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Bodo Ramelows Niveau: „Drecksack“ und „Stinkefinger“

Von EUGEN PRINZ | Die politischen Sitten in unserem Land verwahrlosen dank der linksextremen Ideologen in den Parlamenten immer mehr. Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow  von den Linkspartei markierte gestern einen neuen Tiefpunkt, was die demokratische Debattenkultur betrifft.

In einer Landtagsdebatte über den Umgang mit Akten zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ verwies der AfD-Abgeordnete Stefan Möller, der auch der Landessprecher seiner Partei in Thüringen ist, mit den Worten „Schauen Sie sich doch mal selbst an, wer in Ihren eigenen Reihen ist“, auf den RAF-Terroristen Christian Klar, der für einen Bundestagsabgeordneten der Linken arbeitet.

Verfassungsschutz eine „skandalgeneigte Behörde“

Danach bezeichnete Möller den Verfassungsschutz in Thüringen zurecht als „skandalgeneigte Behörde“ und sagte mit Blick auf den Ministerpräsidenten des Landes:

„Wer da schon alles Tolles beobachtet wurde, nicht wahr, Herr Ramelow?“

Was nun folgte, würde man vielleicht in einer übel beleumundeten Spelunke unter Betrunkenen erwarten, aber nicht in einem Landesparlament. Ministerpräsident Ramelow zeigte dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller den „Stinkefinger“ und bezeichnete ihn in der Folge noch als „widerlichen Drecksack“.

Die AfD-Fraktion ließ daraufhin den Ältestenrat des Landtages einberufen, die letzte Sitzung vor der Sommerpause wurde unterbrochen.

Reue und Einsicht mit kurzer Halbwertszeit

Zunächst zeigte sich Ramelow in einem Tweet reumütig:

Die Reue hielt jedoch nicht lange. Schon wenig später wiederholte Ramelow in einem Interview mit dem MDR [3] seine Verbalinjurien und erhielt dabei noch Unterstützung von Thüringens Linke-Fraktionschefin Hennig-Wellsow. Ein Stinkefinger sei die einzig anständige Reaktion auf einen „Unanständigen“, erklärte sie.

Es ist nicht weiter verwunderlich, dass die Parteifreundin Ramelow die Stange hält. Sie hat ja als „Blumenstrausswerferin [4]“ bereits bewiesen, dass sie keinerlei Anstand besitzt und ähnlich charakterlos ist, wie der Ministerpräsident. Nicht unerwähnt bleiben soll auch noch, wie die Mainstream-Medien über diesen unsäglichen Vorgang berichten. t-online schreibt: [5]

Bei einer Debatte über den NSU im Thüringer Landtag hat ein Redner der AfD-Fraktion gezielt Ministerpräsident Bodo Ramelow provoziert. Der reagierte impulsiv.“

Kommentar:

Man kann es also Ramelow quasi nicht verdenken, wenn er ein bisschen „impulsiv“ reagiert, nachdem er „provoziert“ wurde. Da fehlen einem wirklich die Worte bei diesem unverschämten Framing. Auf der anderen Seite mag man sich gar nicht ausmalen, was geschehen wäre, wenn AfD-Landessprecher Möller dem Ministerpräsidenten den Stinkefinger gezeigt und ihn als „widerlichen Drecksack“ bezeichnet hätte. Die Titelseiten sämtlicher Zeitungen und Magazine der Mainstream-Medien und ein ARD-Brennpunkt wären Möller sicher gewesen.

Der Autor arbeitet derzeit an einem Artikel, in dem die Gefahr aufzeigt wird, dass wir nach „dem großen Crash“ nicht wie erhofft, von einer Koalition aus konservativen Kräften inklusive der AfD regiert werden, sondern die Sozialisten das Ruder übernehmen. Sieht man sich Typen wie Ramelow und Hennig-Wellsow an, weiß man, was uns dann erwartet.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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[12]

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Mittelfinger kostet 50% der Taggeldleistung

[13]Vor Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil. Diese Lektion lernte ein Schweizer vor dem Schweizerischen Bundesgericht in Luzern, nachdem er und seine hochschwangere Frau von zwei Kosovo-Albanern in einer Parkgarage brutal attackiert worden waren.

(Von L.S.Gabriel)

Der 36-jährige Banker hatte dabei einen Bruch des Augenhöhlenbogens, der sich bis zur Kieferhöhle fortsetzt und schwere Rissquetschwunden oberhalb und unterhalb der Augenhöhle erlitten und musste operiert werden. Seine Frau kam mit Prellungen davon.

Wie der „Tagesanzeiger [14]“ berichtet, wollte das Ehepaar nachts nach einem Fest mit dem Auto das Parkhaus verlassen. Zwei Kosovo-Albaner hätten das langsam an ihnen vorbeifahrende Paar mit Gesten provoziert und beschimpft. Daraufhin habe der Mann die Scheibe heruntergelassen und den jungen Männern den Mittelfinger gezeigt. Die beiden rannten dem Auto nach, rissen die Fahrertür auf und prügelten so lange auf ihr Opfer ein, bis es bewusstlos gewesen sei.

Die Täter seien ermittelt und verurteilt worden, jedoch sei in weiterer Folge bei einem Täter die anfangs verhängte Strafe von 22 Monaten auf 18 Monate reduziert worden, wovon der Gewalttäter aber im Endeffekt nur acht Monate in Haft verbringen müsse. Diesen Beschluss habe das Gericht  mit einer leichtgradigen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit wegen des Alkoholkonsums begründet.

Die Unfallversicherung des Geschädigten, die „Allianz Suisse“ entschied, dass das Opfer eine Mitschuld trage, da er ja an der Schlägerei beteiligt gewesen wäre und halbierte das Taggeld. Diese Entscheidung wurde durch das Zürcher Sozialversicherungsgericht aufgehoben. Das befand, dass die brutale Reaktion der Kosovaren auf das Zeigen des Mittelfingers übertrieben gewesen wäre und das Opfer damit nicht hatte rechnen können. Die Aggression sei einzig von den zwei jungen Kosovaren ausgegangen.

Die sozialrechtliche Abteilung des Bundesgerichts in Luzern hat dieser Argumentation im Urteil vom 22. März 2013 [15]nun widersprochen und gab der „Allianz Suisse“ recht, da es unerheblich sei, wer mit dem Streit begonnen habe. Entscheidend sei einzig, ob das Opfer die Gefahr einer tätlichen Auseinandersetzung gekannt habe oder hätte kennen müssen. Das sei hier eindeutig der Fall gewesen.

„Die beiden jungen Erwachsenen hatten es geradezu auf Streit abgesehen, was dem Beschwerdegegner und seiner schwangeren Ehefrau nicht entgangen ist. Ihnen in einer solchen Situation mit einer obszönen Geste zu entgegnen, war nach der allgemeinen Lebenserfahrung und dem gewöhnlichen Lauf der Dinge geeignet, einen Unfall von der Art des eingetretenen herbeizuführen. Denn in der heutigen Zeit ist bei solchen Vorkommnissen mit einer derartigen Eskalation zu rechnen.“

Dabei stützt sich das Bundesgericht auf Art. 49 Abs. 2 lit. a UVV, der Verordnung für die Unfallversicherung [16],  der da lautet:

Die Geldleistungen werden mindestens um die Hälfte gekürzt für Nichtberufsunfälle, die sich ereignen bei:

a. Beteiligung an Raufereien und Schlägereien, es sei denn, der Versicherte sei als Unbeteiligter oder bei Hilfeleistung für einen Wehrlosen durch die Streitenden verletzt worden;

b. Gefahren, denen sich der Versicherte dadurch aussetzt, dass er andere stark provoziert;

Bernadette Zürcher, die Rechtsanwältin des Ehepaares, sagte dazu, die Begründung des Bundesgerichts, dass ihr Klient mit einer solchen brutalen Gewalteskalation habe rechnen müssen, gehe in Richtung einer Rechtfertigung der Tat.

Fragwürdig ist es auf jeden Fall, weil die provozierte Handlung, also das Zeigen des Mittelfingers, das ja auf eine eindeutige Provokation folgte, als Beteiligung an einer Schlägerei gewertet wird und die eigenständige Regelung, wie sie unter lit.b beschrieben wird, unberücksichtigt bleibt. Und auch die Erstprovokation, die ja im Grunde erst die Reaktion des Opfers ausgelöst hatte, wird im Urteil nicht entsprechend gewertet.

Was bleibt ist der schale Beigeschmack, dass ausländische Schläger für die Tatsache, dass sie während einer Tat betrunken waren, gewissermaßen einen Unzurechnungsfähigkeitsbonus erhalten und im Gegenzug deren auserkorene Opfer angehalten werden, jede Art der Provokation still zu erdulden, um die Aggressoren milde zu stimmen. Ja, bei Gericht bekommt man nicht „Recht“, sondern ein Urteil, das offenbar aber auch nicht immer etwas mit Rechtssprechung zu tun haben muss.

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