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Karlsruhe: Geldausschüttung an Parteistiftungen ist ungesetzlich

Teilerfolg für die AfD und die Vorsitzende der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach: Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat die staatliche Finanzierung der Parteistiftungen für rechtswidrig erklärt.

Von MANFRED ROUHS | Die in Deutschland seit Jahr und Tag etablierte Praxis, Geld aus dem Bundeshaushalt zu politischen Bildungszwecken nur an solche Stiftungen auszuzahlen, die den Altparteien nahestehen, ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts am Aschermittwoch entschieden (Az. 2 BvE 3/19). Das höchste deutsche Gericht gab damit einer Klage der AfD statt, die begehrt, auch ihre Desiderius-Erasmus-Stiftung möge am reichen staatlichen Geldsegen beteiligt werden.

Recht hat sie also erstmal bekommen, die AfD – aber Geld für ihre Stiftung gibt es auf absehbare Zeit trotzdem nicht. Denn die Karlsruher Richter haben schlicht das gesamte Konstrukt der bisherigen Stiftungsfinanzierung für rechtswidrig erklärt. Jetzt muss ein sachbezogenes, neues Gesetz her, und das kommt dann womöglich erneut in Karlsruhe auf den juristischen Prüfstand.

Bislang hatte der Bundestag jährlich ein Haushaltsgesetz verabschiedet, das im jetzt vor Gericht verhandelten Jahr 2019 rund 660 Millionen Euro für die Stiftungen der Altparteien vorgesehen hat, während die AfD leer ausging. Diese Praxis kann nach dem Richterspruch so nicht fortgesetzt werden. Der Bundestag muss jetzt vielmehr ein Gesetz verabschieden, das die Finanzierungen der Parteistiftungen insgesamt regelt und das dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache gerecht wird.

Das kann dauern. Der ohnehin nicht zum Aufstellen von Geschwindigkeitsrekorden tendierende deutsche Politikbetrieb dürfte die richterlichen Vorgaben mit größtmöglicher Lustlosigkeit umsetzen und sich dabei so viel Zeit lassen wie gerade eben möglich.

Geld bekommt die AfD dann irgendwann später. „Der Ball liege nun im Feld des Gesetzgebers“, bemerkt dazu sehr richtig die „Legal Tribune Online“ [1].


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [2], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [3] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [4] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [5] per Streaming und stellt politische Aufkleber [6] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.



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Prüffall Karlsruhe: Wie unabhängig ist Deutschlands oberstes Gericht?

geschrieben von PI am in Deutschland,Video | 74 Kommentare

Es war einmal die angesehenste Instanz im deutschen Staate: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Doch immer mehr fragwürdige Urteile lassen das Ansehen des obersten deutschen Gerichts bröckeln. Hinzu kommen merkwürdige Seilschaften, die den Verdacht der Befangenheit wecken.

Zum Beispiel im Fall von Gabriele Britz, die beim vielbeachteten Klimabeschluß als Richterin am Ersten Senat die Feder führte und gleichzeitig mit einem Frankfurter Grünen-Funktionär verheiratet ist, auf dessen Internetseite sich offenbar Textpassagen des Karlsruher Klimabeschlusses fanden, lange bevor dieser vom Gericht veröffentlicht wurde.

Oder eben das: der Fall Angela Merkel, die vor nicht allzu langer Zeit von Südafrika aus forderte, die Wahl Thomas Kemmerichs (FDP) zum Ministerpräsidenten von Thüringen müsse rückgängig gemacht werden, und die sich deswegen nun vorm Bundesverfassungsgericht wegen des Verdachts auf Verletzung ihrer Neutralitätspflicht verantworten muß. Trotzdem gab es Anfang Juli 2021 ein gemeinsames Abendessen mit den führenden Richtern ebendieses Gerichts, die in Kürze über die Beschwerde gegen die Kanzlerin verhandeln müssen.

Doch was für jedes andere Gericht schwerste Konsequenzen hätte, scheint ausgerechnet am obersten deutschen Gericht allmählich der Normalzustand zu sein. Zeit, das Bundesverfassungsgericht einer Prüfung zu unterziehen: von der Merkel- über die Klima- bis zur Corona-Akte.

Ein JF-TV-Interview von Marco Pino mit dem Verwaltungsrechtsexperten Dr. Ulrich Vosgerau zur Frage: Prüffall Karlsruhe – Wie unabhängig ist Deutschlands oberstes Gericht?

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Gibt es ein Volk? 

geschrieben von PI am in Buch-Tipp | 108 Kommentare

Man darf sich nicht täuschen: Das Urteil des Verfassungsgerichts gegen die neonazistische NPD vor einigen Jahren betraf nicht nur Skinheads oder Ewiggestrige. Das Urteil traf die gesamte nichtlinke politische Sphäre! Warum das so ist? Das Institut für Staatspolitik zeigt es in seiner unverzichtbaren Studie „Wer schützt die Verfassung vor Karlsruhe? [7]

Deutlich wird: Weil das Bundesverfassungsgericht in der neueren Rechtsprechung ein die Existenz eines Volkes leugnendes Menschenbild juristisch verewigt, sind wir alle als „Extremisten“ bedroht, wenn wir dagegen Widerspruch äußern! Denn wer weiter auf dem Volk beharrt und sagt: Ja, es gibt Deutsche, ja es gibt Menschen hier, die keine Deutschen sind – der ist für die „Verfassungsschützer [8]“ ganz klar ein „Rechtsextremist“, siehe „Identitäre Bewegung [9]“!

Damit passt sich Karlsruhe also auf dieser rechtlichen Ebene einer seit Jahrzehnten herrschenden Politik an, deren wesentliches Kennzeichen es ist, die Rechte des Einzelnen gegen die Rechte der Gemeinschaft künstlich in Stellung zu bringen. Die Volks-Verleugnung führt am Ende zu einer Auflösung aller Strukturen und Institutionen, in denen der Mensch Halt finden konnte (Ehe, Familie, Volk usw.).

Diese Rechtsprechung ist aber – und das muss betont werden – weder mit Entstehungsgeschichte, noch mit Geist und Buchstabe des Grundgesetzes, noch mit der über Jahrzehnte hinweg geltenden Gesetzeslage in der Bundesrepublik in Übereinstimmung zu bringen.

Wer glaubt, dass diese Fragen nicht wichtig sind bzw. nur einige Fachleute beschäftigen sollten, irrt grundlegend. Diese Fragen, die die IfS-Studie auf den Punkt genau beantwortet, sind für jeden Patrioten unverzichtbar. Für jeden. Weil über jedem von uns das Damoklesschwert der Verfassungsschutzbeobachtung hängt, seitdem es offiziell kein „Volk“ mehr geben soll.

Wer behauptet, es gibt Deutsche und diese Deutschen muss man schützen – der ist fortan als Extremist zum Abschuss freigegeben. Das hat die Identitäre Bewegung zuletzt gespürt. Ihr einziges „Verbrechen“: Sie sind gegen Multikulti und wollen die Vielfalt der Völker bewahren.

Diese patriotische Grundhaltung der jungen Aktivisten ist seit „Karlsruhes“ Umschwung also extremistisch. Man muss sich damit auseinandersetzen, um dem wirkungsvoll begegnen zu können. Kenntnisreich, faktenfest und mutig. Dafür ist die vorliegende IfS-Studie eine unermesslich große Hilfe. Nutzen wir sie, verbreiten wir sie, verstehen wir sie. Das Tolle: Sie ist auch noch für einen symbolischen „Appel und ein Ei“ zu haben!

Bestellinformation:
» Institut für Staatspolitik: „Wer schützt die Verfassung vor Karlsruhe?“ – kann hier bestellt werden [7].

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War ja klar: AfD blitzt beim Bundesverfassungsgericht ab

geschrieben von PI am in Alternative für Deutschland (AfD),Asyl-Irrsinn,Justiz | 166 Kommentare

Von JUPITER | War ja klar. Die AfD blitzte aus formalen Gründen beim Bundesverfassungsgericht ab, die Unrechtmäßigkeit von Angela Merkels Flüchtlingspolitik vom September 2015 überprüfen zu lassen. Hier vor allem die Entscheidung der Kanzlerin, im September 2015 „Flüchtlinge“ an der deutsch-österreichischen Grenze nicht abzuweisen. Es wundert eigentlich nur, dass das oberste Gericht so lange für eine Entscheidung gebraucht hat, die seit April des Jahres vorlag.

Denn die Richter hatten sich erst gar nicht inhaltlich mit dieser und zwei weiteren Klagen befasst, sondern verwarfen diese ihrer Ansicht nach wegen Unzulässigkeit. Die sogenannte Organklage sei nicht dafür vorgesehen, das Regierungshandeln zu beanstanden. Und: Die AfD sei in ihrem Recht nicht unmittelbar verletzt oder gefährdet worden. Was nicht weiter verwundert, denn die AfD war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht im Bundestag vertreten. Außerdem fanden die Richter noch ein weiteres Haar in der Suppe, denn das Verhalten der AfD sei widersprüchlich: Auf der einen Seite fordere sie ein Migrationsverantwortungsgesetz, auf der anderen Seite habe sie ausdrücklich angekündigt, im Bundestag an einem solchen Gesetz nicht mitwirken zu wollen, meinten die Spitzenjuristen [10].

Die AfD darf trotz der Abfuhr weiter für sich beanspruchen, dass die Unzulässigkeit ihrer Klagen nichts über die Berechtigung und Wichtigkeit ihres Anliegens aussagt. Sie muss freilich ernüchternd  konstatieren, dass dem Bundesverfassungsgericht vor allem regierungskritische Klagen nicht ganz unlieb sein dürften, die aus formalen Gründen aufs Abstellgleis geschoben werden können.

Denn ohnehin darf bei allem Respekt vor den Richtern in den pinken Roben ein gesundes demokratisches Misstrauen in deren Bereitschaft gelegt werden, Regierungshandeln schonungslos zu sanktionieren. Wie soll man es sonst werten, wenn der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Andreas Vosskuhle die Sprache in der Flüchtlingsdebatte als inakzeptabel kritisiert [11] und  damit ein gewisses Maß an Befangenheit transportiert. Oder wenn das Urteil zur Eintragung Intersexueller ins Personenstandsregister erkennbar die Handschrift von Richterin Susanne Baer und ihrer genderpolitischen Agenda trägt, wie die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch kürzlich im Bundestag [12] beklagte. Oder wenn der designierte Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth (CDU) als Hauptredner und glühender Verfechter des UN-Migrationspaktes im Bundestag auftritt und damit die Agenda seiner Kanzlerin lobhudelt [13]?

Berlin und Brüssel ziehen an einem Strang, wenn es gegen die angeblich fehlende Rechtsstaatlichkeit beim EU-Partner Polen geht. Berlin hat aber offensichtlich keine Einwände gegen eine besorgniserregende Politisierung des eigenen Bundesverfassungsgerichtes.

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Von Richtern und Komödianten

geschrieben von dago15 am in Justiz | 36 Kommentare

Von DR. MARCUS FRANZ (Wien) | Früher schufen die demokratisch gewählten Politiker die Gesetze und die Richter verwendeten diese Gesetze für ihre wichtige Arbeit. Heute ist es anders: Richter, die niemals vom Volk gewählt wurden, machen die Gesetze und die gewählten Politiker, die sich noch immer „Volksvertreter“ nennen, setzen sie brav um. Anschauliche Beispiele gibt es genug. Die #EheFuerAlle und ihre auf einem Richterspruch basierende Einführung ab 2019, ist vorerst der letzte Akt, in dem österreichische Richter grundlegendes Recht sprachen, aus dem dann Politik wurde. Genauer gesagt sind es die Verfassungsrichter, die heute die Kernfragen der Politik und da vor allem jene der Gesellschafts- und Grundsatzpolitik entscheiden.

Auch beim Nachbarn

In Deutschland ist es ähnlich, wenn nicht sogar schlimmer: Die Verfassungsrichter in Karlsruhe tauchen immer öfter in den politischen und medialen Debatten auf und geben dort ihre Meinungen zu den brennenden Fragen der deutschen und europäischen Politik ab. Der zukünftige Präsident des Bundesverfassungsgerichtshofes, Stephan Harbarth, sprach sich dieser Tage [14] klar für den Migrationspakt aus und bezeichnete alle, die gegen den Pakt sind, implizit als Rechtspopulisten. Im Sommer kritisierte [15] der jetzige Präsident Andreas Voßkuhle etliche CSU-Politiker, weil sie angeblich eine zu harte Rhetorik pflegen würden. Verfassungsrichter erheben sich so über die Politik, um derselben Handlungsanweisungen zu geben, auch wenn sie gar nicht in ordentlichen Verfahren dazu aufgerufen sind.

Die Umwertung der Werte

Da hat sich also massiv etwas geändert – aber was genau ist da eigentlich passiert? In der Politik hat eine förmlich nietzscheanische Wende eingesetzt, die „Umwertung aller Werte“ hat längst begonnen. Wo gesetzgeberische Klarheit und Gewaltentrennung war, soll rechtliche Diffusion herrschen und wo Verantwortlichkeit gegenüber dem Souverän als Prinzip galt, soll nun die Jurisdiktion das letzte und unanfechtbare Wort haben. Jeder höher stehende demokratische Diskurs ist damit von vornherein dem Tod geweiht. Daraus entsteht ein paradoxer Effekt: Die Politik wird auf diese Weise frei von Verantwortung und kann heikle Dinge an die Rechtsprechung vulgo die Verfassungsrichter delegieren. Das jeweilige Verdikt der Richter wird danach skrupel- und problemlos als Versatzstück des politischen Kleinhandels verwendet. Seht her, da kann man jetzt nichts machen, die Verfassungsrichter haben halt so entschieden! Anders gesagt: Die Politik organisiert die Entsorgung ihrer selbst über die Damen und Herren im Talar. Das ist enorm schade, denn zu Ende gedacht bedeutet das auch das Ende der Demokratie.

Draußen im Leben

Auf der anderen Seite, draußen im angeblich wirklichen Leben, werden derweil ebenfalls bestimmte Rollen getauscht: Die Kömodianten, Schauspieler, Sänger, Autoren, Kabarettisten und diverse andere Künstler haben ein neues und offenbar einträgliches Feld entdeckt, auf dem sie ihre Extrovertiertheiten präsentieren können. Die Rede ist von den politischen Formaten und Rubriken in der Medienszene. Dort schlägt heute der Künstler wesentlich öfter zu als in seinem angestammten Bereich. Kunst findet nicht mehr in der Galerie oder auf der Bühne ihren Umschlagplatz, sondern der Künstler geht lieber ins Fernsehen und lässt sich dort zu den fundamentalen Fragen unserer Zeit interviewen. Weil nur im Theater herumkünsteln oder in ein Mikro singen, das ist zu wenig, das kann doch eh irgendwie jeder.

Die Moral-Elite

Wer wirklich Künstler sein will, der muss sich heute als Kernbestandteil der neuen moralischen Elite gerieren. Und als solche wollen die Künstler uns vorgeben, was richtig, edel und moralisch ist. Egal ob Herbert Grönemeyer, Michael Köhlmeier, Heike Makatsch, Jan Delay oder Wolfgang Ambros – wer auch immer aus der Riege der Kunstschaffenden in einem Studio oder in einem Medium erscheint, redet daher von der Menschlichkeit, schwadroniert von der Verpflichtung zu helfen, solidarisiert sich mit den privaten und selbsternannten Seenotrettern, warnt vor den furchtbaren Rechtspopulisten, die angeblich Europa zerstören wollen oder findet sonst irgendeine Phrase, um seinen Tugendstolz der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Glaubwürdig?

Jetzt sei es natürlich den Damen und Herren aus der Szene unbenommen, ihre politische Meinung zu äußern. Sie dürfen sich gerne auch für die neuen Taktgeber der öffentlichen Moral halten. Nur: Glaubwürdig klingt das alles nicht, denn Künstler wollen ja ihre Produkte, Shows, CDs, Bücher etc. verkaufen. Und dafür eignet sich der Jahrmarkt der moralischen Eitelkeiten geradezu hervorragend. Apropos Moral: Über viele Jahrhunderte, im gesamten Mittelalter und herauf bis in die Neuzeit galten Komödianten und Schausteller als moralisch höchst fragwürdig. Ihr Ruf war mies und dem der Vagabunden ähnlich. Vielleicht ist ja der heute so bemüht daherkommende Anspruch der Künstler, als moralische Instanz statt als „liederliche Spielleute“ wahrgenommen zu werden, eine überschießende Kompensation der jahrhundertalten Minderwertigkeit?

Schaut in die Antike

Zur Ehrenrettung der Schauspieler muss man allerdings sagen, dass in der Antike, nämlich in der griechischen Wiege der Demokratie, die Schauspielerei durchaus zum politischen Wesen gehörte und einen allseits akzeptierten Raum zur politischen Reflexion bot. Das Theater war damals eine Art Spiegel der Gesellschaft und der Politik. Wenn man ehrlich ist, dann kann man darin Parallelen zum Heute erkennen. Leider liefert uns dieser Spiegel aber zu oft absurde und teils hässlich verzerrte Bilder einer im Grunde nur geheuchelten Moral, sodass man das ganze Theater über weite Strecken gar nicht ernst nehmen kann. Und das ist eigentlich schade.


(Im Original erschienen auf thedailyfranz.at [16])

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GEZ-Urteil: Rundfunkbeitrag bis auf einen Punkt verfassungskonform

geschrieben von PI am in Justiz | 201 Kommentare

Am Mittwoch urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühren. Gegen die Wegelagerergebühr hatte es eine ganze Flut von Klagen gegeben. Der Senat hatte daraus vier Kläger ausgewählt, deren Verfassungsbeschwerden grundsätzliche Fragen aufwarfen.

Derzeit wird ein Beitrag 17,50 Euro im Monat für jede Wohnung fällig, egal ob es da überhaupt ein TV-Gerät oder ein Radio gibt. Es ging u.a. darum, ob die Beitragspflicht alle Zahler gleichermaßen belaste und auch ob der Betrag für mehr als eine Wohnung eingehoben werden darf. Schließlich könne jemand, der als Single zwei Wohnungen besäße nicht auch gleichzeitig an zwei Orten sein, so die Klagsargumentation in diesem Fall. Auch der Autoverleiher Sixt hatte geklagt. Das Unternehmen muss nicht nur für jeden Mietwagen, je ein Drittel der Gebühr bezahlen, sondern abhängig von der Zahl der Mitarbeiter zusätzlich für jeden Standort.

Mit dem Urteil vom 18. Juli 2018 (1 BvR 1675/16), befanden die Richter des Ersten Senats nun die GEZ-Gebühr im Wesentlichen für verfassungskonform, die für Unternehmer ebenso wie für Privatpersonen.

Die Zahlungspflicht für eine Zweitwohnung wurde allerdings gekippt. Bis Juni 2020 muss dafür eine Neuregelung geschaffen werden. Die Betroffenen können aber ab sofort einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung für den Zweitwohnsitz einreichen.

» Das Urteil im Detail [17]

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AfD verklagt Merkel vor dem Verfassungsgericht

geschrieben von Eugen Prinz am in Allgemein,Alternative für Deutschland (AfD),Deutschland,Siedlungspolitik,Umvolkung | 137 Kommentare

Wenn Sie als Kneipenwirt ein paar Tische und Stühle auf eine geeignete Fläche vor ihrem Lokal aufstellen wollen, müssen Sie das schriftlich beantragen und bekommen dann vom Ordnungsamt einen schriftlichen Bescheid mit einer ganzen Latte von Auflagen, gegen den Sie wiederum schriftlich Widerspruch einlegen können, wenn ihnen daran etwas missfällt. Das selbe gilt, wenn Sie in der Fußgängerzone für ein paar Stunden einen Informationsstand über die bedrohten Habitate der gemeinen Bettwanze betreiben oder als fliegender Händler an der Haustüre Schnürsenkel verkaufen wollen. Solche Beispiele könnten seitenweise fortgeführt werden.

Bundeskanzlerin sieht sich offenbar über der bestehenden Rechtsordnung

Allerdings werden andere, weniger wichtige Dinge, in Deutschland seitens der Behörden auch mal mit einem kurzen Telefonat geregelt. So genügte im Dezember 2015 eine mündliche (!) Anordnung des damaligen Bundesinnenministers um die Grenzen unseres Landes für jeden zu öffnen, der in der Lage war, das Zauberwort „Asyl“ zu stammeln. Unklare Herkunft? Keine Ausweispapiere? Identität nicht feststellbar? Egal, das A-Wort genügt, um nicht nur Einlaß zu erhalten, sondern auch eine lebenslange, leistungslose Alimentierung. Mit einem kurzen Telefonanruf wurden also Fakten geschaffen, die im Laufe der Jahre Terror, Folgekosten in Billionenhöhe, eine Zerrüttung des Sicherheitsgefühl der indigenen Bevölkerung und eine unwiderrufliche Zerstörung der monoethnischen Struktur unseres Landes mit sich bringen. Dieser unglaubliche Vorgang wurde zur Realität dank einer Kanzlerin, die aus ihrer Sozialisierung in einem Unrechtsstaat offensichtlich den Glauben verinnerlicht hat, dass auf der obersten Sprosse der Hackordnung das Wort des Souveräns über Recht und Gesetz steht.

Seehofer und seine CSU als Erfüllungsgehilfen der „Herrschaft des Unrechts“

Das Schlimme ist, diese telefonische Anordnung ist nach wie vor in Kraft [18]. Der neue Bundesinnenmister Seehofer, der diese Situation einmal als „Herrschaft des Unrechts [19]“ gebranntmarkt hatte, wäre jetzt ohne weiteres in der Lage, diesen Zustand zu beenden. Natürlich müßte er sich dabei mit Merkel anlegen, doch diese Auseinandersetzung könnte die Kanzlerin nie gewinnen. Ein öffentliches Machtwort gegen eine Anordnung ihres Innenministers, an der Grenze zu jenen Gepflogenheiten zurückzukehren, die selbst in den heruntergekommensten Bananenrepubliken noch eingehalten werden, würde sie das Amt kosten. Seehofer und seine CSU sind damit endgültig zu Erfüllungsgehilfen der von ihnen noch im Februar 2016 angeprangerten Herrschaft des Unrechts geworden. Daher verschlägt es einem den Atem, wenn diese Partei in ihrem Strategiepapier für den Landtagswahlkampf [20] folgendes von sich gibt:

„Die AfD ist ein Feind von allem, für das Bayern steht (…) Wir sind entschlossen, die AfD als zutiefst unbayerisch zu bekämpfen (…) Die AfD sind Feinde Bayerns“

Die Lakaien der Totengräberin unseres Landes und seiner Stämme, bezeichnen die AfD also als Feinde Bayerns. Hierfür ist das Wort „Chuzpe“ noch zu milde.

AfD Bundestagsfraktion erhebt Verfassungsklage gegen Merkel

Dabei setzt die Bundestagsfraktion der AfD mit ihrer am 14. April 2018 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereichten Organklage gegenwärtig das um, was die CSU-Führung nach Seehofers Aussage bereits im Februar 2016 in der Schublade hatte und dann, aus Sorge um den eigenen Machterhalt, fallen ließ.

Organklage von den Mainstream Medien totgeschwiegen

Nun muß sich also Merkel unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 vor Deutschlands höchstem Gericht verantworten. In einem Rechtsstaat ist die Regierung dazu verpflichtet und berufen, nach Recht und Gesetz zu handeln, nicht aber dieses in Teilen ohne ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren willkürlich außer Kraft zu setzen. Da die Kanzlerin jedoch genau Letzteres getan hat, ohne den als Verfassungsorgan allein zuständigen Bundestag überhaupt nur zu befragen, geschweige denn, die ihm als Gesetzgeber allein zuständige Entscheidung zu überlassen, hat sie nach mehreren dazu erstellten Gutachten die Verfassung gebrochen. Auch das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes [21] des deutschen Bundestages schlägt in diese Kerbe. Diesen Verfassungsbruch möchte die AfD-Fraktion nunmehr vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wissen. Damit könnte der 14. April 2018 zum Stichtag für den endgültigen Sturz von Angela Merkel werden. Schon allein deshalb muß man der Verfassungsklage der AfD Fraktion gegen die Kanzlerin einen hohen Nachrichtenwert zubilligen. Trotzdem wurde sie von den Mainstream Medien unisono totgeschwiegen. Außerhalb der Freien Medien findet sich kein Sterbenswörtchen dazu. Da braucht sich bei der Lückenpresse und im Erziehungsfernsehen niemand zu wundern, wenn die Leser/Zuschauer immer weniger werden.

Ist Merkels Vorgehen sogar als Staatsstreich zu werten?

In der eigenmächtigen Grenzöffnung 2015 für unkontrollierte Einwanderung sehen viele Beobachter laut einer Pressemitteilung der AfD nicht nur einen bis heute andauernden Rechtsverstoß, sondern darüber hinaus einen Staatsstreich. Bestätigt werden sie darin sowohl von namhaften Staatsrechtlern, als auch von einem Obergericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich … seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt“, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Koblenz am 14. Feb. 2017 unter dem Aktenzeichen 13 UF 32/17. Darüber wird nun das BVerfG befinden. Das Urteil wird sicherlich von vielen als Gradmesser dafür gewertet werden, inwieweit die höchste Gerichtsbarkeit in Deutschland noch unabhängig ist oder bereits von linksgrünen Ideologen unterwandert wurde.

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