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Linke Linke wollen keine Rechte für „Rechte“

Von JOHANNES DANIELS | Im Merkeljahr 2019 werden alle noch vernunftbegabten und konservativ-verfassungstreuen Bürger mit anderer Meinung seitens des politisch-medialen Mainstreams schlichtweg als „Rechte“ diskreditiert: Liberal-Konservative sind demnach nazinahe Spießgesellen. Diese sollen nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke mehr denn je zum gesellschaftlichen und politischen Abschuss in historisch bewährter Reichstagsbrandmanier als vogelfrei instrumentalisiert werden. Dabei ist die Rolle des notorischen hessischen Verfassungsschutz-V-Mannes Andreas Temme (52), der auch bei einem NSU-Mord „zufällig“ am Tatort war und nun „zufällig“ in Lübckes Regierungsbehörde tätig [1] ist, mehr als dubios. Unterlagen über den möglichen V-Mann Anstifter Temme wurden geschreddert – und werden wohl derzeit wieder in Hessen geschreddert. Einen Bericht des Verfassungsschutzes zum NSU und die Rolle von Andreas Temme hat das hessische Innenministerium für immerhin „120 Jahre sperren lassen [2]“.

Peter Tauber (44), MdB und Ex-CDU-Generalsekretär sowie „Parlamentarischer Staatssekretär“ im prekären von der Leyen-Verteidigungsministerium mit einem Gehalt von über 17.500 Euro [3] zu Ungunsten des Steuerzahlers forderte diese Woche in der WeLT [4], auch die Grundrechte einiger „Parteifreunde“ aus der sogenannten CDU-Werte-Union einzuschränken – oder besser gleich zu entziehen. Der CDU-Funktionär statuiert sich damit bewusst selbst zum Verfassungsfeind. Gemäß Taube-Nuss-Tauber sei „nicht nur rechtsextreme Gewalt ein Problem, sondern auch die Entgrenzung der Sprache durch die AfD“. Tauber ging so weit, Max Otte (noch CDU-Mitglied), Erika Steinbach, Björn Höcke und Alice Weidel wegen der Verwendung einer „Sprache, die enthemmt und zur Gewalt führt“, für mitschuldig am Tod Walter Lübckes zu erklären. Damit wird einmal mehr jede kritische Meinung, etwa bei den Themen Asylmissbrauch, Migration und Klimaschutz als „potenziell rechtsextrem und somit verfassungsfeindlich“ diskreditiert.

Der Vorstoß des fast schon in der Versenkung verschwundenen Merkel-Adlatus verfolgt wenige Monate vor den Landtagswahlen im Osten ganz offensichtlich die Absicht, die AfD weiter zu schwächen. Die gesellschaftliche Spaltung durch Vorschläge dieser Art dürfte sich dadurch aber noch weiter verstärken.

Das ist eine neue Dimension der Meinungsdiktatur in Deutschland – mit einer 53-jährigen sozialistisch und national-sozialistischen Tradition seit 1933 im Kampf gegen das freiheitliche Bürgertum. Der politisch versierte Youtuber Niklas Lutz argumentiert einmal mehr mit Sachwissen und gesundem Menschenverstand in einem wichtigen Video in einer weiteren für Deutschland einschneidenden Woche zu den Themen „Diffamierung“, „Meinungsfreiheit“, „Evangelischer Kirchentag“, „Hetze und Ausgrenzung durch Linksgrün“ und deren zunehmender Spaltung der deutschen Gesellschaft.

Als evidentes Zeitzeichen führt „Neverforgetniki“ Niklas Lutz selbstverständlich auch die bemerkenswerte Panorama-Sendung „Schluss mit dem Verständnis für besorgte Bürger [5]“ an, die einmal mehr das „Demokratieverständnis“ der mit 8.000.000.000 Euro zwangsfinanzierten linkspopulistischen Framing-Anstalt ARD verdeutlicht. Darin wird der Ausschluss der AfD vom Evangelischen Kirchentag 2019 scheinheilig medial gerechtfertigt – denn es sei nicht „nicht glaubwürdig, sich als Christ in der AfD zu engagieren“. Der Evangelische Kirchentag habe bisher immer die großen Fragen der Zeit aufgegriffen: Dieses Jahr eben die kirchlichen Themenschwerpunkte und Megatrends „Klimaschutz“, „Der Islam gehört zu Deutschland“ mit Stargast Christian Wulff [6], „Vulven malen [7]“ und natürlich: „Schöner kommen [8]“ am Samstag zwischen 15 und 18 Uhr als „kirchlichen Höhepunkt“ der linksgrünen Pädo-Sekte: Rapefugees wellcum!

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Ex-CDU-General Tauber fordert Grundrechtsentzug von „Rechten“

geschrieben von PI am in Altparteien | 142 Kommentare

Von ARENT | Es geht schon los: Der ehemalige CDU-Generalsekretär Peter Tauber schreibt in einem Meinungsartikel in der WELT, [10] dass jenen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, gemäß Artikel 18 die Grundrechte entzogen werden sollten. Damit meint er jedoch nicht den IS oder seine Helfershelfer in Parteien und Medien, sondern er meint „Rechte“.

Artikel 18 sagt aus:

„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.“

Im Falle des IS sollte sich diese Diskussion erübrigen. Wer westliche Gesellschaften als „Affen und Schweine“ abwertet und zu ihrer Auslöschung aufruft, der bekämpft nicht nur die freiheitlich-demokratische Grundordnung, der will ethnische Säuberungen anrichten.

Aber auch die guten Freunde und Helfershelfer des IS sagen seit 50 Jahren ganz offen und immer wieder, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen. Und sie sagen auch ganz genau, wie sie es tun wollen.

Sie sagen ganz offen, dass sie den gemeinsamen Staat „kaputt“ machen wollen. Zu diesem Zweck wollen sie die Bundeswehr bekämpfen, die Polizei bekämpfen, sie begehen gemeinsame Anschläge mit der Hamas, halten gemeinsame Demonstrationen mit dem BDS ab, vergeben die Staatsbürgerschaft an IS-Anhänger.

Sie greifen Politiker und Einzelpersonen wie Sarrazin an, terrorisieren verfassungstreue Bürger, drohen ihnen mit Jobverlust, bis hin zu Bundesbankern wie Sarrazin oder Verfassungsschutzpräsidenten(!) wie Hans Georg Maaßen, stören Demonstrationen, nutzen das Asylrecht, um Grenzen, Aufenthaltsrecht, Abschiebungen und Staatsbürgerschaft auszuhebeln.

Wenn sie von „Liebe“ sprechen, dann meinen sie damit, dass sie dem IS mit „Liebe“ begegnen wollen – und westlichen Gesellschaften mit Hass. Wenn diese Leute von „offenen Gesellschaften“ reden, dann meinen sie damit nicht Dinge wie Liebe oder Toleranz, sondern sie meinen die Abschaffung von Grenzen, Aufenthaltsrecht, Abschiebungen, Staatsbürgerschaft. Es ist Verfassungsfeindlichkeit, in hübsche Worte gepackt.

Jetzt könnte man natürlich sagen: Ja, wir sollten denen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach eigener Aussage(!) bekämpfen wollen, die Grundrechte entziehen. Man sollte IS Anhängern die Grundrechte entziehen – und bei all jenen, die diesen Typen die Staatsbürgerschaft verschafft haben mal ganz genau hinschauen, was das für Absichten dahinter stehen.

Aber Herr Tauber möchte etwas ganz anderes. Er will nicht den IS und seine Helfershelfer bekämpfen, nein, er möchte „Rechte“ bekämpfen. Also ca. das halbe politische Spektrum, inklusive Teile seiner eigenen Partei.

Das ist kein Versprecher. Es geht Tauber ausdrücklich nicht um Extremisten. Er will verfassungstreue Bürger bekämpfen. Und die Namen, die er aufzählt – Erika Steinbach, Alice Weidel, Hans Georg Maaßen, die Werteunion – sind entlarvend. Denn darunter finden sich weder IS-Leute noch Extremisten, sondern derzeitige und ehemalige CDU-Mitglieder.
Der Anlass dazu ist der Mord an Walter Lübcke. Da reibt man sich natürlich erst einmal verwundert die Augen: Nach Breitscheidplatz, Barmbek, Bataclan und Manchester hat niemand den Entzug der Grundrechte von IS-Leuten gefordert – obwohl die Kriegsverbrechen des IS in Europa mittlerweile hunderte Menschen das Leben gekostet haben.

Ganz im Gegenteil: Nach Köln und Rotherham wurde sogar vertuscht und verharmlost, bis der Polizeipräsident zurücktreten musste. Im Falle von Bodyguards von Osama bin Laden wurde selbst versucht, die Abschiebung zu torpedieren – da waren die Grundrechte auf einmal total wichtig. Und als Hans Georg Maaßen die Vertuschung von Chemnitz und die Verfassungsfeindlichkeit weiter Teile der SPD kritisierte – da wurde er ganz schnell gegangen.

Das Resultat sind hunderte von „Daumen runter“ bei der Welt – und zwei lächerliche Kommentare, die es durch die Mods geschafft haben und beide verwundert fragen, warum Tauber denn so etwas nicht für Salafisten oder den IS fordert.

Kurz und gut: Artikel 18 sollte tatsächlich angewandt werden. Allerdings nicht gegen abtrünnige CDU-Mitglieder, sondern gegen den IS und seine Helfershelfer.

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