Bei der Kundgebung der Bürgerbewegung PAX EUROPA am 22. Oktober des vergangenen Jahres beleidigte ein Moslem massiv. Eine Staatsanwältin aus Leipzig sieht das aber komplett anders.

Von MICHAEL STÜRZENBERGER | Das krampfhafte Bemühen vieler Staatsanwaltschaften, Kritiker des Politischen Islams ans juristische Messer zu liefern und gleichzeitig deren moslemische Beleidiger zu schützen, hat jetzt bei der Staatsanwaltschaft Leipzig einen weiteren Höhepunkt erreicht.

Staatsanwältin G. ist allen Ernstes der Meinung, dass die massive Beleidigung „Du Schweinehund“ – die nach normalem juristischem Dafürhalten eine reine Schmähkritik darstellt und sich in keinster Weise mit dem vorliegenden Sachverhalt auseinandersetzt, sondern nur der Herabwürdigung der betreffenden Person dient – eine „legitime Äußerung“ im Rahmen der „Meinungsfreiheit“ sei.

Um die Ungeheuerlichkeit dieser staatsanwaltlichen Bewertung zu unterstreichen, sehen wir uns jetzt mal die Situation an, in der diese Beleidigung fiel: ich habe, zusammen mit dem iranisch-stämmigen Ex-Moslem Kian Kermanshahi, am 22. Oktober des vergangenen Jahres bei der BPE-Kundgebung in Leipzig über die vielfältige Bedrohung durch den Politischen Islam geredet.

Vor der Beleidigung ging es minutenlang um die Homosexuellenfeindlichkeit dieser Ideologie, die in nicht wenigen fundamental-islamischen Ländern zu harten Strafen bis hin zu Exekutionen führt.

Und jetzt sehen wir uns einmal die hanebüchene „Begründung“ der Einstellung dieses Verfahrens durch die Staatsanwältin G. an:

„Die inkriminierte Äußerung ist jedoch gemäß § 193 SIGB durch die Wahrnehmung berechtigter lnteressen durch den Beschuldigten gerechtfertigt. Werturteile unterfallen als Meinungsäußerungen dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird“ (s. Beschluss des BVerfG vom 28. September 2015, Az.: 1 BvR 3217/15, Rn. 13)

Das muss man sich mal vorstellen: der wohl in den Augen dieser Staatsanwältin bedauernswerte migrantische Moslem, mutmaßlich ein „Flüchtling“ aus Syrien oder Afghanistan, darf also „berechtigt“ einen Kritiker des Politisches Islams als „Schweinehund“ diffamieren. Insbesondere, wenn es um Kritik an der Homosexuellenfeindlichekti dieser Ideologie geht!

Weiter in diesem unfassbaren Text der Staatsanwältin G. aus Leipzig:

„Eine Formalbeleidigung, welche sich dadurch auszeichnet, dass sich die Kränkung bereits aus der Form der Außerung ohne Rücksicht auf deren lnhalt ergibt, ist vorliegend durch die Bezeichnung „Du Schweinehund“ nicht gegeben. Auch eine Schmähkritik liegt hier nicht vor.“

Die krasse Beleidigung „Schweinehund“ ist also in den Augen dieser Staatsanwältin eine „Bezeichnung“, die weder kränke noch eine Schmähung darstelle. Und nicht nur das:

„Selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zu Schmähung.“

„Überzogene oder gar ausfällige Kritik“ – was ist an der reinen Beleidigung „Schweinehund“ als „Kritik“ zu sehen? Weiter:

„Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Dies ist dann der Fall, wenn der beeinträchtigte Gehalt von vornherein außerhalb jedes in einer Sachauseinandersetzung wurzelnden Verwendungskontextes stand oder Verfahrensbezug nur als mutwillig gesuchter Anlass oder Vorwand für die Diffamierung genutzt wird.“

Genau das aber liegt hier vor: es stand rein die Diffamierung meiner Person im Vordergrund. Eine sachliche Auseinanderstzung mit dem Thema „Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams“ fand nicht statt.

Und jetzt kommen wir zu einer Reihe von falschen Schutzbehauptungen, die der migrantische Moslem wohl zu seiner „Verteidigung“ in seiner Vernehmung bei der Kripo vorgetragen hatte:

„Im vorliegenden Fall erfolgte die Äußerung des Beschuldigten als Reaktion auf den Vortrag des Anzeigeerstatters über den Politischen lslam. Dieser Vortrag zeichnete sich durch eine durchgehende Kritik am Koran, Islam und islamischen Ländern. Der Beschuldigte ließ dich dahingehend ein, zufällig die Rede mitbekommen zu haben, als er auf seinen Zug gewartet habe. Der Anzeigeerstatter sei dabei die ganze Zeit herumgelaufen und habe ihn als „radikalen Moslem“ bezeichnet (deswegen wurde eine Anzeige erstattet, die unter dem Az. 607 Js 18665/23 registriert wurde). Das habe er mehrmals wiederholt, woraufhin der Beschuldigte gesagt habe, dass er ein „Hund“ sei.“

Dies ist ganz eine klare Falschdarstellung und zudem eine komplette Umkehrung der Abläufe. Auf dem Livestream-Video von EWO-Live ist alles einwandfrei dokumentiert.

Anhand von einschlägigen Koranzitaten und von realen Beispielen aus der Homosexuellen-Verfolgung in der Islamischen Republik Iran und dem Islamischen Staat sowie von Straftaten gegen Homosexuelle hierzulande, wie dem Mord an dem Homosexuellen-Paar in Dresden durch einen syrischen Moslem, haben Kian Kermanshahi und ich knapp fünf Minuten lang faktisch aufgezeigt, wie groß die Gefahr durch den Politischen Islam für Homosexuelle ist.

Daraufhin beleidigte mich der Beschuldigte völlig grundlos und abwertend als „Hund“, da ihm ganz offensichtlich meine Verteidigung von Homosexuellen sowie meine Kritik an den homophoben Bestandteilen der Ideologie des Politischen Islams nicht passte. Erst dann bewertete ich ihn angesichts dieser befremdlichen Haltung und der daraus resultierenden infamen Beleidigung als „radikalen Moslem“.

Erschwerend kommt jetzt noch hinzu, dass die Staatsanwältin zwei Beleidigungsfälle verwechselte. „Du Schweinehund“ sagte bei dieser Kundgebung in Leipzig ein deutscher Linker namens Tom S. zu mir. Der moslemische Migrant Seyed Mohktar H. bezeichnete mich hingegen „nur“ als „Hund“. Dass aber selbst die massive Diffamierung „Schweinehund“ in der Sichtweise der Staatsanwältin als „gerechtfertigte“ Äußerung durchgeht, lässt sehr tief blicken.

Hier der Livestream von EWO-Live aus Leipzig, der bis jetzt schon über 153.000 Zuschauer hat. Die Passage mit der Homosexualität beginnt ab 3:12:30, die Beleidigungen fallen ab 3:16:20:

Alles ist also zweifelsfrei belegt. Aber die Staatsanwältin meint selbst nach Sichtung des Videomaterials:

„Die Abschrift des Vortrages und die Sichtung der Videoaufnahmen sind nicht ganz eindeutig hinsichtlich der Reihenfolge der gegenseitigen Äußerungen. Soweit auf den Videoaufnahmen ersichtlich, gab es einen Disput zwischen dem Anzeigeerstatter und dem Beschuldigten, allerdings erst wohl nachdem die inkriminierte Äußerung des Beschuldigten fiel. Jedenfalls ist hier ersichtlich, dass die Bezeichnung als „Hund“ oder als ,,Schweinehund“ als Reaktion auf den kritischen Vortrag des Anzeigeerstatters erfolgte, bei dem sich der Beschuldigte als Moslem und Ausländer offensichtlich angesprochen fühlte.

Dem Beschuldigten ging es also offenkundig nicht ausschließlich um die Diffamierung des Anzeigeerstatters, sondern in erster Linie um eine Auseinandersetzung mit seinem Vortrag. Diese hatte eine sachliche Auseinandersetzung zur Grundlage.“

Aha. Wenn wir also die gefährliche Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams kritisieren, darf sich der Beschuldigte als „Moslem und Ausländer angesprochen“ fühlen und berechtigt sein, zu beleidigen? Interessant. Und eine Beleidigung aufgrund Kritik an Homosexuellenfeindlichkeit ist eine „sachliche Auseinandersetzung“? Haben jetzt etwa schon die homophoben Einstellungen des Politischen Islams bei der Staatsanwaltschaft Leipzig Einzug gehalten?

Entlarvend der weitere Vortrag der Staatsanwältin G.:

„Im Hinblick auf den Anlass der Äußerung ist hier festzustellen, dass der Beleidigte durch seinen Vortrag selbst einen Grund für seine Ehrherabsetzung gegeben bzw. sie sogar provoziert hat.“

Man bekommt unweigerlich den Eindruck, dass sich in den Räumen der Staatsanwaltschaft Leipzig bereits partiell die Scharia eingenistet hat. Man darf also offensichtlich keine Kritik an einer totalitären Ideologie vornehmen, durch die alleine in den vergangenen Jahren tausende Homosexuelle schariakonform getötet wurden, denn sonst würde man einen Grund für Beleidigungen liefern. Es wird immer abstruser in der deutschen Rechtssprechung. Weiter:

„Besteht eine solche reaktive Verknüpfung zwischen Vorverhalten des Beleidigten und ehrenrühriger Äußerung, fällt dies bei der Abwägung zugunsten des Äußerers erheblich ins Gewicht und gewährt ihm ein sog. Recht zum Gegenschlag (BVerfGE 12, 113; BGH NJW 1974,1763). Dieses Recht gestattet ihm eine adäquate Reaktion auf das Verhalten des Beleidigten, die im Einzelfall auch die Verwendung eindringlicher und drastischer Äußerungen bzw. übertreibender Charakterisierungen des Betroffenen beinhalten darf.“

Wir halten fest: Laut Staatsanwaltschaft Leipzig hat ein Moslem das „Recht zum Gegenschlag“, wenn Kritik an der Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams geübt wird. Der Moslem darf dann auch eine „übertreibende Charakterisierung“ des Kritikers in Form von „Du Schweinehund“ vornehmen.

Es kommt noch besser: die Kritik an der Homosexuellenfeindlichkeit des Politischen Islams phantasiert Staatsanwältin G. in „Kritik an Ausländern“ um, was die Beleidigung dann schließlich auch rechtfertige:

„So verhielt es sich hier: der Anzeigeerstatter trug hier umfangreich seine Kritik an Ausländern vor, sodass es nicht verwundern dürfte, dass sich diese angesprochen fühlen und ihre Kritik an den Äußerungen des Anzeigeerstatters bekunden. Die Motive und Zwecke des Beschuldigten sind damit durchgehend sachlich nachvollziehbar. Eine etwaige besondere Plumpheit oder Aggressivität der Äußerung ist nicht festzustellen.“

„Du Schweinehund“ ist also in der Betrachtung von Staatsanwältin G. nicht besonders plump oder aggressiv. Wir befinden uns ganz offensichtlich bei diesem Fall mitten in einem linksverdrehten juristischen Parallel-Universum. Mit diesen herbeigezimmerten Phantastereien war das Verfahren dann im Sinne des Beschuldigten einzustellen:

„Die vorzunehmende Abwägung führt vorliegend zur Annahme eines berechtigten Interesses im Sinne des § 193 SIGB und zum Vorrang der Meinungsfreiheit des Beschuldigten.“

Höchst aufschlussreich: der Moslem habe ein „berechtigtes Interesse“ an einer schweren Beleidigung. Hochinteressant auch dieser Absatz:

„Da somit weder eine Formalbeleidigung noch eine Schmähkritik vorliegt, ist eine Abwägung zwischen betroffenen Rechtsgütern geboten. Deren Ergebnis ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben. Bei der Abwägung sind alle wesentlichen Umstände des Falles, aber auch die Schwere der Beeinträchtigung der betroffenen Rechtsgüter zu berücksichtigen.

Es bedarf einer umfassenden Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen des Falls und der Situation, in der eine Äußerung gefallen ist. Bei der somit erforderlichen einzelfallbezogenen umfassenden Abwägung sind neben dem jeweiligen Ausmaß der Betroffenheit der widerstreitenden lnteressen u.a. zu berücksichtigen: der Anlass der Äußerung, ihre Form bzw. Einkleidung und die Bedeutung der Information für die Öffentlichkeit.“

Dass sich ein radikaler Moslem angesichts der Kritik an der Homosexuellenfeindlichekit des Politischen Islams massiv beleidigend äußert, habe also laut Staatsanwältin G. keine Bedeutung für die Öffentlichkeit. Das soll wohl besser verschwiegen und vertuscht werden.

Damit die Staatsanwaltschaft Leipzig jetzt noch einmal in sich gehen und die tatsächlichen Fakten dieses Falls begutachten kann, habe ich eine gut begründete Beschwerde gegen diese unfassbare Einstellung eingelegt. Ich  werde die geneigten Leser über den Fortgang dieses Verfahrens auf dem Laufenden halten. Es ist beileibe nicht der einzige juristische Skandal, der sich derzeit abspielt..


Michael Stürzenberger
Michael Stürzenberger

PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger arbeitete als Journalist u.a. für das Bayern Journal, dessen Chef Ralph Burkei beim islamischen Terroranschlag in Mumbai starb. 2003/2004 war er Pressesprecher der CSU München bei der Franz Josef Strauß-Tochter Monika Hohlmeier und von 2014 bis 2016 Bundesvorsitzender der Partei „Die Freiheit“. Seine fundamentale Kritik am Politischen Islam muss er seit 2013 in vielen Prozessen vor Gericht verteidigen. Unterstützung hierfür ist über diese Bankverbindung möglich: Michael Stürzenberger, IBAN:HU70117753795954288500000000, BIC:OTPVHUHB.

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32 KOMMENTARE

  1. Bei seiner aufsehenerregenden Flucht während eines bewachten Ausgangs hat ein verurteilter Mörder seine Fußfessel mit Hilfe eines Werkzeugs geknackt. „Mit einem geeigneten Werkzeug kann jede Fesselung durchtrennt werden“, sagte die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges am Mittwoch bei einer Regierungsbefragung im Landtag. Die CDU-Ministerin äußerte sich nicht dazu, ob dem Mann geholfen wurde, die Fußfessel durchzutrennen, und wie er bei seiner Flucht an das Werkzeug gelangen konnte. Der Deutsch-Kasache war als Gefangener der JVA Bruchsal am Montag vor einer Woche bei einem bewachten Ausflug an einen Baggersee im rheinland-pfälzischen Germersheim entkommen…..

    „Es gibt immer was zu tun“
    Das Hornbach Projekt-Buch hat dem Schweinehund sicher geholfen, oder?

  2. diese Gesellschaft, mit dieser Regierung, Altparteien, hohen Richtern, Polizei und Justiz ist fertig, von innen ausgehoehlt, reif zum entsorgen.
    Das Problem ist, sie haben selbst ihr Problem gewaehlt, indem zu lange immer die gleichen falschen Personen gewaehlt haben, die selbst glauben, sie sind die groessten, obwohl sie voll schuldig an der Situation sind.
    Die Ampel ist in der Dichte ihrer kollosalen Fehlentscheidungen darin Spitze.

  3. Man stelle sich nur mal vor, was für ein Faß aufgemacht worden wäre, wenn es andersrum abgelaufen wäre.

  4. Die Leipziger Polizei immer schützend !!! HINTER !!! unseren BPE Mitglieder ???
    Luschen und Stasi-Hochburg
    Ein Patriot

  5. Politische Justiz. Das Problem bei Juristen ist, dass sich ihre Ausbildung im wesentlichen darum dreht Dinge, zu verdrehen, hinzudrehen oder wegzudrehen. Im Falle der politischen Justiz das A und O zumal man sich nicht um Richtig oder falsch, Recht oder Unrecht kümmern muss. In Vollendung nachzuschlagen bei Roland Fleißer, Präsident des Volksgerichtshofs von 1942 bis 1945, ihr schäbigen Lumpen.

  6. Aus Sicht eines rechtgläubigen Koranlesenden ist „Schweinehund“ keine Beleidigung, sondern lediglich eine Zustandsbeschreibung für alle Ungläubige im Sinne des Islams!

    Die rechtgäubige Richterin konnte nur Freispruch für den rechtgläubigen Mohammedaner urteilen, zumal gegenüber einem Ungläubigen, der die Frechheit besitzt, durch Anzeige eines Rechtgläubigen alle Muslime zu beleidigen.

    Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten…

  7. # WohnungsDurchSuchung 8. November 2023 at 20:50

    Ergänzend zum Kommentar.

    Nun gut es war eine rechtgläubige Staatsanwältin, das ändert aber nichts! Im Gegenteil sogar!

    Ohne Prozess urteilt diese, das kein Prozess erforderlich ist! Noch machtvoller als eine rechtgläubige Richterin sogar…

  8. Herr Stürzenberger,

    verwickeln Sie sich doch bitte nicht in solche Beleidigungsanzeigen; das kostet Sie unnötig Kraft, Geld und Nerven und lenkt von Ihrer Aufgabe ab. Schlucken Sie solche Anwürfe runter und gehen Sie Ihren Weg.

  9. Eigenartig, es sind in der Hauptsache Frauen in der Politik und im Justizwesen, die ein übersteigertes Wohlwollen den Hereinströmenden entgegenbringen.

  10. # U.M. 8. November 2023 at 21:19

    Das ist nicht „eigenartig“! Man nennt es auch einfach Überlebensinstinkt! Frauen finden das Kommende zwar auch nicht so toll, aber angesichts der westlichen Männern, liegt ihre Überlebenswahrscheinlichkeit inklusive Kinder eher bei den zukünftigen Machthabern…

    Ich kann die Frauen verstehen, ich kann die Männer nur nicht verstehen…

  11. Staatsanwältin G. ist allen Ernstes der Meinung, dass die massive Beleidigung „Du Schweinehund“, die nach normalem juristischem Dafürhalten eine reine Schmähkritik darstellt und sich in keinster Weise mit dem vorliegenden Sachverhalt auseinandersetzt, sondern nur der Herabwürdigung der betreffenden Person dient, eine „legitime Äußerung“ im Rahmen der „Meinungsfreiheit“ sei.

    So ist sie halt, die Schweinehund:in,
    Staatsanwältin G. 😛 Keiner kann
    mich jetzt anzeigen. Toll! Die Sitten
    werden rauher. Nicht so toll!

    Mir geht es also offenkundig nicht ausschließlich um die Diffamierung der Staatsanwältin, sondern in erster Linie um eine Empörung der Bewertung im obigen Artikel geschilderten Fall.

    Selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zu Schmähung.

    Im Hinblick auf den Anlaß der Äußerung ist hier festzustellen, daß die Beleidigte durch ihre Bewertung selbst einen Grund für ihre mutmaßliche Ehrherabsetzung gegeben bzw. sie sogar provoziert hat.

  12. # Maria-Bernhardine 8. November 2023 at 22:39

    Diesmal kommst du damit durch!

    Bist du dir sicher demnächst auch?

    Diese Willkür ist halt keine Walküre!

  13. Hat Frau Staatsanwält_In etwa hier abgeschrieben?

    https://www.morgenpost.de/berlin/article227131419/Warum-das-Berliner-Landgericht-diese-zehn-Beschimpfungen-gegen-Renate-Kuenast-zulaessig-findet.html

    Und warum nicht da?

    https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/hamburg-innensenator-andy-grote-pimmelgate-chronologie-a-dbd0040d-1126-43c6-a5d9-c33c8eb193a5

    Vielleicht haben wir ja nach der „feministischen Aussenpolitik“ jetzt auch die „feministische Rechtsprechung“?

    Heisst: Wenn bei Mme. Richteresse ein Ei am Wandern ist, bist du am Ar…

  14. Kann man die Tel-Nummer des Büros der Dame erhalten?

    Vielleicht trifft man ja mal doch eine aufgeblääähhh…hochgestellte Persönlichkeit aus dem Politzirkus und es kommt zu einer angeregten Konversation?

  15. Die Scharia gehört zu Deutschland

    Im Namen der Umma,
    wer den heiligen und unvehlbaren Mohammed kritisiert,
    hat keine Rechte,
    auch kein Recht auf Leben.

    Das heilige Gesetz sagt (Sure 5,60):
    Wer Allah kritisiert, aus denen macht Allah Affen und Schweine.

    Hunde sind unrein, haram, also wie die minderwertigen Ungläubigen.
    An dem Vergleich von dem edlen und gläubigen Aktivisten ist also nichts auszusetzen.

    Allah ist gütig und gerecht
    Allahu akbar.


    Ich distanziere mich ausdrücklich von obigen.
    Es gibt aber offensichtlich die Meinung von Verehrern vom rassistischen MassenMörder Mohammed und dieser Staatsanwältin wieder.
    Vergleiche wiki/Kafir

  16. @ U.M. 8. November 2023 at 21:19

    also in der Politik u.ä. jedenfalls nicht,
    hier mal wild durcheinander: Soros,
    Steinmeier, Scholz, Habeck, Ramelow,
    Gauck, A. Geisel, Thies Gundlach, H. Wüst,
    Bedford-Strohm, Kardinäle Marx & Wölki,
    Papst Franz, Schwuli A. Steier, Kretschmann

    Die neue hess. Regierung scheint endlich
    zu stehen u. faktisch alles wie gehabt. Der
    Grüne, Moslem Tarek Mohamed Al-Wazir
    ist immernoch Stellvertreter von Rhein
    u. Wirtschaftsminister. Oder?

    Al-Wazir ist in Deutschland als Muladi
    der linken Aktivistin, Lehrerin Gerhild Knirsch
    u. eines jemenit. Moslems geboren.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Tarek_Al-Wazir#Jugend_und_Studium
    Sein Vater verkrümelte sich bald in den
    Jemen zurück. Erst mit 14 J. zog Tarek für
    2 Jahre in den Jemen. Hat sich später
    eine Jemenitin als Frau hergeholt…
    http://www.al-wazir.de/cms/default/dok/83/83677.hier_geboren_hier_zuhause.html

  17. Aus der Sicht von Mohammedaner*innen
    gehören Mohammedaner zur höherwertigen Rasse,
    Ungläubige zur minderwertigen Rasse, die keine Rechte haben, auch kein Recht auf Leben.
    [wiki/Kafir9

    Dieser Mohammed-RASSISMUS drückt sich in diesem Schimpfwort aus.

    Schweinehund zu Ungläubigen = RASSISMUS

    Stell Dir vor, ein Weißer hätte einem Perpetum/PoC/FeurigeSauceUngarischeArt als „Schweinehund“ bezeichnet …

    Die Staatsanwältin finden diese RASSISMUS offensichtlich gut.
    Staatsanwältin = RASSISTIN = DeutschenHASSERIN

  18. Staatsanwältin G. … linksverdreht

    Also Bessermensch(*), rassistischem BuntIstDieBessereRasse (rassistische DeutschenHASS) …?

    Oder verehrt sie den UngläubigenMassenMörder Mohammed als ihr Vorbild?


    (*) Kommunist*in, RedHolocaust100Mio …

  19. @ Mantis 8. November 2023 at 18:52

    Deutsch-Kasachen gibt es faktisch keine.
    Es sind sehr viele Rußlanddeutsche aus
    Kasachstan. Aber sie werden sich wohl
    kaum als Kasachen oder Deutsch-Kasachen
    verstehen.

    Echte Kasachen sind islam. Mongolen.
    Aleksandr Perepelenko ist blond u. hat
    blaue Rund-, keine Schlitzaugen; Moslem
    dürfte er ebenfalls keiner sein, es sei denn
    er konvertierte im deutschen Knast.
    https://www.fr.de/assets/images/33/162/33162877-ein-fahndungsfoto-der-polizei-baden-wuerttemberg-1r4tKhMBY1fe.jpg

  20. 11 Mio. Klicks für virales Video von Stürzenberger und Peci
    »Jeder Muslim muss die Schariah wollen, auf der ganzen Welt«

    Ein Twitter-Video der Islam-Aufklärer Michael Stürzenberger und Irfan Peci geht im Netz viral: über 11,6 Mio. Menschen sahen das Video, in dem ein junger Salafist erklärt, sobald die Muslime in der Überzahl sind, müsse die Schariah eingeführt werden, »wenn es sein muss mit Gewalt.«
    https://www.freiewelt.net/nachricht/jeder-muslim-muss-die-schariah-wollen-auf-der-ganzen-welt-10094870/

    ++++++++++++++++++++

    Koran

    5,50 Wünschen sie etwa die Richtlinien/Rechtsprechung der Dschahiliya(Heidentum)? Und wer ist ein besserer Richter als Allah für ein Volk, das fest im Glauben ist?
    5,51 O ihr Gläubigen! Nehmt Juden und Christen nicht als Vertraute, denn sie sind miteinander verbündet und sind euch gegenüber feindlich eingestellt! Wer sie zu Vertrauten nimmt, stellt sich in ihre Reihe./Wenn einer von euch sich ihnen anschließt, gehört er zu ihnen (und nicht mehr zu der Gemeinschaft der Gläubigen). Allah weist dem Volk der Frevler/Ungerechten nicht den Weg.
    https://www.ewige-religion.info/koran/

  21. Korrektur zu
    Maria-Bernhardine 9. November 2023 at 03:28

    Ob der flüchtige Mörder blaue
    Augen hat, sieht man nicht.
    Vielleicht eine andere Farbe.

  22. Ich schätze, wenn ein (junger) Richter hört, dass jemand von SPD-Geheimdienst als schlecht markiert worden ist, dann wird er sich zweimal überlegen, was er „im Namen des Volkes“ verkündet

  23. Fällt im deutschen Rechtsstaat ein Richter eine falsche Entscheidung, findet er sich möglicherweise demnächst in einer Abstellkammer wieder.

  24. .

    Darf man die Staatsanwältin jetzt auch folgenlos als „Schweinehündin“ bezeichnen. ?

    .

    Fragt wißbegierig: Friedel

    .

  25. .

    Woran erkennt man, daß ein Jurist lügt ?

    .

    Antwort:
    Wenn sich seine Lippen bewegen !

    .

    Friedel

    .

  26. Oh. Interessant.

    Ich darf also nun, wenn mir das o.g. S-Wort in Bezug auf so manche Politfachkraft in den Sinn kommt, dieses nun auch bedenkenlos laut aussprechen.

    Oder … hab ich da was mißverstanden?

  27. Moslems mögen keine Schweine und Hunde, von daher war es nur eine Äußerung zum Unliebsamen, keine Beleidigung. Man mag den Stürzenberger eben nicht.

  28. Wenn die Islamisten hier die Macht haben, wird diese „Frau Richterin“ keine Richterin mehr sein. Auch die feministischen Grünweiber werden sich wundern, Baerbock vor allem, wenn sie sich in einem Harem als Lustdame wiederfinden. Prügel inbegriffen. Wegen der Lust …

  29. Du Schweinehund würde ich auch nicht als Beleidigung ansehen, nur hier geht es darum, wer zu wem was sagt. Wäre diese Aussage gegenüber einem Muslim getätigt, wäre dies nicht nur eine Beleidigung, sondern gleich Körperverletzung, wenn der Dummdeutsche Glück hat. Anders herum, von einem Muslim gegenüber einem Deutschen geäussert, ist es keine Beleidigung, einfach eine freie Meinungsäusserung.

  30. Was passiert, wenn der Islam übernimmt kann man bei YouTube bei
    „Der Niedergang des christlichen Libanon“ erfahren.
    Das Video ist schon älter, bitte ansehen und weiterverbreiten.

  31. a) wenn die Hühner mit 19 das Abitur gemacht haben, gehen sie zum Jurastudium (ein Denkberuf!). Dort LERNEN sie auswendig (denken Nebensache). Weil sie schön Geschriebenes wiedergeben können, gehen sie mit Prädikatexamen ins wahre Leben. Die wenigsten gehen heutzutage nicht mehr in die freie Wirtschaft, also private Kanzleien oder machen gar selbst eine auf). Nein, sie gehen in den Staatdienst mit 25 mit einer gigantischen Lebenseerfahrung, wo sie sich in kurzer Zeit zum System- StA oder Richter hochdienen. Also nicht mehr wundern.
    b) wenn mich so ein Halbaffe Schweinehund nennen würde, wärs für mich ein Ritterschlag, weuil ich weiß, ich hätte nichts falsch gemacht. Michael S. sollte diesbezüglich gelassener reagieren.
    Unser Judgement day kommt früher oder später sowieso.

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