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Demokratie um Kraftanwendung erweitert

antifa-presse_200 [1]Die Mittel der politischen Meinungsbildung im demokratischen Rechtsstaat sind um eine Neuigkeit erweitert worden: Ab sofort dürfen politische Argumente nicht mehr ausschließlich verbal ausgetauscht, sondern auch mit zulässiger Kraftanwendung unterstrichen werden. Die in der zivilisierten Welt bisher einzigartige Bereicherung der demokratischen Kultur haben wir der Kölner Staatsanwaltschaft zu verdanken, die eine Anklageerhebung nach einem tätlichen Angriff auf einen Prospektverteiler ablehnte. 

Das moderne Verfahren soll besonders denen die Teilnahme am demokratischen Willensbildungsprozess erleichtern, die es von Berufs wegen nicht gewohnt sind, sich argumentativ durchsetzen zu müssen: Zum Beispiel Lehrern, von denen man bekanntlich sagt, sie haben vormittags Recht und nachmittags frei. Aber auch Kölner Qualitätsjournalisten [2], die nach der Kommunalwahl lange Gesichter machten, weil ihre verbalen Manipulationsversuche gegenteilige Wirkung zeigten, freuen sich spürbar über die neuen Möglichkeiten:

Die Empörung im Vorstand der rechtsextremistischen Gruppierung „Pro Köln“ war enorm, als einer ihrer Funktionäre vor einem Jahr von einem Kerpener Gymnasiallehrer am Kragen gepackt und gegen eine Laterne gedrückt worden war. Auf ihrer Internetseite hatten sie „offene Gewalt“ gegen Parteimitglieder angeprangert. In einem Artikel wurde der Lehrer als „Würger von Kerpen“ diffamiert, „Pro Köln“ hatte sogar sein Foto im Internet verbreitet. Mit seiner Strafanzeige wegen Körperverletzung ist Parteimitglied Martin Schöppe nun gescheitert. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Lehrer eingestellt. Mehr noch: die „Kraftanwendung“ des Pädagogen wertete die Anklagebehörde sogar als „zulässig“.

Drei Parteimitglieder hatten im Mai 2008 eine Zeitung mit rechtsgerichtetem Inhalt vor der Schule verteilt. Dabei sollen sie die Busspur vor dem Gebäude blockiert haben. Einige Schüler hätten im Chor „Nazis raus“ gegrölt, am Straßenrand habe sich deshalb ein größerer Auflauf von Jugendlichen gebildet. Für die Aufsicht an der Haltestelle wird eigens ein Lehrer abgestellt. Dieser hatte die Pro-Aktivisten zunächst aufgefordert, die Straßenseite zu wechseln. Als sie dieser Bitte nicht nachgekommen seien, habe er Schöppe am Kragen gepackt, über die Straße gedrängt und gegen eine Laterne gedrückt.

Die Staatsanwaltschaft hat die Situation jetzt als „Notstandslage“ bewertet. Die Gefahr für die Schüler sei nicht anders abwendbar gewesen. „Das Wegschieben durch einfache körperliche Kraft war zur Gefahrenabwehr geeignet“, heißt es. Der Lehrer habe „seine Bemühungen zulässig auf das Mittel der Kraftanwendung erweitert“. Grundsätzlich seien Schulen von jeglicher Beeinflussung durch politische und wirtschaftliche Interessengruppen freizuhalten, so die Staatsanwaltschaft. Die Meinungsfreiheit der Aktivisten sahen die Ankläger nicht beeinträchtigt.

(Spürnasen: Bundesfinanzminister, Skeptiker, Epo-Andy, FOTO: Kölner Presse und Antifa beraten nächste Schritte im Kampf gegen Rechts)

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Rechte Hand Bin Ladens auf freiem Fuß

geschrieben von PI am in Großbritannien,Islam ist Frieden™,Justiz,Nahost,Terrorismus | Kommentare sind deaktiviert

Der 47-Jährige Palästinenser Abu Quatada [3] (Foto), Hassprediger, „geistiger Botschafter“ Al Kaidas in Europa und rechte Hand Osama Bin Ladens, wurde gestern Abend aus dem westenglischen Long Lartin Gefängnis [4] entlassen, unter der Auflage, er dürfe keinen Kontakt zu seinem Chef Bin Laden aufnehmen – na dann sind wir ja alle sicher…. N-tv [5] und Focus Online [6] berichten über den erschreckenden Gnadeakt.

Dem gefährlichen Terroristen, der Kontakte zu den Attentätern vom 11. September gehabt haben soll, wurde als Freilassungsbedingung eine Ausgangssperre auferlegt:

Pro Tag darf er nur zwei Stunden das Haus verlassen. Zudem muss er eine elektronische Fußfessel tragen und darf nicht in eine Moschee gehen oder Kontakt zu bestimmten Menschen aufnehmen, darunter Bin Laden.

Eigentlich hatte die britische Regierung den Terroristen nach Jordanien abschieben wollen. Das Gericht hat sich aber dagegen entschieden, weil man fürchtete, er könnte dort gefoltert werden.

Die britische Innenministerin Jacqui Smith ist über die Freilassung „extrem enttäuscht“. Sie will weiterhin für die Auslieferung des Mannes kämpfen, der als Schlüsselfigur des Terrornetzes Al Kaida gilt.

Er wird unter anderem verdächtigt, den britischen „Schuh-Bomber“ Richard Reid, der 2001 in einem amerikanischen Passagierflugzeug Sprengstoff in seinen Schuhen zünden wollte, rekrutiert zu haben. Aufnahmen seiner Gebete waren in einer Wohnung in Hamburg gefunden worden, in der Attentäter vom 11. September 2001 gewohnt hatten.

Einen Mann wie Abu Quatada freizulassen, ist nicht nur eine Gefahr für die Menschheit, es ist auch ein Signal an Al Kaida, dass man mit dem Westen machen kann, was man will.

Den Sky-News Bericht dazu sehen Sie hier:

(Spürnasen: Bernd und Wikinger)

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Heute Gesetz, morgen Vollzug, zackzack!

geschrieben von kewil am in Justiz,Wirtschaft | 49 Kommentare

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) [7]Die deutsche Politik ist seit mindestens 15 Jahren industrie- und gewerbefeindlich. Die allesbeherrschende rotgrüne Denke in sämtlichen Bundestagsparteien hat eine regelrechte Freude, wenn sie der Industrie, den Gewerbetreibenden, den Freiberuflern und „Besserverdienenden“ eine reinwürgen kann. Ein mancher mag das vielleicht nicht glauben, aber es ist so. Zu den perfiden Methoden von Bundestag, Bundesrat und Justizministerium gehört zum Beispiel die unverschämte Frechheit, heute ein Gesetz zu erlassen, das morgen gilt.

Eine Firma kriegt keine Stunde Zeit, den meist nicht einmal verfügbaren neuen Gesetzestext zu lesen, seine Auswirkungen auf den Firmenbetrieb zu untersuchen und das Gesetz anzuwenden. Verstößt sie aber dann dagegen, wird sie unnachgiebig bestraft. Die Legal Tribune berichtet heute [8], daß nun das Bundesverfassungsgericht dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben habe:

Viele Juristen, egal ob in Unternehmen, in Verbraucherverbänden oder in Behörden empfinden eine immer stärker um sich greifende Praxis als Zumutung: Das Inkrafttreten von Gesetzen bereits am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt. Nicht nur kleine, sondern auch umfangreiche Änderungen müssen von der Praxis sofort umgesetzt werden. Ein Beispiel ist die Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor einigen Jahren. Dass sich die Mitarbeiter eines Unternehmens häufig erst in eine Neuregelung einarbeiten oder gar ihren Betrieb umstellen müssen, ignorierte der Gesetzgeber geflissentlich. Auch das Bundesjustizministerium war für Kritik an diesem Missstand bisher taub. Jetzt muss der Gesetzgeber nach dem wegweisenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2012 (BVerfG, Az. 1 BvR 367/12) umdenken.

Gut so!

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Afghanische MUFL schlagen Polizeibeamten krankenhausreif

geschrieben von Eugen Prinz am in Afghanistan,Allgemein,Bereicherung™,Justiz,Kriminalität,Migrantengewalt,Polizei,Siedlungspolitik | 153 Kommentare

Wissen Sie, was passiert, wenn in Afghanistan ein Jugendlicher einen Polizisten angreift? Im besten Fall können ihn anschließend seine Angehörigen noch im Krankenhaus besuchen, bevor er dann für viele Jahre in einem finsteren Loch verschwindet, das er mit fünf Dutzend weiteren von seiner Sorte teilt.

Geht es nicht so glimpflich ab, wird der Kamerad mit einer Kugel im Kopf innerhalb von 24 Stunden beerdigt, wie es die islamischen Bestattungsrichtlinien [9] fordern.

Leider haben die afghanischen Gesichtsdreißiger, die hierzulande als minderjährige unbegleitete Flüchtlinge (MuFl) durchgehen, inzwischen trotz ihres Durchschnitts – IQ [10] von 80 gemerkt, dass es in Deutschland etwa anders läuft, als in ihrer Heimat. Hier kann man die Polizisten nämlich als Fußabstreifer benutzen, besonders als „Geflüchteter“. Wenn man dazu noch „minderjährig“ und „unbegleitet“ ist, gilt das bei der Justiz schon fast als Freifahrtsschein.

Deshalb sieht diese Klientel, von der viele nichts als Ärger machen, inzwischen kein großes Risiko darin, Polizisten krankenhausreif zu schlagen. Diese Erfahrung mussten jetzt auch Polizeibeamte in Regensburg machen, als sie am Samstag gegen 21 Uhr drei Jugendliche vor den Arcaden kontrollierten.

MuFl pöbeln Polizisten an

Während der Kontrolle näherte sich eine vorbeiziehende Gruppe von etwa 15 Jugendlichen und störte lautstark protestierend die Polizisten in ihrer Amtsausübung. Aufgrund der späteren Ermittlungsergebnisse ist anzunehmen, dass es sich bei den 15 Jugendlichen um eine Rotte minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge handelte. Michael Klonovsky hat diese Sorte treffend beschrieben: „(…) Das sind ja keine Männer, die einen fairen Kampf suchen, sondern Schakale, die nur im Rudel angreifen.“

Die Gruppe zog dann grölend und schreiend weiter in Richtung Innenstadt. Während in Berlin und NRW die Polizisten wohl froh gewesen wären, dass dieser Kelch an ihnen vorüber gegangen ist, ticken in Bayern die Uhren doch noch(!) etwas anders.

Wer sich so aufführt, gehört unter die Lupe genommen, dachten sich die Beamten, folgten der Gruppe und wollten diese ebenfalls überprüfen. Das stieß bei der Meute jedoch auf wenig Gegenliebe und so kam es zu einer handfesten tätlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf ein 17-jähriger Afghane einen Polizisten mit der Faust auf den Hinterkopf schlug. Dem Beamten gelang es, den Afghanen niederzuringen und am Boden zu fixieren. Ein zweiter,  ebenfalls 17-Jähriger afghanischer Herkunft, kam zu dem Schluss, dass das eine gute Gelegenheit sei, den Kopf des 26-jährigen Polizisten mit Fußtritten zu malträtieren. Das Resultat: Der Beamte kuriert jetzt im Krankenhaus eine Gehirnerschütterung, eine Schädelprellung und eine Platzwunde aus. Stationär, versteht sich.

Einer läuft schon wieder frei herum

Die beiden MuFls, von denen jeder einzelne dieser Spezies den Steuerzahler monatlich im Schnitt gute 5000 Euro kostet, erwartet nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte.  Dem Kopftreter wird zudem ein versuchtes Tötungsdelikt vorgeworfen. Ihn hat man wenigstens eingesperrt, der zweite läuft schon wieder frei herum. Es bleibt aber abzuwarten, ob der Kopftreter bei der ersten Haftprüfung von einem verständnisvollen Richter nicht ebenfalls wieder auf freien Fuß gesetzt wird.

Herkunft der Täter wurde geraume Zeit verschwiegen

Detail am Rande: Längere Zeit war in der Berichterstattung der Medien nur von „Jugendlichen“ und „Männern“ die Rede, bis sich die traurige Wahrheit anscheinend nicht mehr verheimlichen ließ. Die Begründung:

Hinsichtlich der genauen Personalien (Alter und Nationalität) waren zunächst detaillierte Ermittlungen durch die Kriminalpolizei erforderlich.

 

Weiterer Angriff auf Polizeibeamte

Aber damit war die muslimische Multikulti – Nacht [11] in Regensburg für die Polizei noch nicht beendet. Gegen 4 Uhr wollte ein 33-jähriger Deutsch-Iraner in Leoprechting mit einer 18 Zentimeter langen Schraube auf Polizisten einstechen. Vorher hatte er sie wegen einer abgeblichen Schlägerei selbst in seine Wohnung gerufen. Trotz des massiven Widerstandes konnten ihn die Beamten überwältigen. Es wird vermutet, dass der Mann unter dem Einfluss von Drogen stand. Bei der Aktion wurde festgestellt, dass seine Wohnung eine Cannabis-Plantage beherbergte. Ach ja, durchschnittlicher IQ im Irak: 86. Immerhin.

Polizeihauptkommissar kann sich die Gewalt nicht erklären

Abschließend noch ein Ausspruch von Polizeihauptkommissar Günter Grätz von der PI Regensburg – Süd: „So ein Wochenende hatten wir schon ewig nicht mehr“. Grätz kann sich nicht erklären, wieso sich die Gewalt gegen die Polizisten derart massiv häufte. „Einen Grund gibt es dafür nicht“, sagt er.

Doch, Herr Hauptkommissar, den gibt es. Und wir kennen ihn doch alle, nicht wahr? Und genau aus diesem Grund bekommt die bayerische Polizei jetzt Dienstwaffen [12] mit einem 15 Schuss – Magazin, weil acht Kugeln in der heutigen Zeit nicht mehr reichen. Und bei 15 bleiben auch noch Zweifel…

Worüber keine Zweifel bleiben, ist die Tatsache, dass auch Deutschland bald zum Kreis der „shithole countries [13]“ zählen wird. Wie Afghanistan und der Irak. Wie sagte doch Peter Scholl-Latour so schön: „Wer halb Kalkutta aufnimmt, rettet nicht Kalkutta, sondern der wird selbst Kalkutta.“ Macht nur weiter so… [14]

Update:

Inzwischen hat Alice Weidel, die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, auf ihrer Facebook Seite einen Offenen Brief [15] zu dem Thema veröffentlicht.

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Fall Mannichl ad acta gelegt

geschrieben von kewil am in Justiz,Kampf gegen Rechts™ | 58 Kommentare

[16]Selten hat sich in den gleichgeschalteten Medien so ein Taifun erhoben als wie im Fall Mannichl vor über zwei Jahren. Der Passauer Polizeichef hatte behauptet, er sei von einem Rechtsradikalen an der Haustür fast erstochen worden. Das versetzte die bajuwarische Politik und die Bundes-Medien in eine hunderttausend Volt Hochspannung. Endlich war bewiesen, daß ein Naziputsch unmittelbar bevorstand.

Die Drähte liefen heiß. Wenn dagegen linke Verbrecher eine Polizeistation von außen verbarrikadieren und anzünden, um die Beamten drin zu ermorden, steht das in der Journaille auf Seite 10 unter Schwachstrom! Sei dem, wie es wolle, Spuren fand man in Passau jedenfalls keine. Die Staatsanwaltschaft sagt heute, es gebe „keine vernünftigen Anhaltspunkte für solch einen Verdacht“, und legt den dubiosen Fall zu den Akten [17]. Wer bei uns gerade tatsächlich die Macht übernimmt, haben wahrscheinlich die meisten in diesem Blog schon gemerkt.

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Fahrverbote für sämtliche Straftaten

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz | 182 Kommentare

Mit großen Schritten geht es vorwärts in den Überwachungs- und Repressalienstaat. Am Donnerstag beschloss der Bundestag in einer Art Torschlusspanik vor dem Ende der Legislaturperiode noch schnell ein paar Gesetze, die einer Diktatur alle Ehre machen. Bisher mussten jene mit Führerscheinentzug und dem damit verbundenen Fahrverbot rechnen, die sich im Straßenverkehr etwas zu Schulden kommen hatten lassen. Seit Donnerstag kann künftig jeder Gesetzesverstoß mit dem Entzug der Fahrerlaubnis [18] bis zu sechs Monate bestraft werden.

Strafen und Erziehen

Die GroKo beschloss das Gesetz im Alleingang, gegen alle Empfehlungen und Expertenmeinungen und gegen den Willen der sog. Opposition. Angewendet werden soll der neue Paragraph vor allem bei „mittleren und kleineren“ Delikten jeder Art. Laut Justiz- und Volkserziehungsminister Heiko Maas wolle man so „zielgenau, spürbar und schuldangemessen auf den Täter einwirken“. Das Fahrverbot soll allerdings nicht als Ersatz für eine andere Strafe, sondern als zusätzliche Maßnahme der Dressurelite verhängt werden. Es wäre lediglich möglich, dass im Zusammenhang damit eine etwaige Geld- oder Bewährungsstrafe etwas geringer ausfallen könnte.

Diese Art der Gesetzgebung stellt eine staatliche Ungleichbehandlung dar, weil dadurch Personen mit Führerschein eindeutig bei gleichwertigen Delikten anders bestraft werden als jene, die keine Fahrerlaubnis besitzen. Bei Kraft- oder Taxilenkern, mobilen Pflegediensten oder anderen Berufskraftfahrern kommt das einem Berufsverbot gleich, das, wenn keine Tat gemäß der Straßenverkehrsordnung vorliegt, eine reine Schikane darstellt.

Online-Durchsuchungen – der Staat als Hacker

Außerdem wurde am Donnerstag das schon im Vorfeld diskutierte Gesetz zur Überwachung privater Kommunikation (PI-News berichtete [19]) beschlossen und zwar „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“, wie es begründet wird. Dabei geht es de facto darum, dass der Staat sich mittels Schadsoftware, sogenannter „Staatstrojaner“ Zugang zu den Kommunikationsprogrammen der Bürger verschafft. Die Regierung nennt den Vorgang „Online-Durchsuchung“ bzw. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Die privaten Chats und Nachrichten mitzulesen, verhindert zum Beispiel beim Messangerdienst „Whats App“ bisher eine Verschlüsselung. Nun soll es den Behörden ermöglicht werden, schon vor einer Verschlüsselung alles mitzulesen. Das heißt, noch bevor der Empfänger die Nachricht erhalten hat, wird eine Kopie davon „ausgeleitet“. De facto weiß der Staat, als nun legitimierter Hacker, eher als der Empfänger was drin steht. Da bleibt es dann wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis private Nachrichten, noch bevor sie an ihrem Bestimmungsort landen, staatlich gelöscht werde.

Für Ulrich Schellenberg, [20] Präsident des Deutschen Anwaltvereins, handelt es sich hier um einen der schwersten Grundrechtseingriffe. Es geht hierbei auch nicht nur um künftige Kommunikationen. Hat der Trojaner einmal den Weg in das System gefunden, ist es dem Staat möglich, auch alte Nachrichten nachzulesen.

Das Gesetz wurde auch an der sonst immer recht zappelig auf Verletzungen der Privatsphäre und persönlicher Daten reagierenden Datenschutzstelle vorbei beschlossen. Die Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung wurde erst gar nicht verständigt. Nach den ersten staatlichen Schnüffelaktionen wird es hoffentlich Klagen geben und zur Anrufung des Verfassungsgerichtshofes kommen. Man darf gespannt sein, mit welchem Urteil man dort auf diese Stasimethoden reagieren wird.

Offiziell läuft all das unter dem Gesichtspunkt, Terrorismus verhindern zu wollen. Es ist aber ein Grundrechtsraub. Man kann davon ausgehen, dass diese Maßnahmen bei weitem mehr unschuldige Bürger als Terroristen treffen wird.

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Pakistan: Schüler wegen Blasphemie verhaftet

geschrieben von PI am in Islam,Justiz,Menschenrechte,Pakistan,Scharia | 49 Kommentare

Schüler Pakistan [21]Der 17-jährige Schüler Sami Ullah aus Karachi hat sich in einer Prüfungsaufgabe angeblich wenig respektvoll über den Propheten Mohammed oder über Allah geäußert. Die Lehrer haben daraufhin die Polizei informiert und der Schüler wurde letzten Samstag verhaftet. Ihm droht jetzt für seine Unverschämtheit gegen Allah [22] sogar die Hinrichtung, denn in Pakistan ist Blasphemie ein Verbrechen, das mit dem Tod bestraft wird.

Die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ hat bei den Behörden Beschwerde eingelegt: „Einen Schüler ins Gefängnis zu schicken, für etwas, das er in einer Prüfung geschrieben hat, ist wahrhaft erschreckend.“ Menschenrechtsorganisationen kämpfen in Pakistan schon seit Jahren für die Abschaffung der Todesstrafe für „Blasphemie“. Doch erst kürzlich gingen in Pakistan Tausende auf die Straße, um für die Beibehaltung dieses Gesetzes zu demonstrieren (PI berichtete [23]).

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Kirchweyhe: Kopftreter gibt Freund die Schuld

geschrieben von PI am in Bereicherung™,Deutschenfeindlichkeit,Justiz,Migrantengewalt,Multikulti | 63 Kommentare

Daniel Siefert (Foto) wurde am 14. März in Kirchweyhe von einer Türkenbande totgetreten (PI berichtete) [24]. Nun kam es am Landgericht Verden zum Haftprüfungstermin, der Verteidiger verlas eine Aussage des Beschuldigten, wonach er in bester Taqiyya-Manier jede Schuld am Tod des jungen Deutschen von sich wies. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte dem 20-Jährigen zum Prozessauftakt vorgeworfen, gezielt Daniel S. geschlagen und getreten zu haben. Für einen kickboxartigen Tritt in den Rücken des Opfers brachte der Angeklagte eine andere Erklärung: Er sei auf dem eisigen Boden ausgerutscht [25], und in den Rücken des Opfers geschlittert – mit gestrecktem Bein.

Bestimmt war das so, man kann im Winter schon einmal so ausrutschen, dass man einem auf dem Boden liegenden Passanten das Hirn zu Matsch tritt.

„Ich schäme mich dafür. Ich habe aufrichtiges Mitleid mit der Familie“, zitierte der Anwalt aus der Aussage des 20-Jährigen. Zwei Brüder des Opfers nahmen diese Aussage mit Kopfschütteln und Unverständnis zur Kenntnis, sie wurden an diesem Tag noch einmal verhöhnt. Auch berichtete der Angeklagte in der Verhandlung ausführlich und vermutlich mitleidheischend-weinerlich über sein schulisches und berufliches Scheitern. An Wochenenden habe er sich regelmäßig betrunken, sagte er.

Wir halten fest: Millionen Menschen auf der Welt hatten eine vermutlich schwerere Kindheit, als nur faul und betrunken zu sein und werden nicht zu Mördern. Hoffen wir, dass das Gericht bei seinem Urteil sich dessen auch bewusst sein wird. (lsg)

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Bestialische Gruppenvergewaltigung – Finanzielle Entschädigung für Eritreer

geschrieben von PI am in Afrika,Asyl-Irrsinn,Bereicherung™,Einzelfall™,Justiz,Migrantengewalt,Rapefugees | 125 Kommentare

Von J. DANIELS | Das Landgericht Mühlhausen hat zwei 23-jährige eritreisch-stämmige Männer wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu vier und fünf Jahren Gastaufenthalt in einer deutschen JVA verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen. Er erhält eine finanzielle Entschädigung für drei Monate Untersuchungshaft aus der Staatskasse des rot-rot-grünen Thüringen.

Gericht: „Arbeitsteilige“ bestialische Gruppenvergewaltigung

„Die Aussagen des Opfers sind glaubwürdig und passen zu den am Tatort gefundenen DNA-Spuren“, betonte der Vorsitzende [26] Richter bei der Urteilsbegründung. Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung hat das Opfer alle drei Angeklagten als Täter wiedererkannt. „Jeder der drei Täter hat mich drei Mal vergewaltigt“, gab Laura G. zu Protokoll. Die Verteidiger hatten jedoch auf Freispruch plädiert. Beide verurteilten Täter haben sofort angekündigt, das Urteil anzufechten und vom Bundesgerichtshof prüfen zu lassen. Die Anwälte des finanziell entschädigten Eritreers Medhanie A. begrüßten nach PI-Informationen das Urteil.

Nach Überzeugung der Thüringer Richter waren bei dem „Bunten Treiben“ zumindest die Eritreer Isaac N. und Dawit T. Tatbeteiligte, als zur Mühlhäuser Stadtkirmes im August 2016 insgesamt drei Täter eine 28-Jährige „arbeitsteilig“ vergewaltigten. In der Nähe eines Viadukts im Mühlhäuser Bahnhofsviertel habe ein Angeklagter sie gegen ihren Willen an den Oberarmen festgehalten, während sich ein anderer an ihr verging.

Einzelfall +++ Beziehungstat +++ Mitschuld des Opfers +++ Afrikanische Fucklore +++

Bei dem Fest gab es einen ersten Kontakt zwischen einem der Angeklagten und dem späteren Opfer, das unter einem Vorwand in ein Waldstück hinter dem Bahnhof gelockt wurde. Dort habe der 23-Jährige von „Sex machen“ gesprochen und sie ausgezogen. Laura G. setzte mit dem Handy um 3.53 Uhr einen Notruf ab, mit dem die Polizei wie so oft aber nichts anfangen konnte. Sie versuchte zu fliehen und lief dabei einem zweiten Mann in die Arme. Beide zogen sie in Richtung Bahndamm, drückten sie gegen die Böschung und vergewaltigten sie brutalst.

Ein „später gekommener dritter Mann“ (Thüringer Allgemeine) [27] filmte die Tat mit dem dem Opfer entwendeten Handy und verging sich anschließend selbst an der 28-Jährigen. „Dass der Geschlechtsverkehr nicht einvernehmlich war, hat das Opfer ausgesagt und ist an den Verletzungen der Frau zu erkennen“, bestätigte der Vorsitzende Richter. Die Frau hatte Hämatome an den Oberarmen. Überführt wurden die beiden Männer durch die DNA-Spuren an Körper und Kleidung der 28-jährigen Ungarin, die zudem alle drei Männer eindeutig identifizieren konnte.

Ohne die katastrophale illegale Grenzöffnung durch Merkel und ihre Kumpanen aus Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Kirche, Politik und Raffzahn-NGOs könnte die junge Frau auch heute noch ein normales, unbeschwertes Leben im ehemals schönen Deutschland führen.

Das wird Laura G. nach der „afrikanischen Inkulturation“ mit Sicherheit lebenslang versagt sein.

Sugar-Mama-Merkel und die Steuersklaven finanzieren Heimaturlaub in Eritrea!

„Machen Flüchtlinge aus Eritrea Ferien zu Hause?“, fragte das Schweizer Online-Portal 20min.ch [28]  bereits 2015. Mit Abstand am meisten Reisegesuche stellten Eritreer (15.158), gefolgt von Somaliern (7.118) und Irakern (3.786). Wozu brauchen diese Leute, die angeblich der Not entkommen sind und bei uns oder in der Schweiz eine gute Bleibe gefunden haben, einen Reisepass? Handelt es sich etwa nicht um „traumatisierte Flüchtlinge“, sondern um Touristen im Traumland Germoney? metropolico.org meldete im Juni 2016: „Am reisefreudigsten zeigten sich beim Heimaturlaub, Flüchtlinge‘ aus Eritrea und Somalia.“ Urlaub in der alten Heimat, aus der man angeblich unter Lebensgefahr entkommen ist?

Rund ein Viertel der Bevölkerung Eritreas soll schon „geflohen“ sein, etwa 70.000 davon nach Deutschland [29]. Allein 2016 beantragten 19.103 Eritreer [30] Asyl, dazu kommt eine horrende Dunkelziffer.  In der Schweiz stellen Eritreer sogar bis zur Hälfte aller Flüchtlinge – und seit der Grenzöffnung durch die Bundeskanzlerin Anfang September 2015 reisen viele davon illegal in die Bundesrepublik weiter.

„Flucht“ vor dem Militärdienst

Um das Land aufzubauen hat die verhältnismäßig demokratische eritreische Regierung einen allgemeinen achtzehnmonatigen Militär- und Arbeitsdienst in Verwaltung, Infrastruktur und Gesundheitswesen verfügt. Dieser National Service ist schlecht bezahlt und wird von „Flüchtlingen“ als Hauptgrund ihrer Emigration angegeben.

Die Entwicklung Eritreas wird sogar von der UNDP (UN-Entwicklungsprogramm), als „vorbildlich für Afrika“ bezeichnet [31]. Der Bericht der UNDP belegt: Seit Eritrea 1993 unabhängig wurde, ist die Kindersterblichkeit um zwei Drittel gesunken. die Sterblichkeitsrate von Frauen bei der Geburt sank um 78 Prozent. Malariafälle gingen seit 1992 um über 85 Prozent zurück, seit der Unabhängigkeit stieg die Lebenserwartung von 48 auf 63 Jahre. Heute verhungert niemand in Eritrea [32], hatte 1991 nur jeder 14. Einwohner Zugang zu sauberem Wasser, sind es heute knapp 80 Prozent der Bevölkerung. Eritrea ist auf dem besten Weg im Gesundheitswesen die Millennium Entwicklungsziele der UNO (MDGs) 4, 5 und 6 zu erreichen.

UN und tatsächlich selbstlose Hilfsorganisationen wie Rotary International oder die deutschen Lions-Clubs setzen sich unter finanziellen und persönlichen Opfern ein, Eritrea für seine Bürger bewohnbarer [33] zu machen und gefährliche Krankheiten nahezu komplett zu eradieren.

Die meisten Eritreer „fliehen“ vor der Verantwortung für das eigene Volk. Dänischen Erhebungen zufolge sollen die Sanktionen des eritreischen Staates für die Dienstverweigerung bzw. Desertion nicht sehr gravierend sein, schon gar nicht so, wie die Asyllobby das darstellt. Zudem könne man sich freikaufen z.B. mit einer einmaligen Einkommenssteuer von 2 Prozent und einem Entschuldigungsschreiben (apology letter). Aus der Antwort [34] zu einer parlamentarischen Frage des Kantons Schwyz in der Schweiz geht außerdem hervor, dass eritreischen Deserteure und Dienstverweigerer auch bei einer Rückkehr in ihre Heimat „keineswegs an Leib und Leben bedroht sind“. Die „Flucht“ erfolge, weil das Leben in Eritrea (wirtschaftlich) schwierig sei.

Um sich freizukaufen sollen die Asylanten oft von dem abzweigen, das ihnen unser Staat großzügig gewährt, z.B. durch finanzielle Entschädigungen bei vollzogenen bestialischen Vergewaltigungen an europäischen Frauen.

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Stürzenberger – Justizskandal par ordre du mufti

geschrieben von PI am in Islam,Justiz,Kampf gegen Rechts™ | 129 Kommentare

Von J. DANIELS | In einem Fall irrwitziger Prioritätenverwechslung erhebt die Staatsanwaltschaft München Anklage gegen PI-NEWS-Autor Michael Stürzenberger (wir berichteten [35]) und offenbart damit unfreiwillig einmal mehr das engmaschige Zusammenspiel eines gefährlichen Gesinnungsdiktats, das sich mittlerweile als zäher Bananenrepublik-Brei durch viele Institutionen unseres Landes schleimt. Angesichts der konzertierten Treibjagden von Verfassungsschutz, Justiz, Prantl-Pravda, krimineller Antifa und Kriminalpolizei auf „Systemkritiker“ wie Stürzenberger, stellt sich die Frage nach der das Gemeinwohl und die Sicherheit gefährdenden Straftat des 52-Jährigen. In einem Land, in dem Pressefreiheit, Freiheit der Forschung und die freie Meinungsäußerung immer noch im Grundgesetz verankert zu sein scheinen.

Stürzenberger rezensierte im Juni 2016 auf PI-NEWS den Artikel „Hakenkreuz und Halbmond“ aus der Süddeutschen Zeitung. Er verwendete in dem historischen Essay Originalfotos aus Wikipedia, die Amin Al-Husseini, den Mufti von Jerusalem, mit „Hakenkreuz“-Größen zeigte – zur geschichtlichen Berichterstattung im Sinne einer staatsbürgerlichen Aufklärung, dem ausdrücklichen Erlaubnistatbestand des § 86 (3) des deutschen Strafgesetzbuches. Auch die SZ [36] verwendete ähnliche Originalfotos. Stürzenberger zeigte in seinem akribisch recherchierten Artikel die zeitgeschichtlichen Schnittmengen und Korrelationseffekte der freiheitsverachtenden Ideologien „Islamismus“ und „National-Sozialismus“ auf, auch mit veranschaulichendem historischen Fotomaterial, wie es in mindestens zehn TV-Dokumentationen auf den gebührenfinanzierten Sendern phoenix, zdf info, zdf_neo oder auf n-tv und n24 allabendlich schwarz-weiß über die schuldbewusste deutsche Mattscheibe flimmert.

Der Wahnsinn hat System. Es ist das System.

Um die rechtsstaatliche Tragweite und die versuchte klammheimliche Rechtsbeugung des Stürzenberger-Justiz-Skandals im Lichte des Art. 5 GG i.V.m. § 86 (3) StGB durch die sich „berufen fühlenden“ Münchener Staatsanwälte darzustellen, genügt ein Blick ins Ausland.

In den Vereinigten Staaten, nach wie vor dem „Land of the Free“, werden keine Schauprozesse gegen systemvergleichende Historiker und Journalisten inszeniert – die besten von Ihnen werden mit Forschungsaufträgen der exzellenten Ivy-League Universitäten und weltweit (außer Deutschland) beachteten Meriten ausstaffiert, z.B. dem Pulitzer-Preis.

Der Thriller „A Mosque in Munich“, die unbequeme Wahrheit – und absolut non-fiktional

Der kanadisch-amerikanische „Wall Street“-Journalist und Pulitzer-Preis-Träger Ian Denis Johnson wurde weltweit für die Enthüllungen seines vielbeachteten Polit-Thrillers „A Mosque in Munich – Die Vierte Moschee [37]“ mit Auszeichnungen und Ehrungen überhäuft. Das Buch entstand im Rahmen eines Forschungsauftrags für die Harvard University und beleuchtet die eng verflochtenen fatalen Zusammenhänge zwischen Deutschland und der radikal-wahabistischen Muslimbruderschaft [38] seit den dreißiger Jahren.

Johnsons 362-Seiten-Geschichtsbuch liest sich wie ein spannender Polit-Krimi eines Fantasy-Autors, mit dem die „Computer-Tastatur durchgegangen“ ist. Doch die Geschichte ist zynischerweise absolut non-fiktional und enttarnt das traditionell gewachsene faschistisch-islamistische Konkordat – die historische Zündschnur der täglichen Gewaltexzesse des invasiven Islamismus auf europäischem Boden. Der nun in den Zeiten des bunt-naiven „Merkel-Mufti-Kulti-Experiments“ zunehmend unheilvolle Sprengkraft frei setzt.

Auf Hitlers Geheiß holten SS-Obergruppenfüher Reinhard Heydrich und Adolf Eichmann das damalige Oberhaupt der „Bruderschaft“, Mohammed Amin Al-Husseini, ins politische Exil nach Deutschland. Als „Hitlers Gast“ (Wikipedia) erhielt er eine „arisierte“ Villa in Berlin und einen umfangreichen Mitarbeiterstab. Er wurde ab 1942 mit 90.000 Mark aus den Kassen des Auswärtigen Amtes apanagiert – der monatliche Luxus-Lebensstil des MUFTI kostete fast soviel wie heute ein waschechter MUFL im Jahr! Nach dem Sieg der Alliierten bei El-Alamein rief er von Berlin mittels Unterstützung der Staats-Propaganda zum „Heiligen Dschihad“ gegen Ungläubige auf. Irgendwie wiederholt sich die Geschichte ständig, sagt man.

Der ehemalige SA-Angehörige Gerhard von Mende, der während der NS-Zeit im so genannten Ostministerium wirkte, hatte während und nach dem 2. Weltkrieg den passenden Köder für „versprengte“ islamische Truppenteile: Man bot der muslimischen Gemeinde in München den Bau einer Moschee an – seit den 70er-Jahren in Freimann, in Nachbarschaft der Studios des Bayerischen Rundfunks und heute der Allianz-Arena. In seinen Recherchen förderte Islamforscher Johnson zutage, dass ausgerechnet die Moschee in München jahrzehntelang die Anlaufstelle für die Drahtzieher der Muslimbruderschaft aus aller Welt war und tatkräftig von radikalen Muslimen wie z.B. dem libyschen Schlächter Muammar al-Gaddafi, saudischem Kapital aber auch amerikanischen und deutschen Steuerzuschüssen finanziert wurde.

München – Drehscheibe des „politischen Islam“

Speziell die Moschee in Freimann wurde seit dieser Zeit zur Drehscheibe des politischen Islams – beide Anschläge auf das World Trade Center – 1993 und 2001 wurden auch von München aus gesteuert und endeten im feurigen Final mit über 3.000 Morden an Unschuldigen. Ende der 90er Jahre konkretisierten sich Hinweise auf Verbindungen zwischen der Münchner Moschee und dem internationalen Terrorismus. Mahmoud Abouhalima, ein gläubiger Stammgast, wurde wegen Beihilfe zum ersten Anschlag auf das World Trade Center in den USA nach Revisionsbegehren zu nur „1.300 Monaten Haft“ verurteilt und ist dort immer noch in Haft. Mamdouh Mahmud Salim, der als Finanzchef von Al-Quaida und Mentor von Osama bin Laden galt, wurde 1998 im hopfenseligen Freising in der Holledau festgenommen und später in den USA zu 32 Jahren Gefängnis verurteilt. Im Zuge der Ermittlungen stieß man auf Mamoun Darkanzali, einen Syrischen „Geschäftsmann“ mit Verbindungen zur Hamburger Al-Kuds-Moschee, die auch der 9/11-Massenmörder Mohammed Atta regelmäßig besuchte. Doch die Ermittlungen des Verfassungsschutzes wurden alsbald eingestellt, wie üblich in Deutschland bei buntbereichernden Massenmördern. Der deutsche Steuerzahler habe dadurch durchaus eine erhebliche Mitverantwortung bei den verheerenden Anschlägen auf das New Yorker World Trade Center! Johnson:

„Die Moschee war nie wirklich ein Gebetshaus, sondern vielmehr ein Zentrum für politische, oftmals gewaltsame Aktivitäten.“

Auch der oberste „Führer der Muslimbruderschaft“ Mahdi Akif war von 1984 bis 1987 Oberimam des Islamischen Zentrums. „München war der Brückenkopf, von dem aus die Bruderschaft die westliche Gesellschaft erobern wollte. Fast alle Unternehmungen der ‚Bruderschaft‘ in Europa und den USA gingen von der kleinen Gruppe im Vorstand der Münchner Moschee aus“, schreibt Ian Johnson.

 „Man muss erkennen, dass diese Organisation seit ihrer Gründung einen extrem islamistischen Standpunkt vertritt. Sie ist nicht so moderat, wie wir das vielleicht gerne hätten. Fakt ist, dass sie eine gefährliche Parallelgesellschaft anstrebt. Sie versucht, ihre Leute so abzuschotten, dass sie nach den Regeln des Korans im Westen leben können. An Integration ist sie nicht interessiert.“

Der deutsche Verfassungsschutz habe die Umwandlung des Islamischen Zentrums München in eine wichtige Drehscheibe des politischen Islams „völlig verpasst“ so der Pulitzer-Preis-Träger Johnson.

Der (Non-) Intelligent-Service unter IM Herrmann – fehlgeleitet und missbraucht.

Ian Johnson und Michael Stürzenberger haben beide über das gleiche Sujet und die Offenlegung seiner ideologischen Wurzeln geschrieben. Stürzenberger jedoch in einem Regime, das mittlerweile den freiheitlichen Dreiklang „Wahrheit, Tatsachendarstellung und freie Meinung“ als größte Bedrohung seiner Existenz sieht.

Während der Bayerische Verfassungsschutz unter IM Herrmann (also Innen-Minister Herrmann …) seine Ressourcen in verstärktem Maße dazu missbraucht, Kritiker der Allmacht aus toleranztrunkenen Altparteien zu diffamieren und ihre Aufklärungsarbeit als „verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit [39]“ zu brandmarken, bereiten die nächsten tausend „Gefährder“ ihre perfiden Straftaten gegen die deutsche Bevölkerung vor.

Wie in den dunkelsten Zeiten durchsuchen Justiz gemeinsam mit „Geheimen Sondereinheiten der Polizei“ frühmorgens unbequeme Kritiker von staatlichen Rechtsbrüchen und Behördenversagen, während die SPD und CSU-Seppi-Schmid verschmitzt im Münchener Stadtrat die Aktionen der todesgefährlichen Antifa „gegen rechts“ mit leckerem Steuergeld bezuschussen.

Schützt Demokratie und Freiheit. Wehret den Anfängen. Das schöne München darf nicht wieder zu einer Hauptstadt einer unseligen idiotisch-ideologischen Bewegung verkommen.

Der Gerichtstermin:

Freitag, 18.08.2017, 10 Uhr
Sitzungssaal B 177, 1. Stock
Nymphenburger Straße 16, München

Im Sinne der (Presse- und Meinungs-) Freiheit wird um zahlreiches Erscheinen gebeten. Wir berichten weiter.

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U-Bahn-Schlägerchen will Hochzeit halten

geschrieben von PI am in Deutschland,Justiz,Migrantengewalt,Türkei | Kommentare sind deaktiviert

[40]Was macht macht man als armer, benachteiligter U-Bahn-Schläger [41], wenn man gern deutsche Rentner verprügelt und dann dafür auch noch bestraft wird. Heiraten, in Deutschland bleiben und alles ist wieder gut? Am besten noch mit Gefängnissuite für die Hochzeitsnacht? Mit letzterem wird es dann doch nicht klappen [42]. Serkans Gefängnis-Chef: „Wir sind kein Bordell und kein Stundenhotel“.

Der 21-jährige U-Bahn Schläger Serkan A., der gemeinsam mit Spyridon L. (18) den Rentner Bruno N. (76) im Dezember 2007 in der U-Bahn fast totprügelte [43], hat mit seinem Unschuldslamm-Blick eine deutsche Frau, Natascha (ebenfalls 21), erobert. Die beiden haben bereits ein neun Monate altes gemeinsames Kind und werden bald heiraten. Seine Braut kommt ganz in Schwarz – ob aus Trauer über das getrübte „Liebesglück“ oder politisch-antifantisch ist nicht bekannt. Die Trauung wird im Besucherraum der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim hinter Gittern stattfinden. Auf die Hochzeitsnacht muss das Paar noch ein paar Jahre verzichten. Die Trauung kommt Serkan A. sehr gelegen. Ohne seine Braut droht ihm die Abschiebung in die Türkei.

Eine Traumhochzeit wird es im Knast nicht geben. Serkans Verwandte werden dabei sein, die Trauzeugen stellen. Natascha darf die gemeinsame Tochter Samira (neun Monate) mitbringen. Die Familie hat bereits das schwarze Hochzeitskleid ausgesucht. Dr. Jochen Menzel, Stellvertretender JVA-Leiter: „Kaffee und Kuchen sind erlaubt, können mitgebracht werden. Wenn es gewünscht wird, stellen wir Blumen aus der Anstaltsgärtnerei – gegen Rechung.“

Der Stellvertretende JVA-Leiter Dr. Jochen Menzel hat sowohl eine gemeinsame Kuschelzelle als auch Alkohol zum Hochzeitsfest verboten. Doch als guter Muslim, hätte Türke Serkan A. auch bestimmt kein teuflisches Alkoholgetränk schlürfen wollen.

Nach der Trauung, die ein Münchner Standesbeamter durchführen wird, darf die Hochzeitsgesellschaft in dem Besucherraum noch eine Stunde feiern – überwacht von einem Justizbeamten. Das Paar darf nicht allein sein, die Ehe nicht vollzogen werden. Menzel: „Sexualkontakt ist strengstens untersagt. Das ist mit der Würde der Einrichtung und dem Respekt vor den Bediensteten nicht vereinbar. Wir sind kein Bordell und kein Stundenhotel!“

Nur zweimal im Monat darf sich das Pärchen dann sehen. Nicht zum Schäferstündchen, nur zum Händchenhalten. Unter Aufsicht.

(Mit bestem Dank an alle Spürnasen)

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