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Wenn Schüler zum Moscheebesuch gezwungen werden

Von RENATE | Das Gerichtsurteil von Rendsburg [1] gegen die Eltern eines deutschen Schülers, der einen Moscheebesuch verweigert hat, wirft schwerwiegende Fragen auf (PI-NEWS berichtete [2]). Tatsächlich werden in Deutschland Schulkinder — meist im Rahmen des Religionsunterrichts — gezwungen, in Moscheen zu gehen.

Wie sollen sich Eltern und/oder Schüler verhalten, die nicht bereit sind, eine Moschee zu betreten? Im PI-Kommentarbereich findet man verschiedene Überlegungen. Ein Leser erklärte, er wäre als Schüler mitgegangen, „hätte das Gebäude aber nicht betreten“. Ein anderer erzählte: „Ich habe meinen Sohn zum Moschee-Besuch krankschreiben lassen.“ Und ein dritter Kommentator meinte: „Vielleicht reicht es auch demnächst zu sagen: ICH ZIEHE MEINE SCHUHE NICHT AUS!“, und fragt dann, wie die Schule vorgehen würde, wenn ein Kind sich weigert, die Schuhe auszuziehen. Wollen die Lehrer Gewalt anwenden?

Nicht nur das Vorgehen der Schulen, sondern auch das Gerichtsurteil scheint mit dem geltenden Recht nicht vereinbar. Aber die Kosten für ein weiteres Verfahren sind hoch.

Der Anwalt der Rendsburger Eltern sagte der Nachrichtenagentur idea: „Wir würden den Fall wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung gerne vor das Bundesverfassungsgericht bringen.“ Denn es gehe um Religionsfreiheit, um weltanschauliche Neutralität des Staates sowie um die Erziehungshoheit der Eltern.

Ausführlich zur Unvereinbarkeit mit dem geltenden Recht schrieb PI-Leser Tom62:

„Das Gerichtsurteil wäre nur dann nachvollziehbar, wenn der betreffende Schüler sich einer reinen Information im Rahmen einer Unterrichtsstunde über den Islam verweigert hätte, die in schulischen Räumen stattfand. Niemand darf jedoch gegen seinen Willen zu einer Teilnahme an einer religiösen Veranstaltung, wie sie die faktische Werbung für den Islam in einer Moschee nebst nachzuvollziehenden Gebräuchen darstellt, und welche bereits mit dem Ausziehen der Schuhe oder mit kultischen Reinigungen beginnen, oder sogar zum Niederwerfen zum ‘Gebet’ führen oder führen sollen, gezwungen werden. Das betrifft äquivalent dazu selbstverständlich auch den Besuch einer christlichen Kirche.“

„Insofern verstößt dieses Urteil in gravierender Weise gegen geltendes Recht, insbesondere gegen das Grundgesetz. Es ist Rechtsbeugung, womit wir es hier zu tun haben.“

Allem voran wäre eine grundsätzliche Frage: Was genau bedeutet das Ausziehen der Schuhe bei einem Moscheebesuch?

Einige Leser erinnerten daran, dass es üblich sei, beim Betreten einer muslimischen Wohnung die Schuhe auszuziehen, dass dies im Orient allgemein eine alte Tradition sei, und dass es auch in Japan üblich sei, die Schuhe auszuziehen, wenn man eine Wohnung betritt. Ein anderer sagte, dass die Skandinavier auch gerne die Schuhe vor der Haustür ausziehen, um dann jeglichen Zusammenhang zwischen dem Ausziehen der Schuhe zum Betreten einer Moschee und der Verehrung von Allah zu verneinen — wörtlich: „Das hat also nix mit Allahs Größe zu tun“.

Wirklich nicht?

Das Ausziehen von Schuhen als solches — sei es vor der eigenen Haustür, sei es vor einer fremden Haustür — das ist nicht der Punkt, um den es geht. Die wesentliche Frage ist und bleibt: Was bedeutet es, beim Betreten einer Moschee die Schuhe auszuziehen.

Und genau das sollte einmal genauer betrachtet werden.

Zu diesem Zweck muss gefragt werden, was die Muslime selbst zur Bedeutung des Ausziehens ihrer Schuhe sagen. Wenn man diesen Punkt untersucht, dann stellt sich heraus, dass für alle Muslime das Ausziehen der Schuhe vor dem Betreten einer Moschee einen sehr hohen Stellenwert einnimmt. Tatsächlich ist dieser Vorgang untrennbar mit der muslimischen Unterwerfung unter Allah verbunden.

Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:

  1. Die Moschee gilt wegen der dort stattfindenden Anbetung Allahs als ein heiliger Ort. Durch das Ausziehen der Schuhe wird die Moschee als ein durch Allah geheiligter Ort anerkannt.
  2. Muslime ziehen ihre Schuhe aus, bevor sie Moscheen betreten als ein Glaubensbekenntnis, mit dem sie ihre eigene Unwürdigkeit bekunden in der Gegenwart der — gemäß ihres Glaubens — vollkommenen Heiligkeit Allahs zu sein.
  3. Zu Hause beten Muslime besonders häufig. Daher ziehen sie sich auch dort fast immer die Schuhe aus.

Daraus folgt, dass tatsächlich bereits das Ausziehen der Schuhe — zu Ehren Allahs — ein Vorgang der Unterwerfung unter Allah ist, ein Vorgang durch den Allah anerkannt wird als die Gottheit, der Anbetung gebührt.

Dass das Ausziehen der Schuhe als ein Akt der Anerkennung der Heiligkeit Gottes betrachtet wird, geht auch aus der Bibel hervor. In der Bibel — über zweitausend Jahre vor Mohammed — liest man von „heiligem Boden“, von „heiligem Grund“. Im zweiten Buch der Bibel, (2. Mose Kapitel 3, Verse 5 und 15 steht geschrieben: „Dann sagte Gott: „Gehe nicht näher; ziehe deine Sandalen von deinen Füßen, denn der Ort, an dem du stehst, ist heiliger Grund.“ (15): „Dann sagte Gott zu Moses: „Das sollst du den Israeliten sagen: ‘… YHWH hat mich gesandt, der Gott eurer Väter, der Gott Abrahams, der Gott Isaaks und der Gott Jakobs. Für immer ist das mein Name und alle kommenden Generationen sollen mich so nennen.“

Was meint die Bibel hier mit „heiligem Grund“?

Bibelausleger erklären, dass es die Gegenwart und Anwesenheit des heiligen Gottes ist, die den Grund heilig macht. Mit anderen Worten, nicht der Boden auf dem Moses stand, war heilig, sondern vielmehr war es die Gegenwart und Anwesenheit des heiligen Gottes, die ihn heilig machte.

Die Frage ist: Für wen zieht man die Schuhe aus?

Für den Gott der Bibel, der Mensch wurde und am Kreuz den Opfertod starb — „Ich bin der gute Hirte. Der gute Hirte läßt sein Leben für seine Schafe (Johannes 10,12) — oder für Allah, den Gott des Koran und des Islam.

Mit anderen Worten: Wenn ein Staat Moscheebesuche für Kinder zur Pflicht erklärt, dann erzwingt dieser Staat — ob er das nun explizit ausspricht oder ob er das mit vielfältigen rhetorischen Kniffen zu verschleiern sucht — damit die Anbetung Allahs.

Das lässt sich nicht schön reden.
Das lässt sich nicht weg erklären.
Das ist eine Tatsache.

Nachtrag:

Deutschland im Jahr 2018

Statement des Kieler Bildungsministeriums [3]:

„Es ist für jeden Schüler Pflicht, auch im Rahmen des Faches Erdkunde an einem Moscheebesuch teilzunehmen; ein Ersatzunterricht in einer Parallelklasse, um der Schulpflicht nachzukommen, ist daher nicht zu genehmigen. Der Besuch einer Moschee entspricht hier „dem grundlegenden pädagogischen Ziel gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 SchulG Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern.“

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Stuttgart: AfD darf nicht vor Moscheebauplatz demonstrieren

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Dhimmitude,Islam ist Frieden™,Moscheebau | 107 Kommentare

Nun scheint es zumindest in Stuttgart amtlich zu sein: Der Islam bestimmt was Bürger dürfen. Die Junge Alternative Stuttgart (JA) hat für den 12. Mai eine Demonstration am Wilhelm-Geiger-Platz in Stuttgart-Feuerbach, nahe des Bauplatzes einer weiteren DITIB-Protzmoschee angemeldet.

Der Islamdachverband und verlängerte Arm der türkischen Schariabehörde betreibt in Deutschland bereits rund 800 Moscheen [4]. Das Ordnungsamt entschied aber in einem Akt der Unterwerfung, der Protest dürfe dort nicht stattfinden.

Die Behörde begründe diese Entscheidung damit, man habe abwägen müssen und „ausnahmsweise die Religionsfreiheit über die Versammlungsfreiheit gestellt“, so die AfD. Laut Stadtverwaltung berge die Demo gegen eine weitere türkische Landnahmeeinheit in der Nähe des Bauplatzes ein „hohes Konfliktpotenzial“ und lasse einen größeren Sicherheitsaufwand erwarten.

Um nicht gleich das Grundgesetz per se zu verletzten wies die Stadt der Demonstration die Burgunder- und Unterländerstraße in Zuffenhausen zu. Diesen Vorgang und vor allem mit dieser Begründung will die AfD auf keinen Fall hinnehmen und gegen diese Willkürentscheidung juristisch vorgehen, um das Demonstrationsrecht durchzusetzen. Die Junge Alternative [5] schreibt dazu:

Die Demonstration greift keinesfalls die freie Religionsausübung an! Die Kundgebung richtet sich in erster Linie gegen den in Teilen radikalen, von der türkischen Regierung gesteuerten Islamverband Ditib. Auch wird nicht das Vorhandensein einer islamischen Gebetseinrichtung an sich kritisiert, sondern konkret der geplante monströse Neubau mit meterhohen Minaretten.

Die angeführten Sicherheitsbedenken greifen ebenfalls nicht. Bei den im Vorfeld solcher Demonstrationen üblichen Kooperationsgesprächen mit den zuständigen Behörden hat die Junge Alternative Stuttgart bereits weitgehende Auflagen akzeptiert. Dass man dennoch mit gewaltsamem Protest von türkischer Seite rechnet, darf nicht geltend gemacht werden.

Eines muss man der Stadt Stuttgart zugestehen, sie steht zur Unterwerfung unter den Islam. Ganz ohne Umschweife werden hier offen die Bürgerrechte auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit zugunsten der Gewalt- und Hassideologie ausgehebelt. Die Stadt kapituliert vor zu befürchtenden Gegendemonstrationen der türkischen Herrenmenschen im Land. Wenn diese Entscheidung Schule macht heißt das, dass es nun in Deutschland endgültig verbrieft Bereiche gibt, in denen das Grundgesetz keine Gültigkeit mehr hat, weil dort der Islam herrscht.

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Springer-Konzern registriert Unterwerfung unter den Islam

geschrieben von kewil am in Altmedien,Islam ist Frieden™,Islam-Kollaboration,Judenhass | 173 Kommentare

Von KEWIL | Spät sind sie dran, die „Experten“ und Mächtigen in der Presse. PI-NEWS merkt die Tendenz zur Islamisierung seit Jahren und wurde von Springer-Leuten deshalb immer wieder in die „islamophobe“ rechte Ecke gestellt, von den gleichgeschalteten linken Mainstream-Medien ganz zu schweigen. Aber nun meldet sich der Chief Executive Officer von WELT und BILD, Mathias Döpfner, himself:

Ich habe den Atem angehalten. Ich wollte spüren und messen, wie lange es dauert nach dem schrecklichen Urteil von Frankfurt, in dem ein Richter es als „nicht zumutbar“ bezeichnet hat, dass Kuwait Airways einen Israeli von Frankfurt nach Bangkok transportiert. Ich wollte wissen, wie lange es dauert, bis eine grundstürzende Empörung den sonst so leicht zu empörenden medialen Raum erfüllt.

Wie schnell es geht, bis die sondierenden Parteichefs ihren seit Wochen andauernden Vorlese-Marathon von Parteiprogrammen unterbrechen, um sich zu einem wirklich wichtigen, hochpolitischen Grundsatz-Fall zu äußern. Und ich wollte wissen, ob und wann die Kanzlerin ein Machtwort spricht.

Ich habe den Atem angehalten. Und ich wäre fast erstickt. Denn passiert ist: nichts…

Ja, es ist wirklich Döpfner, der in einem langen Artikel in der WELT [6], Houellebecq zitierend, nun endlich unsere Unterwerfung unter den Islam und den Judenhass der Mohammedaner zum Thema macht. Besser spät als nie, Mathias, aber was bedeutet eigentlich die Abkürzung PEGIDA? Schon mal gehört? Auch verteufelt? Von deinen Kollegen in der Journaille hört man übrigens immer noch nicht viel. Kann es sein, dass die schon islamisiert sind?

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Berlin: „Entartete Kunst“ im Roten Rathaus

geschrieben von PI am in Deutschland,Dhimmitude,Islam-Kollaboration,Islamisierung Deutschlands,Kultur | 65 Kommentare

rat_religionen440 [7]Im Berliner Roten Rathaus fand am 8. November die dritte Konferenz des Rates der Religionen statt. Geladen war unter anderem der Salafistenprediger Abdul Adhim Kamouss (Foto), für den die Veranstalter Hartmut Rhein und Anika Sendes in den Räumlichkeiten alle Bilder und Statuen mit weißen Tüchern bedecken ließen. Erst vor einigen Tagen war bekannt geworden, dass in einer Berliner Volkshochschule in vorauseilender Unterwerfung vor muslimischen Befindlichkeiten Aktbilder entfernt wurden [8] (die nach Protesten inzwischen wieder dort hängen).

Die jetzt bekannt gewordene Verhüllung der „entarteten Kunst“ im Roten Rathaus löste bei dem als Hardliner bekannten Abdul Adhim Kamouss [9] regelrechte Verzückung aus. Auf der Webseite [10] seines extremistischen Vereins „Tauhid“ heißt es entsprechend:

Heute hat die 3. Konferenz des Rates der Religionen im Roten Rathaus zu Berlin stattgefunden, ein Forum mit dem Ziel, langfristig verschiedene kommunale Projekte zu realisieren und eine religiöse Stimme für die Stadt zu bilden. Abdul Adhim Kamouss ist als Vertreter von Tauhid e.V. Mitglied des Rates, um die muslimische Stimme zu vertreten und auf dem Bild im Gespräch mit dem Beauftragten der Berliner Senatskanzlei für kulturelle Angelegenheiten, Hartmut Rhein, sowie dem Pfarrer der St. George`s Anglican Church zu sehen.

rat_religionen [11]

Der Rat der Religionen ist ein Gremium zahlreicher Verantwortungsträger religiöser Gemeinschaften, die sich zusammengeschlossen haben, um in Zusammenarbeit mit dem Berliner Senat Projekte für diese Stadt durchzuführen, die alle Religionen übergreifend betreffen, z. B. Projekte gegen Armut, Projekte, um die religiöse Vielfalt Berlins zu zeigen, Projekte, um dem mehrheitlich atheistischem Berlin Religionen bekannt zu machen und Bewusstsein zu schaffen und vieles mehr. Unser erstes Projekt war beispielsweise die „Lange Nacht der Religionen“, in der zahlreiche religiöse Stätten ihre Türen für Interessierte geöffnet und ein reichhaltiges Programm angeboten haben.

Und weiter:

Kommentar von Abdul Adhim Kamouss: „Sehr schön fand ich, dass die Organisatoren (Senat) extra einen Teil des Raumes als Gebetsplatz hergerichtet, und dabei sogar daran gedacht hat, alle Bilder und Statuen mit weißen Tüchern zu verdecken – ein großes Danke und Respekt an Herrn Rhein und Frau Sendes! Dieses Mitdenken hat mich wirklich positiv beeindruckt.“

Ja, uns beeindruckt es auch immer wieder, wie leichtfertig unsere Volksvertreter unsere Werte verraten und alles, was uns kulturell ausmacht für eine weltherrschaftsbeanspruchende Hassideologie verleugnen.

„Sexy“ ist etwas anderes, Herr Wowereit! (lsg)

Kontakt:

» Bürgermeister Klaus Wowereit
– Senatskanzlei –
10178 Berlin
Telefon (030) 9026-3015
Telefax (030) 9026-3021
der-regierende-buergermeister@senatskanzlei.berlin.de [12]

» Anika Sendes, Projektleitung,
E-Mail: anika.sendes@kultur.berlin.de [13]
Tel: 030/ 90 228 401

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US-Modehaus muss Muslimas 71.000 $ zahlen

geschrieben von PI am in Appeasement,Islam,Islam-Kollaboration,USA | 66 Kommentare

[14]Der börsennotierte amerikanische Modekonzern Abercrombie & Fitch hat weltweit mehr als 80.000 Mitarbeiter, die Umsatzprognose für 2013 liegt bei 4,9 Mrd. US-Dollar. Und auch wenn die Zahlen gerade im laufenden Jahr etwas nachgegeben haben, so kann man durchaus von Erfolg und großer Wirtschaftsleistung sprechen, was wohl auf ein gutes Konzept zurückzuführen ist. Aber in Zeiten, in denen der Islam die Weltherrschaft anstrebt, muss sich sogar der amerikanische Kapitalismus der Islamdiktatur unterordnen.

(Von L.S.Gabriel)

Wer dachte, dass man es sich zumindest in Amerika noch als Arbeitgeber aussuchen darf, wen man beschäftigt und unter welchen Voraussetzungen, ist leider ein Träumer.

Vor zwei Wochen entschied ein Kalifornisches Gericht [15], dass die Entlassung einer Moslemin, die trotz bestehender Kleidervorschriften während der Arbeitszeit einen Hijab trug, diskriminierend gewesen sei und sprach ihr 48.000 US-Dollar Schadenersatz zu. Eine zweite behauptete wegen ihres Hijabs keinen Job bei Abercrombie & Fitch bekommen zu haben. Sie bekam von der Richterin 23.000 US-Dollar zugesprochen.

Konzernchef Mike Jeffries erntete in der Vergangenheit schon viel Kritik dafür, dass er öffentlich bekannte, dass es in seinen Läden keine Kleidung für Frauen über Kleidergröße L gäbe. Denn man mache Mode für schlanke, gutaussehende Menschen. Dementsprechend hat der Konzern auch Bekleidungsvorschriften für seine Mitarbeiter, was den Stil und die Farben betrifft. In manchen Filialen der Kette wird der Kunde von männlichen Models mit nacktem Oberkörper und Waschbrettbauch bedient, eine Kopftuchmoslemin passt da nicht ganz ins Konzept.

Fazit: Egal wie gut ein Wirtschaftskonzept ist, in unserer neuen weltweiten Islamhuldigungsgesellschaft muss wohl künftig jeder, immer und überall seine Vorstellungen und Visionen den islamischen Traditionen unterordnen. Demnächst können dann wohl auch Metzger verklagt werden, weil sie keine Moslems anstellen, die nicht mit Schweinefleisch in Berührung kommen wollen. Und vielleicht kann man auch Kirchengemeinden bald dazu zwingen, alle christlichen Symbole zu entfernen, damit eventuell arbeitswilliges islamisches Reinigungspersonal nicht aufgrund des unzumutbaren Sichtkontakts mit unislamischen Devotionalien von einer möglichen Anstellung ausgenommen und somit diskriminiert wird.

» barenakedislam.com: “NEVER HIRE A MUSLIM” [16]

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