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Rollkommando der roten SA überfällt Infostand der AfD-München

Von EUGEN PRINZ | Am Sonntag finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Militante „Linksaktivisten“, also demokratiefeindliche Subjekte, die mit Recht und Gesetz nichts am Hut haben, schieben derzeit Sonderschichten, um die Wahlplakate der AfD schneller wieder abzureißen, als die fleißigen Wahlhelfer sie aufhängen können. Zudem werden Rollkommandas gebildet, um Info-Stände der Alternative für Deutschland zu verwüsten.

Den jüngsten Fall hat die 50-jährige Software-Ingenieurin Misha Rosalie Bößenecker, die auf dem Listenplatz 8 der AfD für den Münchner Stadtrat kandidiert, mit ihrer Handykamera aufgenommen.

Antifa lässt Passanten nicht an AfD-Infostand

[1]
Misha Bößenecker, AfD-Stadtratsliste München Platz 8

Ein Rollkommando der roten SA tauchte gestern am späten Nachmittag wie aus dem Nichts auf und umringte mit einem langen Transparent einen Infostand der AfD am Mariahilfplatz in München. Durch das großflächige Spruchband wurde der komplette Stand sowohl verdeckt, als auch gegen Publikumsverkehr abgeschirmt, so dass es Passanten unmöglich war, sich dort mit Informationsmaterial zu versorgen.

Etwas weiter weg stand eine Gruppe von Personen mit SPD-Fahnen in der Hand und beobachteten wohlwollend den Vorgang. Kein Wunder, handelt es sich doch bei der roten SA um Fleisch vom Fleische der SPD und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Während der Aktion grölte das ebenso junge, wie verblödete Gesindel: „AfD-Faschistenpack, wir haben euch zum Kotzen satt“, „no border, no nation“ und natürlich durfte auch der linksradikale Kampfruf „Alerta, Alerta, Antifascista“ nicht fehlen.

Schnelles Eingreifen der Polizei

Mit Blaulicht und Martinshorn rückten dann mehrere Streifenwagen der Polizei an, um ihrem bereits vor Ort befindlichen Kollegen, der sich vorerst der Übermacht der „Aktivisten“ geschlagen geben musste, zu unterstützen. Als die Polizei zugriff und mehrere der Randalierer festnahm, verwüsteten diese noch schnell den Infostand, indem sie die Tische mit den Flyern umwarfen. Dabei kam es zu Beschädigungen. Begleitet wurde das ganze vom üblichen Sprechchor: „Deutsche Polizisten schützen die Faschisten“

Wenn das rote Gesindel jedoch geglaubt hatte, es würde bei der Bevölkerung mit diesem Überall auf Sympathie stoßen, wurde es enttäuscht. In der Videoaufnahme von Misha Bößencker sind Kommentare von Passanten zu hören, die diese Aktion verurteilen und Mitgefühl für die AfD äußern.

Kommentar

Betrachtet man die gegenwärtige Entwicklung in Deutschland – besonders was die Zuwanderung und den Coronavirus betrifft – kann es durchaus möglich sein, dass die verwöhnten Bälger, die am Überfall auf den AfD-Infostand teilgenommen haben, bald auf dem harten Pflasterboden der Realität aufschlagen. Sie werden erfahren, dass man sich in der schönen neuen Welt sein Geld hart verdienen muss und es dort keinen Platz für fanatisierte Taugenichtse gibt. Sie werden lernen, dass linkes Gedankengut weder den Magen füllt, noch ein Dach über den Kopf verschafft. Und sie werden feststellen, dass sie mit den Zuwanderern, die sie sich scharenweise ins Land gewünscht haben, plötzlich in Konkurrenz um die knappen Ressourcen stehen und jene, „die neu hinzugekommen sind“, im Verteilungskampf mit den härteren Bandagen kämpfen. 

Die Antifanten, die im Grunde genommen nichts anderes sind, als verwöhnte Bälger, werden sich am allerschlechtesten auf Notzeiten, wie sie die Eltern der Babyboomer noch miterleben mussten und wie sie uns jetzt möglicherweise erneut ins Haus stehen, einstellen können. Falls es so kommt, werden sie leiden wie die Hunde, weil sich die Art von Lotterleben, auf das sie glaubten, einen immerwährenden Anspruch zu haben, plötzlich in Wohlgefallen auflöst und nicht wiederkehrt.

Das zu beobachten, wird für uns Patrioten dann ein kleines Trostpflaster sein, das uns über die Mühsal und Beschwernisse der kommenden Zeiten wenigsten ein bisschen hinwegtröstet.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [2] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [3] und den Blog zuwanderung.net [4]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Neuer Trend in Schweden: Nach Überfall Opfer in Mund urinieren

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Kriminalität,Siedlungspolitik,Skandinavien | 96 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | In Schweden, das durch eine jahrzehntelange, völlig verfehlte Einwanderungspolitik der dort dauerhaft regierenden Sozialdemokraten inzwischen an der Schwelle zum „failed state“ angelangt ist, gibt es einen neuen Trend [7].

Kriminelle Migranten begnügen sich dort inzwischen nicht mehr nur damit, ihre Opfer zusammenzuschlagen und auszurauben, sondern sie demütigen sie auch noch, indem sie auf sie urinieren.

Alptraumhafte Demütigung für jungen Schweden

Ein 18-Jähriger, den die schwedischen Medien „Peter“ nennen, verließ in Stockholm an der Station Björkhagen die U-Bahn und war schon fast zuhause angelangt, als er von zwei dunkelhäutigen Migranten überfallen wurde [8]. Mit dem Hinweis, dass sie mit einem Messer und einer Pistole bewaffnet seien, brachten sie ihn zurück zur U-Bahnstation, um von einem dort befindlichen Automaten Geld abzuheben.

Nach zwei gescheiterten Versuchen wurden die Täter wütend und zerrten Peter zu einem nahe gelegenen Friedhof, wo es so lange Schläge und Tritte hagelte, bis er am Boden lag. Dann öffnete einer der beiden Schwarzen seine Hose, holte sein Geschlechtsteil heraus, urinierte auf das Opfer und filmte den Vorgang mit seinem Mobiltelefon. Der zweite schrie den jungen Schweden an, er solle seinen Mund aufmachen. Als sich das Opfer weigerte, trat der zweite Täter mehrmals gegen dessen Hinterkopf, bis der 18-Jährige schließlich der Aufforderung nachkam. Darauf urinierte der andere Schwarze dem jungen Schweden in den Mund.

[9]Dabei lachten die beiden Täter und riefen: „Du verfickter widerlicher Schwede, Du Sohn einer Hure“. Anschließend zwangen sie das Opfer, sich nackt auszuziehen. Auch das wurde noch gefilmt. Als es den beiden Tätern schließlich zu langweilig wurde, ließen sie von dem jungen Schweden ab und entfernten sich. Die Videoaufnahmen vom Tatvorgang luden sie einige Zeit später auf Snapchat hoch, wo sie viral gingen.

Dank der genauen Personenbeschreibung, die das Tatopfer abgeben konnte, wurden zwei 16-jährige schwarze Migranten wenige Tage nach der Tat festgenommen. Einem der beiden Verdächtigen werden drei (!) weitere Raubüberfälle zur Last gelegt.

Im sozialdemokratischen Schweden wird sie nun die volle Weichheit des Gesetzes treffen.

Kommentar:
Wie regelmäßige PI-NEWS Leser wissen, ist uns Schweden einige Jahre voraus, was die katastrophalen Auswirkungen einer verfehlten Einwanderungspolitik betrifft. Und genauso, wie die „Rape Wave“,
 die zuerst Schweden erfasst hatte, nun auch zu uns gekommen ist, genauso werden wir auch die anderen Auswüchse über kurz oder lang zu spüren bekommen. Das ist nur eine Frage der Zeit und der Fortsetzung der linksgrünen Einwanderungspolitik. Es ist erschreckend, was dieser neue Trend in Schweden offenbart: Die tiefe Verachtung krimineller Migranten für die einheimische Bevölkerung und der Sadismus, der hier ausgelebt wird. Ist das der Dank an das Land, das sie aufgenommen hat? Das sie mit großzügigen Sozialleistungen unterstützt?

Es zeigt aber auch, wie schutzlos die verweichlichte jüngere Generation den Raubtieren unter den Zugewanderten ausgeliefert ist. Jahrzehnte feministisch geprägter Sozialdemokratie haben aus den kampferprobten Nordmännern Luschen gemacht. Die Knaben „genderneutral“ zu erziehen, sie mit Stofftier-Einhörnern und Barbie-Puppen spielen zu lassen, statt mit Spielzeugpistolen und Holzschwertern, verträgt sich eben nicht mit einer solchen Einwanderungspolitik. Auch die jungen Männer Deutschlands, denen der Wehrdienst erspart blieb, eignen sich inzwischen hervorragend dafür, von kriminellen Migranten, die nur Verachtung für ihr Gastland und dessen Menschen übrig haben, zusammengeschlagen und angepinkelt zu werden. Die Voraussetzungen liegen vor. Warten wir ab, wie lange es noch dauert… 


[10]Eugen Prinz [2] im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin. Er kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [3] und den Blog zuwanderung.net [4]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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Überfall auf MdB Frank Magnitz – doch versuchter Mord?

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Justiz | 341 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Nach einem Neujahrsempfang in der Bremer Kunsthalle wurde der AfD-Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz am Montag von drei vermummten Personen angegriffen [11] und schwer verletzt. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen war Magnitz vom einem der Unbekannten von hinten niedergeschlagen worden, wodurch er sich eine stark blutende Kopfverletzung zugezogen hatte. Auf Überwachungskameras ist die Tat festgehalten. Die Polizei Bremen hat die Aufnahmen jetzt veröffentlicht [12]. Der Schlag auf den Kopf von oben (bei 0:30) scheint mit einem harten Gegenstand ausgeführt worden zu werden. Ein starker Hinweis dafür ist die klaffende Kopfwunde sowie die Tatsache, dass das Opfer sofort besinnungslos zusammengebrochen ist.

Sehen wir uns einmal an, wie das ganze strafrechtlich zu bewerten ist.

Ein Ausflug ins deutsche Strafrecht

Im deutschen Strafrecht spielt der Wille des Täters bei der Tatbegehung die entscheidende Rolle.

Ein Beispiel: Herr Meier überfährt Herrn Huber mit seinem Auto. Herr Huber ist tot. Wenn der Vorfall aufgrund einer Unachtsamkeit des Fahrers geschah, liegt ein Vergehen der fahrlässigen Tötung vor und Herr Meier kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Geldstrafe davon. Handelt es sich jedoch bei Herrn Huber um den Liebhaber der Frau des Herrn Meier und dieser hat ihn aus Eifersucht in Tötungsabsicht überfahren, dann ist es Mord. In diesem Fall wartet eine lebenslange Freiheitsstrafe auf den Täter.

Es obliegt den Ermittlungsbehörden und dem Gericht, den Täterwillen zu ergründen.

Um eine Straftat zu begehen, muss man die Tatbestandsmerkmale des jeweiligen Straftatbestandes erfüllen. Wir wollen dies nun anhand des Überfalls auf Frank Magnitz durchexerzieren.

Betrachten wir zunächst den § 223 StGB, die einfache Körperverletzung:

§ 223 StGB
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dieser Tatbestand ist erfüllt, da das Opfer körperlich mißhandelt und verletzt wurde. Als nächstes gilt es zu prüfen, ob ein speziellerer Tatbestand vorliegt. Und damit sind wir bei §224 StGB, der gefährlichen Körperverletzung:

§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Der §224 StGB enthält eine ganze Reihe von Tatbestandsmerkmalen, die von den Tätern erfüllt wurden. Der Überfall durch die Vermummten geschah hinterlistig, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem gefährlichen Werkzeug ausgeführt und es gab mehrere Beteiligte. Die Kopfwunde kommt eventuell als „das Leben gefährdende Behandlung“ in Betracht.

Die Erfüllung eines einzigen Tatbestandsmerkmales hätte bereits genügt, hier sind gleich mehrere zutreffend.

An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass es auch den Tatbestand der Schweren Körperverletzung gem. § 226 StGB [13] gibt. Dieser verlangt jedoch einen schweren bleibenden Schaden beim Verletzten. Danach sieht es gegenwärtig bei Frank Magnitz Gott sei Dank nicht aus.

Von den Körperverletzungs- zu den Tötungdelikten

Und jetzt sind wir bei der alles entscheidenden Frage, die den großen Unterschied im Urteil ausmacht, falls die Täter gefasst und vor Gericht gestellt werden können: Lag eine Tötungsabsicht vor? Bevor auf diese Frage näher eingegangen wird, ein Blick auf die hier infrage kommenden Paragraphen. Da ist einmal der Totschlag gem. §212 StGB:

 

§212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Aus diesem Gesetzestext ergibt sich die Frage, was den Unterschied zum Mörder ausmacht. Darauf gibt der § 211 eine Antwort:

§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen [14],

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass sowohl über das Mordmerkmal der Heimtücke, als auch über die „niederen Beweggründe“ trefflich vor Gericht gestritten werden kann. Dazu gibt es auch jede Menge juristischer Kommentare. Es kann jedoch als gesichert gelten, dass „Hass“ ein niederer Beweggrund ist [15]. Am Hass der Täter aus politischen Motiven gibt es wohl keinen Zweifel. Somit wäre der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt, wenn man eine Tötungsabsicht nachweisen kann. Mord und Totschlag sind Verbrechenstatbestände. Bei diesen ist der Versuch grundsätzlich strafbar.

Inzwischen hat sich die Antifa auf dem Portal de.indymedia.org in einem Bekennerschreiben [16] zu dem Anschlag bekannt. Das Schreiben enthält Passagen, die nahelegen, dass die Tötung des Bundestagsabgeordneten geplant war:

„Der Antifaschistische Frühling Bremen gibt bekannt, dass wir den AfD-Politiker F. Magnitz am Montag gegen 18.00 Uhr Ortszeit von seinem faschistischen Gedankengut befreien wollten.“

Die Formulierung „wollten“ drückt aus, dass es trotz der schweren Kopfverletzung des Opfers in den Augen der Täter nicht zur Vollendung der Tat gekommen ist. Das legt eine Tötungsabsicht nahe. Darauf deutet auch diese Aussage in dem Bekennerschreiben hin:

„(…) gehört wie jeder andere Nazi mundtot gemacht.“

Von der Rechtstheorie zur praktischen Seite

Gehen wir einmal davon aus, dass die Täter gefasst werden. Diese würden dann natürlich sofort die Hilfe von Anwälten in Anspruch nehmen und der erste Rat, den die Angreifer in so einem Fall von ihren Rechtsvertretern bekommen ist der, eine Tötungsabsicht abzustreiten.

Das wissen natürlich auch die Ermittlungsbehörden. Deshalb sind die Aussagen der Täter, bzw. Tatverdächtigen nicht das alleinige Entscheidungskriterium, ob wegen eines versuchten Tötungsdeliktes oder eines Körperverletzungdeliktes ermittelt wird. Der Tathergang (insbesondere die Benutzung eines gefährlichen Werkzeugs zur Gewalteinwirkung auf den Kopf) und das Bekennerschreiben bieten wichtige Hinweise auf die eigentliche Zielsetzung der Täter. Die forensische Medizin ist sicherlich auch in der Lage zu beweisen, dass die Kopfwunde vom Schlag mit einem gefährlichen Werkzeug herrührt.

Angesichts der gegenwärtigen Sachlage müsste der Staatsanwalt zu der Auffassung gelangen, dass es nur dem Auftauchen von Unbeteiligten geschuldet ist, dass Frank Magnitz nicht zu Tode getreten und geschlagen wurde. Insofern wären jetzt Ermittlungen wegen versuchten Mordes statt gefährlicher Körperverletzung folgerichtig.

Die Anwälte der Täter werden sich auf den Standpunkt stellen, dass keine Tötungsabsicht vorlag, nur einer der Beteiligten zugeschlagen hat, dass die Kopfwunde nicht so schlimm war (sonst hätte Magnitz nicht so schnell das Krankenhaus verlassen können) und das kein gefährliches Werkzeug zur Tatausführung benutzt wurde. Wenn sie es dann noch schaffen, die im §224 Absatz I, Satz 3 erwähnte „Hinterlistigkeit“ zu entkräften, sind wir wieder bei der einfachen Körperverletzung.

In Bremen, dem linken Schlußlicht aller Bundesländer und Stadtstaaten, ist alles möglich. Auch dass das Gericht dieser Argumentation folgt.

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Wien: Überfall auf Kirche – mehrere Verletzte

geschrieben von PI am in Österreich | 159 Kommentare

LETZTES UPDATE 19.30 Uhr | Derzeit gibt es im stark bereicherten Wiener Stadtbezirk Floridsdorf einen Großeinsatz der Polizei. Am Donnerstagnachmittag gegen 13.30 Uhr überfielen laut Polizei zwei bislang noch flüchtige, unbekannte Täter die Klosterkirche Maria Immaculata in der Anton-Böck-Gasse in Strebersdorf.

Update 19.30 Uhr: Täter sollen mit „ausländischem Akzent“ gesprochen haben. Ein 68-jähriger Ordensbruder soll von einem der Angreifer schwer misshandelte worden sein. 

Die Täter seien äußerst  brutal vorgegangen. Derzeit wird von mehreren Verletzten berichtet. Wenigstens eine Person soll als schwer verletzt eingestuft worden sein. Die Tat habe sich über Stunden hingezogen. Erst nach 16 Uhr seien die gefesselten Opfer mit teils erheblichen Kopfverletzungen gefunden worden.

In ersten Meldungen hieß es, es sollen auch Schüsse gefallen sein, das wurde aber bisher nicht offiziell bestätigt.

Zeugen zufolge soll aber einer der Täter einen Pfarrer mit einer Schusswaffe bedroht haben, ein weiterer sei mit einer Eisenstange bewaffnet [17] gewesen. Die Opfer seien gefesselt und geknebelt worden. Mindestens einer der Täter habe sich bereits seit einigen Tagen im Umfeld der Kirche auffällig benommen, wird  berichtet.

Über dem Stadtgebiet kreist ein Helikopter. Einsatzkräfte der Spezialeinheiten WEGA und Cobra sind im Einsatz. Eine Großfahndung nach aktuell mindestens zwei Personen wurde eingeleitet.

Die Wiener Polizei twitterte [18]:

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand dürfte zumindest einer der unbekannten Täter Wertgegenstände und Bargeld gefordert haben. Die genaue Motivlage ist derzeit noch unklar, ein mögliches Terrormotiv kann jedenfalls ausgeschlossen werden.

Es bestehe derzeit auch noch die Möglichkeit, dass die Täter sich immer noch im Gebäudekomplex des Klosters aufhielten, heißt es.

Bereits mittags war der Wiener Stephansdom, das Wahrzeichen der Stadt, nach einer als ernstzunehmend eingestuften Bombendrohung evakuiert [19] worden. Auch der Vorplatz der Kirche musste gesperrt werden. Sprengkörper wurde letztlich jedoch keiner gefunden.

Wien galt einmal als eine der sichersten Städte der Welt. Das wird zwar auch heute noch gerne behauptet, wie von ähnlichen deutschen Städten auch, gehört aber in den Bereich Beruhigungspillen für das Volk. (lsg)

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Gelebte multikulturelle Gesellschaft

geschrieben von Eugen Prinz am in Weltanschauung,Werteverfall,Zeitgeist | 169 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | So sieht Multikulti im Endstadium aus: Da hebt eine Muslima mit einem (augenscheinlich) nordafrikanischem oder arabischen Migrationshintergrund Geld von einem Automaten ab, wird von einer Schwarzen dabei überfallen und drei (augenscheinlich) einheimische Passanten gehen vorbei, ohne sich darum zu kümmern. Passiert ist das in London, der Hauptstadt des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, die von einem muslimischen Bürgermeister [20] pakistanischer Abstammung regiert wird. Obwohl sich der Vorfall in der britischen Hauptstadt zugetragen hat, hätte er genauso gut in Berlin, Paris, Brüssel oder Amsterdam geschehen können.

Warum gehen die Passanten achtlos vorbei?

Der Autor wagt die Behauptung, dass die untereinander ausgeübte soziale Kontrolle und der Zusammenhalt innerhalb einer Bevölkerung umso geringer werden, je höher der Anteil von Fremden ist. Was werden sich die drei Passanten, augenscheinlich Einheimische, wohl gedacht haben, als sie mit der Szene konfrontiert wurden?

Geht mich das was an, wenn sich eine Schwarze mit einer Muslima prügelt? Mische ich mich da ein? Wohl besser nicht.

Ist so ein Verhalten moralisch vertretbar? Sicherlich nicht. Ist es nachvollziehbar? Irgendwie schon, denn linksgrüne Ideologie und Masseneinwanderung haben zu einer schleichenden Desintegration des Zusammenhalts der Bevölkerung geführt, in der soziale Kontrolle und Hilfsbereitschaft gegenüber Fremden nicht mehr üblich ist.

Es ist heuchlerisch, wenn Medien und Politik solche Verhaltensweisen beklagen, denn gerade sie waren es, die all jene Werte, die vor dem Siegeszug der 68er Generation [21] das damals übliche gesellschaftliche Miteinander als reaktionär geißelten und in den Mülleimer der Geschichte beförderten. Vorbei war es mit der sozialen Kontrolle. Kein Jugendlicher wird heutzutage mehr von den Erwachsenen angeschnauzt, wenn er auf der Lehne der Parkbank hockt und seine Füße auf der Sitzfläche hat oder im Bus nicht für eine alte Frau seinen Platz räumt.

Die Worte „das tut man nicht“ haben keine moralische Berechtigung mehr sondern gelten nur noch, wenn das Handeln oder Unterlassen durch einen Gesetzestext zwingend vorgeschrieben ist. Anstand? Fehlanzeige. Gesellschaftlicher Zusammenhalt? Siehe Video.

Das ist auch der Nährboden, auf dem die Gewalt gegen Rettungskräfte gedeiht, Steine von Autobahnbrücken auf Fahrzeuge geworfen und Drähte über die Straße [22] gespannt werden, um Radfahrer zum Sturz zu bringen.

Man erntet, was man sät

Interessant wird es, wenn diese multikulturellen Länder einmal in eine wirtschaftliche Schieflage geraten werden. Früher ist ein Volk dann zusammengerückt. Das wenige, das die Menschen besaßen, wurde mit jenen geteilt, die noch weniger hatten. Besonders die Zeit nach dem Krieg ist ein gutes Beispiel dafür. Und heute? Man kann sich sicher sein, dass es genug Mitbürger geben wird, die sich von anderen mit Gewalt das holen werden, was sie zum Leben brauchen. Kein Wunder, denn viele Migranten identifizieren sich nicht mit unserer Gesellschaft, genauso wenig wie so mancher autochthone Jugendliche oder junge Erwachsene. Sie sind die reifen Früchte der 68er Generation: Gestern noch von den Eltern, in Kitas und in Schulen zu rücksichtslosen Prinzen und Prinzessinnen erzogen, zu Individualisten, die einen Geburtsanspruch auf Alles und Jedes haben und sei es sogar auf eine neue geschlechtliche Identität. Ich will alles, es steht mir zu und zwar sofort.

Wahrlich, über solche Videos braucht sich keiner zu wundern und – was die Medien und die Poltik betrifft – schon gar nicht heuchlerisch zu echauffieren. Da wird nur die Ernte dessen eingefahren, was letztere ausgesät und die Medien fleißig gegossen haben.

Abgelegt unter Weltanschauung, Zeitgeist und Werteverfall.

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Die Hölle in Halle: Hausfrau nach Wohnungsüberfall schwer verletzt

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Einzelfall™ | 112 Kommentare

Von DAVID DEIMER | „Asyltourismus“ einmal anders: Der Täter kam – durchaus klimaschonend -mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Leipzig nach Halle, um an irgendeiner zufällig gewählten Wohnung zu klingeln, eine ihm öffnenden Frau brutal nieder zu schlagen und mit ihrer Geldbörse und ihrem Handy zu fliehen. Der Kriminalitätstourist konnte nun am Dienstag nach einer öffentlichen Fahndung gefasst werden.

„Gerangel“ um Portmonee und Handy

Laut lokalen Medienberichten kam es in der Wohnung einer 42-jährigen Frau in Halle-Trotha am helllichten Tag um 9.30 Uhr zu einem brutalen Überfall. Der dunkelpigmentierte Merkel-Gast forderte die Geldbörse der Frau und wollte sie ihr entreißen. Doch die verteidigte ihr Eigentum – ein schwerer Fehler im Merkeldeutschland 2018, sie erlebte wohl die Hölle.

Der „Schutzsuchende“ wurde plötzlich brutal und prügelte wie von Sinnen auf sein Opfer ein. Bei „dem Gerangel [23] um die Geldbörse der Geschädigten verletzte der Täter die Geschädigte erheblich“, erklärte Polizeisprecherin Ulrike Diener. Der Geflüchtete flüchtete schließlich mit Geldbörse und Handy und ließ sein schwer verletztes Opfer einfachheitshalber in der Wohnung liegen. Das Zufallsopfer wurde später entdeckt und wurde nach einem Notruf in die Intensivstation eingeliefert, was ihr das Leben rettete.

„Notruf 110 – Halle“

Polizeisprecherin Ulrike Diener: „Eine Suche im Umfeld des Tatortes verlief negativ.“ Nun lägen Bilder des Beschuldigten vor, der am letzten Freitag wieder „mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Leipzig nach Halle kam“, so Diener. Wohl aufgrund des großen wirtschaftlichen Erfolges in der malerischen Händel-Stadt.

Am Dienstag konnte die Polizei nun den dringend tatverdächtigen 28-jährigen „afrikanischen Bürger“ vorläufig festnehmen und seine (diversen) Personalien feststellen.

Laut Fahndungsbericht ist der Beschuldigte 1,85 Meter groß und sehr schlank. Er hat lange Wimpern, trägt Kinnbart. Bekleidet war er am Freitag mit einer hellen Jeanshose, einem weißen T-Shirt mit Applikation im Brustbereich, einem grau weißem Basecap und grauen Schuhen. Die Ermittlungen laufen noch. Wer kann weitere Hinweise zum nun gefassten Täter geben? Bitte unter folgender Telefonnummer: 0345/224-1291 oder einfach „Notruf 110 – Halle“.

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Kein Alter schützt Frau vor den gynäkologischen „Fachkräften“

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Bereicherung™,Bunte Republik,Deutschland,Einzelfall™,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 96 Kommentare

Von ZYNIKER | Logisch denkenden Menschen waren die Folgen des Massenimportes von testosterongeladenen jungen Männern aus einem Kulturkreis, in dem Frauen nur zugehängt ins Freie dürfen, schon in dem Moment klar, als sich ein nicht enden wollender Strom von männlichen Afris und Nafris „unbefraut“ ins Land ergoss.

Nun sind sie halt da [24] und jeden Tag Reizen ausgesetzt, auf die sie ihre Sozialisierung nicht vorbereitet hat. Neben dem natürlichen Sexualtrieb, der nicht ausgelebt werden kann, kommt noch erschwerend hinzu, dass Frauen, die sich so kleiden und benehmen wie es in Europa üblich ist, im muslimischen Kulturkreis als Huren gelten. Und was ist mit den nichtmuslimischen Schwarzen aus Subsahara? „Der Schwarze schnackselt gerne [25]„, behauptete Fürstin Gloria von Thurn und Taxis und erntete dafür einen Shitstorm. Also lag die Fürstin wohl falsch und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Schwarze nicht gerne schnackseln, womöglich hassen sie das Schnackseln sogar. Vielleicht haben die Frauen südlich der Sahara deshalb im Durchschnitt nur fünf Kinder [26].

Jedenfalls darf sich mit den Folgen der Merkelschen Flüchtlingspolitik nun primär das einheimische weibliche Geschlecht auseinandersetzen. Während die aktuelle Kriminalstatistik wundersam einen allgemeinen Rückgang der Straftaten [27] aufzeigt, war es offenbar unmöglich, die Statistik so zu hübschen, dass bei den Sexualdelikten nicht eine Steigerung von 42% gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen werden musste.

Wie die zahlreichen Einzelfälle zeigen, gibt es kein Alter, in dem Frau vor den Trieben jener, die neu hinzugekommen sind, geschützt wäre. Wo fangen wir an? Bei alt oder bei jung? Am besten in der Mitte:

Landshut: Opfer weiblich, 23 Jahre

LANDSHUT [28]. Am Donnerstag, dem 10.05.18, zwischen 01:30 Uhr und 02:30 Uhr wurde eine 23-jährigen Frau  in Landshut im Bereich der Seligenthaler Straße von ca. 4-6 Männer im lautstark angegangen, körperlich bedrängt und festgehalten. Nachdem sie sich befreien konnte, flüchtete sie in Richtung Altstadt.

Drei der bislang unbekannten Männer können wie folgt beschrieben werden: ca. 20-30 Jahre alt, Vollbart, ausländische Sprache und dunkler Teint; eine Person trug eine grüne Adidas-Jacke mit weißen Streifen.

Die Kripo Landshut hat die weitere Sachbearbeitung übernommen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung über verdächtige Beobachtungen, bzw. lautstarke Schreie zum genannten Zeitpunkt im Bereich der Seligenthaler Straße unter der Telefon-Nummer 0871/ 92520.

Seltsamerweise ging die Polizei erst 6 Tage nach dem Vorfall an die Öffentlichkeit, als bereits Gerüchte über die Vergewaltigung einer jungen Frau durch fünf Männer die Runde machten. Auf Anfrage von PI-NEWS, ob es zu einer Vergewaltigung gekommen ist, erklärte der Pressesprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Straubing, dass der genaue Sachverhalt noch nicht geklärt sei.

Hannover: Opfer weiblich, 66 Jahre alt

Ohne den reiferen Frauen zu nahe treten zu wollen, möchte man glauben, dass ein junger Mann an einer Rentnerin wenig sexuelles Interesse hat. Wie es scheint, genügt jedoch bereits das Vorhandensein einer Vagina (auch wenn diese nicht mehr ganz taufrisch ist), um zum Opfer zu werden, wie dieser Fall zeigt:

Hannover-Mühlenberg [29]. Am Montag, dem 14. Mai gegen 20.30 Uhr, wurde eine 66-jährige Frau auf dem Gehweg an der Stadtbahnhaltestelle Tresckowstraße von einem jungen Mann angesprochen. Er eröffnete ihr, dass der Sex mit ihr haben will. Um an der Ernsthaftigkeit seiner Absichten keine Zweifel aufkommen zu lassen, griff er der Rentnerin an die Brüste und zwischen die Beine. Als die Reaktion auf seinen Annäherungsversuch nicht zu seiner Zufriedenheit ausfiel, versuchte das triebgesteuerte Individuum, die Frau in ein Gebüsch zu zerren. Die 66-Jährige wehrte sich heftig und schrie laut um Hilfe. Der Täter ließ daraufhin von ihr ab und floh in Richtung der Stadtbahnhaltestelle.

Nun sucht die Polizei nach dem Mann wegen versuchter Vergewaltigung. Er ist etwa 20 bis 25 Jahre alt, rund 1,75 Meter groß, schlank und ungepflegt. Er hat einen dunklen Teint, dunkle Haare und spricht Deutsch mit einem ausländischen Akzent. Zur Tatzeit trug der Gesuchte ein weißes T-Shirt und ein Basecap. Hinweise erbittet der Kriminaldauerdienst Hannover unter Telefon (05 11) 109 55 55.

Oschersleben: Opfer weiblich, 12 Jahre alt

Obwohl wir nun wissen, dass Schwarze nicht gerne schnackseln, gibt es wohl Ausnahmen, die die Regel bestätigen. Besonders tragisch ist, wenn es einem Kind obliegt, diese Erfahrung zu machen:

Oschersleben [30]. Am Freitag, dem 11.05.2018 gegen 14 Uhr saß in Oschersleben ein 12-jähriges Mädchen in einem Wartehäuschen am Bahnhof, als sich ein dunkelhäutiger Mann zu dem Kind setzte und begann, anzügliche Bemerkungen zu machen. Er eröffnete dem Mädchen, dass er „Sex machen“ wolle und streichelte gegen Willen des Kindes dessen nackte Oberschenkel. Als es aufstehen und davonlaufen wollte, wurde es von dem Mann an der Hüfte festgehalten. Schließlich konnte sich das Mädchen losreißen und davonlaufen. Der unbekannte „Mann“ stieg anschließend um 14.17 Uhr in den Harz-Elbe-Express nach Magdeburg. Durch die eingesetzten Polizeibeamten wurden vor Ort Spuren gesichert und Vernehmungen durchgeführt. Die Sicherung von Videomaterial wurde veranlasst.

Der Täter wird folgt beschrieben:
dunkelhäutig, ca. 25 Jahre alt, kurze schwarze, wellige Haare, bekleidet mit schwarz/grauer Cargo-Hose, dunklem T-Shirt und schwarz/lila Rucksack. Die Polizei fragt: Wer hat im fraglichen Zeitraum Beobachtungen am Bahnhof Oschersleben machen können? Hinweise nimmt das Polizeirevier Börde unter 03904/478293 entgegen.

Sex mit Kindern im muslimischen Kulturkreis nicht unüblich

Und bevor Sie sich jetzt darüber empören, dass es sich bei dem Opfer um eine 12-Jährige, also um ein Kind gehandelt hat, sollten Sie wissen, dass das türkische Verfassungsgericht [31] im Juli 2016 entschied, dass Sex mit Kindern ab 12 Jahren durchaus einvernehmlich sein könne und daher nicht mehr unter allen Umständen bestraft werden müsse. 12-jährige Mädchen sind allerdings alte Schachteln im Vergleich zu den Bräuten im Jemen, wo die Mädchen schon mit acht Jahren [32] verheiratet werden können und der Ehemann diese Ehe auch vollzieht. An der Freiwilligkeit darf gezweifelt werden. Da bis auf die AfD niemand in der Politik einsieht, dass die hier aufeinanderprallenden Kulturkreise absolut inkompatibel sind, werden vor allem die Frauen die Zeche zahlen und sich irgendwann verhüllen müssen, um das Risiko, zum Opfer einer Sexualstraftat zu werden, zu minimieren.

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Landshut: Sex oder Handy!

geschrieben von Eugen Prinz am in Bereicherung™,Deutschland,Frauen,Kriminalität,Migrantengewalt,Polizei,Siedlungspolitik | 71 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Am 18.02.18 veröffentlichte die Landshuter Polizei folgende Pressemitteilung:

Zwei männliche Täter fordern Mobiltelefon oder Geschlechtsverkehr

LANDSHUT. Am 17.02.2018 gegen 06:30 Uhr wurde eine weibliche Geschädigte von zwei unbekannten Tätern angefallen, als diese durch den Stadtpark ging. Hierbei packte einer der beide die Geschädigte an der Schulter und forderte von dieser das mitgeführte Mobiltelefon oder Geschlechtsverkehr. Der zweite Täter stand hierbei untätig daneben. Die Geschädigte konnte sich hierbei befreien und flüchtete zu Fuß. Die Geschädigte konnte eine Personenbeschreibung beider Täter abgeben. Weitere Täterhinweise bitte an die Polizeiinspektion Landshut unter der Tel: 0871-9252-0

Der erste Gedanke bei der Lektüre des Polizeiberichts ist natürlich: Es wäre ein Wunder, wenn das nicht wieder unsere Neubürger gewesen wären, denn bei diesem Modus Operandi drängt sich der Verdacht förmlich auf. Und warum sollte sonst keine Personenbeschreibung mitgeliefert werden? Liebe Polizei, ihr wollt Täterhinweise, liefert aber keine Personenbeschreibung. Ist so ein Vorgehen nicht kontraproduktiv für die Aufklärung der Straftat?

Offenbar hat dann die lokale Tageszeitung nachgebohrt, denn in der  Berichterstattung über diesen Vorfall war auf idowa.de (Originalartikel hier [33]) folgendes zu lesen:

Von den Tätern liegt leider nur eine spärliche Beschreibung vor: Der eine wird als etwa 1,65 Meter groß und kräftig, der andere als 1,80 Meter groß und schlank beschrieben. Die PI Landshut hofft nun auf Hinweise aus der Bevölkerung. Mögliche Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0871/9252-0 zu melden.

Haben wir das richtig verstanden: Das Opfer kann außer der Statur keine Beschreibung abgeben? Die haben doch den Mund aufgerissen und Forderungen gestellt, deshalb müsste sich zumindest sagen lassen, ob es Deutsche oder Neubürger waren. Sehr unglaubwürdig! Offenbar kam man auch noch andernorts zu dieser Schlußfolgerung, denn am 18.02.18 gegen 19.40 Uhr folgte dann noch ein update mit folgender Personenbeschreibung:

Täter 1:

männlich
circa 180 Zentimeter groß
schlank
sprach unbekannte ausländische Sprache
rote Kapuze über den Kopf gezogen
dunkle Jacke

Täter 2:

männlich
circa 165 Zentimeter groß
kräftige Statur
sprach unbekannte ausländische Sprache
dunkle Jacke
dunkle Mütze oder Kapuze über dem Kopf

„Na also, geht doch!“ möchte man ausrufen. Es besteht jetzt natürlich die theoretische Möglichkeit, dass das Opfer die Personenbeschreibung scheibchenweise abgegeben hat. Viel wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Polizei für die Veröffentlichung in kleinen Häppchen verantwortlich ist. Ja klar, es ist wirklich unangenehm, wenn der Eindruck entsteht, dass die einheimischen Sexualverbrecher mittlerweile ausgestorben sind. Wenn man bei solchen Straftaten spontan auf einen  Neubürger tippt, liegt man in gefühlten vier von fünf Fällen richtig. Die Verhältnisse sind  mittlerweise so krass geworden, dass in den Führungsetagen von Politik und Sicherheitsbehörden wohl Dauermigräne beim Nachdenken darüber herrschen dürfte, wie man den Ball bei dieser Masse von „Einzelfällen“ noch flach halten kann.

Kann man aber nicht mehr. Mittlerweile fangen die Frauen an, auf die Straße zu gehen. Und die fangen erst an, da wird noch mehr kommen, wenn es so weitergeht in unserem Land. Und das wird es dank dem Horrorkabinett, das nun voraussichtlich eine weitere Legislaturperiode Zeit haben wird, unserem Land und seiner angestammten Bevölkerung mit der Brechstange den Rest zu geben.

Doch der Widerstand wächst und inzwischen wagen es manche Medien schon nicht mehr, die Herkunft der Täter zu verschleiern. Denn diejenigen, die das immer noch tun, verlieren ihre Rest-Glaubwürdigkeit und damit auch Leser, bzw. Zuschauer. Und wenn dort der Bürger in entsprechenden Berichten etwas von „Männern“, „Jugendlichen“ oder „Personen“ hört oder liest, tippt er ohnehin schon automatisch auf einen Zugereisten. Insofern ist die von den Erziehungsjournalisten so innig geliebte Volkstäuscher-Richtlinie 12.1 [34] des „Pressekodex“ mittlerweile für die Katz, um ein eigentlich passenderes Wort aus Gründen der guten Erziehung zu vermeiden.

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Köln-Kalk: 29-Jähriger von Gruppe überfallen und ausgeraubt

geschrieben von PI am in Kriminalität,Polizei | 82 Kommentare

Eine Gruppe von zehn jungen Männern im Alter von 18 bis 25 Jahren hat in der Nacht vom 27. auf den 28. Januar einen 29-Jährigen im Kölner Stadtteil Kalk überfallen. Dabei erbeuteten die Täter Bargeld und Mobiltelefone ihres Opfers. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise.

Kurz vor 2.30 Uhr verließ der Kölner die U-Bahn-Station „Kalk Kapelle“. Dort trat er auf die Unbekannten, die ihn anpöbelten und beleidigten. Der Mann ging zunächst unbeirrt weiter in Richtung Kapellenstraße. Dabei folgte ihm ein Mitglied aus der Gruppe und entriss dem 29-Jährigen eine mitgeführte Plastiktüte.

Das Opfer ergriff die Flucht und lief über die Kapellenstraße Richtung Wiesbergstraße. Dabei stolperte der Verfolgte über eine zwischen Pollern gespannte Kette und stürzte. Die Männer holten ihn ein und traten ihr Opfer. Aus dessen Hosentasche raubten sie zwei Handys und mehrere hundert Euro Bargeld.

Nachdem sie von dem 29-Jährigen abgelassen hatte, teilte sich die Gruppe in zwei Hälften auf. Dabei flüchteten sechs Männer, von denen einer eine rote Jacke trug, in die Steprathstraße Richtung Thumbstraße. Die restlichen Vier liefen über die Kapellenstraße Richtung Dillenburger Straße. Das Quartett war dunkel gekleidet, wobei einer der Täter eine helle Kapuze trug.

Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 14 unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de entgegen.

(Text übernommen vom Presseportal der Kölner Polizei [35], die keinerlei Angaben zur Herkunft der Täter macht)

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