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Hessen stimmen auch über Artikel zur Todesstrafe ab

Hessen ist das einzige Bundesland, in dem die Todesstrafe noch in der Verfassung steht, schreibt der Spiegel [1]. Das solle sich nun ändern, man will die Todesstrafe abschaffen. Bei der Landtagswahl am 28. Oktober seien 4,4 Millionen Wahlberechtigten auch dazu aufgerufen, über eine Reform der Landesverfassung abzustimmen. Eine von 15 Änderungen betrifft die Artikel zur Todesstrafe.

Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes im Mai 1949 ist die Todesstrafe in der Bundesrepublik allerdings nicht mehr möglich. „Bundesrecht bricht Landesrecht“. Allerdings gab es vor Inkrafttreten des Grundgesetzes mindestens zwei Fälle in Hessen, in denen auf der Grundlage der hessischen Landesverfassung von Ende 1946 die Todesstrafe verhängt wurde.

In einem Fall hatte ein Mann seine Frau noch in der Nazizeit ermordet und im zweiten Fall ging es um Hans-Bodo Gorgaß. Der ehemalige Arzt des Euthanasieprogramms wurde wegen Mordes in wenigstens 1000 Fällen 1947 zum Tode verurteilt. Vollstreckt wurden die Urteile nie, sondern nach Inkrafttreten des Grundgesetzes in lebenslange Zuchthausstrafen umgewandelt.

Warum dauerte es 70 Jahre, um die hessische Verfassung anzupassen? Laut Spiegel spielte die Sorge mit, dass ein Teil der Bevölkerung gegen die Streichung der entsprechenden Artikel stimmt.

Vielleicht werde deshalb in Hessen nun gleich über mehrere Punkte abgestimmt, schreibt Spiegel Online. Darunter über die Gleichberechtigung aller Geschlechter und die Frage, ob Kinderrechte Einzug in die Verfassung halten sollen.

Zuletzt war 2005 ein Reformversuch gescheitert, weil sich die Parteien nicht auf einen Entwurf einigen konnten. Eine Enquetekommission hat jetzt Reformvorschläge ausgearbeitet, die bereits vom Parlament angenommen wurden. (RB)

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