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Auch die Schläger von Köln laufen frei herum

Wie in Bremen, so hat man auch in Köln großes Verständnis mit moslemischen Gewalttätern. Wie berichtet [1], schlugen an Weiberfastnacht Jugendliche mit Migrationshintergrund den Familienvater Waldemar W. grundlos ins Koma. Die Konsequenz für das brutale Verhalten ist wie stets keine. Die Schläger laufen gegen Meldeauflagen frei herum und setzen ihre kriminelle Karriere ungestört munter fort [2].

Spürnase badguy schreibt:

Waldemar W. wurde vor den Augen seiner Familie fast totgeschlagen – der Fall dürfte allen noch präsent sein. Nachdem zunächst vier „junge Männer“ im Alter von 18 und 19 Jahren verhaftet worden waren, ließen die zuständigen Behörden sie nur kurze Zeit später wegen „fehlender Haftgründe“ wieder frei, da die Verdächtigen einhellig einen 17-Jährigen der Tat bezichtigt hatten. Erdinc H. stellte sich am darauffolgenden Morgen der Polizei und gestand die Tat.

Nach dem 19-Jährigen wird nun erneut gefahndet. Nur einen Tag nach seiner Freilassung hatte er einen weiteren Tatverdächtigen mit Faustschlägen und Kopfnüssen traktiert, als er seinem „Kumpel“ zufällig auf der Gernsheimer Straße begegnete. Vermutlich wollte er ihn für dessen Aussage bestrafen. Der Verletzte suchte und ein Krankenhaus auf und wurde mit Verdacht auf Gehirnerschütterung zur stationären Behandlung aufgenommen.

Mittlerweile wurde ein ebenfalls an der Tat Beteiligter in einer anderen Sache verhaftet. Der 18-Jährige Intensivtäter wird beschuldigt, am 20. Januar gemeinsam mit seinen Begleitern einem 19-Jährigen die Goldkette vom Hals gerissen zu haben. Ebenfalls nur wenige Tage nach dem Überfall auf Waldemar W.! Ein Richter hat den Beschuldigten jetzt in Untersuchungshaft [3] geschickt.

Und so geht es nach demselben Schema immer und überall weiter: Auf Gewalt folgen Milde, Verständnis und Erklärungsversuche. Und auf immer größere Gewalt folgt immer mehr Milde [4] und immer mehr Verständnis. Seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgern nimmt dieser Staat schon längst nicht mehr wahr. Die Opfer interessieren ihn nicht, er liebt nur die Täter.

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Multikulturelle Freizeitgestaltung

geschrieben von PI am in Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Wie es ausschaut, wenn kleine Racker [5] groß werden und die Dialogpartner nicht mehr Lehrer, sondern Jugend-Betreuer heißen, zeigt ungewöhnlich ehrlich das Hamburger Abendblatt mit diesem Beitrag [6].

Mit den Brüdern, Cousins und „Kollegen“ wird losgezogen, um die „Ehre zu verteidigen“, alle Hilfsmittel vom Schlagring über den Kampfhund bis zur Pistole sind erlaubt, Fairness und oder gar Erbarmen gibt es natürlich nicht und viele gegen einen machen mutig.

Wer wissen möchte, warum Jugendliche aus dem muslimischen Milieu zu besonders gnadenloser Gewalttätigkeit neigen, der lese hier [7].

(Spürnasen: Jutta S. und Hausener Bub)

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Kölns schlimmster Gewohnheitsverbrecher ist 14

geschrieben von PI am in Deutschland,Migrantengewalt,Multikulti | Kommentare sind deaktiviert

pistolenkid.jpgEin 14-jähriger Türke aus Köln-Mülheim führt die Rangliste der Kölner Polizei über die schlimmsten jugendlichen Gewalttäter an. Bei den übrigen der Top 10 der jugendlichen Verbrecher verschweigt der Express zwar die Herkunft, aber ihre Stadtteile sind zumeist die berüchtigten Schwerpunkte multikultureller Bereicherung. Immerhin wird Polizeisprecher Wolfgang Blades mit einer klaren Aussage zitiert: „Die meisten kriminellen Jugendlichen sind zwar in Köln geboren, stammen aber aus Migranten-Familien“.

Der Express berichtet [8]:

Über 100 Delikte gehen insgesamt auf das Konto des schlimmsten Kölner Teenies. Im letzten Jahr waren es allein 47.

Körperverletzung, Raub, Ladendiebstahl und Bedrohung. Tekin, der türkisch-stämmig ist, aber in Köln geboren wurde, ist der Jüngste – und führt dennoch die Ranking-Liste an. (…)

Sein letzter Coup: Er raubte einen Kiosk mit Freunden aus, alle waren bewaffnet und konnten später ermittelt werden. Zuständig für Tekin sind die Ermittler vom KK 57 bei der Polizei. Frank Hoever, Leiter der Kriminalgruppe 5 erklärt: „Der 14-Jährige kann noch nicht bestraft werden, das ist ein echtes Problem.“

Deshalb wurde Tekin weit weg von Köln in Spanien in einem Erziehungscamp untergebracht. Dort soll er „umgekrempelt“ werden. „Gutes Zureden hilft da nicht mehr. Die Spitzenreiter der Liste werden von meinen Kollegen intensiv betreut und regelmäßig aufgesucht. Dann gibt es regelmäßig Gefährderansprachen, notfalls auch im Beisein des zuständigen Staatsanwalts oder Jugendrichters“, so Hoever.

Bei einem 15-Jährigen (Platz 4 der Liste) half alles nichts mehr. Nachdem er drohte, mit einem gestohlenen Wagen, zwei Kinder (9/11) zu überrollen, und ein Haus anzündete, schickte ihn der Richter in Haft.

Er ist jetzt der jüngste Häftling der JVA-Ossendorf. „Die meisten kriminellen Jugendlichen sind zwar in Köln geboren, stammen aber aus Migranten-Familien“, erklärt Polizeisprecher Wolfgang Baldes.

Sie fallen durch eine besonders hohe Gewaltbereitschaft auf. Während Politiker weiter über bessere Hilfsangebote und mehr Lehrstellenplätze debattieren, weiß man bei der Kripo: „Die meisten wollen gar keine Ausbildung machen. Der meistgenannte Berufswunsch ist Türsteher. Dafür machen sie Kickboxen und Krafttraining.“

(Foto: Migrantenkind mit Pistole in der Kölner Stegerwaldsiedlung)

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George Orwells „1984“ in der Praxis

geschrieben von PI am in Migrantengewalt,Österreich | Kommentare sind deaktiviert

„Wenn Sie sich ein Bild von der Zukunft machen wollen, dann stellen Sie sich einen Stiefel vor, der in ein menschliches Antlitz tritt, immer und immer wieder.“ Diese Passage aus „1984“ zitierte heute von Zitzewitz im Kommentarbereich. Die grauenvollen Zukunftsvisionen George Orwells sind dank Multikulti heute Gegenwart, zu lesen unter anderem hier [9], eins der Opfer ist auf dem Foto.

(Spürnase: Josef W.)

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Drei Straftaten – Verfahren eingestellt

geschrieben von PI am in Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

Weil er sich über den Radfahrer Reinhard O. geärgert hatte, den er gerade beim Rechtsabbiegen fast umgenietet hätte, fuhr Omied A. dem Mann mit dem Auto auf den Fuß [10] und ging einkaufen. Nach 20 Minuten wurde der Mann von Passanten befreit, die das Auto wegschieben konnten. Verurteilen wollte ihn der Richter dennoch nicht. Gegen Zahlung einer geringfügigen Geldbuße wurde das Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung eingestellt. Sogar den Führerschein durfte der Mann offfenbar behalten. Ob der Richter bei vertauschten Täter-Opfer-Rollen ebenso großzügig geurteilt hätte?

(Spürnase: Reconquista Germanica)

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TV-Tipp: ARD-Tatortkrimi „Schatten der Angst“

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Islam,Migrantengewalt,TV-Tipp | Kommentare sind deaktiviert

Tatort-BildSesede Terziyan spielt mit großer Überzeugungskraft die Türkin Derya Celik.

Schon wieder bricht die ARD ein verbindliches Tabu. Nachdem man vor einigen Wochen mit dem Tatort „Wem Ehre gebührt“ bereits gegen das ungeschriebene Gesetz der grundsätzlichen Verbrechensunfähigkeit von Menschen mit Migrationshintergrund verstoßen hatte [11], folgt am Sonntag mit „Tatort: Schatten der Angst [12]„, der nächste Verstoß gegen die political correctness.

UPDATE 13 Uhr: Hatten wir es nicht geahnt?

Kurt Beck OberdhimmiDer für kommenden Sonntag geplante Lena Odenthal-“Tatort“ aus Ludwigshafen soll nach dem Wunsch des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) nicht gesendet werden. Er habe SWR-Intendant Peter Boudgoust gebeten zu prüfen, ob es nicht sinnvoll sei, auf den „Tatort“ zu verzichten, sagte Beck in Mainz. Die „Täterstruktur“ in der Handlung des Fernsehkrimis liege im „türkischen Milieu“, sagt der Ministerpräsident. Hintergrund des Wunsches ist der Brand mit neun Toten und 60 Verletzten in einem von türkischen Familien bewohnten Haus in Ludwigshafen. Die Entscheidung liege aber natürlich beim SWR, sagte Beck. (Quelle) [13]

Kontakt:
» peter.boudgoust@swr.de [14]
» Kurt Beck [15]

Wieder finden Verbrechen im Mirantenmilieu statt, und wieder sind auch die Täter dort zu finden. Noch schlimmer allerdings ist das Zur-Sprache-Kommen der alltäglichen Menschenrechtsverletzungen [16] – alles Einzelfälle natürlich, die zudem nichts mit dem Islam zu tun haben.

Die Bilder gleichen sich: Wie bereits in der viel diskutierten Hannoveraner „Tatort“-Folge „Wem Ehre gebührt“ kurz vor Weihnachten geht es in dem Ludwigshafener Fall „Schatten der Angst“ am kommenden Sonntag vor allem um zweierlei: um ein familiäres Kartell des Schweigens – und um die Grenzen der Integration. Um eine Parallelwelt zwischen Teehaus und Gebetsteppich, zwischen strengen Familienhierarchien und muslimischen Männerritualen, zwischen ehernen Ehrenkodizes und hermetischen Kommunikationswegen. Und auch wenn das Wort nicht erst seit Roland Koch problematisch klingen mag, muss hinzugefügt werden: Auch um eine kaum verhohlene Inländerfeindlichkeit geht es in diesen beiden Fällen.

Das werden sich die selbsternannten Sprecher aller Muslime in Deutschland und die Fürsprecher von Multikulti kaum ohne Gegenwehr gefallen lassen. Etwas Zeit zur Vorbereitung spontaner Proteste haben sie ja noch. Am Bild von der ausschließlich als Bereicherung zu empfindenden Zuwanderung wird in Deutschland gefälligst nicht gekratzt. Und so darf man gespannt sein, ob der „Tatort“ wie vorgesehen ausgestrahlt wird.

Zeitlich passend wäre es, jährt sich doch heute zum dritten Mal der Mord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü [17] (Foto links mit ihrem Sohn Can), die am 7. Februar 2005 auf offener Straße von ihrem Bruder ermordet wurde – um der Ehre Willen, weil sie lebte wie eine Deutsche.

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Einzelfall™ aus dem idyllischen Tübingen

geschrieben von PI am in Deutschenfeindlichkeit,Einzelfall™,Migrantengewalt | 82 Kommentare

Tübingen. Zur Behandlung ins Krankenhaus mussten drei 16-Jährige, nachdem sie am Dienstagabend in der Wilhelmstraße von einer Gruppe Jugendlicher verprügelt worden waren. Die drei Jungs aus dem Steinlachtal waren gegen 21.45 Uhr auf dem Gehweg vom Lustnauer Tor Richtung Silcherstraße unterwegs, als ihnen bei der Taxi-Zentrale sieben bis acht Jugendliche entgegenkamen. Einer wollte von den Steinlachtälern wissen, ob sie Deutsche seien. Dann wurden die Jungs ohne Vorwarnung so mit Fäusten traktiert, dass sie Verletzungen an Rücken und im Gesicht davontrugen. Nach der Attacke rannten die Schläger Richtung Innenstadt davon, sie sollen 16 bis 20 Jahre alt sein. Hinweise erbittet die Polizei unter Telefon 0 70 71 / 9 72 86 60. (Quelle: tagblatt.de [18])

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„Harte Urteile“ im Fall der Freiburger Gruppenvergewaltigung?

geschrieben von Hinnerk Grote am in Asyl-Irrsinn,Deutschland,Justiz,Migrantengewalt | 75 Kommentare

Von HINNERK GROTE | „Gruppenvergewaltigung in Freiburg: Täter zu harten Strafen verurteilt“. So oder so ähnlich liest man es in den Mainstreammedien, soweit sie es überhaupt erwähnen. Fakt ist: Nach immerhin fast zwei Jahren hat es die Jugendkammer des Landgerichts Freiburg zustande gebracht, die Täter der abscheulichen Gruppenvergewaltigung einer 18-jährigen Frau in Freiburg in der Nacht vom 13. auf den 14. Oktober 2018 (PI-NEWS berichtete hier [19] und hier [20]) zu ahnden.

Und hier für diejenigen, die die damalige Berichterstattung nicht verfolgt oder bei denen der Fall in Vergessenheit geraten ist: Der jungen Frau war nach Feststellungen des Gerichts in einer Disco in Freiburg eine Ecstasy-Tablette angeboten worden, vermutlich von einem der Täter. Über Tattoos wären sie damals auf der Tanzfläche ins Gespräch gekommen. Anschließend sei ihr eine unbekannte Substanz – offenbar K.O.-Tropfen – ins Getränk gemischt worden. Als sie gemeinsam mit dem Hauptangeklagten Majd H. die Disco verließ, soll er sie in ein Gebüsch gezerrt, ihr die Kleider vom Leib gerissen und sie vergewaltigt haben, so Staatsanwalt Rainer Schmid zum Prozessauftakt. Dann soll der 22-Jährige zurück in die Disko gegangen und die anderen Männer zu sexuellen Handlungen an ihr motiviert haben. Draußen liege eine Frau, „die man ficken könne“, soll H. gesagt haben. Teilweise hätten sich die Täter zeitgleich und ungeschützt an der jungen Frau vergangen, so der Staatsanwalt. Sie sei auch oral missbraucht worden. Mit ihren Fingernägeln und einem Stock versuchte sie sich gegen die Angreifer zu wehren – vergeblich.

Zunächst eine Auflistung der verhängten Strafen für alle Täter [21]:

Majd H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 5 Jahre und 6 Monate
Alaa A.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 4 Jahre und 3 Monate
Timo P.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 4 Jahre Haft
Ahmed A.: Verurteilt wegen Vergewaltigung und Handels mit Betäubungsmitteln, Jugendstrafe: 3 Jahre
Mustafa I.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
Jekar D.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre und 6 Monate
Mohamed H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Haftstrafe: 3 Jahre Haft
Yahia H.: Verurteilt wegen Vergewaltigung, Jugendstrafe: 1 Jahr und 2 Monate
Muhanad M.: 11 Monate Jugendstrafe für Betäubungsmittelbesitz
Kosay A.: Verurteilt wegen Unterlassener Hilfeleistung, Haftstrafe: 4 Monate
Ayham A.: Verurteilt wegen unterlassener Hilfeleistung, 6 Monate Jugendstrafe zur Bewährung

Wie schon unschwer an den Vornamen erkennbar, handelt es sich bei so gut wie allen Verurteilten, bis auf einen, um Angehörige eines bestimmten, uns hinlänglich für gewalttätige Übergriffe auf Frauen bekannten Kulturkreises. Die meisten der zur Tatzeit zwischen 18 und 30 Jahre alten und zum Teil mehrfach vorbestraften Männer sind sog. „Geflüchtete“: Acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund. Es liegt die Vermutung nahe, dass sie auch in ihren Heimatländern nicht gerade zivilisiertes Verhalten an den Tag gelegt haben und deshalb durchaus als „Geflüchtete“ oder vielleicht doch eher als „sich auf der Flucht Befindende“ bezeichnet werden dürfen. Auf der Flucht vor Strafverfolgung.

Dem Autor, selbst erfahrener Strafrechtler, sind nun weder die Prozessakten bekannt, noch hat er den Verhandlungen beigewohnt. Er geht jedoch davon aus, dass das Verfahren strafprozessual korrekt abgelaufen ist. Selbst die Verhandlung vor einer Jugendkammer, auch für deutlich dem Jugendalter entwachsene Angeklagte, ist in diesem Fall nach geltendem Recht nicht zu beanstanden, zumal auch die Jugendkammer normales Strafrecht, also das für Erwachsene, anwenden kann und es auch getan hat. Das Strafmaß für eine Vergewaltigung einer Deutschen durch einen Deutschen bewegt sich so um die vier Jahre bei einem Ersttäter. Es bleibt wenig Raum für Urteilsschelte.

Zu schelten ist jedoch die Äußerung des Richters, mit der er die Straftäter warnte und sagte, dass wenn sie ihr Leben nicht ändern würden, sie einen Großteil ihrer Zeit in Deutschland im Gefängnis verbringen werden. Da geht er offenbar und wohl in Kenntnis der derzeitigen politischen Situation davon aus, die Täter würden in Deutschland bleiben dürfen. Doch für derartige Straftäter kann und darf es keinerlei Zukunft in Deutschland geben, nicht im Knast und schon gar nicht in Freiheit. Wer unser Gastrecht missbraucht, hat sein Gastrecht verwirkt. Wirklich? So heißt es in § 53 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes:

Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.

Vermeintlich konkretisiert wird das dann in § 54 des Aufenthaltsgesetzes, wonach das Ausweisungsinteresse besonders schwer wiegt, wenn ein Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist …, rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten … gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den §§ 174, 176 bis 178, 181a, 184b, 184d und 184e jeweils in Verbindung mit § 184b des Strafgesetzbuches,

Schließlich gibt es noch die sogenannte Ermessensausweisung gemäß § 55 Aufenthaltsgesetz. Insbesondere jede Straftat eines Ausländers eröffnet das Ermessen der Ausländerbehörde im Hinblick auf eine Ausweisung, soweit diese nicht nur einen vereinzelten oder geringfügigen Verstoß darstellt (§ 55 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).

Derart schwammige Vorschriften bedeuten nur eins: Wir werden die nie wieder los.

Und sie werden natürlich auch noch „ihr gutes Recht“ wahrnehmen und Revision einlegen, der der BGH stattgeben und das Verfahren an eine andere Kammer des LG Freiburg zurück verweisen wird, die dann zu dem gewünschten Ergebnis gelangt.

Und selbst wenn das nicht geschehen sollte: Unter Anrechnung der Untersuchungshaft dürften die Täter heute schon fast alle auf freiem Fuß sein.

Das ist Gerechtigkeit in Deutschland im Jahre 2020. Wie bestellt, so geliefert.

[22]

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Zarte Pflänzchen vor Gericht

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[23]
Die WELT widmet sich heute dem Prozessauftakt für eine Jugendgang, bei dem 21 Mitglieder wegen dreifachen Mordveruchs angeklagt sind. Das Springer-Blatt schafft es, die ethnischen Hintergründe, die sich im Bild erahnen lassen, in dem ganzen Beitrag kein Mal zu erwähnen. Die Schätzchen haben übrigens 42 Verteidiger, die die deutsche Steuerkartoffel finanzieren darf.

Die WELT schreibt [24]:

Um ihre Gegner einzuschüchtern, benutzen sie Baseballschläger, Teleskopschlagstöcke sowie Holz- und Eisenstangen. Jetzt wird ihnen der Prozess gemacht.
(…)
Insgesamt 21 mutmaßliche Mitglieder der als brutal eingestuften Jugendbande „Black Jackets“ müssen sich in Stuttgart wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten.

Der Mammutprozess mit rund 75 Beteiligten – davon 42 Verteidigern – musste aus Platzgründen in den Sitzungssaal des Oberlandesgerichts in Stammheim ausgelagert werden.

Die jungen Männer im Alter zwischen 17 und 24 Jahren sind auch wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs angeklagt. Wegen der Vielzahl der Verfahrensbeteiligten, Besucher und der Sicherheitsvorkehrungen begann der Prozess mit rund eineinhalbstündiger Verspätung. Für den Prozess sind bis Dezember noch 68 Verhandlungstage angesetzt.

Den jungen Männern wird zu Last gelegt, am 26. Juni 2009 auf einem Esslinger Schulhof eine Gruppe von 12 bis 15 jungen Leuten mit Baseballschlägern, Eisenstangen und Teleskopschlagstöcken angegriffen zu haben.

Ein damals 26-jähriger Unbeteiligter wurde dabei fast zu Tode geprügelt. Er musste notoperiert werden und lag mehrere Wochen im Koma. Es gab einige Schwerverletzte. Die mit Sturmhauben vermummten Angeklagten sollen mit voller Wucht und gezielt auf die Köpfe ihrer Opfer eingeschlagen haben. Teilweise sollen sie sogar zu mehreren gegen einzelne junge Leute vorgegangen sein. Sie ließen von ihren Opfern ab, als die Polizei anrückte.

Und schon suchen wir nach Gründen für die brutalen Taten. Streitigkeiten mit einer anderen Gang sollen der Hintergrund sein, dass völlig Unschuldige fast umgebracht wurden. Und was menschlich von den Verteidigern zu halten ist, darüber gibt diese Passage Auskunft:

Kurz nach Prozessbeginn meldeten sich einzelne Verteidiger zu Wort: Einer stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Richter, ein anderer rügte die Zusammensetzung der Schöffen. Diesen Gesuchen schloss sich jeweils eine Vielzahl anderer Verteidiger an.


(Spürnase: Martin M.)

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Fotograf im Gerichtssaal angegriffen

geschrieben von PI am in Einzelfall™,Migrantengewalt | Kommentare sind deaktiviert

[25]Vier zugewanderte Messerstecher und ihr Anwalt sind gestern im Amtsgericht Wiesbaden auf den BILD-Fotografen Vincenzo Macuso (Foto) losgegangen, nachdem er zuvor genehmigte Fotos von ihnen gemacht hatte. Sicherheitskräfte befreiten ihn zwar, aber Macuso musste die Bilder löschen.

Die BILD schreibt: [26]

13.30 Uhr im Saal 0.001, Prozess gegen drei türkische Brüder und einen Bosnier. Ihnen wird vorgeworfen, am 3. Februar 2008 elf Menschen schwer verletzt zu haben.

Yakub Y., Gabriel Y., Idris Y. und Jovo A. sollen gegen 3 Uhr auf eine Fastnachtveranstaltung in Kloppenheim eingefallen sein. Dann sollen sie wahllos mit Messern und wahrscheinlich sogar Eisenstangen auf Fest-Gäste eingeprügelt und eingestochen haben. Vorwurf der Anklage: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung!

BILD-Fotograf Vincenzo Mancuso (56) besorgt sich gegen Mittag eine Fotogenehmigung im Amtsgericht, Vizepräsident Jürgen Fehr erteilt sie ihm.

Mancuso: „Nach der Fotogenehmigung für den Saal sollte ich laut Herrn Fehr den Richter selbst fragen.“

Dafür erscheinen die Angeklagten nach einer Verhandlungspause mit ihrem Anwalt, Thomas Spintig. Richter und Wachtmeister zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesend.

Mancuso: „Ich erkannte die Angeklagten, hatte die Kamera um den Hals, drückte zwei Mal auf den Auslöser.“

Daraufhin gehen die Angeklagten samt Anwalt auf den BILD-Fotografen Vincenzo Mancuso (Foto) los, zerren an ihm, packen ihn am Hals, versuchen so, die Kamera zu entreißen. Mancuso: „Um zu verhindern, dass ich mich am Genick verletze, habe ich mit aller Kraft mein Gewicht nach hinten verlagert. Dabei bin ich nach auf einen Stuhl gefallen und habe mich an diesem festgehalten, um nicht zu Boden zu gehen.“

Schlimm: Der Anwalt hält seine Mandanten nicht zurück, zerrt ebenfalls am Fotografen, greift nach der Kamera. Zum Glück kommen drei Beamte zu Hilfe, retten den Fotografen aus dem Klammergriff der mutmaßlichen Messerstecher.

Die Beamten lassen sich die Kamera geben, fordern den Fotografen auf, die Bilder zu löschen.

Vincenzo Mancuso kehrt aufgewühlt in die Redaktion zurück, mit gerötetem Hals und beschädigter Kamera: „Fünf gegen einen, in einem deutschen Gerichtssaal. Ich war schutzlos ausgeliefert.“

Wir lesen nichts von Berufsverbot für den Anwalt oder Schadensersatz für die Kamera. Aber was solls, sind halt die südländischen Temperamente durchgegangen. Daran werden wir uns gewöhnen müssen…

(Spürnase: Rüdiger W.)

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Berlin-Wilmersdorf: Mordversuch war muslimisch motiviert

geschrieben von Manfred Rouhs am in Afghanistan,Bunte Republik,Dhimmitude,Migrantengewalt,Migration,Multikulti | 117 Kommentare

Von MANFRED ROUHS | Nachdem am Samstagnachmittag ein 29-jähriger Afghane in Berlin einer 58-jährigen Frau mit dem Messer in den Hals gestochen hatte, hagelte es sogleich Beschwichtigungsversuche (PI-NEWS berichtete [27]). Die diesbezügliche Pressemitteilung der Berliner Polizei von Sonntag ist entlarvend. Sie schildert zwar die Tat, verzerrt aber das Motiv des Täters geradezu grotesk:

„Gestern gegen 13.30 Uhr soll ein 29-jähriger Mann afghanischer Staatsangehörigkeit im Bereich einer Grünanlage in Wilmersdorf, Prinzregentenstraße Ecke Güntzelstraße eine dort tätige 58-jährige Landschaftsgärtnerin zunächst angesprochen haben, weil er sich mutmaßlich daran störte, dass sie als Frau arbeitete. Anschließend soll er ihr unvermittelt mehrere gezielte Messerstiche in den Hals versetzt und sie dadurch lebensgefährlich verletzt haben. Ein zu Hilfe eilender 66-jähriger Mann soll von dem Tatverdächtigen ebenfalls durch Halsstiche schwer verletzt worden sein. Beide kamen in Krankenhäuser und verblieben nach Operationen dort stationär.

Der Tatverdächtige konnte von eintreffenden Polizeikräften am Tatort festgenommen werden. Nach jetzigem Ermittlungsstand dürfte eine psychische Erkrankung des seit 2016 in Deutschland aufhältigen Beschuldigten bei der Tatbegehung eine Rolle gespielt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft und der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes ermitteln umfassend zu den Einzelheiten der Tat und den Tathintergründen, auch unter dem Blickwinkel eines möglichen islamistisch motivierten Angriffs. Der Beschuldigte soll im Laufe des Sonntags einem Ermittlungsrichter zum Erlass eines Unterbringungsbeschlusses vorgeführt werden.“

Jetzt stellt sich heraus: Der Messerstecher Abdul Malik A. (29) ist ein muslimischer Eiferer. Er stach auf sein Opfer ein, weil die 58-Jährige ihrer Arbeit als Gärtnerin nachging – was sie nach seiner religiösen Vorstellung nicht hätte tun sollen.

Schon zuvor hatte er einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge [28] immer wieder versucht, seine Nachbarn vom Islam zu überzeugen. „Ich sollte arabisch lernen, das sei die wahre Sprache des Propheten“, zitiert „Bild“ eine Nachbarin. Eine andere Nachbarin zitiert „Bild“ mit dem Satz: „Manchmal stand er auf dem Balkon und wollte uns vom Islam überzeugen. Und wir alle würden falsch leben.“

Und wer jetzt noch „falsch lebt“, der lebt am Ende gar nicht mehr, wenn immer mehr junge Männer von dieser Sorte aus Afghanistan nach Deutschland kommen.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs [29], Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL [30] herausgibt und im Internet ein Nachrichtenportal [31] betreibt. Der Verein veröffentlicht außerdem ein Portal für kostenloses Online-Fernsehen [32] per Streaming und stellt politische Aufkleber [33] und andere Werbemittel zur Massenverteilung zur Verfügung. Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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