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Das neue Schlachtfeld: Medienpolitik ist Machtpolitik

Von MdL SVEN W. TRITSCHLER* | Der Bundestagswahlkampf 2021 war durchsetzt mit Warnsignalen aus der deutschen Medienlandschaft. Gerade bei ARD und Co. war die politische Schlagseite kaum noch zu übersehen – schon in den 50ern war dieser „Rotfunk“ der CDU ein Dorn im Auge. Ob das von Adenauer stattdessen angestrebte „Deutschland-Fernsehen“ wirklich etwas verbessert hätte, darf bezweifelt werden. Es scheiterte bereits am Bundesverfassungsgericht.

Nach 1980 kamen private Radio- und Fernsehsender auf. Abermals hoffte die CDU, den linkslastigen „Öffentlich-Rechtlichen“ etwas entgegenzusetzen. Aber mit ihren prall gefüllten Taschen hielten die Staatsfunker gerade im Informationsbereich den Wettbewerb klein: So führte VOX beispielsweise stündliche Nachrichten ein – die ARD zog sofort nach. RTL brachte das Nachtjournal, wenig später folgte das Pendant der ARD. Die Privaten konnten mit der gebührenfinanzierten Konkurrenz nicht dauerhaft mithalten und verlagerten sich auf billige Unterhaltung.

Doch der SPD war sogar das zu viel Rundfunkfreiheit. So wurden die „privaten“ Lokalradios in NRW eine Mogelpackung: Im „Zwei-Säulen-Modell“ hat jeder Sender neben privaten Eignern (meist Zeitungsmonopolisten) eine „Veranstaltergemeinschaft“, die wie der WDR-Rundfunkrat aussieht: Politiker, Kirchen, Gewerkschaften und Verbände. Und das merkt man der Berichterstattung auch an. Schlimmer noch: Die einflussreichen Mitglieder der Veranstaltergemeinschaften werden sogar geheim gehalten; unseren Antrag auf Offenlegung lehnten die Altparteien ab.

50 Prozent der Rundfunkräte haben ein Parteibuch

Bei der Landesanstalt für Medien, der Aufsichtsbehörde für private Medien, kommt wie im WDR-Rundfunkrat, nominell nur eine Minderheit der Mitglieder der jeweiligen Kontrollgremien aus der Politik – solange man nur die direkten Vertreter des Landtags zählt: „Unabhängige“ Verbände schicken reihenweise Parteisoldaten in die Gremien. Rund 50 Prozent der Rundfunkräte haben ein Parteibuch, in der Gesamtbevölkerung sind es weniger als zwei Prozent. Unseren Antrag, die Parteimitgliedschaften zu veröffentlichen, lehnten die Altparteien ebenfalls ab. Aus naheliegenden Gründen.

Neben der Entsendung ihrer Parteifreunde nehmen die Altparteien aber auch auf anderem Wege Einfluss: Sie entscheiden im Landtag, welche Verbände Vertreter entsenden dürfen. Dieses fragwürdige Konstrukt genügt den Altparteien allerdings, um von „Staatsferne“ und „Unabhängigkeit“ des De-facto-Staatsfunks zu sprechen.

Ein Gegengewicht könnten die Zeitungen und Zeitschriften bilden, die allerdings massiv unter Auflagenschwund leiden Unmittelbare Folge: Die Verleger sparen. Weniger Redaktionen und Redakteure, mehr Textbausteine von Nachrichtenagenturen. Diese Eintönigkeit beschleunigt den Niedergang allerdings. Aus wirtschaftlichem Interesse steigt kaum jemand in dieses sterbende Geschäft ein – dafür aber politische Akteure.

Parteinahe Medienhäuser lassen sich von Politik privilegieren

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„Blickwinkel“ [1] – das politische Printmagazin der AfD-NRW.

So ist die SPD-Medienholding dd.vg an vielen Zeitungshäusern beteiligt. Ihr RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) versorgt rund 60 Tageszeitungen und damit 6,8 Millionen Leser mit Inhalten. Die Funke Mediengruppe hat eine beherrschende Stellung im Ruhrgebiet – mit Tageszeitungen, Wochenzeitungen und Radiosendern. Stephan Holthoff-Pförtner, einer der Haupteigentümer, ist, bzw. war CDU-Multifunktionär. Ihn wollte Armin Laschet 2017 zum NRW-Medienminister ernennen – nach Protesten u. a. der AfD wurde er „nur“ Europaminister. „Rote“ und „schwarze“ Zeitungen kämpfen gleichermaßen mit Auflagenschwund. Und das liegt nicht nur am Internet: Mangelnde Qualität und Meinungsvielfalt locken eben keine Leser an.

Die parteinahen Medienhäuser lassen sich zum Ausgleich von der Politik privilegieren – etwa mit Ausnahmen beim Mindestlohn. Ende 2020 versuchte die Bundesregierung – eigentlich für Medienpolitik nicht zuständig – sogar eine 200-Millionen-Subvention für Zeitungsverleger im Etat zu platzieren. Diese vermeintliche „Infrastrukturleistung“ scheiterte vorerst an verfassungsrechtlichen Bedenken.

Dabei geht es anders: Zeitungen wie NZZ und Junge Freiheit oder Magazine wie die Krautzone heben sich vom Mainstream ab und gewinnen immer mehr Leser. Die JF erscheint zwar schon seit 1986, zu einer neuen Blüte der Meinungsvielfalt führten aber erst die Sozialen Medien im Internet. Sie haben die „Torwächter“ in Redaktionen und Rundfunkräten weitgehend entmachtet und ohne sie wären Brexit, Trump und AfD schlechthin nicht denkbar. Die aufgeschreckten Altparteien und Altmedien versuchen deshalb nun erkennbar, diese neu gewonnen Freiheit wieder einzuhegen.

Löschexzesse beim Bundestagswahlkampf

So verpflichtet das Netzwerkdurchsetzungsgesetz Facebook und Co. „Hassrede“ zu löschen. Ein bewusst schwammig gehaltener Begriff, der über Straftatbestände wie Beleidigung weit hinausgeht. Die überwiegend linken Weltkonzerne löschen gern großzügig, denn es drohen empfindliche Strafen vom Staat, während sich die wenigsten Nutzer auf teure Prozesse einlassen. Gerade im Bundestagswahlkampf kam es zu regelrechten Löschexzessen.

Auch die Landesanstalten für Medien spielen zunehmend mit beim Kampf gegen „Hassrede“ und „Desinformation“. Die etablierte Politik sieht das Engagement mit Wohlwollen und hat die Kompetenzen der Anstalt erweitert.

Besonders gravierend: Die Aufsicht über „journalistische Sorgfaltspflichten“. Projekten wie „Freie Welt“ oder „FlinkFeed“ wurden Sanktionen angedroht, falls sie nicht umfassend Quellen vorlegen, was außerhalb von Wissenschaftspublikationen eigentlich unüblich ist. Kleine, oft ehrenamtliche Redaktionen können das kaum leisten, „FlinkFeed“ musste daher bereits wieder aufgeben. Ironischerweise sind ausgerechnet die Altmedien davon ausgenommen, diese Anforderungen zu erfüllen.

Verfassungsschutz gegen Freie Medien

Natürlich darf hier auch der „Verfassungsschutz“ nicht fehlen. Jahrelang führten etwa die NRW-Schlapphüte die Junge Freiheit in ihrem Bericht, die es folglich schwer hatte, Inserenten, Abonnenten und Verkaufsstellen zu finden. 2005 untersagte das Bundesverfassungsgericht aufgrund der besonderen Bedeutung der Pressefreiheit schließlich diese Praxis.

Das hielt NRW-Innenminister Reul nicht von der Unterstellung ab, JF-Lesen sei ein Indiz für „rechtsradikale“ Gesinnung von Polizeibeamten – bis das Verwaltungsgericht Düsseldorf es ihm vor wenigen Wochen untersagte. Während die nunmehr florierende JF sich adäquaten Rechtsbeistand leisten konnte, fällt dies jungen und kleinen Medienprojekten naturgemäß schwer.

Denn die „Verfassungsschützer“ lassen sich auch vom JF-Urteil kaum beeindrucken. So wurde dieses Jahr unter anderem der islamkritische Blog „PI NEWS“ als „gesichert rechtsextrem“ stigmatisiert. Die etablierte Konkurrenz wird von regierungsamtlicher Stelle mit den notwendigen Schlagworten versorgt: „FlinkFeed“ war beispielsweise kaum auf dem Markt, da wurde es vom NRW-Innenminister als „rechtsextrem“ abgestempelt. Auf Anfrage der Grünen wurde wiederum das junge, rechtsliberale Magazin „Krautzone“ vom NRW-Innenministerium in ein ähnliches Licht gerückt.

Medienpolitik ist Machtpolitik

Die teils rabiaten Maßnahmen der Staatsgewalt gegen die Meinungsvielfalt zeigen in aller Klarheit: Es ist etwas ins Rutschen gekommen. Die Bürger suchen neue Informationsquellen, weil sie den alten immer weniger vertrauen. Altparteien und -medien versuchen scheibchenweise, das verlorene Terrain zurückzuerobern. Denn Medienpolitik ist Machtpolitik.

Die AfD wird parlamentarisch alles unternehmen, um diesen Bestrebungen Einhalt zu gebieten – soweit dies als Opposition möglich ist. Aber auch jeder Einzelne kann seinen Beitrag zum Kampf um die Meinungs- und Deutungshoheit leisten: Alternative Medienprojekte leiden in der Regel an Unterfinanzierung, brauchen Inserate, Abonnenten und Weiterempfehlungen. Das sollte uns allen die Meinungsvielfalt in Deutschland wert sein.


*Dieser Text ist aus der gerade erschienenen Ausgabe des Magazins BLICKWINKEL entnommen, das man hier kostenlos [1] und unverbindlich bei der AfD-Fraktion NRW abonnieren kann.

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