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Moslemische Busfahrer: Plötzliche Gebetspause nicht ausgeschlossen

Von EUGEN PRINZ | Der Beitrag „LKW-Führerschein für syrische Zuwanderer [1]“ hat ein großes Leserecho gefunden und eine breite Diskussion über die verschiedenen Aspekte ausgelöst.

Zudem wurde der Autor sowohl im Kommentarbereich, als auch in privaten Nachrichten von einigen fachkundigen Lesern darauf hingewiesen, dass der von ihm genannte Betrag von 2000 Euro für den Erwerb des LKW-Führerscheins deutlich zu niedrig angesetzt sei. Diese Zahl stammt aus einer Tabelle auf der Seite markt.de [2]. Sie wurde verwendet, um den möglichen Vorwurf des politischen Gegners, man würde mit Höchstbeträgen argumentieren, schon im Vorfeld zu vermeiden.

Eine Million Euro Umsatz für die Fahrschule

Geht man jedoch – was durchaus realistisch ist – von einem Betrag von 10.000 Euro pro Unterrichtsteilnehmer aus, dann wird die Fahrschule mit der geplanten Führerscheinausbildung von 100 Zuwanderern, jährlich einen Umsatz von einer Million Euro generieren. Ein Schelm, wem hier das Wort „Asylindustrie“ in den Sinn kommt.

Ein sehr kenntnisreiches Email hat den Autor von einem ihm bekannten Transportunternehmer erreicht. Dessen überaus interessante Insider-Infos sollen den PI-NEWS Lesern nicht vorenthalten werden:

Zu LKW Führerschein für syrische Flüchtlinge

Ich bin seit Jahrzehnten im Transport – Personenbeförderungsgewerbe tätig und laufend in Kontakt mit Fuhr- und Busunternehmen, sowie Fahrschulen. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht haben wir in Deutschland einen chronischen Mangel an Berufskraftfahrern.

Viele, die in der Bundeswehr kostenlos den LKW-Führerschein machen konnten, wurden danach Berufskraftfahrer. Diese fehlen uns jetzt, denn der Erwerb eines Führerscheins der Klasse CE oder C1E  kostet in Deutschland ca. 5.000 bis 6.000 Euro, der Busführerschein 8.000 bis 10.000 Euro, jeweils Vorkenntnisse vorausgesetzt. Diese Beträge setzen jedoch Vorkenntniss voraus. Liegen diese nicht vor, wird es noch teurer.

Wer will, oder kann sich das leisten?

Ein Großteil der in Deutschland beschäftigten ausländischen Berufskraftfahrer kommt aus  EU-Mitgliedsstaaten und zwar überwiegend aus den Ländern des ehemaligen Ostblocks. Diese Migranten bringen die erforderliche Fahrerlaubnis bereits mit und lassen sich in der Regel problemlos in die hier bestehende Arbeitswelt eingliedern. 

Mit sogenannten Flüchtlingen aus islamischen Ländern als Kraftfahrer ist es schwierig.
Von Fahrschulen weiß ich, dass der Erwerb des EU-Führerscheins auf Grund der mangelhaften Sprach- und Fachkenntnisse der Zuwanderer sehr teuer wird, sofern sie die Prüfung überhaupt schaffen, oder die Ausbildung nicht einfach abbrechen.

[3]
Ein befreundeter Busunternehmer erzählte mir, dass ihm zwei Syrer als Busfahrer zugewiesen wurden, wovon einer zur Arbeit erst gar nicht erschienen ist und der Zweite nach ein paar Tagen klarstellte, dass er keine Lust hat, täglich zu arbeiten. Warum arbeiten? Er lebe auch so ganz gut.
Ein großes Busunternehmen aus dem Raum Stuttgart erlebt mit seinen islamischen Fahrern laufend, dass weibliche Mitarbeiter nicht gegrüßt werden – nicht einmal die Chefin – und dass von einer weiblichen Person grundsätzlich keine Fahraufträge angenommen werden. Alles, was weiblich ist, wird verächtlich ignoriert. Der Stuttgarter Unternehmer, der über einen Fuhrpark von etwa 50 Bussen verfügt, erzählte mir, dass es manche dieser strenggläubigen Busfahrer schon fertig gebracht haben, auf offener Strecke mit vollem Bus anzuhalten, auszusteigen, ihren Gebetsteppich auszurollen und zu beten. Wenn sich die Fahrgäste dann darüber aufregen, reagieren sie aggressiv. 

Ich fragte ihn, warum er einen solche Fahrer nicht entlässt. Resigniert kam die Antwort: „Was kannst du machen, wenn du auf jeden angewiesen bist? Dazu noch der Druck von den Behörden, der Gewerkschaft und so weiter. Und dann bestehen sie auch noch auf ihre islamischen Feiertage und Traditionen. Das Aufgeld bei christlichen Feiertagen und das Weihnachtsgeld nehmen sie aber trotzdem gern.“ 

Meine Befürchtung: Nur einer von Tausend solchen Fahrern ist ein strenggläubiger Islamist und steuert einen vollbesetzten Bus mit 50 Personen als Selbstmordattentäter in den Bergen in eine Schlucht, da überlebt keiner!

Josef S.

Soweit der Bericht des Transportunternehmers, der seit etwa vier Jahren zum Bekanntenkreis des Verfasser zählt und für dessen Seriosität er sich verbürgt.

Wenn die Religionsausübung zum Integrationshindernis wird

[4]Wieder einmal zeigt sich, wie sehr die Aussetzung der Wehrpflicht unserem Land schadet. Nicht nur, dass wir zu wenig LKW-Fahrer haben, es kann sich in der Zukunft auch als großer Nachteil erweisen, dass die meisten jungen Deutschen nicht mehr an der Waffe ausgebildet sind.

Was den Autor an der Schilderung des Transportunternehmers außer dem Verhalten der genannten moslemischen Kraftfahrer gegenüber Frauen besonders geärgert hat, ist der erkennbar nicht vorhandene Wille zur Integration. Das Grundrecht auf ungestörte Religionsausübung bis an seine Grenzen auszureizen, indem man mitten auf der Strecke einen mit Fahrgästen voll besetzen Bus anhält, aussteigt, den Gebetsteppich ausrollt und dann gen Mekka betet, demonstriert eine innere Einstellung gegenüber unserer Gesellschaft, die einen erschauern lässt. Wenn der PI-NEWS Leser „Babieca“ im Kommentarbereich [1] nicht übertrieben hat, dann mussten in Hamburg einmal sogar die Fahrgäste einen Bus verlassen, damit der Fahrer, nachdem er die Türen verschlossen hatte, in Ruhe beten konnte. Solche Leute sind für die Personenbeförderung charakterlich nicht geeignet. Man kann ihnen keine Passagiere anvertrauen.

Das alles zeigt, wie sehr sich manche Moslems bereits als Herren in diesem Land und über seine Bevölkerung sehen.


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Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors. [9]

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Wird Schwarzfahren bei Zuwanderern künftig nicht mehr bestraft?

geschrieben von Eugen Prinz am in Bunte Republik,Justiz | 97 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Vor einigen Tagen ging die Meldung durch die Mainstream-Medien, dass sich die Bundesländer Thüringen und Berlin, beide regiert von einer unheiligen Allianz aus SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Blöden, im Bundesrat dafür einsetzen wollen, Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Bisher regelt der Paragraph 265a des Strafgesetzbuches die Ahndung der Beförderungserschleichung, wie Schwarzfahren im Amtsdeutsch heißt:

§ 265a
Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die (…) die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (…) in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Viele Zuwanderer unter den Schwarzfahrern

Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) twitterte: „Es ist schlicht unverhältnismäßig, wenn der Staat Menschen mit dem Strafgesetzbuch zu Leibe rückt, nur weil sie mehrfach ihr Busticket nicht gelöst haben. Eine Ordnungswidrigkeit wäre hier angemessen.“ Dass derartiges von dem Vertreter einer Partei kommt, in der in den Gründerjahren darüber nachgedacht wurde, Sex mit Kindern straffrei zu stellen, solange er „einvernehmlich“ stattfindet, ist nicht weiter verwunderlich.
Wer sich die Frage stellt, warum diese Bundesratsinitiative gerade jetzt erfolgt, sollte  einen Blick in das Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ des Bundeskriminalamtes werfen. Dieses weist für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 63.923 Fälle von Beförderungserschleichung durch Flüchtlinge aus. Diese „Hausnummer“ künftig  aus der Kriminalstatistik zu eliminieren, würde diese mehr als ordentlich „aufhübschen“. Und dazu dann noch die wunderschöne Schlagzeile

„Kriminalität der Zuwanderer deutlich gesunken“.

Kein Wunder, dass man bei den links-grünen Zuwanderungs-Euphorikern beim Gedanken an eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens zu sabbern beginnt.

Natürlich spielt auch die enorme Belastung der Justiz eine Rolle. 63.923 Fälle von Beförderungserschleichung sind 63.923 Ermittlungsverfahren, die von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden müssen, Merkel sei Dank.

Bußgeld bei Asylbewerbern eintreiben?

Sollte die Bundesratsinitiative von Berlin und Thüringen erfolgreich sein und das Schwarzfahren künftig zur Ordnungswidrigkeit degradiert werden, fällt die Freiheitsstrafe als Sanktionierung der Tat weg. Was bleibt, ist die Verhängung eines Bußgeldes wie bei Verkehrsverstössen. Dessen Höhe und ob überhaupt eines verhängt wird, liegt dann gemäß
§ 27 des Ordnungswidrigkeitengesetzes im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Bei dieser dürfte es sich um das zuständige Ordnungsamt handeln.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen

Es liegt auf der Hand, dass das Eintreiben eines Bußgeldes bei Asylbewerbern wenig erfolgversprechend ist. Nachdem es – sollte die Neuregelung kommen – dann künftig im pflichtgemäßen Ermessen des Ordnungsamtes liegt, ob ein Bußgeld erlassen wird oder nicht, kann man sich gut vorstellen, wie diese Ermessensentscheidungen ausfallen werden.


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Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [10] oder Twitter. [9]

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Memmingen: Kriminologe findet Entschuldigung für Serienvergewaltiger

geschrieben von Eugen Prinz am in Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 135 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Vor dem Landgericht Memmingen wird derzeit gegen einen Flüchtling aus Eritrea verhandelt, dem eine ganze Serie von Vergewaltigungen vorgeworfen wird. Die  Anklageschrift liest sich wie eine Zusammenstellung der schlimmsten Befürchtungen jener, die bereits bei Beginn des Flüchtlings-Tsunamis vor einer „German Rape Wave“ gewarnt hatten. Der 26-jährige Schwarzafrikaner hat eine „Bilderbuchkarriere“ als Flüchtling hinter sich: Er ist 2015 als armer, halbertrunkener Bootsflüchtling in Italien eingetroffen und danach aus den bekannten Gründen gleich nach Deutschland weitergereist, um dieses Land zu zieren.

Widmen wir uns nun den Anklagepunkten:

Fall 1: 

Am 3. Dezember 2018 soll der Eritreer in Egg an der Günz (Kreis Unterallgäu/Bayern) über eine Spaziergängerin hergefallen sein, die mit ihrem Hund unterwegs war. Das Opfer wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Die Frau berichtet, dass sie zunächst in ein Gespräch verwickelt worden sei, dann habe sie der Mann zu Boden gestoßen und auf einer Wiese 75 Minuten lang vergewaltigt und sexuell missbraucht. Dem Zuwanderer wird unter anderem vorgeworfen, das Opfer in die Brust gebissen und einen Finger in dessen Scheide eingeführt zu haben.

Fall 2: 

Laut Anklage betrinkt sich Ali A. zwei Tage später, am 5. Dezember, in einem Café. Er geht auf die Damentoilette und rüttelt an der Türe einer besetzten Kabine, in der eine Bedienung des Lokals gerade ihre Notdurft verrichtet. Da die Frau – eben fertig geworden – annimmt, eine Geschlechtsgenossin würde hereinwollen, öffnet sie die Toilettentür und schickt sich an, die Kabine zu verlassen. Der Täter packt sie an den Handgelenken, drückt sie zurück und versucht, sie zu vergewaltigen. Die Bedienung kann sich losreißen. Unfassbar: Anschließend hat sie noch die Nerven, den Angreifer abzukassieren.

Fall 3: 

Nachdem er nicht zum Ziel gekommen ist, soll der Eritreer bereits eine Stunde später auf einem Fahrrad nach weiteren Opfern Ausschau gehalten haben. Eine Frau war gerade mit ihrem Hund Gassi gegangen und schickte sich an, in ihr Auto zu steigen. Ali A. soll sie laut Anklage ins Auto gedrückt, gewürgt, vergewaltigt und in die Unterlippe gebissen haben.

Und jetzt kommt der Intelligenzquotient des Täters in Spiel. Er fasst den Entschluss, mit der Frau noch irgendwohin zu fahren, um dort in Ruhe weiter seinen Gelüsten nachgehen zu können. Da er aber sein Fahrrad nicht stehen lassen will, steigt er aus, um es ins Auto zu laden. In diesem Moment verriegelt die Frau die Türen und gibt Gas. Da das Genie bereits seinen Rucksack im Fahrzeug verstaut hat, versucht laut Anklage der Eritreer, das Fahrzeug anzuhalten, indem er auf die Motorhaube springt und sich am Dach festhält. Das gelingt ihm allerdings nicht allzu lange. Er landet auf dem Boden und kann seinem geliebten Rucksack, der ihn später vor Gericht bringen wird, nur noch nachwinken.

Fall 4: 

Der Serien-Vergewaltiger hatte offenbar einen starken sexuellen Appetit, denn laut Anklageschrift war unmittelbar nach diesem Vorfall das Opfer Nummer vier an der Reihe: Eine Frau will sich an einem bewaldeten Weiher, der im Sommer zum Baden benutzt wird, Tannenzweige für einen Adventskranz abschneiden. Der Täter macht sich den Umstand, dass es dort Umkleidekabinen gibt, zunutze und zerrt das sich heftig wehrende Opfer in eine der Kabinen. Dort versucht er, sich an der Frau zu vergehen. Sie sticht mit der mitgebrachten Schere auf ihn ein, ohne eine Wirkung zu erzielen. Er nimmt das Opfer in den Schwitzkasten, beißt ihm in die Wange und schleudert es, immer noch im Schwitzkasten, herum. Glücklicherweise kommt ein Spaziergänger, der einschreitet, worauf der Vergewaltiger die Flucht ergreift. Das Opfer ist jetzt, neun Monate nach der Tat, immer noch nicht vernehmungsfähig.

Leugnen bis zum geht nicht mehr

Wie bereits angedeutet, führt der Rucksack direkt zum Angeklagten, der zum Zeitpunkt der Festnahme dummerweise auch noch an den Stichwunden von der Schere aus Fall Nummer vier laboriert. Der Staatsanwalt nennt die Beweislage erdrückend. Das ist jedoch für den Angeklagten kein Grund, ein Geständnis abzulegen. Offenbar ist er der Meinung, dass hierzulande in so einem Fall nur eine Verurteilung erfolgt, wenn man von der Polizei nackt und mit eingeführtem Glied auf dem Opfer liegend erwischt wird.

„Ich war mit dem Fahrrad unterwegs, dann kam mir das Auto entgegen, hat mich angestoßen. Ich fiel runter vom Rad, meine Ta­sche fiel durchs geöffnete Fenster ins Auto rein.“

(Erklärung des Angeklagten, wie sein Rucksack ins Auto von Opfer Nummer drei gekommen ist).

Er bezeichnet sich als „Wasserverkäufer“, der weder lesen noch schreiben könne und nach Deutschland gekommen sein will, „weil man hier gut leben kann“. Na wunderbar.

In Egg an der Günz (Fall 1) sei er nie gewesen, er habe auch nie jemanden geschlagen, behauptet der Eritreer.

Jetzt wird das Gericht sauer: Der Vorsitzende Christian Liebhart zum Angeklagten: „Sie brauchen nicht zu glauben, dass wir Ihnen alles glauben müssen, was Sie hier erzäh­len.“ Und der Staatsanwalt droht mit Sicherungsverwah­rung, wenn Ali A. den Frauen nicht eine Aussage erspart. Der Eritreer bleibt hart: „Ich kann auch noch 1000 Jahre im Gefängnis sitzen, aber ich kann nur die Wahrheit sagen.“ Dann  kommt ganz großes Kino:

„Ich habe Angst in Gegenwart von Frauen. Ich kann nicht einfach so mit ihnen reden“

Diese Aussage des Angeklagten ist ein gefundenes Fressen für den Kriminologen Christian

[11]
Linker Kriminologe und Flüchtlingsversteher Christian Pfeiffer

Pfeiffer, seines Zeichens SPD-Mitglied, Dauer-Talkshowgast und Flüchtlings-Versteher. Er hat einen Erklärungsansatz:

„Unter den Zuwanderern sind kaum gleichaltrige Frauen, die dieselbe Sprache sprechen und die Kultur verstehen. Der Mangel an Chancen mit Frauen in Kontakt zu treten, kann ein erhöhtes Risiko hervorrufen, übergriffig zu werden.“

„Übergriffig“. Welch verniedlichendes Wort für die Torturen, die eine Frau in so einem Fall durchleiden muss. Eine derartige Wortwahl kann in so einem Zusammenhang auch nur einem in der Wolle gefärbten Sozen einfallen.

Pfeiffer war von 2000 bis 2003 Justizminister in Niedersachsen. Es ist also keineswegs verkehrt, ihn als „systemnah“ zu bezeichnen. Wenn also nun ein „systemnaher“ Kriminologe einräumt, dass bei Zuwanderern ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie „übergriffig“ werden, warum flutet man dann das Land auf Kosten unserer Frauen weiterhin mit dieser Risikogruppe und vertuscht die Nebenwirkungen, indem man eine Klimadebatte vom Zaun bricht? Das würde der Autor wirklich gerne wissen.

PI-NEWS wird über den weiteren Verlauf des Verfahrens berichten.


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Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz [6] kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS [7] und den Blog zuwanderung.net [8]. Der Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite [10] oder Twitter. [9]

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Über 50.000 schizophrene Zuwanderer – die tickende Zeitbombe

geschrieben von Eugen Prinz am in Bereicherung™,Deutschland,Migrantengewalt,Siedlungspolitik | 204 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Nach übereinstimmenden Medienberichten hat der afghanische Messerstecher von Ravensburg [12] seine Tat unter dem Einfluss einer Psychose begangen und dürfte damit vom Gericht für schuldunfähig erklärt werden. Derzeit befindet er sich in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses und wartet auf seinen Prozess.

Sei es der splitternackte, schwarzafrikanische Asylbewerber [13], der mit Gartenstühlen eine Landstraße absperrt, der syrische Flüchtling im Camouflage-Tarnanzug, der wochenlang die Polizei in Atem hält [14], oder der Senegalese, der sich am helllichten Tag an einem 13-jährigen Mädchen vergeht [15]:  Alle gelten als schuldunfähig und landen in der Psychiatrie, wie so viele vor ihnen.

Psychische Erkrankung straffälliger Asylbewerber: Tatsache oder Erfindung der Behörden?

Bei vielen Bürgern wächst inzwischen der Verdacht, dass es sich hier oftmals um eine von den Medien willfährig verbreitete Schutzbehauptung der Behörden handelt, damit die mit jeder weiteren Messerattacke zunehmenden Ressentiments der Bevölkerung gegen Asylbewerber und Migranten nicht noch weiter anwachsen.

Es ist höchste Zeit, hier Licht ins Dunkel zu bringen. Dabei stellt sich zunächst einmal die Frage, welche seelischen Erkrankungen dazu führen können, dass der Betroffene zu einer Gefahr für die Allgemeinheit wird. Hier sind vor allem die Psychosen zu nennen. Das sind Erkrankungen des Geistes und Zustände, die mit Wahnvorstellungen, Halluzinationen, Realitätsverlust, mangelnder Krankheitseinsicht oder schweren Erregungszuständen einhergehen. Die wohl bekannteste Form einer Psychose ist die Schizophrenie. Die Erkrankten hören häufig nicht vorhandene Stimmen und leiden unter dem Wahn, verfolgt, ausspioniert, kontrolliert oder fremdgesteuert zu werden. Auch anhaltende Halluzinationen sind möglich.

Schizophrenie: Zuwanderung hoher Risikofaktor

Angesichts dieser Symptome wird klar, warum viele Betroffene für ihre Umgebung eine Gefahr darstellen. In den meisten bislang untersuchten geographischen Kulturen [16] erkrankt (je nach zugrunde gelegter Studie) etwa 0,5 bis ein Prozent der Bevölkerung [17] mindestens einmal im Verlauf des Lebens an Schizophrenie.

Eine epidemiologische Studie [18] förderte zudem eine interessante Erkenntnis zutage: Migranten erkranken 2,9-fach häufiger an einer Schizo­phrenie als die einheimische Bevölkerung. Bei dunkelhäutigen Migranten ist das Risiko sogar 4,8-fach erhöht. Betroffen sind nicht nur die Migranten, sondern auch deren Kinder. Forscher bringen dies mit dem Stress in Verbindung, dem die Ein­wanderer in ihrer neuen Heimat ausgesetzt sind, wo sie zunächst eine Randgruppe der Gesellschaft bilden. Die Forschung erklärt das Psychose-Risiko mit einer „social defeat“-Hypothese, deren Grundlagen bisher unbekannt sind.

Niemand kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt genau sagen, wie viele Zuwanderer seit 2014 ins Land gekommen sind. Beim BAMF wurden von 2014 bis zum ersten Halbjahr 2018 insgesamt 1.647.343 Asylanträge [19] registriert. Zudem weiß man, dass seit 2015 insgesamt 110.000 Syrer im Rahmen des Familiennachzugs  [20] ein Visum zum Zweck der Familienzusammenführung bekommten haben. Was man nicht weiß ist, wie viele Zugewanderte sich nicht registrieren ließen und illegal in Deutschland leben. Der Zustrom hält an, denn die meisten Grenzübergänge sind nach wie vor offen wie Scheunentore. Dazu kommen noch die Bürgerkriegsflüchtlinge, die einen Aufenthaltsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten haben. Diese mussten keinen Asylantrag stellen, weil sie pauschal als „Konventionsflüchtlinge“ von der Bundesregierung anerkannt wurden. Die freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen fallen durch ihre relativ geringe Zahl bei der Gegenrechnung kaum ins Gewicht.

Etwa 50.750 neue Schizophrene in Deutschland durch Merkels Flüchtlingspolitik

Konservativ gerechnet, hat uns Merkels Flüchtlingspolitik seit 2014 etwa 1,75 Millionen kulturfremder Menschen ins Land gespült und jährlich kommen hundertausende dazu. Legt man das Ergebnis der eingangs erwähnten und im Ärzteblatt beschriebenen epidemiologischen Studie hinsichtlich der Inzidenz von Erkrankungen des schizophrenen Formenkreises bei Migranten zugrunde, befinden sich unter den 1,75 Millionen Flüchtlingen etwa 50.750 Personen, die an Schizophrenie leiden oder künftig noch daran erkranken werden. Hier wurde nur der Durchschnittswert als Berechnungsgrundlage verwendet, der deutlich höhere Faktor von 4,8 für dunkelhäutige Migranten blieb unberücksichtigt. Nur soviel: Pro 100.000 schwarzafrikanischen Migranten und Flüchtlingen ist der Studie zufolge mit 4.800 Schizophrenen zu rechnen.

Ebenso wenig wurden die Abkömmlinge der Flüchtlinge in die Berechnung mit einbezogen, die sowohl nach den Ergebnissen der epidemiologischen Studie als auch der Metastudie ebenfalls betroffen sind.

Es muss natürlich nicht zwangsläufig von jedem Erkrankten eine Gefahr ausgehen, aber das Risiko ist unbestreitbar.

Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden in dieser Rechnung die anderen in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund der ersten und zweiten Generation, die auch zu der Risikogruppe zu zählen sind. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass auch Deutsche im Ausland zu dieser Risikogruppe gehören.

Bundesregierung lässt Risikogruppen ins Land

Anscheinend hat die Bundesregierung ein Händchen dafür, Risikogruppen zu Lasten der einheimischen Bevölkerung ins Land zu holen. Aus der Kriminologie ist bekannt, dass die meisten schweren Straftaten von Männern im Alter von etwa 18 bis 40 Jahren begangen werden. Niedrige Bildung und geringes Einkommen sind weitere Risikofaktoren. Wem das nicht einleuchtet, der soll sich fragen, wer eher zu einem Raubüberfall neigt: Der 20-jährige, ungebildete Arbeitslose oder die 65-jährige Witwe eines Unternehmers. Und was haben wir im Zuge der Flüchtlingskrise bekommen? Überwiegend junge Männer, mit überwiegend niedrigem Bildungsstand und überwiegend ohne eigenes Einkommen. Dazu noch meist ohne Frau und aus einem gewaltaffinen Kulturkreis. Da muss sich niemand mehr über die Erosion der inneren Sicherheit oder Angstgefühle in der Bevölkerung wundern.

Hohes Inzidenzratenverhältnis bei bestimmten Ländern

Zurück zur Schizophrenie. Der Faktor 2,9 aus der eingangs erwähnten epidemologischen Studie ist ein Durchschnittswert, der aus verschiedenen eingewanderten Ethnien gebildet wurde. Sieht man sich die einzelnen Zahlen aus einer Metastudie [16] zu diesem Thema an, fällt auf, dass Einwanderer aus bestimmten Regionen noch deutlich anfälliger sind als der Durchschnitt (Tabelle 1 [21] | Tabelle 2 [22]). Hier einige Beispiele: Marokko 3,3 | Afrika 4,2 | Westafrika [23] 24.5 (!). Dazu noch das Beispiel Somalia [24]: Einer anderen epidemiologischen Untersuchung zufolge sind vermutlich mehr als acht Prozent der erwachsenen Männer psychisch schwer gestört. Zudem hat die Schizophrenie auch eine genetische Komponente. Ist diese Erkrankung in der nahen Verwandtschaft bereits aufgetreten, besteht für die Angehörigen ein erhöhtes Risiko, ebenfalls zu erkranken. Insofern geben die im islamischen Kulturkreis weit verbreiteten Verwandtenehen [25] zu denken. Angesichts dessen dürfte die vorher genannte statistische Zahl von 50.750 „importierten“ Schizophrenen wohl noch zu niedrig angesetzt sein.

Behandlung und Kosten

Schizophrenien können sowohl schubweise als auch chronisch verlaufen, wobei die schubweise Verlaufsform häufiger ist. Ein Schub, also eine akute Krankheitsphase, kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Danach klingt die Krankheit mehr oder weniger vollständig ab, bis nach Monaten oder Jahren ein neuer Schub erfolgt. Nur selten bleibt es bei einem einzelnen Schub.

Schizophrenie gilt als nicht heilbar, allerdings kann den Patienten mit so genannten Neuroleptika und ergänzender Psychotherapie ein weitgehend normales Leben ermöglicht werden. Leider besteht bei den Erkrankten eine hohe Tendenz, aufgrund der unangenehmen Nebenwirkungen der Antipsychotika, aber auch der oft fehlenden Krankheitseinsicht, die Medikamente immer wieder abzusetzen. Rückfälle sind dann unausweichlich. Im Falle einer Selbst- oder Gemeingefährlichkeit der Patienten, wie sie leider häufig vorkommt, bleibt nur noch die zwangsweise Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik auf Dauer oder über einen langen Zeitraum hinweg. Kostenpunkt: Etwa 100.000 Euro im Jahr. [26] Je nach Rechtsgrundlage des Aufenthalts trägt entweder die Krankenkasse oder der Steuerzahler die Kosten.

Fehldiagnosen

Bei Migranten mit psychischen Erkrankungen kommt es in Deutschland allerdings auch häufiger zu Fehldiagnosen [27]. In Studien war etwa die Schizophrenie-Fehldiagnostik-Rate bei türkisch-stämmigen Migranten höher als bei deutsch-stämmigen Einwohnern. Der Grund: Kulturspezifische Faktoren blieben oft unberücksichtigt. Dies sei auch bei Einwanderern aus Afrika oft der Fall. Berichten diese, sie sehen die Geister ihrer Ahnen, muss dies nicht unbedingt auf eine Psychose deuten.

Es ist auch daran zu denken, dass so manche kulturelle Normalität und das Stammesgebaren von Zuwanderern aus den Regionen diesseits und jenseits der Sahara so weit von unseren Sitten, Gebräuchen und Wertvorstellungen abweicht, dass es zu Missinterpretationen in der Ärzteschaft kommt. Auch die Sprachbarriere wird eine Rolle spielen.

Das macht die Sache jedoch nicht besser. Dem Opfer wird es egal sein, ob es ein Messer zwischen den Rippen hat, weil der Täter seinem Ehrbegriff gefolgt ist oder den Anweisungen des grünen Männchens auf seiner rechten Schulter.

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Broders Spiegel: Gegen den Größenwahn kämpfen

geschrieben von PI am in Asyl-Irrsinn,Siedlungspolitik,Video | 53 Kommentare

Es gibt Probleme durch die Zuwanderung, die ja kaum zu leugnen sind. Statt Lösungen anzubieten, versucht es die Politik nach wie vor mit dem Abfeuern von Worthülsen, die ein Gefühl von Problemlösung vermitteln sollen. „Obergrenze“ ist so ein Wort oder auch „Umverteilung“. Doch wohin sollen denn die Menschen umverteilt werden? In souveräne Staaten, die man dazu zu zwingen versucht? Weil die so renitent sind, scheint für manche Freunde der Brüsseler EU-Verwaltung die Einschränkung der nationalen Souveränität dringend geboten. Als Demokrat sollte man heute gegen solcherlei Größenwahn kämpfen, auch die, die früher zu recht für die Beschränkung nationalstaatlicher Macht eintraten.

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Zuwanderer sind Spitze – in der bayerischen Kriminalstatistik 2017

geschrieben von PI am in Deutschland,Kriminalität,Polizei | 104 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Am vergangenen Mittwoch präsentierte Innenminister Joachim Herrmann die Polizeiliche Kriminalstatistik [28] (PKS) 2017 für den Freistaat Bayern. Diese verzeichnet einen Rückgang der Straftaten im Freistaat auf 586.206 Fälle, das ist gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 4,6 Prozent. Herrmann führte aus, dass dies der niedrigste Wert seit 1991 sei.

Selten lagen das persönliche Sicherheitsempfinden der Menschen und die statistische Wahrheit (nicht zu verwechseln mit der tatsächlichen Wahrheit) so weit auseinander.

Einige mögliche Gründe, warum das so ist, werden am Ende dieses Artikels erläutert. Die Lage in unserem Land macht es notwendig, den Beitrag der Zuwanderer zur Kriminalstatistik unter die Lupe zu nehmen. Und da hat das Frohlocken über den Rückgang der Fallzahlen sofort ein Ende.

Die PKS definiert „Zuwanderer“ als jene Tatverdächtigen, die nach bundeseinheitlicher Definition in der Polizeilichen Kriminalstatistik mit den Aufenthaltsgründen Asylbewerber, Duldung, Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtling, unerlaubt oder international/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte erfasst sind.

Keine gesonderte Erfassung von Deutschen mit Migrationshintergrund

Weiterhin sind in der PKS auch noch nichtdeutsche Tatverdächtige gesondert erfasst, das sind also alle Ausländer, die nicht unter die Definition „Zuwanderer“ fallen. Deutsche mit Migrationshintergrund werden in der Kriminalstatistik NICHT extra gelistet und mit den Biodeutschen in einen Topf geworfen. An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies natürlich das Bild, inwieweit Menschen mit ausländischen Wurzeln zur Kriminalität im Freistaat beitragen, erheblich verzerrt. Das diese Klientel überproportional hoch in der PKS vertreten ist, zeigt diese Grafik:

[29]

Anteil der Nichtdeutschen in der PKS überproportional hoch

Nichtdeutsche (einschließlich Zuwanderer) haben einen Anteil von rund 12,1 Prozent an der bayerischen Bevölkerung, sind aber zu 34,9% bei den Tatverdächtigen vertreten, im 5-Jahres-Vergleich ist das ein Anstieg um 8,4%.

Einbürgerung macht es künftig möglich: Ausländer nicht krimineller als Deutsche

Und wenn diese Personen irgendwann mal einen deutschen Pass erhalten, werden sie künftig in der PKS als „Deutsche“ geführt und helfen mit, den statistischen Abstand zu den Nichtdeutschen zu verringern, was den Anteil an Straftätern betrifft. Dann heißt es in den Mainstream Medien: „Ausländer nicht krimineller als Deutsche“, untermalt von den entsprechenden statistischen Zahlen.

Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.
Das Bonmot spitzt die populäre Überzeugung, mit Statistik lasse sich alles beweisen, zynisch in paradoxer Weise zu.

(Wikipedia – geflügelte Worte)

Und nun werfen wir mal einen Blick auf jene „Schutzsuchenden“, vor denen immer mehr Einheimische Schutz suchen:

[30]

Hier haben wir bei den Delikten einen satten Anstieg von 11,3% gegenüber dem letzten Jahr. Wohlgemerkt: ohne ausländerrechtliche Verstöße wie z. B. unerlaubte Einreise (falls das überhaupt noch ein Verstoß ist, man weiß es ja nicht mehr so genau).

Zahl der Sexualstraftaten entgegen dem Trend erheblich gestiegen

Die Zuwanderer halten sich also nicht an den rückläufigen Trend, was sich irgendwie auch bei den Sexualdelikten ausgewirkt hat. Diese sind nämlich um 1.590 Fälle angestiegen, das ist im Vorjahresvergleich ein Plus von 26,2% (!).

[31]

Das bayerische Innenministerium macht geltend, dass die Zunahme der Sexualstraftaten in die kürzlich erfolgten Gesetzesänderungen zurückzuführen sei, muss aber einräumen, dass die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter Gewaltanwendung im Berichtsjahr 2017 um sagenhafte 90,9% (!)  gestiegen sind. Dass dies alleine der Änderung der Gesetzeslage geschuldet ist, mag glauben wer will.

Sehen wir uns als nächstes an, wie alt die Kandidaten unter den Zuwanderern sind, die uns bereichern.

[32]

Der Bauch liegt bei 21 bis 30 Jahren. Da haben wir sie schon, die von den Mainstream Medien viel zitierten „jungen Männer“. Und wo kommen sie her?

[33]

Syrien und Afghanistan sind die Spitzenreiter, gefolgt vom Irak, Nigeria und Somalia. Das hätten wir jetzt wirklich nicht gedacht, oder?

Mögliche Gründe für den Rückgang der angezeigten Straftaten

Hier gilt es, zwischen „angezeigten“ und „verübten“ Straftaten zu unterscheiden. Ein Delikt kann nur in die Statistik einfließen, wenn es gemeldet wird. Nach Meinung des Autors gibt es einige Faktoren, die zum Rückgang der Fallzahlen beigetragen haben könnten.

Arbeitsüberlastung der Polizei

Der erste ist die Arbeitsüberlastung der Polizei. Die bayerische Polizei schiebt mittlerweile zwei Millionen Überstunden [34] vor sich her, Tendenz steigend. Personalmangel sowie dauernde Großeinsätze bei Demos und Fußballspielen gehören zu den Hauptgründen.

In einer bayerischen Großstadt musste diese Woche der Geschäftsführer eines Drogeriemarktes zwei Stunden warten, bis eine Polizeistreife frei war, um einen Ladendieb aus seinem Büro abzuholen.

Wer heutzutage eine Straftat anzeigen will, muss ähnliche Wartezeiten im Vorraum der Polizeiinspektion in Kauf nehmen, wie ein Kassenpatient im Wartezimmer des Orthopäden.

Durch die Überlastung der Polizei im Alltagsbetrieb sinkt auch die Möglichkeit zur „eigenen Wahrnehmung“ von Straftaten. Was ist das? Einfaches Beispiel: Die Beamten sind auf Präventivstreife in ihrem Einsatzgebiet unterwegs, halten Ausschau nach allem, was verdächtig erscheint und werden nicht selten dabei fündig. Auch die Bereitschaft zur „eigenen Wahrnehmung“ sinkt mit zunehmender Arbeitsüberlastung.

Polizeibeamte sind nach dem so genannten „Legalitätsprinzip“ verpflichtet, JEDE Straftat, die ihnen bekannt wird, anzuzeigen. Ob dieses Prinzip bei zunehmender Arbeitsüberlastung in einem „Graubereich“ auch mal verletzt wird, indem man dem Tatopfer die  Anzeige mit dem Hinweis ausredet, da würde sowieso nichts dabei herauskommen, oder indem man auf der Streife mal in die andere Richtung schaut, mag jeder aus seiner persönlichen Erfahrung heraus beurteilen.

Der Punkt, dass „sowieso nichts herauskommt“, dürfte auch immer mehr Tatopfer davon abhalten, ihre Zeit mit einer Anzeige bei der Polizei zu verschwenden. Und im Prinzip stimmt das oft sogar, weil die Polizei immer weniger Zeit für gute Ermittlungsarbeit hat.

Anzeigenhindernis: Furcht vor Repressalien

Als letztes „Anzeigenhindernis“ ist auch noch die Furcht vor Repressalien durch den Täter zu nennen. Dieser Bereich dürfte überproportional auf die Opfer von Delikten zutreffen, bei denen Migranten die Tatverdächtigen sind. Denn mit arabischen Familienclans, türkischen Großfamilien und Flüchtlingen aus gewaltaffinen Kulturen legt man sich nicht gerne an. In diesem Licht gesehen, dürfte der TATSÄCHLICHE Anstieg der von Nichtdeutschen verübten Straftaten sogar noch höher sein, als in der Statistik ausgewiesen.

Arbeitsüberlastung der Polizei wird Dauerzustand bleiben

An der Arbeitsüberlastung der Polizei wird sich nichts ändern. Die Neueinstellungen können kaum den Weggang durch die anstehenden Pensionierungen der geburtenstarken Jahrgänge ersetzen. Die „Neugründung“ der Bayerischen Grenzpolizei ist nur ein durchsichtiges Manöver für die Landtagswahlen im Oktober und holt durch den zusätzlichen Verwaltungsapparat noch zusätzlich Beamte aus dem Streifendienst ins Büro. Die Pläne Seehofers, die so genannten „Abschiebungszentren“ von der Polizei betreiben zu lassen, macht Streifenbeamte zu Gefängniswärtern. Dafür wurden sie nicht ausgebildet. Auch sie werden auf der Straße fehlen. Wenn wir also in 2018 einen weiteren Rückgang der ANGEZEIGTEN Straftaten erleben, dürften die Gründe auch in diesem Bereich zu suchen sein.

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Keine Probezeit und kein Sitzenbleiben in 10. Jahrgangsstufe

geschrieben von Eugen Prinz am in Deutschland,Siedlungspolitik | 138 Kommentare

Da Deutschland außer der Braunkohle über keine nennenswerten Bodenschätze verfügt, ist seit jeher das Humankapital ausschlaggebend für den Wohlstand unseres Landes. Daher ist es für unser Land besonders wichtig, durch einen hohen Bildungsstand der Bevölkerung weiterhin eine innovative Industrie, Wirtschaft und Forschung zu gewährleisten.

Nachdem aber eherne pädagogische Grundsätze immer mehr der ideologischen Verblendung von links-grünen Bildungspolitikern weichen müssen, leidet in zunehmendem Maße der Ausbildungsstand der Schulabgänger. Schreiben nach Gehör führt zu Rechnen nach Gefühl, was wiederum zu nicht ausbildungsfähigen Schulabgängern führt.

Damit nicht genug, auf ein in weiten Teilen marodes und kaputt gespartes Bildungssystem, verschlimmbessert durch unzählige Reformen, trifft nun auch noch eine Armee von ungebildeten, teils analphabetischen Zuwanderern aus den Krisengebieten Afrika und Asiens.

Diese sollen ausgebildet und integriert werden, eine Aufgabe, die jeden logisch denkenden Menschen in Kenntnis des Bildungsstandes der Flüchtlinge als unlösbar erscheint.

Da es für den überwiegenden Teil der Zuwanderer völlig unmöglich ist, unsere Ausbildungsstandards zu erfüllen, muss auf fragwürdige Art und Weise nachgeholfen werden, um den politischen Vorgaben gerecht zu werden.

Anweisung aus dem Kultusministerium

In einem Schreiben des Bayerischen Kultusministeriums, das PI-NEWS vorliegt, wird deutlich, wie das vonstattengehen soll. Dort heißt es:

„Infolge des verstärkten Zuzugs von Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten, aber auch infolge von Mobilitätsmaßnahmen zur Gewinnung von Auszubildenden aus anderen Staaten der Europäischen Union befinden sich derzeit Schülerinnen und Schüler in den Fachklassen der 10. Jahrgangsstufe bzw. in den Klassen des Berufsgrundschuljahres, die migrationsbedingt noch nicht über so gefestigte deutsche Sprachkenntnisse verfügen, dass diese ausreichen, um die in den Klassen anfallenden Leistungsnachweise im erforderlichen Umfang inhaltlich zu erfassen.

Das Staatsministerium ist bemüht, für diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern Prüfungsformate und Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln, die einen erfolgreichen Abschluss der Berufsschule ermöglichen und gewährleisten, dass eine zutreffende Bewertung der erworbenen Kompetenzen und gezeigten fachlichen Leistungen unter Berücksichtigung des sprachlichen Rückstandes gesichert ist.“

Es ist also beabsichtigt, die Zuwanderer künftig anders zu prüfen und zu bewerten als ihre deutschen Mitschüler. Man will dabei den „sprachlichen Rückstand“ bei der Bewertung der erworbenen Kompetenzen in Betracht ziehen.

Abschlußzeugnis auf Biegen und Brechen für Zuwanderer?

Diese Formulierung lässt befürchten, dass eine Hintertür geschaffen wird, Zuwanderer mit einem Abschlusszeugnis auszustatten, obwohl sie nicht über die gleiche Fachkompetenz wie ihrer deutschen Mitschüler verfügen.

Einen Hinweis, dass es in diese Richtung geht, bietet die gegenwärtige Praxis, die für alle bayerischen Berufsschulen und Berufsfachschulen der Jahrgangsstufe 10 gilt. In dem Schreiben heißt es weiter:

„Die betreffenden Schülerinnen und Schüler absolvieren die Leistungserhebungen in der gleichen Form wie die übrigen Schülerinnen und Schüler der Klasse; es liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft, ob entsprechend der Art der Leistungserhebung den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit für die Bearbeitung eingeräumt wird –bis zu 25 % der Arbeitszeit. Die Leistungserhebungen werden regulär korrigiert, jedoch nicht benotet.“

Das heißt nichts anderes, als dass die ausländischen Schüler im Gegensatz zu deutschen Schülern in der 10. Jahrgangsstufe nicht durchfallen können und trotz ungenügender Leistung versetzt werden. Dies gilt sowohl für die Probezeit nach 6 Monaten in den Berufsfachschulen, als auch am Jahresende. Das Schreiben stammt zwar aus dem Jahr 2015,  wird aber aktuell umgesetzt.

Grobe Ungerechtigkeit gegenüber einheimischen Schülern

Diese Regelung stellt eine grobe Ungerechtigkeit gegenüber allen anderen Schülern, die aufgrund schlechter Leistungen nach der Probezeit die Schule verlassen, bzw. am Jahresende das Schuljahr wiederholen müssen, dar. 

Fazit: Dumme deutsche Schüler müssen sitzenbleiben, bzw. nach der Probezeit die Berufsfachschule verlassen und die Dummen unter den Zuwanderern werden versetzt, weil sie den „Vorteil“ haben, der deutschen Sprache kaum mächtig zu sein. Wenn das keine kluge Bildungspolitik ist!

Man darf gespannt sein, was den Leuten im Kultusministerium noch alles einfallen wird, damit unsere Flüchtlinge ein Papier in die Hand bekommen, das sie als „qualifizierte Fachkräfte“ ausweisen soll. Arbeitgeber und Verbraucher werden die Defizite zu spüren bekommen.

Hier das gesamte Schreiben im Wortlaut:

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