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„Zu knappe Begründung“: Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Bonner Messer-Salafist auf

Der türkische Moslem Murat K. ging im Mai 2012 in Bonn mit einem Messer auf zwei Polizisten los und verletzte sie schwer. Seine Tat begründete er mit seinem Auftrag im Namen des Islams, Reue zeigte er nicht. Er wurde schließlich zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das änderte zwar nichts an den Traumata der beiden Polizisten, doch zumindest war es ein Zeichen der Überlegenheit unserer Gesetze über der islamischen Tradition der Selbstjustiz. Jetzt hob der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer [1] (kl. Foto l.) mit einer aberwitzigen Begründung das Urteil von damals auf.

(Von L.S.Gabriel)

Am 5. Mai letzten Jahres wurden bei schweren Ausschreitungen (PI berichtete [2]) der islamischen Szene in Bonn-Lannesdorf zwei Polizisten durch Messerattacken des Salafisten Murat K. schwer verletzt. Die Polizisten hätten Demonstranten, die den Propheten beleidigt hätten, geschützt und deshalb den Tod verdient [3], begründete der Täter die Tat. Auch verweigerte er dem Gericht den gebührenden Respekt, mit dem Hinweis, dass ihm Allah mehr gelte als die deutschen Gesetze. „Ich akzeptiere das Gericht nicht als legitim [4]“, stellte er dreist klar.

Schon die Anklage wegen Körperverletzung löste damals verbreitet Kopfschütteln aus, handelte es sich doch um einen klaren und auch durch die Aussagen des Angreifers bestätigten Mordversuch an den beiden Beamten. Trotz Filmdokument und Zeugenaussagen sah sich die Staatsanwaltschaft, aus Gründen der „zu geringen Beweislast“, außer Stande, eine Mordanklage zu begründen. Nicht einmal die klare Missachtung des Gerichts war von Richter Klaus Reinhoff geahndet worden. So gesehen war die Verurteilung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe, wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, durch das Landgericht Bonn beinahe schon ein Wunder gewesen.

Am letzten Verhandlungstag hatte Murat K. dann auch noch die Chuzpe, Deutschland zu drohen: „Die Muslime haben dem deutschen Staat den Krieg erklärt“, machte er das Gericht aufmerksam und Deutschland habe künftig mit Anschlägen zu rechnen [5].

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte das Urteil damals als zu gering bezeichnet. GdP-Bundesvorsitzender Bernhard Witthaut sagte: [6]

„Wer in blinder Raserei mit einem Messer auf meine Kolleginnen und Kollegen einsticht, nimmt deren Tod in Kauf. Der Täter hat ohne Reue auch während des Prozesses deutlich gemacht, dass in seinen Augen Polizisten Freiwild sind wenn sie sich gegen seine Überzeugung stellen.“

Das ist eine durchaus legitime Sichtweise der Umstände. Nun aber wird die Polizei durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe noch einmal vorgeführt. Denn der fragwürdige Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer [7] verlangt eine neuerliche Prüfung der Haftstrafe für den korangläubigen Polizistenattentäter in der Hoffnung, „dass ein neuer Richter zu einem anderen Ergebnis komme“.

Die Bonner Rundschau [8] berichtet:

Die Haftstrafe gegen einen gewalttätigen Muslim, der bei einer Demonstration in Bonn auf zwei Polizisten eingestochen hatte, muss neu geprüft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch die Verurteilung des Türken zu sechs Jahren Haft zum Teil auf. Das Gericht habe die Höhe der Strafe nicht rechtsfehlerfrei begründet, hieß es. Der 27-Jährige kann nun möglicherweise mit einem milderen Urteil rechnen. (..) Die Begründung für die recht hohe Haftstrafe sei zu knapp ausgefallen, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer. Die Strafe könnte zwar noch angemessen sein. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Richter zu einem anderen Ergebnis komme.

Noch müssen Moslems in Deutschland zwar mit dem Widerstand von Teilen der Bevölkerung rechnen, die sich ähnlich wie damals im Mai 2012 öffentlich gegen das islamische Religionsdiktat stellen. Mit Demonstrationen [9] und der öffentlichen Islamaufklärung [10], die dem Herrschaftsanspruch dieser Gewaltideologie die Stirn bieten, müssen sie leben. Leider aber können die neuen Herrenmenschen offenbar immer öfter auf eine weichgespülte Kuscheljustiz zählen, die nicht nur unserer Exekutive in den Rücken fällt, sondern auch den Eindruck vermittelt, ihren Auftrag für den Rechtsfrieden im Land einer seltsam anmutenden Verständnis- und Toleranzgesinnung unterzuordnen.

Kontakt:

» BGH-Richter Thomas Fischer: info@fischer-stgb.de [11]

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