaften hierbei auch von einer neuen Regierung in den Niederlanden.

Auf Homosexualität steht im Iran seit der islamofaschistischen Machtergreifung 1979 die Todesstrafe. Die Mullahs haben seitdem tausende Menschen wegen Homosexualität verurteilt und hingerichtet – darunter auch Jugendliche. Die genaue Zahl ist nicht bekannt, da die Regierung keine genauen Zahlen über die Gründe der Exekutionen herausgibt. Experten schätzen, das die Zahl der ermordeten Homosexuellen seit 1979 im Iran bei bis zu 6.000 Personen liegen kann.

Unsere Empfehlung an die Flugbegleiter: Wechseln Sie von der KLM zur deutschen Lufthansa. Die fliegt einen Iran an, in dem die genannten Probleme gänzlich unbekannt sind und wo – dem Bild nach – Araber auf Kamelen durch Wüsten reiten. In der Werbung der Fluggesellschaft heißt es:

In Teheran befinden sich zahlreiche sehenswerte Bauwerke. Die meisten stammen aus der Kadscharenzeit, darunter der Golestanpalast. Auch lohnt sich ein Besuch im Teppichmuseum der Stadt.

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Und immer lächeln!

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Der Islam hat sich soeben reformiert

geschrieben von PI am in Islam ist Frieden™,Menschenrechte,Saudi-Arabien | Kommentare sind deaktiviert

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Man hätte es kaum noch gehofft, und doch kommt jetzt die gute Nachricht ausgerechnet aus Saudi-Arabien. Nach mehr als 1400 Jahren hat der Islam sich endlich reformiert. Steht jetzt als nächstes der viel beschworene Euroislam, den alle wünschen aber noch keiner gesehen hat, vor der Tür?

Was ist geschehen? n-TV bringt uns die frohe Botschaft: Fortschritt in Saudi Arabien [4]!

Acht Jahre ist es her, als bei einem Brand in einer Mädchenschule in Mekka 15 Schülerinnen sterben, weil die Religionspolizei sie am Verlassen des brennenden Gebäudes hindert. Der Grund: Sie tragen keine Kopftücher und keine langen Gewänder. Endlich zieht das Erziehungsministerium Konsequenzen aus dem Skandal.

Auch in Saudi-Arabien dürfen Feuerwehrmänner künftig Mädchen retten. Acht Jahre nach dem Brand einer Mädchenschule in Mekka zog das Erziehungsministerium des streng muslimischen Landes entsprechende Konsequenzen aus einem Skandal, der 15 Schülerinnen damals das Leben gekostet hatte.

Die Zeitung „Saudi Gazette“ berichtete, das Ministerium habe nun allen Schulleitern und dem Wachpersonal „klare Anweisungen“ gegeben, dass Rettern in Notfällen sofort Zugang zum Schulgelände gewährt werden muss.

In jedem anderen Land der Welt wäre dies eine Selbstverständlichkeit. Doch in der Pilgerstadt Mekka hatten Wächter der islamischen Religionspolizei im März 2002 Schülerinnen am Verlassen eines brennenden Schulgebäudes gehindert, weil sie keine Kopftücher und keine langen Gewänder trugen. Augenzeugen hatten damals berichtet, die Religionspolizisten hätten die Schülerinnen sogar geschlagen.

„In jedem anderen Land“ ist sicherlich etwas übertrieben, da auch andere Länder auf einem guten Weg sind, die islamische Sharia nach Kräften durchzusetzen. Mit der „Pilgerstadt“ Mekka hat das also nichts zu tun – sondern mit der mohammedanischen Lehre, die überall auf der Welt dieselbe ist, ob in Mekka, Teheran oder Köln-Ehrenfeld, auch wenn sie (noch) nicht überall zur Zufriedenheit der Rechtgläubigen umgesetzt werden kann.

Dennoch darf man gespannt sein, wohin der „Fortschritt in Saudi Arabien“ noch führen wird. Dürfen Homosexuelle demnächst wählen, ob sie lieber gesteinigt oder gehängt werden wollen? Oder wird eine grüne Partei für Frauenquote und mein-Bauch-gehört mir werben?

(Vielen Dank allen Spürnasen! Foto: Wowi kriegt vom Saudischen Diktator ein hübsches Geschenk für seine Puppenstube)

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Saudischer Blumendschihad zum Valentinstag

geschrieben von PI am in Christentum,Islam,Saudi-Arabien | Kommentare sind deaktiviert

Be my Saudi ValentineAlle Jahre wieder [5] bekämpft die saudische Religionspolizei für islamische Sitte und Ordnung den verwerflich-westlichen Brauch, sich zum Valentinstag Blumen zu schenken. Dass diese „Unsitte“ auf einen christlichen Heiligen [6] zurückgeht, macht die Sache noch schlimmer. Auf der Suche nach Valentins-Sündern geht die Religionspolizei darum auch dieser Tage auf die Pirsch nach allem Roten [7], insbesondere rote Rosen, rot eingepackte Geschenke und herzförmige Produkte sind suspekt. Man fürchtet nämlich [8], der Brauch würde zu „unmoralischen Beziehungen zwischen Männern und Frauen führen“.

(Spürnase: Benny)

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Artikel von Hans-Jürgen Irmer im ‚Wetzlar Kurier‘

geschrieben von PI am in Altmedien,Altparteien,Deutschland,Islamisierung Europas,Zivilcourage | Kommentare sind deaktiviert

[9]Über den Artikel des hessischen Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer in der Januar-Ausgabe des Wetzlar Kuriers, der ihn wahlweise zum „Rechtsaußen [10]“ oder zum „Hassprediger“ [11] machte, wird derzeit öffentlich heftig diskutiert (wir berichteten) [12]. Da es den vollständigen Text bislang nirgendwo im Internet zu lesen gibt, veröffentlicht PI ihn nachfolgend in voller Länge. So kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, was Irmer denn so Schlimmes gesagt haben soll.

Hier der Text im Wortlaut:

Danke, Schweiz

Minarette sind politische Symbole

Christenverfolgung in islamischen Ländern die Regel

von Hans-Jürgen Irmer, MdL

In der Schweiz, wo Volksabstimmungen zur Gestaltung des politischen Alltages traditionell einen hohen Stellenwert haben, gab es jetzt eine Volksabstimmung, initiiert von der konservativen schweizerischen Volkspartei SVP, die sich dafür ausgesprochen hatte, den Bau neuer Minarette zu verbieten. Das, aus Sicht vieler Beobachter, überraschende Ergebnis, sage und schreibe 57,5 % der Schweizer haben sich in geheimer Wahl gegen den besagten Bau neuer Minarette ausgesprochen. Und das bei einer hohen Wahlbeteiligung von 54%. Hoch auch deshalb, weil durchschnittlich in der Schweiz bei Volksabstimmungen nur 44 % der Bürger zur Urne gehen.

Kritik der „Gutmenschen“

Kaum war das Ergebnis bekannt, meldeten sich, man muss fast sagen europaweit, sogenannte Gutmenschen, die die Volksabstimmung scharf kritisierten. Die Hochkommissarin für Menschrechte bei der UNO Frau Pillay, sonst bei der Verurteilung von Diktaturen bisher kaum in Erscheinung getreten, erklärte, dass das demokratische Votum „diskriminierend“ und „fremdenfeindlich“ sei. Der türkische Staatspräsident Abdullah Gül sagte: das Ergebnis sei eine „Schande“. Der türkische Premierminister Erdogan erklärte, dass das Minarettverbot ein Ausdruck von „Faschismus“ sowie „Islamophobie“ sei. Sein Europaminister Bagis forderte alle Muslime auf, ihr Geld aus der Schweiz abzuziehen und in der Türkei anzulegen. Und der türkische Außenminister Davutoglu sah gar die Gefahr eines „Religionskrieges“. Der Chef der türkischen Menschenrechtsorganisation Türkdogan erklärte, dass die Wähler in der Schweiz einen „Diskurs des Hasses und der Fremdenfreindlichkeit bejaht“ hätten. Und der Vorsitzende der Organisation der islamischen Länder (OIC) Ihsanoglu sprach von einem Signal „wachsender, antiislamischer Hetze in Europa durch extremistische, fremden- und einwanderungsfeindliche, rassistische Panik machende, ultrarechte Politiker“.

Aber natürlich gab es auch Stimmen in Deutschland: Der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, Axel Ayub Köhler, sieht ebenfalls eine wachsende Islamfeindlichkeit in Deutschland. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD Deutschlands, Scholz, erklärte, dass die Entscheidung „ein falsches Signal“ sei und Muslime müssten Moscheen bauen können, so Scholz, dazu gehöre auch ein Minarett, so wie der Kirchturm zur Kirche.

In der Debatte des Hessischen Landtages zu dieser Thematik am 10.12.09, erklärte der SPD-Abgeordnete Gerhard Merz, dass das Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung „schändlich“ sei und in einem von CDU und FDP abgelehnten Antrag der SPD Hessen forderte die SPD, dass der Landtag Initiativen von islamisch religiösen Vereinigungen begrüßen solle, durch den Bau von Moscheen ihre Bereitschaft zur dauerhaften Eingliederung in die Gesellschaft der Bundesrepublik zur demonstrieren. Letzteres kann man nur noch als hoffnungslos naiv bezeichnen.

Kelek: Minarett als politisches Symbol

Die Sozialwissenschaftlerin Necla Kelek, selbst Muslima, hat in einem Interview mit der Zeitung Cicero schon 2007 zum Thema Moschee und Minarettbau ausgeführt, dass das Vorbild für den Kuppelbau und die Minarette, die Hagia Sophia in Istanbul sei, die von den Osmanen eroberte größte christliche Kirche ihrer Zeit. Und wenn die von der türkischen Regierung abhängige Ditib also die Türkisch-Islamische Union in Deutschland, in Köln eine große Moschee baue, so sei dies nicht nur eine ästhetische Frage, sondern es solle ein Zeichen gesetzt werden: „seht her, wir sind jetzt hier, und uns hat keiner rein zu reden. Architektur ist Zeichensprache wie das Kopftuch oder der Tschador.“ Und Frau Kelek führte weiter aus, dass die liberalen Westler denken würden eine Moschee sei im Prinzip das Gleiche wie eine Kirche oder eine Synagoge, dies sei allerdings nicht der Fall, denn Islam bedeute „Unterwerfung“. Es gebe keine kritische Selbstreflektion der muslimischen Gemeinschaften, man lerne in der Moschee nicht Nächstenliebe und einer guter Mensch zu sein, sondern sich zu unterwerfen. Dies gelte auch und gerade für Koranschulen. Das, was der Iman dort sage, sei Gesetz, dort würden keine Bürger erzogen sondern Untertanen. Man stellt sich oft die Frage warum sich die Imane nicht um Zwangsverheiratete Mädchen, um geschlagene oder vergewaltigte Kinder kümmern würden.

Hirsi Ali: Minarett ein Zeichen der Vorherrschaft

Auch Ayaan Hirsi Ali, gebürtige Somalierin, ehemalige Abgeordnete des Niederländischen Parlamentes, Muslima, die heute an einem geheimen Ort in den Niederlanden leben muss, hat Ähnliches ausgeführt. Ein Minarett, eine Mondsichel mit einem Stern in der Mitte, in der Regel auf der Spitze des Minarettes, sei ein Symbol für die kollektivistische politische Überlegenheit des Islam. Der Islam, so Ali, regele das Verhältnis des Individuums zum Staat, nämlich das Verhältnis von Mann und Frau, den Umgang von Gläubigen mit Ungläubigen. Er regelt die Durchsetzung dieser Regeln und begründet warum eine islamische Regierung besser ist als eine, die sich auf anderen Ideen gründet. Diese politischen Ideen des Islam, so in der WELT am Sonntag nachzulesen, benötigten Symbole, dies seien nun einmal vor allen Dingen das Minarett, die Mondsichel, das Kopftuch und das Schwert. Das Minarett sei daher ein Symbol islamischer Überlegenheit, ein Zeichen der Vorherrschaft. Zur Ausübung der Religion ist es nicht notwendig, denn es wurde erst Jahrzehnte nach der Gründung des Islam eingeführt. Alles, so Ali, was ein Moslem brauche, um seine Gebetspflicht zur erfüllen, sei ein Kompass, der ihm anzeige in welcher Richtung Mekka liege, Wasser zur Waschung, eine saubere Gebetsmatte, sowie eine Möglichkeit die Uhrzeit zu bestimmen, so dass er fünf mal am Tag zur rechten Zeit beten kann.

Über den Bau großer Moscheen werde immer erst dann nachgedacht, wenn es einen erheblichen muslimischen Bevölkerungsanteil gebe. Die Moschee entwickle sich dann vom Gebetshaus zum politischen Zentrum, in dem man die Ablehnung des Lebensstils von Nicht-Muslimen predigen könne. Hinzu komme, so Kelek, dass durch die muslimischen Geschäfte rund um die Moschee zum Ausdruck komme, dass hier „helale“ Geschäfte – also „reine“ Geschäfte vorhanden seien.Anders ausgedrückt: kauft bei Muslimen. Und Ali fügt hinzu, dass in den Moscheen Männer und Frauen bis heute getrennt sind, Schwule, Abtrünnige und Juden würden offen verdammt. Vielfach werden Formen der Scharia, also des islamischen Rechts, eingefordert. Diesen Trend habe man mittlerweile in Europa erreicht.

Sorge vor schleichender Islamisierung

Wenn es in der Überschrift heißt: Danke, Schweiz. So deshalb, weil damit, im Übrigen wie bei dem Interview mit Herrn Sarrazin, eine Debatte angestoßen wird, die viele Menschen bewegt. Es gibt eine große Anzahl von Menschen in diesem Lande, nicht nur in Deutschland, die sich Sorgen um die weitere Entwicklung Deutschlands machen, die einfach Sorge vor einer Islamisierung haben. Die sich aber nicht trauen ihre Meinung öffentlich zu vertreten, da man sofort als islamfeindlich, islamophob, rassistisch, fremdenfeindlich… bezeichnet wird. Würde man in Deutschland eine ähnliche Frage zur Abstimmung stellen, wäre die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass ein ähnliches Ergebnis herauskommt. Die Frage aber ist doch warum.

Berlins Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) hat dazu in der Zeitung DIE WELT öffentlich erklärt: „ich habe 200 Intensivtäter hier in Neukölln, davon seien etwa 100 immer im Knast, bleiben 100, die hier herumlaufen und Schutzgeld erpressen, Schüler abzocken, in Bahnen und Bussen Leute terrorisieren, Frauen an der Ampel anmachen, das schürt Hass. Wir müssen mehr darauf bestehen, dass Regeln eingehalten werden.“ Wenn man darüber hinaus über den Islam in Deutschland spricht, fallen einem Begriffe wie Ehrenmorde, Zwangsehen, Rolle der Frau, genitale Verstümmelung, teilweise fehlender Respekt vor staatlichen Institutionen ein und man kann es ergänzen durch fehlende Religionsfreiheit in islamischen Ländern, durch fehlende Meinungsfreiheit, durch Christenverfolgung in fast allen Islamstaaten dieser Welt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur verständlich, sondern geradezu verantwortungsbewußt deutlich zu machen, dass man das Thema Islamisierung nicht von der politischen Agenda herunternehmen kann. Für die Bundestagsfraktion der CDU hat Wolfgang Bosbach deshalb auch die Volksabstimmung als Ausdruck einer auch in Deutschland verbreiteten Angst vor Islamisierung bezeichnet, die man Ernst nehmen müsse.

Auch der FDP Innenexperte Hartfrid Wolff erklärte dazu, das Bedenken der Bevölkerung nicht einfach als „islamfeindlich“ abgetan werden dürften. So richtig es sei, dass es einen Anspruch auf öffentliche Religionsausübung gebe, würde dies aber keine Bauten erfordern, die als „Machtanspruch“ oder politische Demonstration empfunden werden könnten.

Dialog ja, aber keine Selbstaufgabe

So richtig es ohne jeden Zweifel ist, den Dialog auch in Deutschland unter den Religionen zu fördern, sich zusammenzusetzen, um miteinander zu reden und nicht übereinander. So richtig der Versuch einer Islamkonferenz auf Bundesebene ist, so richtig ist es auch gleichzeitig deutlich zu machen, dass man in Deutschland ist und von denen, die hier her kommen erwarten kann, dass sie deutsche Gesetze respektieren und unsere Gesellschaftsordnung anerkennen, wozu das Christentum ausdrücklich gehört. Dies heißt nicht von Ausländern zu erwarten, dass sie ihre kulturelle oder religiöse Identität aufgeben. Was aber in der Vergangenheit gefehlt hat ist eine klare Aussage, was man von Zugewanderten erwartet. So wie viele andere Staaten um uns herum Anpassung und Akzeptanz erwarten, die Bereitschaft zur Integration, die Bereitschaft zum Erlernen der jeweiligen Landessprache, die Bereitschaft zur Arbeit, um den Lebensunterhalt selbst zu verdienen, die Akzeptanz der Gesellschaftsordnung der aufnehmenden Gesellschaft, so muss auch das in Deutschland künftig stärker und deutlicher formuliert werden.

Christenverfolgung

Manche Sorge wäre sicherlich kleiner, wenn in allen islamischen Staaten dieser Welt die Freiheiten gewährt würden, die Muslime in Deutschland zu Recht für sich beanspruchen und dazu zählen Glaubensfreiheit, Religionsfreiheit, Menschenrechte, Demokratie, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und vieles Andere mehr. Schaut man sich allerdings die Realität in muslimischen Ländern an, so wird deutlich, dass die Sorge vor dem Erstarken des Islam nicht ganz unbegründet ist.

Saudi-Arabien

In Saudi-Arabien, dem Heimatland Mohammeds, das sich als Gralshüter der rechten islamischen Lehre versteht ist das öffentliche Tragen von Kreuzen oder das Lesen in der Bibel ein strafbewehrtes Verbrechen, Gottesdienste sind verboten, die Konversion zum Christentum wird mit dem Tode bedroht, christliche Kirchen gibt es nicht und eine Religionspolizei, die, wie WELT am Sonntag schrieb, auch vor Foltermethoden nicht zurück schreckt, überwacht die Aktivitäten anderer Religionen. Recht wird nach den Grundsätzen der Scharia gesprochen, Religionsfreiheit gibt es nicht.

Indonesien

Zwar garantiert die indonesische Verfassung Religionsfreiheit, aber seit Jahren ist bedauerlicherweise festzustellen, dass dort Christen und Buddhisten von der stark zunehmenden muslimischen Gemeinde verstärkt unterdrückt werden. In den vergangenen vier Jahren wurden über 1000 Kirchen in Brand gesteckt und christliche Dörfer von Muslim-Milizen terrorisiert.

Ägypten

Die Religionsfreiheit hat auch Ägypten formal in seiner Verfassung stehen, gleichzeitig ist aber die Scharia, also das islamische Recht als Grundlage der Rechtsprechung eingeführt worden, dies bedeutet in Ägypten eine massive Benachteiligung der rund 12 Millionen christlichen Kopten, denen beispielsweise Zugang zu höheren Berufen, wie Rechtsanwalt oder Arzt verwehrt ist. Selbst in Dörfern, die überwiegend von Christen bewohnt sind, muss der Bürgermeister ein Muslim sein. Kirchen dürfen nicht gebaut werden.

Türkei

So gibt es bis heute in der Türkei das staatliche Verbot Pfarrer und Religionslehrer auszubilden, die Renovierung alter Kirchen ist durch juristische Schikanen faktisch unmöglich, Enteignungen von Kirchengütern sind noch immer die Praxis. Bibeln und religiöse Schriften dürfen auf den Straßen nicht verteilt werden, Prozessionen und christliche Straßenfeste sind verboten, die Behörden erteilen christlichen Rundfunksendern grundsätzlich keine Lizenz und so wundert es nicht, dass der Anteil der Christen in der Türkei heute bei 0.3 % liegt. Vor 100 Jahren lag der Anteil noch bei 20 %. Hinzufügen muss man in diesem Zusammenhang, dass die Vertreibung und Ermordung Hunderttausender Armenier und die gewaltsame Umsiedlung orthodoxer Griechen aus Anatolien bis heute staatlicherseits geleugnet werden.

Distanzierung muslimischer Verbände

Man könnte die Aufzählung der wenigen Beispiele leider ohne Schwierigkeiten noch erweitern, das würde jetzt den Rahmen sprengen. Es gibt in Deutschland viele muslimische Verbände, von denen man zu mindest teilweise gelegentlich den Eindruck hat, dass es ihnen mehr darum geht muslimische Interessen in Deutschland durchzusetzen, als einen echten Beitrag zur Integration zu leisten, so dass einem doch immer wieder Zweifel kommen welche wirklichen Absichten hinter den Dialog-Beteuerungen stehen. Glaubwürdiger wäre das Ganze, wenn die muslimischen Verbände sich nicht nur von der Christenverfolgung in islamischen Ländern distanzieren würden, sondern gleichzeitig immer wieder öffentlich und deutlich die Regierungen dieser Länder auffordern würden endlich das einzulösen, was man selbst in Deutschland und Europa fordert, nämlich die Achtung der Menschenrechte, die Einrichtung demokratischer Institutionen, die Gewährung von Religions- und Glaubensfreiheit, die Möglichkeit ohne Sanktionen die Religion wechseln zu können, die Ächtung der Zwangs- und Kinderehen, die Gleichberechtigung von Mann und Frau…. und solches überzeugendes und überzeugtes öffentliches Auftreten könnte manch eine Sorge vor einer schleichenden Islamisierung zumindest etwas reduzieren.

» hj.irmer@t-online.de [13]

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Wo die Scharia gilt, regiert das Mittelalter

geschrieben von PI am in Islam,Saudi-Arabien | Kommentare sind deaktiviert

So stehts [14] nicht etwa auf PI, sondern auf dem Yahoo-Blog, während man darüber berichtet, dass in Saudi-Arabien ein Fernsehsprecher aus dem Libanon wegen Hexerei zum Tode verurteilt worden ist. Sein „Verbrechen“ bestand darin, Dinge gesagt zu haben, die der Religionspolizei missfielen. Einen Anwalt hatte er im Prozess nicht, sein Geständnis wurde unter Folter erpresst. Wegen Hexerei wurden im vergangenen Monat zwei Menschen verhaftet. Ob Obama von diesen Dingen wusste, als er dem saudischen König fast die Füße küsste [15]?

(Spürnase: Thomas K.)

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Polizei contra unzüchtige Schaufensterpuppen

geschrieben von PI am in Iran,Islam | Kommentare sind deaktiviert

Polizei contra unzüchtige SchaufensterpuppenUm rechtgläubige Männer davor zu bewahren, vom Pfad der irdischen Tugend abzukommen, geht die iranische Religionspolizei jetzt rigoros gegen Schaufensterpuppen [16] vor. Besitzern, deren Puppen nicht den islamischen Verkleidungsvorschriften entsprechen, wird zwar nicht ein Schleier an den Kopf genagelt, wie man das unter Khomenei mit ungehorsamen Frauen machte, es drohen aber Prozess und Benimmkurse.

(Spürnase: Habib aus Deutschlanistan)

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Rat der Muslime entlastet Polizei

geschrieben von PI am in Deutschland,Islamisierung Europas,Scharia | Kommentare sind deaktiviert

muslimas [17]

Bei Ruhestörungen oder Verkehrsproblemen rief man bisher in Deutschland die Polizei, die unparteiisch und nach Gesetzeslage für Ordnung sorgte. In Bonn ist für solche Fragen in Zukunft die Religionspolizei zuständig, sofern Muslime involviert sind. Der Wächterrat überbringt den Ungläubigen eine entsprechende Einladung.

In der Printausgabe des Bonner Generalanzeiger vom 4. September 2009 heißt es dazu:

Der Ramadan, der Fastenmonat, den Muslime auch in Bonn noch bis Mitte September begehen, ist auch eine Zeit der gegenseitigen Besuche bei Familien, Freunden und Moscheen. „Dies kann vorübergehend mit mehr Geräuschen und Parkplatzmangel für Anwohner verbunden sein“, macht der Sprecher des Rats der Muslime, Haluk Yildiz, aufmerksam.

„Wir bitten unsere Nachbarn um Verständnis für diese – zeitlich begrenzte – Situation und hoffen, dass sich eventuelle Unstimmigkeiten einvernehmlich regeln lassen.“ Der Rat der Muslime sei jederzeit bereit, daran mitzuarbeiten. Yildiz: „Wir bitten daher Anwohner, sich in strittigen Fällen an den Rat der Muslime zu wenden.“ (Telefon 0228/7668588).

Bitte vermeiden Sie bei Ihrem Ersuchen um Nachtruhe rassistische Untertöne und bedenken Sie, dass der Wächterrat keineswegs verpflichtet ist, Ihren kleingeistigen Beschwerden nachzugehen.

(Spürnase: Onkel M.)

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Antisemitismus im Zeitungshaus Bauer?

geschrieben von PI am in Altmedien,Antisemitismus,Deutschland | Kommentare sind deaktiviert

Überschrift in der Dattelner Zeitung [18]Heute erscheint im Kreis Recklinghausen (NRW) in der Printausgabe der verschiedenen Morgenzeitungen des Zeitungshauses Bauer [19] ein sehr einseitiger, israelkritischer Kommentar von Thomas Brysch [20] zum Nahost-Konflikt. Brysch spricht in seinem Artikel „Heraus aus dem Flüchtlingselend“ [21] unter anderem von der Staatsgründung Israels als „gewaltsame Landnahme“ (siehe Zeitungsausschnitt oben).

Im Original heißt es weiter:

Darüber kann auch aller Opfermut der zionistischen Gründergeneration nicht hinwegtäuschen. Die Vertreibung Hunderttausender Palästinenser aus ihrer angestammten Heimat, das daraus resultierende, über Jahrzehnte fortgeschriebene Flüchtlingselend bereitet noch immer den Nährboden für den Terrorismus. Die Erfolgsgeschichte Israels und das Elend der Palästinenser sind in Wahrheit zwei Seiten der gleichen Medaille.

PI-Leser Dr. Thomas Tartsch schickte daraufhin folgenden Leserbrief an die Politikredaktion des Zeitungshauses Bauer:

Die Kommentatoren des Zeitungshauses Bauer zeichnen sich im Nahostkonflikt durch zwei Charakteristika aus. Zum einen durch eine vollkommene Unkenntnis der Fakten. Und zum anderen durch eine israelfeindliche Geisteshaltung, die sich dem als „Antizionismus“ verkleideten neuen Antisemitismus annähert, der die Vernichtung Israels herbeisehnt.

Wer hier von Israel als Produkt einer „feindlichen Landnahme“ spricht, verschweigt den historischen Hintergrund. Denn Israel ist das Ergebnis der Shoa, der planvollen Vernichtung der Juden in Europa. Seit der Gründung sieht Israel sich von Feinden umgeben, die die Shoa vollenden wollen. Schon im zweiten Weltkrieg arbeitete der „Mufti von Jerusalem“, Mohammed Amin al-Husseini, mit den Nationalsozialisten zusammen, der der geistige Ziehvater von Arafat war. al-Husseini rief zum Jihad gegen die Juden auf und wollte die Shoa in Palästina durchführen. Eine heute in islamischen Ländern vorherrschende Meinung als Ausdruck eines eliminatorischen Judenhasses, der u.a. von der ägyptischen Muslimbruderschaft geschürt wird.

Auch die einen Jihad gegen Israel führende HAMAS, der palästinensische Zweig der Muslimbruderschaft, hat dieses Ziel in ihrer hier wenig beachteten „Charta“ vom 18.08.1988 explizit genannt. So lautet Artikel 15:

Wenn unsere Feinde islamische Länder usurpieren, ist der Djihad eine bindende Pflicht für alle Muslime. Um der Eroberung Palästinas durch die Juden entgegenzutreten, gibt es keine andere Lösung, als das Banner des Djihad zu erheben. […]

Und Artikel 32:

[…] Heute ist es Palästina, und morgen könnten es andere Länder sein. Zionistische Machenschaften setzen sich nämlich endlos fort und werden sich nach Palästina gierig vom Nil bis zum Euphrat ausdehnen. Erst dann, wenn sie komplett die Gegend verdaut haben, auf die sie ihre Finger gelegt haben, werden sie zu noch mehr Expansion voranschreiten. Ihr Komplott wurde in den „Protokollen der Weisen von Zion“ niedergelegt. […].

Hier ist das durch die Medien systematisch geförderte Mitleid mit getöteten HAMAS Mitgliedern fehl am Platz. Zumal die HAMAS im Gazastreifen einen islamischen Staat mit Geltung der Shari’a eingerichtet hat, der mittels Terror gegen die Bewohner und Religionspolizei regiert wird. Man spricht nicht ohne Grund vom Gazastreifen als „Hamastan“. Wie jeder Staat hat Israel das Recht und die Pflicht, seine Bürger zu schützen. Und die seit dem Libanonkrieg 2006 systematisch vom Iran und Syrien aufgerüsteten Izz ad-Din al-Qassam-Brigaden, der militärische Arm der HAMAS, besteht aus rund 15.000 hochmotivierten Mudschaheddin, die eine reale Gefährdung darstellen. Diese haben seit Jahresbeginn rund 3000 Raketen auf israelisches Gebiet abgeschossen. Wo hat man hier Kritik von Herrn Brysch gehört? Oder passt das nicht in sein Weltbild, welches den Schuldigen allein im „Zionismus“ und Israel sieht? Er nähert sich mit seinem Kommentar den Entgleisungen des Orientalisten Udo Steinbach an, der 2003 den „Widerstand“ der Palästinenser mit dem Aufstand der Juden im Warschauer Ghetto verglichen hat. Frieden im Nahen Osten wird es erst geben, wenn die HAMAS vollständig zerschlagen wird und die Palästinenser das Existenzrecht Israels anerkennen. Erst dann kann ein eigener Palästinenserstaat entstehen. Aber diese Schlussfolgerung scheint nicht in bestimmte beschränkte Weltbilder zu passen. Manche Kommentatoren sollten lieber schweigen.

Dr. Thomas Tartsch

» Email an das Zeitungshaus Bauer: politikredaktion@zb-marl.de [22]

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Dialügpreis für saudischen Halsabschneider

geschrieben von PI am in Christentum,Dhimmitude,Islam ist Frieden™,Saudi-Arabien | Kommentare sind deaktiviert

Sein Königreich ist auf Platz zwei der gewalttätigen Christenverfolgung [23] in der Welt. Gleich hinter Nord Korea. Frauen werden dort gesteinigt, nachdem sie vergewaltigt wurden, Ärzte, die in Ungnade ihrer steinreichen Patienten fallen, zu Tode gepeitscht [24], Homosexuelle öffentlich ermordet. Kaum ein Land dieser Erde kann eine Latte von sadistischen Menschenrechtsverletzungen vorweisen wie das Königreich Saudi-Arabien. Der, der all dies zu verantworten hat, König Abdullah Bin Abdul Asis (84), erhält jetzt in Polen den „Lech Walesa Preis“ für seine „Verdienste um den interreligiösen Dialog“.

Die österreichische Nachrichtenseite Kathweb [25] berichtet:

Der saudiarabische König Abdullah erhält den dieses Jahr erstmals vergebenen Lech-Walesa-Preis. Der König werde für seine Verdienste um den Dialog zwischen den Religionen sowie seine karitative Arbeit ausgezeichnet, teilte das Lech-Walesa-Institut am Mittwochabend in Danzig mit. Der mit 100.000 Euro dotierte Preis wird am Samstag in Danzig überreicht; der 6. Dezember ist der Jahrestag der Verleihung des Friedensnobelpreises an Walesa, den Gründer der polnischen Gewerkschaft „Solidarnosc“.

Mit dem Preis sollen die grundlegenden Werte der „Solidarnosc“-Bewegung gefördert werden. Der Jury gehören der französische Außenminister Bernard Kouchner, der polnische Staatssekretär Wladyslaw Bartoszewski, der frühere tschechische Staatspräsident Vaclav Havel und der weißrussische Wissenschaftler Stanislaw Schuschkewitsch an.

Im Juni fand auf Initiative von König Abdullah in Madrid eine Konferenz zur Intensivierung des interreligiösen Dialogs statt. Dabei rief der König die Anhänger aller Religionen zur Abkehr vom Extremismus auf.

Die polnische Tageszeitung „Gazeta Wyborcza“ kritisierte die Entscheidung der Jury für König Abdullah. In Saudiarabien gibt es keinerlei Religionsfreiheit. Auf Grund der Überzeugung der wahabitischen Theologie vom besonderen Charakter des „heiligen Bodens“ der arabischen Halbinsel ist in Saudiarabien auch im privaten Kreis keine Ausübung etwa der christlichen Religion möglich. Die saudiarabischen Grenz- und Zollbehörden sind streng angewiesen, Bibeln, Kreuze, Ikonen, Rosenkränze usw. bei der Einreise von Andersgläubigen zu beschlagnahmen. Eine eigene „Religionspolizei“ ist im Einsatz, um zu verhindern, dass die vielen – vor allem aus dem südasiatischen und afrikanischen Raum stammenden – christlichen Arbeitsimmigranten in Saudiarabien christliche Gottesdienste feiern.

Etwas lächerlich erscheint schon das Preisgeld von 100.000 Euro für einen der reichsten Männer der Erde. Damit kann der Foltergreis wohl kaum mit der ihm gewohnten Bequemlichkeit nach Polen reisen, um den Preis entgegen zu nehmen. Da sollte die katholische Gewerkschaft „Solidarnosc“ nochmal etwas nachlegen.

(Spürnase: Andreas K.)

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Basler Gericht stützt Rassistenjäger

geschrieben von PI am in Islamisierung Europas,Justiz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit,Menschenrechte | Kommentare sind deaktiviert

Im März berichteten wir über den Fall einer PI-Leserin [26], deren PC von der Staatsanwaltschaft Basel Stadt konfisziert worden war. Hinter der Aktion steckte Rassistenjäger-Anwalt Daniel K., der sich auffällig oft für muslimische Anliegen einsetzt. Die Islamkritikerin hätte ihn nicht als “Kettenhund Allahs” bezeichnen dürfen. Am Freitag wurde ihr in Basel der Prozess gemacht. Das Gericht entschied sich zugunsten von Anwalt K..

Auszug aus der Stellungnahme der Beklagten zur Anzeige vom 11. Oktober 2008 wegen „übler Nachrede“:

Der Kläger beschuldigt mich in dieser seiner dritten und vorerst letzten Strafanzeige gegen mich innert anderthalb Jahren nun der „üblen Nachrede“, begangen durch mein Schreiben vom 1. März 2008 an die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.

Er beantragt Strafverfolgung unter Kosten und Entschädigungsfolge, und behauptet, er sei „klar erkennbar das Opfer der ehrverletzenden Äußerungen“, als die er meine Antwort an die Staatsanwaltschaft auf seine zweite Anzeige gegen mich wegen sog. „Beschimpfung“ zitiert, in der ich sage, dass „die neuerliche Anzeige des notorisch bekannten Anwalts meines Erachtens nicht primär der sog. ‚Beschimpfung’ gilt, …sondern es ihm darum zu gehen scheint, die Islamkritik mundtot zu machen und die freie demokratische Meinungsäußerung auszuschalten, wenn sie von politischen Gegnern kommt…“

Dazu erklärt er, ich unterstelle ihm in dieser an Dritte gerichteten Äußerung unlautere Motive…. „Beide Unterstellungen erfolgten gegenüber der Staatsanwaltschaft in Form von Tatsachenbehauptungen, die dazu beitragen sollen, die Herausgabe des PC zu begründen.“

Ich erinnere bei dieser Gelegenheit daran, dass der Privatkläger selber seine erste haltlose Beschuldigung meiner Person wegen angeblicher „Rassendiskriminierung“ ohne Wenn und Aber als Tatsachenbehauptung aufstellte, eine nicht aufrechtzuerhaltende Unterstellung eines Offizialdelikts, zu dem das Verfahren eingestellt wurde, da der kriminelle Tatbestand, den er ohne jede Einschränkung oder irgendwelche Zeichen von Skrupeln gegenüber meiner Ehre im Interesse seiner ehrenwerten Mandanten behauptet, nicht gegeben war. Nun stellt er sich auch noch als „Opfer“ hin, weil ich die Lauterkeit eines ersten Versuchs, mich zu kriminalisieren und mich als Islamkritikerin mundtot zu machen – das und nichts anderes war der Zweck der ersten Strafverfolgungsübung gegen mich – im Auftrag seiner über allen Zweifel erhabenen Mandanten, die im Obskurum ihrer Anonymität verbleiben, aus dem die bekanntlich immer existenzgefährdenden und lebensbedrohenden Denunziationen gegen Islamkritikern zu kommen pflegen, bezweifle.

Gerade die Lektüre der Berichterstattung über den Strafverfolgungseifer der „Wächter der richtigen Gesinnung“ (Weltwoche) müsste sogar für Herrn K. klargestellt haben, um was es geht und in welchem kulturpolitischen Kontext meine Antwort auf seine ungeheuerliche erste Anschuldigung steht. Nachdem er mit der ersten rufschädigenden Anzeige wegen „Rassendiskriminierung“, also ein Offizialdelikt, nicht durchkam, folgt die nächste, wegen Antragsdelikt, weil ich auf die erste Anzeige satirisch reagiert habe (statt mit einer verdienten Gegenklage, wozu mir die Mittel fehlten, über die seine mutmaßlichen Mandanten/Informanten/Denunzianten zu verfügen scheinen), und sodann die dritte, just in time zur Verhandlung der zweiten. Für alle Fälle… wenn die zweite nicht trifft, dann vielleicht die dritte, wie russisches Roulette?

Im erwähnten Artikel der Weltwoche: „Wächter der richtigen Gesinnung [27]“ wird der Fall beschrieben. Die Beklagte wird dort unter dem Pseudonym Ida Dreyfuss genannt.

Zur Anzeige vom 9. August 2007 wegen „Beschimpfung“ schrieb die Beklagte unter anderem:

Mit dieser seiner zweiten Anzeige gegen mich aufgrund von Diskussionsbeiträgen, die ich unter dem Nickname „vogelfrei“ u.a. noch 2007 im oben genannten Internet-Forum geschrieben habe, und zwar nachdem die ersten Anzeigen durch Anwalt K. gegen islamkritische Forenuser, darunter auch mich, bekannt geworden waren (was schlussendlich zum Rückzug aller jener Teilnehmer von diesem Denunziantenforum führte, die nur noch angewidert waren durch die strafrechtlich begründete Daten-Auslieferung und Einführung einer mir bisher ungewohnten engstirnigen und unkompetenten Zensur durch den eingeschüchterten Admin) beantragt Anwalt K. nun als Privatkläger Strafverfolgung wegen „Beschimpfung“, weil ich ihn im Internet als „Allahs Kettenhund“ mit „Stalinschnauz oder Moslemschnauz“ kenntlich gemacht hatte im Sinne der Satire, die mein Metier ist und die ich anstelle der Mittel der Strafverfolgung und –bedrohung von Meinungsgegnern vorziehe.

Ich habe Herrn Ks Versuch der Kriminalisierung meiner Person wegen meiner Koranzitate und -kommentare, d.h. der Kriminalisierung meiner Islamkritik und die entsprechende Mentalität, die in diesem Erstickungsklima der Meinungskontrolleure und ihrer massiven Einschüchterungsversuche gegenüber den Aufklärern über die „Religion des Friedens und der Toleranz“ ihre bekannten Blüten treibt, auch blutige, mit einem satirischen Wortwitz, einem Spiel mit dem Namen des Kettenanzeigers erwidert. Das sind meine Methoden, mit der Meinung meiner Gegner und den Feinden des freien Wortes umzugehen, denn die Strafverfoilgungs-Attacke Ks war nicht nur ein Angriff auf meine Person, und zwar ein ehrverletzender, sondern ein Anschlag auf die schwer bedrohte Meinungsfreiheit, die von der Aufklärung erkämpft wurde und die heute in Europa vor die Hunde geht.

Daniel Foppa schrieb zum Fall einen Bericht, erschienen in der Printausgabe des Tagesanzeigers vom 12. November und nannte die Beklagte in seinem Text Regine Winter:

Hüter der politischen Korrektheit: Er macht Islamkritikern den Garaus

Eine 68-jährige Baslerin hat im Internet den Islam beschimpft – und findet sich dank eines streitlustigen Anwalts in den Mühlen der Justiz wieder.

Um acht Uhr morgens stand die Polizei vor der Türe. Die Beamten erklärten der erstaunten Regine Winter an jenem 22.Februar 2008, gegen sie sei Strafanzeige wegen Beschimpfung erstattet worden. Die Frau musste mit aufs Revier, sie wurde verhört und ihr PC beschlagnahmt. Am Freitag wird der Fall vor dem Strafgericht Basel-Stadt verhandelt.

Begonnen hatte alles mit einem Interneteintrag in einem Forum der SVP Schweiz. Regine Winter bezeichnete da im August 2007 den Koran als „Handbuch des Terrors, das den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt“. Winter, die über Karl Kraus dissertiert hat, bezeichnet sich selbst als Feministin im Sinne von Iris von Roten. Die parteilose Agnostikerin war als Journalistin und Autorin tätig und streitet nicht ab, eine spitze Feder zu führen. Sie betreibt mehrere Internetseiten, auf denen sie gegen den Islam polemisiert.

Ihre Äußerung im SVP-Forum riefen Daniel K. auf den Plan. „Das ist eine menschenverachtende Diffamierung des Islams“, sagt der Burgdorfer Anwalt. Der ehemalige grüne Lokalpolitiker reichte Strafanzeige ein wegen Verletzung der Antirassismusstrafnorm. Darin hat K. Übung: Nicht weniger als 15 Anzeigen hat er in den letzten vier Jahren wegen dieses Tatbestands erstattet. K. räumt ein, nicht aus eigenem Antrieb zu handeln. Wer seine Auftraggeber sind, sagt er aber nicht. Nur so viel: „Ich handle im Auftrag von drei Mandanten. Es handelt sich nicht um Vertreter der
islamischen Gemeinschaft.“

Die Anzeige führte zu einem Verfahren der Basler Staatsanwaltschaft. Winter wurde vorgeladen und musste den Beamten schildern, was sie vom Islam halte. Sie wurde fotografiert und registriert. Schließlich stellte die Staatsanwältin das Verfahren ein. „Die Kritik der Angeschuldigten richtet sich erkennbar gegen Verfechter einer totalitären, intoleranten Ausprägung des Islams“, heißt es in der Begründung. Eine systematische Herabsetzung liege nicht vor. Dennoch hält die Staatsanwältin in einer Art Belehrung fest: „Die Angeschuldigte muss sich den Vorwurf gefallen lassen, ihrer Kritik durch eine unnötig drastische Wortwahl Ausdruck gegeben zu haben.“

Für Regine Winter war die Angelegenheit damit nicht erledigt. Erbost über Ks systematische Anzeigen machte sie ihrem Ärger im SVP-Forum Luft. Sie bezeichnete den Anwalt als „Allahs Kettenhund“ mit „Stalinschnauz“. K. reagierte mit einer Anzeige wegen Beschimpfung – und die Basler Stadtpolizei kreuzte frühmorgens bei der Verfasserin auf.

Eine Woche später beantragte Winter von der Staatsanwaltschaft ihren PC zurück. Die Konfiszierung sei nicht nötig zur Feststellung des Tatvorwurfs, schrieb sie. Sie bestreite nichts, wolle ihre Aussagen jedoch als Satire und nicht als Beschimpfung verstanden haben. Im selben Schreiben bezeichnete sie
K. als „notorisch bekannten Anwalt“, dem es darum gehe, „Islamkritik mundtot zu machen und die freie demokratische Meinungsäußerung auszuschalten“.

K., der Akteneinsicht verlangt hatte, stieß auf das Schreiben – und reichte eine dritte Strafanzeige ein, diesesmal wegen übler Nachrede. „Mir werden unredliche Motive unterstellt. Das kann ich nicht auf mir sitzen lassen“, erklärt er. Er wirft Winter „Psychoterror“ vor.

Am Freitag treffen sich die Parteien vor Gericht. Ein Schuldspruch könnte Winter mehrere Tausend Franken kosten – eingerechnet die von K. geforderten 500 Franken Genugtuung sowie die Vergütung seines Aufwandes von zwei Arbeitstagen à je 2000 Franken. Winter, die Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV-Rente bezieht, könnte die Strafe laut eigenen Angaben nicht
bezahlen. „Dann gehe ich lieber in den Knast.“ Mäßigen will sie sich jedoch nicht: „Ich werde mir meinen Stil nicht vom Gericht vorschreiben lassen.“

Vor dem Strafgericht Basel-Stadt hielt die Beklagte ein eindrückliches Plädoyer für die Meinungsfreiheit:

Ich werde mich ohne Anwalt selbst verteidigen.

Schon vor 1789 musste ein Aufklärer, der heute nicht mal mehr in Genf leben könnte ohne angezeigt zu werden für seine Spottschriften über ein Buch, das den gesunden Menschenverstand erbeben lässt, vor den bornierten Wichten von der Religionspolizei des Ancien Régime flüchten.

Nachdem ich letztes Jahr am eigenen Leibe erfahren durfte, dass die Religion in der Schweiz eine Rasse ist und man für Religionskritik am Islam wegen „Rassendiskriminierung“ angezeigt wird, und nachdem ich dieses Jahr als Zugabe einen Meisterstreich der Basler Staatsanwaltschaft erleben durfte mit der Konfiskation meines PCs wegen „Beschimpfung“ des Klägers K., den ich mit satirischen Worten karikiert habe, werde ich von dem Wiederholungskläger nun zum drittenmal innert anderthalb Jahren angezeigt, kurz vor dem Verfahren zur zweiten Klage. Vielleicht gibt’s ja diesmal den Treffer.

Zum Prozedere: Ich weise darauf hin, dass hier in so mancher Hinsicht mit ungleichen Spießen gekämpft wird. Nicht nur dass in diesem Streit kulturpolitisch Welten aufeinanderprallen, die sich doch niemals treffen, auch auf der juristischen Ebene kann hier von Waffengleichheit keine Rede sein. Ich bin nicht von dieser Welt der Rechtspflege, während der Privatkläger gegen mich seine Anzeigen gegen Islamkritiker und -Gegner, die er kettenweise als Rassisten verunglimpft und auch schon zum Schweigen gebracht und finanziell massiv geschädigt hat, auch gegen mich beliebig fortsetzen kann, er hat die nötigen Mittel dazu, die ich nicht mal für eine Gegenklage hatte – in einer Auseinandersetzung, die von allem Anfang an eine politische war und ist, und die ich nur mit meinen intellektuellen Waffen, nicht mit den juristischen Winkelzügen eines Advokaten führen kann, dessen Mandanten aus dem obskuren Denunziantenmilieu gar nicht erst ans Tageslicht kommen.

Der als Privatkläger auftretende Anwalt zeigt mich diesmal, zum vorläufig letzten Mal? wegen übler Nachrede an, weil ich ihn einen notorisch bekannten Anwalt genannt habe. Die erste Anzeige gegen mich kam aus dem Dunkelfeld von Unbekannt, vertreten durch den für seine Anzeigen nach ARG bekannten Anwalt K. – das von Bern aus beantragte Verfahren wurde zwar durch die Stawa Basel eingestellt, aber ich wurde hier erkennungsdienstlich behandelt wegen eines Wortdelikts, das zudem keins war, doch der Rufmord der Rassismus-Anschuldigung ist moralisch keineswegs beglichen, – die zweite Anzeige erfolgte, weil ich auf die Rassismus-Beschuldigung durch den Mann, der sich ein Interesse an „Menschenwürde“ nachsagt, wie zu lesen auf seiner Website, mit Spott reagierte, mit Sprachspielen und Wortwitzen mit seinem Namen statt mit einer Klage wegen Ehrverletzung meinerseits, zu der mir auch die finanziellen Mittel gefehlt hätten, über die Anwalt K. verfügt mitsamt seinen mir unbekannten nicht genannt werden wollenden Mandanten, die das Licht der Öffentlichkeit zu scheuen scheinen in den doch von ihnen angezettelten Verfahren. Die Hintermänner bleiben im Schutz ihres Dunkelfelds, im Gegensatz zu den Angezeigten Islamgegnern, die nach einer öffentlichen Verhandlung keinen Polizeischutz haben.

Der für diese seine Anzeigenaktivitäten bekannte Anwalt im Dienste von Denunzianten einer Islamkritik, die reflexartig als Rassismus denunziert wird von unseren Meinungaufsehern mit Mullahmentalität, wie in meinem Fall, hat mit erneuter Anzeige zugeschlagen, nachdem er in den Akten fündig wurde, dass ich nach der Konfiskation meines PC, also meines Arbeitsgeräts, das ich als Autorin täglich brauche, an die Basler Staatsanwaltschaft geschrieben habe, es ginge ihm primär darum, die Islamkritik mundtot zu machen. Das sei, behauptet Herr K., der mit seiner Anzeigenkette das letzte freie politische SVP- Diskussionsforum zu Themen wie Rassismusstrafnorm, Islamisierung etc. lahmgelegt hat, „üble Nachrede“, und macht prompt die nächste Anzeige, damit das Gericht ihm bestätigt, dass es ihm nicht darum geht, was er tut.

Zum angeblichen Wortdelikt Stalinschnauz, was der Anwalt, den ich als Allahs Kettenhund bezeichnete, ich wiederhole: Allahs Kettenhund mit Stalinschnauz oder Moslemschnauz, so hiess die satirische Metapher, ebenfalls zu kriminalisieren sucht:

Die Unterschiede sind ja bekannt zwischen einer regimeverordneten Zensur des Denkens wie in den stalinistischen Machtzonen, auch den postumen, und dem demokratisch legitimierten Schweizer Meinungs-überwachungskartell aus Antirassismuskommission… und einer deplorablen freiwilligen Medienselbst- und Fremdzensur, die die Meinungsfreiheit demokratisch systematisch aushebelt, aber es sind gerade die Gemeinsamkeiten zwischen den Zensurgepflogenheiten einer totalitären Staatsmacht, die ihre Dissidenz verfolgt und wo das Denunziantentum floriert, und einer noch demokratisch geschützten und als Antirassismus verbrämten Religionswächtermacht in einem gesinnungsgesetzesbewachten, Verzeihung, Nachtwächterstaat, der seine eigene Meinungspolizei hervorbringt und dessen Strafrechts-zensur-maßregelungen bis in die islamservilen maulbandagierten Meinungsmonopolmedien reichen, es sind diese Gemeinsamkeiten, die ich meine, und die hier von Interesse sind nicht nur für mich, sondern alle, die das Unwesen, dieses unselige Treiben der strafrechtsbewehrten Zensoren zu spüren bekommen und unter der Zensur nur noch honorarfrei wie ich im Internet schreiben können.

Ach nein, es muss nicht gleich der Gulag sein, der den Kritikern der Religion des Friedens und der Toleranz den Garaus macht, Theo van Gogh lässt grüssen, es ist nur der Mullahg des ARG, mit dem Islamkritiker und auch areligiöse Freigeister für einen harmlosen Witz mit Strafverfolgung zur Strecke gebracht werden. Was auch gelungen ist in allzuvielen Fällen. Das und nichts anderes war die Absicht und der Zweck der ersten Anzeige gegen mich, mit der ich des Rassismus bezichtigt wurde, weil ich über den Islam aufgeklärt, den Koran zitiert, ihn kritisch kommentiert und seine Apologeten satirisch karikierte.

Es war die Absicht dieser ersten Anzeige, mich und andere mundtot zu machen. Mit Anzeigen statt mit Argumenten, mit Drohungen und Denunziationnen, gegen Meinungen, die die Mandanten aus dem Denunziantendunstkreis mit Hilfe ihres Fürsprechs zu kriminalisieren suchten. Ich habe mit Satiren reagiert und mich lustig gemacht über diese Einschüchterungsversuche. Soll das kriminell sein bitte?
Derselbe Herr, der es geschafft hat, die Diskussion der kontroversen Themen zur Islamisierung im Denunziantenforum ganz stillzulegen bzw. zur Farce verkommen zu lassen, die Witzemacher kaltzustellen nach dem Willen der völlig unerkennbaren Mandanten, deren Intentionen seine erfolgreichen Interventionen folgten, beklagt sich nun noch, er sei als „das Opfer“ klar erkennbar, wenn ich ihn einen für notorisch bekannten Anwalt benenne, wofür er den Tatbeweis auf dem Fusse nachliefert.

Wenn er nun mit einer dritten Klagen noch vor der Verhandlung der zweiten auffährt, zur Verstärkung der letztern, dann frage ich mich:

Worum geht es dem Menschenwürdewärter, der mich im Auftrag ominöser Dunkelmänner wie eine Kriminelle behandeln lässt und sich selber dazu noch „lautere“ Motive bescheinigt, die ich nicht bezweifeln darf, während die meinen als kriminell diffamiert werden.

Fühlte sich Herr K. im Verein mit Herrn Fleischhackel aus Bern nicht stark genug nach zwei Anzeigen gegen mich, bei deren zweiter die Staatsanwaltschaft BS ihnen schon mit dem Zugriff auf meinen PC zur Hilfe eilte und zwei weitere starke Männer in Gestalt von Detektiv Hammer und Kollegen zur Hilfe der edlen Herren von Bern schickte, um mich festzunehmen, damit der Meinungsvogt von Burgdorf vor meinen Satiren polizeilich beschützt werde? Musste ein Herr Fleischhackel überhaupt zur Beihilfe aufgeboten werden, um bei der Staatsanwaltschaft von Basel um Rechtsbeihilfe gegen jemand wie mich zu ersuchen, während ich, die ich juristisch völlig unberaten bin, keinerlei Rechtshilfe bekomme? Worauf die hochkompetente Basler Stasi Herrn Hammer und einen Kollegen in Bewegung setzte, um die Tatwaffe zu beschlagnahmen, mein Schreibgerät. Sie kamen gleich zu zweit! Vielleicht der eine zum Schutz des anderen gegen mich?

Diese traditionsreiche Basler Staatsanwaltschaft, die sich auf die Konfiskation von Kunst in Wort und Bild versteht (eine historische Instanz, die noch im letzten Jh. gemalte Frauen einsperrte, die heute im Museum hängen) hat nicht nur mich, sondern auch noch meinen Computer als corpus delicti der Wortverbrechen fürs Verbrecheralbum fotografiert, von allen Seiten, nach dem Motto: fotografieren wir das vorher noch, es könnt ja beim Öffnen explodieren..Ich wurde von der berühmten Basler Staatsanwaltschaft so behandelt, als wenn ich der Bombendroher wäre, den sie immer noch nicht haben. Vielleicht hofften sie ihn in mir zu finden?

Sind alle diese Mannschaften so schwach, dass sie solches Geschütz gegen mich auffahren müssen zum Schutz der Ehre des ehrenwerten Anwalts K. Sind diese Ehrgefühle von so schwächlicher Natur, dass ein Witz mit seinem Namen den Mann schon aus der Fassung bringt, nur weil ich ihn in eine satirische Form gegossen habe, damit er als Denkmal der Menschenwürde nicht in Vergessenheit gerät?

Wahrlich eine reife Probe der Staatsgewalt. Es handelt sich bei dieser Vorgeschichte der neueren Anzeige, mit der der beklagenswerte Kläger sich auch noch als „Opfer“ darstellt, nicht nur um eine Ehrverletzung meiner Person, nicht nur einen Anschlag auf die Meinungsfreiheit mit der unbefugten angemassten politischen Zensur einer demokratischen Diskussion, es ging und geht auch um die existenzgefährdende Denunziation von Islamkritikern notabene, um die Auslieferung der Daten und Namen der aus dem Hinterhalt Angezeigten, die mit dieser skrupellosen Aufdeckung ihrer gut begründeten Pseudonyme aus dem Internetforum zuhanden aller Denunzianten in einem allfälligen öffentlichen Verfahren, wie es von K. und Konsorten mit den Erstanzeigen klar beabsichtigt war, auch allen religiösen Gelüsten tatlustiger Dschihadisten im Dienst eines finsteren politischen Religionsregimes ausgesetzt werden.

Das ist der zentrale Zusammenhang zwischen seinem ersten Versuch, mich zu kriminalisieren als Auftakt der Anzeigenserie mit der Folge aller damit für mich verbundenen Risiken und Existenzbedrohungen, und meiner Reaktion darauf mit den Mitteln der Satire, des Spotts, der Ironie, der Parodie etc. Ich bitte die Unverhältnismäßigkeit der Dinge in Betracht zu ziehen, als das sind: Spott und Wortwitz gegen Drohungen und Denunziationen, Satiren versus Kriminalisieren. Das ist der Hintergrund und der Kontext, in dem ich Herrn K. als Allahs Kettenhund sprachlich festgemacht habe, den seine Mandantschaft auf mich losgelassen hat in Biedermann Haus…

Zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft:

Ein Vorgehen wie der Aufmarsch der Staatsgewalt zu zweit zwecks Entführung meines PCs und Abführung von mir zum Verhör, was ich als Anschlag auf meine Menschenwürde bezeichnen würde und als schweren von keiner Verhältnismäßigkeit gedeckten Eingriff in den Kernbereich der Privatsphäre, was alles meinem Opfer K. kein Begriff ist, der weiter drohte mit „Besuch von der Staatsanwaltschaft“ gegenüber einem Blog-Redaktor, der dieses Vorgehen kommentierte,
dürfte die symbolische Bedeutung des Ausdrucks „Stalinschnauz“ zur Genüge illustrieren. Auch wenn die Schildbürger von der Basler Stasi Staatsanwaltschaft mich ohne Gewaltanwendung mitnahmen zum Verhör. Die Herren haben mich zwar nicht in Handschellen abgeführt, weil ich mich gar nicht gewehrt habe; aber ich wüsste gern, wie die Gewalt-Ermächtigung obwohl ich gar nichts abgestritten habe, was mir vorgeworfen wurde, wie dieser Übergriff begründet wird. Ich möchte die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen kennenlernen.

Zur Genugtuung: Wie können ein paar Wortkarikaturen, mit denen mich über diese Einschüchterungsversuche mokierte, einen solchen kostenreichen Apparat in Bewegung setzen? Nach diesen juristischen Belästigungen fordert der Anwalt noch von mir Genugtuung!

Ich habe mir von der Auskunft der Basler Advokatenkammer sagen lassen, dass ich keinen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger habe, da das angezeigte Delikt dafür offenbar als zu geringfügig gilt oder wie der Fach-Ausdruck dafür heisst, sagt man nicht Klassenjustiz dazu? Aber so geringfügig dann doch wieder nicht, dass der Kläger auch noch eine Genugtuung verlangt und nach allem mir zugefügten Schaden durch Rufmord (Rassismus), und nach der aberwitzigen kostspieligen PC-Konfiszierung auch noch eine Entschädigung für sich geltend macht von 4000 Franken, nämlich einen Tagesansatz von je 2000 SFr für zwei Tage Einkommensausfall von ihm – ein Einfall, bei dem ich mich nur an den Kopf fassen kann nach drei Wochen Beschlagnahmung des Arbeitsgeräts einer Gratis-Schreiberin. Meine Aufklärungsarbeit ist gratis. Zur Erläuterung: Sein Tages-Ansatz von SFR 2000 Einkommensausfall übersteigt mein gesamtes monatliches AHV- Einkommen mitsamt Ergänzungsleistungen. Seine Forderung für einen Tag Arbeit ist das Mehrfache meines Monatseinkommens.

Wenn hier jemand Genugtuung für die ehrverletzende erste Anzeige und Entschädigung für den für meine Begriffe ganz unbegründeten Eingriff in meine Privatsphäre zu verlangen hätte, ganz zu schweigen von der entwürdigenden Behandlung und der skrupellosen Existenz- Gefährdung und der systematischen Arbeitsbehinderung.. dann wäre wohl ich das. – Das Muster kommt mir übrigens irgendwie bekannt vor, wie beim Hexenprozess, wo man nach der Verbrennung noch das Vermögen einkassiert. Aber in diesem Fall gibt’s kein Vermögen einzustreichen nach den honorigen Anzeigen. Da findet auch der Kläger, wenn er weiterstöbern sollte nach Bereicherungsquellen bei mir, mit Hilfe seiner fleißig sammelnden Mandanten, kein Fleisch am Knochen.

Das Urteil: Die PI-Leserin wurde zu einer Geldstrafe von 800 Schweizer Franken bedingt verurteilt, das bedeutet mit Bewährung von drei Jahren – ausdrücklich drei statt zwei, weil sie „nicht einsichtig“ gewesen sei. Die Islamkritikerin hat dadurch jetzt drei Jahre Schreibverbot auferlegt erhalten, denn die Bewährung ist sofort zu Ende, wenn sie gegen das Verbot verstoßen und wieder eine Satire über K. schreiben sollte.

Zur eigentlichen Strafe hinzu kommen 500 Franken „Genugtuung“ für K., der ursprünglich sogar 4000 haben wollte, eine Aufwandsentschädigung für K. über 200 Franken, dazu noch Urteilskosten von 250 Franken, also zusammen 950 Franken Extrakosten.

K. behauptet trotz aller gegenteiligen Indizien immer noch, seine Auftraggeber kämen „nicht aus dem moslemischen Umfeld“.

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Saudi-Arabien: Verbot für Mieze und Bello

geschrieben von PI am in Islam,Saudi-Arabien | Kommentare sind deaktiviert


In Riad dürfen zukünftig Hunde und Katzen nicht mehr verkauft oder ausgeführt [28] werden, weil sie Männer und Frauen zu unkeuschem Verhalten verführen können. Die haarigen kleinen Biester würden von rechtgläubigen Männern zunehmend benutzt, „um Frauen anzusprechen und Familien zu stören“, sagte ein Sprecher der Religionspolizei.

(Spürnase: Rabe)

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