GiffordsWie durch ein Wunder hat die in Tucson schwer verletzte und zum Teil bereits totgesagte Kongressabgeordnete Gabrielle Giffords den Kopfschuss des 21-jährigen Attentäters überlebt. Mittlerweile ist sie wieder bei Bewusstsein, kann sehen, hören und sich bewegen. Dennoch ist ihr Zustand ernst. Die Folgeschäden sind nicht wirklich absehbar und es ist mit schweren Hirnverletzungen zu rechnen.

Bei einer Medienkonferenz am Freitag hieß es,

dass Gabrielle Giffords, der der Attentäter Jared Loughner am letzten Samstag eine Kugel durch das Gehirn gejagt hat, bislang alle Erwartungen übertroffen hat. „Sie nimmt ihre Umgebung wahr, das ist ein beträchtlicher Fortschritt“, sagte Michael Lemole der leitende Neurochirurg der Universitätsklinik von Tucson. Sie habe auf Kommando nicht nur die Arme, sondern auch die Beine bewegt, und zwar auch dann, als man sie auf die Bettkante gesetzt habe.

Chefarzt Peter Rhee ergänzte, Giffords habe nicht nur die Augen geöffnet, auch ihr Sehvermögen sei offenkundig intakt. Der nächste Schritt ist nun die Entfernung des Beatmungsgeräts, was laut Ehemann Mark Kelly bereits am Freitag erfolgen könne. Dann werde man erfahren, ob die Abgeordnete nicht nur sehen, sondern sogar sprechen könne, sagte Rhee. Gleichzeitig warnen die Ärzte vor zu großem Optimismus. Der Zustand von Gabrielle Giffords bleibe kritisch, ein Rückfall sei jederzeit möglich.

Und selbst wenn sie überleben sollte, dürfte sich Gabrielle Giffords nie mehr vollständig von der schweren Hirnverletzung erholen. Die Euphorie unter Angehörigen und Freunden bleibt entsprechend gedämpft. „Wir sind alle irgendwie gestrandet zwischen banger Hoffnung und Verzweiflung“, sagte Giffords’ Rabbinerin Stephanie Aaron der „Washington Post„.

In der neusten AFP-Meldung von letzter Nacht berichtet Giffords Ehemann, der Astronaut Mark Kelly, seine Frau könne wieder lächeln und habe ihm sogar den Nacken massiert. Giffords habe außerdem eine Augenoperation gut überstanden, sagte er. Dabei seien Knochenteile aus der Augenhöhle entfernt worden.

Wir wünschen Gabrielle Giffords gute Besserung.

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81 KOMMENTARE

  1. Ich wünsch ihr gute Besserung ohne bleibende Schäden. Die Vollstreckung des Todesurteils von diesem Schwein hätte ich gerne live übertragen gesehen.

  2. Im Verborgenen wütet derzeit eine Gewaltwelle sondergleichen, und zwar nicht fernab in den USA sondern mitten unter uns. Wir haben es stoisch zu ertragen gelernt, dass in den Medien immer häufiger von Messerattacken und Schusswaffengebrauch berichtet wird. Der gesetzestreue, unbewaffnete Bürger ist zum Freiwild für Kriminelle geworden. Im öffentlichen Bereich wird es immer gefährlicher, seinen Blick gegenüber den neuen Herrenmenschen nicht zu senken und falsch zu gucken. Lasst und nicht vergessen, WER für die allmähliche Demontage unserer Zivilisation verantwortlich ist. 2011 ist ein Superwahljahr.

  3. #1Querschuss
    Ich bin zwar auch nicht prinzipiell gegen die Todesstrafe, aber es spricht bisher alles dafür, dass Loughner eine handfeste psychiatrische Erkrankung (Psychose, Schizophrenie) hatte und in diesem Fall ist eine Todesstrafe nicht wirklich vertretbar.
    Man muss für die Todesstrafe schon die Kontrolle über seinen Geist haben und nach allem was ich über Loughner gelesen habe (u.a. auch sein youtube-Profil), hatte er das eindeutig nicht mehr.

  4. #4 Hayek

    aber es spricht bisher alles dafür, dass Loughner eine handfeste psychiatrische Erkrankung (Psychose, Schizophrenie) hatte und in diesem Fall ist eine Todesstrafe nicht wirklich vertretbar.
    Jeder Geisteskranke, der einem anderen Menschen umbringt, hat die Todesstrafe verdient. Keine gnade für solche Leute, wenn er weiß, dass er jemanden umbringt, kann er auch die Todesstrafe ertragen. Geisteskrankheit kann kein Persilschein gegen die Todesstrafe sein, egal in welcher Form.

  5. @ #5 Patriotismus (18. Jan 2011 09:56)

    Ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe! Und zwar aus Prinzip!

    Dafür sehe ich eine Gefängsnisstrafe „Lebenslänglich“ auch WIRKLICH als LEBENSlänglich!
    (Und nicht nur 15 Jahre – davon die letzten 7 Jahre Bewährung)

  6. Die Todesstrafe verbietet sich grundsätzlich von selbst. Die Schuld kann niemals ausreichend bewiesen werden, es gibt einen Haufen Fällen von Leuten, die nach zig Jahren aus der Todeszelle entlassen wurden, da neue Beweise sie entlasteten. Man kann sich ausmalen, dass es noch eine Gruppe von bereits Hingerichteten gibt, bei denen solche Beweise nicht rechtzeitig kamen (und nach vollstreckter Strafe ist der „Fall abgeschlossen“).

    Einen zu Unrecht lebenslang inhaftierten kann ich aus dem gefängnis lassen. Es mag sein, man hat ihm 20 Jahre seines Lebens geraubt. Aber wenn er hingerichtet wurde, kann ich ihn nicht wieder lebendig machen.

    Todesstrafen sind außerdem nicht billiger als die lebenslange Hafstrafe, abgesehen davon kann bei einem solchen Thema Ökonomie kein Thema sein, hier zählt nur die moralische Komponente.

    Zum Fall: Ich hoffe niemand schafft es, das 2nd Amendment im Bezug auf dieses Geschehen auszuhöhlen.

  7. Doch, die Schuld kann einwandfrei bewiesen werden. Das ist mit heutiger Technik kein Problem.

    Nehmen wir einen gewissen Fall in Japan, bei dem ein Irrer mehrere Mädchen im Alter von 4-7 ermordet, vergewaltigt und dann teilweise gegessen hat (die Überreste eines der Opfer schickte er dann an die Familie.)

    Die Beweise waren klar und einwandfrei. Er wurde mittlerweile hingerichtet. Und das war auch gut so.

    Nehmen wir den ehemaligen Führer der Aum Sekte, Asahara Shoko, der nicht nur den Sarin Anschlag auf die U-Bahn von Tokyo befohlen hat, sondern auch noch den Test genau dieses Sarin an einer kleinen Siedlund und die Ermordung eines jungen Anwalts, seiner Frau und des kleine Kindes das die beiden hatten. Asahara wartet auf seine Hinrichtung, und das ist auch gut so.

    Oder ein anderer Fall von drüben, wo ein 18-jähriger eine Frau vergewaltigte, sie dann ermordete und dann noch ihr Baby auch umbrachte. Auch in diesem Fall kamen all die Narren, die gegen die Todesstrafe waren, aus ihren Löchern mit ihren dummen „Argumenten“, die Verteidigung fuhr mit dem üblichen Mist „er hatte eine schwere Kindheit“. Den Richtern wars egal: Todesstrafe. Und das war richtig so.

    Den Haufen an Fällen wo Unschuldige aus Todeszellen nach Jahren entlassen werden gibt es nicht. Das ist eine Erfindung der Euro-peons und ähnlichen Schwachmatikern.

    Es gibt viele solcher Fälle in Japan und in den USA.

    Die Ökonomie muss sehr wohl ein Thema sein, auch die Sicherheit der Gesellschaft vor dem Verbrecher. Ein toter Verbrecher kann niemandem mehr schaden. Ein lebender schon, der kann vielleicht sogar freikommen (wie man z.B. sehr gut im Fall Jack Unterweger gesehen hat; Unterweger war wegen Mordes verurteilt, wurde aber unter den „Intellektuellen“ populär aufgrund seiner Schreibereien -sein Spitzname war „Häfnpoet“, der Knastpoet-, also wurde er schließlich vorzeitig entlassen und was geschah dann? Er wurde zum Serienkiller an Prostituierten bis in die USA, wo er schließlich gefasst wurde.)

    Die moralische Komponente? Ach bitte. Schert sich der Killer um die Moral? Nein. Warum dann wir? Hängt ihn höher.

    Wer einen Menschen tötet hat sein Leben verwirkt. So einfach ist es.

    Du willst nicht am Galgen enden? Dann töte niemanden. So einfach ist das.

    Zum Fall:
    Den Kopfschuss ansich zu überleben ist kein Wunder. Das passiert häufiger als man glaubt. Es spielen viele Faktoren eine Rolle. Kaliber, Geschwindigkeit, Eintrittsstelle und -winkel, Erstversorgung, Operation, etc.

    Giffords kann froh sein, dass ihr das in den USA passiert ist, und nicht in Europa. Die amerikanischen EMTs sind den europäischen um Lichtjahre vorraus.

    Folgeschäden wird es höchstwahrscheinlich geben. Ob von ihr überhaupt noch was übrig ist, wird sich auch erst zeigen. Sicher, der Körper lebt, aber der braucht nicht viel dafür. Offensichtlich wurde die Kugel eben nicht, wie der Artikel behauptet, durchs Gehirn gejagt, denn gäbe es eine Eintritts- und Austrittswunde mit Verlust an Gehirnmasse, und damit wäre sie erledigt. Offensichtlich hatte sie Glück, dass Loughner ein schlechter Schütze war, der auch noch billige Munition verwendet hat (Qualität der Munition spielt eine wichtige Rolle, wie der Schusswechsel zw. dem FBI und zwei Verbrechern in Miami 1984 zeigte, die Verbrecher wurden zwar durchsiebt, konnten aber bis zum Ende weiterkämpfen; eine Kugel des FBI drang seitlich in den Brustkorbs eines der Gangster und stoppte Zentimeter vor dem Herz, stoppte damit aber leider nicht den Verbrecher.)

  8. „Es gibt viele solcher Fälle in Japan und in den USA.“ bezieht sich auf die Fälle in denen die Schuld einwandfrei bewiesen wurde.

  9. #8 JSF (18. Jan 2011 10:50)

    Es gibt die Fälle definitiv, es ist keine Propaganda. Und man meitne auch bei der Urteilsverkündung, zweifellos die Schuld bewiesen zu haben. Das denkt man in dem Moment immer.

    Allerdings disqualifizieren Sie sich mit ihrer Einstellung sowieso für eine ernsthafte Diskussion über das Thema. Wer bei einem rein moralischen Thema (und das ist das gerichtlich angeordnete Töten nunmal) mit Ökonomie kommt oder auf Moral pfeift, dem ist ohnehin nicht mehr zu helfen.

    Der „Verlust von Gehirnmasse“ hätte sie nicht erledigt. Wieso sollte die Kugel denn nicht durch ihr Gehirn gegangen sein? Das Ausmaß von Behinderungen und Beeinträchtigungen ist nicht nur von der Masse des zerstörten Gewebes abhängig. Menschen haben bereits den Verlust von großen Hirnanteilen überlebt mit dabei sehr unterschiedlichen Ausmaßen an bleibenden Schäden.
    Die Schäden sind nicht abzusehen, bis man da sicheres sagen kann werden noch Wochen vergehen.

    Viel mehr als Glück wünschen bleibt einem da nicht.

  10. #3 Amos (18. Jan 2011 09:46)

    Du wirst sehen, wie die Linke einen Sieg nach dem anderen einfährt.

    Das Volk ist derart umerzogen worden, daß es nicht mehr fähig ist, die Dinge zu sehen wie sie sind.

    Leider.

  11. Ich finde auch das hier die Todesstrafe angebracht ist.
    Ein Rätzel war mir schon immer das sogenannte „Phychophaten“ sich nicht verantworten müssen.
    „Dead man is walking“

  12. #5 Patriotismus (18. Jan 2011 09:56)

    Jeder Geisteskranke, der einem anderen Menschen umbringt, hat die Todesstrafe verdient. Keine gnade für solche Leute, wenn er weiß, dass er jemanden umbringt, kann er auch die Todesstrafe ertragen. Geisteskrankheit kann kein Persilschein gegen die Todesstrafe sein, egal in welcher Form.

    Käse. Ohne Schuld keine Strafe. Wer krank ist, gehört in die Klapse, nicht ins Gefängnis.

  13. Wollemer zurück in die Steinzeit? Zustände wie unter dem Islam?

    Strafe setzt Schuld voraus. Schuld setzt voraus, daß sich der Täter bewußt für die Tat, den Rechtsbruch entschieden hat.

    Leute, deren Licht eher trübe oder gar nicht scheint und die gewalttätig sind, gehören in die geschlossene Abteilung, nicht ins Gefängnis oder in die Gaskammer.

  14. #15 Denker (18. Jan 2011 11:46)

    Eine Maßnahme der Erziehung und Besserung ist sie jedenfalls nicht, die Todesstrafe.

  15. Ich bin immer ein Gegner der Todesstrafe gewesen, aber die Verbrechen werden ja immer furchtbarer. Heute sage ich mir, wer einen Menschen tötet hat jedes Recht auf sein Leben verwirkt. Die Schuld des Täters muß aber 200prozentig bewiesen sein. Nicht, dass ein Unschuldiger hingerichtet wird. Sollte ein lieber Mensch aus meine Familie Opfer werden, was G“tt verhüten möge, werde ich eigenhändig an dem Täter Rache nehmen. So wie es im alten Testament steht. Auge um Auge und Zahn um Zahn.

  16. Die Todesstrafe nützt niemandem. Ihr geht davon aus, daß Gefängnis eine Wellness-Veranstaltung sein muß. Hier muß der Hebel angesetzt werden: Gefängnis muß GRUNDSÄTZLICH Zwangsarbeit bedeuten. Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen. Und dann bedeutet „Lebenslang Gefängnis“ eben nicht lebenslang Wellness, sondern lebenslang Zwangsarbeit.

    Zu der linken Abgeordneten: die ernten, was sie gesät haben. Die muten dem Bürger jeden Tag mit ihrer Politik diesen Dreck zu und schwafeln von „Menschenrechten“, „Teilhabe“, „Fortschritt“ und abstraktem Risiko. Um das Volk kümmern sich Linke nur insofern, als daß sie es zersetzen und auflösen wollen. Und wenn nun diese Auflösungserscheinungen sie selbst betreffen und sich abstrakte Restrisiken an ihnen selbst manifestieren, dann…ja dann ist das die inhärente Dynamik sozioökonomischer Systeme.

    Mir tut jeder Bürger, der „bereichert“ wird, mehr leid, als die. Denn die gehört zu den Verursachern.

  17. #7 Agora (18. Jan 2011 10:15)

    Die Schuld kann niemals ausreichend bewiesen werden

    Geständnis? Video? DNA? Oder Mordbegehung in der Öffentlichkeit (wie im Fall Loughner)? Alles keine eindeutigen Beweise?

    es gibt einen Haufen Fällen von Leuten, die nach zig Jahren aus der Todeszelle entlassen wurden, da neue Beweise sie entlasteten.

    Können Sie das belegen?

    Aber wenn er hingerichtet wurde, kann ich ihn nicht wieder lebendig machen.

    Deshalb sollen Richter die Todesstrafe auch nur bei eindeutiger Beweislage verhängen. Und mal ehrlich: Wenn bei 100.000 Hingerichteten vielleicht statistisch ein Unschuldiger dabei ist und dafür 99.999 brutale Mörder ihrer gerechten Strafe zugeführt werden – wäre das so dramatisch? Die Anzahl der durch die Abschreckungswirkung geretteten Menschenleben wäre vermutlich weitaus höher.

    Todesstrafen sind außerdem nicht billiger als die lebenslange Hafstrafe,

    Wenn sie zeitnah ausgeführt werden schon …

    abgesehen davon kann bei einem solchen Thema Ökonomie kein Thema sein, hier zählt nur die moralische Komponente.

    Moralisch ist es, das deutsche Volk vor skrupellosen Mordmaschinen zu schützen – auch auf die todsichere Nummer …

    #8 JSF (18. Jan 2011 10:50)

    Exzellent formuliert.

  18. @ #19 ThomasV (18. Jan 2011 12:25)

    Es gab früher in der Bundesrepublik Deutschland noch einen Unterschied zwischen:

    – Gefängnis,
    – Zuchthaus

    Das Zuchthaus war ein Gefängnis mit strafverschärfenden Haftbedingungen für Häftlinge, die wegen nicht mit der Todesstrafe bedrohter Verbrechen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt waren. Wesentlicher Bestandteil der Zuchthausstrafe war der Zwang zu harter körperlicher Arbeit, oft bis zur Erschöpfung, zum Beispiel in Steinbrüchen oder beim Torfstechen. Wegen der erheblich härteren Haftbedingungen galt bei einer (manchmal in der Justiz erforderlichen) Umrechnung von Gefängnis- auf Zuchthausstrafe ein Umrechnungsverhältnis von 3 zu 2.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zuchthaus

  19. @#24 mike hammer
    2.Mose 21,24

    23 Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben,
    24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
    25 Brandmal um Brandmal, Beule um Beule, Wunde um Wunde.

  20. #21 Columbin (18. Jan 2011 12:41)

    Ein unschuldig Hingerichteter ist glatter Mord – dafür müssen dann die Richter, der Staatsanwalt, die ermittelnden Polizeibeamten, gegebenenfalls der Verteidiger und natürlich der Henker hingerichtet werden.

    Wenn wirs so machen, denke ich nochmal über die Todesstrafe nach.

  21. #21 Columbin (18. Jan 2011 12:41)

    Geständnis? Video? DNA? Oder Mordbegehung in der Öffentlichkeit (wie im Fall Loughner)? Alles keine eindeutigen Beweise?

    Eindeutige Fälle sind eine absolute Ausnahme, nicht die Regel!

    Geständnisse sind nichts wert. Gerade im amerikanischen System. Durch genug Druck bekommt man jeden zum Geständnis. Auch haben aus versch. Gründen bereits Unschuldige gestanden, weil man ihnen klarmachte wie hoffnusnglos ihre Verteidigung ist, weil sie geistig labil waren etc.

    Abgesehen davon: Wenn jemand wegen seines Geständnisses hingerichtet würde, was ohne nicht möglich gewesen wäre, wieso sollte irgendjemand noch etwas gestehen?

    Wenn bei 100.000 Hingerichteten vielleicht statistisch ein Unschuldiger dabei ist und dafür 99.999 brutale Mörder ihrer gerechten Strafe zugeführt werden – wäre das so dramatisch?

    Das wäre nicht hinnehmbar! Zumindest nicht in einem modernen, freiheitlichen Rechtsstaat!
    Die Fehlerquote dürfte auch in der Realität weitaus höher sein, vorallem wenn sie wie von Ihnen gefordert „zeitnah“ ausgeführt werden!

    Die Anzahl der durch die Abschreckungswirkung geretteten Menschenleben wäre vermutlich weitaus höher.

    Es gibt keine Abschreckungswirkung durch die Todesstrafe! Gab es nie, wird es auch nie geben. Der Blick auf Länder mit existierender Todesstrafe reicht dafür. Außerdem geht ein Täter im Moment seiner Tat meist nicht davon aus, erwischt zu werden. Lesen Sie es nach.

  22. #24 mike hammer (18. Jan 2011 12:44)
    #18 Alemanne55 (18. Jan 2011 12:04)
    das steht nicht im alten testament

    Doch (2. Buch Mose Kapitel 21 Vers 23-25). Und der kommunikativen Übersetzung der „Gute-Nachricht-Bibel“ kann man im 1. Buch Mose Kapitel 9 Vers 6 Folgendes entnehmen:

    Wer einen Menschen tötet, muss von Menschenhand sterben; denn der Mensch ist nach dem Bild Gottes geschaffen.

  23. #19 ThomasV (18. Jan 2011 12:25)
    die todesstrafe gibt den hinterbliebenen und ihren freunden den glauben an die gesellschaft ein wenig zurück. das ist mir wertvoller als der mörder.
    in solchen klaren fällen würde ich keine scheu haben auch noch die organe an arme kranke menschen weiterzugeben.
    ich habe für mord kein verständnis.

  24. Achja, DNA ist zwar in den Medien und Krimiserien immer das „Zaubermittel“…beweist aber in den meisten Fällen nicht viel. Je nach Fall wird Ihnen das auch ein Rechtsmediziner bestätigen, wenn Sie ihn darauf ansprechen.

  25. #29 Columbin (18. Jan 2011 13:14)
    der sprach was von auge und zahn, schau doch mal wie das gehandhabt wurde.
    nur wenn 3 zeugen da waren, nur wenn der täter unmittelbar davor gewarnt wurde……
    an ihren taten sollst du sie……..
    also im talmud findest du die auslegung.
    wenns dich interessiert, nicht das
    man das stigma in der übersetzung
    wegbekommen könnte.

  26. @#21 Columbin

    es gibt einen Haufen Fällen von Leuten, die nach zig Jahren aus der Todeszelle entlassen wurden, da neue Beweise sie entlasteten.

    Können Sie das belegen?

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,517803,00.html

    Drei Menschen mit bewegender Geschichte hatte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International vor der Entscheidung des Uno-Ausschusses vorgestellt – drei Männer, die beinahe im Namen des Staates unschuldig hingerichtet worden wären: Ein Todeskandidat, dessen vermeintliches Opfer sich später als äußerst lebendig herausstellte. Ein weiterer, dessen Unschuld sich nach 34 Jahren herausstellte. Ein dritter, der als 100. Todeskandidat wegen erwiesener Unschuld aus einem US-Gefängnis entlassen wurde.

  27. #33 myotis (18. Jan 2011 13:24)

    Das sind manche Leute alles nur notwendige Opfer für die gute Sache…

  28. #3 Amos

    Lasst und nicht vergessen, WER für die allmähliche Demontage unserer Zivilisation verantwortlich ist. 2011 ist ein Superwahljahr.

    Die Frage ist allerdings, welche Partei soll man wählen?
    DIE FREIHEIT ist hier noch nicht vertreten!!! 🙁

  29. Ideell gesehen ist die Todesstrafe vertretbar, aber praktisch gesehen ist sie amoralisch. Denn die menschliche Gerechtigkeit ist fehlbar. Die Todesstrafe anzuwenden, bedeutet daher zu sagen: Auf so und so viel unschuldig Exekutierte kommt es nicht an. Zum Glück greift diese Erkenntnis auch in den USA immer mehr um sich, so dass immer mehr Staaten (auch republikanisch regierte) die TS aussetzen und/oder ganz zur Disposition stellen.

  30. Aus meiner Sicht hat der Attentäter, welcher G. Giffords fast tödlich verletzte und nebenbei noch sechs weitere unschuldige Menschen ermordete, die Todesstrafe verdient, egal wie irre er ist. Seltsamerweise sind solche angeblich Geistesgestörten immer in der Lage, ihre Taten trotz ihrer Verfassung zu planen und auszuführen, dann können sie auch die Konsequenzen dafür tragen. Abgesehen von meiner persönlichen Meinung haben das aber amerikanische Gerichte zu entscheiden, vermutlich ist Frau Giffords als Demokratin selbst Gegnerin der Todesstrafe. Für Deutschland würde ich die Todesstrafe bei bestimmten Verbrechen begrüßen, bin mir aber durchaus darüber bewusst, dass jeder dahingehende Vorschlag einer politischen Gruppierung auf den erbitterten Widerstand sämtlicher Gutmenschen stoßen würde, und was die Bevölkerung darüber denkt, interessiert ohnehin niemanden. Es ist daher reine Zeitverschwendung, sich mit diesem Thema zu befassen.

  31. #27 Grant (18. Jan 2011 13:13)
    #21 Columbin (18. Jan 2011 12:41)

    Ein unschuldig Hingerichteter ist glatter Mord

    Nein:

    Mörder ist, wer

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

    einen Menschen tötet. (§ 211 Absatz 2 StGB)

    #28 Agora (18. Jan 2011 13:13)
    #21 Columbin (18. Jan 2011 12:41)

    Eindeutige Fälle sind eine absolute Ausnahme, nicht die Regel!

    Selbst wenn das so sein sollte – dann ließe sich die Todesstrafe doch zumindest in diesen anwenden!

    Geständnisse sind nichts wert. Gerade im amerikanischen System. Durch genug Druck bekommt man jeden zum Geständnis.

    Wollen Sie damit suggerieren, der amerikanische Staat würde Straftäter zu Geständnissen zwingen? Bei einem solchen Amerikabild sind Sie bei PI falsch.

    Auch haben aus versch. Gründen bereits Unschuldige gestanden, weil man ihnen klarmachte wie hoffnusnglos ihre Verteidigung ist, weil sie geistig labil waren etc.

    Anwalt: Gestehen Sie den Mord einfach.

    Mandant: Aber ich war es doch gar nicht!

    Anwalt: Ist egal, ich habe keine Lust auf eine lange und arbeitsintensive Verhandlung.

    Mandant: Na gut.

    Und die Äußerungen von geistig Gestörten wird ein Gericht schon richtig einordnen.

    Wenn jemand wegen seines Geständnisses hingerichtet würde, was ohne nicht möglich gewesen wäre, wieso sollte irgendjemand noch etwas gestehen?

    Weil dieser jemand dumm oder Überzeugungstäter ist oder weil er unbedacht in Aufregung handelte (z. B. direkt nach der Festnahme).

    Die Fehlerquote dürfte auch in der Realität weitaus höher sein, vorallem wenn sie wie von Ihnen gefordert “zeitnah” ausgeführt werden!

    Das habe ich nicht gefordert, sondern lediglich wertfrei angemerkt, dass eine „zeitnahe“ Hinrichtung Geld sparen würde.

    Es gibt keine Abschreckungswirkung durch die Todesstrafe! Gab es nie, wird es auch nie geben. Der Blick auf Länder mit existierender Todesstrafe reicht dafür.

    Sie können nicht völlig unterschiedliche Länder mit völlig unterschiedlichen Bedingungen miteinander vergleichen. Wann würden Sie sich ehr trauen die Äpfel vom Baum des Nachbarn zu stehlen – wenn darauf ein Tag Fernsehverbot oder vier Wochen Hausarrest stehen? Das Leugnen der Abschreckungswirkung ist logikwidrig und ideologiehörig.

    Außerdem geht ein Täter im Moment seiner Tat meist nicht davon aus, erwischt zu werden.

    Er geht aber davon aus, theoretisch erwischt werden zu können …

    Lesen Sie es nach.

    Wo? In „Dogmatik für Anfänger“?

  32. Während die Anhänger Tea Party bei jeder auch nur so kleinen Gelegenheit diffamiert und attackiert werden, nimmt der Rassismus der Schwarzen, gegen Weisse in den USA immer abstrusere Formen an.
    Das geht nun schon so weit das zB. bei einer Kundgebung der NAACP (National Association for the Advancement of Colored People) einer der Gründerväter der amerikanischen Verfassung, George Whashington, in einen Stoffkasten gesteckt wurde. Im Falle dieses Skandals, halten sich die LINKS dominierten MSM aber erstaunlich bedeckt.

    BOXING GEORGE

    http://atlasshrugs2000.typepad.com/atlas_shrugs/2011/01/boxing-george.html

  33. #33 myotis (18. Jan 2011 13:24)

    Die Entlassungen beweisen doch, dass das Rechtssystem funktioniert. Wobei ich bei Angaben der Abtreibungslobby „Amnesty International“ sowieso skeptisch bin …

  34. #39 Columbin (18. Jan 2011 14:12)

    Wollen Sie damit suggerieren, der amerikanische Staat würde Straftäter zu Geständnissen zwingen? Bei einem solchen Amerikabild sind Sie bei PI falsch.

    Achso, man muss also ein vollkommen unkritisches Fanbild von Amerika haben? Es ist ein Land mit gewissen Vorzügen und mit gewissen Nachteilen. Punkt.

    Abgesehen davon waren die beiden Sätze getrennt. Es geht darum, dass im amerikanischen System gewisse „deals“ üblich sind, ganz im Gegenteil zu Deutschland. Und da kann ein Unschuldiger schon in die Bredouille kommen, wenn seine Position schlecht ist.
    Der zweite Satz ging allgemein um den Wert von Geständnissen. Mit der richtigen Verhörsituation kann ich jeden dazu bringen, etwas zu gestehen. In jedem Land.

    Ansonsten: Ideologiehörig, Dogmatik, blablabla.

    Sie können auch noch mit dem Totschlagsargument kommen ich sei „doch einer von den linken Gutmenschen“.

    Dann brauchen Sie auch nicht weiter nachzudenken oder ihr Weltbild kontrollieren. Wenn Sie es in Ordnung finden, Unschuldige zu opfern um eine quasi-sexuelle Befriedigung an der Vollstreckung der Todesstrafe zu ziehen, disqualifizieren Sie sich für mich sowohl als Diskussionspartner als auch als rechtschaffene Person.

  35. „den Glauben an die Gesellschaft“, Opfer für „eine gute Sache“…

    Ich bleibe dabei: lebenslange Zwangsarbeit, nicht Todesstrafe.

    Schaut’s Euch doch die jetzige Todesstrafe an: die warten 1 oder 2 Jahre, manche 10 oder 15, dürfen sich verwirklichen…

  36. #39 Columbin (18. Jan 2011 14:12)

    Die Todesstrafe für einen Unschuldigen nach einem fehlerhaften Gerichtsverfahren ist nicht grausam? Das der Sachverhalt „passend“ gemacht wird? Die konstruierte – um nicht zu sagen frei erfundene – Beweiskette?

  37. #42 Agora (18. Jan 2011 14:29)

    Es geht darum, dass im amerikanischen System gewisse “deals” üblich sind, ganz im Gegenteil zu Deutschland.

    Sie haben keine Ahnung, aber davon eine ganze Menge. Derartige „Rechtsgespräche“ – also Verhandlungen zwischen Richter, Staatsanwalt und Anwalt unter Ausschluss der Öffentlichkeit – gibt es auch in Deutschland (siehe dort).

    Und da kann ein Unschuldiger schon in die Bredouille kommen, wenn seine Position schlecht ist.

    Der Anwalt gibt zu nichts seine Zustimmung, dem der Angeklagte nicht auch zustimmt. Insofern kann ich Ihre Sorge nicht nachvollziehen. Durch derartige Gespräche kann viel mehr bei ohnehin wahrscheinlicher Verurteilung das Strafmaß des Angeklagten gemildert werden. Das Gericht sichert häufig zu, bei der Strafe unter einer gewissen Grenze zu bleiben, sofern der Angeklagte im Gegenzug die Tat gesteht. Der Nutzen des Gerichts liegt dabei in der Prozessabkürzung und der damit einherghenden niedrigeren Arbeitsbelastung.

    Mit der richtigen Verhörsituation kann ich jeden dazu bringen, etwas zu gestehen. In jedem Land.

    Wollen Sie den USA „Stasi“-Methoden unterstellen?

    Wenn Sie es in Ordnung finden, Unschuldige zu opfern um eine quasi-sexuelle Befriedigung an der Vollstreckung der Todesstrafe zu ziehen, disqualifizieren Sie sich für mich sowohl als Diskussionspartner als auch als rechtschaffene Person.

    Ich ziehe aus der gerechten Strafe für brutalen Mord durchaus Befriedigung, allerdings nicht in sexueller Hinsicht. Sollte dies bei Ihnen anders sein, erscheint ein Schöffenamt für Sie nicht empfehlenswert. Es besteht nämlich die Gefahr, dass … Aber lassen wir das.

  38. #46 Columbin (18. Jan 2011 15:07)

    Mit der richtigen Verhörsituation kann ich jeden dazu bringen, etwas zu gestehen. In jedem Land.

    Wollen Sie den USA “Stasi”-Methoden unterstellen?

    …Billig. Die Aussage war klar formuliert und stand in keinem Bezug zu einem bestimmten Land.

    Ich ziehe aus der gerechten Strafe für brutalen Mord durchaus Befriedigung, allerdings nicht in sexueller Hinsicht. Sollte dies bei Ihnen anders sein, erscheint ein Schöffenamt für Sie nicht empfehlenswert. Es besteht nämlich die Gefahr, dass … Aber lassen wir das.

    „Selber selber selber!“

    Sie sind es doch, der gerne Unschuldige über die Klinge springen lässt, um auch ja keinen Schuldigen übersehen zu haben.

    Sie sind an dieser Stelle der Perverse.

    Wäre schön, wenn Leute wie Sie von Schöffenämtern ausgeschlossen würden, indem man mal die Achtung des Grundgesetzes oder der Menschenrechte abprüft.

    „Grundgesetz“ und „Menschenrechte“ können Sie übrigens im Duden nachschlagen, auch wenn ich mir ziemlich sicher bin, dass Sie auch dann mit den Begriffen nicht viel anfangen können.

  39. Die Entlassungen beweisen doch, dass das Rechtssystem funktioniert. Wobei ich bei Angaben der Abtreibungslobby “Amnesty International” sowieso skeptisch bin …

    Die Angaben von Amnesty dürften wohl die USA im eigenen Interesse überprüft haben.
    Verstehe ich sie richtig? Sie sind dagegen das vergewaltigte Frauen abtreiben dürfen aber für Todesstrefe.

  40. #47 Agora (18. Jan 2011 15:13)

    Wäre schön, wenn Leute wie Sie von Schöffenämtern ausgeschlossen würden, indem man mal die Achtung des Grundgesetzes oder der Menschenrechte abprüft.

    Wo habe ich bitte fehlende „Achtung des Grundgesetzes oder der Menschenrechte“ gezeigt?

    #48 myotis (18. Jan 2011 15:23)

    Sie sind dagegen das vergewaltigte Frauen abtreiben dürfen aber für Todesstrefe.

    Korrekt.

  41. #46 Columbin (18. Jan 2011 15:07)

    Sie haben keine Ahnung, aber davon eine ganze Menge. Derartige “Rechtsgespräche” – also Verhandlungen zwischen Richter, Staatsanwalt und Anwalt unter Ausschluss der Öffentlichkeit – gibt es auch in Deutschland (siehe dort).

    Na, da wäre ich vorsichtig und würde mal unter dem Stichwort „Plea bargain“ recherchieren. Sowas gibts in D jedenfalls nicht.

  42. #47 Agora (18. Jan 2011 15:13):

    Sie sind an dieser Stelle der Perverse.

    Korrekt. Und das in mehrfacher Hinsicht, aber das hat er hier schon mehrfach bewiesen.

  43. #52 Columbin (18. Jan 2011 16:16)

    Eben nicht, den selber verlinkten Wiki-Artikel über das „Rechtsgespräch“ bitte einfach mal bis zum Ende lesen.

    Wir reden hier über Deals im Strafprozeß.

  44. Plea bargain wäre zB, daß der wegen versuchten Raubes Angeklagte mit dem Gericht einen Deal macht, wonach er sich der „Rempelei“ schuldig bekennt und die entsprechende Strafe akzeptiert, wodurch die Sache schnell und schmerzlos erledigt ist und eine eventuell sehr umfangreiche und teure Beweisaufnahme nicht stattfinden muß. So was gibts im deutschen Strafprozeß nicht.

  45. Frage :
    Wie werden wir uns verhalten wenn ein „Rechtgläubiger“ einen typischen Massenmord z.B. Zug entgleisen, Bombe im Kino
    o.ä. begeht.?
    Schuldigen suchen (meistes mit explodiert)
    Protestschreiben, Messe lesen
    Psychologen beauftragen
    (meine Meinung darf ich hier nicht sagen,wg.
    Moderation)

  46. #49 Columbin (18. Jan 2011 15:42)

    Wo habe ich bitte fehlende “Achtung des Grundgesetzes oder der Menschenrechte” gezeigt?

    Allerspätestens als Sie sagten, es wäre in Ordnung wenn man einige Unschuldige zu Unrecht hinrichtet, wenn man dafür dann aber auch alle Schuldigen sicher erwischt. Das fanden sie ja „nicht dramatisch“.
    Das dann am besten noch mit Schnellverfahren und Schnellhinrichtung….um Geld zu sparen, und damit in Kauf zu nehmen, tendenziell noch mehr Unschuldige vom Leben zum Tode zu befördern.

  47. #56 Alemanne55 (18. Jan 2011 18:58)

    mike, schau mal unter Exodus 21, 23-24. Da steht es.
    _______________________
    meine deutsche ortographie ist schxxxe aber das hebräisch von dem dem du nachplapperst ist viel beschxxener! 😉

    Auge für Auge (hebräisch ??? ???? ??? ajin tachat ajin) ist Teil eines Rechtssatzes aus dem Sefer ha-Berit (hebr. Bundesbuch) in der Tora für das Volk Israel (Ex 21,23–25 EU): „… so sollst du geben Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.“
    (BLÖDIPEDIA)
    ich weiss ja was dich dazu treibt das zu schreiben nur das ist völlig falsch.
    wenn du das „sim ein tachat ein“ als auge um auge“ übersezt stimmt es mit dem bild zusammen das dir im NT vom juden implizieren soll.
    es heist stütze ein auge mit nem auge, sim tachat bedeutet unterstüze/unterlege. das macht man auch wenn ein tisch schaukelt.

  48. Re…#59 mike hammer (18. Jan 2011 20:02)

    Viel zittierter Satz, mit dem auch viel Schindluder getrieben wurde und wird.

    Besser… ein Auge um ein Auge, ein Zahn um ein Zahn.
    Damit sollte die Idee der Rache begrenzt werden. ES konnte zwar ein Rechtstitel aus-
    gesprochen werden, nur die Ausübung hatte
    das Opfer/Familie zu betreiben. (Zeit der
    beiden Königreiche)
    AUf jeden Fall war so keine ausufernde Ven-
    detta MÖGLICH. Der Rache wurden Grenzen gesetzt.

  49. #60 udosefiroth (18. Jan 2011 20:08)
    warum steht deiner meinung sim…tachst….
    man könnte auch kach also nimm oder schwor, tachtoch….. warum sim tachat?

  50. #7 Agora (18. Jan 2011 10:15)

    Die Todesstrafe verbietet sich grundsätzlich von selbst. Die Schuld kann niemals ausreichend bewiesen werden, es gibt einen Haufen Fällen von Leuten, die nach zig Jahren aus der Todeszelle entlassen wurden, da neue Beweise sie entlasteten.

    Nach dieser „Logik“ muss man generell von Strafen absehen, denn es könnte ja den Falschen treffen. Außerdem sitzen Todeskandidaten ja im Durchschnitt vorher 15-20 Jahre ein, da ist genug Zeit für Berufungen oder Wiederaufnahmen des Verfahrens.
    Unschuldig Verurteilte wird es immer geben, wenn man das vermeiden will, muss man Gerichtsverfahren an sich abschaffen.
    Das kann also nicht der Maßstab sein. Der Maßstab muss sein möglichst wenig Unschuldige zu verurteilen. Dass Loughner der Täter ist, bzweifelt nicht mal seine Anwältin. Sie wird sehr wahrscheinlich auf Schuldunfähigkeit plädieren. Auch daran gibt es nichts auszusetzen.

  51. #60 udosefiroth (18. Jan 2011 20:08)
    es würde ja dann ein le ein we schen le schen heissen!?

  52. #15 Denker   (18. Jan 2011 11:46)
    Außerdem ist der Tod keine Strafe sondern bloße Rache.

    Strafe dient dazu, zukünftigen Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, während Rache dem aus persönlichen Leid entspringenden Bedürfnis nach (subjektiver) Gerechtigkeit Rechnung trägt. In unserer modernen Gesellschaft ist Rache eine rechtsabhängige Funktion der Strafe, was jedoch nicht unbedingt bedeutet, dass die Rache als solche keine Existenzberechtigung mehr haben darf oder sollte. Das persönliche Bedürfnis nach Vergeltung muss sich eben nur in dem Rahmen bewegen, den das Gesetz vorgibt.

    #17 Grant   (18. Jan 2011 11:50)
    Eine Maßnahme der Erziehung und Besserung ist sie jedenfalls nicht, die Todesstrafe.

    Bei der Todesstrafe steht meiner Meinung nach der Aspekt der Rache sehr stark im Vodergrund. Ob eine Gesellschaft für bestimmte Taten die Todesstrafe vorsieht oder nicht, ist also abhängig von ihrer Bereitschaft, der Rache bzw. dem rein subjektiven Gerechtigkeitsempfinden, unabhängig von Recht oder Unrecht, Raum zu lassen. Insofern geht das Argument fehl, es bestehe stets die Gefahr, einen Unschuldigen zu treffen. Dem Rächenden ist das nämlich zunächst einmal schnurzpiepegal.

  53. Zitat…61 mike hammer (18. Jan 2011 20:19) #60 udosefiroth (18. Jan 2011 20:08)
    warum steht deiner meinung sim…tachst….
    man könnte auch kach also nimm oder schwor, tachtoch….. warum sim tachat?

    _____________________________________________

    Dein Einwand ist berechtigt, den die Worte
    sind unabenderlich.
    Nur habe ich obiges mal gelehrt bekommen und
    es ist mir im Gedächtnis geblieben.

  54. #57 Agora (18. Jan 2011 19:20)

    Allerspätestens als Sie sagten, es wäre in Ordnung wenn man einige Unschuldige zu Unrecht hinrichtet

    Meine Güte, wie kleinkariert! Ein bisschen Schwund ist eben immer. (Jedenfalls solange, bis man selbst betroffen ist… Ironie aus.)

  55. #67 udosefiroth (18. Jan 2011 20:32)
    unterstüze ein auge mit einem auge und einen zahn mit einen zahn…..geschrieben vor jahrtausenden und auch heute noch verständlich….. nicht schlecht für einen 28 jahrhunderte alten schmöker 😉

  56. @Inter

    Ein bisschen Schwund ist eben immer.

    Dieses Argument ist doch ein Trugschluss.
    Bei reinen Gefängnisstrafen gibt es diesen „Schwund“ doch genauso.
    Die Lebenserwartung von Gefangenen ist signifikant niedriger. Auch ein deutscher Knast ist kein Kindergarten. Drogen, Gewalt, Prostitution, Einsamkeit. Das ist die Hölle auf Erden.
    Unschuldig Verurteile gibt es da mit Sicherheit auch nicht weniger als in Todeszellen. Eher mehr, denn es ist ja „nur“ Gefängnis.
    Wenn es nach 15-20 Jahren (=Haft für Todekandidaten) keine entlastenden Beweise gibt, ist die Wahrscheinlichkeit danach schlichtweg minimal. Und selbst wenn. Dann stirbst du im 25. Haftjahr an Hepatitis C und im 26. Haftjahr merken sie den Fehler.
    Oder du lebst noch und man lässt dich frei.
    Toll! Du bist entweder ein gebrochener Mensch oder das Leben „da draußen“ ist dir total fremd und das Zurückfinden in diese veränderte Welt ein Ding der Unmöglichkeit. Die 26 Jahre Hölle auf Erden kann sowieso niemand wieder gut machen.

    Nein, die Fehlerquote muss vor der Verurteilung stimmen. Und nicht erst hinterher. Egal ob nun Todesstrafe, lebenslang oder wie bei uns 15 Jahre.

  57. Zitat…
    „68 mike hammer (18. Jan 2011 20:48) #67 udosefiroth (18. Jan 2011 20:32)
    unterstüze ein auge mit einem auge und einen zahn mit einen zahn…..geschrieben vor jahrtausenden und auch heute noch verständlich….. nicht schlecht für einen 28 jahrhunderte alten schmöker“

    ___________________________________

    Eben der Bestseller, nur die leidige Lust
    am INTERPRETIEREN!

    Aber ging es im Threat nicht um die Option
    der Todesstrafe? Hier habe ich etliche Probleme damit.
    Grob gesagt… ein Urteil als Strafe oder
    asl Möglichkeit der Rehabilitation?
    Bei einer Volksbefragung würde ich mich huer
    um ein Urteil drücken.

  58. @Hayek

    Weitgehend meine Meinung. Du hast mich da missverstanden: ich finde es lediglich etwas zynisch, im Namen der Gerechtigkeit eine Verurteilung Unschuldiger bewusst in Kauf zu nehmen, wie es Columbin tat. Unser Anspruch muss vielmehr sein, jegliche „Fehlerquote“ auszuschließen. Wenn und insoweit das jedoch nicht möglich ist, müssen wir uns überlegen, welches Strafmaß angesichts der verbleibenden Irrtumswahrscheinlichkeit noch vertretbar erscheint, abhängig von der zur Last gelegten Tat. Oder wir stellen eben den Aspekt der Rache stärker in den Vordergrund.

  59. #57 Agora (18. Jan 2011 19:20)
    #49 Columbin (18. Jan 2011 15:42)

    Wo habe ich bitte fehlende “Achtung des Grundgesetzes oder der Menschenrechte” gezeigt?

    Allerspätestens als Sie sagten, es wäre in Ordnung wenn man einige Unschuldige zu Unrecht hinrichtet, wenn man dafür dann aber auch alle Schuldigen sicher erwischt. Das fanden sie ja “nicht dramatisch”.

    Ich habe mitnichten geschrieben, dass es in Ordnung sei, einen Unschuldigen hinzurichten. Angesichts der geringen Häufigkeit derartiger Fehlurteile habe ich lediglich die Frage zur Diskussion gestellt, ob diese als Argument gegen die Todesstrafe genügen.

    Das dann am besten noch mit Schnellverfahren und Schnellhinrichtung….um Geld zu sparen, und damit in Kauf zu nehmen, tendenziell noch mehr Unschuldige vom Leben zum Tode zu befördern.

    Davon habe ich wiederum überhaupt nichts geschrieben. Sie arbeiten mit Halbwahrheiten und Unterstellungen.

  60. # udosefiroth
    das ist kein indizienfall, da gibt es keine zweifel. einfach 10 cent für ne kugel und astalavista. wenn ich das schreibe was ich so für gerecht halte, würde ich ihn nicht toten,
    nein der würde noch viele jahre frei leben,
    aber ich möchte niemanden schocken.
    die sind alle so zivilisiert,also ne kugel.
    geht schneller als der elektrische kram.
    http://www.youtube.com/watch?v=CqABkG1JpHM

  61. #72 Columbin (18. Jan 2011 21:25)

    Davon habe ich wiederum überhaupt nichts geschrieben. Sie arbeiten mit Halbwahrheiten und Unterstellungen.

    Mitnichten. Ich finde es allerdings witzig, wie verletzt, beleidigt oder ungerecht behandelt Sie hier immer tun.

    Sie haben selber gesagt, sie würden unschuldig Hingerichtete hinnehmen.

    Ökonomische Gesichtspunkte sind Ihnen in diesem Zusammenhang wichtig, daher wollen sie schnelle Urteile und schnelle Durchführung der Todesstrafe.

    –> Ein Zusammenhang zwischen „Blitzurteilen/Blitzvollstreckung“ und Todesstrafe würde bedeuten, dass die Quote an unschuldig Getöteten stiege, da die Zeit, in der falsches Urteil erkannt und zurückgenommen werden kann sinkt. Desweiteren ist es zumindest zu vermuten, dass diese Art der Schnellabfertigung auch zu höherer Fehlerquote führt.

    Hier so zu tun, als würde ich Ihnen Dinge unterstellen ist reine Rabulistik.

  62. #71 Inter
    Dann habe ich dich in der Tat missverstanden.

    Unser Anspruch muss vielmehr sein, jegliche „Fehlerquote“ auszuschließen.

    Dass es niemals zu Fehlern kommt, kann man vergessen. Wie du richtig sagst, ist deshalb immer ein Abwägen nötig.
    Dabei muss man aber alle Argumente in die Waagschale werfen und nicht nur wie Agora und viele andere, die eine Möglichkeit, dass auch Unschuldige hingerichtet werden.

    Man muss auch fragen:
    Wie viele Unschuldige sind es?
    Was passiert, wenn wir die Todesstrafe abschaffen – z.B. hinsichtlich der ebenfalls unschuldigen Opfer der entlassenen Täter?
    Sind das nicht viel mehr?
    Wie viele Unschuldige gibt, es die lebenslang bekommen?
    Wie ergeht es diesen Justizopfern?
    usw.

    Die totale Beschränkung auf nur einen Gesichtspunkt wie das leider in Europa immer wieder geschieht, führt zu diesen Trugschlüssen, die in unserem Justizsystem leider Überhand nehmen.

    Anderes Beispiel:
    Die Aufhebung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch den EGMR.
    Die EU und die deutsche Justiz haben mehr Unschuldige auf dem Gewissen als die USA.
    Davon bin ich überzeugt.

    Wir schießen ja nicht mal Flugzeuge ab, wenn sie entführt werden und Kurs auf ein AKW nehmen. Und wenn das Schicksal von eines unschuldigen Menschenlebens von Folter abhinge. Es würde sich immer eine Mehrheit an deutschen Richtern finden, die sagen würde: Nein, Folter niemals unter keinen Umständen.

    Immer unter der Voraussetzung natürlich, dass sie selber nicht betroffen sind und das Leben im Rotweinviertel nicht gestört wird. Denn wären sie selber betroffen, sehe die Welt bei all diesen Entscheidungen plötzlich ganz anders aus. Das ist das Grundproblem unser Justiz: Null Empathie für die Opfer. Der ganze Strafprozess dreht sich ausschließlich um das Wohl des Angeklagten. Auch das ist in den USA anders. Dort haben auch die Opfer eine starke Stimme.

  63. Paperlapap die TS ist vollkommen angebracht. Warum soll der Killer leben wenn sein Opfer tot ist wem nützt das? Ein Mörder hat das Recht auf Leben verwirkt und Basta kein Mitleid kann da aufkommen. Ich sehe keinen einzigen Punkt der dagegen spricht. Der schlimmste Spruch ist: „er hatte eine schlimme Kindheit“! Da muss ich lachen über so viel Blödsinn. Da wäre ja jeder KZ Insasse der den Holocoust überlebt hat zum Massenmörder geworden. So ein Unsinn meine Mutter hat bis heute niemanden umgebracht und die hat ihre Kindheit in Auschwitz verbracht.

  64. #74 Agora (18. Jan 2011 21:48)
    #72 Columbin (18. Jan 2011 21:25)

    Sie haben selber gesagt, sie würden unschuldig Hingerichtete hinnehmen.

    Lüge.

    Ökonomische Gesichtspunkte sind Ihnen in diesem Zusammenhang wichtig, daher wollen sie schnelle Urteile und schnelle Durchführung der Todesstrafe.

    Lüge.

    Sie werden Ihre infamen Behauptungen nicht mit Zitaten von mir belegen können und sind daher ein Lügner.

  65. #77 Columbin (19. Jan 2011 00:00)

    Wenn bei 100.000 Hingerichteten vielleicht statistisch ein Unschuldiger dabei ist und dafür 99.999 brutale Mörder ihrer gerechten Strafe zugeführt werden – wäre das so dramatisch?

    Hier sagen Sie, es wäre okay. Das Sie es als Frage formulieren ändert nichts an Ihrer Aussage, bevor Sie damit jetzt kommen. Man kann sich nicht jederzeit von seiner Aussage distanzieren indem man ein Fragezeichen dranhängt.

    Wenn sie zeitnah ausgeführt werden schon …

    abgesehen davon kann bei einem solchen Thema Ökonomie kein Thema sein, hier zählt nur die moralische Komponente.

    Moralisch ist es, das deutsche Volk vor skrupellosen Mordmaschinen zu schützen – auch auf die todsichere Nummer …

    An zwei Stellen argumentieren Sie ökonomisch.

    Stampfen Sie ruhig weiter mit den Füßen auf und schreien Sie laut Lügner Lügner Lügner.

    Lächerlich.

  66. #78 Agora (19. Jan 2011 00:14)
    #77 Columbin (19. Jan 2011 00:00)

    Wenn bei 100.000 Hingerichteten vielleicht statistisch ein Unschuldiger dabei ist und dafür 99.999 brutale Mörder ihrer gerechten Strafe zugeführt werden – wäre das so dramatisch?

    Hier sagen Sie, es wäre okay.

    Nein, sage ich nicht. Können Sie nicht lesen?

    Wenn sie zeitnah ausgeführt werden schon …

    abgesehen davon kann bei einem solchen Thema Ökonomie kein Thema sein, hier zählt nur die moralische Komponente.

    Moralisch ist es, das deutsche Volk vor skrupellosen Mordmaschinen zu schützen – auch auf die todsichere Nummer …

    An zwei Stellen argumentieren Sie ökonomisch.

    Nein, tue ich nicht. Beim ersten Zitat weise ich lediglich darauf hin, dass die Kosten bei zeitnaher Hinrichtung geringer wären – ohne dieses Vorgehen zu befürworten. Und beim zweiten Zitat geht es überbehaupt nicht um Ökonomie.

  67. #79 Columbin (19. Jan 2011 00:37)

    Nein, sage ich nicht. Können Sie nicht lesen?

    Jaja, winden Sie sich eben. Ich sagte, die Todesstrafe verbietet sich wegen der Möglichkeit Unschuldige zu töten. Sie kontern diese Aussage mit der Gegenfrage, ob das denn schlimm wäre wenn ein paar drauf gehen.

    Natürlich sagen Sie damit etwas aus. Wenn Sie das nicht verstehen sollten, muss im Gegensatz ich an Ihrer Beherrschung der deutschen Sprache zweifeln.

    Nein, tue ich nicht. Beim ersten Zitat weise ich lediglich darauf hin, dass die Kosten bei zeitnaher Hinrichtung geringer wären – ohne dieses Vorgehen zu befürworten. Und beim zweiten Zitat geht es überbehaupt nicht um Ökonomie.

    Ich sage Hinrichtungen sind nicht billiger als lebenslange Haft. Sie, als Verfechter der Todesstrafe, kontern, dass man es ja billiger machen kann.

    Ich sage: Man muss moralisch argumentieren. Sie gehen darauf nicht ein und kommen wieder mit Rabulistik.

    Auch wenn Sie gerne mit Gegenfragen antworten machen Sie eine Aussage. Je mehr Sie sich versuchen, herauszureden, desto lächerlicher machen Sie sich.

  68. Ich sagte, die Todesstrafe verbietet sich wegen der Möglichkeit Unschuldige zu töten. Sie kontern diese Aussage mit der Gegenfrage, ob das denn schlimm wäre wenn ein paar drauf gehen. Natürlich sagen Sie damit etwas aus.

    Ich habe zur Diskussionsanregung eine mögliche Sichtweise wiedergegeben, mir diese jedoch nicht zu eigen gemacht. Alles Weitere sind Spekulationen ihrerseits.

    Ich sage Hinrichtungen sind nicht billiger als lebenslange Haft. Sie, als Verfechter der Todesstrafe, kontern, dass man es ja billiger machen kann.

    Ich habe lediglich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man durch eine zeitnahe Hinrichtung Geld sparen würde. Dass ich dies jedoch befürworte, ergibt sich hieraus nicht.

    Ich sage: Man muss moralisch argumentieren. Sie gehen darauf nicht ein und kommen wieder mit Rabulistik.

    Doch, ich bin auf unsere unterschiedlichen Vorstellungen von Moral eingegangen.

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