Von EUGEN PRINZ | Durch einen Bericht im TAGESSPIEGEL wurde kürzlich bekannt, dass im Dezember neben dem UN-Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) im Dezember in Marrakesch auch noch ein UN-Flüchtlingspakt (Global Compact On Refugees) unterzeichnet werden soll. Somit hat jede der beiden Kategorien von Zuwanderern sein eigenes internationales Abkommen und wird im Zielland versorgt. Beide Abkommen wurden mit der Legende versehen, dass sie für die Unterzeichnerstaaten nicht verbindlich seien.
Der Globale Flüchtlingspakt
Nachdem über den Migrationspakt schon ausführlich berichtet wurde, ist es an der Zeit, nun auch den Flüchtlingspakt aus dem Blickwinkel eines nicht unmittelbar an die Fluchtländer angrenzenden Aufnahmestaates kritisch zu analysieren. Diese Staaten werden als „Drittstaaten“ bezeichnet, Deutschland ist einer der wichtigsten davon.
Bei dem Vertragswerk handelt es sich um eine internationale Vereinbarung, die 2018 mit dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen erarbeitet wurde, um eine künftig planbare, angemessene Lasten- und Verantwortungsverteilung in Flüchtlingsfragen unter allen Mitgliedern der Vereinten Nationen zu erreichen. So jedenfalls die offizielle Darstellung.
Die Ziele des Globalen Flüchtlingspakts [1] bestehen darin,
- den Druck auf die Aufnahmeländer zu mindern
- die Eigenständigkeit der Flüchtlinge zu erhöhen
- den Zugang zu Drittstaatenlösungen zu erweitern
- in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr
der Flüchtlinge in Sicherheit und Würde zu fördern
Aus der Sicht der Drittstaaten, also auch aus der Sicht Deutschlands, ist gegen die Punkte 1 und 4 erst mal nichts einzuwenden. Anders sieht es jedoch bei den Punkten 2 und 3 aus.
Ziel 2: Erhöhung der Eigenständigkeit der Flüchtlinge
„Eigenständigkeit der Flüchtlinge“ fördern heißt nichts anderes, als ihnen Zugang zu den nationalen Bildungs- Sozial- und Gesundheitssystemen zu gewähren, mit allen Nebenwirkungen für die indigene Bevölkerung. Für einschlägige Schulen besteht die Gefahr eines allgemeinen Absinken des Unterrichtsniveaus, verbunden mit der Herabsetzung der Lernziele, sowie ethnische Spannungen innerhalb der Klassen verbunden mit Mobbing.
Da aufgrund der oft mangelnden Qualifikation der Flüchtlinge für den deutschen Arbeitsmarkt dieser Personenkreis überdurchschnittlich häufig auf staatliche Transferleistungen angewiesen ist, werden die Sozialkassen stark belastet. Dasselbe gilt für das Gesundheitssystem. Zwar handelt es sich bei den Flüchtlingen überwiegend um junge Menschen, doch viele von ihnen kommen dank schlechter Gesundheitssysteme in den Fluchtländern mit erheblichen medizinischen Baustellen zu uns, die teure Langzeitbehandlungen erfordern.
Bei der Vergabe von Sozialwohnungen ist die Anzahl der Kinder ein entscheidendes Kriterium. Da Flüchtlingsfamilien häufig kinderreich sind, werden sie nach dem bestehenden Punktesystem gegenüber deutschen Familien, die weniger oder gar keine Kindern haben, bei der Vergabe bevorzugt.
Da man entweder offene Grenzen oder ein funktionierendes Sozialsystem haben kann, aber nicht beides zusammen, wird klar, dass die beiden Pakte zum Stresstest für die Sozial- und Gesundheitssysteme der Drittstaaten werden.
Es ist niemanden gedient, wenn es am Ende des Tages der indigenen Bevölkerung genauso schlecht geht, wie den Menschen in den Fluchtländern. Eine Regierung hat die Aufgabe, das Wohl des eigenen Staatsvolkes im Augen zu haben und nicht, es zugunsten Fremder aufs Spiel zu setzen.
Allerdings sind die Ziele des Flüchtlingspaktes in Deutschland bereits durch eigene Gesetzgebung Standard. Insofern könnte der Flüchtlingspakt hierzulande keinen weiteren Schaden anrichten, wäre da nicht das dritte Ziel des Pakts:
Ziel 3: Erleichterung des Zugangs zu Drittstaaten
Die Umsiedlungs- und Aufnahmeprogramme in Drittstaaten sollen ausgeweitet werden. Dazu heißt es im Abkommen unter Ziffer 90:
Neuansiedlung dient nicht nur als Instrument zum Schutz von Flüchtlingen und zur Lösung ihrer Situation, sondern stellt auch einen konkreten Mechanismus zur Lasten- und Verantwortungsteilung und ein en Solidaritätsbeweis dar. (…) Die Notwendigkeit, ein positives Klima für Neuansiedlungen zu fördern und die dafür nötigen Kapazitäten zu stärken sowie den Bestand an Neuansiedlungsmöglichkeiten zu erweitern, kann nicht genug betont werden.
Es entsteht also ein Druck auf Drittstaaten, Flüchtlingskontingente von stark belasteten Ländern zu übernehmen. Deutschland praktiziert das bereits mit der Türkei, Griechenland und Italien. Der Flüchtlingspakt birgt die Gefahr, dass dieser Praxis künftig eine viel größere Bedeutung zukommt (Stichwort: „Solidarität“) und zu einem groß angelegten Neuansiedlungsprogramm ausgebaut wird.
Integration vor Ort ist ein dynamischer und in beide Richtungen verlaufender Prozess,
der von allen Parteien Anstrengungen erfordert, einschließlich der Bereitschaft der
Flüchtlinge zur Anpassung an die Aufnahmegesellschaft und einer entsprechenden Bereitschaft
seitens der Aufnahmegemeinschaften und öffentlichen Institutionen, Flüchtlinge
aufzunehmen und den Bedürfnissen einer diversen Bevölkerung zu entsprechen.
Das bedeutet, dass nicht nur von den Flüchtlingen erwartet wird, sich an die gesellschaftlichen Gepflogenheiten der Aufnahmegesellschaft anzupassen, sondern auch die Aufnahmegesellschaft auf die (kulturellen) Bedürfnisse der Flüchtlinge Rücksicht zu nehmen hat.
Da sich nach den bisherigen Erfahrungen die Bereitschaft zur Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft insbesondere bei den Muslimen in Grenzen hält, weiß man, wohin die Reise geht: Die Mehrheitsbevölkerung hat Rücksicht zu nehmen und sich anzupassen. Das nennt man Islamisierung.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Es muss natürlich überwacht werden, ob sich die Unterzeichnerstaaten redlich bemühen, das Vertragswerk einzuhalten. Auch das ist im Flüchtlingspakt geregelt:
101. Die Weiterverfolgung und Überprüfung des Globalen Paktes wird primär im Rahmen
des Globalen Flüchtlingsforums (das alle vier Jahre stattfindet, sofern nichts anderes
beschlossen wird), der Beamtentreffen auf hoher Ebene (die alle zwei Jahre zwischen den
Foren stattfinden) sowie der jährlichen Berichterstattung des Hohen Flüchtlingskommissars
an die Generalversammlung der Vereinten Nationen erfolgen. Die Staaten, das
UNHCR und die relevanten Interessenträger werden sich bemühen, die Weiterverfolgung
des Globalen Paktes so zu koordinieren, dass die Kohärenz mit anderen Prozessen und
Maßnahmen betreffend Menschen, die unterwegs sind, gewährleistet ist.
Die Kohärenz mit anderen Prozessen…
Wie schön doch das Amtsdeutsch ist, selbst wenn es sich um eine Übersetzung handelt. In die Alltagssprache übersetzt heißt das nichts anderes, als das man sich bemüht, den Flüchtlingspakt mit allen anderen Abkommen und Prozessen, die uns Menschenmassen aus der Dritten Welt ins Land schaufeln, in Einklang zu bringen, damit alles schön koordiniert abläuft. Wahrlich, die UNO ist zur Golfstrom-Pumpe der weltweiten Migration mutiert.
Was nun den Flüchtlingspakt betrifft, so wird dieser vom „Globalen Flüchtlingsforum“, das ab 2019 alle vier Jahre in Genf tagt, sowie Beamtentreffen auf hoher Ebene in der Zeit dazwischen, gesteuert.
Flüchtlingspakt und Migrationspakt, das Fazit
Im Wesentlichen enthält der Flüchtlingspakt nichts, was die Bundesregierung unter Angela Merkel nicht ohnehin schon seit Jahren rechtswidrig praktiziert. Die in dem Pakt vorgesehene stärkere finanzielle Hilfe für die Flucht- und Erstaufnahmeländer ist sogar zu begrüßen, weil sie dazu führen kann, dass die Flüchtlinge bleiben, wo sie sind, bzw. wieder in ihre Heimat zurückkehren. Lediglich die im Flüchtlingspakt vorgesehene „Umsiedlung“ kann sich als zusätzliche Belastung erweisen.
Der Migrationspakt hingegen macht Migration durch die Hintertür zu einem Menschenrecht und wird, nachdem im Laufe der Jahre „Soft-Law“ zu „Hard-Law“ gehärtet worden ist, die indigene Bevölkerung der Industriestaaten zu Arbeitssklaven der weltweiten Migrationsströme machen. Von den anderen Nebenwirkungen ganz zu schweigen.
„Der Migrationspakt stellt zukünftig sicher, dass jeder ‚willkommen‘ ist, er muss den lästigen Nachweis einer Verfolgung oder Bedrohung nicht mehr erbringen. Der Migrant muss auch das Wort “Asyl” nicht mehr lernen. Aus dem BAFM kann dann ein BAM werden …“ schreibt Dr. Wolfgang Hintze in seinem Gastbeitrag [2] für Vera Lengsfelds Blog so treffend.
Was wird die böse AfD machen?
„Wird etwa die AfD auch den Flüchtlingspakt nutzen, um wie schon beim Migrationspakt eine vermeintlich drohende Gefahr an die Wand zu malen?“ fragt der Tagessspiegel bange in seinem Artikel zum Flüchtlingspakt. [3]
Wohl eher nicht. Da dem Migrationspakt die wesentlich größere kulturelle und wirtschaftliche Sprengkraft innewohnt, ist es nur folgerichtig, dass sich AfD und Alternative Medien hauptsächlich (aber nicht ausschließlich) auf die Aufklärungsarbeit zum Migrationspakt konzentrieren.
Wer wäre von der AfD dazu geeigneter als Corinna Miazga, die als AfD Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuß für Europäische Angelegenheiten über sehr detaillierte Informationen zum Werdegang und zu den Zielen des Migrationspaktes verfügt. Auf ihr interessantes Video zu diesem Thema am Anfang dieses Beitrags wird verwiesen.
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