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Saudi-Arabien: Köpfung und Kreuzigung für 18-jährigen wegen Demo

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Murtaja Qureiris war gerade mal zehn Jahre als, als er in Saudi-Arabien zusammen mit 30 anderen Kindern an einer Fahrrad-Demo teilnahm. Mit dem Megafon rief er, dass die Leute Menschenrechte wollen. Als er sich auch nach der Demo für freiheitliche Werte engagierte, wurde er im Alter von 13 Jahren verhaftet. Seit fünf Jahren sitzt er im Gefängnis, ist mittlerweile 18 Jahre alt und befindet sich nun vor dem Scharia-Gericht. Der Staatsanwalt fordert seine Köpfung und Kreuzigung.

Die Anklage behauptet, dass er „Mitglied einer Terror-Gruppe“ sei. Der Jugendliche habe „Aufwiegelung zum Aufruhr“ betrieben. Darauf stehe laut BILD [1] in Saudi-Arabien nach der Hinrichtung die Zurschaustellung des verstümmelten Körpers. Zuvor solle ihm mit einem Schwert der Kopf abgeschlagen werden.

Das Schicksal von Murtaja erinnert an jenes von Raif Badawi [2], der auf seinem 2008 gegründeten Internetportal „Die saudischen Liberalen“ politische und religiöse Entscheidungen sowie Institutionen in dem streng islamischen Königreich kommentiert und kritisiert hatte. Er schrieb unter anderem, dass für ihn alle Menschen gleich viel wert seien, egal ob sie Moslems, Juden oder Christen seien.

Das widerspricht klar der islamischen Lehre, nach der Moslems die höherwertigen und alle Nicht-Moslems die minderwertigen Menschen sind. So verurteilte ihn ein Scharia-Gericht im September 2014 wegen „Beleidigung des Islams“ zu zehn Jahren Gefängnis, 1.000 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von umgerechnet 250.000 Euro. Vor vier Jahren wurde Raif Badawi zum ersten Mal ausgepeitscht und seine Gesundheit ist in der Haft extrem gefährdet. Am 19. Januar wurde er 35 Jahre alt, Amnesty International fordert seine Freilassung [3] und viele Bürgerrechtler wie Gernot H. Tegetmeyer [4], der auch mit der Ehefrau von Raif in Kontakt steht, die mit den beiden Kindern nach Kanada flüchtete, setzen sich ebenfalls für ihn ein.

Eine schwierige bis unlösbare Aufgabe, denn Saudi-Arabien ist das Mutterland des Islams, in dem konsequent die Scharia gilt, streng nach den brutalen Strafen, die der „Prophet“ Mohammed vor 1400 Jahren als zeitlos gültige Befehle eines „Gottes“ in den Koran diktierte. In der Sunna, den Beschreibungen seines Lebens und Handelns, finden sich weitere Grundlagen für das grausame islamische Gesetz. Dem jugendlichen Murtaja soll nun gemäß Koranvers 5:33 die „göttliche“ Strafe für sein aufrührerisches Verhalten erteilt werden:

„Der Lohn derer, die Allah und Seinen Gesandten befehden und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, daß sie getötet oder gekreuzigt werden oder daß ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder daß sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil.“

Bezeichnenderweise folgt dieser unmissverständliche Tötungsbefehl direkt dem Koranvers 5:32, von dem Moslems im Täuschungs-Taqiyya-Modus immer behaupten, dass er das Töten von Menschen verbiete, obwohl 5:32 erstens eine Anweisung an die Juden ist und zweitens das Töten in dem Vers gerechtfertigt wird, wenn ein Grund dafür vorliegt.

Die Köpfung wird neben Koranvers 8:12 auch in 47:4 befohlen:

„Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt“

In Saudi-Arabien ist wie im Islamischen Staat 100% des Islams umgesetzt. Es hilft nichts, relativierend auf einige weniger radikale islamische Länder wie beispielsweise Tunesien oder Indonesien zu verweisen, denn überall kann diese Ideologie intensiviert werden, sobald fundamentale Kräfte in Herrschaftspositionen kommen. Daher ist es unabänderlich, den Politischen Islam zu verbieten, der die Scharia, die Frauenunterdrückung, die Homosexuellen-Diskriminierung, das Töten, den Kampf bis zum Endsieg, den Djihad und den Terror befiehlt.

Die Schlafschaf-Masse der gehirngewaschenen Indoktrinierten in Deutschland glaubt aber trotzdem beharrlich, der Islam sei eine „friedliche Religion“ und das seit 1400 Jahren andauernde massenhafte Töten habe „nichts mit dem Islam“ zu tun.

Kein Wunder, denn es gibt kaum ein Thema, bei dem so viel gelogen, vertuscht, beschönigt und verdreht wird wie beim Islam. All jene, die über die knallharten Fakten Bescheid wissen, stehen bei ihrer Aufklärung einer gigantischen Maschinerie des schwindelnden Medien- und Politikapparates gegenüber. Aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich die Fakten und Tatsachen durchsetzen werden. Je mehr die Menschen den real existierenden Islam auf den Straßen unseres Landes und in ihrem Umfeld erleben, desto weniger werden sie den Lügen glauben, die ihnen tagtäglich aufgetischt werden.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [5] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [6]

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Der SPD-Weg in den Untergang ist mit bornierter Arroganz gepflastert

geschrieben von byzanz am in Altparteien,Islam,Islamisierung Deutschlands,Video | 150 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Am Sonntag haben die Sozialdemokraten die Quittung für ihr über weite Strecken lachhaftes Personal und ihre inländerfeindliche Willkommens- und Toleranz-Politik bekommen: Bundesweit nur noch 15,8% und in Bayern mit 9,3% sowie Sachsen mit 8,6% bereits einstellig. In ihrer früheren Hochburg München sind sie mit 11% nur noch knapp darüber.

Zwei „hochrangige“ Vertreter dieser früheren „Volkspartei“ habe ich am Tag vor der Wahl an ihrem Stand auf dem Leopold Corso in München angetroffen. Es wurde eine geradezu unheimliche Begegnung der Dritten Art: So bezeichnete der Bundestagsabgeordnete Florian Post meine Frage zum Politischen Islam als „idiotisch“. Es sei eine „üble, blöde Propaganda, an Dummheit nicht zu überbieten“, dass der Politische Islam in Deutschland bereits die Gesetzgebung bestimme. Von Gegengesellschaften und Scharia-Richtern scheint dieser typische SPDler noch nie etwas gehört zu haben. Zusätzlich zu seiner völligen Ahnungslosigkeit beleidigte er mich mehrfach als „Idiot“. Schon Mitte März hatte er sich bei einer Islam-Aufklärungs-Kundgebung der BPE in München einer Diskussion zum Thema Islam entzogen, indem er voll bornierter Arroganz ausrief, dass er „nicht mit Deppen diskutiere“ [7].

In dem Video (oben) ist gut zu beobachten, wie sein unqualifiziertes Herumgemaule eher an einen ungebildeten Waldschrat ohne jegliche Kinderstube als an einen „Volksvertreter“ im Bundestag erinnert. Dieser beim Thema Islam völlig Faktenbefreite machte sich auch noch mit geradezu unerträglicher Aufgeblasenheit darüber lustig, als ich ihm mitteilte, dass seine Verhaltensauffälligkeit unsere gut 100.000 Zuschauer sehr interessieren werden. So grinste er hämisch und bestritt glatt, dass wir eine so hohe Resonanz haben.

Nun, drei Tage nach Veröffentlichung hat das Video auf Youtube bereits 97.600 Zuschauer (Stand Mittwoch 16 Uhr) und die Sechsstelligkeit dürfte sehr bald überschritten werden, wenn es auch PI-NEWS-Leser ansehen und weiterverteilen.

Der zweite Spezialdemokrat, den wir am Samstag vor die Linse der PI-NEWS-Kamera bekamen, war Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter, der sich strikt weigerte, unsere Frage nach seiner Sichtweise auf den Politischen Islam zu beantworten. Mit uns spreche er nicht, meinte er mit der verinnerlichten Überheblichkeit, die einem SPD-ler in 71 Jahren nur mit kurzen Unterbrechungen durchgängiger roter Herrschaft über das Rathaus wohl schon zu Kopfe gestiegen sind. Aber selbst Münchens mehrheitlich grünlinks tickende Bürger weigern sich zusehends, diese Schrott Partei Deutschlands zu wählen, was am Dienstag auch Titelthema bei der Abendzeitung war:

[8]

Bald dürfte es Grabreden für diese in unserer heutigen Zeit überflüssige Partei geben. Vermissen wird man diese Lachnummer, deren Vorsitzende Andrea Nahles häufig wie ein pubertäres Ätschi-Bätschi-Quietsche-Entchen herumquakt und deren Nachfolger wohl das abgehalfterte EU-Fossil Martin Schulz wird (PI-NEWS berichtete) [9], mit Sicherheit nicht.

Die Zeiten, in denen sich unter SPD-Politikern große Persönlichkeiten befanden, sind lange vorbei. Ein Helmut Schmidt hätte als Hamburger Bürgermeister seine Stadt beim G20-Gipfel niemals zur Spielwiese von linksextremen Straßenterroristen von „Anti“-Faschisten werden lassen wie es Olaf Scholz tat. Mit Schmidt stand ich übrigens 2008 auch im brieflichen Austausch über die Gefährlichkeit des Korans. Er war offen und beschäftigte sich mit den Fakten, auch wenn er es in seinem fortgeschrittenen Alter dann nicht mehr öffentlich thematisierte.

[10]

Ein hätte als Parteivorsitzender auch niemals die „Macht hoch die Tür“-Politik von Angela „Der Islam gehört zu Deutschland“-Merkel unterstützt, um hunderttausende Kulturfremde unkontrolliert ins Land hineinzulassen. 2005 stellte er unmissverständlich fest:

[11]

Auch ein Willy Brandt, der 1973 den Anwerbestopp für „Gastarbeiter“ aus der Türkei verfügte, hätte bei diesem geradezu suizidären Wahnsinn der massenhaften Flutung unseres Landes mit Fundamental-Mohammedanern nicht mitgemacht. Aber heutzutage gibt es bei der SPD auf den entscheidenden Politikfeldern nur noch unqualifizierte Luschen. Es ist mehr als bezeichnend, dass es dieser eher „Scharia Partei Deutschlands“ zu nennende armselige Haufen schon drei Mal versucht hat, sein hochkompetentes Mitglied Thilo Sarrazin auszuschließen, obwohl jener im Gegensatz zu ihnen die Wahrheit über den Islam sagt.

Der Weg in den eigenen Untergang ist bei den Spezialdemokraten mit hochmütiger Überheblichkeit, faktischer Ahnungslosigkeit zum Islam und primitiven Beleidigungen gepflastert. Gute Reise unter die 5%-Hürde!


Michael Stürzenberger
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PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [5] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [6]

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Tunesischer Moslem Mohamed J. will Kölner Dom „kaputtmachen“

geschrieben von byzanz am in Islam,Justiz,Migrantengewalt | 93 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Vor dem Kölner Landgericht muss sich derzeit der tunesische Moslem Mohamed J. verantworten, der im Streit auf einen Bekannten eingestochen hatte. Im Zuge der richterlichen Befragung äußerte er am Montag, dass er die Kölner Kathedrale „kaputt machen“ wollte. Diese Aussage ist nichts Ungewöhnliches, denn Kirchen sind in der islamischen Welt immer wieder Ziel von Anschlägen. Auch in Europa, wo sich der Islam immer stärker ausbreitet. In Frankreich beispielsweise wurden im vergangenen Jahr jeden Tag zwei Kirchen geschändet [12], da sie aus islamischer Sicht Symbole der verhassten „Ungläubigen“ sind. In diesem Jahr geht es unvermittelt weiter: So wurden in der ersten Februarhälfte mindestens zehn Kirchen attackiert [13]. Es werden zwar nicht alle Anschläge, Beschädigungen, Verwüstungen und Schändungen von Moslems durchgeführt, da es auch profanen Raub gibt. Auch christenfeindliche Linksextremisten haben ein Motiv. Aber der Islam besitzt ein klares Feindbild, was oft zu diesen Attacken führt.

Die Aussage des tunesischen Moslems, der bezeichnenderweise auch noch den Namen seines islamischen „Propheten“ trägt, der dutzende christenfeindliche Befehle im Koran festlegte, geschah am gleichen Tag wie der Brand von Notre Dame. Das wirkt wie eine Vorankündigung, was PI-NEWS auch schon am Montag erwähnte [14]. Es gibt zwar keine Verbindung und bisher geht man in Paris von einer Panne bei den Renovierungsarbeiten aus. Aber es wäre im Zuge der Ermittlungen eigentlich unerlässlich, sämtliche Bauarbeiter auf einen islamischen Hintergrund zu prüfen, denn das Tatmotiv im Sinne des politischen Islams ist viel zu naheliegend, als dass man es aus Vermeidung eines „Generalverdachtes“, aus Angst vor Vorwürfen einer „fehlenden Toleranz“ oder eines „mangelnden Respektes“ vor einer vermeintlichen „Weltreligion“ lieber außer Acht liegen lässt.

Auch weitere Aussagen des Mohammedaners lassen tief in die islamische Denkwelt blicken: So weigerte er sich trotz Strafandrohung, seine islamische Kopfbedeckung abzunehmen und bekräftigte, dass für ihn nicht das deutsche Gesetz zähle, sondern nur die Scharia. Im Vorfeld der Verhandlung habe er laut Kölner Express [15] seinen Strafverteidiger sogar mit dem Tod bedroht, da er mit der Polizei zusammenarbeite. Mohamed kündigte auch an, dass er sich nach der Entlassung aus dem Gefängnis den Gürtel um den Bauch schnalle, explodieren lasse und alle mitnehme. Denn sein Ziel sei es, ins Paradies zu kommen.

Vor Gericht landete der Moslem wegen versuchten Totschlags, da er einen Bekannten mit einem Messer attackiert hatte. Zuvor hatte er auf Facebook den Islamischen Staat verherrlicht und gleichzeitig auch das spätere Opfer mit der islamischen Terror-Organisation in Verbindung gebracht, worüber sich jener offensichtlich ärgerte. Mohamed sagte vor Gericht aus, dass es anschließend ein Handgemenge gegeben habe, in dessen Zuge er mit Pfefferspray besprüht worden sei. Dann habe sein Kontrahent zu einer „Kopfnuss“ ausgeholt, woraufhin er dann sein Messer aus dem rechten Ärmel gezogen und zugestochen habe. Töten aber habe er ihn aber nicht wollen, wie der Kölner Express in einem vorherigen Artikel berichtete [16], denn dann hätte er das Messer „in ihn hineingesteckt“ und „nochmal rumgedreht“. Er hätte auch ohne weiteres die Möglichkeit gehabt, ihm „die Kehle durchzuschneiden“ und ihn „schlachten“ können.

Vor Gericht steigert sich der Mohammedaner, dessen Aussagen von einer Dolmetscherin übersetzt werden mussten, immer mehr in seine Wut hinein und äußerte schließlich:

„Wenn ich zurückdenke, dann hätte ich ihm lieber die Kehle durchgeschnitten und den Kopf mitgenommen.“

Vor Gericht verteidigte sich der Moslem selbst. Sein Pflichtverteidiger sei nach der Beobachtung des Express-Reporters Hendrik Pusch durch die Drohungen „eingeschüchtert“. Er scheint tatsächlich voller Angst vor dem gewalttätigen Moslem zu sein, denn er sagte zum Prozessauftakt, dass er sich „aus Respekt“ zurückhalte.

Aber hinter den Kulissen scheint er den Moslem trotzdem noch zu beraten, denn nach einer Prozesspause relativierte der Angeklagte, dass die Anschlagspläne auf den Dom, die er einem Bekannten anvertraut hatte, „nicht ernst gemeint“ gewesen seien. Vielmehr wolle er das Weiße Haus in Washington in die Luft sprengen, hätte aber nicht die Mittel dazu. Deutschland sei nicht sein Feind, sondern Israel und die USA.

Der Prozess wird fortgesetzt. Es bleibt spannend, was der Moslem noch so alles herausplaudert, denn er meinte, er sitze jetzt ja ohnehin schon im Gefängnis. Das dürfte dann noch weitere ehrliche Bekenntnisse „Inside Islam“ zu Tage bringen. Kommentar hierzu von PI-Leserin Babieca:

„Daß man diese degenerierten, brutalen, fanatischen, gewalttätigen, sadistischen Islammassen aus ihren Islamhöllen nach Deutschland, nach Europa gelassen hat, ist DAS Verbrechen des – je nachdem, ab wann man zählt – 20. oder frühen 21. Jahrhunderts.“

Und das ganze Ausmaß dieses Verbrechens wird sich in den kommenden Jahren mit seiner vollen dem Islam innewohnenden Wucht zeigen. Außer geschichts- und faktenkundigen Islamkennern ahnt in unserem Land kaum jemand – schon gar nicht die politischen Verursacher des Problems – was auf unser Land für eine immense Katastrophe zurollt..


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [5] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [6]

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Minden (NRW): Arzt will nur mit Männern zusammenarbeiten

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands | 165 Kommentare

Wie die Neue Westfälische berichtet [17], erheben gleich mehrere Angestellte des Johannes Wesling Klinikums Minden schwere Vorwürfe gegen die dortige Klinikleitung, weil diese den Wunsch eines aus dem Nahen Osten stammenden Arztes toleriere, nicht mit weiblichen Kollegen operieren zu wollen. „Ich habe mehrfach erlebt, wie der Arzt mich und weitere operationstechnische Assistentinnen aus dem Operationssaal geworfen hat, weil er nicht mit Frauen zusammenarbeiten möchte“, wird eine Mitarbeiterin zitiert.

Der AfD-Landessprecher und Vorsitzende der Kreistagsfraktion AfD Minden-Lübbecke, Thomas Röckemann, erklärt dazu: „Dieser Fall verdient höchste Aufmerksamkeit, denn eine Diskriminierung wegen des Geschlechts verstößt gegen das Grundgesetz. Das dürfte auch der Klinikleitung bewusst sein, die sich anscheinend in einem politischen Toleranzdilemma befindet. Hier darf es jedoch keinen Spielraum für Interpretationen geben! Wir wollen fortan keine getrennten Kliniken für Männer und Frauen schaffen, um es importierten Scharia-Ärzten recht zu machen.“

Röckemann fordert Landrat Niermann auf, die Angelegenheit zur Chefsache zu machen oder zurückzutreten: „Dr. Niermann ist ein typischer Prediger der Vielfalt. Religiös-kulturelle Konflikte, vor denen die AfD immer gewarnt hat, haben Sozialdemokraten wie er stets als blinden Rassismus diffamiert. Wie steht Niermann nun dazu, dass ein offenbar muslimischer Migrant, anscheinend den OP-Saal nach Geschlechtern segregiert, während die betroffenen Frauen der Diskriminierung bezichtigt werden sollen?“

Die AfD-Kreistagsfraktion hat dem Landrat als verantwortlichen Leiter des Verwaltungsrates der Mühlenkreisklinike folgende Fragen zu diesem Sachverhalt gestellt:

Röckemann: „Mich interessiert zudem, ob die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung von Prof. Dr. Johannes Zeichen [18] stehen. Wenn der Landrat diese Fragen nicht beantworten kann oder will, ist es endgültig Zeit für seinen Rücktritt.“

Auch der Vorsitzende der AfD-Fraktion im NRW-Landtag, Markus Wagner, äußerte sich über seine Facebook-Seite zum Fall:

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Kinderehen: BGH und BVerfG prüfen Scharia-Recht

geschrieben von PI am in Islamisierung Deutschlands,Justiz,Scharia | 209 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | „Ehe“ man sich’s versieht, beginnen höchste deutsche Gerichte mit der schrittweisen Umsetzung des UN-Migrationspaktes in deutsches Recht, denn Scharia-Recht bricht deutsches Recht. Die Durchsetzung von althergebrachten Gesetzesanwendungen soll weiterhin für autochthone Deutsche gelten, insbesondere deutsches Steuerrecht und das umfangreiche Steuerstrafrecht.

Eine Islamisierung findet (nicht) statt: Zur Bekämpfung von „Kinderehen“ hatte der Bundestag im vergangenen Jahr ein Gesetz beschlossen, nach dem das Alter für die Ehemündigkeit auf 18 Jahre heraufgesetzt wurde. Bisherige locker gehandhabte Ausnahmen durch Entscheidungen von Familiengerichten sind seitdem juristisch nicht mehr möglich. Diese Schutznorm zugunsten Minderjähriger stand nun auf dem Prüfstand des BGH.

Der Bundesgerichtshof wollte in dieser kultursensiblen Frage jedoch nicht mehr selbst entscheiden und hat zur Rechtssicherheit eine höhere Instanz, das mittlerweile durch-und-durch-rot-grün-politisierte Bundesverfassungsgericht angerufen. Der Bundesgerichtshof selbst hält die deutschen Vorschriften zum Kinderehe-Verbot für „verfassungswidrig“. Soviel richtungsweisende Präjudiz schon mal vorab (AZ: XII ZB 292/16).

Insbesondere steht bei der Karlsruher Willkommensjustiz die Frage im Raum, inwieweit „rechtmäßig im Ausland“ geschlossene Goldstück-Kinderehen in Deutschland nicht doch wirksam sein könnten.

BGH: Vor Scharia-Gericht „rechtmäßig geheiratet“

Im konkreten Fall ging es um ein syrisches „Flüchtlingspaar“, welches im August 2015 (sic!) über die Balkan-Route nach Deutschland „geflohen“ ist. Das Paar hatte laut Gerichtsaktenlage zuvor im Februar 2015 „vor einem syrischen Scharia-Gericht rechtmäßig geheiratet [19]“, wie auch alle deutschen Mainstreammedien ehrfurchtsvoll nach-kolportieren. Der Ehemann war zum Hochzeitstag 21 Jahre alt, seine neue „Ehefrau“ war mit 14 Jahren noch minderjährig. Nach deutschem Recht wäre der „Bund fürs Leben“ damit nicht gültig – das sei nach aktuellster Einschätzung des BGH aber grob „verfassungswidrig“.

In Deutschland angekommen, wurde das „Junge Glück“ nach ihrer Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung in Schweinfurt jedoch getrennt. Die minderjährige „Gattin“ wurde in einer Jugendhilfeeinrichtung für weibliche, minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge untergebracht (ca. 6.000 Euro pro Monat für den braven Steuermichel). Das Jugendamt Aschaffenburg wurde auf Steuerzahlerkosten zum Vormund bestellt. Dem Ehemann war der konkrete Aufenthaltsort seiner Scharia-Angetrauten jedoch unbekannt. Die jungvermählte Minderjährige wollte sich bei ihrem Eigentümer jedoch weder via Facebook, Twitter, Social Media melden – sie wusste warum – Honeymoon isch over …

Zudem handelte es sich in diesem Fall um eine bei Merkelgästen beliebte Endogamie-Ehe, Cousin-&-Cousine (Scharia: Bint’amm-Ehe = halal). Der eingetragene Beischlaf-Besitzer/„Bluts-Verwandte“ beantragte daher durch seinen steuerfinanzierten Asylanwalt die „Überprüfung der Inobhutnahme“ und die „Rückführung der Frau“ – allah-dings nicht nach Syrien, sondern in die gemeinsame Ehewohnung in Nordbayern. Das Amtsgericht ordnete bereits submissiv an, dass der Ehemann an den Wochenenden „vom Jugendamt begleiteten Umgang“ mit seiner Kindfrau haben könne. Auf diese Ménage à trois mit dem Jugendamt wollte sich der deutsche Neubürger aber nicht einlassen.

„Einzelfall“-Prüfung

Die deutschen Jugendschutz-Behörden werteten die in Syrien geschlossene Ehe des Paares zunächst als verbotene Kinderehe. Die deutschen Regelungen sehen generell vor, dass eine Ehe vor dem 16. Lebensjahr nicht rechtswirksam eingegangen werden kann, egal ob nach europäischem Recht, Ehe-für-Alle-Recht oder neu-deutschem schickem Scharia-Recht!

Der BGH stellte deshalb fest, dass der Umgang des Ehemannes mit seiner Frau von der Wirksamkeit der in Syrien geschlossenen Ehe abhänge. Dem stehe das gesetzliche generelle Verbot von Kinderehen dummerweise entgegen. Das Bundesverfassungsgericht soll daher prüfen, ob hinsichtlich der „Wirksamkeit einer Kinderehe“ nicht unbedingt eine „Einzelfall“-Prüfung vorgenommen werden müsse. Anderenfalls könne insbesondere der im Grundgesetz verankerte „Schutz der Ehe und Familie“, aber natürlich auch der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein. Denn auch nach den – allerdings „nicht verpflichtenden“ – Ausführungen des UN-Migrationspaktes dürfen Migranten in den neuen Gastländern in ihrer bisherigen Rechtsstellung keinesfalls „diskriminiert“ werden.

Missbrauch der Gerichte zum Missbrauch von Kindern

Nun muss also Merkels „Aus-Illegalität-Legalität-machen-Geheimwaffe“ Andreas Voßkuhle die Kohlen aus dem Feuer holen. Wie wird das Bundesverfassungsgericht mit seinen dunkelroten Marsch-durch-die-Institutionen-Schergen wohl entscheiden? Den Gesinnungsgenossen Daniel Cohn-Bandits [20] und der ebenso kindersex-besessenen [21] „Erzieher“-Gewerkschaft GEW (u.a. „Murat spielt Prinzessin [22]“) könnte eine weitere faktische Frühsexualisierung durchaus ins politische Konzept einer weltoffenen, „rechtstoleranten“ und enttabuisierten neuen deutschen Gesellschaft passen. Im Zuge des Historisch einzigartigen Experiments müssen Verwerfungen akzeptiert werden, auch auf dem Rücken von Kindern … vorrangig aber „völkischen“ deutschen Kindern [23]: Ene-mene-muh-und raus bist Du.

Praktizierte Kinderliebe stand seit jeher im Fokus von Pädo90/DieGRÜNEN, auch wenn die Jugendorganisation der Baby-Mörder-Partei SPD derzeit gerne schuldstolz über „rechtlose“ deutsche Kinderleichen geht. Der Geburtendschihad wird das tödliche Manko wohl demographisch bereinigen …

Wichtig ist es im Fall einer ähnlichen Entscheidung des BVerfG, wie sie der BGH heute traf, alle Willkommensverbrecher aus den höchsten gleichgeschalteten Justizkreisen des Merkelsystems zur internationalen strafrechtlichen Verantwortung zu ziehen, gerne auch mit „Einzelfall“-Prüfung im Rahmen von „Nürnberg 2.0.“ Wenn Missbrauch von Männern an Kindern verboten ist, MÜSSEN die Beihelfer und Anstifter dazu vor ein internationales Strafgericht, da hilft auch keine Scharia-Exkulpation!

Es stellt sich die durchaus berechtigte Frage: Wo bleiben die zahlreichen steuerfinanzierten NGO-Kinderhilfsorganisationen? Wo bleibt der #Aufschrei? #metoo ? Wo die #houseofone-seligen so genannten „Kirchen“ ? Kardinal Murx 2.0? Kind-Bett-Fort-Strohm? SOS Kinderdorf Deutschland !

Ahmed aus Pinneberg hat auch schon zwei gerichtlich anerkannte Ehefrauen, eine davon bereits mit 14 Lenzen geehelicht – nach anerkanntem Scharia-Recht ! Mit demselben Argument auf exterritoriales Familienrecht, Gleichbehandlungsgrundsatz, „Anti-Diskriminierung“ und freie Religionsausübung werden BGH & BVerfG wohl künftig auch hinduistische Witwenverbrennungen („Sati“) am Stadtplatz von Aschaffenburg per Ordre-de-Mutti anordnen. Holt schon mal die Scheiter, beim Shaitan!!

BILD titelt am Freitag [24] wieder unschuldig und in völliger Ahnungslosigkeit über die Rechtskonsequenzen:

„Bundesverfassungsgericht muss entscheiden – Verstößt Verbot von Kinderehen gegen das Grundgesetz?“

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Muslimische Frauen schließen Mann vom Eltern-Kind-Baden aus

geschrieben von PI am in Islam-Apartheid,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands | 162 Kommentare

Von SARAH GOLDMANN | Das Frauenbild und das Männerbild haben sich seit den 60er und 70er Jahren gewandelt. Die Frau ist nicht allein für die Kinder zuständig, der Mann nicht allein für den Beruf. Elternzeit wird immer mehr auch von Vätern genutzt, Väter schieben Kinderwagen und wechseln Windeln auf Toilettenräumen, die ihnen gemeinsam mit den Frauen zustehen. Väter machen mit beim Babybaden, unter dem Beifall der Frauen, in der Regel. Einer, der sich so eingebracht hat, war ein Vater aus Bremen, Tim. Die BILD [25] berichtet über sein rühriges Engagement beim Mutter-Kind-Treff Bremen-Tenever:

„Ich bin gerade in Elternzeit und begleite meine Tochter schon seit Wochen zu dem Mutter-Kind-Treff im Haus der Familie.

Meine Frau bleibt daheim, weil sie unser zweites Kind stillt. Die anderen Frauen waren begeistert, endlich ein Vater in ihrer Mitte.“

Letzte Woche sollte es dann mit dem ganzen Kurs ins Teneverbad zum Schwimmen gehen. Papa Tim kaufte noch Schwimmwindeln für seine Tochter. Dann kam der Anruf von Treff-Leiterin Svantje K. BILD liegt das Ton-Dokument vor, K. hinterlässt auf der Mailbox von Amelia-Sophies Vater folgenden Text:

„Ich wollte dir Bescheid geben: Wir sind ja am Mittwoch alles Frauen. Und es sind auch muslimische Frauen dabei. Deswegen wäre es gut, wenn deine Frau kommen würde. Du kannst dann leider nicht kommen. (…) Ich hoffe auf dein Verständnis!“

Tim hat das nicht verstanden, was gäbe es auch zu verstehen? Dass es schlecht ist, wenn er als Mann einen Blick auf die nackten Handgelenke wirft oder auf die Kniescheiben der Weiber oder auf ein Büschel Haare, das ihnen irgendwo heraussteht?

Kopfkino von Muslimas und ihren männlichen Lehrmeistern: Ein (nichtmuslimischer) Mann würde sie und ihre Füße und Beine und Arme und Haaransätze anstarren, anstatt auf seine 2-jährige Tochter aufzupassen. Und dann kommt Allah und bestraft sie ganz hart dafür, die Muslimas, denn Allah ist hart im Strafen.

Oder, auch gerne verwandt, selbst von Uralten, die selbst ein Triebtäter herauswürgen würde: Die Bedeckung würde sie vor vor Belästigung retten [26] und natürlich erst recht und besser noch, wenn erst gar kein Mann da ist. Sonst straft Allah sie mit dem Mann als Werkzeug seiner hart im Strafen befindlichen Neurose.

Mit Rationalität kommt man ihnen nicht bei. Da müssten sie auch ihren muslimischen Mackern, Brüdern und Onkeln und Vätern verbieten, in Freibädern und Badeseen die anderen Frauen anzuglotzen, während die eigenen sich um die Kleinen kümmern, angezogen.

Doch zurück zu Tim. Tim beschwerte sich. doch Svantje K., die Leiterin der Elterngruppe, wollte sich nicht äußern, warum eigentlich nicht?

BILD hakte nach bei Svantje K. Doch die wollte sich nicht äußern und verwies an den Träger der Einrichtung, die Sozialbehörde. Deren Sprecher David Lukaßen (37) sagte gegenüber BILD: „Wir wollen mehr Väter in den Eltern-Kind-Gruppen. Wir wollen auch, dass Väter häufiger in die Elternzeit gehen. Sie sollen natürlich mit muslimischen Eltern gemeinsam am Kinderschwimmen teilnehmen. Was dort praktiziert wurde, ist grundsätzlich nicht die Linie unseres Hauses.“

Lukaßen will die Verantwortlichen zur Rede stellen. Vielleicht dürfen Papa und Tochter in Zukunft dann doch mitschwimmen …

Die Verantwortlichen zur Rede stellen, da gäbe es viele. Zuerst Mohammed, den „Propheten“, der sich den ganzen jeder Vernunft Hohn sprechenden Unsinn ausgedacht hat. Dann diejenigen, die selbstverschuldet und gerne in die von Allah (Mohammed!) diktierte Unmündigkeit gingen und ihrem Führer blind folgen. Zuletzt diejenigen, die eigentlich kritisch erzogen sein sollten in den letzten Jahrzehnten an deutschen Schulen und doch in ihrer Verzagtheit und Feigheit es dulden, dass Leute, die sich unzivilisiert benehmen, der zivilisierten Mehrheit ein archaisches Rollenverständnis aufzwängen, dass man hierzulande schon längst überwunden glaubte.

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5159 Euro für ein Kopftuch und keinen Tag Arbeit …

geschrieben von dago15 am in Islamisierung Deutschlands,Justiz,Scharia,Schule | 113 Kommentare

Von PETER BARTELS | Die Gallier kannten nur eine Angst – dass ihnen der Himmel auf den Kopf fällt! Gegen Deutschlands Richter hätte nicht mal der Zaubertrank von Miraculix geholfen. Die Götter in den schwarzen Roben haben den Himmel einfach abgeschafft …

Eine Muslimin kriegt 5159 Euro Gehalt, obwohl sie keine Stunde gearbeitet hat. Grund: Sie wollte ihr Kopftuch nicht abnehmen … Ralf Schuler darf es in seiner sterbenden BILD [27] so auf den Punkt bringen:

Christliche Kreuze müssen nach dem ‘Kruzifix-Urteil’ in Klassenzimmern abgenommen werden, wenn es irgendwen stört … Christliche Kirchen können nicht darauf bestehen, dass ihre Mitarbeiter Christen sind … Aber das Land Berlin muß nun sogar eine Entschädigung zahlen, weil in einem säkularen Staat ein Arbeitgeber sich erlaubt, das Abnehmen des Kopftuchs zu verlangen … Den Richtern war es egal, dass die Berliner Schule Kopftücher [verboten hat] …

Irgendein Polit-“Schäl” hat Schulers Kommentar an dieser Stelle garantiert passend geschwurbelt: Im Kommentar-Original steht nicht “verboten”, sondern nach Art der Wattebäuschchenwerfer in vorauseilendem Kadavergehorsam seiner Herrin Merkel gegenüber: “… AUS GRÜNDEN DER NEUTRALITÄT NICHT ERLAUBEN MÖCHTE”. Und derselbe Polit-Schäl hat wohl auch “Christliche Kirchen” reinredigiert, obwohl keine Sau “moslemische und buddhistische Kirchen” kennt. Je nun, Klippschule und Gymnasium sind halt auch nicht mehr das, was sie mal waren …

Dabei ist die Kopftuch-Klunte nicht mal Lehrerin, nur eine sogenannte “Quereinsteigerin”, Beruf: Informatikerin! Bei einem “Casting” (vor 148 Jahren: Bewerbungsgespräch) hatte sie sich mit Kopftuch als “Berufsschullehrerin” beworben. Als sie sich weigerte, auch für andere Schularten (Grund-, Realschule, Gymnasium) das Kopftuch abzulegen, wurde sie als “weniger qualifiziert als die Konkurrenz” (BILD) [28] abgelehnt. Die erste Instanz, Arbeitsgericht Berlin (wirklich!) bestätigte offenbar in einem Anfall von Recht und gesundem Rechtsempfinden die “Casting”-Entscheidung …

Die Kopftuch-Koranerin kniete sich mit Hilfe ihres juristischen Beistands (natürlich auf Kosten der Ungläubigen, also Christen!) in die zweite Instanz, Landesarbeitsgericht Brandenburg. Und hier urteilten die Richter, wie die Scharia befielt: Das “Neutralitätsgesetz” darf nur angewendet werden, wenn durch das Kopftuch “tatsächlich eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens zu erwarten sei”. Urteil (wieder BILD): “Anderthalb Monatsgehälter (5159 Euro) Entschädigung. Wegen Diskriminierung”. Gut, wenigstens wissen wir jetzt, dass eine Hilfs-Berufsschullehrin im bankrotten rot-grün-roten Berlin 3.439,33 Euro im Monat kassiert. Natürlich Steuergeld vom Pack …

Und wir wissen auch: Losfahren reicht nicht Amri … Erst wenn Du mit deinem LKW elf Ungläubige am Berliner Weihnachtsmarkt erschossen und totgefahren hast, kommt der/die Richter/In und macht “Du, Du!! Darfst Du aber eigentlich nicht …”

BRANDENBURG? Fontane war mal, lange her. Seit Ulbricht, Honecker und Gysi ist Brandenburg das Kernland der SED- und LINKS-Genossen. Okay, heute kämpft da die AfD unverdrossen, ist auch schon fast ganz nach vorn geschossen. Aber der LINKE Kader-Auftrag bleibt: Die BRD muss weg, egal wie, Hauptsache die Kapitalisten zahlen uns. Und ihr eigenes Schafott …

RICHTER? Früher Roland Freisler, Bendlerblock. Dann Hilde Benjamin, Stasi-Genickschuss. GRUNDGESETZ? Christlich Abendländisch? Strafgesetz? Zivilrecht? Der Marsch durch die Instanzen seit 1968 war weit und lang. Aber der Muff von 1000 Jahren unter den Talaren ist raus: Kinder-Ehe, Cousin & Cousine, Kreuze raus, Halbmond rein. Salomon war selten. Scharia immer mehr, bald immer…

Sind Richter besondere Menschen? Essen sie anders? Trinken sie anders? Leben sie auf einem anderen Planeten? Nein, sie fressen, saufen, furzen und f … wie alle Menschen. Sie haben ihre Kneipen, ihre Konsorten und ihre Kabine. Aber ihre Wahlzettel sind meistens rot oder grün gerastert. Nur tagsüber sind sie Schwarz. Wenn sie die Kutte anziehen und “Recht” sprechen. Sie sind die Todesraben Deutschlands, jetzt Einig Merkelland. Migranten, Migranten-Mafia, Migrantenpakt – die fünfte Kolonne trägt sogar längst Rote Roben. Und alle haben ihren Pilatus intus – die Schüssel mit dem Wasser für unschuldige Hände.

Das Pack zahlt nicht nur die die gepfefferte Strafe für die abgelaufene Parkuhr, es blecht auch das satte Gehalt der Götter in Roben. Und die “Staatsknete” kann sich sehen lassen, egal ob Türke, Palästinenser oder Libanese. Schon darum geht “Salomon” eigentlich gar nicht – der war ja Jude. Und Chesterton, der mit dem gesunden Menschenverstand, auch nicht. Der war Christ …


Ex-BILD-Chef Peter Bartels.
Ex-BILD-Chef Peter Bartels.

PI-NEWS-Autor Peter Bartels [29] war zusammen mit Hans-Hermann Tiedje zwischen 1989 und 1991 BILD-Chefredakteur. Unter ihm erreichte das Blatt eine Auflage von 5 Millionen. In seinem Buch „Bild: Ex-Chefredakteur enthüllt die Wahrheit über den Niedergang einer einst großen Zeitung“ [30], beschreibt er, warum das einst stolze Blatt in den vergangenen Jahren rund 3,5 Millionen seiner Käufer verlor. Zu erreichen ist Bartels über seine Facebook-Seite [31]!

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München: Syrische Familie folterte Tochter wegen unislamischem Verhalten

geschrieben von byzanz am in Frauen,Hassreligion,Islam,Scharia | 117 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Die Leiden der jungen Lela mitten in München: Weil das 16-jährige syrische Mädchen einen Freund hatte, wurde sie von ihrer eigenen Familie wochenlang gequält und gefoltert. Die strenggläubige Familie setzte den ganzen Hass der koranischen Gewalt-Befehle gegen unfolgsame Frauen und un-islamisches Verhalten konsequent um. Sogar gegen die eigene Tochter, was den ganzen Umfang des ideologischen Giftes gut beschreibt, das vom „Propheten“ Mohammed über das „Heilige Buch“ in die Köpfe von Vater Mohamed und Bruder Mohamad floss: Sie traten dem bedauernswerten Mädchen gegen Kopf und Gesicht, drohten ihr an, den Kopf abzuschneiden, ließen sie hungern und dürsten.

Die Mohameds kündigten dem bedauernswerten Mädchen auch an, sie nach Syrien zu verschleppen und dort an einen Moslem zwangszuverheiraten. Zudem befahlen sie ihr, mit ihrer Zunge das Klo auszulecken. Mutter Rhana ließ die Folterei wochenlang zu, erst bei der totalen Erniedrigung mit der Toilette machte sie nicht mehr mit. Das war dann wohl selbst einer folgsamen moslemischen Ehefrau zu viel.

Gerade im Verhalten zu ihren eigenen Töchtern zeigen fundamentale Moslems immer wieder, wie jegliche Nächstenliebe sogar zu dem eigenen Fleisch und Blut abstirbt und in brutalen Tötungstrieb umgewandelt wird. Die Natur hat die innige Liebe zu den eigenen Kindern schon aus dem Überlebensprinzip als ganz starken emotionalen Faktor entwickelt. Ein Vater würde normalerweise NIEMALS seine eigene Tochter töten und ein Bruder nicht seine Schwester. Der Islam würgt dies aber ab und verwandelt auch nach außen freundliche Menschen oftmals in eiskalte Killermaschinen.

Eines von unzähligen Beispielen aus Schweinfurt nahe meiner Heimatstadt Bad Kissingen: Dönerbudenbesitzer Mehmet Ö., der immer nett zu seinen Kunden war, erstach eines Nachts seine 15-jährige Tochter Büsra in einem regelrechten Blutrausch mit 68 Stichen [32], da auch sie, wie Lela und weitere knapp 200 festgestellte „Ehrenmord“-Opfer in Deutschland, einen vorehelichen Freund hatte. Im Verhör sagte der Tochtermörder aus, dass sie nicht den „muslimischen Weg“ [33] gehen wollte und er sie deswegen „erlöst“ habe.

Im Münchner Fall landete die mohammedanische Folter-Familie vor Gericht. Einige Zeitungen berichteten darüber und brachten dabei allesamt das Kunststück fertig, das böse I-Wort konsequent zu vermeiden. Laut BILD [34] hielt der Richter der Islam-Familie im Gerichtssaal in einer flammenden Ansprache ihre „Kultur“ vor:

„Sie leben seit sechs Jahren in diesem Land. Sie können kein Deutsch, sitzen nur zu Hause, nehmen nicht am Leben teil. In Ihrer Kultur hat die Frau einen geringeren Stellenwert als der Mann. Das ist bescheuert.“

Und weiter: „Das habe ich in 15 Jahren so noch nicht erlebt. Drei Tage wird sie krasser Psychofolter ausgesetzt, gedemütigt, entehrt. Diesen Teilaspekt Ihrer Kultur lehne ich ab. Sie haben Ihre Tochter wie einen Hund behandelt. Schämen Sie sich! Nur weil sie sich verliebt hat. Das ist verachtenswert.“

Die übelst misshandelte Tochter musste nicht vor Gericht aussagen. Vermutlich unter massivem Druck stehend, bat sie in einem Schreiben absolut scharia-konform, dass ihre Familie nicht im Gefängnis landen solle. So gab es für Vater Mohamed eine zweijährige Bewährungsstrafe, den Bruder Mohamad eine einjährige und die Mutter eine Verwarnung, zudem wurde sie zu einem Deutschkurs verpflichtet. Außerdem verhängte der Richter ein Kontaktverbot, wobei er wie die Verteidiger der mohammedanischen Quältruppe hofft, dass die Familie wieder zusammenfinde. Hochgradig naiv, genauso wie der Umgang unserer komplett wohlstands-degenerierten Gesellschaft mit dieser hochaggressiven Ideologie:

Peter Pospisil und Benedikt Stehle, die Verteidiger der Mutter und des Sohnes, hoffen, „dass die Familie wieder zusammengeführt werden kann“. Auch Richter Grain erklärte: „Ich hoffe, dass sie zurückkommt. Aber nicht als Hund, sondern als gleichberechtigte Person!“

Islam live mitten in München. Über diesen eindrucksvollen Fall aus den islamischen Abgründen berichtet auch die Süddeutsche Zeitung, mit dem äußerst bezeichnenden Detail, dass die beiden Mohameds offensichtlich keinerlei Unrechtsbewusstsein haben, denn sie besaßen die Dreistigkeit, auf der Anklagebank auch noch zu grinsen:

Es ist viel von Kulturunterschieden zwischen Syrien und Deutschland die Rede an diesem Vormittag im Saal A 225 am Münchner Amtsgericht. „Mit Kultur hat ihr Verhalten aber nichts zu tun“, stellt Richter Grain klar. Auf der Anklagebank sitzen Mohamed Said H., 66 Jahre alt, seine 50-jährige Ehefrau Rana K. und Sohn Mohamad H., 23 Jahre alt. Was bei der Anklageverlesung dem Zuhörer Entsetzen bereitet, veranlasst Vater und Sohn, an der ein oder anderen Stelle zu grinsen.

So verhalten sich Moslems, die ihr Verhalten absolut im Einklang mit ihrem islamischen Gesetz, der Scharia, sehen. Die Süddeutsche meldet weitere unfassbare Details [35] aus diesem „religiösen“ Abgrund:

Erst Mitte Januar vertraute sich Alia in der Schule einem Lehrer an, das Jugendamt wurde eingeschaltet und Alia in Obhut genommen. Trotzdem gelang es der Familie einige Tage später, sie vor der Schule abzupassen und quer durch Deutschland zu verschleppen. Der Plan des Vaters war, die Minderjährige in Syrien zu verheiraten. Erst als die Polizei Mohamed Said H. festnahm, gab die Familie Alia heraus. Mutter und Sohn sind wegen unterlassener Hilfeleistung und Freiheitsberaubung angeklagt, der Vater noch wegen Misshandlung Schutzbefohlener, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung.

Die totale Naivität und die völlige Ahnungslosigkeit der degenerierten westlichen Gesellschaft gegenüber der kompromisslosen und knallharten islamischen „Kultur“ wird in dem Urteil deutlich: Der Vater bekam ein Kontaktverbot und sollte er seiner Tochter zufällig auf der Straße begegnen, müsse er „ausweichen“. Das erinnert an den bekloppten Rat der Kölner SPD-Oberbürgermeisterin Reker, Frauen sollten „eine Armlänge Abstand“ halten, wenn sie vergewaltungswilligen Mohammedanern begegneten.

Einzigst der Staatsanwalt scheint laut tz [36] die akute Lebensgefahr zu ahnen, in der die junge Frau steckt, die sich als einzige in dieser syrischen Familie in die deutsche Gesellschaft integriert hat:

Staatsanwalt Ulrich hielt dagegen: „Lela muss um ihre Sicherheit fürchten und sich verstecken.“

Daher befindet sie sich auch an einem geheimgehaltenen Ort. In einer geistig gesunden Gesellschaft würde man den Vater, den Bruder und die Mutter zurück in ihr islamisches Heimatland schicken, wo sie sich ihrer „Kultur“ ungehemmt hingeben können. Gleichzeitig würde man sich intensiv um die Tochter kümmern, die als einzige die Chance hat, ent-islamifiziert zu werden, um sich zu einem vollständig integrierten Mitglied unseres freiheitlich-demokratischen Landes entwickeln zu können.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [5] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [6]

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China: Eine Million Moslems in Umerziehungslagern interniert

geschrieben von byzanz am in China,Islam | 139 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Auch China hat seine massiven Probleme mit dem Politischen Islam, der überall, wo er sich ausbreitet, die weltliche Macht zu erringen versucht – immer begleitet von Terroranschlägen, Vergewaltigungen, Gewaltexzessen und unendlichen Forderungen. Die zehn Millionen Uiguren, Angehörige eines islamisierten Turkvolkes, wollen in der chinesischen Provinz Xinjiang wie üblich ihren eigenen Islamischen Staat errichten, in dem dann alle Menschen vom Scharia-Gesetz kontrolliert werden.

China lässt sich dies allerdings nicht bieten und zieht konsequente Gegenmaßnahmen durch. Wie PI-NEWS im Mai berichtete [37], wurden bereits im Frühjahr 2017 die Verschleierung, Gebetsmatten und das Tragen „abnormal langer Bärte“ in der Öffentlichkeit verboten. Es folgte das Verbot des Koran [38] als „extremistisches“ Buch, woraufhin alle Moslems aufgefordert wurden, es bei den Behörden abzuliefern.

Mittlerweile sollen eine Million der offensichtlich besonders aggressiven und fundamentalen Moslems in Umerziehungslagern kaserniert worden sein, um die totalitäre Ideologie, die in Europa immer öfter mit dem Begriff „Politischer Islam“ umschrieben wird, aus ihren Köpfen herauszubekommen. Diese „Ent-Islamifizierung“ ähnelt der Entnazifizierung, die nach 1945 von den Alliierten in Deutschland vorgenommen wurde.

Aber die „Eliten“ in Deutschland sind noch meilenweit davon entfernt, dieses Problem auch nur ansatzweise zu erkennen. Das hat auch die Debatte „Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat“ am 11. Oktober im Bundestag gezeigt, die von der AfD beantragt wurde. [39] Kein Vertreter der Altparteien war bereit, sich mit der Gefährlichkeit des Politischen Islams auseinanderzusetzen, obwohl diese der AfD-Bundestagsabgeordnete Dr. Gottfried Curio mit einer faktisch fundierten Rede [40] ausführlich dargestellt hatte. Von den Vertretern der Altparteien kamen nur platte Sprüche wie „DEN Islam gibt es nicht“, „bei uns herrscht Religionsfreiheit“, „man kann den Koran unterschiedlich auslegen“, „auch in der Bibel stehen brutale Sachen“, „die AfD interpretiert den Islam wie Al-Qaida“ etc.pp.

Daher ist es auch kein Wunder, dass in der von den Grünen beantragten Bundestagsdebatte über „Menschenrechtsverletzungen“ in China am vergangenen Donnerstag die politisch korrekten und realitätsverweigernden Islamverharmloser der Altparteien heuchlerisch Solidarität mit den Uiguren aussprachen und die chinesische Regierung an den Pranger stellten. Allen voran die Grüne Margarete Bause, die von „willkürlicher Einsperrung“ und „schweren Menschenrechtsverletzungen“ sprach. Ihre Partei verlangt, die chinesische Regierung aufzufordern, alle Lager und Hafteinrichtungen zu schließen und alle Inhaftierten „bedingungslos freizulassen“. Epoch Times hat eine Videozusammenfassung [41] dieser verlogenen Debatte auf Youtube veröffentlicht.

Die chinesische Regierung verwahrt sich gegen diese Einmischung und stellt klar [42]:

Die chinesische Botschaft warf dem Bundestag daraufhin vor, die Realität in Xinjiang zu missachten: Die Maßnahmen dienten zur „Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus“. Das Schreiben schloss mit der Hoffnung, „dass die deutsche Seite das Anliegen und die Demarche (diplomatischen Protest) der chinesischen Seite ernst nehmen wird, um sicherzustellen, dass die deutsch-chinesischen Beziehungen sich auch weiterhin in die richtige Richtung entwickeln“.

Die FAZ berichtete am 18. Oktober [43] über die Vorgehensweise der Chinesen in diesen Umerziehungslagern:

Laut der neuen Sprachregelung sind die unzähligen Muslime, die zum Teil seit eineinhalb Jahren ohne richterlichen Beschluss hinter Mauern und Stacheldraht festgehalten werden, Nutznießer eines „kostenlosen Berufsbildungsprogramms“. Der Regierungschef und stellvertretende Parteichef von Xinjiang, Shokrat Zakir, hat das „Programm“ in dieser Woche in den höchsten Tönen gelobt und als erster Regierungsvertreter detailliert dazu Stellung genommen.

Damit reagiert Peking auf den von Menschenrechtlern erhobenen Vorwurf, dass in Xinjiang bis zu eine Million Muslime interniert sind, um sie per Gehirnwäsche ihrer religiösen und ethnischen Identität zu berauben und so in die chinesische Mehrheitsgesellschaft zu assimilieren. Bei Zakir klingt das freilich anders:

„Viele der Auszubildenden waren beeinträchtigt durch religiöses extremistisches Gedankengut und unterstellten ihr Handeln einer ,Religionsdisziplin‘ oder ,Familiendisziplin‘, die von Extremisten deformiert war. Nun haben viele Auszubildende erkannt, dass sie zuallererst Bürger der Nation sind.“

So schildert es der lokale Regierungsvorsitzende, der selbst der Minderheit der Uiguren angehört, gegenüber der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua.

Dank des Fortbildungsprogramms seien die „Auszubildenden“ nun in der Lage, ihre „Fehler“ zu erkennen. Worin die bestehen, sagt Zakir nicht. Er behauptet, sie hätten sich „geringfügiger Straftaten im Rahmen von Terror- oder Extremismusaktivitäten“ schuldig gemacht.

Die Chinesen argumentieren im Weiteren, dass durch die Assimilation der Moslems eine Stabilität geschaffen werde, in deren Zuge „menschliches Verhalten standardisiert“ werde. Dies scheint auch nötig zu sein, schließlich sind aus Xinjiang 300 Moslems zum Terroreinsatz in den Islamischen Staat gereist, wie Gudrun Eussner bereits im Februar 2015 meldete [44].

Wer die existentielle Bedrohung durch den faschistischen, menschenverachtenden, gewalt- und tötungslegitimierenden, kampf- und kriegsfordernden sowie die alleinige Macht beanspruchenden Politischen Islam leugnet, versündigt sich an seiner eigenen Bevölkerung und bereitet in einer völlig unverantwortlichen Weise den Weg für deren Untergang. 270 Millionen Tote durch den 1400 Jahre andauernden islamischen Djihad mit der brutalen Eroberung von 57 Ländern müssten eigentlich Warnung genug sein.

Es ist keine Frage, dass das kommunistische China mit der Einhaltung von Menschenrechten nicht viel am Hut hat. Man kann dort viel kritisieren, was auch der AfD-Abgeordnete Jürgen Braun in der Debatte bestätigte. Aber er fragte auch zurecht, warum sich die Grünen für die Aussprache im Bundestag ausgerechnet die Situation der Moslems heraussuchten.

Auch in Myanmar, wo Moslems durch Terror selbst die sonst so friedlichen Buddhisten zum konsequenten Durchgreifen veranlassten, schlagen sich die linksgrünen Beton-Ideologen einseitig auf die Seite des Islams. Für diese katastrophale Falsch-Beurteilung ist nicht nur das völlige Unwissen über die Ideologie des Politischen Islams verantwortlich, sondern vor allem auch die Gier nach moslemischen Wählerstimmen, mit denen man hierzulande die eigene politische Position festigen und langfristig an die Macht zu kommen versucht. Deswegen wollen die Grünen auch die Tore sperrangelweit für die mohammedanische Massenzuwanderung aus islamisch-Afrika und Arabien öffnen.

In Deutschland müssen sich erst apokalyptische Terroranschläge, abartige Gruppenvergewaltigungen, exzessive Raubzüge, massenhafte Messerattacken und bürgerkriegsähnliche Zustände auf den Straßen entwickeln, bis die politischen Verantwortlichen erkennen, dass nach dem verbrecherischen National-Sozialismus nun eine wesensähnliche Ideologie, die damals mit den Nazis auch einen Pakt zwischen Brüdern im Geiste [45] einging, Deutschland und Europa in seinen eiskalten Würgegriff zu nehmen beginnt.

Aber das Außenmännchen Heiko Maas wird bei seiner gerade stattfindenden China-Reise [46] jetzt sicher sein mahnendes Fingerchen haben, worüber die Chinesen angesichts dessen Realitätsblindheit wohl fassungslos den Kopf schütteln dürften.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger
PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [5] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Islamkritik muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: CZ5406000000000216176056, BIC: AGBACZPP. Oder bei Patreon. [6]

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Europäischer Gerichtshof: Islam-Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

geschrieben von byzanz am in Islamisierung Europas,Justiz | 190 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER und GERNOT TEGETMEYER | Wenn es um den islamischen „Propheten“ Mohammed geht, hat die Meinungsfreiheit ihre Grenzen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der die Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung von 47 europäischen Staaten in Bezug auf Verletzungen überprüft, hat am Donnerstag ein entsprechendes Ersturteil des Wiener Straflandesgerichts bestätigt.

Die in Wien lebende Angeklagte Elisabeth Sabaditsch-Wolff hatte im Jahr 2009 im Auftrag der FPÖ zwei Seminare zum Thema „Grundlagen des Islam“ am Freiheitlichen Bildungsinstitut („Gesellschaft für Politik, Kultur und Meinungsfreiheit“) gehalten, in denen sie die Ehe zwischen dem über 50-jährigen Propheten Mohammed und einem sechsjährigen Mädchen namens Aisha, die vollzogen wurde, als es neun Jahre alt war, angesprochen. Dies ist im Übrigen eine historische Tatsache, die von islamischen Quellen [47] und durch eine gültige Fatwa [48], einem islamischen Rechtsgutachten, bestätigt ist.

Unter anderem hatte die Angeklagte nach Angaben des Menschenrechtsgerichts die Frage gestellt, wie man es nennen könne, „ein 56-Jähriger und eine Sechsjährige“, wenn es „nicht Pädophilie“ sei und hinzugefügt, dass Mohammed „nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was“ gehabt hätte.

Elisabeth Sabaditsch-Wolff hatte, nachdem ihr Antrag auf Wiederaufnahme dieses Verfahrens vom Obersten Gerichtshof Österreichs 2013 abgelehnt wurde, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet, da sie ihr Recht auf Meinungsfreiheit durch dieses Urteil verletzt sah. Legal Tribune Online berichtet [49] über ihre Beschwerde:

In ihren Augen hatten die österreichischen Gerichte ihren Äußerungen nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet. Sonst, so ihre Argumentation, hätten sie zu dem Schluss kommen müssen, dass es sich dabei nicht um bloße Werturteile, sondern um tatsachenbasierte Äußerungen gehandelt habe. Außerdem habe ihre Kritik zu einer lebhaften Diskussion beigetragen und sei nicht dazu gedacht gewesen, den Propheten zu diffamieren. Eine sachliche Kritik müssten Angehörige von Religionsgemeinschaften schon aushalten können.

Nach jahrelanger Bearbeitungszeit stellte der EGMR aber nun fest, dass die österreichischen Gerichte die Aussagen der Beschwerdeführerin in ihrem Kontext „ausführlich gewürdigt“ und „sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung“ gegen das Recht anderer auf „Schutz ihrer religiösen Gefühle“ abgewägt hätten.

Die Gerichte hätten außerdem wesentliche und hinreichende Gründe für ihre Entscheidung vorgebracht, insbesondere da sie hinsichtlich der strittigen Aussagen „die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten“ sahen und sie als „beleidigenden Angriff auf den Propheten des Islam“ einordneten. Solche „Angriffe“ seien demnach imstande, „Vorurteile zu schüren“, den „religiösen Frieden“ in Österreich zu „bedrohen“ und die „religiösen Gefühle“ von Moslems zu „verletzen“. Zudem würde damit der „Prophet“ als „der Verehrung nicht würdig“ hingestellt.

Die strittigen Aussagen seien laut EGMR als „bloße Werturteile“ zu erachten und würden eine „ernsthafte Debatte“ über das Thema „verhindern“. Auch sei die Geldstrafe von 480 Euro gegen die Angeklagte nicht unverhältnismäßig, denn sie sei am unteren Ende des Strafrahmens angesiedelt.

Völlig außer Acht lässt das Gericht, dass das „Recht auf Religionsfreiheit“ auch die „negative Religionsfreiheit“ umfasst, also das explizite Ablehnen und Kritisieren von Religionen, wie es auch Stefan Ullrich bei deusvult.info [50] beschreibt (unter „Aktuelles“). Unsere bestens informierte Leserin Babieca hat die Namen der sieben Richter herausgefunden, die am EGMR das Urteil einstimmig sprachen:

Angelika Nußberger (Präsident)
André Potocki
Síofra O’Leary
Martins Mits
Gabriele Kucsko-Stadlmayer
Latif Hüseynov
Lado Chanturia

Hier das komplette Dokument [51] des auf Englisch veröffentlichten Urteils (EGMR Az. 38450/12).

Diese skandalöse „RECHT“-Sprechung, die durchaus als Scharia-berücksichtigend bezeichnet werden kann, findet ein breites Medienecho, unter anderen beim Focus [52], dem Westen [53], der Jungen Freiheit [54], dem Kurier [55], dem Standard [56], Epoch Times [57] und Katholisch.de [58]. David Berger von Philophia Perennis kommentiert [59]:

Damit ist nun auch geklärt, wer letztendlich auch bei der EU-Justiz als Sieger aus „Charlie hebdo“ hervorgegangen ist.

Andreas Unterberger berichtet, dass auf der Richterbank des EGMR neben einer österreichischen Juristin, die auf Vorschlag der SPÖ in den Verfassungsgerichtshof gekommen war, auch ein Richter aus dem islamischen Staat Aserbaidschan sitzt, und meint:

Ganz abgesehen von der Absurdität, dass solche islamische Unrechtsstaaten überhaupt über uns zu Gericht sitzen, möchte ich mir gar nicht vorstellen, wie es diesem Richter bei einer Heimkehr ergangen wäre, wenn die EGMR-Entscheidung anders ausgefallen wäre.

Nun ist der EGMR in einem grundlegenden Urteil von der bisherigen Verteidigung der Meinungsfreiheit abgewichen und auf die den Weg zum Totalitarismus öffnende Political Correctness eingeschwenkt. Er hat damit freilich auch seine eigene Existenzberechtigung in Frage gestellt.

Sein ausführlicher Artikel „Ein Gerichtshof zertrümmert die eigene Existenzberechtigung“ [60], in dem er dieses Urteil in seine Bestandteile zerlegt, ist auf seinem Blog derzeit nur mit einem Abonnement zu lesen. Bei dem juristischen Fachportal juris.de [61] ist zu erfahren:

Der EGMR stimmte den innerstaatlichen Gerichten zu, dass sich die Beschwerdeführerin dessen bewusst gewesen sein musste, dass ihre Aussagen zum Teil auf unwahren Tatsachen beruhten und geeignet waren, berechtigte Verärgerung bei anderen hervorzurufen. Die nationalen Gerichte befanden, dass die Beschwerdeführerin Pädophilie als die allgemeine sexuelle Präferenz von Mohammed bezeichnete und es versäumt hatte, ihr Publikum auf neutrale Art über den historischen Hintergrund zu informieren, wodurch eine ernsthafte Debatte zu diesem Thema nicht möglich war.

Der historische Hintergrund ist aber vielmehr, dass auch im siebten Jahrhundert in Arabien eine Kinderehe sehr ungewöhnlich war. Falls eine Ehe aber doch im Kindesalter geschlossen wurde, so wurde sie erst ausgeführt, wenn die Beteiligten erwachsen waren. Muslimwelt [47] dokumentiert hierzu aus den islamischen Primärquellen:

Chawla berichtete von dieser Heirat :” Ich trat in das Haus Abu Bakrs und traf sogleich auf Umm Rumman, die Mutter Aischas, da sprach ich zu ihr: “Oh, Umm Rumman , welche Güte und Segen brachte Allah zu dir” Sie fragte :” Was ist das ?” Chawia antwortete:” Der Gesandte Allahs schickte mich, um Aischa für ihn zu werben.” Um Rumman bat sie zu warten bis Abu Bakr nach Hause käme. Als Abu Bakr heimkehrte , überbrachte ihm Chawia die frohe Botschaft. Abu Bakrs erste Überlegung fand in den Worten Ausdruck: “Eignet sie sich für ihn? Sie ist doch eher die Tochter seines Bruders.”

Diese auch für damalige Verhältnisse hochproblematische Ehe des „Propheten“ wurde auch damit begründet, dass „Allah“ es befohlen hätte [48]:

Ihm [Muhammad] wurde dies [die Ehe] von Allah befohlen. Können Sie sich vorstellen, dass es jemanden geben könnte, der gegen die Befehle Allahs verstoßen könnte? Wie könnte nur unser Prophet, der frömmste Mensch überhaupt, gegen die Befehle Allahs verstoßen? Also [die Heirat] war ein Befehl Allahs.

In den Hadithen ist auch festgehalten, dass Aisha nach der Heirat im Alter von sechs Jahren sehr krank wurde und ihr die Haare ausfielen. Es könnte sein, dass sie verständlicherweise psychisch darunter litt, mit einem über 50-jährigen verheiratet worden zu sein:

Aisha berichtete: Der Prophet heiratete mich, als ich ein Mädchen von sechs Jahren war. Wir gingen nach Median und bleiben im Haus von Bani-al-Harith bin Khazradsch. Dann wurde ich krank und mein Haar fiel herunter. Später wuchs mein Haar wieder und meine Mutter, Um Ruman, kam zu mir, während ich in einer Schaukel mit einigen meiner Freundinnen spielte. Sie rief nach mir und ich ging zu ihr, unwissend darüber, was sie mit mir tun wollte. Sie nahm mich an der Hand und ließ mich an der Haustüre stehen. Ich war damals außer Atem, und als mein Atem wieder in Ordnung war, nahm sie Wasser und rieb mein Gesicht und mein Kopf damit. Dann nahm sie mich ins Haus hinein. Im Haus sah ich einige Ansari-Frauen, die sagten: “Beste Wünsche und Gottes Segen und viel Glück.” Dann vertraute sie mich ihnen an und sie bereiteten mich für die Heirat vor. Unerwartet kam Gottes Apostel zu mir am Vormittag und meine Mutter reichte mich ihm über und zu dieser Zeit war ich ein neun Jahre altes Mädchen.

Zu den Einspruchsmöglichkeiten meldet der Westen [53]:

Sowohl Österreich als auch die Beschwerdeführerin können das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.

Die aktuelle Stellungnahme von Elisabeth Sabaditsch-Wolff:

Vorweg ist festzustellen, dass ich durch die Medien Kenntnis von diesem Urteil erlangt habe.

Trotz dieses Urteils bin ich über die Entwicklung seit Abhalten des Vortrages im Jahr 2009 optimistisch, dass das Wissen um die kulturellen und politischen Auswirkungen der Gefahren des Islam in der aufgeklärten europäischen Gesellschaft deutlich vergrößert wurde. Insbesondere zeigt sich zeigt das, dass ich im Jahr 2009 noch als „verwirrte Hetzerin und Mahnerin“ dargestellt wurde; sogar mit Osama bin Laden wurde ich verglichen.

Mittlerweile wird das Thema in jedem bürgerlichen Salon einer breiten Diskussion unterzogen, die Politik beschäftigt sich auf breiter Basis mit den Auswirkungen des Zuzugs Menschen aus fremden Kulturkreisen in eine autochthone Gesellschaft.

Der gesamte, insgesamt 12 Stunden dauernde Vortrag des Jahres 2009, der durch dieses Gerichtsurteil auf seine Rechtmäßigkeit abgeklopft wurde, ist bis auf die inkriminierte Stelle nun staatlich sanktioniert. Es ist also ersichtlich, dass volksbildnerische Maßnahmen durchaus positive Folgen haben können, auch wenn sich die staatlichen und supranationalen Autoritäten auf eine kontrollierend.verhindernde Position zurückziehen.

Als Mahnerin werde ich weiter aktiv bleiben.

Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Es ist ein juristischer Skandal, dass historische Tatsachen im 21. Jahrhundert nicht mehr ausgesprochen werden dürfen, da damit „religiöse Gefühle“ verletzt werden würden und der „religiöse Frieden“ gefährdet sei. Moslems haben vielmehr im seit Jahrhunderten aufgeklärten Europa die Fakten schlichtweg zu akzeptieren.

Wenn die Justiz auf diesem Kontinent aus Angst vor Terroranschlägen oder anderen gewalttätigen Ausschreitungen derartige Unterwerfungsurteile fällt, kann die EU gleich den Hausschlüssel an den Obermufti übergeben, die Scharia einführen, das grüne Banner mit dem Schwert über dem EU-Parlament hissen und die islamischen Staaten von Europa ausrufen.

Man kann nur hoffen, dass dieses Urteil wie meine Verurteilung im „Islamfaschismus“-Prozess des vergangenen Sommers internationale Proteste [62] auslöst, ähnliche Medienresonanz erfährt [63] und der Einspruch erfolgreich sein wird.

Und was den „Propheten“ Mohammed anbelangt, sind in den Hadithen noch ganz andere Vorlieben festgehalten:

„Ibn Sharib erzählt, Ibn Abdul Talib habe gesagt: „Immer wenn seine Frauen sich in ihrer monatliche Reinigung (d.h. Menstruation) befanden, sah ich den Gesandten Allahs des öfteren in der Nähe seiner Kamelherde. Dort pflegte er liebevollen Umgang mit den weiblichen Tieren, wandte sich aber mitunter auch den Jungtieren beiderlei Geschlechts zu“ (Sahih Al-Buchari Bd. 2, Nr. 357).

„Abu Halladj berichtete: Ich sah den Gesandten Allahs des öfteren nach Einbruch der Dunkelheit bei seiner Viehherde weilen. Dort stand er eines Tages mit hochgezogener Djelabba auf einer Fußbank hinter seiner Lieblings-Kamelstute mit den sechzehn Zitzen, und beiden lag ein beseligtes Lächeln auf dem Gesicht, so als hätten sie das Antlitz Allah erblickt“ (Sahih Al-Buchari, Bd. 1, Nr. 213)

Allahu Akbar.

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Niedersachsen: Schießwütiger Türke zahlt Blutgeld – Milde Haftstrafe

geschrieben von dago15 am in Scharia | 98 Kommentare

Von BEOBACHTER | „Scharia wird in Deutschland jeden Tag angewandt“ [64], sagt der Islam-Wissenschaftler Jörn Thielmann. Wie jetzt offenbar auch in Braunschweig, wo die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer das Strafmaß gegen einen Türken ermäßigte, u.a. weil er vorab 4000 Euro Blutgeld („Schmerzensgeld“) gezahlt hatte.

Der Mann bekam zwei Jahre und neun Monate Gefängnis, nachdem er Silvester 2017 eine 12-Jährige in den Rücken geschossen [65] hatte, die knapp überlebte. Für eine ähnliche Tat war 2016 ein Deutscher in Bayern zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft [66] verurteilt worden.

In Salzgitter feuerte der damals 68-jährige Türke um Mitternacht 2017/18 zweimal 12 Schüsse aus einer Neun-Millimeter-Pistole ab. Mindestens sieben Schüsse gingen in eine Menschengruppe. Eine Kugel traf ein zwölfjähriges Mädchen türkischer Herkunft in den Rücken, die mit ihren Eltern auf der Straße Neujahr gefeiert hatte. Sie überlebte aus reinem Glück, weil das Projektil von einer Rippe abgelenkt wurde und das Herz verfehlte. Andere Projektile steckten in der Hauswand. Das Mädchen ist bis heute in Therapie: „Ich bin innerlich zerstört. Ich traue mich nicht mehr aus dem Haus rauszugehen“, wird das Mädchen zitiert, das mit ihrer Familie den Jahreswechsel auf der Straße gefeiert hatte.

Die großkalibrige scharfe Waffe sei ein „Gelegenheitskauf“ gewesen, erklärte der türkische Cafébesitzer, der die Schüsse aus einem Fenster abgegeben hatte, die letzten Schüsse fast waagerecht. Er hatte Medienberichten zufolge zunächst bestritten, das Mädchen angeschossen zu haben.

Vor dem Braunschweiger Landgericht lief das inzwischen bekannte verständnisvolle Procedere ab, wenn sich Angeklagte mit Migrationshintergrund zu verantworten haben. Der Angeklagte bedauerte „zutiefst“ die Tat. Er habe nicht in Erwägung gezogen, dass er eine andere Person hätte treffen können. Außerdem habe er mehr Alkohol getrunken als sonst. Dazu passte ein Gutachten, wonach der Angeklagte wegen mehrerer Erkrankungen und Alkoholeinfluss nicht gewusst habe, was er tat.

Prozessbeobachter reiben sich jedes Mal verdutzt die Augen: Moslems, die Alkohol trinken, der doch gemäß Koran vom Teufel ist? Das gibt normalerweise im Iran 74 Peitschenhiebe [67]. Eine illegale scharfe Waffe in der heimischen Schublade? Dies vor dem Hintergrund, dass der Staat alle Deutschen entwaffnet hat und Vergehen gegen das Waffenrecht mit harten Strafen ahndet? Und sogar Polizisten sich schwertun, selbst bei Bedrohung zur Waffe zu greifen?

Und es gibt Staatsanwälte und Richter, die trotz Allem überfließen vor Milde. Bei einem möglichen Strafrahmen von fünf bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug hatte die Staatsanwältin in Braunschweig nur drei Jahre Gefängnis gefordert wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung. Der Verteidiger forderte sogar nur zwei Jahre auf Bewährung. Insgesamt milderte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer den Strafrahmen dreimal ab. Zunächst, weil es beim Versuch geblieben sei, dann wegen der eingeschränkten Schuldfähigkeit und außerdem, weil der heute 69jährige Türke dem Opfer 4000 Euro Schmerzensgeld gezahlt habe, sagte ein Behördensprecher. Bei dem „Schmerzensgeld“ handelt es sich offensichtlich um das im islamischen Scharia-Recht übliche Blutgeld. Der Islam-Wissenschaftler Thielmann erklärt zu diesem Thema, dass deutsche Richter Scharia-Recht anwenden müssten, weil die Rechtsbeziehungen von Menschen, die aus Ländern mit anderen Rechtsordnungen zu uns kommen, schützenswert seien.

Auf so viel richterliche Nach- und Rücksicht konnte ein 54-jähriger Mann aus Franken nicht setzen, der in der Silvesternacht 2015 eine elfjährige Schülerin in Unterschleichbach mit einer Kleinkaliber-Pistole erschossen hatte. In diesem Fall starb das Mädchen, es hatte nicht so viel Glück wie die Zwölfjährige in Salzgitter. Die Richter verurteilten ihn wegen Mordes für 12 Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslang gefordert. Auslöser des Todesschusses war das Aufwachen des Angeklagten wegen des Lärms vor seinem Haus. Er holte sich die Waffe und schoss auf eine Gruppe Feiernder.

Auch hier lag ein Gutachten vor, das dem Schützen eingeschränkte Schuldfähigkeit attestierte. Auch er hatte die Eltern um Verzeihung gebeten. Auch er hatte jede Tötungsabsicht und Zielgerichtetheit bestritten. Doch anders als im Salzgitter-Fall waren hier die Richter nicht milde gestimmt: Der Angeklagte habe sich „aus Wut, Ärger und Frust“ über seine „unbefriedigende Scheiß-Lebenssituation“ in den Keller begeben, um sich die Waffe zu holen, führte der Richter aus.

Die Tat erfülle zweimal die Merkmale von Mord: wegen Heimtücke, weil der 54-Jährige die Arglosigkeit der Elfjährigen ausgenutzt habe. Zum anderen habe er aus niederem Beweggrund gehandelt und den Tod des Mädchens billigend in Kauf genommen.

Jeder Prozessbeobachter wird wohl zum gleichen Schluss kommen: Wer in Deutschland auf Menschen, zumal auf Kinder schießt, aus welchem Grund auch immer, hat die volle Härte des deutschen Gesetzes verdient. Wieso aber kann sich in Salzgitter ein moslemischer Angeklagter mit vorab gezahltem „Schmerzensgeld“ (im Scharia-Ritus Blutgeld/Diya genannt) teilweise von seiner Schuld freikaufen? Anders ist das Plädoyer der Staatsanwältin nicht zu verstehen. Klar ist: „Sein“ Opfer überlebte, das Opfer des deutschen Angeklagten nicht. Aber reiner Zufall, weil eine Rippe das tödliche Projektil vom Herzen ablenkte.

Der Unterschied: Beim Moslem wird praktisch Scharia-Recht angewandt. Er bekommt in der Bilanz zehn (!) Jahre weniger als der Deutsche. Rechtzeitige Geldzahlungen beeinflussen also offenbar die Höhe der Strafe. Wie hoch ist die Taxe? Je mehr Blutgeld, desto mehr Strafnachlass? Kann man auch als Deutscher Strafablass erkaufen? Oder gibt es einen Salzgitter-Bonus, der Stadt in Niedersachsen, in der eine Obergrenze beim Zuzug von Zuwanderern gilt?

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