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Beate Bahner: „Lest keine rechte Lügenpresse, glaubt es nicht!“

Von EUGEN PRINZ | Heute kommen wir zum dritten und letzten Teil unserer „Beate-Bahner-Serie“ mit dem Finale des Krimis um eine Fachanwältin für Medizinrecht, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Corona-Verordnungen geklagt hatte, wegen eines Demonstrationsaufrufes Besuch vom Staatsschutz erhielt und anschließend von einer Polizeistreife zwangsweise in ein psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert worden war. Gewürzt wurde das spannungsgeladene Drama mit einer Sprachnachricht [1] der Juristin aus der geschlossenen Abteilung, in der sie von Misshandlungen durch die Polizei bei der Ingewahrsamnahme berichtete. Wer die vorangegangen Beiträge noch nicht gelesen hat, kann das hier [2] und hier [3]nachholen.

Der dritte und letzte Teil des Dramas spielte sich gestern Nachmittag vor dem Dienstgebäude der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in der Römerstraße ab. Die Rechtsanwältin war einer Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gemäß §111 StGB gefolgt und gab anschließend vor dem Dienstgebäude gegenüber einer Gruppe von etwa 150 Sympathisanten, die sich dort versammelt hatten, eine Erklärung ab.

Bahners Sympathisanten trauen ihren Ohren nicht

Zur Überraschung der versammelten Anhänger dementierte sie, von der Polizei misshandelt worden zu sein. Sie habe sich bei den Beamten für den ganzen Aufruhr entschuldigt. Weiter berichtete sie, dass sie in den letzten beiden Wochen Urlaub gemacht habe. In Berlin sei sie in einer Oper gewesen, hätte in Paris den Louvre besichtigt und in London das Royal Opera House besucht.

(Anmerkung des Verfassers: Und das alles während des Shutdowns…)

Die Verletzungen hätte sie sich vor einigen Tagen im angeheiterten Zustand nach einem Umtrunk mit Freunden auf den „seit zwei Wochen rappelvollen Neckarwiesen“ (Anmerkung des Verfassers: Während des Shutdowns…) bei einem Sturz mit dem Fahrrad zugezogen.

Es folgte eine ganze Reihe weiterer erstaunlicher Aussagen, die im Folgenden Auszugsweise zitiert werden:

„Da kursieren Gerüchte in der rechten Lügenpresse, ich sei von der Polizei misshandelt worden (…) Es muss im Netz rumgehen und in der rechten Lügenpresse und so Verschwörer, weißte, in der normalen Presse liest man es auch nicht. Nee, so isses nicht. Ich möchte das gerne klarstellen, es war ganz anders“.

(Beitrags-Video bei 05:10) 

Den von Zuhörern mehrmals laut geäußertem Hinweis auf die Audiodatei [1], in der sie von den Misshandlungen berichtet hatte, konterte sie schließlich mit den Worten:

„Alles Fake, alles Fake“

(Beitrags-Video bei 07:50)

Aus der zunehmend verwirrten Menge kam schließlich der Einwand, dass die Worte wohl ironisch gemeint seien, was Beate Bahner zunächst mit einem Lächeln kommentierte und dann meinte:

„Es wird Zeit, dass ihr das mal lernt, ein bisschen einen anderen Duktus“.

(Beitrags-Video bei 08:05) 

Bevor die Anwältin die eigentlich rechtswidrige Versammlung verließ, die unter Missachtung der derzeit geltenden Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus stattfand, verlas sie noch ein Manifest, das mit den Worten beginnt: „Steh auf und schüttle Dich. Schüttle Dich nochmal.“ Zu hören in diesem Video [4] ab Minute 08:00.

Nach dem Verlesen, umarmte die Medizinrechtlerin noch einige Anhänger, bevor sie sich entfernte. Die Menge zerstreute sich, die Polizei hatte trotz des Versammlungsverbotes darauf verzichtet, einzuschreiten.

Es darf spekuliert werden

Es bleibt jedem Leser selbst überlassen, aus dem, was in den beiden Videos zu sehen und zu hören ist, seine eigenen Schlüsse zu ziehen.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Beate Bahner hat ihre Sinne nicht mehr ganz beieinander
  2. Ihr Statement war ein geschickter Protest gegen das herrschende System, bei dem sie die Überspitzung als rhetorisches Mittel einsetzte
  3. Ihre Aussage erfolgte aus Angst, von den Mühlen des Systems zermalmt zu werden

Wir freuen uns auf die Gedanken der Leser dazu im Kommentarbereich.

Anfrage beim Pressesprecher

[5]Was die Ingewahrsamnahme der Anwältin Frau Bahner betrifft, hat PI-NEWS gestern beim Pressesprecher der Polizei Heidelberg nachgefragt. Dieser gab an, dass die beiden Polizeibeamten, die zu dem Einsatz fuhren, nicht gewusst hätten, um wen es sich bei Beate Bahner handelt. Die Anwältin habe beim Eintreffen der Streife einen verwirrten Eindruck gemacht und versucht, sich vor Klärung des Sachverhalts zu entfernen, weshalb die Beamten sie in Gewahrsam nehmen mussten.

Dagegen habe Bahner Widerstand geleistet und nach den Beamten getreten, worauf diese sie gefesselt hätten. Um festzustellen, ob gesundheitliche Gründe gegen den Polizeigewahrsam sprechen, war die Anwältin dann einem Facharzt vorgestellt worden. Von diesem Zeitpunkt an, sei die Verantwortung für den weiteren Verbleib von Beate Bahner auf den Mediziner übergegangen, so der Polizeisprecher. Zur Rechtsgrundlage für den Gewahrsam wollte er sich nicht äußern.


Eugen Prinz auf dem FreieMedien-Kongress in Berlin.
Eugen Prinz auf dem Freie
Medien-Kongress in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern. Der bürgerlich-konservative Fachbuchautor und Journalist schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
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