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Salzgitter: Schüsse aus Autokorso bei Kurdenhochzeit

Es ist in unserem Kulturkreis durchaus üblich, dass anläßlich einer Hochzeit ein Autokorso – bestehend aus gut einem halben Dutzend Fahrzeugen mit Braut und Bräutigam an der Spitze – hupend durch die Stadt fährt. Die Polizei lässt da auch mal Fünfe grade sein, weil sich die Feiernden ansonsten an die Straßenverkehrsordnung halten.

In den letzten Jahren häufen sich jedoch Berichte über Straßenblockaden [1] durch zahlreiche Fahrzeuge von Hochzeitsgästen aus dem muslimischen Kulturkreis. Schüsse in die Luft dürfen dabei nicht fehlen, das kennt man ja aus deren Herkunftsländern, nur dass dort mit scharfen Waffen geschossen wird. Aber das kann ja bei uns auch noch kommen.

Die neuen Herren in unserem Land scheuen weder vor einer Blockade der Autobahn [2] noch eines Tunnels [3] zurück, Pyrotechnik inklusive. Schließlich muss es ja gebührend gefeiert werden, dass die Gebärmutter der Braut nun offiziell dazu legitimiert wurde, ihren Betrieb aufzunehmen und unser Land mit weiteren muslimischen Neubürgern zu beglücken, die uns im Rahmen der Integration mit ihren Sitten, Gebräuchen und Forderungen konfrontieren.

A propos Forderungen, haben Sie schon von der neuesten gehört? Der Zentralrat der Muslime fordert,  bei der Bundeswehr Imame [4] einzuführen. Es sei eine Schande, dass es noch keine gibt. Aber gut, das soll jetzt nicht das Thema sein, denn wir sind bei den muslimischen Hochzeitsgesellschaften.

Die Deutsche Presseagentur (dpa), Hüterin der Wahrheit, der Weisheit und der umfassenden Informationen, versorgte vor einigen Tagen Online- und Printmedien mit der nebenstehenden Meldung:

Autokorso mit 40 Fahrzeugen

40 (!) Fahrzeuge also. Das dürfte ein neuer Rekord sein, was solche Aktionen betrifft. Selbstverständlich erwähnt die dpa nicht, welcher Ethnie die „Hochzeitsgesellschaft“ zuzuordnen ist. Aber gut, alles andere wäre verwunderlich gewesen. Mal sehen, ob sich auf anderen Nachrichtenplattformen etwas findet. T-online [5], Salzgitter Zeitung [5]news38 [5] – alles Fehlanzeige. Kein Sterbenswort über einen möglichen Migrationshintergrund. Bei news38 steht wenigstens, dass die Polizei aus der ganzen Region Verstärkung angefordert hat, um bei dem Einsatz genügend Präsenz aufbieten zu können. 40 Fahrzeuge, das ergibt locker 100 Störer oder mehr.

Doch was ist das? Die Weserbergland Nachrichten [6] berichten von einer türkischen Hochzeitsgesellschaft aus Salzgitter, die Schüsse aus einem Konvoi abgegeben hat. Doch halt, das ist ein „Altfall“, der sich in Hameln zugetragen hat.

Auch in Salzgitter: Wild gewordene „Hochzeitsgesellschaft“ hat muslimischen Migrationshintergrund

Tja, dann bleibt als Ultima Ratio nur noch eine Anfrage bei der Polizei in Salzgitter. Der Beamte der Pressestelle zeigt sich freundlich und kooperativ. Er sieht nach und eröffnet dem Autor, dass es sich bei den kontrollierten Personen um Deutsche gehandelt hat.

Mit dieser Information mag sich ein Vertreter der Mainstreampresse zufrieden geben, aber für PI-NEWS ist diese Auskunft zu dünn. Es wird weitergebohrt: Haben die „Deutschen“ einen Migrationshintergrund? Dazu könne er nichts sagen, so der Pressesprecher, das sei aus den ihm gegenwärtig zur verfügung stehenden Unterlagen nicht ersichtlich. Dann eben anders:  Hatten die überprüften Personen typisch deutsche Namen oder eher türkische? Geht es in Richtung „Peter Müller“ oder Burak Yeter? Türkisch eher nicht, meint der Beamte. Er erklärt sich schließlich bereit, bei den eingesetzten Beamten nachzufragen und dann per Email Bescheid zu geben. Diese Zusage hat er auch eingehalten. Hier ist die Antwort:

Am 24.02.2018, ca. gegen 14:45 Uhr, konnte im Bereich Salzgitter-Salder ein Autokorso festgestellt werden, bei welchem annähernd 40 Fahrzeuge gezählt werden konnten. Dieser Autokorso konnte einer Hochzeitsgesellschaft mit Kurdenbezug zugeordnet werden. Nachdem dieser Korso sich in Bewegung gesetzt hatte, wurden von einzelnen Fahrzeugführern Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen. Ebenso konnten Schussabgaben aus dem Korso heraus beobachtet werden.

Im weiteren Verlauf konnten auf Grund polizeilicher Maßnahmen drei Schreckschusspistolen sichergestellt werden. Weitere Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen wurden gefertigt. Zahlreiche Identitätsfeststellungen sind durchgeführt worden.

Abschließende Ermittlungen sind ausstehend.

Es folgt noch der Hinweis, dass sich die überprüften Personen bei der Kontrolle kooperativ verhielten. Na, da haben wir nochmal Glück gehabt.

Anarchistisches Gehabe, das verstörend auf autochthone Deutsche wirkt

Diese Deutschen mit muslimischen Migrationshintergrund sollten sich im Klaren darüber sein, dass sie sich durch ihr anarchistisches Gehabe ganz klar von der Mehrheitsgesellschaft abgrenzen. In den Videos am Ende dieses Artikels können Sie an sich selber erfahren, wie verstörend so ein Auftritt auf uns autochthone Deutsche wirkt. Ein derartiges Verhalten ist schädlich für die Integration und vertieft nur die Kluft zwischen indigenen Deutschen und Muslimen mit deutschem Pass. (hsg)

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Niederbayern: Asylbewerber errichten Straßenblockade

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Asyl-Irrsinn,Demonstration,Polizei,Siedlungspolitik | 151 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Am heutigen Montag, dem 22.01.1018, teilte ein Bürger gegen acht Uhr über Notruf mit, dass in der Lochhammer Straße 1 in Geisenhausen im niederbayerischen Landkreis Landshut vor der Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge von Asylbewerbern eine Straßensperre errichtet worden sei.

Die eingesetzten Kräfte der Polizeiinspektion Vilsbiburg trafen vor Ort etwa 15 Schwarzafrikaner an, die ihrem Unmut über  Unzulänglichkeiten in der Gemeinschaftunterkunft, unter anderem ging es um einen Fernsehanschluss, Ausdruck verleihen wollten.

Zu diesem Zweck hatten sie vier große Müllcontainer auf die Straße geschoben. Sie forderten ein Gespräch mit Vertretern der Regierung von Niederbayern, um die bestehenden Missstände monieren zu können.

Diese waren über die Aktion bereits informiert und eilfertig auf dem Weg nach Geisenhausen. Nachdem man den afrikanischen Flüchtlingen ein Gespräch zusagte, entfernten sie die Blockade wieder.

Auf Anfrage von PI-NEWS erklärte der Einsatzleiter der Polizeiinspektion Vilsbiburg, Polizeioberkommissar Traxler, dass es weder Festnahmen gegeben hätte, noch eine Personalienfeststellung erfolgt sei.

Bei den Vorgängen kämen seiner Meinung nach allenfalls Ordnungswidrigkeiten infrage. Man habe nach dem Opportunitätsprinzip entschieden, diese nicht zu verfolgen, auch im Hinblick auf eine Deeskalation. POK Traxler wörtlich: „Wir wollten uns keinen Unmut zuziehen“.

Das führte unweigerlich zu der Frage, ob die eingesetzten Beamten bei indigenen Deutschen in einem vergleichbaren Fall ebenso entschieden hätten. Dies bejahte der stellvertretende Dienststellenleiter: „Unter meiner Einsatzleitung hätte es auch bei Deutschen keine anderen Maßnahmen gegeben.“

Soweit der Bericht.

Hier hat die Deeskalationsstrategie der Polizei gut funktioniert. Aus so einem Fall kann bei einem härteren Vorgehen leicht eine größere Auseinandersetzung mit Sachbeschädigungen und Verletzten entstehen. Aber andererseits, was lernen die Flüchtlinge daraus? Wenn man dem Staat Druck macht, erreicht man, was man will. Und beim nächsten Mal kann man vielleicht sogar noch ein bisschen mehr Druck machen und einen Schritt weitergehen, nachdem es beim ersten Mal so gut funktioniert hat.

Der Autor ist kein Jurist, aber angesichts der Gegenstände auf der Fahrbahn sticht der Paragraf 315b des Strafgesetzbuches ins Auge:

Strafgesetzbuch (StGB)

315b Gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ob es im Ermessen der eingesetzten Beamten liegt, zu beurteilen, inwieweit durch die bereiteten Hindernisse eine Gefährdung enstanden ist, oder ob diese Beurteilung nur durch einen Staatsanwalt erfolgen kann, entzieht sich der Kenntnis des Autors.

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