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Prügel- und Machetenattacke in Werl

Von EUGEN PRINZ | Eine Szene, die immer häufiger vorkommt in dem Land in dem wir gut und gerne leben: Ein Mercedes stoppt neben einer Personengruppe. Vier Männer springen heraus und schlagen völlig grundlos auf Passanten ein.

Danach setzen sie sich wieder ins Auto, fahren ein Stück weiter und greifen sich die nächsten unschuldigen Passanten. Dieses Mal kommt auch eine Machete zum Einsatz, ein 28-Jähriger erleidet eine Stichwunde.

So geschehen in dem kleinen Wallfahrtsstädtchen Werl nahe Unna in NRW, am Sonntag, dem 2.9.18 kurz nach 3 Uhr.

Glücklicherweise war die Polizei schnell am Einsatzort und konnte die Tätergruppe festnehmen.

Natürlich leisteten die Kameraden bei der Festnahme Widerstand und eine Bisswunde für einen der Beamten gabe es obendrauf.

In ihrer Pressemeldung informiert die Polizei wie folgt:

„Die zwei 24-jährigen, der 26-jährige und der 36-jährige (alle aus Werl) wurden festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt. Die Ermittlungen dauern zurzeit noch an“, teilt Polizeisprecher Wolfgang Lückenkemper zu den Tatverdächtigen mit. Der 36-Jährige war in der vergangenen Woche mehrfach durch Randale und obszöne Handlungen aufgefallen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Haupttäter, ein 24-jähriger Mann aus Werl in Untersuchungshaft geschickt. Die anderen Tatverdächtigen kamen nach Vernehmungen wieder auf freien Fuß.“

Hm… Fehlt da nicht etwas? Man hätte ja schon gerne gewusst, ob es sich bei den Kameraden um deutsche Eigengewächse handelt oder ob sie der „Mutter aller Probleme [1]“ zuzurechnen sind.

Rundblick Unna: Herkunft der Tatbeteiligten wird grundsätzlich genannt

Die Redaktion des Rundblick Unna [2] hat die Grundsatzentscheidung [3] getroffen, in solchen Fällen die Herkunft der Tatbeteiligten zu nennen. Deshalb fragte sie bei der zuständigen Pressestelle der Polizei in Soest nach.
Der Soester Polizeisprecher Wolfgang Lückenkemper verweigerte jedoch diese Auskunft, ohne das näher zu begründen. Doch der Rundblick Unna ließ nicht locker. Er verwies auf die behördliche Auskunftspflicht gemäß Paragraph 4 Landespressegesetz NR.

Dort steht zu lesen:

(1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.
(2) Auskünfte können verweigert werden, soweit
1.
hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder
2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder
3. ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder
4. ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet.

Nachdem Polizeisprecher Lückenkemper an diese Bestimmung erinnert worden war, verwies er auf die Ziffer 2.1. Die Erklärung dafür, warum die Nennung des ethnischen Hintergrunds der Tatverdächtigen die sachgemäße Durchführung des Verfahrens erschweren, verzögern oder gefährden sollte, gab es von dem Polizeisprecher nicht. Das bleibt wohl der Fantasie des Lesers überlassen. Dem Autor ist allerdings kein Grund eingefallen. Jedenfalls keiner, der zu der entsprechenden Bestimmung des Landespressegesetzes passt.

Rundblick Unna wird häufig wegen Pressekodex angegriffen

Immer wieder wird der Rundblick Unna angegriffen, weil wir uns nicht scheuen, die Nationalitäten von Straftätern zu nennen. „Das hat mit dem Verbrechen nichts zu tun!“, „Das ist völlig unerheblich für die Tat!“ oder „Ihr müsst euch an den Pressekodex halten!“ bekommen wir zu lesen.

Nach eigenen Angaben wird der Rundblick Unna immer wieder angegriffen, weil er den Pressekodex nicht einhält, wo es unter Ziffer 12.1 heißt:

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.

Die Redaktion hat dazu eine gesunde Haltung: Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass der Pressekodex kein Gesetz, sondern eine Richtlinie ist, deren Einhaltung auf Freiwilligkeit beruht. Wird die Nationalität nicht genannt, schießen oft die Spekulationen ins Kraut, argumentiert der Rundblick Unna zu Recht.

Rundblick Unna: Leider aber doch nur der Einäugige unter den Blinden

Leider bleiben die Redakteure des Rundblick Unna auf halben Weg stehen, denn Fragen nach dem Migrationshintergrund eines deutschen Tatverdächtigen sind für sie dann doch tabu. In einem Beitrag mit den Titel: „In eigener Sache: Warum wir Roß und Reiter nennen [3]“ heißt es:

(…) Immer öfter jedoch ist unseren Lesern auch das nicht genug und wir werden gefragt, ob ein „Migrationshintergrund“ vorliegt (…) – hier ist für uns Schluss. Mehr als die Nationalität erfragen können und wollen wir nicht.

Schade, kann man da nur sagen. Ein Deutscher Pass macht keinen neuen Menschen. Deshalb ist in so einem Zusammenhang die Information über einen möglichen Migrationshintergrund genauso relevant wie jene über die Nationalität. Wir wollen ja schließlich wissen, was wir uns da in den Pelz setzen.

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