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„Idiot“ – Heiko Maas auf Twitter gelöscht!

Von JOHANNES DANIELS | Immer auf die Kleinen! Jetzt gibt es offenbar ein erstes „prominentes Opfer“ der maßlosen Internet-Hexenjagd von Heiko Maas: Heiko Maas. Ein Hatespeech-Tweet von Zensur-Zwerg Maas bei Internet-Riese Twitter wurde nun dem knuffigen Netz-Ermächtigungs-Minister selbst zum Verhängnis [1]. Dieser wurde im Zuge des seit 1. Januar „rechtsgültigen“ Netz­werk­durch­set­zungs­ge­set­zes (NetzDG) am Samstag von Twitter entfernt.

Kollateralschaden – Trick Zweitausend-17 mit Selbstüberlistung

„Die Meinungsfreiheit schützt auch abstoßende und hässliche Äußerungen. Aber: Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief, um Straftaten zu begehen“ [2], so erklärte der derzeitige  geschäftsführende Bundesjustizminister Maas prophetisch am Donnerstag. Der kleine SPD-Womanizer von der Saar beleidigte darin öffentlich den erfolgreichen SPD-Analyzer und Bestseller-Autor Thilo Sarrazin mit der Aussage „Beim Be­such der is­la­mi­schen Ge­mein­de Saar­brücken ist mir ge­ra­de wie­der klar ge­wor­den was für ein Idiot Sa­ra­zin ist“. Trick 17 – Maas hat sich damit selbst ins Knie geschossen.

Das Statement des Un-Rechtsexperten Maas ist sowohl politisch sowie orthographisch nicht ganz korrekt – der frühere Berliner Finanzsenator und Parteikollege Sarazzin wird mit „zz“ geschrieben. Nebenbei ist die Behauptung eine veritable strafbewährte Beleidigung nach §185 StGB, dies könnte sogar der nicht ganz so rechtskundige „Lügenminister [3]“ schon einmal vernommen haben.

Meh­re­re Twit­ter-Nut­zer haben an­ge­kün­digt, den Jus­tiz­mi­nis­ter im Rah­men sei­nes Netz­werk­durch­set­zungs­ge­set­zes (Netz­DG) wegen „Be­lei­di­gung“ und „Ha­te­speech“ zu mel­den. Dar­auf­hin habe Twit­ter den Bei­trag aus 2010 offenbar vor­sichts­hal­ber von der Seite genommen, um eine mögliche Straf­zah­lung von bis zu 50 Millionen Euro [4] aufgrund der faktisch strafbaren Aussagen ihrer Nutzers „@Heiko Maas“ zu vermeiden. Die Kurzmeldung ist seit Samstag [5] nicht mehr abrufbar.

Wollt ihr den totalen Maas?!

Anti-Hass-Maas drückte das Gesetz im Juni 2017 gegen viele Widerstände und verfassungsmäßige Bedenken im Windschatten der „Ehe-für-Alles“-Gesetzesnovelle radikal durch. Das NetzDG war vor einer Woche in Kraft getreten. Es verlangt nun von Netzdienstleistern wie Facebook, Twitter und YouTube, klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis zu löschen. Das Gesetz solle dafür sorgen, dass rechtswidrige Einträge mit „Hass und Hetze“ schneller und konsequenter aus dem Internet entfernt werden. Zumindest im „Präzedenzfall Maas“ hat dies funktioniert.

Bock von Babelsberg schießt Bock mit Blog

Während in den ersten Tagen seit Jahresbeginn tausende Tweets [6] und Facebook-Kommentare unter der Ägide ehemaliger Stasi-Mitarbeiter wie Anetta Kahane von der AAS-Stiftung [7] wegen bloßen Verdachts auf „Hatespeech“ – einem unbestimmten Rechtsbegriff – im Hexenwahn gegen politisch unbequeme Meinungsäußerung [8] radikal eliminiert wurden, verschwand im Zuge des neuen Zensurgesetzes des Merkelregimes nun auch der veritable Beleidigungstatbestand des Justizministers – geschieht ihm „Recht“.

Ein Sprecher des Justizministeriums zu BILD: „Wir haben den Tweet aus dem Jahr 2010 nicht gelöscht.“ Dazu Maas am Montag: „Ich habe keine Informationen von Twitter bekommen, warum der Tweet gelöscht wurde … „

Kleiner Mann, was nun?


(Auch PI-Autor Johannes Daniels wurde am 02. Januar bei Twitter gesperrt. Er erhielt 3 Tweets von @realDonaldTrump)

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