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Keine Probezeit und kein Sitzenbleiben in 10. Jahrgangsstufe

Da Deutschland außer der Braunkohle über keine nennenswerten Bodenschätze verfügt, ist seit jeher das Humankapital ausschlaggebend für den Wohlstand unseres Landes. Daher ist es für unser Land besonders wichtig, durch einen hohen Bildungsstand der Bevölkerung weiterhin eine innovative Industrie, Wirtschaft und Forschung zu gewährleisten.

Nachdem aber eherne pädagogische Grundsätze immer mehr der ideologischen Verblendung von links-grünen Bildungspolitikern weichen müssen, leidet in zunehmendem Maße der Ausbildungsstand der Schulabgänger. Schreiben nach Gehör führt zu Rechnen nach Gefühl, was wiederum zu nicht ausbildungsfähigen Schulabgängern führt.

Damit nicht genug, auf ein in weiten Teilen marodes und kaputt gespartes Bildungssystem, verschlimmbessert durch unzählige Reformen, trifft nun auch noch eine Armee von ungebildeten, teils analphabetischen Zuwanderern aus den Krisengebieten Afrika und Asiens.

Diese sollen ausgebildet und integriert werden, eine Aufgabe, die jeden logisch denkenden Menschen in Kenntnis des Bildungsstandes der Flüchtlinge als unlösbar erscheint.

Da es für den überwiegenden Teil der Zuwanderer völlig unmöglich ist, unsere Ausbildungsstandards zu erfüllen, muss auf fragwürdige Art und Weise nachgeholfen werden, um den politischen Vorgaben gerecht zu werden.

Anweisung aus dem Kultusministerium

In einem Schreiben des Bayerischen Kultusministeriums, das PI-NEWS vorliegt, wird deutlich, wie das vonstattengehen soll. Dort heißt es:

„Infolge des verstärkten Zuzugs von Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten, aber auch infolge von Mobilitätsmaßnahmen zur Gewinnung von Auszubildenden aus anderen Staaten der Europäischen Union befinden sich derzeit Schülerinnen und Schüler in den Fachklassen der 10. Jahrgangsstufe bzw. in den Klassen des Berufsgrundschuljahres, die migrationsbedingt noch nicht über so gefestigte deutsche Sprachkenntnisse verfügen, dass diese ausreichen, um die in den Klassen anfallenden Leistungsnachweise im erforderlichen Umfang inhaltlich zu erfassen.

Das Staatsministerium ist bemüht, für diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern Prüfungsformate und Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln, die einen erfolgreichen Abschluss der Berufsschule ermöglichen und gewährleisten, dass eine zutreffende Bewertung der erworbenen Kompetenzen und gezeigten fachlichen Leistungen unter Berücksichtigung des sprachlichen Rückstandes gesichert ist.“

Es ist also beabsichtigt, die Zuwanderer künftig anders zu prüfen und zu bewerten als ihre deutschen Mitschüler. Man will dabei den „sprachlichen Rückstand“ bei der Bewertung der erworbenen Kompetenzen in Betracht ziehen.

Abschlußzeugnis auf Biegen und Brechen für Zuwanderer?

Diese Formulierung lässt befürchten, dass eine Hintertür geschaffen wird, Zuwanderer mit einem Abschlusszeugnis auszustatten, obwohl sie nicht über die gleiche Fachkompetenz wie ihrer deutschen Mitschüler verfügen.

Einen Hinweis, dass es in diese Richtung geht, bietet die gegenwärtige Praxis, die für alle bayerischen Berufsschulen und Berufsfachschulen der Jahrgangsstufe 10 gilt. In dem Schreiben heißt es weiter:

„Die betreffenden Schülerinnen und Schüler absolvieren die Leistungserhebungen in der gleichen Form wie die übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse; es liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft, ob entsprechend der Art der Leistungserhebung den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für die Bearbeitung eingeräumt wird –bis zu 25 % der Arbeitszeit. Die Leistungserhebungen werden regulär korrigiert, jedoch nicht benotet.“

Das heißt nichts anderes, als dass die ausländischen Schüler im Gegensatz zu deutschen Schülern in der 10. Jahrgangsstufe nicht durchfallen können und trotz ungenügender Leistung versetzt werden. Dies gilt sowohl für die Probezeit nach 6 Monaten in den Berufsfachschulen, als auch am Jahresende. Das Schreiben stammt zwar aus dem Jahr 2015,  wird aber aktuell umgesetzt.

Grobe Ungerechtigkeit gegenüber einheimischen Schülern

Diese Regelung stellt eine grobe Ungerechtigkeit gegenüber allen anderen Schülern, die aufgrund schlechter Leistungen nach der Probezeit die Schule verlassen, bzw. am Jahresende das Schuljahr wiederholen müssen, dar. 

Fazit: Dumme deutsche Schüler müssen sitzenbleiben, bzw. nach der Probezeit die Berufsfachschule verlassen und die Dummen unter den Zuwanderern werden versetzt, weil sie den „Vorteil“ haben, der deutschen Sprache kaum mächtig zu sein. Wenn das keine kluge Bildungspolitik ist!

Man darf gespannt sein, was den Leuten im Kultusministerium noch alles einfallen wird, damit unsere Flüchtlinge ein Papier in die Hand bekommen, das sie als „qualifizierte Fachkräfte“ ausweisen soll. Arbeitgeber und Verbraucher werden die Defizite zu spüren bekommen.

Hier das gesamte Schreiben im Wortlaut:

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