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EU: Todesstrafe für illegale Einreise – trächtige Kuh soll sterben!

Die Europäische Verbrecherunion fördert nun seit Jahren die Invasion kulturfremder, gewalttätiger Personen nach Europa. Staaten, die sich diesem Irrsinn nicht ergeben wollen, wird mit Repressalien gedroht. Alles darf rein und soll bleiben dürfen. Das gilt aber sichtlich doch nicht für alle. Eine trächtige bulgarische Kuh soll nun ihr illegales Eindringen auf EU-Territorium mit dem Leben bezahlen. Kuh Penka und ihre Herde grasten vor rund zwei Wochen nahe der bulgarischen EU-Außengrenze, da beging die werdende Mutter einen folgenschweren Fehler. Sie verließ ihre Gruppe für einen kleinen Spaziergang und übertrat unwissentlich die Grenze nach Serbien. Dort entdeckte sie ein Landwirt, der sie anhand ihrer vorschriftsmäßigen Markierung als bulgarische illegale Grenzgängerin identifizierte.

Penka kam so zunächst zurück zu ihrem Bauern nach Bulgarien und das Leben schien weiter zu gehen. Da haben der Bauer und besonders die Kuh aber die Rechnung ohne die EU und ihre doch so strengen Grenzregeln gemacht. Die nämlich verbieten die Rückführung von Tieren, die das EU-Territorium verlassen haben. Nun soll die trächtige Penka sterben. Illegales Rückkehren geht nämlich gar nicht. Für Kühe!

Veterinär bestätigt Gesundheit des Tieres

Die bulgarischen Behörden hätten, trotz eines einwandfreien veterinärmedizinischen Gutachtens, die sofortige Tötung der trächtigen Kuh angeordnet und fühlen sich machtlos dem Bauern und seiner Kuh entgegenzukommen. Man müsse die europäischen Regeln umsetzen, heißt es [1].

Kuhbesitzer Ivan Haralampiev bat am Donnerstag im bulgarischen TV [2] eindringlich um Gnade für seine Kuh. Penka und ihrem Kälbchen wird aber wohl weder das, noch die vielen Schreiben der Bevölkerung sie zu verschonen helfen. Gesetz ist Gesetz, zumindest soweit es Kühe betrifft.

Penka kann leider auch nicht „Asyl“ schreien und von traumatischen Erlebnissen auf ihrer Reise berichten. An ihrer statt wurden aber zum fast selben Zeitpunkt wieder an die hundert Versorgungssuchende von den staatlich geförderten Schlepperorganisationen (politisch korrekt: NGOs) Richtung Europa „gerettet [3]“. Ihnen wird jede nur mögliche Unterstützung zugesagt, um hier in Wohlstand leben und ihren Geburtendschihad vorantreiben zu können. Entgegen den neuen Heiligen gilt für die trächtige Penka nämlich: Quod licet lovi, non licet bovi. (lsg)

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