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Brand in Unterkunft: Polizei nimmt Syrer fest – Tagesschau wahrheitsblind

Manche Wahrheiten präsentiert die Tagesschau nicht sehr gerne, solche, die nicht ins Weltbild passen. Dazu gehört der Brand in einer Flüchtlingsunterkunft, und zwar dann, wenn sie nicht von Neonazis angezündet wurde, sondern von einem der dort „Schutz Suchenden“, wie sie in den Nachrichten gerne betitelt werden.

Und so verschwieg die Tagesschau in ihrer ersten Meldung [1] zu einem Brand in Wadern-Nunkirchen im Saarland, dass in dem Haus überwiegend „Flüchtlinge“ wohnten. Hier die ursprüngliche Meldung vom 07.07. über den Brand in einem „Mehrfamilienhaus“:

„Saarland
Elf Verletzte bei Brand in Mehrfamilienhaus in Nunkirchen

Stand: 07.07.2023 20:08 Uhr

In Wadern-Nunkirchen ist am Freitagabend ein Feuer in einem Mehrfamilienhaus ausgebrochen. Dabei wurden nach Polizeiangaben elf Personen verletzt, zwei davon schwer. Gegen 17.55 Uhr ist am Freitagabend in einem Mehrfamilienhaus in der Saarbrücker Straße in Wadern-Nunkirchen ein Brand ausgebrochen. Nach Polizeiangaben brannte es in der Wohnung im Obergeschoss des Hauses.

Zwei Schwerverletzte durch Feuer in Wadern

Laut Polizei wurden bei dem Brand insgesamt elf Menschen verletzt, zwei der Personen trugen schwere Verletzungen davon. Die Straße wurde voll gesperrt. Die Polizei hat Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.

Über dieses Thema haben auch die SR-Hörfunknachrichten am 07.07.2023 berichtet.“

Am 08.07.2023 um 14:54 Uhr berichtet die Tagesschau [2] erneut auf ihrer Internetseite über den Fall. Dieses Mal wird die Information weitergegeben, dass in dem Mehrfamilienhaus „überwiegend Flüchtlinge aus Syrien und der Ukraine untergebracht“ sind. „Überwiegend“ kann viel heißen. Zuerst einmal natürlich, dass dort auch Deutsche wohnen, so vermutlich die beabsichtigte Assoziation. Es kann aber auch heißen, dass dort weitere „Flüchtlinge“ zum Beispiel aus Eritrea oder aus Serbien wohnen.

So bleibt unklar, wer denn der „Hausbewohner“ war, den die Tagesschau jetzt als möglichen Täter nennt und von dem sie immerhin bereits weiß, dass er 24 Jahre alt ist. Seine Herkunft scheint sie aber zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht zu kennen. Oder sie will sie nicht preisgeben, um so immer noch einen Täter mit möglicher deutscher Nationalität im Bewusstsein der Leser halten zu können.

Vermutlich kannte die Tagesschau die Herkunft des „Bewohners“ aus dem „Mehrfamilienhaus“ zu diesem Zeitpunkt bereits. Denn nur 1 ¼ Stunden später berichtet die Saarbrücker Zeitung [3], dass der Verdächtigte aus Syrien stammt:

Der aus Syrien stammende Mann, der durch den Brand verletzt wurde, konnte festgenommen werden und soll noch am Samstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Zur Motivlage des 24-Jährigen macht die Polizei aktuell keine Angaben.

Die im Geld schwimmende ARD hätte dies sicherlich auch recherchieren können. Hätte. Aber das wollte sie nicht, gerade weil sie eben im Geld schwimmt. Und das fließt nur bei staats- und regierungstreuer Berichterstattung, die die „Flüchtlinge“ ausschließlich in einem positiven Lichte zu präsentieren hat.

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HH: Syrer vergeht sich an 74-Jähriger – Medien unterschlagen Hintergründe

geschrieben von PI am in Asylirrsinn,Migrantengewalt | 89 Kommentare

Von MANFRED W. BLACK | Eine 74 Jahre alte Frau ist kürzlich vor ihrer Wohnungstür an der Hamburger Hufnerstraße (Barmbek-Süd) von einem 28-Jährigen „sexuell attackiert und geschlagen worden“ (Hamburger Morgenpost). Inzwischen werden immer mehr Details zu dem Verbrechen bekannt. Die Mopo [4] hat darüber einen Nachrichtenartikel gebracht.

Die linke Boulevardzeitung verschweigt allerdings wichtige und grausame Details der Tat in Barmbek und kehrt relevante Hintergrundfakten zu dem Sexualstraftäter einfach unter den Teppich.

Die Mopo schreibt eher verharmlosend über die schweren Attacken, die der Täter seinem Opfer zugefügt hat: „Auch in der Wohnung schlug er weiter erheblich auf sie ein und versuchte, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen.“

Mehrere Gesichtsknochen gebrochen

In Wirklichkeit hat sich der Täter gegenüber der älteren Dame eher wie eine Bestie verhalten. Tatsächlich klingelte er an der Wohnung der Seniorin in einem Mehrfamilienhaus in Barmbek. Als die 74-jährige Ruheständlerin die Tür geöffnet hatte, schlug ihr der schlanke Mann sofort auf höchst brutale Weise immer wieder ins Gesicht, brach ihr dabei mehrere Gesichtsknochen – und wollte sie vergewaltigen.

Nachbarn waren aufgrund der Schreie des Opfers glücklicherweise aufmerksam geworden, sie eilten der Frau zur Hilfe und sprühten Pfefferspray auf den Triebtäter.

Mit diesen Reaktionen hatte der Täter offenbar nicht gerechnet, er flüchtete auf den Dachboden des Hauses. Dort konnte die alarmierte Polizei den Verbrecher festnehmen.

Opfer ist nun stark sehbehindert

Bei der Festnahme verhielt sich der Gewalttäter so aggressiv, dass er auf eine Trage geschnallt werden musste. Nur so konnten Polizei und Feuerwehr den angeblichen „Schutzsuchenden“ bändigen und auf die Straße transportieren.

Die Frau ist so schwer im Gesicht verletzt worden, dass ihre Sehkraft wahrscheinlich auf Dauer erheblich eingeschränkt ist.

Ermittlungen der Polizei haben ergeben: Der Gewalttäter soll bereits am Neujahrstag eine 20-Jährige überfallen und zumindest versucht haben, auch diese Frau zu vergewaltigen. Ermittlungsbeamte gehen davon aus, dass der Festgenommene noch für weitere Gewalttaten im norddeutschen Raum verantwortlich ist.

Syrischer „Flüchtling“

Was die Mopo und der mediale Mainstream durchgehend verschweigen? Der Gewaltverbrecher kommt aus Syrien, „Aeddin A.“ ist sein Name, wie die Bild-Zeitung [5] in ihrer Regionalausgabe Hamburg berichtet.

Der Schwerverbrecher hat bis vor kurzem noch in Lüneburg als vermeintlicher „Flüchtling“ zur Miete gewohnt. Sicherlich auf Kosten des deutschen Sozialstaates.

Seine damalige Unterkunft zündete der syrische Gewalttäter an – und flüchtete anschließend nach Hamburg-St. Georg. Hier wohnte er offenbar in einem Hotel – wiederum wohl auf Kosten des hiesigen Steuerzahlers.

Dass die Behörden den Triebtäter anscheinend nicht als kriminellen „Lüneburger“ erkannt haben, hängt vermutlich damit zusammen, dass die meisten „Schutzsuchenden“ aus arabischen und afrikanischen Ländern behaupten, angeblich keine Papiere zu besitzen.

Wo Milch und Honig fließen

So können die vermeintlich „Geflüchteten“ ihre Namen und ihre Herkunft ohne Schwierigkeiten gegenüber den deutschen Behörden fälschen. Doch auch ohne Ausweispapiere bekommt jeder ausländische angebliche „Schutzsuchende“ von den deutschen Behörden umgehend eine Unterkunft zugewiesen, gleichzeitig werden die ersten Sozialgelder für den laufenden Lebensunterhalt zur Verfügung gestellt. Es muss nur das Zauberwort „Asyl“ genannt werden.

Viele Araber und Afrikaner müssen längst den Eindruck gewonnen haben, dass in Deutschland Milch und Honig fließen. Jedenfalls für Ausländer, die behaupten, politisch Verfolgte zu sein.

Für die – zeitlich in keiner Weise begrenzten – immensen Kosten kommt der hiesige Steuerzahler auf.

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Leer: 16-Jährige von zwei Syrern und einem Iraker brutal vergewaltigt

geschrieben von PI am in Bunte Republik,Einzelfall™,Migrantengewalt | 213 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Nicht alles, was Merkels Gäste zu uns bringen ist wertvoller als Gold. Und nicht alles lässt sich einfach so vertuschen [6] und verklausulieren, wie geplant: In Leer / Niedersachsen wurde in der Nacht zum Samstag ein 16-jähriges Mädchen von zwei Syrern und einem Iraker (18, 20, 21) in eine Wohnung gelockt, brutal geschlagen und dann mehrfach von den „Schutzsuchenden“ vergewaltigt. Parallelen zum Fall „Leonie“ in Österreich [7] vor 4 Wochen liegen auf der Hand – das übliche Tatmuster.

Zu dem „Übergriff“ (Mainstream-Medien) ist es in einem Mietshaus in der Leeraner Südstadt gekommen, wie die Beamten am Montag mitteilten. „Weitere Einzelheiten wollen wir nicht bekannt geben – auch aus Opferschutz“, so Polizeisprecherin Frauke Bruns.

Täterschutz hat Vorrang

Die Staatsanwaltschaft erließ am Montag Haftbefehl, die drei Männer kamen aber unverzüglich „gegen Auflagen“ auf freien Fuß. Die Personalien der Täter wurden zumindest aufgenommen: „Eine angeordnete Untersuchungshaft für alle drei wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt“, hieß seitens der Staatsanwaltschaft und Polizei Leer/ Aurich. Einzelheiten zu den Umständen der Tat sowie zum Zustand des Opfers nannten Polizei und Staatsanwaltschaft „aus ermittlungstaktischen Gründen nicht“. Das Opfer war wohl zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort.

Die junge Frau befindet sich in einem kritischen psychischen Zustand. Möglicherweise waren aber auch die Gruppenvergewaltiger aus Syrien und dem Irak „psychisch labil“. Jan Wilken, Sprecher der Staatsanwaltschaft Aurich, erklärte gegenüber dem NDR, dass die Gäste der Altparteien und des deutschen Steuerzahlers strafrechtlich mutmaßlich „als Heranwachsende aber unter das Jugendstrafrecht“ fielen.

PI-NEWS wird weiter über die weitere Gruppenvergewaltigung in Deutschland berichten.

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Sekundärmigration: Monatlich 1000 Flüchtlinge aus Griechenland

geschrieben von Cassandra am in Migration | 95 Kommentare

Von DER ANALYST | Während hierzulande der Fokus des öffentlichen Interesses ausschließlich auf „Corona“ mit all seinen katastrophalen Begleiterscheinungen gerichtet ist, schwelt die Migrationskrise unter dem Radar der Bürger weiter. Sie sorgt dafür, dass im kommenden Jahr, wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen der staatlich verordneten Zwangsmaßnahmen voll durchschlagen, ein erhebliches Potential an sozialem Sprengstoff vorhanden ist.

Wie sehr diese Problematik gegenwärtig dank „Corona“ von Öffentlichkeit unterschätzt wird, werden Sie anhand der zu erwartenden geringen Anzahl von Facebook-Teilungen und Kommentare zu diesem Beitrag erkennen können. Wie falsch die Öffentlichkeit mit dieser Wertung liegt, wird sie in einigen Jahren auf bittere Weise erfahren. Mehr dazu im letzten Abschnitt dieses Beitrags.

Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der WELT [8] auf Anfrage mitgeteilt hat, lassen sich jedes Monat rund 1000 Menschen in der Bundesrepublik nieder, die in Griechenland bereits als Flüchtlinge anerkannt worden sind. Was unternimmt Deutschland dagegen? So gut wie gar nichts. Im Jahr 2020 wurden nur vier Asylbewerber nach Griechenland zurückgebracht, die dort bereits einen Antrag gestellt hatten, in den beiden Jahren davor waren es auch nicht viel mehr.

Gerichtsurteil als „Pull-Faktor“

Inzwischen ist es ohnehin so gut wie unmöglich, diese „Weitergewanderten“ zurückzuschicken, weil das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht Ende Januar urteilte, dass Flüchtlinge, die in Griechenland bereits als solche anerkannt wurden und sich nun in Deutschland aufhalten, nicht zurückgeschickt werden dürfen, weil ihnen in Griechenland „die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“ drohe. Eine „beträchtliche Zahl“ Schutzberechtigter sei dort obdachlos. Auch fänden Flüchtlinge nur schwer Arbeit.

Selbstverständlich hat sich dieses Urteil bei den syrischen Flüchtlingen in Griechenland herumgesprochen. Das Ergebnis: Ein neuer „Pull-Faktor“ ist entstanden, viele wollen nun nach Deutschland.

Wie die Bundespolizei der WELT auf Anfrage mitteilte, fliegen die Flüchtlinge entweder gleich direkt von Griechenland ein oder nutzen die Route von Athen nach Warschau, von wo aus sie dann auf dem Landweg legal die deutsch-polnische Grenze überqueren.

Verelendung und Verteilungskämpfe zu erwarten

[9]Derzeit sind die Aussichten für eine erfolgreiche Integration von Zugewanderten durch das staatlich verordnete „Social Distancing“ so schlecht wie noch nie zuvor. Aufgrund des „Lockdowns“ ist sogar eine Zurückentwicklung auf diesem Gebiet, vor allem im sprachlichen, aber auch im kulturellen Bereich zu beobachten.

Und wenn wir in den kommenden Jahren die Zeche für die gesammelten Werke aller Fehlentscheidungen dieser Regierung in Form von Massenarbeitslosigkeit, wirtschaftlichem Niedergang und gallopierender Inflation bezahlen müssen, dann wird auch hierzulande eine „beträchtliche Zahl Schutzberechtigter“ obdachlos sein, „nur schwer Arbeit finden“ und größtenteils verelenden.

Auf die Verteilungskämpfe um die knappen Ressourcen können wir uns jetzt schon freuen.

Ein Gutes wird es haben: Corona und das Klima sind dann kein Thema mehr.

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Landshut: „Schutzsuchender“ freut sich über zehn Monate Haft

geschrieben von Cassandra am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™ | 47 Kommentare

Mit einem in der Geschichte dieser Republik noch nie dagewesenem Aufwand sorgt das politisch-mediale Establishment dafür, dass seit einem Jahr die öffentliche Wahrnehmung von dem Thema „Corona“ förmlich erdrückt wird. Die politischen Entscheidungen in dieser Sache haben dem Land bereits jetzt unermesslichen Schaden zugefügt, doch das Schlimmste steht noch bevor.

Darüber soll jedoch nicht vergessen werden, dass es auch schon vor „Corona“ katastrophale politische Entscheidungen gegeben hat, deren Auswirkungen nicht nur die wirtschaftliche Stabilität, sondern auch die innere Sicherheit unseres Landes und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung auf das Schwerste belasten. Dieser Artikel dient dazu, an diese Problematik wieder einmal zu erinnern.

Unangenehmer Aufenthalt in der Fußgängerzone  

Das niederbayerische Städtchen Landshut beherbergt einen „‚Schutzsuchenden“ mit dem etwas unangenehmen Hobby, sich zu betrinken und dann in der Fußgängerzone ebenso wahllos wie lautstark Passanten anzupöbeln. Kein Wunder, dass den „Angesprochenen“ – auch Frauen sind darunter – das Herz in die Hosentasche rutscht.

In der Nacht zum 25. Juli musste genau deshalb wieder einmal die Polizei ausrücken. Als die Beamten den Randalierer in Gewahrsam nehmen wollten, wehrte sich dieser wie eine Furie. Alle Versuche, ihn zu fesseln, scheiterten. Vier Beamte wurden durch die Schläge des „Schutzsuchenden“ verletzt, auch der Streifenwagen bekam einen Fußtritt ab.

Schließlich schafften es die Beamten doch noch, Randalierer dingfest zu machen. Eine durchgeführte Blutentnahme ergab einen Wert von 1,26 Promille. Dieser Vorfall brachte den Syrer nun letzte Woche vor den Kadi. Gegenüber Amtsrichterin Dr. Sandra Brenner gaben die Polizisten als Zeugen an, dass sie den 31-Jährigen gar nicht anders kennen, als in betrunkenem Zustand. Landgerichtsarzt Dr. Näger attestierte dem Syrer eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des Alkoholkonsums und einer vorliegenden paranoiden Schizophrenie. Eine Therapie mache schon allein aufgrund der mangelnden Deutschkenntnisse keinen Sinn, so Dr. Näger.

Die Bewährungshelferin des „Schutzsuchenden“ wusste auch nicht viel Gutes über ihren „Schützling“ zu berichten. Sie sprach von einem „antisozialen Verhalten“, das eine Zusammenarbeit kaum ermögliche. Zudem werde er ihr gegenüber zunehmend aggressiv, weil er ihr die Schuld dafür geben würde, dass er keine Wohnung bekommt. Das Fazit der Bewährungshelferin:

„Ich sehe ihn als Gefahr für sich selbst und andere“.

Der Angeklagte sieht das anders. Sein Standpunkt:

„Ich weiß gar nicht, wo das Problem liegt“.

Und im übrigen habe er die Polizisten noch nie gesehen. Das Gericht wollte jedoch seiner Einlassung nicht folgen und verhängte gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Sachbeschädigung und vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen. Der Syrer war darüber jedoch nicht böse – im Gegenteil. Er nahm das Urteil freudig zur Kenntnis, denn seine aktuelle Unterkunft sei eine Zumutung:

„Da kann kein Esel leben“

Die zehn Monate auf Steuerzahlers Kosten galt es natürlich zu feiern. Nach der Verhandlung marschierte der Syrer schnurstracks – Sie ahnen es schon – in die Innenstadt, versorgte sich „kostenlos“ in einem Drogeriemarkt mit Prosecco und trank sich zwei Promille an, bevor ihn die erneut herbeigerufene Polizei wieder einfing.

Der eine oder andere Leser mag über diese Vorfälle schmunzeln, aber er/sie sei versichert: Diejenigen, die von dem betrunkenen Syrer in der Altstadt aggressiv angepöbelt wurden, haben nicht geschmunzelt, sondern vor Angst geschwitzt. (hsg)


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Syrer fesselt Schaf und benutzt es als Rodelschlitten

geschrieben von Cassandra am in Einzelfall™,Migrantengewalt | 108 Kommentare

Von DER ANALYST | Vor dem Amtsgericht in Linz/Österreich wurden kürzlich mehrere Fälle von Tierquälerei verhandelt, die an Sadismus und Brutalität kaum mehr zu überbieten sind. Auf der Anklagebank saßen zwei 24-jährige „Schutzsuchende“, der eine aus Syrien, der andere aus dem Irak.

Im Juni diesen Jahres hatte sich der Syrer in Grammastätten (Oberösterreich) einen Spaß daraus gemacht, die Beine eines Schafes mit Kabelbindern zu fixieren, sich dann auf das am Boden liegende, wehrlose Tier zu setzen und damit wie auf einem Rodelschlitten einen steilen Abhang hinunter zu rutschen.

Und weiter gings…

Anschließend hetzte der Syrer seinen Staffordshire Terrier auf ein weiteres Schaf, das er vorher ebenfalls mit Kabelbindern gefesselt und damit fluchtunfähig gemacht hatte. Das Schaf war den Bissen des Hundes hilflos ausgesetzt.

Und weil das noch nicht genügte, fesselte er schließlich auch noch den Hund, schlug und trat das wehrlose Tier aus Spaß an der Freude.

Taten auf Instagram gepostet

Der Iraker filmte die Taten, über die der Staatsanwalt sagte, dass sie „ihresgleichen suchen würden“ und veröffentlichte die Szenen auf Instagram, damit sich die weite Welt davon überzeugen konnte, mit welch heldenhaften Männern aus den Regionen des einzig rechten Glaubens Austria bereichert worden war.

Ihrer Intelligenz entsprechend rechtfertigten die Anklagten ihre Taten vor Gericht mit der Aussage, sie hätten es „nicht absichtlich getan“. Dieser Einlassung mochte selbst der Verteidiger des Syrers nicht folgen. Nachdem aber der Sachverhalt an sich eingeräumt wurde, verzichtete das Gericht darauf, die Hintergründe dieser abscheulichen Taten weiter zu erforschen.

Das Urteil: Fünf Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro für den Syrer; vier Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro für den Iraker. Ob das Geld eingetrieben werden kann, bleibt abzuwarten.

Offene Fragen

Juristisch ist nun die Angelegenheit abgeschlossen. Was bleibt, sind einige offene Fragen: Wie verquer muss man im Kopf „gestrickt“ sein, um solche Grausamkeiten zu verüben? Müssen auch Menschen, die zur falschen Zeit am falschen Ort sind, damit rechnen, dem Sadismus dieser „Schutzsuchenden“ zum Opfer zu fallen? Und last, but not least: Sollte man nicht vielmehr Mensch und Tier in Österreich vor den beiden schützen, in dem man sie schnellstmöglich wieder dorthin los wird, wo sie hergekommen sind?

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Gefährder Ayman N. kostet Deutschland über 5 Mio. € – bislang …

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Finanzen/Steuern,Siedlungspolitik | 158 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Während zehntausende deutsche Rentner ihren Lebensunterhalt mit Flaschensammeln aufbessern müssen, um einigermaßen über die Runden zu kommen und aus dem Steuerpflichtigen jeder Cent herausgepresst wird, kostet ein illegaler Merkelgast aus Syrien die deutsche Gemeinschaft über 5.000.000 Euro – bislang.

Seit drei Jahren überwachen Landespolizisten in Sachsen-Anhalt einen IS-Gefährder in Bitterfeld-„Friedersdorf“ auf Schritt und Tritt. Ein Ende „der Party“ ist definitiv nicht in Sicht. Die Magdeburger Volksstimme berichtet [12] detailliert:

Den Bewohnern eines 2000-Seelen-Dorfes in Anhalt-Bitterfeld bietet sich fast täglich ein skurriles Bild. Wenn der 19-jährige Syrer Ayman N. im Ort einkaufen will, folgen ihm in Zivil vier Polizisten mit zwei Fahrzeugen in wenigen Metern Abstand. Weiter, als bis zum Supermarkt, darf er seine Unterkunft ohnehin nicht verlassen. Das kontrolliert auch eine elektronische Fußfessel an seinem Bein.

Nach aktuellen Informationen summieren sich so seit 2017 bereits 95.000 Mann-Stunden für die Bewachung des Terror-Goldstücks. Bei einem Stundensatz von 52 Euro pro Beamten macht das bislang fünf Millionen Euro zu Ungunsten des Steuerzahlers und der deutschen Rentner aus, Fahrzeugkosten oder andere Sachmittel noch nicht mit einberechnet. Vier Mann werden aktuell pro Schicht für die Überwachung des Syrers eingesetzt, pro Tag also zwölf Beamte, die meist von Magdeburg anreisen müssen. Ayman N. ist als islamischer Gefährder eingestuft und „wartet auf die Fortführung seines Prozesses vor dem Berliner Kammergericht“.

MUFL sucht Bauanleitungen für Kalaschnikow und Bomben

Im August 2017 hatte zunächst das Landgericht Halle den Prozess wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ eröffnet. Der IS-Sympathisant, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (MUFL) im Herbst 2015 eingereist war, wohnte bis Januar 2017 im Osternienburger Land und nahm im Internet Kontakt mit Gleichgesinnten auf. Laut Anklage habe er sich eine Bauanleitung zur Herstellung eines Sturmgewehres AK 47 (Kalaschnikow) zusenden lassen und soll in einem Chat erfragt haben, wo man Waffen erhält und wie man einen Sprengstoffgürtel herstellen könne. Gegenüber einem verdeckt arbeitenden Verfassungsschützer behauptete der Syrer auch, dass er „etwas Größeres“ plane. Von einem Anschlag in Berlin war die Rede.

Unfähige Gerichte erklären sich als „nicht zuständig“

Das Landgericht erklärte sich nach dem dritten nichtöffentlichen Verhandlungstag im September 2017 für nicht mehr zuständig und verwies den Fall an das Kammergericht Berlin. Der Grund: Es gab neue Vorwürfe hinsichtlich der Mitgliedschaft einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Doch auch das Kammergericht Berlin setzte nach dem vierten Verhandlungstag im Dezember das Verfahren vorübergehend aus. Gerichtssprecherin Lisa Jani: „Weil noch Nachermittlungen erforderlich waren.“ Zuständig sei jetzt im Übrigen die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg.

Deren Sprecher Klaus Tewes bestätigt: „Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden können, ist noch offen.“ Die „Überwachung“ sei eine reine polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.

Das Innenministerium will sich zum Fall nicht äußern. Die Polizeigewerkschaften zeigen sich angesichts des Dauereinsatzes „verärgert“. Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Uwe Bachmann, spricht von einer „äußerst misslichen Sache“. Sein Kollege vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, Peter Meißner:

„Wir können ihn ja nicht ewig bewachen. Diese Dauerüberwachung bindet Kräfte, die an anderen Stellen dringend gebraucht werden.“

Terrorist Ayman N. erklärt dazu: „Die ganze Sache mit der Polizei nervt.“ In einem Chat mit einem verdeckt arbeitenden Verfassungsschützer schreibt der syrische Gast der Systemparteien:

„Ich bin nicht nach Deutschland eingereist, um hier zu leben. Auch nicht, um hier mit einem Messer ein oder zwei Menschen zu töten. Ich habe Größeres vor?…“

Ein deutscher Justizsprecher:

„Er tat kund, dass er einen Anschlag gegen das Leben vieler in Deutschland lebender Menschen verüben wolle.“

Ein Ende der Dauerbewachung ist allerdings nicht in Sicht, eine Abschiebung des Kulturbereicherers schon zweimal nicht.

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Pforzheim: Syrischer Brandstifter will Stimmen gehört haben

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Islam,Siedlungspolitik | 86 Kommentare

Von ALEX CRYSO | Ende letzten Jahres fackelte ein syrischer „Flüchtling“ insgesamt 15 Autos von zumeist sehr teurem Fabrikat ab. Immer des Nachts zog der 24-Jährige los, um in den Ortschaften Remchingen, Ersingen, Neuenbürg  sowie dem Pforzheimer Stadtteil Maihälden seinem unheilvollen Handwerk nachzugehen. Insgesamt war ein Sachschaden von rund 500.000 Euro entstanden, doch damit nicht genug: Schnell griff das Feuer auch auf umliegende Häuser und Fahrzeuge über, entweichende Gase wurde zur Todesgefahr für schlafende Bürger. Ein Rechtsanwalt aus Neuenbürg bei Pforzheim erstatte sogar Anzeige wegen versuchten Mordes gegen die Syrer.

Trotz der ungeheuerlichen Brandserie war der Pforzheimer Justiz die Beweislage bisweilen nicht zwingend genug. Schon im Vorfeld wurde darauf plädiert, den Syrer in psychiatrische Behandlung zu stecken. Bei der mittlerweile vierten Verhandlung vom vergangene Freitag behauptete der Angeklagte allen Ernstes, er würde unter unheimlichen Wahnvorstellungen und geradezu übersinnlichen Visionen leiden, die ihn zu solchen Taten animierten.. „Akte X“ in Pforzheim? Braucht das Gericht jetzt  eine eigene Abteilung für PSI und Übersinnliches?

Schon auf der Flucht über die Türkei und die Balkan-Route soll es mit den Heimsuchungen losgegangen sein: Damals habe ihm eine männliche Stimme zum ersten Mal befohlen, ein Bekleidungsgeschäft in München zu eröffnen, um damit gutes Geld zu verdienen [14]. Der verantwortliche Sachverständige kam zu dem Schluss, der Syrer leide unter paranoider Schizophrenie. Die Gefahr von Rückfälligkeit und neuer Straftaten sei immens. Seit Dezember letzten Jahres ist der Brandstifter in einer psychiatrischen Einrichtung in Emmendingen (Südschwarzwald) untergebracht, wo der Budenzauber unversehens weiterging: So hatte sich der Syrer beispielsweise geweigert, verordnete Medikamente einzunehmen, weshalb es zu einem gewalttätigen Übergriff gegen einen Arzt und einen Pfleger kam. Grund für den Streit war, dass der Syrer seiner Meinung nach nicht lange genug im Koran lesen durfte. Ab da hätte sich die Stimme erneut gemeldet, um dem Moslem aufzutragen, in seiner gekränkten Ehre mal ganz ordentlich zuzuschlagen. Wie es sich mit der Brandserie und den Halluzinationen verhält, ist bislang noch nicht geklärt.

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Totraser in Dresden: Sechsjähriger von Syrer mit Mercedes getötet

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™ | 134 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Immer mehr gewaltbereite Zuwanderer aus den archaischen Kriegsgebieten der Dritten Welt entdecken die meist straffreien [15] Möglichkeiten, Terror, Angst und Tod auf Deutschlands Straßen zu verbreiten: Bei einem „illegalen Autorennen“, zweier illegaler syrischer Merkelgäste am Samstagabend in Dresden wurde ein sechsjähriger Junge von einem der beiden Mörder erfasst und tödlich verletzt [16]. Die Polizei Dresden sucht nun Zeugen des Mordanschlags auf das unschuldige Kind, das zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort war: Auf einer Straße im Zentrum von Dresden.

Um 20.29 Uhr beschleunigt ein 31-jähriger Syrer mit „seinem“ Mercedes auf der Budapester Straße in Richtung Innenstadt, neben ihm im BMW tritt ein weiterer 23-jähriger Syrer aufs Gas. Die beiden potentiellen Mörder liefern sich ein blutiges Rennen durch die Dresdener Innenstadt.

„Beide Autos waren mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs“, erklärt Polizeiführer Lutz Milker am Sonntag. Mercedes und BMW jagen auf die Kreuzung zur Schweizer Straße zu. Kurz vorher zieht zunächst der Mercedes des einen Fahranfängers und dann der BMW an einem „unbeteiligten langsamer fahrenden Auto“ vorbei. Der Mercedes schert wieder auf die rechte Spur ein. Milker: „Der BMW schloss auf der linken Spur wieder auf.“ In Höhe der Bushaltestelle erfolgte das Fanal des weiteren syrischen Kfz-Dschihads mitten in Deutschland: „Nach bisherigen Erkenntnissen überquerten drei Kinder die Fahrbahn vom mittleren Grünstreifen aus. “ Zwei Kinder schafften es, die Straße unverletzt zu überqueren. Der sechsjährige Junge wird allerdings kurz vorm Erreichen von dem heranrasenden C-Klasse-Mercedes erfasst. Das Kind, ebenfalls mit syrischer Staatsangehörigkeit, wird gegen die Bushaltestelle und durch deren Scheibe geschleudert.

Das Opfer schlägt auf dem harten Boden auf, bleibt mit schwersten Verletzungen liegen. Herbei geeilte Rettungskräfte bringen den Jungen auf eine Dresdner Intensivstation. Dort stirbt er kurz darauf. Laut Polizeisprecher Lukas Reumund wird gegen den Mercedesfahrer zunächst lediglich „wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ ermittelt. Gegen beide Fahrer wurde zudem „ein Ermittlungsverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet.“ Die wie auch immer erworbenen Führerscheine der „Raser“ wurden vorläufig sichergestellt. Die Dresdner Polizei sucht nun weitere Zeugen zum „Unfallhergang“ unter 0351/483 2233.

Das linksgerichtete Portal t-online berichtet über den weiteren PS-Mord sehr neutral und politisch korrekt:

Zeugen in Dresden gesucht  – Verdacht auf Autorennen: Kind wird angefahren und stirbt

Am Tag danach erinnern nur noch Markierungen auf der Fahrbahn an die Tragödie. Ein Junge ist tot – möglicherweise weil sich zwei Männer ein illegales Autorennen lieferten. Die Polizei sucht nach Zeugen. Ein sechsjähriger Junge ist in Dresden von einem Auto angefahren worden und kurz darauf im Krankenhaus gestorben. Zeugenhinweise deuteten auf ein illegales Autorennen hin, teilte die Polizeidirektion Dresden am Sonntag mit. Im Verdacht stehen zwei Autofahrer im Alter von 31 und 23 Jahren.

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung laufen

Der Junge hatte am Samstagabend die Budapester Straße in Richtung Zentrum von einem Grünstreifen aus überquert, als der 31 Jahre alte Autofahrer ihn mit seinem Wagen erfasste. Das Kind wurde gegen eine Bushaltestelle geschleudert. Es kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus und starb dort wenig später. 

Gegen den 31-jährigen wird wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Zudem wurde gegen beide Männer ein Ermittlungsverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet, teilte die Polizei weiter mit. Die Führerscheine der beiden Männer wurden eingezogen.

Verkehrssicherheitsforscher Jörg Kubitzki vom Allianz Zentrum für Technik in Ismaning (Bayern) sieht das Raserphänomen als extreme Ausprägung allgemein zunehmender Rücksichtslosigkeit im Verkehr: „Die Mehrheit der Autofahrer verhält sich vernünftig, dennoch muss man bei einer wachsenden Zahl von Menschen einen Verfall der Verkehrsmoral beklagen, der sich auch noch durch eine ganze Reihe anderer Gefährdungen im Straßenverkehr ausdrückt.“

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Waghäusel: Syrer stößt Deutschen aufs Gleis – Mann von Zug erfasst

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Migrantengewalt | 163 Kommentare

Am Dienstagabend kam es in der baden-württembergischen Stadt Waghäusel bei Karlsruhe zu Szenen, wie wir sie in diesem Ausmaß erst kennen seit Deutschland seitens der Kanzlerin als Beuteland freigegeben wurde. Gegen 18 Uhr gab es offenbar auf einem Bahnsteig ein Handgemenge zwischen einem 54-jährigen Deutschen und einem syrischen Brüderpaar im Alter von 22 und 25 Jahren.

Nach typischer Art unserer Dauergäste kam es unter Anwendung roher Gewalt zumindest zum Versuch den Mann zu töten. Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung [17] von Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Karlsruhe habe der 25-jährige Syrer sein Opfer „ohne erkennbaren Grund körperlich angegriffen und in das Gleisbett gezogen“. Danach habe er es daran gehindert die Gleise wieder zu verlassen. Der Deutsche sollte offensichtlich vom einfahrenden Zug ins Jenseits befördert werden. Gleichzeitig habe der Bruder des Täters „den Tatort abgesichert und die Tat damit gefördert“, heißt es. Das Opfer wurde infolge vom herannahenden Zug erfasst und schwer verletzt. Der Mann erlitt diverse Knochenbrüche, eine Oberschenkelfraktur und tiefe Fleischwunden.

Noch am Dienstagabend wurde mit 20 Streifenwagen und zwei Polizeihubschraubern nach den Tätern gefahndet. In weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht gegen die beiden Syrer, sie wurden am Mittwoch in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber vorläufig festgenommen. Im ersten Bericht der Polizei hieß es, dass Zeugen zufolge der Tat ein Streit vorangegangen sei. Mittlerweile ist das Opfer aber vernehmungsfähig und gab an, unvermittelt und ohne Grund angegriffen worden zu sei.

Nicht erst seitdem der Eritreer Habte Araya am 29. Juli 2019 einen achtjährigen Jungen und seine Mutter am Frankfurter Hauptbahnhof vor einen fahrenden Zug stieß, wobei das Kind ums Leben kam (PI-NEWS berichtete mehrfach [18]), gehören auch derartige Taten offenbar zu Deutschland. Die Rohheit und der Tötungswille der uns aufgezwungenen Gewalttäter scheinen schier unbändig zu sein. Viele davon sind zum Töten geschulte Soldaten – aber bei weitem nicht alle. Ein Großteil ist islamisch geprägt und/oder kommt aus Kulturen, wo Probleme mit zum Teil bestialischen Handlungen – auch an Kindern, Frauen und weit unterlegenen Gegnern – „gelöst“ wird.

Wir, die wir von Kindheit an beigebracht bekommen haben, dass „Gewalt keine Lösung“ sei und wo auch kleine Streitigkeiten unter Kindern gerne schon mal mit der Vorsprache beim Psychologen enden, stehen angesichts dieser Barbaren da, wie das sprichwörtliche Kaninchen vor der Schlange. Unsere Gesellschaft hat lange verlernt sich gegen derartig heftige körperliche Attacken und den Tötungswillen eines Angreifers zu verteidigen. In zivilisierten, friedlichen Kulturen, wo ein gewisser Grad an Intelligenz vorherrscht ist das auch in der Regel nicht nötig. (lsg)

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Bayern: „People of Party“ versklavten und folterten 19-Jährige

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™,Islam ist Frieden™ | 68 Kommentare

Von JOHANNES DANIELS | Was die geflüchteten Party-Paschas mit ihrer archaischen Lebensfreude nach Deutschland bringen, sei oft wertvoller als Gold [19] – meistens aber eher wertloser als Katzengold: Seit gestern stehen die beiden sadistischen Event-Goldstücke Ahmad E. (48) und sein Sohn Khaled (22), in Weiden vor Gericht.

Die beiden „schutzsuchenden“ Syrer wollten ihr wohl tristes Dasein im malerischen Oberpfalz-Asyl mit etwas „bunter Unterhaltung“ à la Islamischer Staat (IS) aufpeppen. Laut Anklage der Staatsan­waltschaft Weiden besorgte Vater Ahmad seinem Sohn eine lammfromme 19-jährige „Jungfrau“ direkt aus Syrien [20] und schleuste sie über die Balkanroute nach Deutschland, damit sie den „beiden Geflüchteten einen Stammhalter gebären könne“ und etwas zweifelhaften „Spaß“ bereite.

Als dies vollbracht war, sollte die importierte Braut Katbeh A. schnell wieder außer Landes gebracht und im Nahen Osten geräuschlos „entsorgt“ werden.

Rent-a-Virgin – kein Einzelfall

Seit Donnerstag müssen sich die beiden Genitalgoldstücke wegen Menschen­raubes, gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen, vielfacher Vergewaltigung und Freiheitsberaubung vor dem Landgericht Weiden verant­worten. Die Vorwürfe von Staatsanwalt Peter Frischholz machen sogar BILD sprachlos:

Für die Schleusung nahm der Vater Ahmad E. ihr die Morgengabe für die Ehe, drei Goldringe, wieder ab.

Gleich in der ersten Nacht in Deutschland am 14. Mai 2018 „vollzog“ allerdings dann der Sohn Khaled A. mit der noch minderjährigen Katbeh die Ehe mittels einer islamüblichen Vergewaltigung in Vertretung des älteren Ehegattens. Danach erlebte die jun­ge Syrerin in der Oberpfalz laut Anklage „die Hölle auf Er­den“:

Im vormals idyllischen Pressath (Oberpfalz) wurde sie von den „Schutzbedürftigen“ unter anderem mit einem Gürtel ausgepeitscht, mit Fäusten oder Kleiderbügeln „bis zur Bewusstlosigkeit verprü­gelt“ oder auf dem Bett gefesselt, weil das vermeintliche Eigentum der Party-Paschas laut Anklageschrift „nicht im Sinne der Angeklagten funktionierte“. Was auch immer mit diesem unbestimmten Rechtsbegriff aus der BDSM-Szene vom Landgericht Weiden verklausuliert ist.

Der Apfel fällt nicht weit vom Stammhalter

Nur wenn sie ihrem Gatten die Füße küsste, ließ er dann von ihr ab, denn „Islam“ heißt schließlich Unterwerfung (der Frau). Dennoch soll Sohn Khaled sie auch während ihrer Schwan­gerschaft gewürgt, geschla­gen, vergewaltigt und diese Praktiken auch noch mit dem Handy dokumentiert haben, womit er sie zusätzlich erpresste. Wer genau der biologische Vater des strammen syrisch-deutschen Stammhalters ist, lässt sich wohl nicht mehr genau nachvollziehen.

Nach der Geburt des Sohnes „Klein-Ahmad“ am 7. Februar 2019 sollte Ex-Jungfrau Katbeh wieder über Griechenland außer Lan­des geschafft werden. In Ankara wurde das gedemütigte Mädchen aufgegriffen und ins dortige Frauenhaus für Opfer von Menschenhandel gebracht. Am 11. September vergangenen Jahres wurde sie dann von Ankara auf dem Luftweg wieder nach Deutschland eingeflogen. In Germoney lebt das Gewaltopfer nun mit ihrem Sohn in einem Frauenhaus auf Kosten des deutschen Steuerpflichtigen. Zu ihrer Familie in Syrien kann sie schließlich nicht mehr zurück, weil sie durch die auf Smartphone dokumentierten und per Whatsapp von Vater und Sohn „rund um den Globus“ verschickten Vergewaltigungsfilme „Schande über die Familie ge­bracht habe“.

„Anerkannte Kriegsflüchtlinge“

Die beiden in Tateinheit angeklagten syrischen Sadisten ver­weigerten zum Prozessauf­takt die Aussage. Die Kanzlerinnengäste sind in­zwischen selbstverständlich „anerkannte Kriegs­flüchtlinge“. Die zur Tatzeit im Frühjahr 2018 noch minderjährige junge Frau wurde nach Scharia-Recht aus der Oberpfalz mit dem älteren Angeklagten Ahmad E. „verheiratet“. Mindert dies auch die subjektive Schuldzurechnung?

Mit ihrer mutigen Aussage wolle Katbeh auch darauf aufmerksam machen, „wie es in ihrem Land häufig hinter verschlossenen Türen zugeht“, so die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Birgit Hofmann.

Wo bleibt der hunderttausendfache Aufschrei der grünbunten Frauenrechtsaktivist*Innen? Viele deutsche Richter, Politiker und „Journalisten“ verzeihen gewöhnlich moslemischen Tätern ihre Verbrechen und seien sie noch so abscheulich.

PI-NEWS wird weiter über die erzwungene syrische Ménage-à-trois und das katastrophale Schicksal vieler weiterer Frauen angesichts der illegalen multikulturellen Massenimporte berichten. Das Urteil des Landgerichts wird für den 23. Juli erwartet.

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