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Berlin: Serbe zündet Handgranate vor Mehrfamilienhaus – drei Verletzte

Von ALEX CRYSO | Da kochte wieder einmal das südländische Blut: Weil ihm ausgerechnet ein Bosnier die Frau ausspannte, ging ein Serbe bis zum Äußersten und schleuderte eine Handgranate auf das frisch liierte Pärchen. Dies ereignete sich am Freitagabend gegen 23.30 Uhr in Berlin-Reinickendorf. Schauplatz des Anschlags [1] war ein Mehrfamilienhaus.

Als die ebenfalls serbisch-stämmige Frau mit ihrem neuen Liebhaber und in Begleitung einer Bekannten das Haus verlies, wurde zunächst die Handgranate auf das Trio geschleudert. Dann zog der Täter ein Messer und ging damit auf die Ex und seinen Nebenbuhler los.

Alle drei Personen wurden verletzt, der Bosnier sogar lebensgefährlich. Der Täter selbst konnte zunächst entkommen, bevor er von einer Einsatzhundertschaft in einer Kleingartenanlage verhaftet wurde. Ein Sprengkommando des LKA war zusätzlich von Nöten, um die Situation zu entschärfen.

Die Granate scheint noch ein Bestand aus dem Jugoslawienkrieg sein. Die Ermittler gehen von einem gezielt geplanten Mordanschlag aus, wobei auch die typische südländische Fehde und das entsprechende Beziehungsdrama bestens in das Kulturprogramm des vielfältigen neuen Deutschlands passen. Genauso wie die Tatsache, dass unser Land immer mehr zum Schmelztiegel für ethnische und fremdländische politische Konflikte gemacht wird, deren mögliche Eskalationen von der verblödeten wie wehrunfähigen „Mehrheit“ nicht mehr aufgefangen werden – jedoch immer mehr Unbeteiligte in die Schusslinie solcher Auseinandersetzungen geraten könnten. Genügend Kriegs- und Krisenerfahrung bringen unsere angeblich so unverzichtbaren Neuankömmlinge ja mit.

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Voerde: Serbe stösst Frau vor einfahrenden Zug – Opfer tot

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Einzelfall™,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 209 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Ein völlig sinnloser Mord erschüttert die Republik. Gestern um 8.49 Uhr: Auf dem Bahnhof in Voerde in Nordrhein-Westfalen hat der polizeibekannte 28-jährige Jackson B. aus Hamminkeln in Nordrhein-Westfalen das 34-jährige Zufallsopfer Anja N., Mutter einer 13-jährigen Tochter, vor den Regionalzug RE19 gestoßen.

Die Frau wurde von dem Regionalexpress überrollt und starb noch vor Ort. Der Lokführer hatte keine Möglichkeit mehr, den Zug noch rechtzeitig zum Halten zu bringen. Trotz sofortiger Bergung und Versorgung durch den Notarzt verstarb die Frau. Von Augenzeugen wurde der Täter bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Inzwischen hat der Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen Mordes erlassen, da die Mordmerkmale „Heimtücke“ und „Mordlust“ erfüllt sind.

Täter und Opfer hatten keinerlei Bezug zueinander. Es ging auch kein Streit zwischen den beiden der Tat voraus. Die 34-Jährige hatte erst im Sommer 2018 geheiratet. Ihr Mann schrieb kurz nach der Tat  auf Facebook „Meine Frau wurde heute ermordet. Sie wurde vor einen Zug geschubst, von einem Fremden ohne Grund.“

Die leidige Frage nach dem Migrationshintergrund

An dieser Stelle der Berichterstattung sind wir wieder einmal bei der Frage angelangt, ob es sich bei dem „mutmaßlichen“ Gewaltverbrecher um ein Eigengewächs, also um einen indigenen Deutschen oder eine Person mit Migrationshintergrund handelt. Die Ziffer 12.1 des Pressekodex [2] sorgt ja bekanntlich dafür, dass die Antwort möglichst im Dunklen bleibt, damit sich das Unbehagen in der Bevölkerung gegen die Migrationspolitik ins Grenzen hält. So war es zunächst auch in diesem Fall, doch auf Dauer ließ sich die Wahrheit nicht unterdrücken.

Anfangs war sowohl in der polizeilichen Pressemitteilung als in der Berichterstattung der Mainstream Medien nur von einem „polizeibekannten Mann aus Hamminkeln, einer Stadt in Nordrhein-Westfalen“ die Rede. Allein diese Formulierung lässt jedoch beim kritischen Medienkonsumenten bereits die Alarmglocken schrillen, da sie den Eindruck hervorruft, es handle sich bei dem „Tatverdächtigen“ um einen autochthonen Deutschen, ohne das explizit zu behaupten.

[3]Eine schwierige Unterhaltung mit dem Pressesprecher

Eine Internetrecherche förderte Gerüchte zutage, der „Mann“ komme aus Syrien oder Marokko.

Gerüchte sind jedoch nichts wert, nur die Fakten zählen.

Deshalb hat PI-NEWS direkt bei der Polizei in Duisburg nachgefragt. Es war nicht einfach, am Sonntag jemanden ans Telefon zu bekommen, der zu Presseauskünften berechtigt ist, aber Hartnäckigkeit zahlt sich aus – auch im weiteren Verlauf des Gespräches. Denn zunächst hieß es nur: „Nein, der Tatverdächtige kommt nicht aus Syrien oder Marokko.“

PI NEWS: „Hat der Tatverdächtige einen anderweitigen Migrationshintergrund?“

Jetzt merkte man schon, dass der Beamte allmählich immer zugeknöpfter wurde. Dennoch bestätigte er, dass ein Migrationshintergrund vorliegt. Es ist wie Würmer aus der Nase ziehen.

PI NEWS: „Und der Migrationshintergrund steht in Bezug zu welchem Land?“

Die Antwort: „Es ist weder Nordafrika noch der Nahe Osten“.

Aha. „Und welches Land ist es dann?“

Jetzt macht der Beamte gänzlich zu. Er erklärt dem Autor, dass die Fragestellung an einen populistischen Hintergrund denken lässt, deshalb werde er zu dem Thema keine weiteren Auskünfte mehr erteilen.

Wenn allerdings die BILD Zeitung anruft [4], ist man offenbar auskunftsfreudiger. Deshalb wissen wir inzwischen, dass es sich bei dem Gewaltverbrecher um einen Serben handelt.


[5]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [7] oder Twitter. [8]

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Frischer Wind in Deutschlands Gerichtssälen

geschrieben von Eugen Prinz am in Bereicherung™,Familie,Frauen,Islam,Justiz,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 95 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Dass jene Zeiten allmählich zu Ende gehen, wo die Angeklagten noch demütig und schuldbewusst vor dem Richter standen und ihr Urteil erwarteten, weiß nun auch der Landshuter Richter Stefan Kolb. Seit der Verhandlung gegen Hajzer M. wird ihm klar geworden sein, dass wir Migranten ins Land gelassen haben, in deren archaischen Denkstrukturen für das deutsche Recht kein Platz ist.

Der Angeklagte, ein eingebürgerter Serbe, hatte für seine Tochter feste Zukunftspläne: Der künftige Schwiegersohn muss Moslem sein und aus dem Kosovo stammen. Das lässt den Schluss zu, dass auch Hajzer M. diesem Glauben angehört, sonst würde er nicht auf solche Ideen kommen. Dummerweise verliebte sich die Verkörperung der Familienehre in einen Asylbewerber aus Afghanistan.

Die Folgen der verbotenen Liebschaft

Als die fürchterliche Tat ruchbar wurde, begab sich der 46jährige Hajzer M. am Abend des 10. Januar zur  Asylbewerberunterkunft in Eggenfelden, wo der Lover seiner Tochter untergebracht war. Zur Begrüßung schlug er seinem Schwiegersohn in spe gleich mal mit der Faust in das Gesicht. Der Ordnung halber bekam auch ein Mitbewohner eine Ohrfeige. Nach dieser Ouvertüre hagelte es weitere kräftige Schläge für beide, bevorzugte Stelle beim Mitbewohner: Der Hinterkopf. Natürlich durften auch Fußtritte nicht fehlen und die obligatorische Drohung, sie umzubringen. Ein weiterer Mitbewohner, der schlichten wollte, erhielt – Sie ahnen es schon – auch noch seinen Anteil. Und weil es so schön war, zog Haizer M. dasselbe Programm nochmal am 14. Februar an gleicher Stelle und am 27. April vor dem Bahnhof in Pfarrkirchen ab. Beide Male hatten die jeweiligen Begleiter des jungen Afghanen ebenfalls das Vergnügen, verdroschen, zu Boden gestoßen und mit dem Tod bedroht zu werden.

Daraufhin erwirkte das widerspenstige Töchterlein ein Kontaktverbot und fand Zuflucht in einer Betreuungsstelle für Jugendliche. Das hinderte Hajzer M. nicht daran, am 5. Mai erneut vorstellig zu werden und auf sein Faustrecht als Vater zu pochen. Dieses Mal nahm er auch noch Verstärkung in Gestalt seiner Ehefrau mit, die den Afghanen festhielt, während er im Wohnheim auf ihn einprügelte. Um seiner Habhaft zu werden, hatte der Deutsch-Serbe vorher noch eine Türe eingetreten. Einer Betreuerin, die noch versucht hatte, „den Angeklagten irgendwie zur Besinnung zu bringen“, während er den Liebhaber seiner Tochter an der Gurgel hatte, spuckte Haijzer M. ins Gesicht. Mit dieser Aktion hatte auch die Engelsgeduld der deutschen Gerichtsbarkeit ein Ende und das missverstandene Familienoberhaupt kam in Haft.

Abweichendes Rechtsverständnis beim Angeklagten

Das war natürlich zu viel für das Gerechtigkeitsempfinden des ehrbaren Bürgers aus Ex-Jugoslawien. Bei der Gerichtsverhandlung, an der er in Handschellen teilnahm, legte er großen Wert darauf, dies auch den versammelten Vertretern der Justiz begreiflich zu machen. „Wo ist Gerechtigkeit?“, schrie er  immer wieder und behauptete, dass alle Zeugen lügen würden. Außerdem seien die Aussagen  abgesprochen. Seinem Verteidiger Rudolf Wenzl warf er vor: „Du bist auch gegen mich“.

Nachdem er immer wieder versuchte, die minderjährigen Zeugen einzuschüchtern, ließ Richter Kolb den Angeklagten zunächst für die Dauer der Zeugenaussagen aus dem Sitzungssaal entfernen.

Wieviel Beamte braucht man, um einen Neubürger aus dem Gerichtssaal zu zerren?

Es waren fünf Beamte nötig, Hajzer M. aus dem Saal zu zerren und ihn anschließend wieder hinein zu bringen. Dem Richter blieb nichts anderes übrig, als den Beschluss zu erlassen, die weitere Verhandlung bis zum Abschluss der Beweisaufnahme ohne den Angeklagten durchzuführen. In der Zwischenzeit wurde das Justizopfer in einer der Arrestzellen im Keller des Gerichtsgebäudes untergebracht. Von diesem Zeitpunkt an begleitete lautes Poltern und Scheppern aus dem Kellergeschoß den weiteren Verlauf der Verhandlung. Schuld daran war die Zellentüre, die als Empfänger der Fußtritte des Angeklagten herhalten musste, weil die tatsächlich Verantwortlichen für dessen mißliche Lage für ihn leider nicht greifbar waren.

Zu den Plädoyers wurde Hajzer M. wieder vorgeführt. Das war nicht die beste Idee, die der Richter an diesem Tag hatte. Nachdem der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten beantragt hatte, versuchte das Justizopfer in blinder Raserei, über den Tisch hinweg zum Anklagevertreter zu gelangen. Ob er mit ihm eine Diskussion über das Strafmaß führen wollte, oder andere Gründe für sein  impulsives Vorgehen vorlagen, ist nicht überliefert. Für den Richter war dies jedoch Grund genug, den Angeklagten endgültig von der Verhandlung auszuschließen.

Angeklagter nicht psychisch gestört, sondern fundamentalistisch

Wie wir ja alle wissen, laborieren unsere zugewanderten Goldstücke nicht selten an psychischen Störungen. Deshalb wurde in diesem Fall der Landgerichtsarzt Dr. Näger gutachterlich hinzugezogen. Sein Fazit: Der Angeklagte hat keinen an der Klatsche, der ist so. Der Gutachter bezeichnete den Hajzer M. als „fundamentalistisch, radikal eingestellt“. Das sei psychiatrisch aber leider nicht behandelbar. Die Gefahr einer „Ehrentat“ sei durchaus gegeben“, warnte er noch.

Das Urteil wurde nach zwei Verhandlungstagen aufgrund der „massiv auffälligen und jede vernünftige Zusammenarbeit verweigernde Haltung, die eine Verhandlung mit dem Angeklagten nicht mehr möglich gemacht hatte“, in Abwesenheit von Hajzer M. verkündet: Wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen in Tateinheit mit Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung in sechs Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Bedrohung und Sachbeschädigung, erhielt er gemäß dem Antrag der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

Bange vor der Entlassung

„Mir ist gar nicht wohl, wenn der Angeklagte mal aus der Haft rauskommt“, so Richter Stefan Kolb in der Urteilsbegründung. Nachdem Hajzer M. schon seit Mai in Untersuchungshaft sitzt, diese auf das Strafmaß angerechnet wird und eine vorzeitige Entlassung bei unserer Kuscheljustiz die Regel ist, dürfte das relativ bald der Fall sein. Für den Richter ist der Deutsch-Serbe „derzeit nicht resozialisierbar“. Sein Fazit: „Das war mit Abstand die schlimmste Verhandlung, die ich je geführt habe.“

Da kann man nur sagen: „Herr Vorsitzender, gewöhnen Sie sich dran. Das werden Sie in Zukunft noch öfter erleben“.

*Interessanter Hinweis des Lesers alacran: Der stramm muslimlsche Hajzer ist ethnisch natürlich kein Serbe und orthodoxer Christ , sondern Skiptar aus dem Kosovo mit serbischem Pass und Musterbeispiel für die Multi-Kulti Probleme im ehemaligen Jugoslawien.

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