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Islam-Propaganda für Viertklässler aus Loiching

Ein Besuch von Grundschulkindern in Moscheen [1] ist ja leider schon alltäglich geworden. Leider, weil eine kritische Auseinandersetzung mit einem faschistoiden „Glauben“ in dem Alter noch nicht geleistet werden kann. Allerdings geschieht dies auch in späteren Schuljahren nie, da die Lehrer erstens uninfomiert sind, wenn es um die problematischen Aspekte des Islam geht. Und weil sie zweitens diese Auseinandersetzung auch dann nicht führen würden, wenn ihnen die Problematik bewusst wäre. Zu viel steht für sie auf dem Spiel, glauben sie, wenn sie Kritik am „der Islam gehört zu Deutschland“ äußern. Man kann sie aber trotzdem dazu zwingen oder ihnen die Gleichgültigkeit zumindest ein wenig vergällen, und das versuchen wir jetzt.

Es geht um einen Schulbesuch von Viertklässlern aus Loiching [2], der in der Fatih-Moschee in Dingolfing stattfand. Geschildert wird er bei „idowa [3]“ wie üblich in Friede, Freude, Eierkuchen-Manier:

Im Religionsunterricht beider christlicher Konfessionen als auch im Ethikunterricht steht das Kennenlernen der großen Weltreligionen auf dem Lehrplan. So machten sich die Viertklässler der Grundschule auf den Weg, um sich in der Moschee in Dingolfing über die Religion des Islam zu informieren.

Zusammen mit Konrektor Walter Koch und Lehrerin Anita Schwimmbeck fuhren die zwei vierten Klassen der Grundschule am vergangenen Freitag um 9 Uhr zur Dingolfinger Moschee, um sich dort vom Vorsitzenden der Türkisch-islamischen Gemeinde Ersin Akbaba und seiner Tochter Hanni durch das Gebäude führen und die Grundlagen der islamischen Religion erklären zu lassen.

Ein nettes Abschiedsbild noch und fertig ist die Propaganda. Der Imam ernst und nett, alles exotisch bunt, die Lehrerin lacht vor Freude. Das ist aber nicht die ganze Wahrheit und so werden auch keine Kinder zu starken Kindern erzogen, die selbständig und ehrlich sind (Leitbild der Schule [4]). Wir wollen deshalb von der Lehrerin Anita Schwimmbeck und ihrem Sie begleitenden Konrektor Walter Koch wissen:

1. Ist Ihnen bekannt, dass die Dingolfinger Moschee „Fatih“-Moschee heißt und dass das übersetzt „Sieg“ oder auch „Eroberer“ bedeutet? Der Name folgt der Moschee, die der Eroberer Konstantinopels in der Stadt bauen ließ, nachdem er die dort stehende Kirche hatte abreißen lassen.

Dieser Name [5] ist einer der beliebtesten Namen für Moscheen des Dachverbandes DITIB in Deutschland. Das wäre in etwa so, als würde man etlichen christlichen Kirchen den Namen „Zum heiligen Kreuzzug“ geben.

2. Ist Ihnen bekannt, dass diese Moschee zum Moscheen-Dachverband „DITIB“ gehört, der direkt der türkischen Religionsbehörde untersteht und also deren Weltsicht weitergibt (weitergeben muss, durch Imame aus der Türkei) und nicht die unseres Grundgesetzes?

3. Dazu gehören Grundsätze der Scharia, wie der folgende: Wer den islamischen Glauben verlässt, musst gemäß der Scharia, dem religiösen Recht, mit dem Tode bestraft [6] werden. Haben Sie den türkischen Imam nach seiner Meinung dazu gefragt oder ist Ihnen das Problem egal?

4. Wie alle islamischen Länder stellt auch die Türkei die Menschenrechte unter den Vorbehalt der Scharia, siehe die „Kairoer Erklärung [7] der Menschenrechte im Islam [8]„.

[9]Wussten Sie davon? Wenn ja, haben Sie das angesprochen oder ist es Ihnen egal?

Auf PI-NEWS pflegen wir den offenen Disput. Sowohl die Frau Lehrerin wie auch der Herr Konrektor oder der Imam dürfen bei uns ungekürzt und unverändert von uns zu diesen Fragen Stellung nehmen. Nachteil der Schriftform: Man kann sich nicht herausreden, dumme und ausweichende Antworten werden von unseren gut informierten Kommentatoren schnell zerpflückt und in der Luft zerrissen .. Man braucht also Sachkenntnis und einigen Mut zur Wahrheit. Wir würden uns über eine Antwort freuen.

Kontakt: [10]
Grundschule Loiching
Geschwister-Scholl-Straße 1, 84180 Loiching
Tel: 08731/5170
Fax: 08731-4528
Mail: rektor@gs.loiching.de [11]
gs.loiching.de [12]

(Spürnase: Ingrid)


(Hinweis an unsere Leser: Wir bitten Sie bei Schreiben an die Kontaktadresse, trotz aller Kontroversen in der Sache, um eine höfliche und sachlich faire Ausdrucksweise.)

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Billerbeck: DITIB-Moscheebesuch auf dem Stundenplan

geschrieben von PI am in BPE,Islam,Islam-Kollaboration,Islamaufklärung,Schule | 76 Kommentare

Von BÜRGERBEWEGUNG PAX EUROPA | Die Schulklasse 4a der katholischen Ludgeri-Grundschule [13] im beschaulichen münsterländischen Billerbeck hat am kommenden Dienstag den Besuch einer DITIB-Moschee im benachbarten Ahaus auf dem Stundenplan stehen. Dort betreibt der aus Ankara gesteuerte Islamverband DITIB die Aksa-Moschee [14].

Nach dem vier Unterrichtsstunden in Anspruch nehmenden Ausflug ist die Rückreise nach Billerbeck vorgesehen, wo sich dann noch zwei Schulstunden anschließen sollen.

Mit einem Schreiben [15] wurden die Eltern der Schüler über den geplanten Besuch der DITIB-Moschee informiert.

Nach Bekanntwerden dieses Schreibens haben wir uns von der Bürgerbewegung PAX EUROPA mit einem Anschreiben an die Schulleitung (hier [16] und hier [17]), sowie an das gesamte Lehrerkollegium gewandt. Dem Brief fügten wir Infomaterial bei, das über den Islamverband DITIB [18] und über die von ihm vertretene Ideologie [19], den sunnitischen Islam, aufklärt. Zudem fügten wir unseren Fragenkatalog [20] an die DITIB-Gemeinde Coesfeld hinzu, die in Coesfeld eine neue Moschee errichten will.

In wieweit verfügt das Lehrpersonal, das mit den Kindern laut dem an die Eltern adressierten Schreiben über die „vielen verbindenden Elemente“ von Islam und Christentum, sowie auch über „Unterschiede zum Christentum“ im Religionsunterricht sprach, über fundierte Grundkenntnisse über Wesen und Ziele des Islam? Wie sah der vermittelte Unterrichtsstoff diesbezüglich konkret aus?

Die Vermutung liegt an dieser Stelle nahe, dass es wohl einmal mehr ausschließlich darum ging, den Schülern ein positives Bild vom Islam zu zeichnen, das mit der Realität nicht viel zu tun hat.

Die Tatsache, junge und leicht beeinflussbare Menschen im Rahmen der Schulpflicht dazu zu nötigen, eine vom Islamverband DITIB betriebene Politstätte zu besuchen, in der der politische Islam und die Politik der radikal-islamischen und nationalistischen türkischen Regierung unter Präsident Erdogan propagiert werden, ist unverantwortlich.

Sind sämtliche in der jüngeren Vergangenheit bekannt gewordenen Enthüllungen und nachgewiesenen Vorwürfe gegen den der türkischen Religionsbehörde DIYANET unterstehenden Islamverband DITIB an den für den geplanten Moscheebesuch verantwortlichen Personen spurlos vorbeigegangen?

So berichteten zum Beispiel erst kürzlich noch viele Medien über ein in der DITIB-Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld stattgefundenes Treffen von DITIB-Funktionären mit hochrangigen Vertretern der international operierenden dschihadistischen Muslimbruderschaft, der ultra-nationalistischen türkischen Grauen Wölfe und weiterer radikal-islamischer Organisationen.

An dieser Stelle sei der bemerkenswerten Information halber einmal angemerkt, dass es sich bei den türkischen Grauen Wölfen [21] um die größte rechtsextreme Organisation in Deutschland handelt!

Wer der Schulleitung der Ludgeri-Grundschule seine Meinung zum geplanten DITIB-Moscheebesuch der Viertklässler mitteilen möchte, kann sich an das Sekretariat [22] wenden.

Aufklären statt Verschleiern!

Kontakt:
Ludgerischule, Katholische Grundschule Billerbeck
Zum Alten Hof 1, 48727 Billerbeck
Schulleiterin: Beate Balzer
Tel.: 02543-25770
Email: sekretariat@gru-bi.de [23]


(Hinweis an unsere Leser: Wir bitten Sie bei Schreiben an die Kontaktadresse, trotz aller Kontroversen in der Sache, um eine höfliche und sachlich faire Ausdrucksweise.)

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Wenn Schüler zum Moscheebesuch gezwungen werden

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Islamisierung Deutschlands,Schule | 174 Kommentare

Von RENATE | Das Gerichtsurteil von Rendsburg [24] gegen die Eltern eines deutschen Schülers, der einen Moscheebesuch verweigert hat, wirft schwerwiegende Fragen auf (PI-NEWS berichtete [25]). Tatsächlich werden in Deutschland Schulkinder — meist im Rahmen des Religionsunterrichts — gezwungen, in Moscheen zu gehen.

Wie sollen sich Eltern und/oder Schüler verhalten, die nicht bereit sind, eine Moschee zu betreten? Im PI-Kommentarbereich findet man verschiedene Überlegungen. Ein Leser erklärte, er wäre als Schüler mitgegangen, „hätte das Gebäude aber nicht betreten“. Ein anderer erzählte: „Ich habe meinen Sohn zum Moschee-Besuch krankschreiben lassen.“ Und ein dritter Kommentator meinte: „Vielleicht reicht es auch demnächst zu sagen: ICH ZIEHE MEINE SCHUHE NICHT AUS!“, und fragt dann, wie die Schule vorgehen würde, wenn ein Kind sich weigert, die Schuhe auszuziehen. Wollen die Lehrer Gewalt anwenden?

Nicht nur das Vorgehen der Schulen, sondern auch das Gerichtsurteil scheint mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Aber die Kosten für ein weiteres Verfahren sind hoch.

Der Anwalt der Rendsburger Eltern sagte der Nachrichtenagentur idea: „Wir würden den Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung gerne vor das Bundesverfassungsgericht bringen.“ Denn es gehe um Religionsfreiheit, um weltanschauliche Neutralität des Staates sowie um die Erziehungshoheit der Eltern.

Ausführlich zur Unvereinbarkeit mit dem geltenden Recht schrieb PI-Leser Tom62:

„Das Gerichtsurteil wäre nur dann nachvollziehbar, wenn der betreffende Schüler sich einer reinen Information im Rahmen einer Unterrichtsstunde über den Islam verweigert hätte, die in schulischen Räumen stattfand. Niemand darf jedoch gegen seinen Willen zu einer Teilnahme an einer religiösen Veranstaltung, wie sie die faktische Werbung für den Islam in einer Moschee nebst nachzuvollziehenden Gebräuchen darstellt, und welche bereits mit dem Ausziehen der Schuhe oder mit kultischen Reinigungen beginnen, oder sogar zum Niederwerfen zum ‘Gebet’ führen oder führen sollen, gezwungen werden. Das betrifft äquivalent dazu selbstverständlich auch den Besuch einer christlichen Kirche.“

„Insofern verstößt dieses Urteil in gravierender Weise gegen geltendes Recht, insbesondere gegen das Grundgesetz. Es ist Rechtsbeugung, womit wir es hier zu tun haben.“

Allem voran wäre eine grundsätzliche Frage: Was genau bedeutet das Ausziehen der Schuhe bei einem Moscheebesuch?

Einige Leser erinnerten daran, dass es üblich sei, beim Betreten einer muslimischen Wohnung die Schuhe auszuziehen, dass dies im Orient allgemein eine alte Tradition sei, und dass es auch in Japan üblich sei, die Schuhe auszuziehen, wenn man eine Wohnung betritt. Ein anderer sagte, dass die Skandinavier auch gerne die Schuhe vor der Haustür ausziehen, um dann jeglichen Zusammenhang zwischen dem Ausziehen der Schuhe zum Betreten einer Moschee und der Verehrung von Allah zu verneinen — wörtlich: „Das hat also nix mit Allahs Größe zu tun“.

Wirklich nicht?

Das Ausziehen von Schuhen als solches — sei es vor der eigenen Haustür, sei es vor einer fremden Haustür — das ist nicht der Punkt, um den es geht. Die wesentliche Frage ist und bleibt: Was bedeutet es, beim Betreten einer Moschee die Schuhe auszuziehen.

Und genau das sollte einmal genauer betrachtet werden.

Zu diesem Zweck muss gefragt werden, was die Muslime selbst zur Bedeutung des Ausziehens ihrer Schuhe sagen. Wenn man diesen Punkt untersucht, dann stellt sich heraus, dass für alle Muslime das Ausziehen der Schuhe vor dem Betreten einer Moschee einen sehr hohen Stellenwert einnimmt. Tatsächlich ist dieser Vorgang untrennbar mit der muslimischen Unterwerfung unter Allah verbunden.

Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:

  1. Die Moschee gilt wegen der dort stattfindenden Anbetung Allahs als ein heiliger Ort. Durch das Ausziehen der Schuhe wird die Moschee als ein durch Allah geheiligter Ort anerkannt.
  2. Muslime ziehen ihre Schuhe aus, bevor sie Moscheen betreten als ein Glaubensbekenntnis, mit dem sie ihre eigene Unwürdigkeit bekunden in der Gegenwart der — gemäß ihres Glaubens — vollkommenen Heiligkeit Allahs zu sein.
  3. Zu Hause beten Muslime besonders häufig. Daher ziehen sie sich auch dort fast immer die Schuhe aus.

Daraus folgt, dass tatsächlich bereits das Ausziehen der Schuhe — zu Ehren Allahs — ein Vorgang der Unterwerfung unter Allah ist, ein Vorgang durch den Allah anerkannt wird als die Gottheit, der Anbetung gebührt.

Dass das Ausziehen der Schuhe als ein Akt der Anerkennung der Heiligkeit Gottes betrachtet wird, geht auch aus der Bibel hervor. In der Bibel — über zweitausend Jahre vor Mohammed — liest man von „heiligem Boden“, von „heiligem Grund“. Im zweiten Buch der Bibel, (2. Mose Kapitel 3, Verse 5 und 15 steht geschrieben: „Dann sagte Gott: „Gehe nicht näher; ziehe deine Sandalen von deinen Füßen, denn der Ort, an dem du stehst, ist heiliger Grund.“ (15): „Dann sagte Gott zu Moses: „Das sollst du den Israeliten sagen: ‘… YHWH hat mich gesandt, der Gott eurer Väter, der Gott Abrahams, der Gott Isaaks und der Gott Jakobs. Für immer ist das mein Name und alle kommenden Generationen sollen mich so nennen.“

Was meint die Bibel hier mit „heiligem Grund“?

Bibelausleger erklären, dass es die Gegenwart und Anwesenheit des heiligen Gottes ist, die den Grund heilig macht. Mit anderen Worten, nicht der Boden auf dem Moses stand, war heilig, sondern vielmehr war es die Gegenwart und Anwesenheit des heiligen Gottes, die ihn heilig machte.

Die Frage ist: Für wen zieht man die Schuhe aus?

Für den Gott der Bibel, der Mensch wurde und am Kreuz den Opfertod starb — „Ich bin der gute Hirte. Der gute Hirte läßt sein Leben für seine Schafe (Johannes 10,12) — oder für Allah, den Gott des Koran und des Islam.

Mit anderen Worten: Wenn ein Staat Moscheebesuche für Kinder zur Pflicht erklärt, dann erzwingt dieser Staat — ob er das nun explizit ausspricht oder ob er das mit vielfältigen rhetorischen Kniffen zu verschleiern sucht — damit die Anbetung Allahs.

Das lässt sich nicht schön reden.
Das lässt sich nicht weg erklären.
Das ist eine Tatsache.

Nachtrag:

Deutschland im Jahr 2018

Statement des Kieler Bildungsministeriums [26]:

„Es ist für jeden Schüler Pflicht, auch im Rahmen des Faches Erdkunde an einem Moscheebesuch teilzunehmen; ein Ersatzunterricht in einer Parallelklasse, um der Schulpflicht nachzukommen, ist daher nicht zu genehmigen. Der Besuch einer Moschee entspricht hier „dem grundlegenden pädagogischen Ziel gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 SchulG Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern.“

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Nürnberg: Schüler „spielen“ in vom VS beobachteter Moschee beten

geschrieben von PI am in Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Schule | 121 Kommentare

Das Peter Vischer Gymnasium in Nürnberg ist eine sogenannte „Schule ohne Rassismus Schule mit Courage [27]“. Das sind jene Schulen wo u. a. Kinder im Rahmen von Schulveranstaltungen gegen die AfD aufgehetzt [28], jüdische Schüler bedroht und aus der Schule vertrieben [29] werden und  Lehrer „Angst vor bestimmten Schülern [30]“ haben. Zu diesem System gehören auch im Rahmen des Unterrichts erzwungene Besuche in islamischen Hasstempeln, Moscheen genannt. Auch die Kinder des Peter Vischer Gymnasiums [31] wurden jüngst in eine derartige Islam-Indoktrinationseinheit gekarrt. Die salafistische Massjid Ibn Taymiyyah-Moschee der islamischen Gemeinde Nürnberg gehört zur verfassungsfeindlichen, islamfaschistischen Milli Görüs-Bewegung [32] (IGMG) und wird vom Verfassungsschutz [33] beobachtet.

2017 rückte sie auch in den Fokus der Staatsanwaltschaft, wegen des Verdachts terroristische Vereinigungen im Ausland unterstützt zu haben.

All das hinderte aber die Schule unter der Leitung von Sandra Bergmann nicht daran, Schüler dazu zu zwingen sich dort dem Islam auszusetzen. Laut BILD [34] gab sich Bergmann ahnungslos: „Der Schule war nicht klar, dass diese Moschee im Blick des Verfassungsschutzes steht“, so die Schulleiterin und fügt zur Rechtfertigung dieses Skandals einfältig hinzu, dass bei dem Besuch keine Aussagen, die gegen das Grundgesetz verstießen getätigt worden seien.

Es darf daran gezweifelt werden, dass Frau Bergmann, die ganz offensichtlich keine Ahnung von den rechtlich Bedenken des Staates gegen Salafistenbetriebe hat, mit dem Grundgesetz derart vertraut ist, dass ihr so etwas aufgefallen wäre.

Sie betonte auch, dass die Schüler nicht zum Gebet aufgefordert worden seien, sondern dass eine Gebetssituation lediglich „spielerisch“ nachempfunden wurde.

Da das sogenannte spielerische Lernen eine Grundtechnik moderner Pädagogik ist, muss man davon ausgehen, dass Frau Bergmann im Fach Pädagogik oft gefehlt hat, oder uns für dumm verkaufen will.

Gemäß einer Sprecherin des bayerischen Kultusministeriums werde dieser Fall nun geprüft. Mittlerweile ist das nur noch ein Fall von vielen und dem werden vermutlich noch weitere folgen. Eltern, die sich gegen diese Art von „Unterricht“ wehren, werden vor Gericht gestellt [24]. Diese „Prüfungen“ sind also ebenso wie die „Beobachtung [35]“ von Moscheen und Gefährdern [36] reine Makulatur und sollen einen funktionierenden Rechtsstaat simulieren, den es hierzulande offenkundig nicht mehr gibt. (lsg)

» Kontakt zur Schulleitung [37]


(Hinweis an unsere Leser: Wir bitten Sie bei Schreiben an die Kontaktadresse, trotz aller Kontroversen in der Sache, um eine höfliche und sachlich faire Ausdrucksweise.)

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Rendsburg: Eltern vor Gericht, weil sie ihr Kind vor dem Islam schützen wollen

geschrieben von PI am in Dhimmitude,Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Schule | 165 Kommentare

Die Islamisierung Deutschlands schreitet hurtig voran und ohnehin zu wenige Menschen wehren sich, wenn doch landet man aber offenbar schnell mal vor Gericht. Im Oktober letzten Jahres berichtete PI-NEWS [38] über den Fall eines 13-jährigen Schülers des Gymnasiums Kronwerk in Rendsburg, der auf Wunsch seiner Eltern nicht an einem Besuch in einer Moschee der verfassungsfeindlichen, islamfaschistischen Milli Görüs-Bewegung teilnahm.

Der Vater hatte, um der Schulpflicht Genüge zu tun auch vorgeschlagen, dass sein Sohn die betreffende Zeit in einer Parallelklasse verbringen solle. Nach Aussagen des Kieler Bildungsministeriums [39], sei das abzulehnen gewesen, denn es sei Pflicht für jeden Schüler im Rahmen des Erdkundeunterrichts an einem Moscheebesuch teilzunehmen, das entspräche „dem grundlegenden pädagogischen Ziel gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 SchulG (Schulgesetz) Schleswig-Holstein. Die für die Angelegenheit (noch) zuständige Schul- und Berufsbildungsministerin Britta Ernst ist die Ehefrau von SPD-Vize und Erstem Bürgermeister der Stadt Hamburg und SPD-Hoffnungsträger Olaf Scholz.

Der Gymnasiast blieb dann am besagten Tag daheim. Daraufhin erhielten die Eltern einen Bußgeldbescheid [40] in Höhe von jeweils 150 Euro für Vater und Mutter. „Schulschwänzen“ stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar – offenbar auch, wenn das Ministerium höchstselbst den Besuch einer Parallelklasse nicht genehmigt.

Über die Kinder entscheidet der Staat

Die Eltern wollen nicht zahlen, nun gibt es eine Gerichtsverhandlung. Wie die Schleswig-Holsteinische Landeszeitung [41] berichtet, erklärte Renate Fritzsche, die Rektorin des Gymnasiums, das Ministerium habe Schulen dazu ermuntert, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“

„Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, tönte ein Sprecher der Kieler Indoktrinationsbehörde.

Da ist aber noch viel Luft nach unten, was man Kindern so alles im Rahmen „kultureller Vielfalt“ per Schulgesetz verordnet zeigen könnte. Wem jetzt noch nicht übel ist, der kann sich ja darüber Gedanken machen. Die eine oder andere Idee steuern sicher auch noch die staatlichen Ideologie-Dealer vom Bildungsministerium bei.

Eltern hatten Angst um ihr Kind

Die Rendsburger Moschee stand jedenfalls aufgrund der dort tätigen Milli Görüs-Bewegung lange Zeit unter Beobachtung des Verfassungsschutzes [42], der dieser Organisation in Teilen eine „extremistische und antisemitische Zielsetzung“ bescheinigte. Die islamische Landnahmeeinheit hat zwei 26 Mieter hohe Minarette und in Rendsburg plärrt auch der Muezzin seinen [43] Will-Köpfen-Schlachtruf über die Gemeinde.

Alexander Heuman, der Anwalt der Familie begründet das Handeln der Eltern, diese hätten auch angesichts einer Vielzahl islamischer Gewalttaten um Leib und Leben ihres Sohns gebangt und wollten ihn nicht einem Umfeld aussetzen, wo er als „Ungläubiger“ verachtet werde.

Unsere linke islamaffine Justiz wird Anwalt und Eltern zwar vermutlich abblitzen lassen. Dennoch wäre es wünschenswert, mehr Eltern würde sich derart schützend vor ihre Kinder stellen und sich weigern, sie dem Islam und seinen Hassgläubigen zu überlassen – ebenso wenig wie ihr Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht den Schulen, die, wie man aller Orts sehen kann dafür sorgen, dass unsere Kinder sich naiv und ohne gesunde Berührungsangst den islamischen Monstern nähern. (lsg)

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Cham: Schüler in Moschee dem Islam ausgesetzt

geschrieben von PI am in Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Lumpen,Schule | 158 Kommentare

Am Freitag vor einer Woche wurden einmal mehr deutsche Kinder dazu genötigt, im Rahmen der staatlichen Indoktrination eine islamische Landnahmeeinheit zu besuchen [44], um sich dort vom örtlichen Taqiyya-Meister erklären zu lassen, dass der Islam Frieden sei und im Wesentlichen aus Bekenntnis, dem Gebet, Almosen, dem Fasten und der Pilgerreise nach Mekka bestünde. Lehrerin Renate Jobst (mit Kopftuch), die den Zinnober mit der siebten Klasse des Robert-Schuman-Gymnasiums Cham [45] (eine „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage [46]„) in der Oberpfalz veranstaltete, tat dies unter dem Titel einer „interreligiösen Begegnung“.

Bei der islamischen Gemeinde in Cham handelt es sich ganz offensichtlich um einen streng korankonformen Verein. Frauen und Männer werden selbstverständlich getrennt radikalisiert beim Beten geleitet und der ganze Zauber findet ausschließlich in arabischer Sprache statt. Dass der Islam in Wahrheit blutig ist, er die Weltherrschaft anstrebt, das Expandieren des Hasses auf alle Nichtsmoslems de facto vorgeschrieben ist, die anwesenden staunenden jungen Mädchen nicht einmal als vollwertige Menschen gelten würden, würden sie sich unterwerfen und man eigentlich generell allen Anwesenden, so sie nicht konvertierten, nach dem Leben trachte, wurde dort selbstverständlich nicht gesagt, das würde den Zweck der Übung, die Islamisierung deutscher Kinder, ja konterkarieren. (lsg)

Kontakt:

Robert Schuman Gymnasium
Schulleiter: Günter Habel
Pfarrer-Lukas-Straße 36, 93413 Cham
Tel: (09971) 85 80 5 – 0
Fax: (09971) 85 80 5 – 11
verwaltung@rsg-cham.de [47]


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Kiel: Moscheebesuch Pflicht für Schüler

geschrieben von PI am in Islam,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Schule | 324 Kommentare

moscheebesuch [38]Im Fall des Rendsburger Schülers, dessen Eltern zu einem Bußgeld von insgesamt 300 Euro verdonnert wurden (PI berichtete [40]), weil sie einen Besuch ihres Sohnes in einer Moschee im Rahmen einer Schulveranstaltung aus weltanschaulichen Gründen ablehnten, gibt es nun eine erschütternde Stellungnahme des Kieler Bildungsministeriums [39]. Diesen Aussagen Zufolge sei es für jeden Schüler Pflicht im Rahmen des Fachs Erdkunde an einem Moscheebesuch teilzunehmen, ein Ersatzunterricht in einer Parallelklasse, um der Schulpflicht nachzukommen, sei daher nicht zu genehmigen. Der Besuch einer Moschee entspräche hier „dem grundlegenden pädagogischen Ziel gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 SchulG (Schulgesetz) Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, heißt es.

(Von L.S.Gabriel)

Im konkreten Fall ging es darüber hinaus um eine Moschee, der verfassungsfeindlichen und islamfaschistischen Milli Görüs-Bewegung [48] (IGMG). Dieser Einwand wird vom Ministerium mit der Begründung vom Tisch gewischt, Milli Görüs sei im aktuellen Verfassungsschutzbericht (2015) nur noch in einer Fußnote erwähnt, weil der Verfassungsschutz „nicht mehr alle Gliederungen der Gemeinschaft als verfassungsfeindlich ansehen würde“, berichtet die SHZ aktuell [49].

Das Kieler Bildungsministerium sieht sich also berechtigt jedes Kind in Schleswig-Holstein dazu zu zwingen, auch gegen den Willen der Eltern, eine islamische Indoktrinationsstätte zu besuchen. Das Recht der sogenannten Religionsfreiheit [50], das auch vorsieht keiner Religion anzugehören, sieht man hiervon nicht betroffen, und das mit der mehr als fadenscheinigen Rechtfertigung, dass der Besuch einer Moschee im Rahmen des Geographieunterrichts „Teil einer erdkundlichen Exkursion zum Thema „fremde Kulturen“ sei und sich nicht auf den Religionsunterricht beziehe.

Der Staat nimmt sich hier einmal mehr die Freiheit sich über die Eltern hinwegzusetzen, nicht nur in Fragen der Erziehung, sondern auch über deren weltanschauliche Wertevorstellungen. De facto handelt es sich dabei wohl um so etwas wie Kindesentzug und da es hierbei um den Mord- und Gewaltkult Islam geht eigentlich sogar um Missbrauch.

Der Logik des Kieler Ministeriums zufolge könnten Kinder dann wohl auch im Fach Biologie zum Thema „sexuelle Vielfalt“ zu einer Exkursion ins nächstgelegen Puff gezwungen werden.

Kontakt:

Ministerium für Schule und Berufsbildung
Jensendamm 5, 24103 Kiel

Bildungsministerin Britta Ernst (SPD)
E-Mail: britta.ernst@bimi.landsh.de [51]
Tel.: 0431 988-5700


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NRW: Grundschüler in Moschee gekarrt

geschrieben von PI am in Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Schule | 150 Kommentare

moschee [52]Unsere Kinder sollen gnadenlos auf die vom Islam angestrebte Übernahme Deutschlands vorbereitet werden. So zumindest will es offenbar die zum überwiegenden Teil linke Lehrerschaft dieses kranken Staates. Der hat es sich scheinbar wider jeder Selbsterhaltung zur Aufgabe gemacht, alles Deutsche, Christliche, Jüdische und sonst noch unserer Kultur Entsprechende gegen einen Multikultieinheitsbrei, der später leichter in schwarzer islamischer Herrschaft aufgehen kann, auszutauschen. In diesem Sinne werden unsere Kinder landauf landab in einem Pseudoreligionsunterricht auf die islamische Unkultur eingeschworen und danach in Moscheen gekarrt. So sollen die islamische Offensive gegen unsere Kultur für sie alltäglich, Geschlechtertrennung normal und die Schlachtrufe gegen „Ungläubige“ verharmlost werden.

(Von L.S.Gabriel)

Am Donnerstag war es für die 4b der Gemeinschaftsgrundschule Stadt Radevormwald, einer Gemeinde in NRW nahe Köln, so weit. Den Kindern war davor in der Schule schon eingetrichtert worden, wie sie sich islamkonform zu verhalten hätten und brav haben sie es verinnerlicht: „Henrik und Michael traten bewusst mit dem rechten Fuß zuerst in die Moschee an der Kaiserstraße ein“, berichtet die Rheinische Post [53] freudig erregt. Selbstverständlich hatten sie ihre Schuhe ausgezogen, wie ihre Islamindoktrinationsbeauftragte, Religionslehrerin Silke Humpert, ihnen das davor in wochenlangem Training und Lügenunterricht beigebracht hatte. „Wir wollen höflich sein und uns richtig verhalten“, wird der zehnjährige Michael zitiert.

„Wir wollen Vorurteile abbauen, Gemeinsamkeiten mit unserer eigenen Religion herausfinden und uns anderen Religionen gegenüber öffnen“, sagte die Lehrerin. Dass Muslime die gleichen übergeordneten Ziele, nämlich Frieden und die Achtung von Menschenrechten, wie die Christen verfolgen, war den Schülern der vierten Klasse schnell bewusst.

Die Kinder bekamen eine Führung und ein Filmchen zu sehen, wo man ihnen die Gebetsabläufe genau erklärte. Es ist ja schließlich wichtig, dass sie wissen, dass sie künftig fünf Zeiträume pro Tag einzuplanen haben, um Allah zu huldigen.

Auf der Schulhomepage ist zu lesen:

Gefesselt waren die Kinder, als er spontan seine Gebetskleidung anlegte, erklärte und auch aus dem Koran „vorlas“. Sodann folgte eine lange Fragerunde der Kinder. Der Islam sei eine friedliche Religion betonte der Imam zum Schluss und schlug damit den Bogen zur aktuellen weltpolitischen Situation.

Den Kontakt zur Moschee hatte (in bester Absicht für die Islamisierung Deutschlands) der Türkischlehrer der Schule hergestellt. Selbstverständlich müssen diese Eindrücke nun auch in den 10-Jährigen entsprechend verfestigt werden:

„Wir werden alles im Religionsunterricht besprechen und erklären. Die Kinder sind von den Eindrücken erschlagen, aber begeistert“, sagte Silke Humpert. Sie findet es wichtig, dass man andere Kulturen nicht nur theoretisch erforscht. Der Praxisbezug ist entscheidend, wenn es um das Verständnis geht.

Ja, der Praxisbezug ist entscheidend, leider scheint die linksverstörte BessermenschIn Silke Humpert nur überhaupt nichts darüber zu wissen. Denn sonst wüsste sie, als Basiswissen wenigstens, dass sie derzeit im islamischen Haus des Krieges lebt, sie und ihresgleichen einfach nur Beute sind, dass „in der Praxis“ des Islams Frauen nur die Hälfte der Männer wert sind, sie, nachdem man sie vergewaltigt hat, korangerecht wegen Ehebruchs gesteinigt werden kann, das Köpfen von Christen und Juden vorgeschrieben ist, man Schwule von Hausdächern wirft und der von ihr herbeigeschwafelte islamische Frieden erst herrschen wird, wenn auch der Islam herrscht.

Kontakt:

Gemeinschaftsgrundschule Stadt
Schulleitung: Jutta Felderhoff
Carl-Diem-Straße 9-11 / z.Zt. Hermannstr. 21, 42477 Radevormwald
Tel.: 02195 / 1619
Fax: 02195 / 931594
E-Mail: ggsstadt-radevormwald@t-online.de [54]


(Hinweis an unsere Leser: Wir bitten Sie bei Schreiben an die Kontaktadresse, trotz aller Kontroversen in der Sache, um eine höfliche und sachlich faire Ausdrucksweise.)

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