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Pflegedienst-Geschäftsführer droht Impfverweigerern mit Kündigung

Wie sich bereits kurze Zeit nach dem Anlaufen der Corona-Impfungen gezeigt hat, ist die Bereitschaft der Beschäftigten im Gesundheitswesen, sich das Vakzin verabreichen zu lassen, nicht besonders hoch [1].

Abgesehen davon, dass uns medizinischen Laien dieser Umstand sehr zu denken geben sollte, stellt die mangelnde Impfbereitschaft dieser Klientel sowohl die Politik, als auch die Arbeitgeber im Gesundheits- und Pflegedienst vor ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Wie sich nun zeigt, handelt es sich bei der von der Politik gegebenen Zusicherung, die Corona-Impfung wäre freiwillig, um ein Schönwetter-Versprechen, das in der Zuversicht gegeben wurde, man hätte den Bürgern genug Angst eingejagt, um eine zufriedenstellende Zahl von Impfwilligen zu generieren.

Kaum zeichnet sich jedoch ab, dass das nicht der Fall sein wird, bröckelt die Zusage der Freiwilligkeit. PI-NEWS liegt ein Rundschreiben eines Pflegedienstes in Brandenburg mit Datum vom 6. Januar vor, das sich unter dem Betreff „Corona-Impfung“ an alle Mitarbeiter richtet und dort schockierte Leser zurückgelassen hat.

Und bist Du nicht willig…

In dem Rundschreiben nimmt der Geschäftsführer des Pflegedienstes Bezug auf eine kürzlich durchgeführte Umfrage beim Personal, zur Erstellung einer Namensliste der Impfwilligen. In dem Schreiben heißt es:

„Die Rückmeldungen von euch sind zum Teil sehr enttäuschend. Natürlich besteht keine Pflicht zur Impfung, da diese freiwillig ist. Jedoch haben wir als Pflegedienst eine besondere Sorgfaltspflicht unseren Pflegekunden gegenüber zu erfüllen, die es verhindert, Personal, welches nicht die Möglichkeit einer Schutzimpfung nutzt, einzusetzen. Das Arbeitsrecht sieht hier vor, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen zu prüfen hat, ob die betreffenden Mitarbeiter an anderer Stelle ohne Kundenkontakt im Unternehmen weiterbeschäftigt werden können. Dies muss ich mit einem eindeutigen NEIN beantworten. Diese Möglichkeit besteht nicht. Und da ungeimpfte Beschäftigte eine Gesundheitsgefahr für die Kunden bedeutet (sic), sind arbeitsrechtliche Konsequenzen möglich. Wir wollen unter allen Umständen personenbedingte Kündigungen vermeiden und appellieren an eure Vernunft.“ 

(Hervorhebungen aus dem Originalschreiben übernommen)

Moralisch verwerfliches Vorgehen

[2]Es steht außer Frage, dass das Risiko von Langzeitschäden durch die Corona-Vakzine noch für viele Jahre nicht ausgeschlossen werden kann. Erinnert sei an hunderte Fälle von Narkolepsie, einer unheilbaren, schweren Erkrankung, die bei Impfungen gegen die Schweinegrippe in den Folgejahren auftrat. Inzwischen wurde auch schon von mehreren Todesfällen im zeitlichen Zusammenhang mit der „Corona-Impfung“ berichtet.

Die Wahl, vor die der Geschäftsführer die Mitarbeiter seines Pflegedienstes stellt, ist moralisch zutiefst verwerflich: Entweder das Impf-Risiko eingehen, oder den Arbeitsplatz verlieren.

Doch was ist, wenn einer derjenigen, die auf solche Art und Weise zur Impfung genötigt wurden, tatsächlich aufgrund des Vakzins eine schwere, chronische Erkrankung entwickelt? Wird der Geschäftsführer dann finanziell dafür gerade stehen?

Sicherlich nicht.

Er wird seine Hände in Unschuld waschen und darauf hinweisen, dass der Mitarbeiter ja die Wahl hatte… (hsg)


[3]Gerne erfüllen wir die Bitte der Betreiber des  brandneuen, alternativen Telegram- Nachrichtenkanals D-NEWS, an dieser Stelle ein bisschen Werbung für sie zu machen: D-NEWS – besuchen und abonnieren lohnt sich! Hier der Link: https://t.me/MeineDNEWS [4]

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