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Flüchtlingswelle führt zur weiteren Verknappung von Spenderorganen

Von EUGEN PRRINZ | Die Zahl der Organspender in Deutschland hat 2017 einen neuen Tiefpunkt [1] erreicht. Nach den Statistiken der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) gab es nur 797 Spender, 60 weniger als im Vorjahr. Das ist der niedrigste Stand seit 20 Jahren. Dies berichtete auch die Süddeutsche Zeitung [2]und beruft sich dabei auf unveröffentlichte Daten von Eurotransplant.

Transplantationsmediziner zur Objektivität verpflichtet

Das Schicksal, aufgrund eines Organversagens ein Spenderorgan zu benötigen, kann jeden treffen. Einheimische Patienten, die auf der Transplantationsliste stehen und auf ein Spenderorgan hoffen, müssen jedoch immer häufiger damit rechnen, in der Warteliste für die Vergabe nach unten zu rutschen, weil auch Flüchtlinge (z.B. wegen Hepatitis C) ein Spenderorgan brauchen und oft in einem sehr schlechten Gesundheitszustand sind. Die Transplantationsmediziner sind bei der Vergabe von Spenderorganen zur Objektivität verpflichtet.

PI-NEWS hat bei einem Transplantationszentrum nachgefragt. Bei Leber- und Lungentransplantationen ist es tatsächlich so, dass die Zeit auf der Warteliste keine Rolle spielt, hier geht es rein nach dem Gesundheitszustand, bzw. den Laborwerten. Bei allen anderen Organen wird die Zeit, die ein Patient schon auf ein Organ wartet, bei der Vergabe mit berücksichtigt.

Übrigens bekommt jeder Flüchtling, der Hepatitis C hat und behandelt wird, eine medikamentöse Behandlung, deren Kosten sich bis zum Wert eines Einfamilienhauses addieren. Pro Tag gerechnet ist das der Wert eines neuen iPhones, enthüllte der leider [3] viel zu früh verstorbene Journalist Dr. Udo Ulfkotte.

Mit kranken Flüchtlingen verdienen sich die Pharma-Konzerne eine goldene Nase. In diesen einflussreichen Kreisen dürfte deshalb keinerlei Interesse daran bestehen, dass der Zustrom von Flüchtlingen und deren Familienangehörigen unterbunden wird.

Sind auch Flüchtlinge Organspender?

Jetzt mögen ganz schlaue Köpfe darauf hinweisen, dass auch Flüchtlinge Organspender sein könnten. In der Praxis dürfte jedoch so gut wie keiner einen Organspenderausweis haben. Wer etwas anderes weiß, möge uns das in der Kommentarspalte mitteilen.

Die Kostenübernahme

Kontigentflüchtlinge (also z.B. syrische Bürgerkriegsflüchtlinge), sowie anerkannte Asylbewerber und ein Teil der abgelehnten Asylbewerber, die eine Duldung erhalten haben, sind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Beiträge werden von den Jobcentern entrichtet. Kontingentflüchtlinge und anerkannte Asylbewerber haben vollen Anspruch auf die Regelleistungen der Krankenkassen, werden also wie jeder Versicherte behandelt, dies betrifft auch die Organtransplantation.

Bei Asylbewerbern, deren Verfahren noch läuft, zahlt der Steuerzahler. Hier richtet sich die Behandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses sieht nur die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vor. Ob z.B. die medikamentöse Behandlung einer chronischen Hepatitis C oder im Akutfall eine Lebertransplantion erstattet wird, hängt von der Entscheidung eines Gutachters ab.

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