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„Humanitärer Akt“: Hunderte Verbrecher vorzeitig aus Haft entlassen

Die deutsche Justiz leistet sich auf Kosten der ohnehin geschundenen „schon länger hier Lebenden“ auch heuer wieder einen „Akt der Humanität“ und entließ in einer Weihnachtsamnestie rund 1.200 Strafgefangene vorzeitig aus der Haft.

Die Justizministerien der Länder begründeten ihre Entscheidungen unterschiedlich. Niedersachsen, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein, ebenso wie Mecklenburg-Vorpommern schoben „Weihnachten“ als Rechtfertigung vor. Brandenburg hingegen will seine Justizbeamten entlasten. Allein in NRW wurden 522 Häftlinge [1] aufgrund „sozialer Aspekte“ rechtzeitig vor Weihnachten entlassen. Auch Bremen Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt öffneten ihre Gefängnistore. Voraussetzung soll „gute Führung“ gewesen sein.

Bayern ließ keine „soziale Gnade“ walten, verwies aber darauf, dass man „andere Möglichkeiten“ biete, Gefangenen ein „Weihnachten im Kreise ihrer Familien zu ermöglichen“.

In Niedersachsen gab es Häftlinge, denen es im deutschen Wellness-Knast so gut gefällt, dass sie eine vorzeitige Entlassung ablehnten.

Ein Akt der Humanität und vor allem die eigentliche Aufgabe der Justiz wäre es, die Bevölkerung vor Kriminellen zu schützen. Stattdessen macht man sich Gedanken darüber, wie man Personen, die dieser Gesellschaft Schaden zugefügt haben, Festtage im Kreis der Familie bereiten kann.

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