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Kripo und Staatsanwaltschaft Augsburg bekämpfen Kritik am Politischen Islam

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Während der Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) zur Aufklärung über den Politischen Islam am 24. Oktober kamen zwei Kripobeamte auf mich zu und teilten mir mit, dass sie bei einer kurzen Redepassage den Verdacht auf „Volksverhetzung“ hätten. Ich teilte ihnen mit, dass sich meine Kritik, wie bei allen 82 Kundgebungen der letzten drei Jahre, auch in diesem Fall ausschließlich an den Politischen Islam richtet und ich andauernd zwischen der Ideologie und den Menschen, den Moslems, differenziere.

Die beiden Kripobeamten, von denen mir der jüngere als die treibende Kraft hinter dieser Aktion vorkam, kündigten an, dass sie diese Passage der Staatsanwaltschaft Augsburg zur Prüfung vorlegen würden. Nachdem Staatsanwaltschaften in unserem Land politisch weisungsgebunden sind und es nahezu ausgeschlossen ist, dass das Bayerische Justiz- oder Innenministerium Interesse daran hat, meine fundamentale faktisch fundierte Kritik am Politischen Islam juristisch unbehelligt zu lassen, ahnte ich schon das vorauszusehende Unheil. Daher veröffentlichte ich zwei Tage nach der Kundgebung einen PI-NEWS-Artikel [1], in dem ich diese Passage darstellte und auf die faktische Relevanz meiner Aussagen hinwies.

Aber die Staatsanwaltschaft Augsburg griff den Happen, den ihnen die beiden überaus eifrigen Kripobeamten präsentierten, dankbar auf und erhob den Vorwurf der angeblichen „Volksverhetzung“. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben der Kripo Schwaben Nord, Abteilung „Operativer Staatsschutz“, unterzeichnet vom jüngeren der beiden Kripobeamten, in dem ich die Gelegenheit zu einer Stellungnahme bekam, was ich mit einer umfassenden Beweisführung auf 21 Seiten auch wahrnahm.

Es ist überaus bezeichnend, dass man in der exakt 83-sekündigen Passage, die man sich letztlich herausgesucht hatte, meine Differenzierungen vorher und in den direkt anschließenden Sätzen danach einfach wegließ. Jeder kann sich anhand des vorliegenden Materials, das ich in dem Video (oben) ausführlich präsentiere, ein Bild machen.

Nun bleibt abzuwarten, ob sie es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen lassen. Es wäre das erste in Deutschland zum Politischen Islam. Der Zweck der Übung dürfte klar sein: Gewisse Kreise erhoffen sich womöglich ein Urteil vom Amtsgericht Augsburg, das von einem in ihrem Sinne agierenden Richter eine Gefängnisstrafe mit Bewährung ausspricht. Dadurch glaubt man wohl, mich zum Schweigen bringen zu können. Ganz offensichtlich sind sich diesen Kreisen die Aufklärungskundgebungen der Bürgerbewegung Pax Europa in ganz Deutschland ein Dorn im Auge.

Der letzte Kripobeamte, der mich der Staatsanwaltschaft juristisch zum Fraß vorwarf, war ein Herr Fisch in München. Auch dieses absurde Gerichtsverfahren habe ich in dem Video bebildert dargestellt. Es ging damals um das historische Foto des Großmuftis mit Hakenkreuz und die Bezeichnung „faschistische Ideologie“. In der ersten Instanz gab es einen skandalösen politischen Schauprozess mit einem Unrechtsurteil von acht Monaten Haft auf Bewährung, ausgesprochen von der mir schon damals bestens bekannten Richterin Sonja Birkhofer-Hoffmann, die mich schon zuvor im Andrea-Nahles-Fatah-Prozess zu 6000 Euro Geldstrafe [2] verurteilt hatte.

Nach internationalen Protesten kam es dann in der Berufung des Großmufti-Prozesses zu einem Freispruch in allen Punkten. Das drohende Damoklesschwert Haft war damit zunächst aus dem Wege geräumt. Aber solche Verfahren kosten Zeit und Geld. Und es ist nie sicher, ob man nicht auch in den höheren Instanzen auf solche ganz offensichtlich linksideologisch gesteuerten Richter wie Birkhofer-Hoffmann trifft. Womöglich wird auch auf eine langfristige Zermürbungstaktik gesetzt. Ich werde jedenfalls jeden weiteren Schritt in diesem Verfahren öffentlich machen. Die Wahrheit setzt sich, früher oder später, immer durch.


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger [3] arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN: HU70117753795954288500000000, BIC: OTPVHUHB. Oder bei Patreon. [4]

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Sachsen ist nicht der Fußabstreifer der linksgrünen Medienrepublik

geschrieben von Eugen Prinz am in Altmedien,Deutschenfeindlichkeit,Deutschland,Lügenpresse,Migrantengewalt | 369 Kommentare

Von EUGEN PRINZ | Mit voller Hose ist gut stinken. Wer dieses Sprichwort geprägt hat, tat es wohl unmittelbar nach einer Begegnung mit Jakob Augstein. Der Salonlinke Thomas Jakob Augstein, millionenschwerer Miteigentümer des SPIEGEL Verlages, nervtötender Talkshow-Dauergast und Chefredakteur der Zeitschrift DER FREITAG, lässt selbst in der Wolle [5]gefärbte Linke wie Nazis aussehen, wenn er das… den Mund aufmacht oder die Tastatur heimsucht. Kein Wunder, dass er sich nach den Vorfällen in Chemnitz und dem darauf folgenden „Sachsen-Bashing“ berufen fühlte, aus dem Elfenbeinturm seiner als Kuckuckskind [6] (O-Ton BILD) ererbten Millionen ebenfalls seinen Senf beizutragen. Und Augstein wäre nicht Augstein, wenn er nicht noch wesentlich dicker auftragen würde, als der Rest seiner zu Hofberichterstattern verkommenen Zunft.

In der am Montag im SPIEGEL erschienen Kolumne [7] „Und immer wieder Sachsen“, ließ Augstein so richtig die Sau raus:

„Sachsen ist wie das Internet. Nur in echt. Der ganze niedrige Hass, der sich im Netz Bahn bricht – in Sachsen kann man ihn auf der Straße sehen. Die Videos aus Chemnitz zeigen sie ja, die dicken, stiernackigen Männer, die mit ihren Glatzen aussehen wie Pimmel mit Ohren – allerdings Pimmel mit Sonnenbrillen. Sie sind das Fleisch gewordene Rülpsen und Tölpeln, das die sozialen Medien durchflutet. Es spricht tatsächlich viel dafür, dass nicht diese Leute das Netz ruinieren – sondern dass das Netz diese Leute ruiniert.“

Ja, kleiner hat es Jakob Augstein nicht. Wenn er etwas von sich gibt, dann lautet die Devise: Schneller, höher, weiter und vor allem dümmer als alle anderen.

Man legt sich nicht mit den Sachsen an

[8]
Hier ein Ausblick auf eine wünschenswerte Verpaarung

Wer die Geschichte Sachsens kennt weiß, dass dessen Bürger nicht bereit sind, den Fußabtreter jener linksgrünen Medienrepublik zu geben, von der wir derzeit bis aufs Blut gepiesakt werden. Auch 1989 ging die friedliche Revolution und der Sturz des alten Regimes von Sachsen aus. Wenn die Mainstream Medien und die etablierten Politiker glauben, die Sachsen mit einer konzertierten Schmutzkampagne zur Räson bringen zu können, dann liegen sie falsch. Auch wenn das viele Politiker und Linksgläubige in Restdeutschland jetzt noch nicht sehen oder glauben wollen: Sie werden es noch merken! Und das schreibt jetzt kein Sachse, sondern ein geistesverwandter Bayer, der von einem autonomen Freistaat Bayern/Sachsen träumt. Vielleicht wird dieser Traum ja irgendwann einmal Realität, wenn diese beiden Bundesländer die passende Regierung dazu haben und es mit dem Rest der Republik nicht mehr auszuhalten ist. Doch von Wunschträumen zurück zur Realität. Für den Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig [9] hat Augstein jedes Maß verloren und jene rote Linie, die die freie Meinungsäußerung von der Volksverhetzung trennt, eindeutig überschritten.

Rechtsanwalt Frank Hannig, Dresden:

„Als Rechtsanwalt bin ich unabhängiges Organ der Rechtspflege. Ich habe einen Eid auf das Grundgesetz geleistet und geschworen, die Rechtsordnung zu verteidigen. Dieser Eid zwingt mich nun dazu, die Generalbundesanwaltschaft aufzufordern, gegen Augstein und seine Redakteure zu ermitteln. Die Pressefreiheit findet ihre verfassungsmäßige Grenze in den Strafgesetzen. Was Augstein hier in seinen Kolumnen verbreitet ist schlicht verboten. Es ist Volksverhetzung. Der Rechtsstaat muss für alle gelten oder für keinen. Journalisten stehen nicht über dem Gesetz.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft eine Volksverhetzung auch dann so vehement verfolgt, wenn sie nicht das Lager der Zuwanderungs- und Islamkritiker betrifft.

Was wäre, wenn?

Nehmen wir einmal an, die Kundgebungen in Chemnitz wären ausschließlich von linken Gruppierungen veranstaltet worden und hätten sich „gegen Rechts“ gerichtet. Dann hätten die Presseberichte wie folgt gelautet:

„Gestern fand in Chemnitz eine Großdemonstration mit mindestens 8000 Teilnehmern gegen Rassismus und Fremdenhass statt. Die Kundgebung verlief überwiegend friedlich. Am Rande der Veranstaltung kam es zu einzelnen Rangeleien, in deren Verlauf einige Personen leicht verletzt wurden.“

Genauso wäre das gelaufen.

Schweizer Morgenpost: Haben die Medien „Agents Provocateurs“ eingesetzt?

Wenn man in Deutschland im Jahr 2018 objektive Informationen erhalten will, tut man gut daran – und das ist die traurige Wahrheit – die Mainstream Medien zu meiden wie der Teufel das Weihwasser. Hier helfen die alternativen Medien, aber auch die Auslandspresse kann nützlich sein. Einen interessanten Gedanken zur Causa Chemnitz bringt die Schweizer Morgenpost [10] ins Spiel. Sie schreibt:

„Ob es sich bei den wenigen Störern, die bei den friedlichen Bürgerprotesten fotografiert oder gefilmt wurden, tatsächlich um Nazis gehandelt hat, ist fraglich, denn die dürften wohl 73 Jahre nach dem Ende des letzten Weltkrieges ausgestorben sein. Es kann sich also nur um ein paar fehlgeleitete Dumpfbacken handeln oder Fussball-Fake-Fans, die mit ihrer Zeit nichts anzufangen wissen ausser Krawall und Randale. Diese Leute haben aber keinerlei politische Zuordnung. Unser Tipp: Die Armausstrecker und Parolenschreier einkreisen, der Polizei melden und die Personalien feststellen lassen. Das könnte sicher zu der einen oder anderen Überraschung führen wer sich dahinter verbirgt. Es sind nicht wenig Fälle aus Deutschland bekannt, bei denen Agenten von der Staatsmacht rechtswidrig eingesetzt wurden, etwa zur verdeckten Störung von Bürger-Bewegungen und der gewalttätigen Eskalation von Demonstrationen. Diese bezahlten Agenten wenden beispielsweise einen Hitlergruss oder das Skandieren von rechten Parolen an, um einen falschen Eindruck zu erwecken und die breite Öffentlichkeit zu täuschen. Vielleicht gehörte der ausgestreckte Arm einem Journalisten des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» oder die rechte Parole kam aus dem Mund einer FAZ-Redakteurin und die Hausfotografen waren mit vor Ort? Grosse deutsche Medienkonzerne waren erwiesenermassen in den 70er und 80er Jahren schon daran beteiligt, um durch gestellte Fotos mit diesen «Schauspielern», die sie selbst gegen Bezahlung auf Demos schickten, die öffentliche Meinung zu manipulieren.“

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Mutter für Meinungsverbrechen zu 1.650 Euro Strafe verurteilt

geschrieben von PI am in Justiz,Kampf gegen Rechts™,Meinungsfreiheit | 296 Kommentare

Anfang vergangenen Jahres machte eine Leserin eines WeLT-Artikels [11] mit dem Titel „Zehntausende Flüchtlinge verklagen Deutschland“ auf Facebook ihrem Unmut Luft und postete ihre Meinung zu den Gästen der Kanzlerin.

Damals dachte die Frau offenbar noch, sie befände sich in einem Land, wo nicht nur die Gedanken frei sind, sondern man auch seine Meinung frei äußern dürfe.

Was sie zu diesem Zeitpunkt nicht wusste war, dass unsere Staatsmacht offenbar trotz überbordender Kriminalität viel Zeit hat sich um die Gesinnung der Bürger zu kümmern und Meinungsverbrechen „aufzudecken [12]“.

Aufgrund eines Hinweises vom LKA-Nordrhein-Westfalen, das ebenso wie das LKA Bayern „spezielle Netzwerkfahnder“ beschäftigt, die u.a. vom Steuergeld der Verfolgte bezahlt werden, geriet die Frau in den Fokus der Kripo Fürstenfeldbruck, wo eine eifrige Beamtin alles ermittelte was nötig war, um die Meinungsstraftat aufzuklären und die Bürgerin dann anzeigte.

Im Detail geht es darum, dass die 41-Jährige in Bezug auf den genannten Artikel geschrieben habe:

Den Staat bescheißen, Leute beklauen, vergewaltigen, sich die Eier wund schaukeln, Geld von uns fordern und den Staat verklagen, das können sie. Sie sind ja wertvoller als Gold, unsere Super-Fachkräfte. Ich hoffe, unsere Gerichte schmettern alles ab. Wenn ich Richter wäre, würde ich sagen, wenn euch etwas nicht passt, geht wieder nach Hause. Wir müssen aufhören, uns das alles gefallen zu lassen.

Die um die Sicherheit des Landes besorgten Ordnungshüter beschlagnahmten das Mobiltelefon der Frau, die sich alsdann vor dem Dachauer Amtsgericht verantworten musste. Rechtfertigung der Maßnahme ist der auslegungselastische Knüppel- und Unterdrückungsparagraph 130 des Strafgesetzbuches [13].

Der deutsche Nanny- und Repressalienstaat, vertreten durch Amtsrichter Christian Calame, zeigte sich erst ein klein wenig zufrieden, als die 41-jährige geschiedene Mutter zweier Kinder, die als Putzfrau versucht ihre Familie zu ernähren, sich demütig gegenüber dem Regime gab und gebührende Reue zeigte. Außerdem konnte man sie nicht auch nur halbwegs glaubwürdig als Rassistin vor- und überführen, da sie laut Anwalt „familiäre Beziehungen nach Slowenien und in die Dominikanische Republik“ habe. Die Schwägerin der Frau komme nämlich aus er Dominikanischen Republik und sie selbst sei mit einem Slowenen liiert.

Das Gericht warf ihr dennoch vor, mit ihrem Facebook-Post habe sie behauptet, „Flüchtlinge“ seien generell Straftäter im schlimmeren Sinne, auch habe sie Menschen gegen Flüchtlinge aufgestachelt, weil sie ihnen Angst gemacht habe, so der Richter in der Hauptverhandlung. Die Angeklagte bereute, senkte symbolisch ihr Haupt und ging vor dem Gesinnungapparat dieses Unrechtsstaates in die Knie: „Ich weiß nicht, was mich da gepackt hat“, gab sie ihre Meinung auf und ließ es, vermutlich aus Angst um ihre Kinder zu, dass man ihr vorschreibt, wie sie worüber zu befinden habe.

Diese Unterwerfung erkannte der Richter zwar an, befand den Text aber als „bodenlos“: „So etwas schreibt man nicht“, das sei nicht an der unteren Grenze von Volksverhetzung, sondern schon der mittelschwellige Bereich, befand Calame und verurteilt die 41-Jährige Mutter zu  einer Geldstrafe von 1.650 Euro. Als zusätzliches „Highlight“ dieser Bestätigung eines totalitären Regimes betonte die Staatsanwältin, dass „Geldstrafen eigentlich nicht vorgesehen sind“ für diese Art von „Verbrechen“.  Knast wäre also offenbar mehr im Sinne der Rechtsauslegung gewesen.

Auch wenn die Frau, die ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder ohnehin schwer genug verdient und die diesen Betrag wohl nicht aus der Portokasse zahlen wird können, für sich ihre Meinung eher nicht ändern wird, so wird sie aber künftig vermutlich ihr Verhalten ändern. Sie wird sich hüten nochmal in Gegenwart Fremder, vielleicht sogar Vertrauter, auszusprechen was sie denkt und was sie ängstigt, auch in Bezug auf die Zukunft ihrer Kinder. Sie wird schweigen und dulden, dass Menschen, die nichts leisten für die Zukunft dieses Landes, von ihren hart erarbeiteten Steuern leben und sie wird nur noch im Stillen Angst haben, vor den Dieben, den  Vergewaltigern und nun auch diesem Staat, der das Aussprechen der Wahrheit über Taten schneller und härter bestraft als manche der Taten selber.

Wenn Wahrheit zum Verbrechen wird, dann lebt man in einem totalitären System. (lsg)

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Prozess Duisburg: Verurteilung wegen „geringfügiger Volksverhetzung“

geschrieben von byzanz am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Islamaufklärung,Justiz | 259 Kommentare

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Nur drei Tage nach dem aufsehenerregenden Freispruch [14] im „Islamfaschismus“-Prozess kam es am Freitag in Duisburg zu einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung: Am 3.8.2015 hatte mich eine offenbar wahrnehmungsgestörte Linke mit der idiotischen Unterstellung angezeigt, ich hätte in meiner Rede bei Pegida Duisburg „alle Ausländer als Vergewaltiger“ bezeichnet. Damit kam sie selbstverständlich nicht durch, aber die Staatsanwaltschaft Duisburg sezierte anschließend meine Rede mit der ganz großen Lupe, um doch noch irgendetwas zu finden, was eine Verurteilung ermöglicht. So wurden insgesamt 14 Redeblöcke herausgezogen, um mir angebliche „Volksverhetzung“ und „Beleidigung“ vorwerfen zu können. Davon konnten mein Anwalt und ich vor Gericht 13 entkräften. Eine blieb übrig: Ich bezeichnete die 99% der ungerechtfertigten und nicht anerkennungswürdigen Asylbewerber, die im Rahmen der hauptsächlich islamischen Völkerwanderung von Versorgungssuchenden zu uns einströmen, folgerichtig als „Asylschmarotzer“. Das wertete die relativ junge Richterin als „geringfügige Volksverhetzung“ und verurteilte mich zu einer Strafe von 2400 Euro.

Das Video meiner insgesamt knapp einstündigen frei gehaltenen Rede [15] bei Pegida Duisburg wurde zunächst im Gerichtssaal auf einer Großleinwand vorgeführt. Alle Fakten, die ich darin vorgetragen hatte, belegte ich in der anschließenden dreistündigen Verhandlung anhand von Statistiken, Polizeiberichten und Zeitungsartikeln. Meine angeblichen „Beleidigungen“ der linken Gegendemonstranten als „hohlraumversiegelt“, „Idioten“ und „linker Wahnsinn“ waren gerechtfertigt, da uns der Redner der Gegendemo per Mikrofon zuvor als „braune Suppe“ und „Faschisten“ diffamiert hatte, die „Moslems ins KZ stecken“ würden. Nach Aussagen von Kundgebungsteilnehmern ist dies wohl das Duisburger Linke-Vorstandsmitglied Jürgen Aust [16]:

[17]

Dies konnte ein Zeuge, der sich vor Ort die Absonderungen des linken Hetzers lebenfalls angehört hatte, vor Gericht vollumfänglich bestätigen. Daher waren meine Bezeichnungen im Rahmen der politischen Auseinandersetzung zulässige „scharfe und übersteigerte Äußerungen, polemisierende Wendungen und überspitzt-plakative Wertungen“. Hierzu gibt es auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes [18] vom 4.2.2017, die der Patriot Markus Beisicht in einem Rechtsstreit mit dem Grünen Volker Beck durchgesetzt hatte.

Zudem hatte ich in meiner umfangreichen Stellungnahme zu der Anklage auch vorgetragen, dass die Staatsanwaltschaft München meine Anzeigen gegen Linke, die mich zutiefst beleidigten, regelmäßig mit dem Hinweis eingestellt hatten, dass „kein öffentliches Interesse“ an einer Strafverfolgung bestünde. Beispielsweise „Dummes Nazischwein“ (15.6.13 Orleansplatz, AZ 111 Js 160457/13), „Nazi-Arsch“ (12.10.13 Schleißheimerstr.506, AZ 111 Js 104797/14) „Nazisau“ (23.1.14 Neuhauserstr.8, AZ 111 Js 148583/14) und „ekelhaftes Nazipack“ (7.8.14 Wendl-Dietrichstr.2, AZ 113 Js 198744/14).

Der Duisburger Staatsanwalt Mendel stimmte dann auch dem Antrag der Richterin zu, die Anklage wegen Beleidigung fallenzulassen. Ebenso wurde der Vorwurf der Volksverhetzung im Zusammenhang mit der Vergewaltigung einer vierzehnjährigen Essenerin, von der mir ein am 3.8.2015 anwesender Vertreter der Bürgerinitiative Essen-Frintrop berichtet hatte, beigelegt. Beim ersten Verhandlungstag am 23.3.17 in Duisburg war zunächst in Frage gestellt worden, ob es diese Vergewaltigung überhaupt gegeben hätte und man mir auch in diesem Punkt „Volksverhetzung“ vorwerfen könne. Um dies ausgiebig recherchieren zu können, wurde die damalige Verhandlung vertagt. Ein weiterer Grund für die Verlegung war der große Andrang von über fünfzig Prozessinteressierten gewesen, viel zuviel für den nur etwa 20 Personen fassenden damaligen Gerichtsraum.

Zu dem Vergewaltigungsfall legte ich eine umfangreiche Presse-Berichterstattung [19] vor und benannte auch den Vertreter der Bürgerinitiative als Zeugen, der zudem auch die Familie des betroffenen Mädchens kennt. Der tatverdächtige Asylbewerber war damals nach wochenlangen Ermittlungen aus Mangel an Beweisen freigesprochen [20] worden, aber es hatte zweifelsfrei einen Kontakt des 18-jährigen Kosovaren mit dem 14-jährigen Mädchen gegeben. So entschied die Richterin mit Zustimmung des Staatsanwaltes, auch diesen Anklagepunkt fallenzulassen. Der Zeuge hatte zur Beweisführung eine umfangreiche Akte zusammengestellt und wegen des Prozesses extra seinen Urlaub verschoben, was nun leider umsonst geschah.

Die von mir verwendeten Bezeichnungen „Invasoren“ und „Invasion“ zu der derzeit stattfindenden Völkerwanderung habe ich verteidigt, indem ich auf andere Persönlichkeiten wie den bekannten Autor Henryk M. Broder [21], den ungarischen Bischof László Kiss-Rigó [22], den preisgekrönten Nürnberger Schriftsteller Godehard Schramm [23], den Freiburger Staatsanwalt und jetzigen AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz [24], den Schweizer Nationalrat und Chefredakteur der Weltwoche, Roger Köppel [25] sowie den Chefredakteur des „Compact“-Magazins Jürgen Elsässer [26] verwies, die in den vergangenen beiden Jahren die genau gleichen Wörter verwendet hatten. Angesichts der Tatsache, dass die meisten dieser Flüchtlinge Wirtschaftsmigranten sind, die sich vom großzügigsten Sozialstaat der Welt ein besseres Leben versprechen, ist der Vergleich mit Eindringlingen (Invasoren) absolut gerechtfertigt.

Sämtliche meiner Redeinhalte, die sich auf den Islam bezogen, beispielsweise die Bezeichnung des Koran als „Betriebsanleitung zur Beraubung der Ungläubigen“ und „Beutemachen in fremden Ländern“ belegte ich anhand von einschlägigen Koranversen. Ebenso die im Islam quasi legitimierte Vergewaltigung von freizügig gekleideten Frauen, denen aufgrund ihres Verhaltens die Schuld in die Schuhe geschoben wird. Folgerichtig werden in islamischen Ländern auch oft Frauen ins Gefängnis geworfen, die Opfer von Vergewaltigungen wurden, beispielsweise die 24-jährige Norwegerin Marte Deborah Delelv 2013 in Dubai [27].

Ebenso konnte ich die von mir dargestellte Gefährdung von Kindern durch schwarzafrikanische Drogendealer [28] und das übliche „Abziehen“ von Handys durch migrantische Straßengangs anhand von einschlägigen Presseberichten [29] und Studien belegen [30].

Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung hatte einen Reporter in den Gerichtssaal geschickt, der erstaunlich objektiv berichtete und auch im Gespräch mit Prozessbesuchern sagte, dass er sich noch nie vorschreiben ließ, was und wie er zu berichten habe. Auszüge seines Artikels [31], der auch in der Neuen Ruhr Zeitung erschien:

Stürzenberger hatte von Vergewaltigungen durch islamische Asylbewerber berichtet, davon gesprochen, dass man Angst haben müsse, dass Kinder auf dem Schulweg beraubt oder ihnen Drogen zugesteckt würden. Er sprach von einer „Invasion“ aus dem islamischen Raum und warnte davor, dass jeder Moslem, der den Koran ernst nehme, in einem Ungläubigen nur einen Feind und in dessen Besitz nur Beute sehe. Zudem hatte er linke Gegendemonstranten als Idioten, deren Köpfe als „hohlraumversiegelt“ bezeichnet.
 
Stürzenberger gab unumwunden zu, dass er das alles gesagt habe. Allerdings habe die Staatsanwaltschaft eine ganze Reihe seiner Bemerkungen aus dem Zusammenhang gerissen. Dem 53-Jährigen gelang es, einen großen Teil der Anklage zu entkräften, indem er von ihm beschriebene Ereignisse als tatsächliches Geschehen belegen konnte, für von ihm genannte Zahlen und Daten offizielle Statistiken vorlegte.

Von der umfangreichen Anklage blieb letztlich nur noch die Formulierung „Asylschmarotzer“ übrig. Hierzu hatte ich in meiner Rede im Zusammenhang gesagt:

„Freunde, Ihr wisst ja, ich komme aus München. In München wurde vergangenen Donnerstag der Katastrophenfall ausgerufen. In München ist Notstand. Tatsächlich. Da kommen jeden Tag zwischen 700 und 1000 Invasoren. Also ich sage ganz bewusst nicht mehr Asylbewerber oder Flüchtlinge. Es sind Invasoren. Wir kennen ja die Zahlen. Nur 2% der Invasoren, die hier ankommen, haben wirklich Asylrecht. Die dürfen sich wirklich auf Artikel 16 des Grundgesetzes berufen, dass sie politisch oder religiös verfolgt sind.
 
Die anderen, das sind Schmarotzer, die herkommen und hier von dem besten Sozialsystem der Welt profitieren wollen. Freunde, in Deutschland halten sich 1,1 Millionen sogenannte Asylbewerber auf. 1,1 Millionen! Es ist wirklich eine Völkerwanderung, die hier stattfindet. Die kommen hierher, um zu siedeln. Und dann holen sie auch noch ihre ganzen Verwandten nach, mit ihren Smartphones. Da wird dann signalisiert, die Deutschen sind so blöd, die nehmen ja alle. Die kucken ja nicht mal an, wer hierherkommt. Alles aufnehmen. Die Gutmenschen sind ja wunderbar hier.“

In meiner Stellungnahme führte ich aus, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes [32] vom Juli 2012, Asylbewerber in der Sozialhilfe rechtlich deutschen Sozialhilfeempfängern gleichzustellen, was durch den Bundesrat am 1.1.2015 rechtlich umgesetzt wurde, eine regelrechte Sogwirkung in Afrika und dem Nahen Osten ausgelöst hat.

Wirkliche Flüchtlinge, die vor Krieg fliehen und wirklich in ihrer Herkunftsregion um ihr Leben fürchten müssen, finden in vielen Ländern der Umgebung und auch auf ihrer „Flucht“-Route eine sichere Zuflucht. Im Fall von Syrien und Afghanistan auch in reichlich vorhandenen sicheren Regionen ihrer Länder. Warum durchqueren sie aber das Mittelmeer, reisen durch sichere Länder wie Griechenland, Italien, Ungarn, Österreich etc. und wollen über einen tausende Kilometer langen Weg unbedingt nach Deutschland? Das Motiv liegt auf der Hand: Weil hier am meisten Geld zu holen ist, da Deutschland das wohl beste Sozialsystem der Welt zu bieten hat.

So sind beispielsweise im Jahr 2016 alle 23 Flüchtlinge, die in Lettland anerkannt wurden, nach Deutschland weitergereist [33]. Daher kann man diese Menschen rhetorisch überspitzt durchaus auch als Sozialschmarotzer bezeichnen. Auch angesichts der enorm hohen Kosten für die Versorgung der Flüchtlinge, die sehr viele Kommunen in Deutschland über die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen, Beispiel Köln [34]. Wenn diese unerträglichen Misstände irgendwann hoffentlich behoben sind, folgerte ich in meiner Rede:

„Und dann werden wir wieder ein Land haben, wo es sich zu leben lohnt. Wo man jeden Tag aufstehen kann und sagen kann: „lch arbeite hier und freue mich drauf, auch Steuern für dieses Land zu zahlen, weil es gerecht verteilt wird, weil es den Rentnern zugutekommt, die ihr Leben lang gearbeitet haben und jetzt momentan von so einer Minirente leben müssen, während das Geld den Asylschmarotzern hinterhergeworfen wird.“

Dies ist ebenfalls mit Fakten belegbar. Nur zwei Beispiele, wie Asylbewerbern das Geld hinterhergeworfen wird: So erhält in Montabaur ein Syrer mit 4 Frauen und 23 Kindern monatlich 30.030 Euro [35]. Im Saalekreis bekommt eine siebenköpfige Familie aus Afghanistan pro Monat 4.285 Euro [36].

Der Staatsanwalt, der während der Verhandlung seine politische Gesinnung durch höhnische Grimassen offenbart hatte, forderte neun Monate Haft auf Bewährung plus 2000 Euro Geldstrafe, die ich an Pro Asyl zahlen solle. Er hatte behauptet, ich hätte die Grenze der sachlichen Berichterstattung überschritten und sei von der Wahrheit „meilenweit“ entfernt. So konnte er nicht nachvollziehen, dass Dschihadisten ganz normale Moslems sind. Er monierte zudem, dass ich dem Islam komplett das Wesen einer Religion abgesprochen und die Religionsfreiheit genommen hätte. Meine Voraussage, dass sich viele deutsche Stadtteile wie Duisburg Marxloh in kommende Gazastreifen verwandeln würden, beurteilte er als abwegig. Zudem meinte er, ich würde eine „Terror-Apokalypse“ an die Wand malen, indem ich in Zukunft viele Anschläge erwarte. Dei von mir verwendeten Begriffe „Invasorenansturm“ und „Asylschmarotzer“ wertete er als „volksverhetzend“. Dies würde „auf Sinne und Leidenschaften einwirken, eine gesteigerte feindselige Haltung zu fördern“.

Die Richterin meinte in ihrer Urteilsbegründung, dass ich mit meiner Formulierung „Asylschmarotzer“ gegen Teile der Bevölkerung, und zwar diejenigen, die kein Asylrecht haben, „zu Hass aufgestachelt“ hätte. Ich würde diese Asylbewerber verächtlich machen und damit implizieren, dass sie auf Kosten der Bevölkerung lebten. Dies sei geeignet, sich in Fremdenhass zu verwandeln und den öffentlichen Frieden zu stören. So habe es schon Angriffe auf Asylbewerberheime gegeben. In meiner Rede hätte ich mich häufig an der Grenze bewegt und in diesem Fall geringfügig überschritten. So könne man eine kurze zu verhängende Freiheitsstrafe auch in eine Geldstrafe verwandeln, und zwar in 120 Tagessätze à 20 Euro, insgesamt also 2400 Euro. PI-Leser „wolaufensie“ hat zu dieser Duisburger Gerichtsposse eine nette Star Wars-Parodie [37] produziert.

[38]

Selbstverständlich gehen mein Anwalt von der Kanzlei BKR [39] und ich in Berufung, um auch diesen letzten von 14 Vorwürfen zu entkräften und einen weiteren Freispruch vor Gericht zu erkämpfen. So wird es im kommenden Jahr noch einmal in das Duisburger Gerichtsgebäude (Foto oben) gehen. Es ist ein langer und steiniger Weg durch die juristischen Minenfelder, aber Durchhaltevermögen und Zähigkeit zahlen sich aus, wie auch die drei bedeutenden Freisprüche in diesem Jahr zeigen.

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