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Verwaltungsgericht Gießen: Migration tötet | Update: Facebook zensiert Beitrag

Von EUGEN PRINZ | Update am Ende des Beitrags | Bereits im August 2019 erklärte ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen Wahlplakate der NPD mit der Aufschrift „Migration tötet“ für rechtens und gab damit einer Klage der NPD gegen die hessische Gemeinde Ranstadt statt. Diese hatte vor der Europawahl im Mai 2019 alle Plakate mit der Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet. Widerstand jetzt“ abhängen lassen. Daraufhin zog die NPD vor Gericht.

Seltsamerweise erfuhr die Öffentlichkeit erst vor einigen Tagen von dem Urteilsspruch, nachdem das Rechtsmagazin „Legal Tribune Online [1]“ darüber berichtet hatte. Ein Schelm würde jetzt vermuten, dass es bestimmten Kreisen lieber gewesen wäre, so lange das Mäntelchen des Schweigens über das Urteil zu breiten, bis es von einer höheren Instanz – was zu erwarten ist – wieder aufgehoben wird.

Politisch unkorrekte Urteilsbegründung 

Hätte nicht ein Richter, sondern ein „normaler Staatsbürger“ das geäußert, was in der Urteilsbegründung steht, wäre vermutlich wegen Volksverhetzung gegen ihn ermittelt worden. So aber machte der Richter ungerührt von der grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit der Justiz Gebrauch und urteilte gemäß seiner Rechtsauffassung. Und die tut dem Mainstream ziemlich weh:

Laut Urteilsbegründung erfüllt die Behauptung, dass Migration töte, nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, da es sich bei der Einwanderung von Flüchtlingen tatsächlich um eine „Invasion“ gehandelt habe. Der objektive Aussagegehalt von „Migration tötet“ sei eine empirisch zu beweisende Tatsache (Az. 4 K 2279/19.GI).

Dann geht der Richter in die Vollen:

„In diesem Sinne kommt dem Begriff Invasion keine volksverhetzende Bedeutung zu, sondern er beschreibt hier im übertragenen Sinne lediglich den Zustand des Eindringens von außen in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie es insbesondere im Jahr 2015 objektiv feststellbar war. In diesem Jahr wurden die deutschen Grenzen durch die Wanderungsbewegung im Sinne eines Eindringens in das deutsche Staatsgebiet überrollt und es kam zu einem unkontrollierten Zuzug von Ausländern, aus welchen Gründen auch immer […]. Die Geschehnisse im Jahr 2015 sind durchaus mit dem landläufigen Begriff der Invasion vergleichbar und beinhalten keine Wertung und damit keinen volksverhetzenden Charakter“.

Desweiteren verweist der Richter in seiner Urteilsbegründung auf historische Wanderungsbewegungen, die für den Untergang des fremdenfreundlichen römischen Reichs oder der Inka-Hochkultur verantwortlich waren:

„Aus den zitierten beispielhaften historischen Wanderungsbewegungen wird deutlich, dass Migration tatsächlich in der Lage ist, Tod und Verderben mit sich zu bringen.“

Aktuelle Statistiken zu Sexual- und Tötungsdelikten sind ebenfalls Teil der Urteilsbegründung. Verwiesen wird auch auf die Kölner Silvesternacht, den Salafismus und Ehren- sowie Blutrachemorde. Zum Schluss heißt es:

„Die Zuwanderungsbewegung nach Deutschland ab dem Jahr 2014/2015 hat zu einer Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt, die sowohl zum Tode von Menschen geführt hat als auch geeignet ist, auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu führen. Sollte die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr in der Lage sein, das Gewaltmonopol innerhalb ihrer Grenzen effektiv und wirksam auszuüben, ist hiermit ein schleichender Untergang verbunden, wie es einst im römischen Weltreich auch der Fall war“.

[2]Das Urteil wird nicht lange halten

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat der Richter eine Berufung zugelassen, die von der Gemeinde Ranstadt bereits eingelegt wurde und über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden muss.

Mit einer Entscheidung ist erst im kommenden Jahr zu rechnen.

Wie dieses Berufungsverfahren ausgeht, kann sich jeder denken. Zudem wäre es nicht verwunderlich, wenn die sich berufliche Zukunft des Richters auf die Aburteilung von Verkehrssündern beschränken würde.

UPDATE 05.12.2019, 15:00 Uhr [3]

Wie jeder, der des Lesens mächtig ist, bestätigen wird, handelt es sich bei dem vorliegenden Artikel um die wahrheitsgemäße Berichterstattung über ein Urteil, das ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen im August 2019 gefällt hat. Über dieses Urteil [4] haben neben der eingangs erwähnten Quelle unter anderem auch der Deutschlandfunk [5] und der SPIEGEL [6] berichtet.

Das hat Facebook jedoch nicht daran gehindert, den Beitrag für alle Nutzer, außer den Moderatoren der PI-NEWS Facebook Seite, unsichtbar zu machen.

Er würde gegen die „Gemeinschaftsstandards zu gefährlichen Personen oder Organisationen verstoßen“. Es stellt sich jetzt die Frage, wen Facebook damit meint? Den Gießener Verwaltungsrichter? Das Gießener Verwaltungsgericht als Ganzes?

Wie uns Facebook weiter wissen lässt, wurden diese Standards entwickelt, um Schaden außerhalb ihrer Plattform zu verhindern. Also, liebe Leser, seien Sie vorsichtig, dass Sie durch wahrheitsgemäße Berichterstattung nicht zu Schaden kommen. Aber Facebook passt schon auf…

Ausländische Firmen erledigen die Drecksarbeit

Erwähnenswert ist noch, dass Facebook in den letzten Tagen bei der Zensur das Gaspedal bis zum Anschlag durchgetreten hat. Eine Sperre jagt die andere und teilweise erfährt man nicht einmal, wofür die Sperre eigentlich verhängt wurde.

Der Autor hat gegen jede dieser Sperren Einspruch eingelegt, da sich alle seine Artikel im Rahmen der freien Meinungsäußerung bewegen und von der Pressefreiheit gedeckt sind. Beide grundgesetzlich garantierten Rechte werden jedoch durch diese Regierung über die Hintertüre ausgehebelt. Und diese Drecksarbeit überlässt man ausländischen Firmen.


[7]
Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [8] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [9] und den Blog zuwanderung.net [10]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [11]

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GEZ-Urteil: Rundfunkbeitrag bis auf einen Punkt verfassungskonform

geschrieben von PI am in Justiz | 201 Kommentare

Am Mittwoch urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren. Gegen die Wegelagerergebühr hatte es eine ganze Flut von Klagen gegeben. Der Senat hatte daraus vier Kläger ausgewählt, deren Verfassungsbeschwerden grundsätzliche Fragen aufwarfen.

Derzeit wird ein Beitrag 17,50 Euro im Monat für jede Wohnung fällig, egal ob es da überhaupt ein TV-Gerät oder ein Radio gibt. Es ging u.a. darum, ob die Beitragspflicht alle Zahler gleichermaßen belaste und auch ob der Betrag für mehr als eine Wohnung eingehoben werden darf. Schließlich könne jemand, der als Single zwei Wohnungen besäße nicht auch gleichzeitig an zwei Orten sein, so die Klagsargumentation in diesem Fall. Auch der Autoverleiher Sixt hatte geklagt. Das Unternehmen muss nicht nur für jeden Mietwagen, je ein Drittel der Gebühr bezahlen, sondern abhängig von der Zahl der Mitarbeiter zusätzlich für jeden Standort.

Mit dem Urteil vom 18. Juli 2018 (1 BvR 1675/16), befanden die Richter des Ersten Senats nun die GEZ-Gebühr im Wesentlichen für verfassungskonform, die für Unternehmer ebenso wie für Privatpersonen.

Die Zahlungspflicht für eine Zweitwohnung wurde allerdings gekippt. Bis Juni 2020 muss dafür eine Neuregelung geschaffen werden. Die Betroffenen können aber ab sofort einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung für den Zweitwohnsitz einreichen.

» Das Urteil im Detail [12]

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