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Interne BKA-Analyse: Tatverdächtige Zuwanderer bei Mord und Totschlag

Was den „Kampf gegen Rechts“ innerhalb der Behörden betrifft, gibt es noch einiges zu tun. Zwar wurde die Bundeswehr von den beiden Verteidigungsministerinnen Ursula von der Leyen und Annegret Kramp-Karrenbauer bereits „auf Linie gebracht“ und auch beim Bundesamt für Verfassungsschutz weiß man inzwischen, was Sache ist, seitdem der aufrechte Präsident Hans-Georg Maaßen dem linientreuen Thomas Haldenwang weichen musste. Bei der Polizei ist man gerade dabei, den Beamten beizubringen, dass inzwischen „Links“ hierzulande die einzig geduldete politische Gesinnung ist.

Aber eine Behörde ist bisher der Aufmerksamkeit der Jakobiner entgangen, nämlich das Bundeskriminalamt (BKA). Offenbar waren die Gesinnungswächter in Politik und Medien so intensiv mit den anderen Sicherheitsbehörden beschäftigt, dass ihnen die Bundeskriminaler bisher durchgeschlüpft sind. Das hat sich jetzt gerächt, denn diese Behörde ist auf die haarsträubende Idee gekommen, eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hinsichtlich der Fragestellung durchzuführen, wie häufig Zuwanderer seit 2015 als Tatverdächtige bei Mord und Totschlag in Erscheinung getreten sind.

Wie konnten die Bundeskriminaler nur auf die Idee kommen, eine derartige Auswertung durchzuführen? Jeder mit einem Rest von gesundem, noch nicht links-grün indoktrinierten Menschenverstand, konnte sich doch vorher schon denken, wie das Ergebnis ausfällt.

Mord und Totschlag

Und dieses ist niederschmetternd: In der Deliktkategorie Mord und Totschlag lag im Auswertungszeitraum (Anfang 2015 bis Ende 2019) der Anteil der Asylzuwanderer  an den ermittelten Tatverdächtigen bei sage und schreibe 14,9 Prozent.

Schwere und gefährliche Körperverletzung

Bei den Delikten schwere und gefährliche Körperverletzung sind die Zuwanderer mit 13,3 Prozent auch nicht schlecht dabei – noch dazu angesichts ihres Anteils an der Gesamtbevölkerung von nur etwa 2%.

Halten wir also fest: Bei einem Bevölkerungsanteil von 2% stellen Zuwanderer 14,9% der Tatverdächtigen bei Mord und Totschlag. Herzlichen Glückwunsch!

Was das ganze noch schlimmer macht: Herausgerechnet wurden bei dieser Auswertung Personen mit dem Status „unerlaubter Aufenthalt“, das heißt: Erfasst wurden nur die „Braven“, also jene Asylzuwanderer mit Bleiberecht, denen wir gut und gerne Schutz gewährt haben.

Mit dieser Auswertung ist also nun die Katze aus dem Sack und es kam, wie es kommen musste: Jemand aus dem BKA hat das Papier der WELT zugespielt [1] und diese hat die Zahlen öffentlich gemacht, mit folgendem Hinweis:

Die (sic) WELT AM SONNTAG vorliegende Sonderauswertung des BKA ermöglicht die bisher genauesten Aussagen zur Kriminalitätsbelastung der als Schutzsuchende eingereisten Ausländer.

Das kann mal wohl sagen.

[2]Und damit so eine kontraproduktive Auswertung nicht noch einmal durchgeführt wird, sollte jetzt die Bundesregierung, beziehungsweise das Bundesinnenministerium, in die Gänge kommen und beim BKA mal nach dem(n) Rechten sehen, denn es kann nicht angehen, dass das BKA hier „den falschen Leuten“ in die Hände spielt und das bestätigt, was die Alternativen Medien und die AfD schon immer behauptet haben.

Zudem muss man der Bevölkerung nicht unbedingt unter die Nase reiben, wie hoch der Anteil an tatverdächtigen Mördern und Totschlägern unter den Schutzbedürftigen ist, sonst fürchtet sich der brave Bürger noch mehr und hat vielleicht Einwände dagegen, dass immer noch ungeachtet des Artikels 16a Grundgesetz Schutzbedürftige in hoher Zahl ins Land gelassen werden.

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