adnan_ibrahim.jpgGegen den Imam der Schura-Moschee in Wien-Leopoldstadt, Adnan Ibrahim (Foto), wurde Strafanzeige wegen Aufrufs zum Terrorismus erstattet. Von der Homepage des Imam waren einige Beiträge aus dem Arabischen übersetzt worden, die nicht unbedingt von einer besonderen Begeisterung für den dialogverliebten Schmusekurs der Europäer zeugen. Interessant auch, wie der Imam sofort reflexartig vom Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Anas Schakfeh, verteidigt wird.

Darin ist unter anderem davon die Rede, dass moslemische Männer keine Ehen mit Christinnen eingehen sollen, da dadurch „fremdes Blut in unsere Nachkommen“ komme, was „ein soziales Verbrechen“ sei. Zudem werden in dem Text alle Länder, „in denen Moslems keine Macht und keine Herrschaft haben“ als „Land des Krieges“ bezeichnet.

Anas Schakfeh gibt sich erstaunt. Da der Islam ja die Religion des Friedens und der Toleranz überhaupt sei, habe er auch als erste Religion die Ehen mit Andersgläubigen zugelassen. Dabei verschweigen sowohl Schakfeh als auch Die Presse, dass es hohe Hürden für diese Ehen gab und noch immer gibt. Zunächst einmal dürfen moslemische Frauen überhaupt keine Andersgläubigen heiraten. Und moslemischen Männern ist eine Ehe mit einer Christin oder Jüdin nur erlaubt, wenn die Kinder islamisch erzogen werden. Schafkeh setzte dann noch den Zusatz

Der Begriff des fremden Blutes sei dem Islam völlig fremd: „Wir sind ja keine Nazis.“

drauf, was einer gewissen Komik nicht entbehrt ( siehe hier und hier).

Und dass die Welt in moslemische Länder und Länder des Krieges geteilt sei, sei eine mittelalterliche Rechtsmeinung, die bei der Imamkonferenz in Graz einhellig für überholt erklärt wurde. Jedenfalls könne sich Schakfeh „nicht vorstellen, dass Ibrahim diese Meinung vertritt.“

Uns wiederum ist nicht bekannt, dass es sich bei der Einteilung der Welt in ein „Haus des Krieges“ und ein „Haus des Friedens“ um eine „mittelalterliche Rechtsmeinung“ handeln würde, die jemals von einem islamischen „Rechts“gelehrten widerrufen wurde. Bekannt ist uns allerdings die Aufforderung, die Ungläubigen anzulügen, wenn man in ihrem Land in der Minderheit lebt (Ibn Taymiya: „Das Schwert im Nacken des Anklägers Mohammeds“):

Gläubige sollten die Völker des Buches belügen, um ihr Leben und ihre Religion zu schützen.

Bei Wikipedia erfahren wir dazu:

Der islamische Rechtsbegriff D?r al-Isl?m („Haus des Friedens“) bezeichnet alle Gebiete unter muslimischer Herrschaft. Gegenbegriff ist D?r al-Harb.

Und dieses:

Der arabische Begriff D?r al-Harb ??? ????? d?r al-harb, DMG d?ru ?l-?arb heißt wörtlich übersetzt „Haus des Krieges“ oder besser: „Gebiet des Krieges“ und bezeichnet alle nicht unter islamischer Herrschaft stehenden Gebiete der Welt.

Auch hier kein Wort von einer „überholten“ oder „mittalalterlichen“ Ansicht. Aber das spielt keine Rolle, denn unsere Medien haken bei solchen volksverdummenden Äußerungen nicht nach. Und so bleibt beim unbedarften Leser der Eindruck haften, diese Ansichten gelten nicht mehr, der Islam habe sich sozusagen modernisiert.

Auch einen weiteren Vorwurf, nämlich dass der Prediger zum Märtyrertum aufgerufen hat, kann sich der Präsident nicht erklären. Schließlich habe eben jener Prediger im Vorjahr die erste Wiener Fatwa – ein islamisches Rechtsgutachten – gegen Terrorismus verkündet. Tatsächlich gilt der Islam-Gelehrte als Liberaler, der vor allem gegen korrupte islamische Regime auftritt. Seine Moschee hat weithin den Ruf, ein fortschrittliches Gotteshaus zu sein.

Die Ansichten darüber, was liberal ist, sind eben unterschiedlich. Allerdings ist der Imam nicht nur einmal mit radikalen Äußerungen in Erscheinung getreten. Die Presse hingegen feierte ihn als Vertreter des Friedens, nachdem er in einem Interview Moslems aufgefordert hatte, Radikale unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen, denn die würden den durch und durch friedlichen Islam in Verruf bringen. Wie passen denn diese Ansichten zu den auf der Website geäußerten? Und wie soll man an einen gemäßigten Islam glauben, wenn alles, was als gemäßigt daherkommt, offenbar nur der Täuschung dient? Der „liberale“ Imam selbst ist zur Zeit in Mekka und konnte noch nicht befragt werden.

(Spürnase: Kreuzritter)

Like
Beitrag teilen:
 

11 KOMMENTARE

  1. Naja am Ende werden dann seine Kumpels, vom Muselmarkt das ganze in ein „Gedicht“ gepackt haben.
    Ihr glaubt doch nicht ernsthaft das der mehr als 10 Tagessätze a 5€uro aufgebrummt bekommt, wenn überhaupt ???

    ca

  2. Diesen Kommentar finde ich äußerst bemerkenswert: „Schakfeh, der die betreffenden Dokumente selbst noch nicht gelesen hat, glaubt allerdings, dass es sich um ältere Aussagen handeln müsse.“
    Was soll uns das sagen? Daß ältere Aussagen dieses „liberalen“ Imams volksverhetzend und radikal gewesen sind? Daß er doch nicht so friedfertig ist, wie es den Anschein hat? Daß es sich auch bei diesem „Prediger“ um einen weiteren Wolf im Schafspelz handelt?
    Fragen über Fragen …

    Kognitiv
    _____________________
    Remember Lepanto 1571

  3. @1:Es wird ungefähr so ausgehen: 08.12.2006
    „Staatsanwaltschaft Essen / Ermittlungsverfahren gegen Elvia Anis Khalil wegen des Verdachts der Volksverhetzung / Ihre Strafanzeige vom 22. November 2006
    Sehr geehrter Herr d.V.,
    ich habe das Verfahren eingestellt. Die Ermittlungen haben aus rechtlichen Gründen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geboten (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung).
    Sie sind der Ansicht, die Beschuldigte habe sich durch die Verbreitung des Flugblattes „Adolf Olmert/Holocaust im Libanon – Das kollektive Verbrechen wiederholt sich in Cana“ strafrechtlich zu verantworten. Hierzu bemerke ich:
    Die Überschrift „Adolf Olmert“ könnte eine Gleichsetzung des israelischen Ministerpräsidenten mit Adolf Hitler begründen. Eine Beleidigung von Organen und Vertrettern ausländischer Staaten ist nach §103 StGB strafbewehrt.
    Voraussetzung der Strafverfolgung gem. §104 a StGB ist zunächst, dass ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt. Ein Strafverlangen der israelischen Regierung ist auch nach der Berichterstattung in der Presse nicht bekannt geworden, so dass ich gehindert bin, die mögliche Beleidigung zu verfolgen.
    In zweiten Teil der Überschrift wird ausgeführt „Holocaust in Libanon“. Unter Berücksichtigung des Inhaltes des Flugblattes mag hier möglicherweise der Eindruck erweckt werden, dass das Vorgehen der israelischen Streitkräfte mit dem Vorgehen des nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gegen die Juden vergleichbar sein soll. Hier werden aber nicht Opfer und Täter vertauscht, sondern Täter gleichgestellt. Ich vermag auch nicht zu erkennen, dass durch die Verwendung des Begriffs der Holocaust geleugnet werden soll.
    Letzlich vermögen die Ausführungen in dem Flugblatt auch nicht den Tatbestand der Volksverhetzung nach §130 StGB zu erfüllen.
    Gem. §130 StGB macht sich derjenige wegen Volksverhetzung strafbar, der in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnamen gegen sie auffordert oder sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
    Die Beschuldigte hat durch ihr Flugblatt nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufgefordert.
    Zwar hat die Beschuldigte sich in ihrem Flugblatt zum Teil einer agressiven Sprache bedient. Das allein reicht jedoch zur Verwirklichung des Tatbestandes der Volksverhetzung nicht aus. Die Volksverhetzung setzt vielmehr voraus, dass Menschenwürde anderer dadurch angegriffen wird…“ ES FOLGEN NOCH 2 SEITEN JURISTENDEUTSCH, DIE ICH NACH INTERESSE HEUTE ABEND IM BLOG ALS TEIL 2 VERÖFFENTLICHEN WERDE.
    Unterschrieben: Hochachtungsvoll Kock Staatsanwalt Essen
    ICH FRAGE NUR: REICHT NICHT z.B. DIE AUSSAGE DER FRAU: „Was kann Anderes von einem Volk erwarten, das Jesus getötet hat!“
    (Sinngemäß wiedergegeben aus ihrem Pamphlet)

  4. In Bezug auf die Überschrift „Holocaust in Libanon“:
    „Hier werden aber nicht Opfer und Täter vertauscht, sondern Täter gleichgestellt.“

    Und das in einem staatlichen Gerichsverfahren, das muss man sich echt auf der Zunge zergehen lassen.
    Recht haben und Recht bekommen sind eben immernoch zwei paar Schuhe.

  5. Schlau eingefädelt: die Strafanzeige wird erhoben, wenn der werte Imam auf Pilgerreise in Mekka verweilt. So kann er einem Strafprozess bequem entgehen und die österreichische Justiz muss sich nicht mit einem ihr unangenehmen Fall befassen. Womöglich müsste sie PI herumeiern, um das PK wieder hinzukriegen. Nein, in Österreich gibt’s keine Probleme mit Musels! Merke: auf’s richtige Timing kommt’s an! Tu felix Austria …

  6. Ich geh davon aus, dass ales, was die auf arabisch bei uns verbreiten, Hetze ist, die selbst Goebbels erblassen lassen würde.
    Da haben die eindeutig einen Vorteil mit ihren Korankauderwelsch…………

  7. Tja, da dachte man das iss ABU SIMPEL, der kleine harmlose Blödmann, aber nein, das iss Kara Ben Münchhausen Effendi, der große Lügenbaron der arabischen Wüste…..

  8. Ich finde den verlinkten Artikel über diesen Imam und dessen Ansichten gegenüber Israel sehr Aaufschlußreich. Der Text stammt ursprünglich aus dem Israelnetz:
    http://www.israelnetz.de/show.sxp/12041.html?sxpident=16101–s-P6405304-251945762677583658538d-659541123
    Er agitierte in einer seiner Predigten zur Zeit des Libanon-Kriegs im Sommer ordentlich gegen Israel, er forderte dazu auf, arabische Regimes zu stürzen, die nicht auf der Seite der Hisbollah stehen und sich nicht gegen Israel stellen. Er bezeichnete die getöteten Hamas- und Hisbollah-Mitglieder als Märtyrer und faselte von angeblichen Siegen der „Helden“ der Hisbollah.
    Nach dieser Predigt kam es anscheinend zu einer „spontanen“ Demonstration, auf der wieder einmal Partei für die Hisbollah und den sogenannten „palästinensichen Widerstand“ ergriffen wurde. Daran haben anscheinend Vertreter von 40 arabischen bzw. islamischen Organisationen teilgenommen.
    Ich frage mich, wie man überhaupt auf die Idee kkommen kann, solch einen Hetzer als „liberal“, „gemäßigt“ oder gar „modern“ herumzureichen! Ich würde auch sagen, daß der „Präsident“ der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich dadurch mehr als eindeutig der Lüge überführt ist, denn er kann wohl niemandem glaubhaft erklären, daß er nichts über die israelfeindlichen und Terroristen-freundlichen Tiraden Adnan Ibrahims wußte.

  9. @imperator
    Nicht doch, das ist Schakfeh noch nicht zu Ohren gekommen, und es handelt sich dabei sicher wieder einmal um eine „ältere Aussage“, wie gehabt.

    Danke, übrigens, für diesen aufschlußreichen Artikel von Israelnetz. Man sollte ihn an Schakfeh weiterleiten, und um ein Statement bitten.

    Kognitiv
    _____________________
    Remember Lepanto 1571

Comments are closed.