Stephan Boyens ist ein erfahrener Experte für Wasserstofftechnologie beim RheinEnergie-Konzern, für den er seit über 20 Jahren beruflich tätig ist. In dieser Eigenschaft referierte Boyens Anfang April zusammen mit einem Kollegen im Rahmen einer praxisorientierten Vorlesung an der Technischen Universität (TU) Köln.
Boyens ist in seiner Freizeit zudem ehrenamtlicher Vorsitzender der AfD-Fraktion im Kölner Stadtrat. Zwei Tätigkeitsfelder, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben, die aber aufgrund einer künstlichen Skandalisierung nun trotzdem zu Schlagzeilen in der Kölner Lokalpresse führten.
Grund dafür waren einige offenbar linke Studenten, die statt zu lernen nichts besseres zu tun hatten, als ihren Gastreferenten bei der Uni anzuschwärzen. Ein AfD-Politiker als Lehrender an einer Universität – das ginge doch nun gar nicht! Die Studenten müssten vor böser rechter Indoktrination geschützt werden! Zudem sei die AfD doch so feindlich gegenüber erneuerbaren Energien eingestellt!
Köln wäre nicht Köln, wenn die ebenso engstirnige wie bösartige linke Empörungsmaschinerie nicht rasch Erfolg gezeigt hätte. Obwohl Boyens fachlich keinerlei Vorwürfe gemacht werden konnten und es auch keine irgendwie gearteten politischen Beeinflussungsversuche gegeben hatte, wurde von der TU prompt eine zweite Projektgruppe ohne Boyens eingerichtet und der AfD-Kommunalpolitiker schließlich von der Rheinenergie komplett aus dem Projekt abgezogen. Damit nicht genug, trieb der AStA die künstliche Aufregung weiter, bis der Vorgang dieses Wochenende schließlich im Kölner Stadtanzeiger landete. [1]
Der Kölner AfD-Kreisverband weist in einer ersten Reaktion auf diese politische Hetzjagd in der beruflichen Sphäre eines ehrenamtlichen Lokalpolitikers völlig zurecht auf das Behinderungs- und Benachteiligungsverbot in der NRW-Gemeindeordnung hin. Dieses gelte für alle Mandatsträger, auch die der AfD.
Ratsmitglieder sollen durch ihr kommunalpolitisches Engagement keine beruflichen und finanziellen Nachteile erleiden. Diese gesetzlichen Ansprüche sichern das freie Recht zur Mandatsausübung ab. Die Behinderungs- und Benachteiligungsverbote des § 44 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW sollen explizit Behinderungen bei der Bewerbung, der Annahme und der Ausübung des Mandates sowie Benachteiligungen am Arbeitsplatz verhindern.
„Aus gegebenem Anlass halte ich es für notwendig, erneut an diesen für unsere Demokratie fundamentalen Grundsatz zu erinnern“, betont Christer Cremer, Sprecher des Kreisverbandes Köln und fährt fort: „Gerade der Kölner Stadtanzeiger sollte dies bei seiner Recherche und Berichterstattung beherzigen. Des Weiteren erwarte ich, dass die Oberbürgermeisterin und städtische Unternehmen sicherstellen, dass dieser Grundsatz in Köln beachtet wird.“
Hinzufügen wäre dem noch, dass es auch abseits juristischer Vorschriften höchst unsinnig ist, beruflich exponierten Personen eine parteipolitische Tätigkeit zum Vorwurf der möglichen Indoktrination zu machen. Nach dieser Logik könnte kein Lehrer, kein Professor, kein Manager oder Personalverantwortlicher Mitglied in irgendeiner Partei sein. Wir alle wissen, dass das Gegenteil der Fall und das “richtige” Parteibuch oft sogar noch karrierefördernd ist.